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Hilferuf aus Offenbach wegen Zuwanderung

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4pp1_sge schrieb:
ich finde es unverschämt dass mittlerweile teilweise diese bettler im HBF und umd den HBF herum in restaurants bzw. imbisse gehen und die leute am tisch um essen anbetteln und dann teilweise einfach zugreifen. Das geht gar nicht und hier müsste das ordnungsamt einschreiten.

Genauso die (vermutlich) S und R die in Den Straßen vom HBF richtung innenstadt einfach die Hand aufhalten und einem hinterherlaufen.

Ich habe absolut nichts dagegen, wenn bettler einen hut aufstellen aber der oben genannte sachverhalt geht gar nicht!


Lern du erst mal richtig Deutsch, bevor du hier den empörten Deutschen gibst.
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giordani schrieb:
4pp1_sge schrieb:
ich finde es unverschämt dass mittlerweile teilweise diese bettler im HBF und umd den HBF herum in restaurants bzw. imbisse gehen und die leute am tisch um essen anbetteln und dann teilweise einfach zugreifen. Das geht gar nicht und hier müsste das ordnungsamt einschreiten.

Genauso die (vermutlich) S und R die in Den Straßen vom HBF richtung innenstadt einfach die Hand aufhalten und einem hinterherlaufen.

Ich habe absolut nichts dagegen, wenn bettler einen hut aufstellen aber der oben genannte sachverhalt geht gar nicht!


Lern du erst mal richtig Deutsch, bevor du hier den empörten Deutschen gibst.

getroffene Hunde und so...
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4pp1_sge schrieb:
ich finde es unverschämt dass mittlerweile teilweise diese bettler im HBF und umd den HBF herum in restaurants bzw. imbisse gehen und die leute am tisch um essen anbetteln und dann teilweise einfach zugreifen. Das geht gar nicht und hier müsste das ordnungsamt einschreiten.

Genauso die (vermutlich) S und R die in Den Straßen vom HBF richtung innenstadt einfach die Hand aufhalten und einem hinterherlaufen.

Ich habe absolut nichts dagegen, wenn bettler einen hut aufstellen aber der oben genannte sachverhalt geht gar nicht!


Manche sollten sich mal schlau machen, "mittlerweile" ist totaler Quatsch. Ich habe in den 80ern im Bahnhofsviertel gearbeitet und da gab es das auch schon, da wurde aggressiv gebettelt, Hosentaschen aufgeschlitzt damit die Geldbörse raus fällt und ähnliches. Nur kann man so keine Schlagzeilen machen wenn man schreibt das es nix neues ist.

Oder früher in der Stadt, da war in der Neue Kräme ein Nordsee, da konnten die Leute draußen sitzen. Immer zur Mittagszeit kam ein (deutscher) Bettler und hat sich von diversen Tellern der Gäste bedient.
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propain schrieb:
4pp1_sge schrieb:
ich finde es unverschämt dass mittlerweile teilweise diese bettler im HBF und umd den HBF herum in restaurants bzw. imbisse gehen und die leute am tisch um essen anbetteln und dann teilweise einfach zugreifen. Das geht gar nicht und hier müsste das ordnungsamt einschreiten.

Genauso die (vermutlich) S und R die in Den Straßen vom HBF richtung innenstadt einfach die Hand aufhalten und einem hinterherlaufen.

Ich habe absolut nichts dagegen, wenn bettler einen hut aufstellen aber der oben genannte sachverhalt geht gar nicht!


Manche sollten sich mal schlau machen, "mittlerweile" ist totaler Quatsch. Ich habe in den 80ern im Bahnhofsviertel gearbeitet und da gab es das auch schon, da wurde aggressiv gebettelt, Hosentaschen aufgeschlitzt damit die Geldbörse raus fällt und ähnliches. Nur kann man so keine Schlagzeilen machen wenn man schreibt das es nix neues ist.

Oder früher in der Stadt, da war in der Neue Kräme ein Nordsee, da konnten die Leute draußen sitzen. Immer zur Mittagszeit kam ein (deutscher) Bettler und hat sich von diversen Tellern der Gäste bedient.


Ich erinnere mich nur ganz dunkel.

