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Polizistin in Heilbronn erschossen [Brauner Terror in Deutschland]

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Ffm60ziger schrieb:
Heute: im Mittelpunkt der Sitzung des Untersuchungsausschusses, der Pannen und Fehlgriffe der Sicherheitsbehörden

"Die Erschießung der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn, die rätselhafteste Tat in der dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) angelasteten Mordserie, steht am Donnerstag, 18. April 2013, im Mittelpunkt der Sitzung des Untersuchungsausschusses, der Pannen und Fehlgriffe der Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen zu den insgesamt zehn Hinrichtungen durchleuchten soll. Bei der erneuten Befassung mit der Tötung Kiesewetters geht es vor allem um die Frage, welche Kontakte Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zur rechtsextremen Szene in Baden-Württemberg hatten."

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/44152520_kw16_pa_nsu_ua1/


Solange das alles immer noch als Pannen verniedlicht wird, solange wird bei dem Untersuchungsausschuss nix vernünftiges raus kommen.
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Wenn es nicht so traurig wäre.....  Scheinbar hat der Verfassungsschutz bei der Gründung der deutschen Sektion des KKK geholfen

http://www.fr-online.de/politik/v-leute-zu-nah-am-ku-klux-klan,1472596,22397090.html
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Taunusabbel schrieb:
Wenn es nicht so traurig wäre.....  Scheinbar hat der Verfassungsschutz bei der Gründung der deutschen Sektion des KKK geholfen

http://www.fr-online.de/politik/v-leute-zu-nah-am-ku-klux-klan,1472596,22397090.html


Was ein reaktionärer Pannenladen.
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Gefunden über den LawBlog:
http://m.theeuropean.de/heinrich-schmitz/6760-verschobener-nsu-prozess-und-der-rechtsstaat#6760

Ein paar Gedanken über die Einordnung der NSU als terroristische Vereinigung und den Konsequenzen daraus, inkl. darüber, ob Terror denn Terror ist, wenn keiner von den Motiven erfährt.
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Maabootsche schrieb:
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Ein paar Gedanken über die Einordnung der NSU als terroristische Vereinigung und den Konsequenzen daraus, inkl. darüber, ob Terror denn Terror ist, wenn keiner von den Motiven erfährt.


Merkwürdiger Artikel.

Ich habe zwar gerade keinen Kommentar zu § 129a StGB zur Hand, aber wieso sind zwei Personen keine Vereinigung? Selbst der nichtrechtsfähige Verein oder die BGB-Gesellschaft brauchen doch nur zwei.
Und der Vortrag über das Merkmal "terrorristisch" lässt doch das Bekennervideo völlig unberücksichtigt.
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stefank schrieb:
Maabootsche schrieb:
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Ein paar Gedanken über die Einordnung der NSU als terroristische Vereinigung und den Konsequenzen daraus, inkl. darüber, ob Terror denn Terror ist, wenn keiner von den Motiven erfährt.


Merkwürdiger Artikel.

Ich habe zwar gerade keinen Kommentar zu § 129a StGB zur Hand, aber wieso sind zwei Personen keine Vereinigung? Selbst der nichtrechtsfähige Verein oder die BGB-Gesellschaft brauchen doch nur zwei.
Und der Vortrag über das Merkmal "terrorristisch" lässt doch das Bekennervideo völlig unberücksichtigt.


3 Leute sind wohl seit jeher das Minimum einer Vereinigung,auch einer kriminellen, mein alter Tröndle/Fischer verweist hier auf eine BGH-Rechtsprechung aus dem 10 Band der amtl. Entscheidungssammlung - vielleicht soll damit einer Erhöhung der Gefährlichkeit zur einfachen Mittäterschaft Rechnung getragen werden...

