peters Link schrieb schrieb: Wenn Sie sehen, dass jemand mit einem Messer bedroht wird, fangen Sie an zu schreien : „Scheiß rosa Elefanten hier in diesem verdammten Abteil!“
Wenn sich das durchsetzt, freue ich mich jetzt schon auf die entsprechenden Youtube-Videos
Dann werden Teenies sicher absichtlich im Zug Messer zücken - nur um Handyvideos davon zu drehen
Für mich als Aussenstehenden, der den Prozess lediglich über die Medien verfolgen konnte, ein Fehlurteil. Vieleicht nicht im Strafmaß, aber im Urteilstenor. Die Beweislage sprach für mich eher für Körperverletzung mit Todesfolge. Mal schauen ob Rechtsmittel eingelegt werden.
Für mich als Aussenstehenden, der den Prozess lediglich über die Medien verfolgen konnte, ein Fehlurteil. Vieleicht nicht im Strafmaß, aber im Urteilstenor. Die Beweislage sprach für mich eher für Körperverletzung mit Todesfolge. Mal schauen ob Rechtsmittel eingelegt werden.
ich teile deine einschätzung, bin allerdings auch nur zuschauer und kein jurist.
Mich verwundert auch etwas, dass im Fall des Haupttäters auf Mord erkannt wurde. Aber man muss natürlich erstmal die Urteilsbegründung lesen, um das beurteilen zu können.
Für mich als Aussenstehenden, der den Prozess lediglich über die Medien verfolgen konnte, ein Fehlurteil. Vieleicht nicht im Strafmaß, aber im Urteilstenor. Die Beweislage sprach für mich eher für Körperverletzung mit Todesfolge. Mal schauen ob Rechtsmittel eingelegt werden.
ich teile deine einschätzung, bin allerdings auch nur zuschauer und kein jurist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diesem Urteil seitens der Verteidigung nicht widersprochen wird.
Für mich als Aussenstehenden, der den Prozess lediglich über die Medien verfolgen konnte, ein Fehlurteil. Vieleicht nicht im Strafmaß, aber im Urteilstenor. Die Beweislage sprach für mich eher für Körperverletzung mit Todesfolge. Mal schauen ob Rechtsmittel eingelegt werden.
ich teile deine einschätzung, bin allerdings auch nur zuschauer und kein jurist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diesem Urteil seitens der Verteidigung nicht widersprochen wird.
Ob sich aus dem Urteil Gründe für eine Revision ergeben, kann man noch weniger beurteilen, dafür wäre zumindest die vollständige Akteneinsicht erforderlich. Was sich aber schon jetzt feststellen lässt, ist die mißliche Auswirkung der Verurteilung wegen Mordes auch für den zweiten Angeklagten. Auf sein Strafmaß (7 Jahre) hat sich erkennbar die Zugwirkung der hohen Freiheitsstrafe des Haupttäters ausgewirkt.
Gab es doch schon tausend mal: Die Strafen müssen abschreckende Wirkung haben. Völlig uninteressant, dass härtere Strafen nicht mit weniger Straftaten einhergehen. Es wird einfach behauptet, dass das so sei.
a) die leuten begehen ein verbrechen, und denken das sie nicht erwischt werden, sonst würden sie das verbrechen nicht begehen -> abschreckung wirkungslos (oft so dinge wie finanzdelikte)
b) die leute begehen ein verbrechen aus emotionaler notlage heraus (im "affekt"), da 8st einem die strafe hinterher unwichtig -> abschreckung wirkungslos (oft dinge wie gewaltverbrechen)
c) die leute haben nen knacks obbe im stübbsche, und die denken am allerwenigsten an strafen - unter garantie... ergo -> abschreckung wirkungslos (alle möglichen arten von straftagen über stehlen bis hin zu morden)
das schreien nach härteren steafen zwecks Abschreckung ist demnach augenwischerei, nichts weiter
zum konkreten urteil an sich: unter garantie wird da einsrpuch eingelegt, und ich denke - als gerichts-noob - das da keine unerhebliche chance auf neuverhandlung besteht
kasi1981 schrieb: 7 und 9 jahre sollen eine hohe strafe sein? ich weiss ja nicht
Du bist 29? Ueberleg mal wie du mit 20 warst und was seit dem passiert ist.
Realistischerweise kann man von einer Zweidrittel-Strafverbüßung und Aussetzung des Strafrests zur Bewährung ausgehen.
Trotzdem ist das Strafmaß, besonders für den zweiten Angeklagten, im Vergleich hoch ausgefallen. Wäre statt der Verurteilung wegen Mordes das Urteil auch beim Haupttäter auf Körperverletzung mit Todesfolge ausgespochen worden, so hätte dieser mit 7 Jahren (und auch das ist relativ hoch) rechnen können. Dann aber hätte das Strafmaß des zweiten Angeklagten aufgrund des geringeren Tatbeitrags dieselbe Differenz wie im tatsächlichen Urteil aufweisen müssen, also 2 Jahre 10 Monate weniger. Das wären dann 4 Jahre 2 Monate, und da Gerichte in der Regel so krumme Zahlen nicht auswerfen, wohl glatt 4 Jahre. Ein erheblicher, nicht nur quantitativer Unterschied, gerade bei einem Heranwachsenden.
miraculix250 schrieb: (...) zum konkreten urteil an sich: unter garantie wird da einsrpuch eingelegt, und ich denke - als gerichts-noob - das da keine unerhebliche chance auf neuverhandlung besteht
"Einspruch", der direkt zu einer Neuverhandlung vor der nächsthöheren Instanz führt, heißt im Strafrecht Berufung. Dies ist aber gegen Urteile des Landgerichts in erster Instanz nicht möglich. Hier bleibt nur die Möglichkeit der Revision, die ohne Neuverhandlung rein nach Aktenlage das erstinstanzliche Urteil auf Rechts- oder Verfahrensfehler prüft. Liegt ein solcher Fehler vor, wird die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des erstinanzlichen Gerichts zurückverwiesen, wo es dann zur Neuverhandlung mit kompletter Beweisaufnahme kommt.
