"Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört."
zugestimmt. War das falsch? Sorry, ich habe gerade keinen Maunz/Dürig zur Hand. Aber jemanden explizit wegen seiner Rassenzugehörigkeit (und das war die Frage) zu diskriminieren scheint mir dann doch ein Verstoß gegen Art. 3 III GG zu sein.
"Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört."
zugestimmt. War das falsch? Sorry, ich habe gerade keinen Maunz/Dürig zur Hand. Aber jemanden explizit wegen seiner Rassenzugehörigkeit (und das war die Frage) zu diskriminieren scheint mir dann doch ein Verstoß gegen Art. 3 III GG zu sein.
Niemand darf wegen seiner Rasse benachteiligt werden. Wenn doch (Eingriff in den Schutzbereich) ist die Frage, ob es sachliche Gründe für die Benachteiligung gibt. Wenn es diese gibt, kann (!) die Benachteiligung gerechtfertigt sein.
Folge: Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 ja, rechtswidrig nicht immer.
Und ich möchte übrigens, siehe Werner, nochmal darauf hinweisen, dass hier noch nicht mal ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 im Ansatz nachgewiesen ist. Nur mal so.
ist ohne nähere Infos schlicht unmöglich das zu beurteilen. Wenn irgendwann weitere Aussagen Unbeteiligter hinzu kommen, verdichtet sich das Ganze möglicherweise zu einem Gesamtbild, das eine Beurteilung zulässt. Bisher haben wir einen - nennen wir es mal - unglücklichen Tweet und die Aussagen der Polizei. Der Tweet nährt Zweifel, dass die Kontrollen tatsächlich immer anlassbezogen gewesen sind. Aber etwas Gegenteiliges ist eben auch nicht belegt und selbst wenn, wäre ja immer noch eine Abwägung zu treffen und der Polizei ein gewisser Einschätzungsspielraum in Sachen Gefahrenabwehr zuzugestehen. Unterm Strich dürfte das Handeln wohl im Großen und Ganzen als angemessen durchgehen, weil entsprechende Erfahrungswerte aus dem Vorjahr und Verhaltensmuster bei der Anreise gegeben oder wenigstens von der Polizei ausreichend glaubhaft dargestellt werden können. Spannend wirds, wenn Videos aus Zügen oder Bahnhöfen auftauchen. Andernfalls wird bei einer Abwägung (und das sage ich jetzt völlig ohne Wertung) zumeist den Polizisten Glauben geschenkt.
der tweet und z.b. berichte der reporter vor ort und da gibt es nicht nur den von n-tv, bei uebermedien wurden noch andere verlinkt. d.h. es gibt augenzeugenberichte, die eben vom fehlen der aggressiven stimmung als grundlage für das einkesseln berichten.
an expliziten vorortberichten über die aggressiven gruppen vor allem am ort der sortierung fehlt es halt
der tweet und z.b. berichte der reporter vor ort und da gibt es nicht nur den von n-tv, bei uebermedien wurden noch andere verlinkt. d.h. es gibt augenzeugenberichte, die eben vom fehlen der aggressiven stimmung als grundlage für das einkesseln berichten.
an expliziten vorortberichten über die aggressiven gruppen vor allem am ort der sortierung fehlt es halt
Die Partei "Die Linke" hat ja angekündigt, den Fall im Landtag über den Weg einer sog. kleinen Anfrage zu thematisieren. Warten wir doch ab, ob sich da was ergibt.
"Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört."
zugestimmt. War das falsch? Sorry, ich habe gerade keinen Maunz/Dürig zur Hand. Aber jemanden explizit wegen seiner Rassenzugehörigkeit (und das war die Frage) zu diskriminieren scheint mir dann doch ein Verstoß gegen Art. 3 III GG zu sein.
Niemand darf wegen seiner Rasse benachteiligt werden. Wenn doch (Eingriff in den Schutzbereich) ist die Frage, ob es sachliche Gründe für die Benachteiligung gibt. Wenn es diese gibt, kann (!) die Benachteiligung gerechtfertigt sein.
Folge: Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 ja, rechtswidrig nicht immer.
Und ich möchte übrigens, siehe Werner, nochmal darauf hinweisen, dass hier noch nicht mal ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 im Ansatz nachgewiesen ist. Nur mal so.
Und ich möchte übrigens, siehe Werner, nochmal darauf hinweisen, dass hier noch nicht mal ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 im Ansatz nachgewiesen ist. Nur mal so.
jepp und genau dahingehend richtet sich die frage. nur nochmal so zur erinnerung.... schön wäre es natürlich wenn herauskäme, daß dem eben so nicht war.
wenn eine gruppe engländer marodierend durch die stadt zieht, wird sie kontrolliert weil sie letztes jahr negativ aufgefallen ist und nicht weil sie dieses jahr marodiert?
na dann...
