Wählt die Linke
Thread wurde von skyeagle am Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16:02 Uhr um 16:02 Uhr gesperrt weil:
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
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Bin gespannt.
mag ja sein, daß es für ihn egal ist. aber eine zufällige häufung von gewaltbereiten antisemiten ist ein fall für die polizei.
eine aus programmatischen Gründen (in einer partei organisierter) anhäufung von gewaltbereiten antisemiten ist ein fall für den verfassungsschutz....
"Die Vorsitzende der Linkspartei, Gesine Lötzsch, hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich vorgeworfen, Politiker aus taktischen Gründen vom Verfassungsschutz überwachen zu lassen. Wähler der Linken sollten mit der Beobachtung verunsichert werden, hielt sie dem CSU-Politiker am Mittwoch im ZDF-"Morgenmagazin" vor."
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,811206,00.html
ich halte das ehrlich gesagt für möglich, so wie alle in den medien ohne argumente darauf rumreiten, dass das die linkspartei verfassungsfeindlich ist.
wer glaubt denn hier überhaupt daran, dass die linkspartei verfassungsfeindlich ist?
Hier nochmal die Bestrebungen und Tätigkeiten, die vom Verfassungsschutz aufgeklärt werden sollen:
1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben,
2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,
3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsschutzbericht
gegen welchen punkt hat die linkspartei verstossen?
ich wüßte im gegenzug einige parteien, die sogar heute noch gegen den vierten punkt verstossen (kann man gegen die BILD-Zeitung ermitteln?). aber der innenminister gehört dieser partei ja selber an und die wird vermutlich nicht gegen sich selbst ermitteln.
Nur kurz, weil hier OT-
Da hege ich leider Zweifel, ein Parteiverbotsverfahren birgt da doch einige Fallstricke mehr. Darüber hinaus gilt es wohl auch noch abzuwägen, was ein Verbot hier für weitere Folgen haben könnte. Sprüche wie "Die haben uns ja nur verboten, weil uns eine Mehrheit wählen würde." würden wahrscheinlich in entsprechenden Kreisen schnell geglaubt werden.
Lesenswert dazu:
Interview mit Hans-Jürgen Papier:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13749993/Top-Jurist-nennt-NPD-Verbot-unsaegliche-Falle.html
oder auch
http://www.zeit.de/2003/11/NPD-Verbot
Und wo genau bestreite ich das?
DA
wo genau bestreitest du was?
Hatten wir eigentlich schon, deshalb noch mal schnell:
Gegen Punkt 1, da hier einige Aussagen und Zusammenschlüsse (Kommunistische Plattform, Marxistisches Forum) innerhalb der Linken existieren, die darauf schließen lassen, daß hier ein über gewaltsame Revolution und/oder ähnliches erreichter Kommunismus im Sinne einer Ein-Parteien-Diktatur gewünscht wird.
Mehr steht im von mir oben verlinkten Urteil des BVerwG...
Wobei das BVerwG allerdings nur über die offene Informationsbeschaffung befunden hat.
Genau das nervt. Der Link zum Urteil. In eigenen Worten so etwas wiederzugeben ist doch viel besser und verständlicher als das Fachchinesisch. Ist doch kein Juristenforum hier.
Das Marxistische Forum der Linken und die Kommunistische Plattform der Linken streben also eine Einparteien-Dikatur an?
Falls ich demnächst genug Zeit habe, versuche ich mal, dem auf die Spur zu kommen.
Falls dem so ist: Wieso wird dann Petra Pau oder Dietmar Bartsch oder Gregor Gysi beobachtet?
Meines Wissens sind die weder in der einen noch in der anderen Organisation tätig. Im Gegenteil, diese Personen sind samt und sonders dem sogenannten Realoflügel der Linken zugehörig.
als nichtjurist bin ich da immer etwas hilflos und stehe ein wenig verloren vor den juristischen satzbandwürmern.
deshalb würde ich das gerne nochmal nachfragen:
kannst du mir in einigen (wenigen) kurzen und knappen sätzen zusammenfassen was das BVerG wirklich entschieden hat?
Warum? Jemand ne Idee?
Jepp, alles andere dürfte wohl auch momentan kaum rechtmäßig sein. Und ob es das gegen Mitglieder der Linken ist, die hier weder solche Aussagen getätigt haben noch den entsprechenden Gruppierungen angehören, auch da habe ich meine Zweifel.
Das Urteil ist u.a. Deswegen für Nichtjuristen schwer zu lesen, weil es sich um eine Revision, also die Überprüfung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts auf Rechtsfehler handelt.
Kurz gesagt: Das Urteil kommt zu dem Schluss, dass es sich bei namhaften Teilorganisationen der Linken, nämlich Kommunistische Plattform, Marxistisches Forum und Linksjugend, um solche handelt, die eine sozialistische Revolution mit nachfolgender Diktatur des Proletariats anstreben. Dies rechtfertigt nach Ansicht des Gerichts, die gesamte Partei mit dem Mittel der offenen Informationsbeschaffung zu überwachen, um festzustellen, ob sich diese Ansichten in der Gesamtpartei durchsetzen.
