Misanthrop schrieb: Wenn man Grundrechtsdebatten nur noch führen wollte, wenn der Wind günstig steht und sie dem Wahl- oder gar dem Straßenvolk gerade gut zu verkaufen sind, dann können wir den Laden auch gleich dichtmachen.
Zu debattieren gäbe es dann alsbald ohnehin nicht mehr viel.
Das ist leider so. Ausgrenzen von Pegidisten geht gar nicht, Ausgrenzen von Nordafrikanern geht schon. Kommt immer darauf an, wie gerade die Stimmung ist. Willkommenskultur, Teilen, Helfen? Wenn ein ertrunkenes Kind am Strand liegt und die Emotionen danach sind, klar, jederzeit. Wenn die dunklen Gestalten dann durchs Land schleichen und an Klingelbrettern reihenweise fremde Namen stehen, eher nicht.
Jeder, nicht nur hawischer, ist froh, dass in Köln nichts passiert ist. Ein Grund, da mal beide Augen zuzudrücken und den Zweck die Mittel heiligen lassen, ist es nicht. Für jeden kommt der Tag, an dem er froh ist, dass wir so etwas wie ein Grundgesetz haben.
Deine Meinung sei dir unbenommen. Du kannst dir aber sicher sein, dass das Handeln nach den vorliegenden Erkenntnissen weder grundgesetz- noch überhaupt rechtswidrig war. Kannst mir aber gerne einen Verwaltungsrechtler zeigen, der das ernsthaft anzweifelt. Du wirst keinen finden, da das Vorgehen rechtmäßig war in Anbetracht der derzeitigen Rechtslage.
Misanthrop schrieb: Wenn man Grundrechtsdebatten nur noch führen wollte, wenn der Wind günstig steht und sie dem Wahl- oder gar dem Straßenvolk gerade gut zu verkaufen sind, dann können wir den Laden auch gleich dichtmachen.
Zu debattieren gäbe es dann alsbald ohnehin nicht mehr viel.
Das ist leider so. Ausgrenzen von Pegidisten geht gar nicht, Ausgrenzen von Nordafrikanern geht schon. Kommt immer darauf an, wie gerade die Stimmung ist. Willkommenskultur, Teilen, Helfen? Wenn ein ertrunkenes Kind am Strand liegt und die Emotionen danach sind, klar, jederzeit. Wenn die dunklen Gestalten dann durchs Land schleichen und an Klingelbrettern reihenweise fremde Namen stehen, eher nicht.
Jeder, nicht nur hawischer, ist froh, dass in Köln nichts passiert ist. Ein Grund, da mal beide Augen zuzudrücken und den Zweck die Mittel heiligen lassen, ist es nicht. Für jeden kommt der Tag, an dem er froh ist, dass wir so etwas wie ein Grundgesetz haben.
Deine Meinung sei dir unbenommen. Du kannst dir aber sicher sein, dass das Handeln nach den vorliegenden Erkenntnissen weder grundgesetz- noch überhaupt rechtswidrig war. Kannst mir aber gerne einen Verwaltungsrechtler zeigen, der das ernsthaft anzweifelt. Du wirst keinen finden, da das Vorgehen rechtmäßig war in Anbetracht der derzeitigen Rechtslage.
Ist das so, weil Du das so sagst?
Dann dürftest Du jedenfalls in der Pfalz keine große Verwaltungsrechtskarriere machen, falls Du das in Erwägung ziehst:
Ach, da wurde also genau der Fall entschieden, der sich am Samstag zugetragen hat? Ist ja ein Wahnsinns Zufall! Danke, aber du glaubst es nicht, dieses Urteil war mir bekannt. Und ich finde es richtig. Und weißt du was? Ich bleib bei allem, was ich gesagt habe.
Wer lauter schreit, hat vielleicht nicht immer recht.
Hm, ob es dann wirklich so einfach ist? In der zitierten Entscheidung ging es es ja allein um eine Kontrolle nach § 22 BPolG, dies ist eine Vorschrift zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und illegalem Grenzübertritt. In einer ähnlich gelagerten Entscheidung zur gleichen Vorschrift (ebenfalls die Kontrolle als rechtswidrig ansehend) wird dann vom gleichen Gericht nach langen Ausführungen zur Verfassungsmäßigkeit usw. schlußendlich auf die Erfolgsquote einer solchen Maßnahme in Bezug auf den Zweck dieser Norm abgestellt: "... Mithin ist die Verhältnismäßigkeit einer diskriminierenden Vorauswahl allein an den sich daraus konkret folgenden „Treffern“ im Sinne des Normzwecks zu messen. Dies zugrunde gelegt lässt sich nicht feststellen, dass der Befugnis nach § 22 Abs. 1a BPolG eine so große Bedeutung zum Schutz der genannten öffentlichen Belange zukommt, dass sie ausnahmsweise die Ungleichbehandlung aufgrund der Rasse rechtfertigen könnte. ..." http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={7664DADA-F17B-4EB9-B1DE-667CAE82BBAF} Im Umkehrschluss kommt man dann eben dazu, daß eine -wenn auch diskriminierende- Maßnahme ausnahmsweise(!) verhältnismäßig und damit gerechtfertigt sein kann, wenn die damit geschützten Rechtsgüter (hier kommen mir in den Sinn: Unversehrtheit des Körpers, sexuelle Selbstbestimmung, Schutz des Eigentums und ganz allgemein die öffentliche Sicherheit und Ordnung) vor Gefahren nur effizient genug geschützt werden.