Ich denke, Du verstehst genau was ich meine. Sollte die Gewalt damals beispielsweise von gewalttätigen und betrunkenen Engländern ausgegangen sein, gäbe es diese Rassismusdebatte dann auch? Wohl kaum! Die Arbeit der Polizei wäre vermutlich aber die selbe gewesen, wie bei jeder anderen Gruppe.
Sollte die Gewalt damals beispielsweise von gewalttätigen und betrunkenen Engländern ausgegangen sein, gäbe es diese Rassismusdebatte dann auch? Wohl kaum! Die Arbeit der Polizei wäre vermutlich aber die selbe gewesen, wie bei jeder anderen Gruppe.
für afd-wähler wahrscheinlich nicht. bei mir würde das aber auch unbehagen auslösen. ich sehe es grundsätzlich kritisch wenn menschen als gruppe stigmatisiert und zu potentiellen gewalttätern erklärt werden. und wenn das über nationalität und hautfarbe passiert sehe ich das um so besorgter.
"Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört."
zugestimmt. War das falsch? Sorry, ich habe gerade keinen Maunz/Dürig zur Hand. Aber jemanden explizit wegen seiner Rassenzugehörigkeit (und das war die Frage) zu diskriminieren scheint mir dann doch ein Verstoß gegen Art. 3 III GG zu sein.
Niemand darf wegen seiner Rasse benachteiligt werden. Wenn doch (Eingriff in den Schutzbereich) ist die Frage, ob es sachliche Gründe für die Benachteiligung gibt. Wenn es diese gibt, kann (!) die Benachteiligung gerechtfertigt sein.
Folge: Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 ja, rechtswidrig nicht immer.
Aha, und das wäre dann was? Ein Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit? Irgendwie nicht, oder?
?
Es ist möglich, einen Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit zu rechtfertigen. Ja. Er wird in aller Regel nicht gerechtfertigt sein, er könnte aber.
Und ich möchte übrigens, siehe Werner, nochmal darauf hinweisen, dass hier noch nicht mal ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 im Ansatz nachgewiesen ist. Nur mal so.
Und ich möchte übrigens, siehe Werner, nochmal darauf hinweisen, dass hier noch nicht mal ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 im Ansatz nachgewiesen ist. Nur mal so.
jepp und genau dahingehend richtet sich die frage. nur nochmal so zur erinnerung.... schön wäre es natürlich wenn herauskäme, daß dem eben so nicht war.
Aha, und das wäre dann was? Ein Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit? Irgendwie nicht, oder?
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Es ist möglich, einen Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit zu rechtfertigen. Ja. Er wird in aller Regel nicht gerechtfertigt sein, er könnte aber.
Haliaeetus schrieb: Aha, und das wäre dann was? Ein Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit? Irgendwie nicht, oder?
?
Es ist möglich, einen Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit zu rechtfertigen. Ja. Er wird in aller Regel nicht gerechtfertigt sein, er könnte aber.
Wuerzburger hat nicht gefragt, ob man einen Eingriff in die Ungleichbehandlung rechtfertigen kann, sondern ob man eingreifen darf, weil ein Betroffener einer bestimmten Rasse angehört.
Man kann doch einen Eingriff nicht mit der Rassezugehörigkeit begründen. Das habe ich bejaht. Liege ich damit falsch oder willst Du mir jetzt ohne Not eine Grundrechtsprüfung aufzwingen, die ich aus dem Stegreif sicher nicht hinbekomme?
der tweet und z.b. berichte der reporter vor ort und da gibt es nicht nur den von n-tv, bei uebermedien wurden noch andere verlinkt. d.h. es gibt augenzeugenberichte, die eben vom fehlen der aggressiven stimmung als grundlage für das einkesseln berichten.
an expliziten vorortberichten über die aggressiven gruppen vor allem am ort der sortierung fehlt es halt
der tweet und z.b. berichte der reporter vor ort und da gibt es nicht nur den von n-tv, bei uebermedien wurden noch andere verlinkt. d.h. es gibt augenzeugenberichte, die eben vom fehlen der aggressiven stimmung als grundlage für das einkesseln berichten.
an expliziten vorortberichten über die aggressiven gruppen vor allem am ort der sortierung fehlt es halt
Die Partei "Die Linke" hat ja angekündigt, den Fall im Landtag über den Weg einer sog. kleinen Anfrage zu thematisieren. Warten wir doch ab, ob sich da was ergibt.
Sledge_Hammer schrieb: Allerdings ist es hier bei manchen zum Hobby geworden, Polizeiarbeit bereits zu kritisieren, weil schlicht und ergreifend Polizisten "gehandelt" haben.
Ich bitte um Nachweis eines einzigen Beitrags in diesem Thread als Beleg für diese Behauptung.
