jetzt bringen AFD Spitzenpolitiker erneut die Diskussion mit Schusswaffen gegen Flüchtlinge vorzugehen auf....! Es ist einfach unglaublich, davon abgesehen scheinen Petry und Co. die Rechtslage gar nicht zu kennen
jetzt bringen AFD Spitzenpolitiker erneut die Diskussion mit Schusswaffen gegen Flüchtlinge vorzugehen auf....! Es ist einfach unglaublich, davon abgesehen scheinen Petry und Co. die Rechtslage gar nicht zu kennen
jetzt bringen AFD Spitzenpolitiker erneut die Diskussion mit Schusswaffen gegen Flüchtlinge vorzugehen auf....! Es ist einfach unglaublich, davon abgesehen scheinen Petry und Co. die Rechtslage gar nicht zu kennen
jetzt bringen AFD Spitzenpolitiker erneut die Diskussion mit Schusswaffen gegen Flüchtlinge vorzugehen auf....! Es ist einfach unglaublich, davon abgesehen scheinen Petry und Co. die Rechtslage gar nicht zu kennen
jetzt bringen AFD Spitzenpolitiker erneut die Diskussion mit Schusswaffen gegen Flüchtlinge vorzugehen auf....! Es ist einfach unglaublich, davon abgesehen scheinen Petry und Co. die Rechtslage gar nicht zu kennen
jetzt bringen AFD Spitzenpolitiker erneut die Diskussion mit Schusswaffen gegen Flüchtlinge vorzugehen auf....! Es ist einfach unglaublich, davon abgesehen scheinen Petry und Co. die Rechtslage gar nicht zu kennen
jetzt bringen AFD Spitzenpolitiker erneut die Diskussion mit Schusswaffen gegen Flüchtlinge vorzugehen auf....! Es ist einfach unglaublich, davon abgesehen scheinen Petry und Co. die Rechtslage gar nicht zu kennen
jetzt bringen AFD Spitzenpolitiker erneut die Diskussion mit Schusswaffen gegen Flüchtlinge vorzugehen auf....! Es ist einfach unglaublich, davon abgesehen scheinen Petry und Co. die Rechtslage gar nicht zu kennen
jetzt bringen AFD Spitzenpolitiker erneut die Diskussion mit Schusswaffen gegen Flüchtlinge vorzugehen auf....! Es ist einfach unglaublich, davon abgesehen scheinen Petry und Co. die Rechtslage gar nicht zu kennen
jetzt bringen AFD Spitzenpolitiker erneut die Diskussion mit Schusswaffen gegen Flüchtlinge vorzugehen auf....! Es ist einfach unglaublich, davon abgesehen scheinen Petry und Co. die Rechtslage gar nicht zu kennen
Grenzsicherung ohne Schusswaffen ist ziemlicher Mumpitz. Das gibt es nirgendwo. Von daher ist auch die Aufregung über das "Interview" im Mannheimer Morgen Mumpitz. Da haben "Journalisten" so lange nachgefragt, bis sie einen Satz hatten, den sie irgendwie ausschlachten konnten. Der Satz hat aber nur eine profane Selbstverständlichkleit wiedergegeben. Nämlich das bei der Grenzsicherung als Ultima Ratio auch die Schusswaffe zum Einsatz kommen kann.
Würde man Gabriel dazu befragen, müsste er ehrlicherweise das gleiche antwortet. Er würde sich aber wahrscheinlich über den Fragesteller aufregen und die Antwort verweigern, so wie man ihn eben kennt.
Grenzsicherung ohne Schusswaffen ist ziemlicher Mumpitz. Das gibt es nirgendwo. Von daher ist auch die Aufregung über das "Interview" im Mannheimer Morgen Mumpitz. Da haben "Journalisten" so lange nachgefragt, bis sie einen Satz hatten, den sie irgendwie ausschlachten konnten. Der Satz hat aber nur eine profane Selbstverständlichkleit wiedergegeben. Nämlich das bei der Grenzsicherung als Ultima Ratio auch die Schusswaffe zum Einsatz kommen kann.
Würde man Gabriel dazu befragen, müsste er ehrlicherweise das gleiche antwortet. Er würde sich aber wahrscheinlich über den Fragesteller aufregen und die Antwort verweigern, so wie man ihn eben kennt.
Micl, das kann so nicht stehenbleiben. Schußwaffengebrauch als ultima ratio? Um einen unerlaubten Grenzübertritt zu verhindern? Ne, beim besten Willen nicht. Nur in Ausnahmefällen sagt das Gesetz, wenn:
"..um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie a) bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird, b) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder c) eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;..."
"Verbrechen" sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (§12 StGB). Kann man wohl bei Flüchtlingen ausschließen. Oder unterstellt die AfD bei jedem Flüchtling er sei ein bewaffneter Terrorist?
Grenzsicherung ohne Schusswaffen ist ziemlicher Mumpitz. Das gibt es nirgendwo. Von daher ist auch die Aufregung über das "Interview" im Mannheimer Morgen Mumpitz. Da haben "Journalisten" so lange nachgefragt, bis sie einen Satz hatten, den sie irgendwie ausschlachten konnten. Der Satz hat aber nur eine profane Selbstverständlichkleit wiedergegeben. Nämlich das bei der Grenzsicherung als Ultima Ratio auch die Schusswaffe zum Einsatz kommen kann.
Würde man Gabriel dazu befragen, müsste er ehrlicherweise das gleiche antwortet. Er würde sich aber wahrscheinlich über den Fragesteller aufregen und die Antwort verweigern, so wie man ihn eben kennt.
