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Wir wer'n verkauft ...

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WalterFrosch schrieb:
Peace@bbc schrieb:
DerPossmann schrieb:
HarryHirsch schrieb:
In der Mitgliederversammlung wurde heute berichtet, dass die BHF Bank von dem eV 5% der Anteile an der Fussball AG für 1,25 Mio Euro übernommen hat. Diese Anteile werden vom Verein über die nächsten 5 Jahre zurück gekauft. Die Rückkaufssumme könnte ich nicht ganz genau erkennen, es war aber ein Mio Betrag mit einer 2 am Anfang. Die BHF Bank lässt sich das ganze also sehr gut verzinsen.


Wurde auch gesagt, wozu wir das Geld brauchen, dass man es zu solch horrenden Zinsen "anlegt"?
p

Erhöhung der Rückstellung auf 2,5 Millionen, weil die Spielerberater laut BFH nur von Spielern zu bezahlen sind und somit auch die Prämien der Vereine und der Umsatzsteuerabzug nicht rechtens waren
http://www.sport1.de/de/fussball/fussball_bundesliga/newspage_795846.html

Sicherlich der wichtigste Punkt!!!


In unserem Fall gehts um die jährlichen Zahlungen der AG für das Leistungszentrum die vom eV rückwirkend für die letzen 10 Jahre versteuert werden müssten... Dem Bundeszentralamt für Steuern ist aufgefallen das dies nicht der Fall war!!!!




Würde das mit den Prämien für Spielerberater nicht sowieso eher die AG betreffen?
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Basaltkopp schrieb:
WalterFrosch schrieb:
Peace@bbc schrieb:
DerPossmann schrieb:
HarryHirsch schrieb:
In der Mitgliederversammlung wurde heute berichtet, dass die BHF Bank von dem eV 5% der Anteile an der Fussball AG für 1,25 Mio Euro übernommen hat. Diese Anteile werden vom Verein über die nächsten 5 Jahre zurück gekauft. Die Rückkaufssumme könnte ich nicht ganz genau erkennen, es war aber ein Mio Betrag mit einer 2 am Anfang. Die BHF Bank lässt sich das ganze also sehr gut verzinsen.


Wurde auch gesagt, wozu wir das Geld brauchen, dass man es zu solch horrenden Zinsen "anlegt"?
p

Erhöhung der Rückstellung auf 2,5 Millionen, weil die Spielerberater laut BFH nur von Spielern zu bezahlen sind und somit auch die Prämien der Vereine und der Umsatzsteuerabzug nicht rechtens waren
http://www.sport1.de/de/fussball/fussball_bundesliga/newspage_795846.html

Sicherlich der wichtigste Punkt!!!


In unserem Fall gehts um die jährlichen Zahlungen der AG für das Leistungszentrum die vom eV rückwirkend für die letzen 10 Jahre versteuert werden müssten... Dem Bundeszentralamt für Steuern ist aufgefallen das dies nicht der Fall war!!!!




Würde das mit den Prämien für Spielerberater nicht sowieso eher die AG betreffen?


ich denk ihr habt recht.
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Ascheberscher_Bub schrieb:
ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
Ascheberscher_Bub schrieb:
pipapo schrieb:
Nein, schreibe ich wohlweißlich aber auch mit jedem zweiten Wort.
Belastbar sind die Zahlen zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Schon gar nicht die des HSV. So die ausgliedern und versilbern, wird sich zeigen wie man im Vergleich steht.

Ich nehme allerdings an, dass dort im Vorfeld eruiert wurde was zu erlösen ist und das dann natürlich noch etwas geschönt. Daher mein Einschub mit den 50% gegenüber den 200%.

Die Zahlen der Eintracht sind so lala belastbar. Man hört, man liest, man ahnt. Das Leistungszentrum wurde zu teuer: Anteile an Steubing.
Steuerprobleme: Anteile an die BHF.

Da kann man sich die Größenordnungen in etwa ausmalen.  


Es geht ja auch nicht nur um die Größenordnungen, sondern meiner Meinung nach auch ein weinig um die Tatsache, warum denn schon wieder Anteile verkauft werden.