Oh kein Problem. Du hast Zeit zuviel? Einfach mal die Beiträge von reggaetyp der letzten Jahre durchlesen, in denen das Wort "Polizei" und/oder "Polizisten" vorkommt. Problemlos austauschbar durch den Begriff "DFB". Aussagen sind ähnlich bis identisch.
Sledge_Hammer schrieb: Allerdings ist es hier bei manchen zum Hobby geworden, Polizeiarbeit bereits zu kritisieren, weil schlicht und ergreifend Polizisten "gehandelt" haben.
Ich bitte um Nachweis eines einzigen Beitrags in diesem Thread als Beleg für diese Behauptung.
Oh kein Problem. Du hast Zeit zuviel? Einfach mal die Beiträge von reggaetyp der letzten Jahre durchlesen, in denen das Wort "Polizei" und/oder "Polizisten" vorkommt. Problemlos austauschbar durch den Begriff "DFB". Aussagen sind ähnlich bis identisch.
Und das möchtest du ernsthaft als "Nachweis eine einzigen Beitrags in diesem Thread" anbieten? Schade, du machst dich gerade lächerlich, was ich bei einem Juristenkollegen immer besonders bedauere.
Du willst auf die juristische Schiene? Kein Problem. Gegenständlich ist hier der Satz:
Allerdings ist es hier bei manchen zum Hobby geworden, Polizeiarbeit bereits zu kritisieren, weil schlicht und ergreifend Polizisten "gehandelt" haben.
Wo genau ist da von Thread oder einem einzigen Beitrag dieses Threads die Rede, lieber Kollege? Kam das etwa von dir? Du willst nun also von mir einen Beweis haben, dass sich das ausschließlich aus diesem Thread ergibt? Kannst du mir erklären warum?
Ich habe vielmehr auf bestimmte Personen abgezielt. Und wie du als Jurist wissen müsstest, kommt es nicht zwingend auf Beweise, sondern auch schon mal auf Indizien an, die einen bestimmten Schluss zulassen. Sollen wir jetzt nochmal über die Grenzen der Meinungsfreiheit diskutieren oder reicht dir das?
Alle weiteren Anmerkungen dazu spar ich mir. Schönen Abend, Herr Kollege.
Aha, und das wäre dann was? Ein Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit? Irgendwie nicht, oder?
?
Es ist möglich, einen Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit zu rechtfertigen. Ja. Er wird in aller Regel nicht gerechtfertigt sein, er könnte aber.
Haliaeetus schrieb: Aha, und das wäre dann was? Ein Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit? Irgendwie nicht, oder?
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Es ist möglich, einen Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit zu rechtfertigen. Ja. Er wird in aller Regel nicht gerechtfertigt sein, er könnte aber.
Wuerzburger hat nicht gefragt, ob man einen Eingriff in die Ungleichbehandlung rechtfertigen kann, sondern ob man eingreifen darf, weil ein Betroffener einer bestimmten Rasse angehört.
Man kann doch einen Eingriff nicht mit der Rassezugehörigkeit begründen. Das habe ich bejaht. Liege ich damit falsch oder willst Du mir jetzt ohne Not eine Grundrechtsprüfung aufzwingen, die ich aus dem Stegreif sicher nicht hinbekomme?
Haliaeetus schrieb: Aha, und das wäre dann was? Ein Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit? Irgendwie nicht, oder?
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Es ist möglich, einen Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit zu rechtfertigen. Ja. Er wird in aller Regel nicht gerechtfertigt sein, er könnte aber.
Wuerzburger hat nicht gefragt, ob man einen Eingriff in die Ungleichbehandlung rechtfertigen kann, sondern ob man eingreifen darf, weil ein Betroffener einer bestimmten Rasse angehört.
Man kann doch einen Eingriff nicht mit der Rassezugehörigkeit begründen. Das habe ich bejaht. Liege ich damit falsch oder willst Du mir jetzt ohne Not eine Grundrechtsprüfung aufzwingen, die ich aus dem Stegreif sicher nicht hinbekomme?
Ich will es nicht zum dritten Mal ausführen, aber ja: Du liegst falsch. Und da braucht man keinen Grundrechtskommentar zu.
Hier ein Blogeintrag des von mir geschätzten Journalisten Hanning Voigts: Klick
Interessant neben seiner eigenen Meinung vor allem, weil dort Beiträge von Journalisten vor Ort und andere Einschätzungen verlinkt sind. In der Hoffnung, dass mehr seriöse Berichterstattung das Geschehen dort etwas transparenter macht.
Sledge_Hammer schrieb: Allerdings ist es hier bei manchen zum Hobby geworden, Polizeiarbeit bereits zu kritisieren, weil schlicht und ergreifend Polizisten "gehandelt" haben.