Die Überlegungen zum "Terror" sind da wohl eher allgemeinerer Natur (auch wenn das der Autor wohl gerne als Korrektiv sehen würde), da § 129a StGB ja nur an eine Vereinigung zur Begehung der dortigen Katalogstraftaten wie Mord, Totschlag, Völkermord uvm. und nicht an eine Gesinnung anknüpft.
Das Fehlen von zeitnah und allgemein bekanntgemachten Bekennerschreiben oder ähnlichem fand ich schon immer atypisch, gerade das machte es eben auch schwer, hier überhaupt die Möglichkeit von Terrorakten in Betracht zu ziehen.
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Maabootsche schrieb:
stefank schrieb:
Maabootsche schrieb:
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Ein paar Gedanken über die Einordnung der NSU als terroristische Vereinigung und den Konsequenzen daraus, inkl. darüber, ob Terror denn Terror ist, wenn keiner von den Motiven erfährt.


Merkwürdiger Artikel.

Ich habe zwar gerade keinen Kommentar zu § 129a StGB zur Hand, aber wieso sind zwei Personen keine Vereinigung? Selbst der nichtrechtsfähige Verein oder die BGB-Gesellschaft brauchen doch nur zwei.
Und der Vortrag über das Merkmal "terrorristisch" lässt doch das Bekennervideo völlig unberücksichtigt.


3 Leute sind wohl seit jeher das Minimum einer Vereinigung,auch einer kriminellen, mein alter Tröndle/Fischer verweist hier auf eine BGH-Rechtsprechung aus dem 10 Band der amtl. Entscheidungssammlung - vielleicht soll damit einer Erhöhung der Gefährlichkeit zur einfachen Mittäterschaft Rechnung getragen werden...

Die Überlegungen zum "Terror" sind da wohl eher allgemeinerer Natur (auch wenn das der Autor wohl gerne als Korrektiv sehen würde), da § 129a StGB ja nur an eine Vereinigung zur Begehung der dortigen Katalogstraftaten wie Mord, Totschlag, Völkermord uvm. und nicht an eine Gesinnung anknüpft.
Das Fehlen von zeitnah und allgemein bekanntgemachten Bekennerschreiben oder ähnlichem fand ich schon immer atypisch, gerade das machte es eben auch schwer, hier überhaupt die Möglichkeit von Terrorakten in Betracht zu ziehen.


Danke für die Aufklärung hinsichtlich der Vereinigung. Auch bezüglich § 129a stimme ich dir zu, da ja bereits Abs. 1 erfüllt ist und es auf die nachfolgende Terrorismusdefinition des Abs. 2 nicht ankommt. Warum stellt der Autor des Artikels aber dann darauf ab?
Die Tatsache der fehlenden zeitnahen Bekennerschreiben ist aber entgegen der Behauptung Friedrichs keineswegs atypisch für rechte Terrorakte: http://www.taz.de/!82439/
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stefank schrieb:
Maabootsche schrieb:
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Ein paar Gedanken über die Einordnung der NSU als terroristische Vereinigung und den Konsequenzen daraus, inkl. darüber, ob Terror denn Terror ist, wenn keiner von den Motiven erfährt.


Merkwürdiger Artikel.

Ich habe zwar gerade keinen Kommentar zu § 129a StGB zur Hand, aber wieso sind zwei Personen keine Vereinigung? Selbst der nichtrechtsfähige Verein oder die BGB-Gesellschaft brauchen doch nur zwei.
Und der Vortrag über das Merkmal "terrorristisch" lässt doch das Bekennervideo völlig unberücksichtigt.


3 Leute sind wohl seit jeher das Minimum einer Vereinigung,auch einer kriminellen, mein alter Tröndle/Fischer verweist hier auf eine BGH-Rechtsprechung aus dem 10 Band der amtl. Entscheidungssammlung - vielleicht soll damit einer Erhöhung der Gefährlichkeit zur einfachen Mittäterschaft Rechnung getragen werden...

Die Überlegungen zum "Terror" sind da wohl eher allgemeinerer Natur (auch wenn das der Autor wohl gerne als Korrektiv sehen würde), da § 129a StGB ja nur an eine Vereinigung zur Begehung der dortigen Katalogstraftaten wie Mord, Totschlag, Völkermord uvm. und nicht an eine Gesinnung anknüpft.
Das Fehlen von zeitnah und allgemein bekanntgemachten Bekennerschreiben oder ähnlichem fand ich schon immer atypisch, gerade das machte es eben auch schwer, hier überhaupt die Möglichkeit von Terrorakten in Betracht zu ziehen.