Alternativen zum Vorgehen der Polizei, die derartige Eingriffe in diese Rechtsgüter vermeiden, hat meines Wissens noch keiner aufgezeigt. Weiter ist diesmal bei vermehrten Polizeieinsatz trotz Anwesenheit ähnlicher bis gleicher Personengruppen wie die der letztjährigen Täter dieses Jahr nichts passiert. Da würde ich tatsächlich von einem effizienten Schutz ausgehen.
Vielleicht wäre die "Alternative" gewesen abzuwarten bis etwas passiert, bis die Polizei gerufen wird. Vielleicht wäre es für andere eine Alternative gewesen erst einmal nichts zu machen. Wäre es dann zu sexueller Belästigung oder Straftaten gekommen wären m. E. diese "Alternativen" die verkehrten Maßnahmen gewesen. Wie Basaltkopp oben schrieb, man kann (zum Glück) nach Beschreibungen, besonderen Kennzeichen u. a. gehen um gegen "geplante Ideen" vorzugehen. Nach wie vor bin ich der Meinung, dass die Polizei die richtigen Maßnahmen getroffen hat.
Vielleicht wäre die "Alternative" gewesen abzuwarten bis etwas passiert, bis die Polizei gerufen wird. Vielleicht wäre es für andere eine Alternative gewesen erst einmal nichts zu machen. Wäre es dann zu sexueller Belästigung oder Straftaten gekommen wären m. E. diese "Alternativen" die verkehrten Maßnahmen gewesen. Wie Basaltkopp oben schrieb, man kann (zum Glück) nach Beschreibungen, besonderen Kennzeichen u. a. gehen um gegen "geplante Ideen" vorzugehen. Nach wie vor bin ich der Meinung, dass die Polizei die richtigen Maßnahmen getroffen hat.
Vermutlich darauf, dass es in diesem Jahr nicht zu einer massenhaften sexuellen Belästigung kam. Ist doch ein ganz nettes Ergebnis. Vor allem für Frauen, die gerne selber entscheiden, wer ihnen zwischen Beine und Brüste fassen darf.
Hallo Misanthrop, meine Beurteilung beruht auf dem was ich den Zeitungen und dem Fernsehen entnehmen kann - und auch den Diskussionen hier, daraus bilde ich mir dann eine Meinung. Du hast glaube ich nicht recht wenn Du davon ausgehst, dass man abschließend nur etwas bewerten kann wenn man dabei war. Ich selber habe nie in der DDR gelebt, denke aber, dass ich mir eine Beurteilung erlauben kann - anhand dessen was ich an Berichten, Vorträgen, Erzählungen, Gesprächen usw. erfahren habe. Wir beide könnten wahrscheinlich ausführlich über die verschiedensten geschichtlichen Ereignisse sprechen ohne das wir dabei waren (bin Jahrgang 1960 und konnte z. B. in Glasgow unsere Mannschaft nicht anfeuern - na ja gut, sie hat es auch so geschafft grinning: Dir ist sicher klar, was ich versuche zu sagen. Gut finde ich, dass es hier im "D&D" teilweise eine sehr sachliche Diskussion zu diesem Thema gibt - aber glücklicherweise haben wir die Möglichkeit, dass wir die Dinge unterschiedlich beurteilen können. Da ich nicht zu denen gehöre, die von einer "Lügenpresse" reden, werde ich auch weiterhin die Zeitungen wälzen und versuchen etwas schlauer zu werden.
genau wie Kollege "Istmir dochegal" berufe ich mich auf diverse Berichte in den Medien, Politiker- und Polizeipräsident Aussagen. Ich war nicht vor Ort, aber anhand der mir vorliegenden Infos "erlaube" ich mir ein Urteil zu fällen. Denkbar, dass die Massnahme übertrieben war, nachvollziehen kann ich es aufgrund der Situation von 2015.
ich verkomme ja langsam zum Verteidiger von reggaetyp, wenn ich mir das heutige UE angucke, aber ich hatte ihn nicht so verstanden, wie Du das wohl aufgefasst hast. Ich bin auch der Meinung, dass Polizeiaktionen nachträglich häufig mit "aggressivem Verhalten" gerechtfertigt werden. Und auch ich wäre vorsichtig damit, das jeweils für bare Münze zu nehmen. In Bremen hieß es seinerzeit auch mehrere hundert Fans seien aggressiv aus den Bussen ausgestiegen und schon war die vermeintliche Rechtfertigung gestrickt, sie über Stunden festhalten zu dürfen. Dass man Kontrollen verstärkt auf diejenigen richtet, von denen man ggf. Ärger zu erwarten hat ist doch mehr als verständlich. Und da orientiert man sich eben an Erfahrungswerten - in Köln an Silvester eben an Gruppen junger Männer (meinetwegen mit nordafrikanischem Aussehen, wenn sie nicht gerade aussehen als kämen sie aus dem Golf-Clubhaus), beim Fußball Fans mit szenetypischer Kleidung oder bei der Hogesa-Demo Männer mit entsprechender Kleidung oder was weiß ich, woran man deren Sympathisanten erkennen mag. Aber wenn die Kontrolle oder Gefährderansprache nicht erwarten lassen, dass etwas zu befürchten ist, dann muss man die Leute eben gehen lassen und kann nicht nachher pauschal mit "aggressivem Verhalten" ein dann eben rechtswidriges Verhalten rechtfertigen. Darum dürfte es gegangen sein und schon ists gar nicht mehr so lächerlich, finde ich.