Ich bitte um Nachweis eines einzigen Beitrags in diesem Thread als Beleg für diese Behauptung.
Oh kein Problem. Du hast Zeit zuviel? Einfach mal die Beiträge von reggaetyp der letzten Jahre durchlesen, in denen das Wort "Polizei" und/oder "Polizisten" vorkommt. Problemlos austauschbar durch den Begriff "DFB". Aussagen sind ähnlich bis identisch.
Und das möchtest du ernsthaft als "Nachweis eine einzigen Beitrags in diesem Thread" anbieten? Schade, du machst dich gerade lächerlich, was ich bei einem Juristenkollegen immer besonders bedauere.
Du willst auf die juristische Schiene? Kein Problem. Gegenständlich ist hier der Satz:
Allerdings ist es hier bei manchen zum Hobby geworden, Polizeiarbeit bereits zu kritisieren, weil schlicht und ergreifend Polizisten "gehandelt" haben.
Wo genau ist da von Thread oder einem einzigen Beitrag dieses Threads die Rede, lieber Kollege? Kam das etwa von dir? Du willst nun also von mir einen Beweis haben, dass sich das ausschließlich aus diesem Thread ergibt? Kannst du mir erklären warum?
Ich habe vielmehr auf bestimmte Personen abgezielt. Und wie du als Jurist wissen müsstest, kommt es nicht zwingend auf Beweise, sondern auch schon mal auf Indizien an, die einen bestimmten Schluss zulassen. Sollen wir jetzt nochmal über die Grenzen der Meinungsfreiheit diskutieren oder reicht dir das?
Alle weiteren Anmerkungen dazu spar ich mir. Schönen Abend, Herr Kollege.
Du willst auf die juristische Schiene? Kein Problem. Gegenständlich ist hier der Satz:
Allerdings ist es hier bei manchen zum Hobby geworden, Polizeiarbeit bereits zu kritisieren, weil schlicht und ergreifend Polizisten "gehandelt" haben.
Wo genau ist da von Thread oder einem einzigen Beitrag dieses Threads die Rede, lieber Kollege? Kam das etwa von dir? Du willst nun also von mir einen Beweis haben, dass sich das ausschließlich aus diesem Thread ergibt? Kannst du mir erklären warum?
Ich habe vielmehr auf bestimmte Personen abgezielt. Und wie du als Jurist wissen müsstest, kommt es nicht zwingend auf Beweise, sondern auch schon mal auf Indizien an, die einen bestimmten Schluss zulassen. Sollen wir jetzt nochmal über die Grenzen der Meinungsfreiheit diskutieren oder reicht dir das?
Alle weiteren Anmerkungen dazu spar ich mir. Schönen Abend, Herr Kollege.
Nochmals, mein vorherrschender Eindruck von dir nach deinem Auftreten hier in diesem Thread im allgemeinen und wegen deiner Reaktion auf meine Bitte nach Nachweis eines einzigen Beitrags in diesem Thread als Beleg deiner Behauptung ist "Schade".
Du willst auf die juristische Schiene? Kein Problem. Gegenständlich ist hier der Satz:
Allerdings ist es hier bei manchen zum Hobby geworden, Polizeiarbeit bereits zu kritisieren, weil schlicht und ergreifend Polizisten "gehandelt" haben.
Wo genau ist da von Thread oder einem einzigen Beitrag dieses Threads die Rede, lieber Kollege? Kam das etwa von dir? Du willst nun also von mir einen Beweis haben, dass sich das ausschließlich aus diesem Thread ergibt? Kannst du mir erklären warum?
Ich habe vielmehr auf bestimmte Personen abgezielt. Und wie du als Jurist wissen müsstest, kommt es nicht zwingend auf Beweise, sondern auch schon mal auf Indizien an, die einen bestimmten Schluss zulassen. Sollen wir jetzt nochmal über die Grenzen der Meinungsfreiheit diskutieren oder reicht dir das?
Alle weiteren Anmerkungen dazu spar ich mir. Schönen Abend, Herr Kollege.
Du willst auf die juristische Schiene? Kein Problem. Gegenständlich ist hier der Satz:
Allerdings ist es hier bei manchen zum Hobby geworden, Polizeiarbeit bereits zu kritisieren, weil schlicht und ergreifend Polizisten "gehandelt" haben.
Wo genau ist da von Thread oder einem einzigen Beitrag dieses Threads die Rede, lieber Kollege? Kam das etwa von dir? Du willst nun also von mir einen Beweis haben, dass sich das ausschließlich aus diesem Thread ergibt? Kannst du mir erklären warum?
Ich habe vielmehr auf bestimmte Personen abgezielt. Und wie du als Jurist wissen müsstest, kommt es nicht zwingend auf Beweise, sondern auch schon mal auf Indizien an, die einen bestimmten Schluss zulassen. Sollen wir jetzt nochmal über die Grenzen der Meinungsfreiheit diskutieren oder reicht dir das?