Danke für die Aufklärung hinsichtlich der Vereinigung. Auch bezüglich § 129a stimme ich dir zu, da ja bereits Abs. 1 erfüllt ist und es auf die nachfolgende Terrorismusdefinition des Abs. 2 nicht ankommt. Warum stellt der Autor des Artikels aber dann darauf ab?
Die Tatsache der fehlenden zeitnahen Bekennerschreiben ist aber entgegen der Behauptung Friedrichs keineswegs atypisch für rechte Terrorakte: http://www.taz.de/!82439/


Das ist wohl eher ein Gedankengang gegen die Vorschrift des § 129a StGB an sich, da der Autor das Konstrukt ja für systemwidrig hält - nicht umsonst nimmt er später ja nicht die Definition aus Abs. 2 sondern eine des Verfassungsschutzes (wo er die auch immer her hat...).

Zum Thema rechte Anschläge und Bekennerschreiben hatte ich zuvor immer den Eindruck, daß der jeweilige braune Mob irgendwo in der Gegend auftaucht, wo er beheimatet ist, einen einzelnen Anschlag verübt und sich dabei einen feuchten Kehricht drum schert, ob er erkannt wird. Die Zuordnung zu dieser Szene lag dabei allein schon aus Täterbeschreibungen, skandierten Parolen während der Tat u.ä. auf der Hand - da war dann auch ein nachfolgendes Bekenntnis nicht mehr nötig, aus dem die Allgmeinheit sehen konnte, wer dafür verantwortlich ist.
Die Vorgehensweise der Ceska-Morde war dagegen ja eine völlig andere.
Die einzelnen Taten quer durch das Bundesgebiet unter penibler Berücksichtung dessen, daß eben kein irgendwie geartetes Motiv  und auch die Identität der Täter nicht mal im Sinne einer politischen Ausrichtung offenbar wird, sprechen halt gegen ein irgendwie geartetes "politisches Statement", welches der Öffentlichkeit präsentiert werden soll, sondern eher für die Verschleierung all dessen.

Ich schätze, daß selbst in rechten Kreisen keiner von sich aus  auf den Gedanken kam, hier würde jemand "aufräumen", sondern daß auch dort eher der Eindruck einer privaten Fehde, einer Aktion im Rahmen organisierter Kriminaltät oder ähnliches aus den Lebenssituationen der Opfer vorherrschte. (Unterstützer und Eingeweihte natürlich ausgenommen, aber auch das war meines bisherigen Eindrucks nach eher ein verschwiegener kleiner Kreis)
Man scherte sich also nicht mal im größeren Maßstab um die Sympathie der Gleichgesinnten für die eigenen Taten.


Ich frage mich da immer noch, was politischer motivierter Terror erreichen soll, wenn keiner mitbekommt, daß es ihn als solchen überhaupt gibt.
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Maabootsche schrieb:
stefank schrieb:
Maabootsche schrieb:
stefank schrieb:
Maabootsche schrieb:
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Ein paar Gedanken über die Einordnung der NSU als terroristische Vereinigung und den Konsequenzen daraus, inkl. darüber, ob Terror denn Terror ist, wenn keiner von den Motiven erfährt.


Merkwürdiger Artikel.

Ich habe zwar gerade keinen Kommentar zu § 129a StGB zur Hand, aber wieso sind zwei Personen keine Vereinigung? Selbst der nichtrechtsfähige Verein oder die BGB-Gesellschaft brauchen doch nur zwei.
Und der Vortrag über das Merkmal "terrorristisch" lässt doch das Bekennervideo völlig unberücksichtigt.


3 Leute sind wohl seit jeher das Minimum einer Vereinigung,auch einer kriminellen, mein alter Tröndle/Fischer verweist hier auf eine BGH-Rechtsprechung aus dem 10 Band der amtl. Entscheidungssammlung - vielleicht soll damit einer Erhöhung der Gefährlichkeit zur einfachen Mittäterschaft Rechnung getragen werden...