Wahrscheinlich wird das hier auf ähnliche Weise begründet wie damals bei Ramelow, nämlich nach einer meiner Meinung nach recht schwachen "Mitgegangen-Mitgefangen"-Argumentation: Als Teil der Linken in verantwortlicher Position könnte man ja den verfassungsfeindlichen Teil der Linken fördern oder ihm nutzen, auch wenn man nicht selbst nicht verfassungsfeindlich eingestellt ist. Die zugrundeliegende rechtliche Regelung gibt das dem Wortlaut nach wohl sogar her, meiner Meinung nach müßte man dabei aber noch weitere Einschränkungen beachten.
Die Vorinstanzen - in denen ja auch nicht unbedingt schlechtere Juristen sitzen müssen- sahen das dann auch nicht so und gaben Ramelow weitesgehend Recht.
hmmm, okay... und wer glaubt ernsthaft daran, dass die linkspartei eine "gewaltsame Revolution und/oder ähnliches erreichter Kommunismus im Sinne einer Ein-Parteien-Diktatur" anstrebt? welche hinweise gibt es dafür? und rechtfertigen diese die bespitzelung von bundestagsabgeordneten? wenn es diese hinweise gibt, wieso ist eine bespitzelung thema und nicht der parteiausschluss? und wieso merkt man in den landesregierungen mit linkenbeteiligung nichts von einer schleichenden entdemokratisierung?
ich hab mir den artikel durchgelesen und finde die begründung "Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte unter anderem Schriften der Kommunistischen Plattform ausgewertet. Dort wird gefordert, Produktionsmittel sollten Eigentum der gesamten Gesellschaft sein" hanebüchend. die forderung, dass produktionsmittel eigentum der gesamten gesellschaft werden sollen verstößt gegen keine der vier oben genannten punkte mit dem sich der Verfassungsschutz befassen soll. sonst müssten die parteien die sich für kostenlose kitaförderung einsetzen ja auch automatisch überwacht werden.
nochmal: wenn die linke den fünf-jahresplan innerhalb demokratischer strukturen zurückfordert dann ist das nicht antidemokratisch und somit auch nicht verfassungsfeindlich.
desweiteren steht auf wikipedia: "Im Januar 2003 wurde bekannt, dass das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz unter Helmut Roewer über Bodo Ramelow eine Akte wegen angeblicher Kontakte zur DKP in den 1980er Jahren in Westdeutschland angelegt hatte und ihn überwachen ließ."
das war der grund wieso die akte angelegt wurde. wieso diese allerdings weitergeführt wurde, dafür steht die begründung aus deinem SPON-artikel. die geschichte ist aber noch nicht vorbei und die betroffenen gerichte und parteien sind sich äußerst uneinig. bei der spd, den grünen und der linken hat das urteil für empörung gesorgt:
"Am 13. Dezember 2007 entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass die Beobachtung Ramelows durch den Verfassungsschutz rechtswidrig sei und er nicht länger geheimdienstlich überwacht werden dürfe, da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht vorlägen. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte im Berufungsverfahren das erstinstanzliche Urteil am 13. Februar 2009. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte hingegen am 21. Juli 2010 die Beobachtung Ramelows durch allgemein zugängliche Quellen für verhältnismäßig und angemessen. Als Begründung wurde seine Tätigkeit als führender Funktionär der Partei Die Linke genannt, bei der auch die Vorinstanz Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen sah. Die Gefahren bei der Beobachtung von Parlamentsmitgliedern seien gemindert durch die lediglich offene Beobachtung und gerechtfertigt durch das besondere Gewicht des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ramelow hat Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt und kündigte an, im Falle des Unterliegen, auch die Europäischen Gerichte anzurufen."
nochmal langsam... das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist der meinung, dass die ermittlungen gegen ramlow rechtens sind, weil er mitglied der partei die linke ist und bei dieser "verfassungsfeindliche Bestrebungen" zu erkennen sind. ich finde die begründung skandalös. konkrete vorwürfe gegen ramlow werden nicht genannt, sondern man beziht sich darauf, dass ramlow bei der linken ist. mit anderen worten jeder bei den linken kann observiert werden oder auch nicht. je nachdem wies dem verfassungsschutz passt, egal was er tut oder getan hat. das ist der absolute oberhammer! willkür pur!
ich akzeptiere es, dass man u.u. auch mal einen abgeordneten überwachen muss, aber dies bei einer bestimmten partei derart intensiv zu tun und bei den anderen garnicht, das soll mir mal einer anständig begründen. selbst die fdp ist mittlerweile der meinung, dass das zu einseitig ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bodo_Ramelow
@stefan&maabootsche
danke für die erläuterungen und die kritische einordnung, u.a. durch die erwähnung der vorinstanzlichen urteile sowie des umfangs der überwachung
da steht ja auch noch eine entscheidung des bundesverfassungsgerichts aus
für mich ist der skandal nicht die tatsache des sammeln von öffentlichen informationen über eine partei.
der skandal für mich ist die anzahl der personen bei der linken, die auswahl der personen über die eine akte angelegt wurde, sowie die sich verdichtenden anzeichen, daß es gerade bei bundestagsabgeordneten nicht bei der beobachtung geblieben ist.
mit dem hintergrund der ereignisse um die nsu und der rolle des verfassungsschutzes bestätigt sich (wie bereits schon öfter geschrieben) für mich der verdacht der aufmerksamkeitsschieflage beim verfassungsschutz...
Nur unser Bundesinnenminister wußte davon nichts.
Wer so wenig von seinem Laden weiß, disqualifiziert sich selbst.
Oder er hat gelogen.