Alle weiteren Anmerkungen dazu spar ich mir. Schönen Abend, Herr Kollege.
Nochmals, mein vorherrschender Eindruck von dir nach deinem Auftreten hier in diesem Thread im allgemeinen und wegen deiner Reaktion auf meine Bitte nach Nachweis eines einzigen Beitrags in diesem Thread als Beleg deiner Behauptung ist "Schade".
Sledge_Hammer schrieb: Du willst auf die juristische Schiene? Kein Problem. Gegenständlich ist hier der Satz:
Allerdings ist es hier bei manchen zum Hobby geworden, Polizeiarbeit bereits zu kritisieren, weil schlicht und ergreifend Polizisten "gehandelt" haben.
Wo genau ist da von Thread oder einem einzigen Beitrag dieses Threads die Rede, lieber Kollege? Kam das etwa von dir? Du willst nun also von mir einen Beweis haben, dass sich das ausschließlich aus diesem Thread ergibt? Kannst du mir erklären warum?
Ich habe vielmehr auf bestimmte Personen abgezielt. Und wie du als Jurist wissen müsstest, kommt es nicht zwingend auf Beweise, sondern auch schon mal auf Indizien an, die einen bestimmten Schluss zulassen. Sollen wir jetzt nochmal über die Grenzen der Meinungsfreiheit diskutieren oder reicht dir das?
Alle weiteren Anmerkungen dazu spar ich mir. Schönen Abend, Herr Kollege.
Nochmals, mein vorherrschender Eindruck von dir nach deinem Auftreten hier in diesem Thread im allgemeinen und wegen deiner Reaktion auf meine Bitte nach Nachweis eines einzigen Beitrags in diesem Thread als Beleg deiner Behauptung ist "Schade".
Haliaeetus schrieb: Aha, und das wäre dann was? Ein Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit? Irgendwie nicht, oder?
?
Es ist möglich, einen Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit zu rechtfertigen. Ja. Er wird in aller Regel nicht gerechtfertigt sein, er könnte aber.
Wuerzburger hat nicht gefragt, ob man einen Eingriff in die Ungleichbehandlung rechtfertigen kann, sondern ob man eingreifen darf, weil ein Betroffener einer bestimmten Rasse angehört.
Man kann doch einen Eingriff nicht mit der Rassezugehörigkeit begründen. Das habe ich bejaht. Liege ich damit falsch oder willst Du mir jetzt ohne Not eine Grundrechtsprüfung aufzwingen, die ich aus dem Stegreif sicher nicht hinbekomme?
Haliaeetus schrieb: Aha, und das wäre dann was? Ein Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit? Irgendwie nicht, oder?
?
Es ist möglich, einen Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit zu rechtfertigen. Ja. Er wird in aller Regel nicht gerechtfertigt sein, er könnte aber.
Wuerzburger hat nicht gefragt, ob man einen Eingriff in die Ungleichbehandlung rechtfertigen kann, sondern ob man eingreifen darf, weil ein Betroffener einer bestimmten Rasse angehört.
Man kann doch einen Eingriff nicht mit der Rassezugehörigkeit begründen. Das habe ich bejaht. Liege ich damit falsch oder willst Du mir jetzt ohne Not eine Grundrechtsprüfung aufzwingen, die ich aus dem Stegreif sicher nicht hinbekomme?
Ich will es nicht zum dritten Mal ausführen, aber ja: Du liegst falsch. Und da braucht man keinen Grundrechtskommentar zu.
Haliaeetus schrieb: Aha, und das wäre dann was? Ein Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit? Irgendwie nicht, oder?
?
Es ist möglich, einen Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit zu rechtfertigen. Ja. Er wird in aller Regel nicht gerechtfertigt sein, er könnte aber.
Wuerzburger hat nicht gefragt, ob man einen Eingriff in die Ungleichbehandlung rechtfertigen kann, sondern ob man eingreifen darf, weil ein Betroffener einer bestimmten Rasse angehört.
Man kann doch einen Eingriff nicht mit der Rassezugehörigkeit begründen. Das habe ich bejaht. Liege ich damit falsch oder willst Du mir jetzt ohne Not eine Grundrechtsprüfung aufzwingen, die ich aus dem Stegreif sicher nicht hinbekomme?
Ich will es nicht zum dritten Mal ausführen, aber ja: Du liegst falsch. Und da braucht man keinen Grundrechtskommentar zu.
Und wenn der König des sachgerechten Nachweises seiner Behauptungen das sagt, solltest du besser ehrfurchtsvoll schweigen.