Grenzsicherung ohne Schusswaffen ist ziemlicher Mumpitz. Das gibt es nirgendwo. Von daher ist auch die Aufregung über das "Interview" im Mannheimer Morgen Mumpitz. Da haben "Journalisten" so lange nachgefragt, bis sie einen Satz hatten, den sie irgendwie ausschlachten konnten. Der Satz hat aber nur eine profane Selbstverständlichkleit wiedergegeben. Nämlich das bei der Grenzsicherung als Ultima Ratio auch die Schusswaffe zum Einsatz kommen kann.
Würde man Gabriel dazu befragen, müsste er ehrlicherweise das gleiche antwortet. Er würde sich aber wahrscheinlich über den Fragesteller aufregen und die Antwort verweigern, so wie man ihn eben kennt.
Micl, das kann so nicht stehenbleiben. Schußwaffengebrauch als ultima ratio? Um einen unerlaubten Grenzübertritt zu verhindern? Ne, beim besten Willen nicht. Nur in Ausnahmefällen sagt das Gesetz, wenn:
"..um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie a) bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird, b) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder c) eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;..."
"Verbrechen" sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (§12 StGB). Kann man wohl bei Flüchtlingen ausschließen. Oder unterstellt die AfD bei jedem Flüchtling er sei ein bewaffneter Terrorist?
micl schrieb: Grenzsicherung ohne Schusswaffen ist ziemlicher Mumpitz. Das gibt es nirgendwo. Von daher ist auch die Aufregung über das "Interview" im Mannheimer Morgen Mumpitz. Da haben "Journalisten" so lange nachgefragt, bis sie einen Satz hatten, den sie irgendwie ausschlachten konnten. Der Satz hat aber nur eine profane Selbstverständlichkleit wiedergegeben. Nämlich das bei der Grenzsicherung als Ultima Ratio auch die Schusswaffe zum Einsatz kommen kann.
Würde man Gabriel dazu befragen, müsste er ehrlicherweise das gleiche antwortet. Er würde sich aber wahrscheinlich über den Fragesteller aufregen und die Antwort verweigern, so wie man ihn eben kennt.
Micl, das kann so nicht stehenbleiben. Schußwaffengebrauch als ultima ratio? Um einen unerlaubten Grenzübertritt zu verhindern? Ne, beim besten Willen nicht. Nur in Ausnahmefällen sagt das Gesetz, wenn:
"..um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie a) bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird, b) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder c) eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;..."
"Verbrechen" sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (§12 StGB). Kann man wohl bei Flüchtlingen ausschließen. Oder unterstellt die AfD bei jedem Flüchtling er sei ein bewaffneter Terrorist?
Außerdem wäre der Straftatbestand einer illegalen Einreise erst dann erfüllt, wenn derjenige sich nicht "unverzüglich" bei einer Behörde meldet. Kann man also direkt an der Grenze gar nicht überprüfen. Und wer einen Asylantrag stellt, darf bis zu dessen Bescheid sowieso ins Land, ohne beschossen zu werden.
Hast Du hier nicht die falschen Paragraphen herangezogen? Ich lese für den Grenzschutz folgendes heraus...
§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.
Grenzsicherung ohne Schusswaffen ist ziemlicher Mumpitz. Das gibt es nirgendwo. Von daher ist auch die Aufregung über das "Interview" im Mannheimer Morgen Mumpitz. Da haben "Journalisten" so lange nachgefragt, bis sie einen Satz hatten, den sie irgendwie ausschlachten konnten. Der Satz hat aber nur eine profane Selbstverständlichkleit wiedergegeben. Nämlich das bei der Grenzsicherung als Ultima Ratio auch die Schusswaffe zum Einsatz kommen kann.
Würde man Gabriel dazu befragen, müsste er ehrlicherweise das gleiche antwortet. Er würde sich aber wahrscheinlich über den Fragesteller aufregen und die Antwort verweigern, so wie man ihn eben kennt.
Micl, das kann so nicht stehenbleiben. Schußwaffengebrauch als ultima ratio? Um einen unerlaubten Grenzübertritt zu verhindern? Ne, beim besten Willen nicht. Nur in Ausnahmefällen sagt das Gesetz, wenn:
"..um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie a) bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird, b) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder c) eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;..."
"Verbrechen" sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (§12 StGB). Kann man wohl bei Flüchtlingen ausschließen. Oder unterstellt die AfD bei jedem Flüchtling er sei ein bewaffneter Terrorist?
micl schrieb: Grenzsicherung ohne Schusswaffen ist ziemlicher Mumpitz. Das gibt es nirgendwo. Von daher ist auch die Aufregung über das "Interview" im Mannheimer Morgen Mumpitz. Da haben "Journalisten" so lange nachgefragt, bis sie einen Satz hatten, den sie irgendwie ausschlachten konnten. Der Satz hat aber nur eine profane Selbstverständlichkleit wiedergegeben. Nämlich das bei der Grenzsicherung als Ultima Ratio auch die Schusswaffe zum Einsatz kommen kann.
Würde man Gabriel dazu befragen, müsste er ehrlicherweise das gleiche antwortet. Er würde sich aber wahrscheinlich über den Fragesteller aufregen und die Antwort verweigern, so wie man ihn eben kennt.
Micl, das kann so nicht stehenbleiben. Schußwaffengebrauch als ultima ratio? Um einen unerlaubten Grenzübertritt zu verhindern? Ne, beim besten Willen nicht. Nur in Ausnahmefällen sagt das Gesetz, wenn:
"..um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie a) bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird, b) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder c) eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;..."
"Verbrechen" sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (§12 StGB). Kann man wohl bei Flüchtlingen ausschließen. Oder unterstellt die AfD bei jedem Flüchtling er sei ein bewaffneter Terrorist?