Ähm, Hauptaufgabe der Polizei ist keineswegs, auf Straftaten zu reagieren bzw. die gar zu sanktionieren. Es fängt viel früher an.
Wenn man aufgrund von Erfahrungswerten annimmt (Köln und weitere Städte letztes Jahr Sylvester, weitere Vorfälle während des Jahres in Freiburg etc.), dass von einer bestimmten Personengruppe mit ziemlich großer Sicherheit Straftaten (Diebstahl, Belästigung von Frauen, Vergewaltigung von Frauen) zu erwarten sind, und man deshalb solche Personengruppen kontrolliert und teilweise festsetzt, dann sehe ich darin kein rassistisches Motiv, ganz egal, wie diese Personen nun mal aussehen.
Denn der Grund für die Kontrolle ist doch nicht darin zu sehen, dass man diese Personengruppen schikanieren will, sondern weil man aufgrund von Erfahrungswerten etwas verhindern möchte, nämlich Straftaten. Es ist ja nicht einfach so aus der Luft gegriffen, warum man so vorgeht, wie man vorgeht.
Sollte man zu dem Schluss kommen, dass ein solches polizeiliches Vorgehen an Sylvester (wie auch immer man das jetzt auch bezeichnen mag) trotzdem rechtswidrig war, muss man sich in Zukunft ein anderes Vorgehen überlegen. Welche Alternativen bleiben dann? Wie kann der Staat seine Bürger schützen? Diese Fragen würden mich dann extrem interessieren.
Denn solche Auswüchse wie im letzten Jahr darf es ganz sicher nicht mehr geben, also müssen Lösungen her.
Vermutlich darauf, dass es in diesem Jahr nicht zu einer massenhaften sexuellen Belästigung kam. Ist doch ein ganz nettes Ergebnis. Vor allem für Frauen, die gerne selber entscheiden, wer ihnen zwischen Beine und Brüste fassen darf.
Misanthrop schrieb: Worauf beruht denn Eure Beurteilung?
Vermutlich darauf, dass es in diesem Jahr nicht zu einer massenhaften sexuellen Belästigung kam. Ist doch ein ganz nettes Ergebnis. Vor allem für Frauen, die gerne selber entscheiden, wer ihnen zwischen Beine und Brüste fassen darf.
Wäre heute nicht Sachlichkeitstag, dann könnte Dir jemand entgegnen, dass es ab 1939 eine deutliche Absenkung politisch motivierter Straftaten durch Kommunisten gab. Und auch der Jude kam gar nicht mehr recht zum Wuchern. War doch nicht alles schlecht, könnte man folglich annehmen.
Das ist nicht das Niveau, dass ich hier reinbringen möchte. Aber vielleicht dient dieser fiktive Einwurf ja ein ganz klein wenig der Diskussion.
Muss ich zusätzlich erwähnen, dass ich kein Muschigrappscherfreund bin?
Vermutlich darauf, dass es in diesem Jahr nicht zu einer massenhaften sexuellen Belästigung kam. Ist doch ein ganz nettes Ergebnis. Vor allem für Frauen, die gerne selber entscheiden, wer ihnen zwischen Beine und Brüste fassen darf.
Misanthrop schrieb: Worauf beruht denn Eure Beurteilung?
Vermutlich darauf, dass es in diesem Jahr nicht zu einer massenhaften sexuellen Belästigung kam. Ist doch ein ganz nettes Ergebnis. Vor allem für Frauen, die gerne selber entscheiden, wer ihnen zwischen Beine und Brüste fassen darf.
Wäre heute nicht Sachlichkeitstag, dann könnte Dir jemand entgegnen, dass es ab 1939 eine deutliche Absenkung politisch motivierter Straftaten durch Kommunisten gab. Und auch der Jude kam gar nicht mehr recht zum Wuchern. War doch nicht alles schlecht, könnte man folglich annehmen.
Das ist nicht das Niveau, dass ich hier reinbringen möchte. Aber vielleicht dient dieser fiktive Einwurf ja ein ganz klein wenig der Diskussion.
Muss ich zusätzlich erwähnen, dass ich kein Muschigrappscherfreund bin?
Erlaube mir noch eine Bemerkung zu Deiner Antwort auf Basaltkopp, Misanthrop. Es ist m. E. nicht in Ordnung dass man permanent die Opfer des Nationalsozialistischen Terrorregimes dazu benutzt um seine Argumente zu stabilisieren und Du müsstest das sicher nicht nötig haben. Das haben die Opfer nicht verdient und es ist eine absurde Verharmlosung der Verbrechen zwischen 1933 und 1945. Nimm mir meinen Einwand nicht übel, er richtet sich nicht gegen Deine Person, es geht mir hier lediglich um die Vergleiche bzw. Heranziehung von Tatsachen, die aber mit dieser hier diskutierten Sache nicht vermengt werden sollten.