Schonaus Beobachtungen in frühester Kindheit hab ich eine Art des Bettelns in Erinnerung,die "aktiv"gestaltet gewesen ist .Nicht von zuwanderern usw. ,sonst von "deutschen "Mitbürgern

Ich kann mich an dieser stelle nur wiederholen:

Mein eröffnetes Grundthema seh ich durch Regierungsaktivitäten als erledigt an,Hilferufen von Städten und Gemeinden hat man sich ja irgendwie angenommen
Diskussionsansätze und Wortmeldungen dazu kommen auch nicht mehr.

Von daher überleg ich : Ob Betteln , Umgang mit bestimmten Personengruppen usw.

evtl doch besser in einer neuen Diskussion erörtert werden sollte? .

Eigentlich hat es mit dem Kernthem (Zuwanderung in die Sozialhilfesysteme )nichts mehr zu tun.
Und das Recht dies festzustellen, nehm ich mir am Ende der ureigensten Diskussion einfach mal.

Insbesondere weil das Gezackerei  mit Ausländerfeindlichkeit usw zu heftig war.
Und letztendlich kann ich dies unterschwellig immer noch so als Fortsetzung und künstliche Verlängerung der Diskussion in diese Richtung  auffassen

mods, was meint ihr.?

neues Thema ?

Z.B. haben wir Vorurteile gegen Sinti und Roma.




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Nachdem der EuGH sich heute zu den Alg II-Ansprüchen von Unionszuwanderern geäußert hat, und das bereits in anderen Threads etwas themenfremd thematisiert wurde, ist der Thread nach zunächst erfolgter Schließung auf Userwunsch nun wieder auf.
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Die Begründung halte ich für nachvollziehbar und legitim.

Deutschland darf Hartz IV verweigern

Deutschland darf Ausländer aus anderen EU-Mitgliedstaaten von staatlichen Leistungen wie Hartz IV ausschließen, wenn sie nur zum Bezug von Sozialleistungen einreisen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen, begründeten die Richter. Sie bestätigten damit das geltende nationale Recht.

tagesschau.de
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Aragorn schrieb:
Die Begründung halte ich für nachvollziehbar und legitim.

Deutschland darf Hartz IV verweigern

Deutschland darf Ausländer aus anderen EU-Mitgliedstaaten von staatlichen Leistungen wie Hartz IV ausschließen, wenn sie nur zum Bezug von Sozialleistungen einreisen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen, begründeten die Richter. Sie bestätigten damit das geltende nationale Recht.

tagesschau.de


Ich bin auf den gesamten Inhalt der Entscheidung gespannt.
Das dürfte politisches Kalkül gewesen sein. Sowas soll ja bei Obergerichten vorkommen.

Die Kommentarliteratur, und eine Vielzahl zweitinstanzlicher Gerichte, hatten das ja nicht ohne Grund, und mit m.E. sehr gewichtigen juristischen Argumenten des Europarechts, anders gesehen.
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Misanthrop schrieb:
Aragorn schrieb:
Die Begründung halte ich für nachvollziehbar und legitim.

Deutschland darf Hartz IV verweigern

Deutschland darf Ausländer aus anderen EU-Mitgliedstaaten von staatlichen Leistungen wie Hartz IV ausschließen, wenn sie nur zum Bezug von Sozialleistungen einreisen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen, begründeten die Richter. Sie bestätigten damit das geltende nationale Recht.

tagesschau.de


Ich bin auf den gesamten Inhalt der Entscheidung gespannt.
Das dürfte politisches Kalkül gewesen sein. Sowas soll ja bei Obergerichten vorkommen.

Die Kommentarliteratur, und eine Vielzahl zweitinstanzlicher Gerichte, hatten das ja nicht ohne Grund, und mit m.E. sehr gewichtigen juristischen Argumenten des Europarechts, anders gesehen.


Und dann berichtest Du uns bitte mal,ob die Begründung drüberhinaus Ansätze liefert.

Und ob dies polit. Kalkül gewesen ist .

Bei den sensiblen Bereichen oder Schwachstellen im EU-Zusammenhang gehen die  entsprechend  ran.