Die Überlegungen zum "Terror" sind da wohl eher allgemeinerer Natur (auch wenn das der Autor wohl gerne als Korrektiv sehen würde), da § 129a StGB ja nur an eine Vereinigung zur Begehung der dortigen Katalogstraftaten wie Mord, Totschlag, Völkermord uvm. und nicht an eine Gesinnung anknüpft.
Das Fehlen von zeitnah und allgemein bekanntgemachten Bekennerschreiben oder ähnlichem fand ich schon immer atypisch, gerade das machte es eben auch schwer, hier überhaupt die Möglichkeit von Terrorakten in Betracht zu ziehen.


Danke für die Aufklärung hinsichtlich der Vereinigung. Auch bezüglich § 129a stimme ich dir zu, da ja bereits Abs. 1 erfüllt ist und es auf die nachfolgende Terrorismusdefinition des Abs. 2 nicht ankommt. Warum stellt der Autor des Artikels aber dann darauf ab?
Die Tatsache der fehlenden zeitnahen Bekennerschreiben ist aber entgegen der Behauptung Friedrichs keineswegs atypisch für rechte Terrorakte: http://www.taz.de/!82439/


Das ist wohl eher ein Gedankengang gegen die Vorschrift des § 129a StGB an sich, da der Autor das Konstrukt ja für systemwidrig hält - nicht umsonst nimmt er später ja nicht die Definition aus Abs. 2 sondern eine des Verfassungsschutzes (wo er die auch immer her hat...).

Zum Thema rechte Anschläge und Bekennerschreiben hatte ich zuvor immer den Eindruck, daß der jeweilige braune Mob irgendwo in der Gegend auftaucht, wo er beheimatet ist, einen einzelnen Anschlag verübt und sich dabei einen feuchten Kehricht drum schert, ob er erkannt wird. Die Zuordnung zu dieser Szene lag dabei allein schon aus Täterbeschreibungen, skandierten Parolen während der Tat u.ä. auf der Hand - da war dann auch ein nachfolgendes Bekenntnis nicht mehr nötig, aus dem die Allgmeinheit sehen konnte, wer dafür verantwortlich ist.
Die Vorgehensweise der Ceska-Morde war dagegen ja eine völlig andere.
Die einzelnen Taten quer durch das Bundesgebiet unter penibler Berücksichtung dessen, daß eben kein irgendwie geartetes Motiv  und auch die Identität der Täter nicht mal im Sinne einer politischen Ausrichtung offenbar wird, sprechen halt gegen ein irgendwie geartetes "politisches Statement", welches der Öffentlichkeit präsentiert werden soll, sondern eher für die Verschleierung all dessen.

Ich schätze, daß selbst in rechten Kreisen keiner von sich aus  auf den Gedanken kam, hier würde jemand "aufräumen", sondern daß auch dort eher der Eindruck einer privaten Fehde, einer Aktion im Rahmen organisierter Kriminaltät oder ähnliches aus den Lebenssituationen der Opfer vorherrschte. (Unterstützer und Eingeweihte natürlich ausgenommen, aber auch das war meines bisherigen Eindrucks nach eher ein verschwiegener kleiner Kreis)
Man scherte sich also nicht mal im größeren Maßstab um die Sympathie der Gleichgesinnten für die eigenen Taten.


Ich frage mich da immer noch, was politischer motivierter Terror erreichen soll, wenn keiner mitbekommt, daß es ihn als solchen überhaupt gibt.


Zusätzlich zu den fehlenden Bekennerschreiben gibt es allerdings noch mehr, was der Verschleierung der Täterschaft dienen sollte, etwa die weit verstreuten Tatorte. Es scheint doch wohl das Kalkül gewesen zu sein, den Fahndungsdruck zunächst niedrig zu halten, um eine ganze Reihe von Taten begehen zu können. Erst dann wollte man im Finale furioso auf sich aufmerksam machen. Dafür spricht auch, dass man kein einfaches Bekennerschreiben verschickt hat, sondern ein aufwändig hergestelltes Trickfimvideo.
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stefank schrieb:
... Es scheint doch wohl das Kalkül gewesen zu sein, den Fahndungsdruck zunächst niedrig zu halten, um eine ganze Reihe von Taten begehen zu können. Erst dann wollte man im Finale furioso auf sich aufmerksam machen. ...