Wäre heute nicht Sachlichkeitstag, dann könnte Dir jemand entgegnen, dass es ab 1939 eine deutliche Absenkung politisch motivierter Straftaten durch Kommunisten gab. Und auch der Jude kam gar nicht mehr recht zum Wuchern. War doch nicht alles schlecht, könnte man folglich annehmen.
Na dann können wir doch echt froh sein, dass heute Sachlichkeitstag ist. Sonst könnte womöglich jemand entgegnen, dass am Samstag in Köln Millionen von Menschen mit nordafrikanischem Aussehen durch Personenkontrollen und Zutrittsverbote auf grausamste Weise ums Leben gekommen sind.
Dass Dein Vergleich nicht nur hinkt, sondern wirklich völlig daneben ist, wird Dir hoffentlich nach nochmaligem Lesen selber aufgefallen sein.
Hallo Misanthrop, meine Beurteilung beruht auf dem was ich den Zeitungen und dem Fernsehen entnehmen kann - und auch den Diskussionen hier, daraus bilde ich mir dann eine Meinung. Du hast glaube ich nicht recht wenn Du davon ausgehst, dass man abschließend nur etwas bewerten kann wenn man dabei war. Ich selber habe nie in der DDR gelebt, denke aber, dass ich mir eine Beurteilung erlauben kann - anhand dessen was ich an Berichten, Vorträgen, Erzählungen, Gesprächen usw. erfahren habe. Wir beide könnten wahrscheinlich ausführlich über die verschiedensten geschichtlichen Ereignisse sprechen ohne das wir dabei waren (bin Jahrgang 1960 und konnte z. B. in Glasgow unsere Mannschaft nicht anfeuern - na ja gut, sie hat es auch so geschafft grinning: Dir ist sicher klar, was ich versuche zu sagen. Gut finde ich, dass es hier im "D&D" teilweise eine sehr sachliche Diskussion zu diesem Thema gibt - aber glücklicherweise haben wir die Möglichkeit, dass wir die Dinge unterschiedlich beurteilen können. Da ich nicht zu denen gehöre, die von einer "Lügenpresse" reden, werde ich auch weiterhin die Zeitungen wälzen und versuchen etwas schlauer zu werden.
Deine Meinung sei dir unbenommen. Du kannst dir aber sicher sein, dass das Handeln nach den vorliegenden Erkenntnissen weder grundgesetz- noch überhaupt rechtswidrig war. Kannst mir aber gerne einen Verwaltungsrechtler zeigen, der das ernsthaft anzweifelt. Du wirst keinen finden, da das Vorgehen rechtmäßig war in Anbetracht der derzeitigen Rechtslage.
Da gebe ich dir recht, aber nur, wenn man unter "nach den vorliegenden Erkenntnissen" versteht "alles was die Polizei sagt glauben und anderslautende Augenzeugenberichte nicht zur Kenntnis nehmen". Merkwürdige Haltung für einen Juristen.
Sledge_Hammer schrieb: Deine Meinung sei dir unbenommen. Du kannst dir aber sicher sein, dass das Handeln nach den vorliegenden Erkenntnissen weder grundgesetz- noch überhaupt rechtswidrig war. Kannst mir aber gerne einen Verwaltungsrechtler zeigen, der das ernsthaft anzweifelt. Du wirst keinen finden, da das Vorgehen rechtmäßig war in Anbetracht der derzeitigen Rechtslage.
Da gebe ich dir recht, aber nur, wenn man unter "nach den vorliegenden Erkenntnissen" versteht "alles was die Polizei sagt glauben und anderslautende Augenzeugenberichte nicht zur Kenntnis nehmen". Merkwürdige Haltung für einen Juristen.
Misanthrop schrieb: Worauf beruht denn Eure Beurteilung?
Vermutlich darauf, dass es in diesem Jahr nicht zu einer massenhaften sexuellen Belästigung kam. Ist doch ein ganz nettes Ergebnis. Vor allem für Frauen, die gerne selber entscheiden, wer ihnen zwischen Beine und Brüste fassen darf.
Wäre heute nicht Sachlichkeitstag, dann könnte Dir jemand entgegnen, dass es ab 1939 eine deutliche Absenkung politisch motivierter Straftaten durch Kommunisten gab. Und auch der Jude kam gar nicht mehr recht zum Wuchern. War doch nicht alles schlecht, könnte man folglich annehmen.
Das ist nicht das Niveau, dass ich hier reinbringen möchte. Aber vielleicht dient dieser fiktive Einwurf ja ein ganz klein wenig der Diskussion.
Muss ich zusätzlich erwähnen, dass ich kein Muschigrappscherfreund bin?