War wohl auch irgendwie so im Zusammenhang mit dem ESM und den Rettungspäckchen beim Bundesverfassungsgericht so.
Aber o.k. Letzten Punkt wollen wir hier in diesem Zusammenhang  nicht inhaltlich reinziehen .
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Misanthrop schrieb:
Aragorn schrieb:
Die Begründung halte ich für nachvollziehbar und legitim.

Deutschland darf Hartz IV verweigern

Deutschland darf Ausländer aus anderen EU-Mitgliedstaaten von staatlichen Leistungen wie Hartz IV ausschließen, wenn sie nur zum Bezug von Sozialleistungen einreisen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen, begründeten die Richter. Sie bestätigten damit das geltende nationale Recht.

tagesschau.de


Ich bin auf den gesamten Inhalt der Entscheidung gespannt.
Das dürfte politisches Kalkül gewesen sein. Sowas soll ja bei Obergerichten vorkommen.

Die Kommentarliteratur, und eine Vielzahl zweitinstanzlicher Gerichte, hatten das ja nicht ohne Grund, und mit m.E. sehr gewichtigen juristischen Argumenten des Europarechts, anders gesehen.


Alleine das soetwas vor Gerichten verhandelt werden muß, zeigt doch schon auf, daß das EU-System so nicht funktionieren kann! Andere Länder mit anderen Sozialsystemen (soweit überhaupt vorhanden) und total unterschiedlicher Wirtschaftskraft. Dafür muß man beileibe kein Politiker sein, um 1 & 1 zusammenzuzählen, um zu erkennen, daß das System falsch ist.
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Aragorn schrieb:

Alleine das soetwas vor Gerichten verhandelt werden muß, zeigt doch schon auf, daß das EU-System so nicht funktionieren kann! Andere Länder mit anderen Sozialsystemen (soweit überhaupt vorhanden) und total unterschiedlicher Wirtschaftskraft. Dafür muß man beileibe kein Politiker sein, um 1 & 1 zusammenzuzählen, um zu erkennen, daß das System falsch ist.


War jüngst mal ganz interessant, im TV einen Bericht über die speziellen Probleme der bulgarischen Zuwanderer in Mannheim zu sehen.
Dort wurden einige in ihre Heimat begleitet. Dahin fließt ja ein Großteil der Arbeits- und Sozialleistungseinkommen der nach Deutschland emigrierten Bulgaren.

Vor Ort in Bulgarien stritten sich dann die deutschen Unternehmen Netto, Aldi und Lidl mit ihren brandneu erstellten Märkten darum, wer den bulgarischen Lew in Deutschland wieder in Euro wechseln, und die Kohle somit wieder nach Hause bringen darf.

So rum klappt das mit der Wirtschaftsunion also offenkundig ganz gut.
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Misanthrop schrieb:
Aragorn schrieb:

Alleine das soetwas vor Gerichten verhandelt werden muß, zeigt doch schon auf, daß das EU-System so nicht funktionieren kann! Andere Länder mit anderen Sozialsystemen (soweit überhaupt vorhanden) und total unterschiedlicher Wirtschaftskraft. Dafür muß man beileibe kein Politiker sein, um 1 & 1 zusammenzuzählen, um zu erkennen, daß das System falsch ist.


War jüngst mal ganz interessant, im TV einen Bericht über die speziellen Probleme der bulgarischen Zuwanderer in Mannheim zu sehen.
Dort wurden einige in ihre Heimat begleitet. Dahin fließt ja ein Großteil der Arbeits- und Sozialleistungseinkommen der nach Deutschland emigrierten Bulgaren.

Vor Ort in Bulgarien stritten sich dann die deutschen Unternehmen Netto, Aldi und Lidl mit ihren brandneu erstellten Märkten darum, wer den bulgarischen Lew in Deutschland wieder in Euro wechseln, und die Kohle somit wieder nach Hause bringen darf.

So rum klappt das mit der Wirtschaftsunion also offenkundig ganz gut.




In der FR steht übrigens folgendes:

EuGH und Hartz IV: Richter bestehen auf Einzelfallprüfung

Also alles beim alten, so wie ich das verstehe
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PS: Besonders interessant finde ich mal wieder auch den letzten Absatz.  