Dass bisher nur die Bayern und wir das getan haben, wie es wohl auf der Mitgliederversammlung des HSV gesagt wurde, ist natürlich falsch, nimmt man mal diese Liste als Basis:
http://de.wikipedia.org/wiki/50%2B1-Regel#Ausgegliederte_Profimannschaften_im_deutschen_Profifu.C3.9Fball

Man sieht allerdings schon, dass die allermeisten Stammvereine es scheinbar hinkriegen ihre Aufgaben zu erledigen ohne 'ständig' Tefelsilber verkaufen zu müssen. Stellt sich mir doch die Frage:
Warum schafft das Eintracht Frankfurt nicht?



Liste sagt doch das nur wir und die Bayern es so gemacht haben...


Hannover, Hoffenheim, Ingolstadt, Jena & 1860 München haben auch jeweils Anteile an der Profifußball-Kapitalgesellschaft an Dritte verkauft.


Darum ging es aber nicht, es ging darum eine Tochter AG zu gründen was bisher nur wir und der FCB gemacht haben.
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WalterFrosch schrieb:
Peace@bbc schrieb:
DerPossmann schrieb:
HarryHirsch schrieb:
In der Mitgliederversammlung wurde heute berichtet, dass die BHF Bank von dem eV 5% der Anteile an der Fussball AG für 1,25 Mio Euro übernommen hat. Diese Anteile werden vom Verein über die nächsten 5 Jahre zurück gekauft. Die Rückkaufssumme könnte ich nicht ganz genau erkennen, es war aber ein Mio Betrag mit einer 2 am Anfang. Die BHF Bank lässt sich das ganze also sehr gut verzinsen.


Wurde auch gesagt, wozu wir das Geld brauchen, dass man es zu solch horrenden Zinsen "anlegt"?


Erhöhung der Rückstellung auf 2,5 Millionen, weil die Spielerberater laut BFH nur von Spielern zu bezahlen sind und somit auch die Prämien der Vereine und der Umsatzsteuerabzug nicht rechtens waren
http://www.sport1.de/de/fussball/fussball_bundesliga/newspage_795846.html

Sicherlich der wichtigste Punkt!!!


In unserem Fall gehts um die jährlichen Zahlungen der AG für das Leistungszentrum die vom eV rückwirkend für die letzen 10 Jahre versteuert werden müssten... Dem Bundeszentralamt für Steuern ist aufgefallen das dies nicht der Fall war!!!!




Bedeutet ja das man die letzten 10 Jahre ordentlich Gewinne eingefahren hat, denn bei Verlusten müssten die ja nicht versteuert werden, oder?
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ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
WalterFrosch schrieb:
Peace@bbc schrieb:
DerPossmann schrieb:
HarryHirsch schrieb:
In der Mitgliederversammlung wurde heute berichtet, dass die BHF Bank von dem eV 5% der Anteile an der Fussball AG für 1,25 Mio Euro übernommen hat. Diese Anteile werden vom Verein über die nächsten 5 Jahre zurück gekauft. Die Rückkaufssumme könnte ich nicht ganz genau erkennen, es war aber ein Mio Betrag mit einer 2 am Anfang. Die BHF Bank lässt sich das ganze also sehr gut verzinsen.


Wurde auch gesagt, wozu wir das Geld brauchen, dass man es zu solch horrenden Zinsen "anlegt"?


Erhöhung der Rückstellung auf 2,5 Millionen, weil die Spielerberater laut BFH nur von Spielern zu bezahlen sind und somit auch die Prämien der Vereine und der Umsatzsteuerabzug nicht rechtens waren
http://www.sport1.de/de/fussball/fussball_bundesliga/newspage_795846.html

Sicherlich der wichtigste Punkt!!!


In unserem Fall gehts um die jährlichen Zahlungen der AG für das Leistungszentrum die vom eV rückwirkend für die letzen 10 Jahre versteuert werden müssten... Dem Bundeszentralamt für Steuern ist aufgefallen das dies nicht der Fall war!!!!




Bedeutet ja das man die letzten 10 Jahre ordentlich Gewinne eingefahren hat, denn bei Verlusten müssten die ja nicht versteuert werden, oder?