Erlaube mir noch eine Bemerkung zu Deiner Antwort auf Basaltkopp, Misanthrop. Es ist m. E. nicht in Ordnung dass man permanent die Opfer des Nationalsozialistischen Terrorregimes dazu benutzt um seine Argumente zu stabilisieren und Du müsstest das sicher nicht nötig haben. Das haben die Opfer nicht verdient und es ist eine absurde Verharmlosung der Verbrechen zwischen 1933 und 1945. Nimm mir meinen Einwand nicht übel, er richtet sich nicht gegen Deine Person, es geht mir hier lediglich um die Vergleiche bzw. Heranziehung von Tatsachen, die aber mit dieser hier diskutierten Sache nicht vermengt werden sollten.
Misanthrop schrieb: Wenn man Grundrechtsdebatten nur noch führen wollte, wenn der Wind günstig steht und sie dem Wahl- oder gar dem Straßenvolk gerade gut zu verkaufen sind, dann können wir den Laden auch gleich dichtmachen.
Zu debattieren gäbe es dann alsbald ohnehin nicht mehr viel.
Das ist leider so. Ausgrenzen von Pegidisten geht gar nicht, Ausgrenzen von Nordafrikanern geht schon. Kommt immer darauf an, wie gerade die Stimmung ist. Willkommenskultur, Teilen, Helfen? Wenn ein ertrunkenes Kind am Strand liegt und die Emotionen danach sind, klar, jederzeit. Wenn die dunklen Gestalten dann durchs Land schleichen und an Klingelbrettern reihenweise fremde Namen stehen, eher nicht.
Jeder, nicht nur hawischer, ist froh, dass in Köln nichts passiert ist. Ein Grund, da mal beide Augen zuzudrücken und den Zweck die Mittel heiligen lassen, ist es nicht. Für jeden kommt der Tag, an dem er froh ist, dass wir so etwas wie ein Grundgesetz haben.
Deine Meinung sei dir unbenommen. Du kannst dir aber sicher sein, dass das Handeln nach den vorliegenden Erkenntnissen weder grundgesetz- noch überhaupt rechtswidrig war. Kannst mir aber gerne einen Verwaltungsrechtler zeigen, der das ernsthaft anzweifelt. Du wirst keinen finden, da das Vorgehen rechtmäßig war in Anbetracht der derzeitigen Rechtslage.
Ist das so, weil Du das so sagst?
Dann dürftest Du jedenfalls in der Pfalz keine große Verwaltungsrechtskarriere machen, falls Du das in Erwägung ziehst:
Ach, da wurde also genau der Fall entschieden, der sich am Samstag zugetragen hat? Ist ja ein Wahnsinns Zufall! Danke, aber du glaubst es nicht, dieses Urteil war mir bekannt. Und ich finde es richtig. Und weißt du was? Ich bleib bei allem, was ich gesagt habe.
genau wie Kollege "Istmir dochegal" berufe ich mich auf diverse Berichte in den Medien, Politiker- und Polizeipräsident Aussagen. Ich war nicht vor Ort, aber anhand der mir vorliegenden Infos "erlaube" ich mir ein Urteil zu fällen. Denkbar, dass die Massnahme übertrieben war, nachvollziehen kann ich es aufgrund der Situation von 2015.
genau wie Kollege "Istmir dochegal" berufe ich mich auf diverse Berichte in den Medien, Politiker- und Polizeipräsident Aussagen. Ich war nicht vor Ort, aber anhand der mir vorliegenden Infos "erlaube" ich mir ein Urteil zu fällen. Denkbar, dass die Massnahme übertrieben war, nachvollziehen kann ich es aufgrund der Situation von 2015.
Misanthrop schrieb: Worauf beruht denn Eure Beurteilung?
Vermutlich darauf, dass es in diesem Jahr nicht zu einer massenhaften sexuellen Belästigung kam. Ist doch ein ganz nettes Ergebnis. Vor allem für Frauen, die gerne selber entscheiden, wer ihnen zwischen Beine und Brüste fassen darf.
Wäre heute nicht Sachlichkeitstag, dann könnte Dir jemand entgegnen, dass es ab 1939 eine deutliche Absenkung politisch motivierter Straftaten durch Kommunisten gab. Und auch der Jude kam gar nicht mehr recht zum Wuchern. War doch nicht alles schlecht, könnte man folglich annehmen.
Das ist nicht das Niveau, dass ich hier reinbringen möchte. Aber vielleicht dient dieser fiktive Einwurf ja ein ganz klein wenig der Diskussion.
Muss ich zusätzlich erwähnen, dass ich kein Muschigrappscherfreund bin?
Wäre heute nicht Sachlichkeitstag, dann könnte Dir jemand entgegnen, dass es ab 1939 eine deutliche Absenkung politisch motivierter Straftaten durch Kommunisten gab. Und auch der Jude kam gar nicht mehr recht zum Wuchern. War doch nicht alles schlecht, könnte man folglich annehmen.
Na dann können wir doch echt froh sein, dass heute Sachlichkeitstag ist. Sonst könnte womöglich jemand entgegnen, dass am Samstag in Köln Millionen von Menschen mit nordafrikanischem Aussehen durch Personenkontrollen und Zutrittsverbote auf grausamste Weise ums Leben gekommen sind.
Dass Dein Vergleich nicht nur hinkt, sondern wirklich völlig daneben ist, wird Dir hoffentlich nach nochmaligem Lesen selber aufgefallen sein.