Könnte wohl auch ein Grund sein, wieso man sich von politischer Seite aus gegen Einzelfallprüfungen ausspricht... da es eh kein Massenphänomen ist und bestenfalls zum Schüren diffuser Ängste eignet, lohnen sich diese finanziell nicht. Die Einzelfallprüfungen dürften letztlich teurer sein als die Möglichkeit, einfach die entsprechenden Sozialleistungen auszubezahlen.
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miraculix250 schrieb:
Misanthrop schrieb:
Aragorn schrieb:

Alleine das soetwas vor Gerichten verhandelt werden muß, zeigt doch schon auf, daß das EU-System so nicht funktionieren kann! Andere Länder mit anderen Sozialsystemen (soweit überhaupt vorhanden) und total unterschiedlicher Wirtschaftskraft. Dafür muß man beileibe kein Politiker sein, um 1 & 1 zusammenzuzählen, um zu erkennen, daß das System falsch ist.


War jüngst mal ganz interessant, im TV einen Bericht über die speziellen Probleme der bulgarischen Zuwanderer in Mannheim zu sehen.
Dort wurden einige in ihre Heimat begleitet. Dahin fließt ja ein Großteil der Arbeits- und Sozialleistungseinkommen der nach Deutschland emigrierten Bulgaren.

Vor Ort in Bulgarien stritten sich dann die deutschen Unternehmen Netto, Aldi und Lidl mit ihren brandneu erstellten Märkten darum, wer den bulgarischen Lew in Deutschland wieder in Euro wechseln, und die Kohle somit wieder nach Hause bringen darf.

So rum klappt das mit der Wirtschaftsunion also offenkundig ganz gut.




In der FR steht übrigens folgendes:

EuGH und Hartz IV: Richter bestehen auf Einzelfallprüfung

Also alles beim alten, so wie ich das verstehe


Na ja.

Entschieden und bestätigt ist jetzt , daß der reine Sozialtourismus (ohne Arbeitssuche )nicht möglich ist.

Ansonsten wrid man sehen :

Die FR führt ja selbst aus, daß ein weiterer Fall mit anderer Gewichtung dort anhängig ist.
Nämlich was den Sozialhifeanspruch eines entsprechenden Zuwanderes für den Zeitraum nach der Ankunft betrifft,wenn er sich um Arbeit bemüht .

Daneben haben wir noch die Gewerbescheinschen als Anspruchsgrundlage .

Da wird wohl noch etwas Recht auf höchster Ebene gesprochen werden (müßen).

Heute ist nur ein wichtiger  und grundsätzlicher Fall abschl. geklärt worden.

Der Rest wird sich noch-so oder so- klären
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Dirty-Harry schrieb:
miraculix250 schrieb:
Misanthrop schrieb:
Aragorn schrieb:

Alleine das soetwas vor Gerichten verhandelt werden muß, zeigt doch schon auf, daß das EU-System so nicht funktionieren kann! Andere Länder mit anderen Sozialsystemen (soweit überhaupt vorhanden) und total unterschiedlicher Wirtschaftskraft. Dafür muß man beileibe kein Politiker sein, um 1 & 1 zusammenzuzählen, um zu erkennen, daß das System falsch ist.


War jüngst mal ganz interessant, im TV einen Bericht über die speziellen Probleme der bulgarischen Zuwanderer in Mannheim zu sehen.
Dort wurden einige in ihre Heimat begleitet. Dahin fließt ja ein Großteil der Arbeits- und Sozialleistungseinkommen der nach Deutschland emigrierten Bulgaren.

Vor Ort in Bulgarien stritten sich dann die deutschen Unternehmen Netto, Aldi und Lidl mit ihren brandneu erstellten Märkten darum, wer den bulgarischen Lew in Deutschland wieder in Euro wechseln, und die Kohle somit wieder nach Hause bringen darf.

So rum klappt das mit der Wirtschaftsunion also offenkundig ganz gut.




In der FR steht übrigens folgendes:

EuGH und Hartz IV: Richter bestehen auf Einzelfallprüfung

Also alles beim alten, so wie ich das verstehe


Na ja.

Entschieden und bestätigt ist jetzt , daß der reine Sozialtourismus (ohne Arbeitssuche )nicht möglich ist.

