Ich jedenfalls komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass man auf die Ankäufe schlicht nicht verzichten kann.
Der Staat muss sogar drauf verzichten. Was ist das denn für ein Beispiel was er abgibt, kauft geklaute Daten. Mach das mal, geh in deine Firma, ziehe Daten ab und verkaufe diese weiter, du wirst sehen, auf einmal wird sowas bestraft. Auch ist das ein schlechtes Beispiel für alle und da vor allem für die Jugend, die sich im Internet etwas runter laden, was auch nix anderes als Datenklau ist und auf einmal bestraft werden.
Das Beispiel ist schlecht gewählt, da man ein Arbeitsverhältnis nicht mit dem Verhältnis zweier souveräner Staaten vergleichen kann (Fürsorgepflicht, Verschwiegenheitspflicht) etc. Trotzdem verstehe ich natürlich Deinen Ansatz. Ich komme eben nur zu einem anderen Ergebnis. Auch wenn die Kritiker über mich herfallen. In diesem speziellen Fall ist für mich Datenschutz zweitrangig. Auch kann ich das rechtswidrige handeln des Staates sehr gut akzeptieren, wenn hierdurch ein größeres Verbrechen bekämpft wird. Und noch etwas zu dem USA Abkommen. Es ist ja schön das die USA eine zufriedenstellende Lösung des Problems Schweiz hinbekomen haben. Fakt ist aber doch, dass unsere Politiker dies nicht hinbekommen haben. Desweiteren ist die Schweiz nicht an einer Nachverhandlung interessiert, wenn man den Berichten glauben darf. Ergo fällt diese Alternative wohl oder übel aus.
Ich jedenfalls komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass man auf die Ankäufe schlicht nicht verzichten kann.
Der Staat muss sogar drauf verzichten. Was ist das denn für ein Beispiel was er abgibt, kauft geklaute Daten. Mach das mal, geh in deine Firma, ziehe Daten ab und verkaufe diese weiter, du wirst sehen, auf einmal wird sowas bestraft. Auch ist das ein schlechtes Beispiel für alle und da vor allem für die Jugend, die sich im Internet etwas runter laden, was auch nix anderes als Datenklau ist und auf einmal bestraft werden.
nicht wenn die firma gegen gesetze verstossen hat.
Warum sollte das einen Unterschied machen, auch das Bestehlen eines Diebes wird bestraft
Ich jedenfalls komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass man auf die Ankäufe schlicht nicht verzichten kann.
Der Staat muss sogar drauf verzichten. Was ist das denn für ein Beispiel was er abgibt, kauft geklaute Daten. Mach das mal, geh in deine Firma, ziehe Daten ab und verkaufe diese weiter, du wirst sehen, auf einmal wird sowas bestraft. Auch ist das ein schlechtes Beispiel für alle und da vor allem für die Jugend, die sich im Internet etwas runter laden, was auch nix anderes als Datenklau ist und auf einmal bestraft werden.
nicht wenn die firma gegen gesetze verstossen hat.
Warum sollte das einen Unterschied machen, auch das Bestehlen eines Diebes wird bestraft
Ich jedenfalls komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass man auf die Ankäufe schlicht nicht verzichten kann.
Der Staat muss sogar drauf verzichten. Was ist das denn für ein Beispiel was er abgibt, kauft geklaute Daten. Mach das mal, geh in deine Firma, ziehe Daten ab und verkaufe diese weiter, du wirst sehen, auf einmal wird sowas bestraft. Auch ist das ein schlechtes Beispiel für alle und da vor allem für die Jugend, die sich im Internet etwas runter laden, was auch nix anderes als Datenklau ist und auf einmal bestraft werden.
nicht wenn die firma gegen gesetze verstossen hat.
Warum sollte das einen Unterschied machen, auch das Bestehlen eines Diebes wird bestraft
Nicht wenn man sich sein Eigentum zurückholt.
Oh, daß man der Firma hier seine eigenen Alleineigentum stehenden Daten entwendet, habe ich da scheinbar überlesen...
Ich jedenfalls komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass man auf die Ankäufe schlicht nicht verzichten kann.