Du willst auf die juristische Schiene? Kein Problem. Gegenständlich ist hier der Satz:
Allerdings ist es hier bei manchen zum Hobby geworden, Polizeiarbeit bereits zu kritisieren, weil schlicht und ergreifend Polizisten "gehandelt" haben.
Wo genau ist da von Thread oder einem einzigen Beitrag dieses Threads die Rede, lieber Kollege? Kam das etwa von dir? Du willst nun also von mir einen Beweis haben, dass sich das ausschließlich aus diesem Thread ergibt? Kannst du mir erklären warum?
Ich habe vielmehr auf bestimmte Personen abgezielt. Und wie du als Jurist wissen müsstest, kommt es nicht zwingend auf Beweise, sondern auch schon mal auf Indizien an, die einen bestimmten Schluss zulassen. Sollen wir jetzt nochmal über die Grenzen der Meinungsfreiheit diskutieren oder reicht dir das?
Alle weiteren Anmerkungen dazu spar ich mir. Schönen Abend, Herr Kollege.
Nochmals, mein vorherrschender Eindruck von dir nach deinem Auftreten hier in diesem Thread im allgemeinen und wegen deiner Reaktion auf meine Bitte nach Nachweis eines einzigen Beitrags in diesem Thread als Beleg deiner Behauptung ist "Schade".
Sledge_Hammer schrieb: Du willst auf die juristische Schiene? Kein Problem. Gegenständlich ist hier der Satz:
Allerdings ist es hier bei manchen zum Hobby geworden, Polizeiarbeit bereits zu kritisieren, weil schlicht und ergreifend Polizisten "gehandelt" haben.
Wo genau ist da von Thread oder einem einzigen Beitrag dieses Threads die Rede, lieber Kollege? Kam das etwa von dir? Du willst nun also von mir einen Beweis haben, dass sich das ausschließlich aus diesem Thread ergibt? Kannst du mir erklären warum?
Ich habe vielmehr auf bestimmte Personen abgezielt. Und wie du als Jurist wissen müsstest, kommt es nicht zwingend auf Beweise, sondern auch schon mal auf Indizien an, die einen bestimmten Schluss zulassen. Sollen wir jetzt nochmal über die Grenzen der Meinungsfreiheit diskutieren oder reicht dir das?
Alle weiteren Anmerkungen dazu spar ich mir. Schönen Abend, Herr Kollege.
Nochmals, mein vorherrschender Eindruck von dir nach deinem Auftreten hier in diesem Thread im allgemeinen und wegen deiner Reaktion auf meine Bitte nach Nachweis eines einzigen Beitrags in diesem Thread als Beleg deiner Behauptung ist "Schade".
Haliaeetus schrieb: Aha, und das wäre dann was? Ein Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit? Irgendwie nicht, oder?
?
Es ist möglich, einen Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit zu rechtfertigen. Ja. Er wird in aller Regel nicht gerechtfertigt sein, er könnte aber.
Wuerzburger hat nicht gefragt, ob man einen Eingriff in die Ungleichbehandlung rechtfertigen kann, sondern ob man eingreifen darf, weil ein Betroffener einer bestimmten Rasse angehört.
Man kann doch einen Eingriff nicht mit der Rassezugehörigkeit begründen. Das habe ich bejaht. Liege ich damit falsch oder willst Du mir jetzt ohne Not eine Grundrechtsprüfung aufzwingen, die ich aus dem Stegreif sicher nicht hinbekomme?
Ich will es nicht zum dritten Mal ausführen, aber ja: Du liegst falsch. Und da braucht man keinen Grundrechtskommentar zu.
Haliaeetus schrieb: Aha, und das wäre dann was? Ein Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit? Irgendwie nicht, oder?
?
Es ist möglich, einen Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit zu rechtfertigen. Ja. Er wird in aller Regel nicht gerechtfertigt sein, er könnte aber.
Wuerzburger hat nicht gefragt, ob man einen Eingriff in die Ungleichbehandlung rechtfertigen kann, sondern ob man eingreifen darf, weil ein Betroffener einer bestimmten Rasse angehört.
Man kann doch einen Eingriff nicht mit der Rassezugehörigkeit begründen. Das habe ich bejaht. Liege ich damit falsch oder willst Du mir jetzt ohne Not eine Grundrechtsprüfung aufzwingen, die ich aus dem Stegreif sicher nicht hinbekomme?
Ich will es nicht zum dritten Mal ausführen, aber ja: Du liegst falsch. Und da braucht man keinen Grundrechtskommentar zu.