Misanthrop schrieb: Wäre heute nicht Sachlichkeitstag, dann könnte Dir jemand entgegnen, dass es ab 1939 eine deutliche Absenkung politisch motivierter Straftaten durch Kommunisten gab. Und auch der Jude kam gar nicht mehr recht zum Wuchern. War doch nicht alles schlecht, könnte man folglich annehmen.
Na dann können wir doch echt froh sein, dass heute Sachlichkeitstag ist. Sonst könnte womöglich jemand entgegnen, dass am Samstag in Köln Millionen von Menschen mit nordafrikanischem Aussehen durch Personenkontrollen und Zutrittsverbote auf grausamste Weise ums Leben gekommen sind.
Dass Dein Vergleich nicht nur hinkt, sondern wirklich völlig daneben ist, wird Dir hoffentlich nach nochmaligem Lesen selber aufgefallen sein.
Mit dem gebotenen guten Willen dürfte ersichtlich sein, dass ich nicht etwa verglichen, schon gleich gar nicht verharmlost, sondern ganz bewusst überspitzt hatte, um zu verdeutlichen, dass staatliches Handeln in einem Rechtsstaat nicht daraus seine Rechtmäßigkeit bezieht, dass der Handelnde von einer Zielerreichung ausgeht.
Und wenn ich mich dazu des Beispiels eines totalitären Unrechtsstaates bedient hatte, dann gerade deshalb, um den Unterschied in größtmöglicher Deutlichkeit darzustellen.
Mal eine ganz blöde Frage, weil die Juristen hier offenbar zur Einschätzung gekommen sind, dass die Aktion verfassungswidrig sei. Wie sieht das eigentlich mit Razzien aus? Zum Beispiel im Bahnhofsviertel? Geht man da nicht nach äußerlichen Kennzeichen? Wird jeder gefilzt? Und wenn nicht, ist das dann auch verfassungswidrig? Wie verhält sich denn dann der "Rechtsstaat" überhaupt korrekt? Auch chinesische Touristen kontrollieren oder in Gewahrsam nehmen, wenn nach (ich traue es mich kaum zu sagen...) marokkanischen Dealern gesucht wird?
Wenn die Frage wirklich zu blöd ist, einfach ignorieren.
Wäre heute nicht Sachlichkeitstag, dann könnte Dir jemand entgegnen, dass es ab 1939 eine deutliche Absenkung politisch motivierter Straftaten durch Kommunisten gab. Und auch der Jude kam gar nicht mehr recht zum Wuchern. War doch nicht alles schlecht, könnte man folglich annehmen.
Na dann können wir doch echt froh sein, dass heute Sachlichkeitstag ist. Sonst könnte womöglich jemand entgegnen, dass am Samstag in Köln Millionen von Menschen mit nordafrikanischem Aussehen durch Personenkontrollen und Zutrittsverbote auf grausamste Weise ums Leben gekommen sind.
Dass Dein Vergleich nicht nur hinkt, sondern wirklich völlig daneben ist, wird Dir hoffentlich nach nochmaligem Lesen selber aufgefallen sein.
Misanthrop schrieb: Wäre heute nicht Sachlichkeitstag, dann könnte Dir jemand entgegnen, dass es ab 1939 eine deutliche Absenkung politisch motivierter Straftaten durch Kommunisten gab. Und auch der Jude kam gar nicht mehr recht zum Wuchern. War doch nicht alles schlecht, könnte man folglich annehmen.
Na dann können wir doch echt froh sein, dass heute Sachlichkeitstag ist. Sonst könnte womöglich jemand entgegnen, dass am Samstag in Köln Millionen von Menschen mit nordafrikanischem Aussehen durch Personenkontrollen und Zutrittsverbote auf grausamste Weise ums Leben gekommen sind.
Dass Dein Vergleich nicht nur hinkt, sondern wirklich völlig daneben ist, wird Dir hoffentlich nach nochmaligem Lesen selber aufgefallen sein.
Mit dem gebotenen guten Willen dürfte ersichtlich sein, dass ich nicht etwa verglichen, schon gleich gar nicht verharmlost, sondern ganz bewusst überspitzt hatte, um zu verdeutlichen, dass staatliches Handeln in einem Rechtsstaat nicht daraus seine Rechtmäßigkeit bezieht, dass der Handelnde von einer Zielerreichung ausgeht.
Und wenn ich mich dazu des Beispiels eines totalitären Unrechtsstaates bedient hatte, dann gerade deshalb, um den Unterschied in größtmöglicher Deutlichkeit darzustellen.
Dann dürftest Du jedenfalls in der Pfalz keine große Verwaltungsrechtskarriere machen, falls Du das in Erwägung ziehst:
http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/699/broker.jsp?uMen=6993f1d2-a512-11d4-a737-0050045687ab&uCon=0998fb32-0ba3-10dc-32ae-477fe9e30b1c&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
Wer lauter schreit, hat vielleicht nicht immer recht.