Vielleicht müssen Zuwendungen der AG unabhängig vom Geschäftserfolg generell versteuert werden.
Mal ein einfacher Vergleich:
Du bekommst Dein Gehalt ja auch versteuert, selbst wenn Dein Konto stets mit 3 Monatsgehältern überzogen ist.
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Basaltkopp schrieb:
ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
WalterFrosch schrieb:
Peace@bbc schrieb:
DerPossmann schrieb:
HarryHirsch schrieb:
In der Mitgliederversammlung wurde heute berichtet, dass die BHF Bank von dem eV 5% der Anteile an der Fussball AG für 1,25 Mio Euro übernommen hat. Diese Anteile werden vom Verein über die nächsten 5 Jahre zurück gekauft. Die Rückkaufssumme könnte ich nicht ganz genau erkennen, es war aber ein Mio Betrag mit einer 2 am Anfang. Die BHF Bank lässt sich das ganze also sehr gut verzinsen.


Wurde auch gesagt, wozu wir das Geld brauchen, dass man es zu solch horrenden Zinsen "anlegt"?


Erhöhung der Rückstellung auf 2,5 Millionen, weil die Spielerberater laut BFH nur von Spielern zu bezahlen sind und somit auch die Prämien der Vereine und der Umsatzsteuerabzug nicht rechtens waren
http://www.sport1.de/de/fussball/fussball_bundesliga/newspage_795846.html

Sicherlich der wichtigste Punkt!!!


In unserem Fall gehts um die jährlichen Zahlungen der AG für das Leistungszentrum die vom eV rückwirkend für die letzen 10 Jahre versteuert werden müssten... Dem Bundeszentralamt für Steuern ist aufgefallen das dies nicht der Fall war!!!!




Bedeutet ja das man die letzten 10 Jahre ordentlich Gewinne eingefahren hat, denn bei Verlusten müssten die ja nicht versteuert werden, oder?


Vielleicht müssen Zuwendungen der AG unabhängig vom Geschäftserfolg generell versteuert werden.
Mal ein einfacher Vergleich:
Du bekommst Dein Gehalt ja auch versteuert, selbst wenn Dein Konto stets mit 3 Monatsgehältern überzogen ist.


Nein, ich zahle nur steuern wenn meine geschäftlichen Einnahmen höher sind als meine geschäftlichen Ausgaben. Mit privat und Konto überzogen hat das gar nichts zu tun. Ich nehme an das für diese Zahlungen Rechnungen geschrieben wurden und somit gehört das ganze in die Buchfühung des eV's, die AG überweist doch nicht ohne Rechnung.
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ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
Basaltkopp schrieb:
ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
WalterFrosch schrieb:
Peace@bbc schrieb:
DerPossmann schrieb:
HarryHirsch schrieb:
In der Mitgliederversammlung wurde heute berichtet, dass die BHF Bank von dem eV 5% der Anteile an der Fussball AG für 1,25 Mio Euro übernommen hat. Diese Anteile werden vom Verein über die nächsten 5 Jahre zurück gekauft. Die Rückkaufssumme könnte ich nicht ganz genau erkennen, es war aber ein Mio Betrag mit einer 2 am Anfang. Die BHF Bank lässt sich das ganze also sehr gut verzinsen.


Wurde auch gesagt, wozu wir das Geld brauchen, dass man es zu solch horrenden Zinsen "anlegt"?


Erhöhung der Rückstellung auf 2,5 Millionen, weil die Spielerberater laut BFH nur von Spielern zu bezahlen sind und somit auch die Prämien der Vereine und der Umsatzsteuerabzug nicht rechtens waren
http://www.sport1.de/de/fussball/fussball_bundesliga/newspage_795846.html

Sicherlich der wichtigste Punkt!!!


In unserem Fall gehts um die jährlichen Zahlungen der AG für das Leistungszentrum die vom eV rückwirkend für die letzen 10 Jahre versteuert werden müssten... Dem Bundeszentralamt für Steuern ist aufgefallen das dies nicht der Fall war!!!!




Bedeutet ja das man die letzten 10 Jahre ordentlich Gewinne eingefahren hat, denn bei Verlusten müssten die ja nicht versteuert werden, oder?


Vielleicht müssen Zuwendungen der AG unabhängig vom Geschäftserfolg generell versteuert werden.
Mal ein einfacher Vergleich:
Du bekommst Dein Gehalt ja auch versteuert, selbst wenn Dein Konto stets mit 3 Monatsgehältern überzogen ist.