Und wenn der König des sachgerechten Nachweises seiner Behauptungen das sagt, solltest du besser ehrfurchtsvoll schweigen.
ich habe irgendwie den Eindruck, dass er mich nicht verstanden hat. Ich hatte Wuerzburger Adlers Ausführungen so verstanden, dass er sagte man dürfe nicht mit der Begründung jemand gehöre einer anderen Rasse an diesen schlechter behandeln als andere ("weil". Dem hatte ich beigepflichtet. Nach den Ausführungen von Sledge_Hammer darf man also wegen der Rasse diskriminieren? Habe ich dessen Repliken richtig verstanden? Oder reden wir einfach aneinander vorbei?
Haliaeetus schrieb: Aha, und das wäre dann was? Ein Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit? Irgendwie nicht, oder?
?
Es ist möglich, einen Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit zu rechtfertigen. Ja. Er wird in aller Regel nicht gerechtfertigt sein, er könnte aber.
Wuerzburger hat nicht gefragt, ob man einen Eingriff in die Ungleichbehandlung rechtfertigen kann, sondern ob man eingreifen darf, weil ein Betroffener einer bestimmten Rasse angehört.
Man kann doch einen Eingriff nicht mit der Rassezugehörigkeit begründen. Das habe ich bejaht. Liege ich damit falsch oder willst Du mir jetzt ohne Not eine Grundrechtsprüfung aufzwingen, die ich aus dem Stegreif sicher nicht hinbekomme?
Ich will es nicht zum dritten Mal ausführen, aber ja: Du liegst falsch. Und da braucht man keinen Grundrechtskommentar zu.
Und wenn der König des sachgerechten Nachweises seiner Behauptungen das sagt, solltest du besser ehrfurchtsvoll schweigen.
ich habe irgendwie den Eindruck, dass er mich nicht verstanden hat. Ich hatte Wuerzburger Adlers Ausführungen so verstanden, dass er sagte man dürfe nicht mit der Begründung jemand gehöre einer anderen Rasse an diesen schlechter behandeln als andere ("weil". Dem hatte ich beigepflichtet. Nach den Ausführungen von Sledge_Hammer darf man also wegen der Rasse diskriminieren? Habe ich dessen Repliken richtig verstanden? Oder reden wir einfach aneinander vorbei?
ich habe irgendwie den Eindruck, dass er mich nicht verstanden hat. Ich hatte Wuerzburger Adlers Ausführungen so verstanden, dass er sagte man dürfe nicht mit der Begründung jemand gehöre einer anderen Rasse an diesen schlechter behandeln als andere ("weil". Dem hatte ich beigepflichtet. Nach den Ausführungen von Sledge_Hammer darf man also wegen der Rasse diskriminieren? Habe ich dessen Repliken richtig verstanden? Oder reden wir einfach aneinander vorbei?
Zum allerletzten Mal: Es sind Sachverhalte denkbar, bei denen man auch wegen der Rasse diskriminieren kann.
Absolutes Extrembeispiel: Es sind bisher 100 Personen aus dem Land xy in die Stadt yz eingereist. Immer wenn diese 100 Personen dahin eingereist sind, kam es von ihrer Seite massenhaft zu Straftaten. Selbstverständlich gibt es dann aus Sicherheitsgründen das Recht, Platzverweise, Aufenthaltsverbote etc. auszusprechen.
Und natürlich liegt die Hürde niedriger als bei diesem Beispiel. Alles andere wäre eine Frage des sachlichen Grundes und der Verhältnismäßigkeit.
Für racial profiling und eine Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG bestehen für mich aber weiterhin keine Anhaltspunkte.
Ist schon manchmal ulkig, dieses Forum und die hier vertretenen Extremisten mit ihrer "Ich hab ne (politische) Meinung, komm mir nicht mit der Realität!"-Attitüde.
Da werden vor einem Jahr an Silvester -vor allem in Köln, aber auch in anderen großen Städten- massenhaft insbesondere Frauen bedrängt, beraubt und sexuell belästigt von jungen Männern nordafrikanischer/arabischer Abstammung, die in großen Gruppen agierten. Und dieses Jahr treffen an Silvester in Köln wieder in großer Zahl die gleichen großen Gruppen von jungen Männern nordafrikanischer/arabischer Abstammung auf und werden diesmal allerdings abgefangen und wieder in die Züge gesetzt, aus denen sie massenhaft kamen. Und da fangen einige der oben genannten dann ernsthaft ne Rassismusdebatte an. Es ist wirklich irgendwo zwischen traurig und höchst amüsant, wie dabei die (störenden) Realitäten, Zusammenhänge und Fakten (wie z.B. dass Pärchen und Frauen nordafrikanischer/arabischer Abstammung eben nicht abgefangen/kontrolliert wurden) ignoriert werden und stumpf am eigenen Weltbild festgehalten wird, Realität hin oder her.
Eine Debatte wert wäre stattdessen, dass dieses Jahr in vielen Städten sehr viel weniger (junge) Frauen an den öffentlichen Feiern teilnahmen. Das könnte man in der Tat eine bedenkliche Entwicklung nennen.