Über 5 Jahre nach der letzten Tat? Merkwürdiger Terroransatz.  
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stefank schrieb:
Maabootsche schrieb:
stefank schrieb:
Maabootsche schrieb:
stefank schrieb:
Maabootsche schrieb:
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http://m.theeuropean.de/heinrich-schmitz/6760-verschobener-nsu-prozess-und-der-rechtsstaat#6760

Ein paar Gedanken über die Einordnung der NSU als terroristische Vereinigung und den Konsequenzen daraus, inkl. darüber, ob Terror denn Terror ist, wenn keiner von den Motiven erfährt.


Merkwürdiger Artikel.

Ich habe zwar gerade keinen Kommentar zu § 129a StGB zur Hand, aber wieso sind zwei Personen keine Vereinigung? Selbst der nichtrechtsfähige Verein oder die BGB-Gesellschaft brauchen doch nur zwei.
Und der Vortrag über das Merkmal "terrorristisch" lässt doch das Bekennervideo völlig unberücksichtigt.


3 Leute sind wohl seit jeher das Minimum einer Vereinigung,auch einer kriminellen, mein alter Tröndle/Fischer verweist hier auf eine BGH-Rechtsprechung aus dem 10 Band der amtl. Entscheidungssammlung - vielleicht soll damit einer Erhöhung der Gefährlichkeit zur einfachen Mittäterschaft Rechnung getragen werden...

Die Überlegungen zum "Terror" sind da wohl eher allgemeinerer Natur (auch wenn das der Autor wohl gerne als Korrektiv sehen würde), da § 129a StGB ja nur an eine Vereinigung zur Begehung der dortigen Katalogstraftaten wie Mord, Totschlag, Völkermord uvm. und nicht an eine Gesinnung anknüpft.
Das Fehlen von zeitnah und allgemein bekanntgemachten Bekennerschreiben oder ähnlichem fand ich schon immer atypisch, gerade das machte es eben auch schwer, hier überhaupt die Möglichkeit von Terrorakten in Betracht zu ziehen.


Danke für die Aufklärung hinsichtlich der Vereinigung. Auch bezüglich § 129a stimme ich dir zu, da ja bereits Abs. 1 erfüllt ist und es auf die nachfolgende Terrorismusdefinition des Abs. 2 nicht ankommt. Warum stellt der Autor des Artikels aber dann darauf ab?
Die Tatsache der fehlenden zeitnahen Bekennerschreiben ist aber entgegen der Behauptung Friedrichs keineswegs atypisch für rechte Terrorakte: http://www.taz.de/!82439/


Das ist wohl eher ein Gedankengang gegen die Vorschrift des § 129a StGB an sich, da der Autor das Konstrukt ja für systemwidrig hält - nicht umsonst nimmt er später ja nicht die Definition aus Abs. 2 sondern eine des Verfassungsschutzes (wo er die auch immer her hat...).

Zum Thema rechte Anschläge und Bekennerschreiben hatte ich zuvor immer den Eindruck, daß der jeweilige braune Mob irgendwo in der Gegend auftaucht, wo er beheimatet ist, einen einzelnen Anschlag verübt und sich dabei einen feuchten Kehricht drum schert, ob er erkannt wird. Die Zuordnung zu dieser Szene lag dabei allein schon aus Täterbeschreibungen, skandierten Parolen während der Tat u.ä. auf der Hand - da war dann auch ein nachfolgendes Bekenntnis nicht mehr nötig, aus dem die Allgmeinheit sehen konnte, wer dafür verantwortlich ist.
Die Vorgehensweise der Ceska-Morde war dagegen ja eine völlig andere.
Die einzelnen Taten quer durch das Bundesgebiet unter penibler Berücksichtung dessen, daß eben kein irgendwie geartetes Motiv  und auch die Identität der Täter nicht mal im Sinne einer politischen Ausrichtung offenbar wird, sprechen halt gegen ein irgendwie geartetes "politisches Statement", welches der Öffentlichkeit präsentiert werden soll, sondern eher für die Verschleierung all dessen.