Der Staat muss sogar drauf verzichten. Was ist das denn für ein Beispiel was er abgibt, kauft geklaute Daten. Mach das mal, geh in deine Firma, ziehe Daten ab und verkaufe diese weiter, du wirst sehen, auf einmal wird sowas bestraft. Auch ist das ein schlechtes Beispiel für alle und da vor allem für die Jugend, die sich im Internet etwas runter laden, was auch nix anderes als Datenklau ist und auf einmal bestraft werden.
nicht wenn die firma gegen gesetze verstossen hat.
Warum sollte das einen Unterschied machen, auch das Bestehlen eines Diebes wird bestraft
Nicht wenn man sich sein Eigentum zurückholt.
Oh, daß man der Firma hier seine eigenen Alleineigentum stehenden Daten entwendet, habe ich da scheinbar überlesen...
"...im eigenen..." natürlich, hat mir der böse Computer doch schon wieder ein Wort geklaut, hoffentlich verkauft er´s nicht weiter...
Ich jedenfalls komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass man auf die Ankäufe schlicht nicht verzichten kann.
Der Staat muss sogar drauf verzichten. Was ist das denn für ein Beispiel was er abgibt, kauft geklaute Daten. Mach das mal, geh in deine Firma, ziehe Daten ab und verkaufe diese weiter, du wirst sehen, auf einmal wird sowas bestraft. Auch ist das ein schlechtes Beispiel für alle und da vor allem für die Jugend, die sich im Internet etwas runter laden, was auch nix anderes als Datenklau ist und auf einmal bestraft werden.
nicht wenn die firma gegen gesetze verstossen hat.
Warum sollte das einen Unterschied machen, auch das Bestehlen eines Diebes wird bestraft
Nicht wenn man sich sein Eigentum zurückholt.
Oh, daß man der Firma hier seine eigenen Alleineigentum stehenden Daten entwendet, habe ich da scheinbar überlesen...
Ich denke mal der Einwand galt nur dem letzten Satz von dir und das es kein Diebstahl ist wenn man nur sein Eigentum zurück holt. Allerdings darf man dafür keine Tür aufbrechen, niemanden nötigen oder gar verletzen
Warum haltet ihr den Ankauf der Daten eigentlich für Diebstahl bzw. Hehlerei? Der Bank werden die Daten doch nicht entzogen, es werden ja nur Kopien weitergegeben. Und bei der Abgabe von Kopien ist doch die Frage, ob beim Datenbesitzer ein schutzwürdiges Interesse besteht, dass keine Kopien seiner Daten in Umlauf kommen. Beim Runterladen von Filmen und Musik ist das schutzwürdige Interesse des Produzenten klar, weil er dadurch um den Lohn seiner Arbeit gebracht wird, aber wo ist das schutzwürdige Interesse der schweizer Banken. Ist es ein schutzwürdiges Interesse, weiterhin mit unversteuertem Geld Gechäfte machen zu können???
Ich jedenfalls komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass man auf die Ankäufe schlicht nicht verzichten kann.
Der Staat muss sogar drauf verzichten. Was ist das denn für ein Beispiel was er abgibt, kauft geklaute Daten. Mach das mal, geh in deine Firma, ziehe Daten ab und verkaufe diese weiter, du wirst sehen, auf einmal wird sowas bestraft. Auch ist das ein schlechtes Beispiel für alle und da vor allem für die Jugend, die sich im Internet etwas runter laden, was auch nix anderes als Datenklau ist und auf einmal bestraft werden.
nicht wenn die firma gegen gesetze verstossen hat.
Warum sollte das einen Unterschied machen, auch das Bestehlen eines Diebes wird bestraft
Nicht wenn man sich sein Eigentum zurückholt.
Oh, daß man der Firma hier seine eigenen Alleineigentum stehenden Daten entwendet, habe ich da scheinbar überlesen...
Ich denke mal der Einwand galt nur dem letzten Satz von dir und das es kein Diebstahl ist wenn man nur sein Eigentum zurück holt. Allerdings darf man dafür keine Tür aufbrechen, niemanden nötigen oder gar verletzen
Jepp, das ist dann einfach kein Diebstahl mehr. Um diesen zu begehen, muß es sich nach deutschem Recht um eine fremde Sache handeln, d.h. man darf nicht Alleineigentümer sein. Auch in den von Dir genannten Beispielen wird da kein Diebstahl mehr draus, wenn man eine eigene Sache entwendet, sondern nur Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Nötigung oder Körperverletzung.
Ich jedenfalls komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass man auf die Ankäufe schlicht nicht verzichten kann.