Außerdem wäre der Straftatbestand einer illegalen Einreise erst dann erfüllt, wenn derjenige sich nicht "unverzüglich" bei einer Behörde meldet. Kann man also direkt an der Grenze gar nicht überprüfen. Und wer einen Asylantrag stellt, darf bis zu dessen Bescheid sowieso ins Land, ohne beschossen zu werden.
Deswegen war diese Fragerei des Journalisten auch eindeutig als Falle gemeint, um Frauke Petry zu diffamieren. Es ging bei dem “Interview“ um nicht anderes. Das hat auch der Zeuge Inad Karim ausgesagt, der mit am Tisch saß.
Grenzsicherung ohne Schusswaffen ist ziemlicher Mumpitz. Das gibt es nirgendwo. Von daher ist auch die Aufregung über das "Interview" im Mannheimer Morgen Mumpitz. Da haben "Journalisten" so lange nachgefragt, bis sie einen Satz hatten, den sie irgendwie ausschlachten konnten. Der Satz hat aber nur eine profane Selbstverständlichkleit wiedergegeben. Nämlich das bei der Grenzsicherung als Ultima Ratio auch die Schusswaffe zum Einsatz kommen kann.
Würde man Gabriel dazu befragen, müsste er ehrlicherweise das gleiche antwortet. Er würde sich aber wahrscheinlich über den Fragesteller aufregen und die Antwort verweigern, so wie man ihn eben kennt.
Micl, das kann so nicht stehenbleiben. Schußwaffengebrauch als ultima ratio? Um einen unerlaubten Grenzübertritt zu verhindern? Ne, beim besten Willen nicht. Nur in Ausnahmefällen sagt das Gesetz, wenn:
"..um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie a) bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird, b) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder c) eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;..."
"Verbrechen" sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (§12 StGB). Kann man wohl bei Flüchtlingen ausschließen. Oder unterstellt die AfD bei jedem Flüchtling er sei ein bewaffneter Terrorist?
Hast Du hier nicht die falschen Paragraphen herangezogen? Ich lese für den Grenzschutz folgendes heraus...
§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.
micl schrieb: Grenzsicherung ohne Schusswaffen ist ziemlicher Mumpitz. Das gibt es nirgendwo. Von daher ist auch die Aufregung über das "Interview" im Mannheimer Morgen Mumpitz. Da haben "Journalisten" so lange nachgefragt, bis sie einen Satz hatten, den sie irgendwie ausschlachten konnten. Der Satz hat aber nur eine profane Selbstverständlichkleit wiedergegeben. Nämlich das bei der Grenzsicherung als Ultima Ratio auch die Schusswaffe zum Einsatz kommen kann.
Würde man Gabriel dazu befragen, müsste er ehrlicherweise das gleiche antwortet. Er würde sich aber wahrscheinlich über den Fragesteller aufregen und die Antwort verweigern, so wie man ihn eben kennt.
Micl, das kann so nicht stehenbleiben. Schußwaffengebrauch als ultima ratio? Um einen unerlaubten Grenzübertritt zu verhindern? Ne, beim besten Willen nicht. Nur in Ausnahmefällen sagt das Gesetz, wenn:
"..um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie a) bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird, b) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder c) eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;..."
"Verbrechen" sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (§12 StGB). Kann man wohl bei Flüchtlingen ausschließen. Oder unterstellt die AfD bei jedem Flüchtling er sei ein bewaffneter Terrorist?
Außerdem wäre der Straftatbestand einer illegalen Einreise erst dann erfüllt, wenn derjenige sich nicht "unverzüglich" bei einer Behörde meldet. Kann man also direkt an der Grenze gar nicht überprüfen. Und wer einen Asylantrag stellt, darf bis zu dessen Bescheid sowieso ins Land, ohne beschossen zu werden.
Deswegen war diese Fragerei des Journalisten auch eindeutig als Falle gemeint, um Frauke Petry zu diffamieren. Es ging bei dem “Interview“ um nicht anderes. Das hat auch der Zeuge Inad Karim ausgesagt, der mit am Tisch saß.
Deswegen war diese Fragerei des Journalisten auch eindeutig als Falle gemeint, um Frauke Petry zu diffamieren. Es ging bei dem “Interview“ um nicht anderes. Das hat auch der Zeuge Inad Karim ausgesagt, der mit am Tisch saß.
Erinnert mich 1:1 an die Sache mit dem Pretzel. Der hat damals genau das gleiche gesagt (ultima ratio) und auch da war die Empörung groß und der "Ruf" nach dem Verfassungsschutz. Scheint speziell ein Anliegen von Gabriel zu sein, obwohl doch schon festgestellt wurde, dass die AfD kein Fall für den Verfassungsschutz ist. Aber wenn es beim ersten Versuch misslingt, kann man ja es ein zweites Mal probieren.
Deswegen war diese Fragerei des Journalisten auch eindeutig als Falle gemeint, um Frauke Petry zu diffamieren. Es ging bei dem “Interview“ um nicht anderes. Das hat auch der Zeuge Inad Karim ausgesagt, der mit am Tisch saß.
Ja, es ist unfassbar, wie der armen Frau Petry die Forderung nach einer Moorhuhnjagd aufgezwungen wurde, bei der Flüchtlinge vom Zaun geschossen werden:
"Petry: Ich weiß genau, dass Sie mich zur Schlagzeile "Petry will Grenzzäune errichten" provozieren wollen. Wir wollen nur wissen, wie Ihr Plan aussieht. Wie sieht er aus? Petry: Wir müssen natürlich genügend Bundespolizisten einsetzen und dürfen Zurückweisungen nicht scheuen. Dies muss notfalls auch mit Grenzsicherungsanlagen durchgesetzt werden. Wie hoch sollen die Zäune sein? Petry: Sie können es nicht lassen! Schauen Sie doch mal nach Spanien. Die haben auch hohe Zäune. Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert? Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt. Und wenn er es trotzdem tut? Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben. Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren? Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz."
