Streik -diesmal nervts!
Thread wurde von skyeagle am Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16:04 Uhr um 16:04 Uhr gesperrt weil:
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
Meines Wissens nach den, den die EVG ausgehandelt hat.
Um das Recht auch die Zugbegleiter vertreten zu dürfen kämpft die GDL ja.
Allerdings sind ja jetzt schon in der GDL ca. 30% der Zugbegleiter organisiert...sehr verwirrend das ganze.
Ja., nach meiner Einschätzung führt dies zu unterschiedlichen Gehaltsstrukturen für gleiche Arbeit..Es aber steht jedem Arbeitnehmer frei in die Gewerkschaft einzutreten, die die besten Bedingungen aushandelt.
Nun. es erscheint mir zunächst einmal Sache des einzelnen GDL oder EVB- mitglieds dem Personalbüro anzuzeigen welcher Gewerkschaft er angehört.. Liegt ja gegebenenfalls auch in seinem ureigensten Interesse.
Arbeitnehmer die keiner Gewerkschaft angehören bekommen den Lohn und die Arbeitsbedingungen die sie mit dem Arbeitgeber ausgehandelt haben.
Anders wäre es nur wenn ein Tarifvertrag für " Allgemeinverbindlich"erklärt werden würde
Ich darf mal von der Verdi-Seite zitieren...
"Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen
Unter bestimmten Umständen können Tarifverträge in Deutschland für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dann sind die tarifvertraglichen Regelungen für alle Beschäftigten und alle Arbeitgeber der jeweiligen Branche oder des jeweiligen Wirtschaftszweiges bindend – unabhängig von der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft oder in einem Arbeitgeberverband.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags zu erreichen:
1. Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE)
Der Bundesarbeitsminister oder eine von ihm beauftragte oberste Arbeitsbehörde eines Bundeslands kann nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären.
Voraussetzung dafür ist, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer/-innen beschäftigen (50-Prozent-Klausel) und die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von öffentlichem Interesse ist. Die AVE muss im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss erfolgen. Der Tarifausschuss wird aus je drei Vertreterinnen/Vertretern der Spitzenverbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gebildet."
Ob dies der Fall weiß ich nicht...
Das Problem auf der Arbeitgeberseite sind wohl eher nicht die Unterschiede bei der Vergütung , sondern die Möglichkeit, dass es unterschiedliche Laufzeiten der Tarifverträge geben könnte. Veinfacht gesprochen endet dann die Friedenspflicht der Gwerkschaften zu unterschiedlichen Zeiten, was dazu führen könnte das Streiks auch zu unterschiedlichen Zeiten geführt werden können. Das kann teuer werden.
Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass u. a. die geltenden Tarifverträge durchgeführt werden (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Ja. insoweit hat er über zwei oder mehrere Tarifverträge zu wachen.
Halte ich eigentlich auch für unproblematisch.
An die Allgemeinverbindlichkeits-Option vermag ich nicht zu glauben. Wenn das funktionieren würde, könnte die Bahn den EVG-Tarifvertrag vorschlagen und Frau Nahles würde dem Antrag folgen. Wenn das ginge, bräuchte sie ihr neues Gesetz ja nicht.
Mit den Betriebsräten ist das so ne Sache. Nach dem BetrVG müssen sie gewerkschaftsneutral agieren. In der Praxis habe ich da aber andere Erfahrungen gemacht. Nach dem Motto. "Kollege, wenn wir uns für dich einsetzen sollen, unterschreibe erst mal den Aufnahmeantrag" Offiziell wird so was natürlich geleugnet.
Wenn in einem BR Vertreter verschiedener (verfeindeter) Gewerkschaften sitzen, ist das für alle Beteiligten schwierig. Jede Verhandlung mit dem AG endet mit einer BR-Kampfabstimmung, die unterschiedlichen Auffassungen im BR werden in die Belegschaft getragen (oder vor dem Arbeitsgericht ausgetragen) und sorgen auch dort für Rabatz.