Ich schätze, daß selbst in rechten Kreisen keiner von sich aus  auf den Gedanken kam, hier würde jemand "aufräumen", sondern daß auch dort eher der Eindruck einer privaten Fehde, einer Aktion im Rahmen organisierter Kriminaltät oder ähnliches aus den Lebenssituationen der Opfer vorherrschte. (Unterstützer und Eingeweihte natürlich ausgenommen, aber auch das war meines bisherigen Eindrucks nach eher ein verschwiegener kleiner Kreis)
Man scherte sich also nicht mal im größeren Maßstab um die Sympathie der Gleichgesinnten für die eigenen Taten.


Ich frage mich da immer noch, was politischer motivierter Terror erreichen soll, wenn keiner mitbekommt, daß es ihn als solchen überhaupt gibt.


Zusätzlich zu den fehlenden Bekennerschreiben gibt es allerdings noch mehr, was der Verschleierung der Täterschaft dienen sollte, etwa die weit verstreuten Tatorte. Es scheint doch wohl das Kalkül gewesen zu sein, den Fahndungsdruck zunächst niedrig zu halten, um eine ganze Reihe von Taten begehen zu können. Erst dann wollte man im Finale furioso auf sich aufmerksam machen. Dafür spricht auch, dass man kein einfaches Bekennerschreiben verschickt hat, sondern ein aufwändig hergestelltes Trickfimvideo.


Erscheint mir auch nicht ganz stimmig:
Die über die Republik verstreuten Tatorte hatte ich oben ja auch schon erwähnt, daß hat bei der Verschleierung sicher geholfen. Wer fährt schon durch das ganze Land, um den Betreiber eines Döner-Grills zu ermorden, es sei denn, das sei was persönliches. Einen Döner bekommt man schließlich an jeder Ecke...

Die 5 Jahre Pause ohne irgendeine Aktion -wie schon von BBB erwähnt- sind mir aber ein völliges Rätsel, es sei denn die hätten es mit der Angst bekommen. Wenn ich mich recht entsinne, wurde aber zumindest an dem Video lange gebastelt, da lagen wohl verschiedene Versionen auf irgendeinem Rechner.
Auch der Doppelselbstmord paßt meiner Meinung nach nicht in das -wie ich es mir vorstelle- Selbstverständnis eines Terroristen, der hier einen "heroischen" Kampf gegen das System ausfechten will, da wäre doch eher an so Szenen wie Butch&Sundance vs. die bolivianische Armee zu denken.
Von einem finalen Plan habe ich da auch noch nie was gehört, habe mich aber auch nicht über alle Details auf dem Laufenden gehalten. Gibt es da Hinweise drauf?
Alles in allem kann ich da recht wenig nachvollziehen und bei nochmaligem Nachdenken bin ich da auch froh drum...
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Ich finde es erstaunlich, wie vergleichsweise gering das Medien-Echo ist, wenn der Bericht eines Untersuchungsausschusses eines deutschen Landesparlamentes   den "Verdacht gezielter Sabotage" als naheliegend bezeichnet.  Immerhin handelt es sich hierbei nicht um das Dokument eines verschwörungstheoretischen Sensationsjournalisten sondern um den fast 2000seitigen und von allen Mitgliedern (also aus allen Parteien) einstimmig abgesegneten Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses im Thüringer Landtag.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/thueringer-nsu-untersuchungsausschuss-nennt-ermittlungen-ein-fiasko-a-986682.html
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Brodowin schrieb:
Ich finde es erstaunlich, wie vergleichsweise gering das Medien-Echo ist, wenn der Bericht eines Untersuchungsausschusses eines deutschen Landesparlamentes   den "Verdacht gezielter Sabotage" als naheliegend bezeichnet.  Immerhin handelt es sich hierbei nicht um das Dokument eines verschwörungstheoretischen Sensationsjournalisten sondern um den fast 2000seitigen und von allen Mitgliedern (also aus allen Parteien) einstimmig abgesegneten Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses im Thüringer Landtag.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/thueringer-nsu-untersuchungsausschuss-nennt-ermittlungen-ein-fiasko-a-986682.html