Nein, ich zahle nur steuern wenn meine geschäftlichen Einnahmen höher sind als meine geschäftlichen Ausgaben. Mit privat und Konto überzogen hat das gar nichts zu tun. Ich nehme an das für diese Zahlungen Rechnungen geschrieben wurden und somit gehört das ganze in die Buchfühung des eV's, die AG überweist doch nicht ohne Rechnung.

Ok, dann gilt das bei Dir nicht, aber bei einem normalen AN. Ist sicher nicht miteinander vergleichbar, ich vermute aber mal, dass der Verein Zuwendungen von der AG halt generell versteuern muss.
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Basaltkopp schrieb:
ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
Basaltkopp schrieb:
ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
WalterFrosch schrieb:
Peace@bbc schrieb:
DerPossmann schrieb:
HarryHirsch schrieb:
In der Mitgliederversammlung wurde heute berichtet, dass die BHF Bank von dem eV 5% der Anteile an der Fussball AG für 1,25 Mio Euro übernommen hat. Diese Anteile werden vom Verein über die nächsten 5 Jahre zurück gekauft. Die Rückkaufssumme könnte ich nicht ganz genau erkennen, es war aber ein Mio Betrag mit einer 2 am Anfang. Die BHF Bank lässt sich das ganze also sehr gut verzinsen.


Wurde auch gesagt, wozu wir das Geld brauchen, dass man es zu solch horrenden Zinsen "anlegt"?


Erhöhung der Rückstellung auf 2,5 Millionen, weil die Spielerberater laut BFH nur von Spielern zu bezahlen sind und somit auch die Prämien der Vereine und der Umsatzsteuerabzug nicht rechtens waren
http://www.sport1.de/de/fussball/fussball_bundesliga/newspage_795846.html

Sicherlich der wichtigste Punkt!!!


In unserem Fall gehts um die jährlichen Zahlungen der AG für das Leistungszentrum die vom eV rückwirkend für die letzen 10 Jahre versteuert werden müssten... Dem Bundeszentralamt für Steuern ist aufgefallen das dies nicht der Fall war!!!!




Bedeutet ja das man die letzten 10 Jahre ordentlich Gewinne eingefahren hat, denn bei Verlusten müssten die ja nicht versteuert werden, oder?


Vielleicht müssen Zuwendungen der AG unabhängig vom Geschäftserfolg generell versteuert werden.
Mal ein einfacher Vergleich:
Du bekommst Dein Gehalt ja auch versteuert, selbst wenn Dein Konto stets mit 3 Monatsgehältern überzogen ist.


Nein, ich zahle nur steuern wenn meine geschäftlichen Einnahmen höher sind als meine geschäftlichen Ausgaben. Mit privat und Konto überzogen hat das gar nichts zu tun. Ich nehme an das für diese Zahlungen Rechnungen geschrieben wurden und somit gehört das ganze in die Buchfühung des eV's, die AG überweist doch nicht ohne Rechnung.

Ok, dann gilt das bei Dir nicht, aber bei einem normalen AN. Ist sicher nicht miteinander vergleichbar, ich vermute aber mal, dass der Verein Zuwendungen von der AG halt generell versteuern muss.


Ich meine von der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung noch im Ohr zu haben, dass es v.a. um Umsatz- um Körperschaftssteuer in Zusammenhang mit Geschäftsbetrieb oder Vereinszweck ging. Also die Diffenrenzen mit dem Bundeszentral für Steuern entzünden sich doch an der Frage was von der Tätigkeit des Leistungszentrums Breitensport (steuerlich gefördert im e.V.) und was Leistungssport (voll umsatzsteuerpflichtig) ist.

Und Umsatzsteuer muss eben, wenn die Pflicht dazu besteht, gezahlt werden, egal wie Gewinn und Verlust ausfällt.
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pipapo schrieb:

1% Eintracht Frankfurt Fußball AG = 600.000 €


Haha...du naiver Idiot!  
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Ascheberscher_Bub schrieb:
Basaltkopp schrieb:
ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
Basaltkopp schrieb:
ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
WalterFrosch schrieb:
Peace@bbc schrieb:
DerPossmann schrieb:
HarryHirsch schrieb:
In der Mitgliederversammlung wurde heute berichtet, dass die BHF Bank von dem eV 5% der Anteile an der Fussball AG für 1,25 Mio Euro übernommen hat. Diese Anteile werden vom Verein über die nächsten 5 Jahre zurück gekauft. Die Rückkaufssumme könnte ich nicht ganz genau erkennen, es war aber ein Mio Betrag mit einer 2 am Anfang. Die BHF Bank lässt sich das ganze also sehr gut verzinsen.