In der zitierten Entscheidung ging es es ja allein um eine Kontrolle nach § 22 BPolG, dies ist eine Vorschrift zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und illegalem Grenzübertritt. In einer ähnlich gelagerten Entscheidung zur gleichen Vorschrift (ebenfalls die Kontrolle als rechtswidrig ansehend) wird dann vom gleichen Gericht nach langen Ausführungen zur Verfassungsmäßigkeit usw. schlußendlich auf die Erfolgsquote einer solchen Maßnahme in Bezug auf den Zweck dieser Norm abgestellt:
"... Mithin ist die Verhältnismäßigkeit einer diskriminierenden Vorauswahl allein an den sich daraus konkret folgenden „Treffern“ im Sinne des Normzwecks zu messen. Dies zugrunde gelegt lässt sich nicht feststellen, dass der Befugnis nach § 22 Abs. 1a BPolG eine so große Bedeutung zum Schutz der genannten öffentlichen Belange zukommt, dass sie ausnahmsweise die Ungleichbehandlung aufgrund der Rasse rechtfertigen könnte. ..."
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={7664DADA-F17B-4EB9-B1DE-667CAE82BBAF}
Im Umkehrschluss kommt man dann eben dazu, daß eine -wenn auch diskriminierende- Maßnahme ausnahmsweise(!) verhältnismäßig und damit gerechtfertigt sein kann, wenn die damit geschützten Rechtsgüter (hier kommen mir in den Sinn: Unversehrtheit des Körpers, sexuelle Selbstbestimmung, Schutz des Eigentums und ganz allgemein die öffentliche Sicherheit und Ordnung) vor Gefahren nur effizient genug geschützt werden.
Alternativen zum Vorgehen der Polizei, die derartige Eingriffe in diese Rechtsgüter vermeiden, hat meines Wissens noch keiner aufgezeigt. Weiter ist diesmal bei vermehrten Polizeieinsatz trotz Anwesenheit ähnlicher bis gleicher Personengruppen wie die der letztjährigen Täter dieses Jahr nichts passiert. Da würde ich tatsächlich von einem effizienten Schutz ausgehen.
Vielleicht wäre es für andere eine Alternative gewesen erst einmal nichts zu machen.
Wäre es dann zu sexueller Belästigung oder Straftaten gekommen wären m. E. diese "Alternativen" die verkehrten Maßnahmen gewesen.
Wie Basaltkopp oben schrieb, man kann (zum Glück) nach Beschreibungen, besonderen Kennzeichen u. a. gehen um gegen "geplante Ideen" vorzugehen.
Nach wie vor bin ich der Meinung, dass die Polizei die richtigen Maßnahmen getroffen hat.
Vielleicht wäre es für andere eine Alternative gewesen erst einmal nichts zu machen.
Wäre es dann zu sexueller Belästigung oder Straftaten gekommen wären m. E. diese "Alternativen" die verkehrten Maßnahmen gewesen.
Wie Basaltkopp oben schrieb, man kann (zum Glück) nach Beschreibungen, besonderen Kennzeichen u. a. gehen um gegen "geplante Ideen" vorzugehen.
Nach wie vor bin ich der Meinung, dass die Polizei die richtigen Maßnahmen getroffen hat.
Worauf beruht denn Eure Beurteilung?
Worauf beruht denn Eure Beurteilung?
Du hast glaube ich nicht recht wenn Du davon ausgehst, dass man abschließend nur etwas bewerten kann wenn man dabei war.
Ich selber habe nie in der DDR gelebt, denke aber, dass ich mir eine Beurteilung erlauben kann - anhand dessen was ich an Berichten, Vorträgen, Erzählungen, Gesprächen usw. erfahren habe.
Wir beide könnten wahrscheinlich ausführlich über die verschiedensten geschichtlichen Ereignisse sprechen ohne das wir dabei waren (bin Jahrgang 1960 und konnte z. B. in Glasgow unsere Mannschaft nicht anfeuern - na ja gut, sie hat es auch so geschafft grinning:
Dir ist sicher klar, was ich versuche zu sagen. Gut finde ich, dass es hier im "D&D" teilweise eine sehr sachliche Diskussion zu diesem Thema gibt - aber glücklicherweise haben wir die Möglichkeit, dass wir die Dinge unterschiedlich beurteilen können.
Da ich nicht zu denen gehöre, die von einer "Lügenpresse" reden, werde ich auch weiterhin die Zeitungen wälzen und versuchen etwas schlauer zu werden.
Denn der Grund für die Kontrolle ist doch nicht darin zu sehen, dass man diese Personengruppen schikanieren will, sondern weil man aufgrund von Erfahrungswerten etwas verhindern möchte, nämlich Straftaten. Es ist ja nicht einfach so aus der Luft gegriffen, warum man so vorgeht, wie man vorgeht.
Sollte man zu dem Schluss kommen, dass ein solches polizeiliches Vorgehen an Sylvester (wie auch immer man das jetzt auch bezeichnen mag) trotzdem rechtswidrig war, muss man sich in Zukunft ein anderes Vorgehen überlegen. Welche Alternativen bleiben dann? Wie kann der Staat seine Bürger schützen? Diese Fragen würden mich dann extrem interessieren.
Denn solche Auswüchse wie im letzten Jahr darf es ganz sicher nicht mehr geben, also müssen Lösungen her.
Worauf beruht denn Eure Beurteilung?
War doch nicht alles schlecht, könnte man folglich annehmen.