Der Staat muss sogar drauf verzichten. Was ist das denn für ein Beispiel was er abgibt, kauft geklaute Daten. Mach das mal, geh in deine Firma, ziehe Daten ab und verkaufe diese weiter, du wirst sehen, auf einmal wird sowas bestraft. Auch ist das ein schlechtes Beispiel für alle und da vor allem für die Jugend, die sich im Internet etwas runter laden, was auch nix anderes als Datenklau ist und auf einmal bestraft werden.
nicht wenn die firma gegen gesetze verstossen hat.
Warum sollte das einen Unterschied machen, auch das Bestehlen eines Diebes wird bestraft
Nicht wenn man sich sein Eigentum zurückholt.
Oh, daß man der Firma hier seine eigenen Alleineigentum stehenden Daten entwendet, habe ich da scheinbar überlesen...
Ich habe lediglich deinen - ohnehin nicht wirklich passenden, denn es liegt bei den Steuerdaten kein Diebstahl vor- Vergleich ergänzt. Und das Geld (die Steuern) steht rechtmäßig durchaus dem Staat zu, nicht wahr.
Ich jedenfalls komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass man auf die Ankäufe schlicht nicht verzichten kann.
Der Staat muss sogar drauf verzichten. Was ist das denn für ein Beispiel was er abgibt, kauft geklaute Daten. Mach das mal, geh in deine Firma, ziehe Daten ab und verkaufe diese weiter, du wirst sehen, auf einmal wird sowas bestraft. Auch ist das ein schlechtes Beispiel für alle und da vor allem für die Jugend, die sich im Internet etwas runter laden, was auch nix anderes als Datenklau ist und auf einmal bestraft werden.
nicht wenn die firma gegen gesetze verstossen hat.
Warum sollte das einen Unterschied machen, auch das Bestehlen eines Diebes wird bestraft
Nicht wenn man sich sein Eigentum zurückholt.
Oh, daß man der Firma hier seine eigenen Alleineigentum stehenden Daten entwendet, habe ich da scheinbar überlesen...
Ich habe lediglich deinen - ohnehin nicht wirklich passenden, denn es liegt bei den Steuerdaten kein Diebstahl vor- Vergleich ergänzt. Und das Geld (die Steuern) steht rechtmäßig durchaus dem Staat zu, nicht wahr.
Daß die Steuern hier dem Staat zustehen, stimmt sicher, ist jedoch nicht die Frage. Denn die dazugehörigen Daten einer schweizer Bank "gehören" weder demjenigen, der sie entwendet, noch dem deutschen Staat. Auch an dem Geld selbst hat der Staat hier kein Eigentum, er hat lediglich einen Anspruch darauf. Und ja, man kann auch des Diebstahls für schuldig befunden werden, wenn man einen Anspruch auf die gestohlene Sache hat.
Ich jedenfalls komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass man auf die Ankäufe schlicht nicht verzichten kann.
Der Staat muss sogar drauf verzichten. Was ist das denn für ein Beispiel was er abgibt, kauft geklaute Daten. Mach das mal, geh in deine Firma, ziehe Daten ab und verkaufe diese weiter, du wirst sehen, auf einmal wird sowas bestraft. Auch ist das ein schlechtes Beispiel für alle und da vor allem für die Jugend, die sich im Internet etwas runter laden, was auch nix anderes als Datenklau ist und auf einmal bestraft werden.
nicht wenn die firma gegen gesetze verstossen hat.
Warum sollte das einen Unterschied machen, auch das Bestehlen eines Diebes wird bestraft
Nicht wenn man sich sein Eigentum zurückholt.
Oh, daß man der Firma hier seine eigenen Alleineigentum stehenden Daten entwendet, habe ich da scheinbar überlesen...
Ich habe lediglich deinen - ohnehin nicht wirklich passenden, denn es liegt bei den Steuerdaten kein Diebstahl vor- Vergleich ergänzt. Und das Geld (die Steuern) steht rechtmäßig durchaus dem Staat zu, nicht wahr.
Das sind keine "Steuerdaten" sondern Bankdaten, die im alleinigen Eigentum der Bank stehen.
@maabootsche, richtig, verbotene Selbsthilfe käme auch noch dazu. Einen behaupteten Herausgabeanspruch muss man titulieren. Wäre ja noch schöner, wenn jeder sein -vermeintliches- Recht selbst durchsetzt. Dann können wir den Laden zumachen.