Wurde auch gesagt, wozu wir das Geld brauchen, dass man es zu solch horrenden Zinsen "anlegt"?


Erhöhung der Rückstellung auf 2,5 Millionen, weil die Spielerberater laut BFH nur von Spielern zu bezahlen sind und somit auch die Prämien der Vereine und der Umsatzsteuerabzug nicht rechtens waren
http://www.sport1.de/de/fussball/fussball_bundesliga/newspage_795846.html

Sicherlich der wichtigste Punkt!!!


In unserem Fall gehts um die jährlichen Zahlungen der AG für das Leistungszentrum die vom eV rückwirkend für die letzen 10 Jahre versteuert werden müssten... Dem Bundeszentralamt für Steuern ist aufgefallen das dies nicht der Fall war!!!!




Bedeutet ja das man die letzten 10 Jahre ordentlich Gewinne eingefahren hat, denn bei Verlusten müssten die ja nicht versteuert werden, oder?


Vielleicht müssen Zuwendungen der AG unabhängig vom Geschäftserfolg generell versteuert werden.
Mal ein einfacher Vergleich:
Du bekommst Dein Gehalt ja auch versteuert, selbst wenn Dein Konto stets mit 3 Monatsgehältern überzogen ist.


Nein, ich zahle nur steuern wenn meine geschäftlichen Einnahmen höher sind als meine geschäftlichen Ausgaben. Mit privat und Konto überzogen hat das gar nichts zu tun. Ich nehme an das für diese Zahlungen Rechnungen geschrieben wurden und somit gehört das ganze in die Buchfühung des eV's, die AG überweist doch nicht ohne Rechnung.

Ok, dann gilt das bei Dir nicht, aber bei einem normalen AN. Ist sicher nicht miteinander vergleichbar, ich vermute aber mal, dass der Verein Zuwendungen von der AG halt generell versteuern muss.


Ich meine von der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung noch im Ohr zu haben, dass es v.a. um Umsatz- um Körperschaftssteuer in Zusammenhang mit Geschäftsbetrieb oder Vereinszweck ging. Also die Diffenrenzen mit dem Bundeszentral für Steuern entzünden sich doch an der Frage was von der Tätigkeit des Leistungszentrums Breitensport (steuerlich gefördert im e.V.) und was Leistungssport (voll umsatzsteuerpflichtig) ist.

Und Umsatzsteuer muss eben, wenn die Pflicht dazu besteht, gezahlt werden, egal wie Gewinn und Verlust ausfällt.


Stimmt, die Umsatzsteuer der Ausgaben darf man dann aber auch damit verrechnen. Aus jeden Fall muss eine Rechnung seitens des eV's gestellt werden, wenn dies ohne Umsatzsteuer geschah muss man diese jetzt nachzahlen.

Aber auch dies kann nicht dafür verantwortlich sein, denn die AG hat bei den Ausgaben dann keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht. Also kann der eV. korrigierte Rechnungen mit Umsatzsteuer an die AG richten, diese überweist den Differenzbetrag an den eV und zieht gleichzeitig die Vorsteuer. Am Ende hat dann genau jeder das was er davor auch hatte, ein Verlust entsteht dadurch niemandem.

Eventuell hat man diese Zahlungen in Form einer "Spende" gelöst, dies wäre dann eine verdeckte Gewinnausschüttung und die Abgeltungssteuer käme ins Spiel.

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ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
Ascheberscher_Bub schrieb:
Basaltkopp schrieb:
ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
Basaltkopp schrieb:
ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
WalterFrosch schrieb:
Peace@bbc schrieb:
DerPossmann schrieb:
HarryHirsch schrieb:
In der Mitgliederversammlung wurde heute berichtet, dass die BHF Bank von dem eV 5% der Anteile an der Fussball AG für 1,25 Mio Euro übernommen hat. Diese Anteile werden vom Verein über die nächsten 5 Jahre zurück gekauft. Die Rückkaufssumme könnte ich nicht ganz genau erkennen, es war aber ein Mio Betrag mit einer 2 am Anfang. Die BHF Bank lässt sich das ganze also sehr gut verzinsen.