Deswegen war diese Fragerei des Journalisten auch eindeutig als Falle gemeint, um Frauke Petry zu diffamieren. Es ging bei dem “Interview“ um nicht anderes. Das hat auch der Zeuge Inad Karim ausgesagt, der mit am Tisch saß.
es ist aber auch gemein fragen zu stellen bei denen man stellung beziehen muss. da kann einem als politiker auch mal etwas raus rutschen, das er/sie gar nicht so gemeint hat.
mal ganz im ernst: natürlich wissen petry und von storch was sie da gesagt haben. und wenn man politikern das entlockt was sie denken, dann ist das nicht unredlich sondern die eigentliche aufgabe von journalismus. deswegen muss man die afd zu wort kommen lassen.
und wenn du und andere es ok finden, dass politiker so denken und ihr sie trotzdem wählbar findet, dann ist das eben so, das ist demokratie. dass die anzahl an menschen die das gut finden deutlich limitiert ist gehört aber genau so dazu. 10% bis 12% potentieller mauerschützen wird deutschland schon verkraften.
Deswegen war diese Fragerei des Journalisten auch eindeutig als Falle gemeint, um Frauke Petry zu diffamieren. Es ging bei dem “Interview“ um nicht anderes. Das hat auch der Zeuge Inad Karim ausgesagt, der mit am Tisch saß.
Deswegen war diese Fragerei des Journalisten auch eindeutig als Falle gemeint, um Frauke Petry zu diffamieren. Es ging bei dem “Interview“ um nicht anderes. Das hat auch der Zeuge Inad Karim ausgesagt, der mit am Tisch saß.
Erinnert mich 1:1 an die Sache mit dem Pretzel. Der hat damals genau das gleiche gesagt (ultima ratio) und auch da war die Empörung groß und der "Ruf" nach dem Verfassungsschutz. Scheint speziell ein Anliegen von Gabriel zu sein, obwohl doch schon festgestellt wurde, dass die AfD kein Fall für den Verfassungsschutz ist. Aber wenn es beim ersten Versuch misslingt, kann man ja es ein zweites Mal probieren.
micl schrieb: Deswegen war diese Fragerei des Journalisten auch eindeutig als Falle gemeint, um Frauke Petry zu diffamieren. Es ging bei dem “Interview“ um nicht anderes. Das hat auch der Zeuge Inad Karim ausgesagt, der mit am Tisch saß.
Erinnert mich 1:1 an die Sache mit dem Pretzel. Der hat damals genau das gleiche gesagt (ultima ratio) und auch da war die Empörung groß und der "Ruf" nach dem Verfassungsschutz. Scheint speziell ein Anliegen von Gabriel zu sein, obwohl doch schon festgestellt wurde, dass die AfD kein Fall für den Verfassungsschutz ist. Aber wenn es beim ersten Versuch misslingt, kann man ja es ein zweites Mal probieren.
ich verstehe gerade das Problem nicht. Selbst wenn die Petry da energischem Nachfragen "aufgesessen" ist, liegt es doch immer noch an ihr, ob sie auf so etwas eingehen will oder nicht. Wenn man einem Fußball der vor lauter Adrenalin noch ganz kirre ist, nach 90 Minuten Kampf ein Mikro unter die Nase hält, erwarte ich ganz losgelöst davon, was man dem jeweiligen Spieler grundsätzlich zumuten kann ja keine dezidierte Analyse. Aber eine Politikerin sollte schon im Stande sein abschätzen zu können, was sie von sich gibt. Vor allem finde ich entlarvend, wenn es dann so lange dauert bis zurück gerudert wird. Und das noch mehr, wenn andere in der Partei ohne Not, soll heißen ohne "Falle" ins gleiche Horn blasen.
Wann wurde denn zuletzt nach dem Verfassungsschutz geschrien? Noch unter Lucke? Damals war mir suspekt, wie rechtsoffen er sich zeigte. Aber genau das ist ihm ja auch zum Verhängnis geworden, denn die Geister die er rief haben ihn dann ja abgelöst. Inzwischen halte ich die AfD für mehr als nur noch rechtsoffen. Und wenn man bedenkt, dass beispielsweise die Linken in Bayern beobachtet werden (oder wurden, keine Ahnung, ob immer noch), sehe ich nicht, was einer Beobachtung der AfD entgegen steht
Deswegen war diese Fragerei des Journalisten auch eindeutig als Falle gemeint, um Frauke Petry zu diffamieren. Es ging bei dem “Interview“ um nicht anderes. Das hat auch der Zeuge Inad Karim ausgesagt, der mit am Tisch saß.
Deswegen war diese Fragerei des Journalisten auch eindeutig als Falle gemeint, um Frauke Petry zu diffamieren. Es ging bei dem “Interview“ um nicht anderes. Das hat auch der Zeuge Inad Karim ausgesagt, der mit am Tisch saß.
Ja, es ist unfassbar, wie der armen Frau Petry die Forderung nach einer Moorhuhnjagd aufgezwungen wurde, bei der Flüchtlinge vom Zaun geschossen werden:
"Petry: Ich weiß genau, dass Sie mich zur Schlagzeile "Petry will Grenzzäune errichten" provozieren wollen. Wir wollen nur wissen, wie Ihr Plan aussieht. Wie sieht er aus? Petry: Wir müssen natürlich genügend Bundespolizisten einsetzen und dürfen Zurückweisungen nicht scheuen. Dies muss notfalls auch mit Grenzsicherungsanlagen durchgesetzt werden. Wie hoch sollen die Zäune sein? Petry: Sie können es nicht lassen! Schauen Sie doch mal nach Spanien. Die haben auch hohe Zäune. Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert? Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt. Und wenn er es trotzdem tut? Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben. Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren? Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz."