Das ist nicht das Niveau, dass ich hier reinbringen möchte.
Aber vielleicht dient dieser fiktive Einwurf ja ein ganz klein wenig der Diskussion.
Muss ich zusätzlich erwähnen, dass ich kein Muschigrappscherfreund bin?
War doch nicht alles schlecht, könnte man folglich annehmen.
Das ist nicht das Niveau, dass ich hier reinbringen möchte.
Aber vielleicht dient dieser fiktive Einwurf ja ein ganz klein wenig der Diskussion.
Muss ich zusätzlich erwähnen, dass ich kein Muschigrappscherfreund bin?
Es ist m. E. nicht in Ordnung dass man permanent die Opfer des Nationalsozialistischen Terrorregimes dazu benutzt um seine Argumente zu stabilisieren und Du müsstest das sicher nicht nötig haben.
Das haben die Opfer nicht verdient und es ist eine absurde Verharmlosung der Verbrechen zwischen 1933 und 1945.
Nimm mir meinen Einwand nicht übel, er richtet sich nicht gegen Deine Person, es geht mir hier lediglich um die Vergleiche bzw. Heranziehung von Tatsachen, die aber mit dieser hier diskutierten Sache nicht vermengt werden sollten.
Dass Dein Vergleich nicht nur hinkt, sondern wirklich völlig daneben ist, wird Dir hoffentlich nach nochmaligem Lesen selber aufgefallen sein.
Worauf beruht denn Eure Beurteilung?
Du hast glaube ich nicht recht wenn Du davon ausgehst, dass man abschließend nur etwas bewerten kann wenn man dabei war.
Ich selber habe nie in der DDR gelebt, denke aber, dass ich mir eine Beurteilung erlauben kann - anhand dessen was ich an Berichten, Vorträgen, Erzählungen, Gesprächen usw. erfahren habe.
Wir beide könnten wahrscheinlich ausführlich über die verschiedensten geschichtlichen Ereignisse sprechen ohne das wir dabei waren (bin Jahrgang 1960 und konnte z. B. in Glasgow unsere Mannschaft nicht anfeuern - na ja gut, sie hat es auch so geschafft grinning:
Dir ist sicher klar, was ich versuche zu sagen. Gut finde ich, dass es hier im "D&D" teilweise eine sehr sachliche Diskussion zu diesem Thema gibt - aber glücklicherweise haben wir die Möglichkeit, dass wir die Dinge unterschiedlich beurteilen können.
Da ich nicht zu denen gehöre, die von einer "Lügenpresse" reden, werde ich auch weiterhin die Zeitungen wälzen und versuchen etwas schlauer zu werden.
War doch nicht alles schlecht, könnte man folglich annehmen.
Das ist nicht das Niveau, dass ich hier reinbringen möchte.
Aber vielleicht dient dieser fiktive Einwurf ja ein ganz klein wenig der Diskussion.
Muss ich zusätzlich erwähnen, dass ich kein Muschigrappscherfreund bin?
Es ist m. E. nicht in Ordnung dass man permanent die Opfer des Nationalsozialistischen Terrorregimes dazu benutzt um seine Argumente zu stabilisieren und Du müsstest das sicher nicht nötig haben.
Das haben die Opfer nicht verdient und es ist eine absurde Verharmlosung der Verbrechen zwischen 1933 und 1945.
Nimm mir meinen Einwand nicht übel, er richtet sich nicht gegen Deine Person, es geht mir hier lediglich um die Vergleiche bzw. Heranziehung von Tatsachen, die aber mit dieser hier diskutierten Sache nicht vermengt werden sollten.
Dann dürftest Du jedenfalls in der Pfalz keine große Verwaltungsrechtskarriere machen, falls Du das in Erwägung ziehst:
http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/699/broker.jsp?uMen=6993f1d2-a512-11d4-a737-0050045687ab&uCon=0998fb32-0ba3-10dc-32ae-477fe9e30b1c&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
Wer lauter schreit, hat vielleicht nicht immer recht.
Worauf beruht denn Eure Beurteilung?
War doch nicht alles schlecht, könnte man folglich annehmen.
Das ist nicht das Niveau, dass ich hier reinbringen möchte.
Aber vielleicht dient dieser fiktive Einwurf ja ein ganz klein wenig der Diskussion.
Muss ich zusätzlich erwähnen, dass ich kein Muschigrappscherfreund bin?
Dass Dein Vergleich nicht nur hinkt, sondern wirklich völlig daneben ist, wird Dir hoffentlich nach nochmaligem Lesen selber aufgefallen sein.
Und wenn ich mich dazu des Beispiels eines totalitären Unrechtsstaates bedient hatte, dann gerade deshalb, um den Unterschied in größtmöglicher Deutlichkeit darzustellen.
Wenn die Frage wirklich zu blöd ist, einfach ignorieren.
Dass Dein Vergleich nicht nur hinkt, sondern wirklich völlig daneben ist, wird Dir hoffentlich nach nochmaligem Lesen selber aufgefallen sein.
Und wenn ich mich dazu des Beispiels eines totalitären Unrechtsstaates bedient hatte, dann gerade deshalb, um den Unterschied in größtmöglicher Deutlichkeit darzustellen.