Wurde auch gesagt, wozu wir das Geld brauchen, dass man es zu solch horrenden Zinsen "anlegt"?


Erhöhung der Rückstellung auf 2,5 Millionen, weil die Spielerberater laut BFH nur von Spielern zu bezahlen sind und somit auch die Prämien der Vereine und der Umsatzsteuerabzug nicht rechtens waren
http://www.sport1.de/de/fussball/fussball_bundesliga/newspage_795846.html

Sicherlich der wichtigste Punkt!!!


In unserem Fall gehts um die jährlichen Zahlungen der AG für das Leistungszentrum die vom eV rückwirkend für die letzen 10 Jahre versteuert werden müssten... Dem Bundeszentralamt für Steuern ist aufgefallen das dies nicht der Fall war!!!!




Bedeutet ja das man die letzten 10 Jahre ordentlich Gewinne eingefahren hat, denn bei Verlusten müssten die ja nicht versteuert werden, oder?


Vielleicht müssen Zuwendungen der AG unabhängig vom Geschäftserfolg generell versteuert werden.
Mal ein einfacher Vergleich:
Du bekommst Dein Gehalt ja auch versteuert, selbst wenn Dein Konto stets mit 3 Monatsgehältern überzogen ist.


Nein, ich zahle nur steuern wenn meine geschäftlichen Einnahmen höher sind als meine geschäftlichen Ausgaben. Mit privat und Konto überzogen hat das gar nichts zu tun. Ich nehme an das für diese Zahlungen Rechnungen geschrieben wurden und somit gehört das ganze in die Buchfühung des eV's, die AG überweist doch nicht ohne Rechnung.

Ok, dann gilt das bei Dir nicht, aber bei einem normalen AN. Ist sicher nicht miteinander vergleichbar, ich vermute aber mal, dass der Verein Zuwendungen von der AG halt generell versteuern muss.


Ich meine von der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung noch im Ohr zu haben, dass es v.a. um Umsatz- um Körperschaftssteuer in Zusammenhang mit Geschäftsbetrieb oder Vereinszweck ging. Also die Diffenrenzen mit dem Bundeszentral für Steuern entzünden sich doch an der Frage was von der Tätigkeit des Leistungszentrums Breitensport (steuerlich gefördert im e.V.) und was Leistungssport (voll umsatzsteuerpflichtig) ist.

Und Umsatzsteuer muss eben, wenn die Pflicht dazu besteht, gezahlt werden, egal wie Gewinn und Verlust ausfällt.


Stimmt, die Umsatzsteuer der Ausgaben darf man dann aber auch damit verrechnen. Aus jeden Fall muss eine Rechnung seitens des eV's gestellt werden, wenn dies ohne Umsatzsteuer geschah muss man diese jetzt nachzahlen.

Aber auch dies kann nicht dafür verantwortlich sein, denn die AG hat bei den Ausgaben dann keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht. Also kann der eV. korrigierte Rechnungen mit Umsatzsteuer an die AG richten, diese überweist den Differenzbetrag an den eV und zieht gleichzeitig die Vorsteuer. Am Ende hat dann genau jeder das was er davor auch hatte, ein Verlust entsteht dadurch niemandem.

Eventuell hat man diese Zahlungen in Form einer "Spende" gelöst, dies wäre dann eine verdeckte Gewinnausschüttung und die Abgeltungssteuer käme ins Spiel.

 


Eure Überlegungen kranken etwas daran, dass es genau umgekehrt ist. Um steuerbegünstigt zu sein, müsste es sich bei der U15 um Leistungssport handeln, da nur dieser ausschließlich in einem Zweckbetrieb durchgeführt werden kann. Das FA wertet die u15 aber als Breitensport, der somit in Konkurrenz zu kommerziellen Sportanbietern steht und aus Gleichbehandlungsgründen nicht steuerbegünstigt ist.
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stefank schrieb:
ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
Ascheberscher_Bub schrieb:
Basaltkopp schrieb:
ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
Basaltkopp schrieb:
ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
WalterFrosch schrieb:
Peace@bbc schrieb:
DerPossmann schrieb:
HarryHirsch schrieb:
In der Mitgliederversammlung wurde heute berichtet, dass die BHF Bank von dem eV 5% der Anteile an der Fussball AG für 1,25 Mio Euro übernommen hat. Diese Anteile werden vom Verein über die nächsten 5 Jahre zurück gekauft. Die Rückkaufssumme könnte ich nicht ganz genau erkennen, es war aber ein Mio Betrag mit einer 2 am Anfang. Die BHF Bank lässt sich das ganze also sehr gut verzinsen.