Ein viel zu unangenehmes Thema, das nur das Versagen der Sicherheitsorgane offenlegt. Schnell wieder Hooligans aus der Schublade holen, das erhitzt die Gemüter wesentlich mehr.
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Vor allem legt es nicht nur das Versagen der Sicherheitsorgane offen sondern äußert von ganz offizieller Seite - wie gesagt: abgesegnet durch alle Parteien im Thüringer Landtag(!) - den Verdacht, dass (zumindest Teile) der staatlichen Ermittlungsbehörden auf dem rechten Auge blind waren.
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Die FAZ hat einen sehr guten analytischen Beitrag. Es ist fast eine Rezension zum Bericht des Untersuchungsausschuss zum NSZU - zumindest bedient er sich derselben Mittel.

Man weiß nicht, ob man weinen oder kotzen soll.

Wie kaputt ein Teil dieses Landes sein muss
Drei Bände, fast zweitausend Seiten, ein deutscher Roman: Der Thüringer Untersuchungsausschussbericht zum NSU liest sich wie ein großes literarisches Werk voller Widersprüche und Lügen.
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reggaetyp schrieb:
Die FAZ hat einen sehr guten analytischen Beitrag. Es ist fast eine Rezension zum Bericht des Untersuchungsausschuss zum NSZU - zumindest bedient er sich derselben Mittel.

Man weiß nicht, ob man weinen oder kotzen soll.

Wie kaputt ein Teil dieses Landes sein muss
Drei Bände, fast zweitausend Seiten, ein deutscher Roman: Der Thüringer Untersuchungsausschussbericht zum NSU liest sich wie ein großes literarisches Werk voller Widersprüche und Lügen.


Aber die RAF hat viel mehr Leute umgebracht!1!!

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Es ist genau 36 Monate her, das Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach einem Bankraub, am 4.  November 2011 in Eisenach tot aufgefunden worden.

...am ab 11.11. 2011, ne kein Witz, schrederte der Verfassungsschutz fleißig.
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Die feinen V-Mann-Gehilfen des Verfassungsschutzes, gesponsert direkt von Steuergeldern

Die Staatsanwaltschaft Gera hat gegen den ehemaligen V-Mann Tino Brandt Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern erhoben. Der Behörde zufolge geht es um insgesamt 157 Fälle.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/tino-brandt-anklage-gegen-frueheren-v-mann-wegen-missbrauchs-a-1002700.html

Wenn mir bloß wieder einfallen würde was nochmal die plakative Losung von Timo und seinen braunen Kameraden zum Umgang mit seinesgleichen war......
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Was ein brauner Drecksumpf:

"Im Stuttgarter NSU-Untersuchungsausschuss hat die Polizei mittlerweile das Vertrauen verspielt. Weitere Ermittlungsfehler im Fall Kiesewetter kommen ans Licht, wobei sich der Verdacht auf weitere Mittäter verstärkt."

http://www.fr-online.de/neonazi-terror/nsu-untersuchungsausschuss-ermittlungsfehler-im-fall-kiesewetter,1477338,30266294.html
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Ffm60ziger schrieb:
Was ein brauner Drecksumpf:

"Im Stuttgarter NSU-Untersuchungsausschuss hat die Polizei mittlerweile das Vertrauen verspielt. Weitere Ermittlungsfehler im Fall Kiesewetter kommen ans Licht, wobei sich der Verdacht auf weitere Mittäter verstärkt."

http://www.fr-online.de/neonazi-terror/nsu-untersuchungsausschuss-ermittlungsfehler-im-fall-kiesewetter,1477338,30266294.html


Bei welchem der ganzen Morde gab es eigentlich keine Ermittlungsfehler? Während den Ermittlungen zu der ganzen Mordserie gab es immer wieder Pannen, einseitige Ermittlungen oder es wurde Spuren erst garnicht nachgegangen. Wenn sie Spuren nachgehen wollten konnte es passieren das sie durch so Typen wie dem Bouffier dran gehindert wurden. Alles in allem sehen die Ermittlungsbehörden schlecht aus.


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