Deswegen war diese Fragerei des Journalisten auch eindeutig als Falle gemeint, um Frauke Petry zu diffamieren. Es ging bei dem “Interview“ um nicht anderes. Das hat auch der Zeuge Inad Karim ausgesagt, der mit am Tisch saß.
Erinnert mich 1:1 an die Sache mit dem Pretzel. Der hat damals genau das gleiche gesagt (ultima ratio) und auch da war die Empörung groß und der "Ruf" nach dem Verfassungsschutz. Scheint speziell ein Anliegen von Gabriel zu sein, obwohl doch schon festgestellt wurde, dass die AfD kein Fall für den Verfassungsschutz ist. Aber wenn es beim ersten Versuch misslingt, kann man ja es ein zweites Mal probieren.
micl schrieb: Deswegen war diese Fragerei des Journalisten auch eindeutig als Falle gemeint, um Frauke Petry zu diffamieren. Es ging bei dem “Interview“ um nicht anderes. Das hat auch der Zeuge Inad Karim ausgesagt, der mit am Tisch saß.
Erinnert mich 1:1 an die Sache mit dem Pretzel. Der hat damals genau das gleiche gesagt (ultima ratio) und auch da war die Empörung groß und der "Ruf" nach dem Verfassungsschutz. Scheint speziell ein Anliegen von Gabriel zu sein, obwohl doch schon festgestellt wurde, dass die AfD kein Fall für den Verfassungsschutz ist. Aber wenn es beim ersten Versuch misslingt, kann man ja es ein zweites Mal probieren.
ich verstehe gerade das Problem nicht. Selbst wenn die Petry da energischem Nachfragen "aufgesessen" ist, liegt es doch immer noch an ihr, ob sie auf so etwas eingehen will oder nicht. Wenn man einem Fußball der vor lauter Adrenalin noch ganz kirre ist, nach 90 Minuten Kampf ein Mikro unter die Nase hält, erwarte ich ganz losgelöst davon, was man dem jeweiligen Spieler grundsätzlich zumuten kann ja keine dezidierte Analyse. Aber eine Politikerin sollte schon im Stande sein abschätzen zu können, was sie von sich gibt. Vor allem finde ich entlarvend, wenn es dann so lange dauert bis zurück gerudert wird. Und das noch mehr, wenn andere in der Partei ohne Not, soll heißen ohne "Falle" ins gleiche Horn blasen.
Wann wurde denn zuletzt nach dem Verfassungsschutz geschrien? Noch unter Lucke? Damals war mir suspekt, wie rechtsoffen er sich zeigte. Aber genau das ist ihm ja auch zum Verhängnis geworden, denn die Geister die er rief haben ihn dann ja abgelöst. Inzwischen halte ich die AfD für mehr als nur noch rechtsoffen. Und wenn man bedenkt, dass beispielsweise die Linken in Bayern beobachtet werden (oder wurden, keine Ahnung, ob immer noch), sehe ich nicht, was einer Beobachtung der AfD entgegen steht
Wann wurde denn zuletzt nach dem Verfassungsschutz geschrien?
Bereits Anfang Januar 2016 kam aus Reihen der SPD, wenn ich mich recht erinnere von Stegner und Gabriel, diese Forderung. Woraufhin der Vizekanzler eine Einladung der AfD erhielt, die er offenbar nicht wahrgenommen hat.
Deswegen war diese Fragerei des Journalisten auch eindeutig als Falle gemeint, um Frauke Petry zu diffamieren. Es ging bei dem “Interview“ um nicht anderes. Das hat auch der Zeuge Inad Karim ausgesagt, der mit am Tisch saß.
Deswegen war diese Fragerei des Journalisten auch eindeutig als Falle gemeint, um Frauke Petry zu diffamieren. Es ging bei dem “Interview“ um nicht anderes. Das hat auch der Zeuge Inad Karim ausgesagt, der mit am Tisch saß.
es ist aber auch gemein fragen zu stellen bei denen man stellung beziehen muss. da kann einem als politiker auch mal etwas raus rutschen, das er/sie gar nicht so gemeint hat.
mal ganz im ernst: natürlich wissen petry und von storch was sie da gesagt haben. und wenn man politikern das entlockt was sie denken, dann ist das nicht unredlich sondern die eigentliche aufgabe von journalismus. deswegen muss man die afd zu wort kommen lassen.
und wenn du und andere es ok finden, dass politiker so denken und ihr sie trotzdem wählbar findet, dann ist das eben so, das ist demokratie. dass die anzahl an menschen die das gut finden deutlich limitiert ist gehört aber genau so dazu. 10% bis 12% potentieller mauerschützen wird deutschland schon verkraften.
micl schrieb: Deswegen war diese Fragerei des Journalisten auch eindeutig als Falle gemeint, um Frauke Petry zu diffamieren. Es ging bei dem “Interview“ um nicht anderes. Das hat auch der Zeuge Inad Karim ausgesagt, der mit am Tisch saß.