Wurde auch gesagt, wozu wir das Geld brauchen, dass man es zu solch horrenden Zinsen "anlegt"?


Erhöhung der Rückstellung auf 2,5 Millionen, weil die Spielerberater laut BFH nur von Spielern zu bezahlen sind und somit auch die Prämien der Vereine und der Umsatzsteuerabzug nicht rechtens waren
http://www.sport1.de/de/fussball/fussball_bundesliga/newspage_795846.html

Sicherlich der wichtigste Punkt!!!


In unserem Fall gehts um die jährlichen Zahlungen der AG für das Leistungszentrum die vom eV rückwirkend für die letzen 10 Jahre versteuert werden müssten... Dem Bundeszentralamt für Steuern ist aufgefallen das dies nicht der Fall war!!!!




Bedeutet ja das man die letzten 10 Jahre ordentlich Gewinne eingefahren hat, denn bei Verlusten müssten die ja nicht versteuert werden, oder?


Vielleicht müssen Zuwendungen der AG unabhängig vom Geschäftserfolg generell versteuert werden.
Mal ein einfacher Vergleich:
Du bekommst Dein Gehalt ja auch versteuert, selbst wenn Dein Konto stets mit 3 Monatsgehältern überzogen ist.


Nein, ich zahle nur steuern wenn meine geschäftlichen Einnahmen höher sind als meine geschäftlichen Ausgaben. Mit privat und Konto überzogen hat das gar nichts zu tun. Ich nehme an das für diese Zahlungen Rechnungen geschrieben wurden und somit gehört das ganze in die Buchfühung des eV's, die AG überweist doch nicht ohne Rechnung.

Ok, dann gilt das bei Dir nicht, aber bei einem normalen AN. Ist sicher nicht miteinander vergleichbar, ich vermute aber mal, dass der Verein Zuwendungen von der AG halt generell versteuern muss.


Ich meine von der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung noch im Ohr zu haben, dass es v.a. um Umsatz- um Körperschaftssteuer in Zusammenhang mit Geschäftsbetrieb oder Vereinszweck ging. Also die Diffenrenzen mit dem Bundeszentral für Steuern entzünden sich doch an der Frage was von der Tätigkeit des Leistungszentrums Breitensport (steuerlich gefördert im e.V.) und was Leistungssport (voll umsatzsteuerpflichtig) ist.

Und Umsatzsteuer muss eben, wenn die Pflicht dazu besteht, gezahlt werden, egal wie Gewinn und Verlust ausfällt.


Stimmt, die Umsatzsteuer der Ausgaben darf man dann aber auch damit verrechnen. Aus jeden Fall muss eine Rechnung seitens des eV's gestellt werden, wenn dies ohne Umsatzsteuer geschah muss man diese jetzt nachzahlen.

Aber auch dies kann nicht dafür verantwortlich sein, denn die AG hat bei den Ausgaben dann keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht. Also kann der eV. korrigierte Rechnungen mit Umsatzsteuer an die AG richten, diese überweist den Differenzbetrag an den eV und zieht gleichzeitig die Vorsteuer. Am Ende hat dann genau jeder das was er davor auch hatte, ein Verlust entsteht dadurch niemandem.

Eventuell hat man diese Zahlungen in Form einer "Spende" gelöst, dies wäre dann eine verdeckte Gewinnausschüttung und die Abgeltungssteuer käme ins Spiel.

 


Eure Überlegungen kranken etwas daran, dass es genau umgekehrt ist. Um steuerbegünstigt zu sein, müsste es sich bei der U15 um Leistungssport handeln, da nur dieser ausschließlich in einem Zweckbetrieb durchgeführt werden kann. Das FA wertet die u15 aber als Breitensport, der somit in Konkurrenz zu kommerziellen Sportanbietern steht und aus Gleichbehandlungsgründen nicht steuerbegünstigt ist.