Ich jedenfalls komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass man auf die Ankäufe schlicht nicht verzichten kann.
Der Staat muss sogar drauf verzichten. Was ist das denn für ein Beispiel was er abgibt, kauft geklaute Daten. Mach das mal, geh in deine Firma, ziehe Daten ab und verkaufe diese weiter, du wirst sehen, auf einmal wird sowas bestraft. Auch ist das ein schlechtes Beispiel für alle und da vor allem für die Jugend, die sich im Internet etwas runter laden, was auch nix anderes als Datenklau ist und auf einmal bestraft werden.
nicht wenn die firma gegen gesetze verstossen hat.
Warum sollte das einen Unterschied machen, auch das Bestehlen eines Diebes wird bestraft
Nicht wenn man sich sein Eigentum zurückholt.
Oh, daß man der Firma hier seine eigenen Alleineigentum stehenden Daten entwendet, habe ich da scheinbar überlesen...
Ich habe lediglich deinen - ohnehin nicht wirklich passenden, denn es liegt bei den Steuerdaten kein Diebstahl vor- Vergleich ergänzt. Und das Geld (die Steuern) steht rechtmäßig durchaus dem Staat zu, nicht wahr.
Und ja, man kann auch des Diebstahls für schuldig befunden werden, wenn man einen Anspruch auf die gestohlene Sache hat.
Ich jedenfalls komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass man auf die Ankäufe schlicht nicht verzichten kann.
Der Staat muss sogar drauf verzichten. Was ist das denn für ein Beispiel was er abgibt, kauft geklaute Daten. Mach das mal, geh in deine Firma, ziehe Daten ab und verkaufe diese weiter, du wirst sehen, auf einmal wird sowas bestraft. Auch ist das ein schlechtes Beispiel für alle und da vor allem für die Jugend, die sich im Internet etwas runter laden, was auch nix anderes als Datenklau ist und auf einmal bestraft werden.
nicht wenn die firma gegen gesetze verstossen hat.
Warum sollte das einen Unterschied machen, auch das Bestehlen eines Diebes wird bestraft
Nicht wenn man sich sein Eigentum zurückholt.
Oh, daß man der Firma hier seine eigenen Alleineigentum stehenden Daten entwendet, habe ich da scheinbar überlesen...
Ich habe lediglich deinen - ohnehin nicht wirklich passenden, denn es liegt bei den Steuerdaten kein Diebstahl vor- Vergleich ergänzt. Und das Geld (die Steuern) steht rechtmäßig durchaus dem Staat zu, nicht wahr.
Das sind keine "Steuerdaten" sondern Bankdaten, die im alleinigen Eigentum der Bank stehen.
@maabootsche, richtig, verbotene Selbsthilfe käme auch noch dazu. Einen behaupteten Herausgabeanspruch muss man titulieren. Wäre ja noch schöner, wenn jeder sein -vermeintliches- Recht selbst durchsetzt. Dann können wir den Laden zumachen.
was den juristischen hintergrund angeht habe ich ja noch nicht mal gefährliches halbwissen, aber was ich gelesen habe, scheint es aber doch wirklich noch ein juristisch nicht geklärtes vorgehen zu sein, nicht umsonst hat sich fr. leutheusser-schnarrenberger bemüssigt gefühlt hier klarheit schaffen zu wollen, oder ist das bisher nur sozusagen betriebsblindheit des staates.
ist die lage juristisch eindeutig? ist sie so einfach en passant zu entscheiden??
Ich jedenfalls komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass man auf die Ankäufe schlicht nicht verzichten kann.
Der Staat muss sogar drauf verzichten. Was ist das denn für ein Beispiel was er abgibt, kauft geklaute Daten. Mach das mal, geh in deine Firma, ziehe Daten ab und verkaufe diese weiter, du wirst sehen, auf einmal wird sowas bestraft. Auch ist das ein schlechtes Beispiel für alle und da vor allem für die Jugend, die sich im Internet etwas runter laden, was auch nix anderes als Datenklau ist und auf einmal bestraft werden.
nicht wenn die firma gegen gesetze verstossen hat.
Warum sollte das einen Unterschied machen, auch das Bestehlen eines Diebes wird bestraft
Nicht wenn man sich sein Eigentum zurückholt.