Erinnert mich 1:1 an die Sache mit dem Pretzel. Der hat damals genau das gleiche gesagt (ultima ratio) und auch da war die Empörung groß und der "Ruf" nach dem Verfassungsschutz. Scheint speziell ein Anliegen von Gabriel zu sein, obwohl doch schon festgestellt wurde, dass die AfD kein Fall für den Verfassungsschutz ist. Aber wenn es beim ersten Versuch misslingt, kann man ja es ein zweites Mal probieren.
ich verstehe gerade das Problem nicht. Selbst wenn die Petry da energischem Nachfragen "aufgesessen" ist, liegt es doch immer noch an ihr, ob sie auf so etwas eingehen will oder nicht. Wenn man einem Fußball der vor lauter Adrenalin noch ganz kirre ist, nach 90 Minuten Kampf ein Mikro unter die Nase hält, erwarte ich ganz losgelöst davon, was man dem jeweiligen Spieler grundsätzlich zumuten kann ja keine dezidierte Analyse. Aber eine Politikerin sollte schon im Stande sein abschätzen zu können, was sie von sich gibt. Vor allem finde ich entlarvend, wenn es dann so lange dauert bis zurück gerudert wird. Und das noch mehr, wenn andere in der Partei ohne Not, soll heißen ohne "Falle" ins gleiche Horn blasen.
Wann wurde denn zuletzt nach dem Verfassungsschutz geschrien? Noch unter Lucke? Damals war mir suspekt, wie rechtsoffen er sich zeigte. Aber genau das ist ihm ja auch zum Verhängnis geworden, denn die Geister die er rief haben ihn dann ja abgelöst. Inzwischen halte ich die AfD für mehr als nur noch rechtsoffen. Und wenn man bedenkt, dass beispielsweise die Linken in Bayern beobachtet werden (oder wurden, keine Ahnung, ob immer noch), sehe ich nicht, was einer Beobachtung der AfD entgegen steht
Wann wurde denn zuletzt nach dem Verfassungsschutz geschrien?
Bereits Anfang Januar 2016 kam aus Reihen der SPD, wenn ich mich recht erinnere von Stegner und Gabriel, diese Forderung. Woraufhin der Vizekanzler eine Einladung der AfD erhielt, die er offenbar nicht wahrgenommen hat.
Haliaeetus schrieb: Wann wurde denn zuletzt nach dem Verfassungsschutz geschrien?
Bereits Anfang Januar 2016 kam aus Reihen der SPD, wenn ich mich recht erinnere von Stegner und Gabriel, diese Forderung. Woraufhin der Vizekanzler eine Einladung der AfD erhielt, die er offenbar nicht wahrgenommen hat.
man kann von Gabriel halten, was man will. Ich bin auch alles andere als ein Freund von ihm, finde sein selbstgefälliges Verhalten kreuzdämlich. Aber er muss eine Einladung ja nicht annehmen, wenn er nicht will.
Aber zurück zur Beobachtung, weil ich das einfach nicht verfolgt habe. Er hat eine Überwachung gefordert und das wurde (von wem?) abschlägig beschieden? Und dann versucht er es wenige Tage später erneut? Habe ich das richtig verstanden?
Wann wurde denn zuletzt nach dem Verfassungsschutz geschrien?
Bereits Anfang Januar 2016 kam aus Reihen der SPD, wenn ich mich recht erinnere von Stegner und Gabriel, diese Forderung. Woraufhin der Vizekanzler eine Einladung der AfD erhielt, die er offenbar nicht wahrgenommen hat.
Haliaeetus schrieb: Wann wurde denn zuletzt nach dem Verfassungsschutz geschrien?
Bereits Anfang Januar 2016 kam aus Reihen der SPD, wenn ich mich recht erinnere von Stegner und Gabriel, diese Forderung. Woraufhin der Vizekanzler eine Einladung der AfD erhielt, die er offenbar nicht wahrgenommen hat.
man kann von Gabriel halten, was man will. Ich bin auch alles andere als ein Freund von ihm, finde sein selbstgefälliges Verhalten kreuzdämlich. Aber er muss eine Einladung ja nicht annehmen, wenn er nicht will.
Aber zurück zur Beobachtung, weil ich das einfach nicht verfolgt habe. Er hat eine Überwachung gefordert und das wurde (von wem?) abschlägig beschieden? Und dann versucht er es wenige Tage später erneut? Habe ich das richtig verstanden?
Da dieses nicht durch einen Politiker entschieden werden kann. Denn soetwas entscheidet ganz allein der Verfassungsschutz. Und für eine Überwachung fehlt wohl die Grundlage.
Zudem vermute ich mal, wollte sich Petry auf diesen Paragraphen berufen.
§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
Wenn dem so ist, ist der Vergleich mit einem "Schießbefehl wie an der DDR-Grenze" schlichtweg absurd.
Es ist dir als Nichtjuristen nicht vorzuhalten, aber die Berufung auf § 11 UZwG geht hier völlig fehl:
"*1. Der § 11 UZwG stellt auf den Schusswaffengebrauch gegenüber Personen ab, die sich „der wiederholten Weisung, zu halten (…) , durch die Flucht zu entziehen versuchen„. Das ist schon nach dem Wortlaut bei Geflüchteten, die in das Land hinein wollen, nicht der Fall. Sie wollen sich nichts entziehen, sie wollen in das Land hinein.