Ob ein Verein Steuerbegünstigt ist oder nicht muss doch vom Finanzamt bei jeder Satzungsänderung überprüft werden, oder irre ich da? Also hat der Verein nach deiner Einschätzung die Steuervergünstigungen eines geimeinnützigen Vereins in Anspruch genommen wird aber nicht als ein solcher betrachtet? Geht es dabei um den Gesamtverein oder nur um die U15?
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ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
Ob ein Verein Steuerbegünstigt ist oder nicht muss doch vom Finanzamt bei jeder Satzungsänderung überprüft werden, oder irre ich da? Also hat der Verein nach deiner Einschätzung die Steuervergünstigungen eines geimeinnützigen Vereins in Anspruch genommen wird aber nicht als ein solcher betrachtet? Geht es dabei um den Gesamtverein oder nur um die U15?

Guggst Du:

http://www.fnp.de/sport/eintracht/Eintracht-e-V-vor-schweren-Zeiten;art785,501166
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Bigbamboo schrieb:
ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
Ob ein Verein Steuerbegünstigt ist oder nicht muss doch vom Finanzamt bei jeder Satzungsänderung überprüft werden, oder irre ich da? Also hat der Verein nach deiner Einschätzung die Steuervergünstigungen eines geimeinnützigen Vereins in Anspruch genommen wird aber nicht als ein solcher betrachtet? Geht es dabei um den Gesamtverein oder nur um die U15?

Guggst Du:

http://www.fnp.de/sport/eintracht/Eintracht-e-V-vor-schweren-Zeiten;art785,501166


Kenne ich schon, hilf mir aber leider nicht wirklich weiter.
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Ich habe immer noch schwerste Verständnisprobleme.

Breitensport wird stärker als Leistungssport besteuert? Ich dachte Breitensport wäre eher gemeinnützig und förderungswürdig als etwas, wo es um Profisport, Ausbildungsentschädigungen, Ablösesummen, also Geld geht.

Und diesen Erlass zu der neuen Besteuerung, den muss es doch irgendwo in diesem Internet geben, oder?
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Gereizt fehlt hier an allen Ecken und Enden!
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Bigbamboo schrieb:
Gereizt fehlt hier an allen Ecken und Enden!  


ja, sehr schade, dass er hier nicht mehr aktiv ist.
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schusch schrieb:
Ich habe immer noch schwerste Verständnisprobleme.

Breitensport wird stärker als Leistungssport besteuert? Ich dachte Breitensport wäre eher gemeinnützig und förderungswürdig als etwas, wo es um Profisport, Ausbildungsentschädigungen, Ablösesummen, also Geld geht.

Und diesen Erlass zu der neuen Besteuerung, den muss es doch irgendwo in diesem Internet geben, oder?

Frag den Sonderling!
Neue Besteuerung? Eher ein alter Hut, nämlich § 67a AO

Wo Du mit Deinen Verständnisproblemen jedoch nicht alleine bist, ist die Argumentation des Vereins bzgl. Steuerbefreiung bei Leistungssport - hierzu kann ich auch nix finden. Ist jetzt natürlich die Frage, ob man in etwas Vertrauen sollte, was
1. der Verein nicht kommuniziert
2. in den "herkömmlichen Quellen" nicht ohne weiteres auffindbar wäre.

Falls Du zum Experten aufsteigen möchtest, sei Dir zum Einstieg empfohlen:
http://www.vereinsbesteuerung.info/pdf/Die_Besteuerung_der_Sportvereine.pdf
Ich selbst habe jedoch auch nur um "III. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer" herum gelesen ...
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Sorry, für die Faulen:
§ 67a Sportliche Veranstaltungen
(1) Sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins sind ein Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer insgesamt 45 000 Euro im Jahr nicht übersteigen.


Unstrittig dürfte sein, dass es sich hier um Sportveranstaltungen mit Einnahmen über 45 TEuro handelt. Daraus folgt die Pflicht zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Es sei denn, man findet einen Grund, nicht steuerpflichtig zu sein ...
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Ich dachte bislang, es ginge bei dem Prozess um Umsatzsteuer?


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