Oh, daß man der Firma hier seine eigenen Alleineigentum stehenden Daten entwendet, habe ich da scheinbar überlesen...
Ich habe lediglich deinen - ohnehin nicht wirklich passenden, denn es liegt bei den Steuerdaten kein Diebstahl vor- Vergleich ergänzt. Und das Geld (die Steuern) steht rechtmäßig durchaus dem Staat zu, nicht wahr.
Das sind keine "Steuerdaten" sondern Bankdaten, die im alleinigen Eigentum der Bank stehen.
@maabootsche, richtig, verbotene Selbsthilfe käme auch noch dazu. Einen behaupteten Herausgabeanspruch muss man titulieren. Wäre ja noch schöner, wenn jeder sein -vermeintliches- Recht selbst durchsetzt. Dann können wir den Laden zumachen.
was den juristischen hintergrund angeht habe ich ja noch nicht mal gefährliches halbwissen, aber was ich gelesen habe, scheint es aber doch wirklich noch ein juristisch nicht geklärtes vorgehen zu sein, nicht umsonst hat sich fr. leutheusser-schnarrenberger bemüssigt gefühlt hier klarheit schaffen zu wollen, oder ist das bisher nur sozusagen betriebsblindheit des staates.
ist die lage juristisch eindeutig? ist sie so einfach en passant zu entscheiden??
Datenhehlerei ist nicht strafbar. Nur das Hehlen von Sachen.
Ich jedenfalls komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass man auf die Ankäufe schlicht nicht verzichten kann.
Der Staat muss sogar drauf verzichten. Was ist das denn für ein Beispiel was er abgibt, kauft geklaute Daten. Mach das mal, geh in deine Firma, ziehe Daten ab und verkaufe diese weiter, du wirst sehen, auf einmal wird sowas bestraft. Auch ist das ein schlechtes Beispiel für alle und da vor allem für die Jugend, die sich im Internet etwas runter laden, was auch nix anderes als Datenklau ist und auf einmal bestraft werden.
nicht wenn die firma gegen gesetze verstossen hat.
Warum sollte das einen Unterschied machen, auch das Bestehlen eines Diebes wird bestraft
Nicht wenn man sich sein Eigentum zurückholt.
Oh, daß man der Firma hier seine eigenen Alleineigentum stehenden Daten entwendet, habe ich da scheinbar überlesen...
Ich habe lediglich deinen - ohnehin nicht wirklich passenden, denn es liegt bei den Steuerdaten kein Diebstahl vor- Vergleich ergänzt. Und das Geld (die Steuern) steht rechtmäßig durchaus dem Staat zu, nicht wahr.
Das sind keine "Steuerdaten" sondern Bankdaten, die im alleinigen Eigentum der Bank stehen.
@maabootsche, richtig, verbotene Selbsthilfe käme auch noch dazu. Einen behaupteten Herausgabeanspruch muss man titulieren. Wäre ja noch schöner, wenn jeder sein -vermeintliches- Recht selbst durchsetzt. Dann können wir den Laden zumachen.
was den juristischen hintergrund angeht habe ich ja noch nicht mal gefährliches halbwissen, aber was ich gelesen habe, scheint es aber doch wirklich noch ein juristisch nicht geklärtes vorgehen zu sein, nicht umsonst hat sich fr. leutheusser-schnarrenberger bemüssigt gefühlt hier klarheit schaffen zu wollen, oder ist das bisher nur sozusagen betriebsblindheit des staates.
ist die lage juristisch eindeutig? ist sie so einfach en passant zu entscheiden??
Eine strafbare Handlung liegt m.E. auf jeden Fall vor. Fraglich ist, ob ein Entschuldigungsgrund (Nothilfe, Notstand oder Notwehr) besteht.
Ich jedenfalls komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass man auf die Ankäufe schlicht nicht verzichten kann.
Der Staat muss sogar drauf verzichten. Was ist das denn für ein Beispiel was er abgibt, kauft geklaute Daten. Mach das mal, geh in deine Firma, ziehe Daten ab und verkaufe diese weiter, du wirst sehen, auf einmal wird sowas bestraft. Auch ist das ein schlechtes Beispiel für alle und da vor allem für die Jugend, die sich im Internet etwas runter laden, was auch nix anderes als Datenklau ist und auf einmal bestraft werden.
nicht wenn die firma gegen gesetze verstossen hat.