Ansonsten wrid man sehen :

Die FR führt ja selbst aus, daß ein weiterer Fall mit anderer Gewichtung dort anhängig ist.
Nämlich was den Sozialhifeanspruch eines entsprechenden Zuwanderes für den Zeitraum nach der Ankunft betrifft,wenn er sich um Arbeit bemüht .

Daneben haben wir noch die Gewerbescheinschen als Anspruchsgrundlage .

Da wird wohl noch etwas Recht auf höchster Ebene gesprochen werden (müßen).

Heute ist nur ein wichtiger  und grundsätzlicher Fall abschl. geklärt worden.

Der Rest wird sich noch-so oder so- klären


Meines wissens nach verliert ein Hartz4-Empfänger (ob nun deutscher oder nicht) auch zuvor schon seinen Anspruch, wenn er keine Arbeit sucht. Die Möglichkeit der Sanktion bei Verweigerung ist ja nun wirklich nix neues.
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miraculix250 schrieb:

Meines wissens nach verliert ein Hartz4-Empfänger (ob nun deutscher oder nicht) auch zuvor schon seinen Anspruch, wenn er keine Arbeit sucht. Die Möglichkeit der Sanktion bei Verweigerung ist ja nun wirklich nix neues.


Da besteht schon ein gewaltiger Unterschied.
Durch den Alg II-Antrag erklärt man sich bereit, Vermittlungsvorschlägen zu folgen. Wer das nicht tut, muss Sanktionen befürchten. Das gilt in der Tat für alle.

In dem Fall der Rumänin beim EuGH jedoch, die diese Erklärung mit ihrem Antrag ja auch abgegeben hatte, wurde darüber hinaus verlangt, dass diese darüber hinaus positiv nachweist, eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unternehmen. Das ist ihr offenbar nicht gelungen.
Außerdem verlor sie ja nun die gesamten Ansprüche. Mitsamt denen ihres Kindes. Das ist ein anderes Kaliber als eine 30%-Sanktion (die es für Kinder im Übrigen ja nicht gibt), weil man sich auf eine Stelle nicht beworben hat.
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Die EuGH-Entscheidung von gestern ist jetzt übrigens im Volltext online.

Wen's interessiert: *klick*
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Misanthrop schrieb:
miraculix250 schrieb:

Meines wissens nach verliert ein Hartz4-Empfänger (ob nun deutscher oder nicht) auch zuvor schon seinen Anspruch, wenn er keine Arbeit sucht. Die Möglichkeit der Sanktion bei Verweigerung ist ja nun wirklich nix neues.


Da besteht schon ein gewaltiger Unterschied.
Durch den Alg II-Antrag erklärt man sich bereit, Vermittlungsvorschlägen zu folgen. Wer das nicht tut, muss Sanktionen befürchten. Das gilt in der Tat für alle.

In dem Fall der Rumänin beim EuGH jedoch, die diese Erklärung mit ihrem Antrag ja auch abgegeben hatte, wurde darüber hinaus verlangt, dass diese darüber hinaus positiv nachweist, eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unternehmen. Das ist ihr offenbar nicht gelungen.
Außerdem verlor sie ja nun die gesamten Ansprüche. Mitsamt denen ihres Kindes. Das ist ein anderes Kaliber als eine 30%-Sanktion (die es für Kinder im Übrigen ja nicht gibt), weil man sich auf eine Stelle nicht beworben hat.


Hatte ich ein bissi anders im Kopp, aber gut... will ich dir durchaus glauben, daß das so korrekt ist.
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miraculix250 schrieb:

Hatte ich ein bissi anders im Kopp, aber gut... will ich dir durchaus glauben, daß das so korrekt ist.


Wenn es keine Schlechterstellung von Ausländern nach deutschen Recht im SGB II gäbe, hätte es das Verfahren bis vor den EuGH ja gar nicht gebraucht.
Dass EU-Ausländer besser gestellt werden sollten als Deutsche war natürlich nicht das Anliegen der Klägerin, sondern dass eine Gleichstellung erfolgen möge.
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Raggamuffin schrieb:
Studie: Ausländer bringen Deutschland Milliarden

 


Eine ähnliche Studie wurde doch vor kurzem in England veröffentlicht.
Die kam zum selben Ergebnis.


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