Zusammengefasst: Am besten einigen sich EVG und GDL auf gemeinsame Verhandlungen für alle Bahn-Mitarbeiter. Ist aber wohl Illusion.
Ihr bringt wenigstens Licht ins dunkle Kämmerlein .
Eine Frage die mich insoweit insgesamt zum Thema "Gültigkeit von Tarifverträgen "interessiert ist folgendes :
Wenn jemand in einer Fa. außertariflich bezahlt wird, gelten dann ansonsten die tarifverträglichen Regelungen (z.B. Kündigungsfrist für langjährige Beschäftigte )oder nur die arbeitsvertraglich evtl. schlechtere Regelungen ?
Würde mich freuen, wenn Du Stefank oder der Heinz mir dies beantworten kann.
Aber anschl. bitte wieder zurück zum Thema .
http://www.n-tv.de/wirtschaft/GDL-Chef-beklagt-Pogromstimmung-article13943661.html
"übertriebener Schwachsinn", eventuell?
derartige Veröffentlichungen waren nicht in Ordnung, keine Frage.
Aber der Begriff "Progrom" geht gar nicht, übrigens nicht die erste verbale Entgleisung von Herrn Weselsky.
Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Stimmungsmache.
Hetze.
Unterste Schublade, was aber seine Sprüche nicht besser macht.
Jepp, da nähern wir uns dem "Point Godwin", das hat bisher noch jede Auseinandersetzung vorangebracht.
Wenn täglich in einigen Medien Hetze gegen Menschen und Vereinigungen betrieben wird, die nur grundgesetzlich verbriefte Rechte wahrnehmen, und ein Mann persönlich in solch unappetitlicher Weise zur Zielscheibe gemacht wird, kann man durchaus auf die Idee kommen es Pogromstimmung nennen.
Oder wann veröffentlicht die BLÖD die Telefonnummern aller Gewerkschaftsbosse und zeigt Bilder von deren Wohnungen? Oder die vom Bahnchef,
Das hat damals auch bei Rudi Dutschke schon ganz gut geklappt, man muß "dem Volk" nur lange genug erzählen, daß einer nicht zu "uns" gehört, bis sich einer oder mehrere gemüßigt fühlen es dem oder denen "mal zu zeigen".
Müller: Gezielte Diskreditierungskampagnen gegen die katholische Kirche in Nordamerika und auch bei uns in Europa haben erreicht, dass Geistliche in manchen Bereichen schon jetzt ganz öffentlich angepöbelt werden. Die daraus entstandene Stimmung sieht man in vielen Blogs. Auch im Fernsehen werden Attacken gegen die katholische Kirche geritten, deren Rüstzeug zurückgeht auf den Kampf der totalitären Ideologien gegen das Christentum. Hier wächst eine künstlich erzeugte Wut, die gelegentlich schon heute an eine Pogromstimmung erinnert.
Beide Einschätzungen sind natürlich nicht haltbar.
...ja leider wiederholt sich vieles, War in dem Fall eine Co. mit Focus, Bilder der Adresse usw.. Ja der Stern fehlte, noch!
Keine Frage, die Aktion mit Haus und Nr. war grenzwertig aber rechtfertigt in keinster Weise solche Aussagen.
Hoffentlich wird diese Person teil der Verhandlungsmasse. Die Bahn würde sich einen Gefallen tun
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bahn-jetzt-droht-die-gewerkschaft-evg-mit-streik-a-1003219.html
Schöne Zustände sind das...
Ja! Sehr geil. Eine DGB Gewerkschaft die auf Grund einer Konkurenzsituation bereit wird, aktiv zu werden, weil sie befürchten muss, dass ihre Mitglieder zu der Gewerkschaft wechselt die nicht im Anus der Arbeitgeber steckt, sondern tatsächlich bereit dazu ist, für ihre Mitglieder was zu tun.
Es wird ...