Warum sollte das einen Unterschied machen, auch das Bestehlen eines Diebes wird bestraft
Nicht wenn man sich sein Eigentum zurückholt.
Oh, daß man der Firma hier seine eigenen Alleineigentum stehenden Daten entwendet, habe ich da scheinbar überlesen...
Ich habe lediglich deinen - ohnehin nicht wirklich passenden, denn es liegt bei den Steuerdaten kein Diebstahl vor- Vergleich ergänzt. Und das Geld (die Steuern) steht rechtmäßig durchaus dem Staat zu, nicht wahr.
Das sind keine "Steuerdaten" sondern Bankdaten, die im alleinigen Eigentum der Bank stehen.
@maabootsche, richtig, verbotene Selbsthilfe käme auch noch dazu. Einen behaupteten Herausgabeanspruch muss man titulieren. Wäre ja noch schöner, wenn jeder sein -vermeintliches- Recht selbst durchsetzt. Dann können wir den Laden zumachen.
was den juristischen hintergrund angeht habe ich ja noch nicht mal gefährliches halbwissen, aber was ich gelesen habe, scheint es aber doch wirklich noch ein juristisch nicht geklärtes vorgehen zu sein, nicht umsonst hat sich fr. leutheusser-schnarrenberger bemüssigt gefühlt hier klarheit schaffen zu wollen, oder ist das bisher nur sozusagen betriebsblindheit des staates.
ist die lage juristisch eindeutig? ist sie so einfach en passant zu entscheiden??
Datenhehlerei ist nicht strafbar. Nur das Hehlen von Sachen.
Das ist so wie mit dem Stromdiebstahl..nicht wahr..
Ungeachtet dessen gibt ein Staat der zu solchen Maßnahmen greift ein erbärmliches Bild ab. Von der Frage ob hier möglicherweise Beweisverwertungsverbote eingreifen mal ganz abgesehen.
ist die lage juristisch eindeutig? ist sie so einfach en passant zu entscheiden??
Ist eine berechtigte Frage, denn eindeutig ist das hier sicher nicht. Die Verwendung im vorliegenden Zusammenhang ist eher untechnisch, also unjuristisch zu verstehen.
Für Diebstahl und Hehlerei im eigentlichen Sinn braucht es nämlich nach geltender Gesetzeslage eine Sache, die gestohlen oder gehehlt wird. Daten haben dabei grundsätzlich keine Sachqualität - und mit Spitzfindigkeiten in der Richtung, wem denn jetzt der Rohling gehört, ist letztlich keinem gedient.
Dem Bild der Hehlerei wird aber vorliegend schon gerecht, daß hier illegal beschafftes Material von einem Dritten im Wissen um die Unrechtmäßigkeit der Beschaffung aufgekauft wird.
Das Beispiel ist schlecht gewählt, da man ein Arbeitsverhältnis nicht mit dem Verhältnis zweier souveräner Staaten vergleichen kann (Fürsorgepflicht, Verschwiegenheitspflicht) etc. Trotzdem verstehe ich natürlich Deinen Ansatz. Ich komme eben nur zu einem anderen Ergebnis.
Auch wenn die Kritiker über mich herfallen. In diesem speziellen Fall ist für mich Datenschutz zweitrangig. Auch kann ich das rechtswidrige handeln des Staates sehr gut akzeptieren, wenn hierdurch ein größeres Verbrechen bekämpft wird.
Und noch etwas zu dem USA Abkommen. Es ist ja schön das die USA eine zufriedenstellende Lösung des Problems Schweiz hinbekomen haben. Fakt ist aber doch, dass unsere Politiker dies nicht hinbekommen haben. Desweiteren ist die Schweiz nicht an einer Nachverhandlung interessiert, wenn man den Berichten glauben darf. Ergo fällt diese Alternative wohl oder übel aus.
Warum sollte das einen Unterschied machen, auch das Bestehlen eines Diebes wird bestraft
Nicht wenn man sich sein Eigentum zurückholt.
Oh, daß man der Firma hier seine eigenen Alleineigentum stehenden Daten entwendet, habe ich da scheinbar überlesen...
"...im eigenen..." natürlich, hat mir der böse Computer doch schon wieder ein Wort geklaut, hoffentlich verkauft er´s nicht weiter...