Dann werden Teenies sicher absichtlich im Zug Messer zücken -
nur um Handyvideos davon zu drehen
Die SZ hat noch etwas anderes zu dem Thema:
http://szmstat.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/34381
Ich lasse das lieber unkommentiert.
hier trotzdem mal die neusten informationen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,709205,00.html
ja da hast du recht...
man kann zu einem differenzierten Urteil kommen, ohne dabei die Täter irgendwie freizusprechen oder gar das Opfer zum Täter zu machen.
Aber differenziert denken ist nicht überall beliebt - ncht nur bei diesem Thema nicht....
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,715828,00.html
Für mich als Aussenstehenden, der den Prozess lediglich über die Medien verfolgen konnte, ein Fehlurteil. Vieleicht nicht im Strafmaß, aber im Urteilstenor. Die Beweislage sprach für mich eher für Körperverletzung mit Todesfolge. Mal schauen ob Rechtsmittel eingelegt werden.
Als "Hobby-Jurist", Mord ist doch was anderes, oder?
ich teile deine einschätzung, bin allerdings auch nur zuschauer und kein jurist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diesem Urteil seitens der Verteidigung nicht widersprochen wird.
Ob sich aus dem Urteil Gründe für eine Revision ergeben, kann man noch weniger beurteilen, dafür wäre zumindest die vollständige Akteneinsicht erforderlich.
Was sich aber schon jetzt feststellen lässt, ist die mißliche Auswirkung der Verurteilung wegen Mordes auch für den zweiten Angeklagten. Auf sein Strafmaß (7 Jahre) hat sich erkennbar die Zugwirkung der hohen Freiheitsstrafe des Haupttäters ausgewirkt.
Ob so ein Urteil "abschreckend" auf potenzielle Mörder oder Totschläger ist, wage ich mal zu bezweifeln. Wer Leute umbringt, denkt eh nicht nach.
ich weiss ja nicht
Du bist 29?
Ueberleg mal wie du mit 20 warst und was seit dem passiert ist.
Genau. Es stellt sich ja niemand hin, und überlegt: "Also für 20 Jahre, nee.... aber für 10 Jahre ist es mir das wert. Ich bring ihn um".
Völlig uninteressant, dass härtere Strafen nicht mit weniger Straftaten einhergehen.
Es wird einfach behauptet, dass das so sei.
a) die leuten begehen ein verbrechen, und denken das sie nicht erwischt werden, sonst würden sie das verbrechen nicht begehen -> abschreckung wirkungslos (oft so dinge wie finanzdelikte)
b) die leute begehen ein verbrechen aus emotionaler notlage heraus (im "affekt"), da 8st einem die strafe hinterher unwichtig -> abschreckung wirkungslos (oft dinge wie gewaltverbrechen)
c) die leute haben nen knacks obbe im stübbsche, und die denken am allerwenigsten an strafen - unter garantie... ergo -> abschreckung wirkungslos (alle möglichen arten von straftagen über stehlen bis hin zu morden)
das schreien nach härteren steafen zwecks Abschreckung ist demnach augenwischerei, nichts weiter
zum konkreten urteil an sich: unter garantie wird da einsrpuch eingelegt, und ich denke - als gerichts-noob - das da keine unerhebliche chance auf neuverhandlung besteht
Realistischerweise kann man von einer Zweidrittel-Strafverbüßung und Aussetzung des Strafrests zur Bewährung ausgehen.
Trotzdem ist das Strafmaß, besonders für den zweiten Angeklagten, im Vergleich hoch ausgefallen. Wäre statt der Verurteilung wegen Mordes das Urteil auch beim Haupttäter auf Körperverletzung mit Todesfolge ausgespochen worden, so hätte dieser mit 7 Jahren (und auch das ist relativ hoch) rechnen können. Dann aber hätte das Strafmaß des zweiten Angeklagten aufgrund des geringeren Tatbeitrags dieselbe Differenz wie im tatsächlichen Urteil aufweisen müssen, also 2 Jahre 10 Monate weniger. Das wären dann 4 Jahre 2 Monate, und da Gerichte in der Regel so krumme Zahlen nicht auswerfen, wohl glatt 4 Jahre. Ein erheblicher, nicht nur quantitativer Unterschied, gerade bei einem Heranwachsenden.
"Einspruch", der direkt zu einer Neuverhandlung vor der nächsthöheren Instanz führt, heißt im Strafrecht Berufung. Dies ist aber gegen Urteile des Landgerichts in erster Instanz nicht möglich.
Hier bleibt nur die Möglichkeit der Revision, die ohne Neuverhandlung rein nach Aktenlage das erstinstanzliche Urteil auf Rechts- oder Verfahrensfehler prüft. Liegt ein solcher Fehler vor, wird die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des erstinanzlichen Gerichts zurückverwiesen, wo es dann zur Neuverhandlung mit kompletter Beweisaufnahme kommt.