In der juristischen Kommentarliteratur werden verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Norm geltend gemacht. Dazu wird im Hinblick auf den Wortlaut der Norm argumentiert, der § 11 UZwG „knüpft alleine an den Versuch an, einer behördlichen Anordnung zu entkommen, die ihrerseits nicht einmal vom Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder vom Verdacht einer Straftat abhängen muss und deshalb als solche einen Eingriff in das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht zu rechtfertigen vermag„. (M.Wehr, UZwG, § 11, Rdn.2)
Der BGH hat in zwei Entscheidungen sehr enge Grenzen für den Einsatz von Schusswaffen nach § 11 UZwG gesetzt. Im Urteil vom 26.10.1988 (3 StR 198/88, NStZ 1989, 230) heißt es: „Auch wenn die in den §§ 11 ff. UZwG umschriebenen Voraussetzungen für den Schußwaffengebrauch im Grenzdienst erfüllt sind, darf nicht ohne weiteres auf sich der Kontrolle entziehende Personen geschossen werden. Der Beamte muß vor dem Einsatz der Schußwaffe die in der jeweiligen Situation auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrheit der Fliehenden unter sorgfältiger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abwägen„. Der BGH spricht davon, dass nur gegenüber „besonders gefährlichen Tätern“ über die Voraussetzungen des § 10 UZwG hinaus von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden darf. Darüber hinaus hat der BGH (im Übrigen in einer Entscheidung zu Mauerschützen) in einem Urteil vom 03.11.1992 (5 StR 370/92, NJW 1993, 141) im Hinblick auf den § 11 UZwG konkretisiert, dass dieser „auch im Grenzgebiet (…) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte (…), also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist“ .
Es reicht nicht, einfach nur den § 11 UZwG zu lesen. Wie sich bereits aus der zitierten Entscheidung des BGH ergibt, ist es notwendig, ein wenig weiter nach vorn und ein wenig weiter hinten in einem Gesetz zu lesen. Nicht weiter überraschend findet sich dort der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in § 4 UZwG. Dieser ist immer zu berücksichtigen. Allein der Absatz 2 dürfte den Schusswaffengebrauch im Falle eines Grenzübertritts ausschließen. Der Schaden -im Zweifelsfall Tote und Verletzte- würde nämlich völlig außer Verhältnis zur Verhinderung des Grenzübertritts stehen.
Ein Blick einen Paragrafen weiter hätte auch nicht geschadet. § 12 UZwG geht nämlich (vgl. Wehr, UZwG, § 12, Rdn. 1) den §§ 10 und 11 UZwG vor. Und dieser konkretisiert zusätzlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und verbietet -Hinweis für Frau von Storch- nach Abs. 3 den Schusswaffengebrauch gegenüber Kindern.
Der BGH hat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1988 darauf hingewiesen, dass der Schusswaffengebrauch über die Voraussetzungen des § 10 UZwG hinaus nur bei „besonders gefährlichen Straftätern“ erlaubt ist. Ein Blick in den § 10 Abs. 1 Nr. 1 a) UZwG wiederum macht deutlich, dass von der Schusswaffe gegenüber Personen nur Gebrauch gemacht werden darf, wenn es um die Verhinderung der unmittelbar bevorstehenden Ausführung oder Fortsetzung eines Verbrechens geht. Die sog. illegale Einreise nach § 14 Aufenthaltsgesetz ist aber kein Verbrechen, wie sich aus § 95 Abs. 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz ergibt. Damit ist aber auch klar, wegen eines illegalen Grenzübertritts kann nach § 10 UZwG nicht von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden.*"
Ist es nicht im Grunde genau der Knackpunkt, in der sich die "eine" Meinung von der der "Anderen" unterscheidet? Dass die Flüchtlingssituation ein Problem ist, darüber sind sich ja alle einig. Wie man dieses Problem löst, ist aber der Punkt, worüber gestritten wird. Und da steht "Wir schaffen das" für "Wir tun einfach alles, damit die Menschen einigermaßen menschenwürdig behandelt werden, koste es was es wolle". Wogegen die "Obergrenze" in letzter Konsequenz bedeutet "Wir schießen die Menschen zur Not auch über den Haufen". "Go human rights" vs. "No human rights". Da kann man dem Fragensteller eigentlich nur dankbar sein, dass er das mal eindeutig rausgekitzelt hat.
jetzt bringen AFD Spitzenpolitiker erneut die Diskussion mit Schusswaffen gegen Flüchtlinge vorzugehen auf....! Es ist einfach unglaublich, davon abgesehen scheinen Petry und Co. die Rechtslage gar nicht zu kennen
jetzt bringen AFD Spitzenpolitiker erneut die Diskussion mit Schusswaffen gegen Flüchtlinge vorzugehen auf....! Es ist einfach unglaublich, davon abgesehen scheinen Petry und Co. die Rechtslage gar nicht zu kennen
http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/BJNR001650961.html
Inhaltsgleich §54 Polizeigesetz (PolG)
http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/BJNR001650961.html
Inhaltsgleich §54 Polizeigesetz (PolG)
Würde man Gabriel dazu befragen, müsste er ehrlicherweise das gleiche antwortet. Er würde sich aber wahrscheinlich über den Fragesteller aufregen und die Antwort verweigern, so wie man ihn eben kennt.
"..um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie
a)
bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird,
b)
eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
c)
eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;..."
"Verbrechen" sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (§12 StGB).
Kann man wohl bei Flüchtlingen ausschließen. Oder unterstellt die AfD bei jedem Flüchtling er sei ein bewaffneter Terrorist?
Würde man Gabriel dazu befragen, müsste er ehrlicherweise das gleiche antwortet. Er würde sich aber wahrscheinlich über den Fragesteller aufregen und die Antwort verweigern, so wie man ihn eben kennt.
"..um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie
a)
bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird,
b)
eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
c)
eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;..."
"Verbrechen" sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (§12 StGB).
Kann man wohl bei Flüchtlingen ausschließen. Oder unterstellt die AfD bei jedem Flüchtling er sei ein bewaffneter Terrorist?
§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.
"..um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie
a)
bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird,
b)
eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
c)
eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;..."
"Verbrechen" sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (§12 StGB).
Kann man wohl bei Flüchtlingen ausschließen. Oder unterstellt die AfD bei jedem Flüchtling er sei ein bewaffneter Terrorist?
"..um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie
a)
bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird,
b)
eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
c)
eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;..."
"Verbrechen" sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (§12 StGB).