Ich denke mal der Einwand galt nur dem letzten Satz von dir und das es kein Diebstahl ist wenn man nur sein Eigentum zurück holt. Allerdings darf man dafür keine Tür aufbrechen, niemanden nötigen oder gar verletzen
Der Bank werden die Daten doch nicht entzogen, es werden ja nur Kopien weitergegeben. Und bei der Abgabe von Kopien ist doch die Frage, ob beim Datenbesitzer ein schutzwürdiges Interesse besteht, dass keine Kopien seiner Daten in Umlauf kommen. Beim Runterladen von Filmen und Musik ist das schutzwürdige Interesse des Produzenten klar, weil er dadurch um den Lohn seiner Arbeit gebracht wird, aber wo ist das schutzwürdige Interesse der schweizer Banken. Ist es ein schutzwürdiges Interesse, weiterhin mit unversteuertem Geld Gechäfte machen zu können???
Jepp, das ist dann einfach kein Diebstahl mehr. Um diesen zu begehen, muß es sich nach deutschem Recht um eine fremde Sache handeln, d.h. man darf nicht Alleineigentümer sein.
Auch in den von Dir genannten Beispielen wird da kein Diebstahl mehr draus, wenn man eine eigene Sache entwendet, sondern nur Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Nötigung oder Körperverletzung.
Ich habe lediglich deinen - ohnehin nicht wirklich passenden, denn es liegt bei den Steuerdaten kein Diebstahl vor- Vergleich ergänzt.
Und das Geld (die Steuern) steht rechtmäßig durchaus dem Staat zu, nicht wahr.
Daß die Steuern hier dem Staat zustehen, stimmt sicher, ist jedoch nicht die Frage.
Denn die dazugehörigen Daten einer schweizer Bank "gehören" weder demjenigen, der sie entwendet, noch dem deutschen Staat. Auch an dem Geld selbst hat der Staat hier kein Eigentum, er hat lediglich einen Anspruch darauf.
Und ja, man kann auch des Diebstahls für schuldig befunden werden, wenn man einen Anspruch auf die gestohlene Sache hat.
Das sind keine "Steuerdaten" sondern Bankdaten, die im alleinigen Eigentum der Bank stehen.
@maabootsche, richtig, verbotene Selbsthilfe käme auch noch dazu. Einen behaupteten Herausgabeanspruch muss man titulieren. Wäre ja noch schöner, wenn jeder sein -vermeintliches- Recht selbst durchsetzt. Dann können wir den Laden zumachen.
Hab ich wo behauptet, bzw. bestritten?
was den juristischen hintergrund angeht habe ich ja noch nicht mal gefährliches halbwissen, aber was ich gelesen habe, scheint es aber doch wirklich noch ein juristisch nicht geklärtes vorgehen zu sein, nicht umsonst hat sich fr. leutheusser-schnarrenberger bemüssigt gefühlt hier klarheit schaffen zu wollen, oder ist das bisher nur sozusagen betriebsblindheit des staates.
ist die lage juristisch eindeutig? ist sie so einfach en passant zu entscheiden??
Datenhehlerei ist nicht strafbar. Nur das Hehlen von Sachen.
Eine strafbare Handlung liegt m.E. auf jeden Fall vor. Fraglich ist, ob ein Entschuldigungsgrund (Nothilfe, Notstand oder Notwehr) besteht.
Das ist so wie mit dem Stromdiebstahl..nicht wahr..
Ungeachtet dessen gibt ein Staat der zu solchen Maßnahmen greift ein erbärmliches Bild ab. Von der Frage ob hier möglicherweise Beweisverwertungsverbote eingreifen mal ganz abgesehen.
Ist eine berechtigte Frage, denn eindeutig ist das hier sicher nicht. Die Verwendung im vorliegenden Zusammenhang ist eher untechnisch, also unjuristisch zu verstehen.
Für Diebstahl und Hehlerei im eigentlichen Sinn braucht es nämlich nach geltender Gesetzeslage eine Sache, die gestohlen oder gehehlt wird. Daten haben dabei grundsätzlich keine Sachqualität - und mit Spitzfindigkeiten in der Richtung, wem denn jetzt der Rohling gehört, ist letztlich keinem gedient.
Dem Bild der Hehlerei wird aber vorliegend schon gerecht, daß hier illegal beschafftes Material von einem Dritten im Wissen um die Unrechtmäßigkeit der Beschaffung aufgekauft wird.