Kann man wohl bei Flüchtlingen ausschließen. Oder unterstellt die AfD bei jedem Flüchtling er sei ein bewaffneter Terrorist?
§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.
"Petry: Ich weiß genau, dass Sie mich zur Schlagzeile "Petry will Grenzzäune errichten" provozieren wollen.
Wir wollen nur wissen, wie Ihr Plan aussieht. Wie sieht er aus?
Petry: Wir müssen natürlich genügend Bundespolizisten einsetzen und dürfen Zurückweisungen nicht scheuen. Dies muss notfalls auch mit Grenzsicherungsanlagen durchgesetzt werden.
Wie hoch sollen die Zäune sein?
Petry: Sie können es nicht lassen! Schauen Sie doch mal nach Spanien. Die haben auch hohe Zäune.
Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?
Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.
Und wenn er es trotzdem tut?
Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.
Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?
Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz."
mal ganz im ernst: natürlich wissen petry und von storch was sie da gesagt haben. und wenn man politikern das entlockt was sie denken, dann ist das nicht unredlich sondern die eigentliche aufgabe von journalismus. deswegen muss man die afd zu wort kommen lassen.
und wenn du und andere es ok finden, dass politiker so denken und ihr sie trotzdem wählbar findet, dann ist das eben so, das ist demokratie. dass die anzahl an menschen die das gut finden deutlich limitiert ist gehört aber genau so dazu. 10% bis 12% potentieller mauerschützen wird deutschland schon verkraften.
Wann wurde denn zuletzt nach dem Verfassungsschutz geschrien? Noch unter Lucke? Damals war mir suspekt, wie rechtsoffen er sich zeigte. Aber genau das ist ihm ja auch zum Verhängnis geworden, denn die Geister die er rief haben ihn dann ja abgelöst. Inzwischen halte ich die AfD für mehr als nur noch rechtsoffen. Und wenn man bedenkt, dass beispielsweise die Linken in Bayern beobachtet werden (oder wurden, keine Ahnung, ob immer noch), sehe ich nicht, was einer Beobachtung der AfD entgegen steht
"Petry: Ich weiß genau, dass Sie mich zur Schlagzeile "Petry will Grenzzäune errichten" provozieren wollen.
Wir wollen nur wissen, wie Ihr Plan aussieht. Wie sieht er aus?
Petry: Wir müssen natürlich genügend Bundespolizisten einsetzen und dürfen Zurückweisungen nicht scheuen. Dies muss notfalls auch mit Grenzsicherungsanlagen durchgesetzt werden.
Wie hoch sollen die Zäune sein?
Petry: Sie können es nicht lassen! Schauen Sie doch mal nach Spanien. Die haben auch hohe Zäune.
Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?
Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.
Und wenn er es trotzdem tut?
Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.
Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?
Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz."
Wann wurde denn zuletzt nach dem Verfassungsschutz geschrien? Noch unter Lucke? Damals war mir suspekt, wie rechtsoffen er sich zeigte. Aber genau das ist ihm ja auch zum Verhängnis geworden, denn die Geister die er rief haben ihn dann ja abgelöst. Inzwischen halte ich die AfD für mehr als nur noch rechtsoffen. Und wenn man bedenkt, dass beispielsweise die Linken in Bayern beobachtet werden (oder wurden, keine Ahnung, ob immer noch), sehe ich nicht, was einer Beobachtung der AfD entgegen steht
mal ganz im ernst: natürlich wissen petry und von storch was sie da gesagt haben. und wenn man politikern das entlockt was sie denken, dann ist das nicht unredlich sondern die eigentliche aufgabe von journalismus. deswegen muss man die afd zu wort kommen lassen.
und wenn du und andere es ok finden, dass politiker so denken und ihr sie trotzdem wählbar findet, dann ist das eben so, das ist demokratie. dass die anzahl an menschen die das gut finden deutlich limitiert ist gehört aber genau so dazu. 10% bis 12% potentieller mauerschützen wird deutschland schon verkraften.
Wann wurde denn zuletzt nach dem Verfassungsschutz geschrien? Noch unter Lucke? Damals war mir suspekt, wie rechtsoffen er sich zeigte. Aber genau das ist ihm ja auch zum Verhängnis geworden, denn die Geister die er rief haben ihn dann ja abgelöst. Inzwischen halte ich die AfD für mehr als nur noch rechtsoffen. Und wenn man bedenkt, dass beispielsweise die Linken in Bayern beobachtet werden (oder wurden, keine Ahnung, ob immer noch), sehe ich nicht, was einer Beobachtung der AfD entgegen steht
Aber zurück zur Beobachtung, weil ich das einfach nicht verfolgt habe. Er hat eine Überwachung gefordert und das wurde (von wem?) abschlägig beschieden? Und dann versucht er es wenige Tage später erneut? Habe ich das richtig verstanden?
Aber zurück zur Beobachtung, weil ich das einfach nicht verfolgt habe. Er hat eine Überwachung gefordert und das wurde (von wem?) abschlägig beschieden? Und dann versucht er es wenige Tage später erneut? Habe ich das richtig verstanden?
§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
Wenn dem so ist, ist der Vergleich mit einem "Schießbefehl wie an der DDR-Grenze" schlichtweg absurd.
"*1. Der § 11 UZwG stellt auf den Schusswaffengebrauch gegenüber Personen ab, die sich „der wiederholten Weisung, zu halten (…) , durch die Flucht zu entziehen versuchen„. Das ist schon nach dem Wortlaut bei Geflüchteten, die in das Land hinein wollen, nicht der Fall. Sie wollen sich nichts entziehen, sie wollen in das Land hinein.
Da kann man dem Fragensteller eigentlich nur dankbar sein, dass er das mal eindeutig rausgekitzelt hat.