Und da fangen einige der oben genannten dann ernsthaft ne Rassismusdebatte an.
"Über den Einsatz der Polizei am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht kann man streiten.
Halt, das ist schon falsch. Über den Einsatz der Polizei am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht kann man nicht streiten. Die Polizei hat hervorragende Arbeit geleistet. Ihr ist zu danken. Kritische Nachfragen und Debatten sind sofort einzustellen."
Und dieses Jahr treffen an Silvester in Köln wieder in großer Zahl die gleichen großen Gruppen von jungen Männern nordafrikanischer/arabischer Abstammung auf und werden diesmal allerdings abgefangen und wieder in die Züge gesetzt, aus denen sie massenhaft kamen.
Ist schon manchmal ulkig, dieses Forum und die hier vertretenen Extremisten mit ihrer "Ich hab ne (politische) Meinung, komm mir nicht mit der Realität!"-Attitüde.
Da werden vor einem Jahr an Silvester -vor allem in Köln, aber auch in anderen großen Städten- massenhaft insbesondere Frauen bedrängt, beraubt und sexuell belästigt von jungen Männern nordafrikanischer/arabischer Abstammung, die in großen Gruppen agierten. Und dieses Jahr treffen an Silvester in Köln wieder in großer Zahl die gleichen großen Gruppen von jungen Männern nordafrikanischer/arabischer Abstammung auf und werden diesmal allerdings abgefangen und wieder in die Züge gesetzt, aus denen sie massenhaft kamen. Und da fangen einige der oben genannten dann ernsthaft ne Rassismusdebatte an. Es ist wirklich irgendwo zwischen traurig und höchst amüsant, wie dabei die (störenden) Realitäten, Zusammenhänge und Fakten (wie z.B. dass Pärchen und Frauen nordafrikanischer/arabischer Abstammung eben nicht abgefangen/kontrolliert wurden) ignoriert werden und stumpf am eigenen Weltbild festgehalten wird, Realität hin oder her.
Eine Debatte wert wäre stattdessen, dass dieses Jahr in vielen Städten sehr viel weniger (junge) Frauen an den öffentlichen Feiern teilnahmen. Das könnte man in der Tat eine bedenkliche Entwicklung nennen.
Manche geben sich echt besonders viel Mühe die Realität zu verdrängen, bzw sich dumm zu stellen. Aber gut. Dass der Einsatz mit den Gesetzen (PolG) in Einklang stand ist nun zigmal erörtert. Aber auch du machst natürlich mit bei der - wohl sehr bequemen- Abstraktion des Einsatzes. Einfach so tun, als hätte es Silvester 2015 nicht gegeben. Man zu.
"Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört."
zugestimmt. War das falsch? Sorry, ich habe gerade keinen Maunz/Dürig zur Hand. Aber jemanden explizit wegen seiner Rassenzugehörigkeit (und das war die Frage) zu diskriminieren scheint mir dann doch ein Verstoß gegen Art. 3 III GG zu sein.
Wenn doch (Eingriff in den Schutzbereich) ist die Frage, ob es sachliche Gründe für die Benachteiligung gibt.
Wenn es diese gibt, kann (!) die Benachteiligung gerechtfertigt sein.
Folge: Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 ja, rechtswidrig nicht immer.
Bisher haben wir einen - nennen wir es mal - unglücklichen Tweet und die Aussagen der Polizei. Der Tweet nährt Zweifel, dass die Kontrollen tatsächlich immer anlassbezogen gewesen sind. Aber etwas Gegenteiliges ist eben auch nicht belegt und selbst wenn, wäre ja immer noch eine Abwägung zu treffen und der Polizei ein gewisser Einschätzungsspielraum in Sachen Gefahrenabwehr zuzugestehen.
Unterm Strich dürfte das Handeln wohl im Großen und Ganzen als angemessen durchgehen, weil entsprechende Erfahrungswerte aus dem Vorjahr und Verhaltensmuster bei der Anreise gegeben oder wenigstens von der Polizei ausreichend glaubhaft dargestellt werden können.
Spannend wirds, wenn Videos aus Zügen oder Bahnhöfen auftauchen. Andernfalls wird bei einer Abwägung (und das sage ich jetzt völlig ohne Wertung) zumeist den Polizisten Glauben geschenkt.
an expliziten vorortberichten über die aggressiven gruppen vor allem am ort der sortierung fehlt es halt
Wenn doch (Eingriff in den Schutzbereich) ist die Frage, ob es sachliche Gründe für die Benachteiligung gibt.
Wenn es diese gibt, kann (!) die Benachteiligung gerechtfertigt sein.
Folge: Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 ja, rechtswidrig nicht immer.
schön wäre es natürlich wenn herauskäme, daß dem eben so nicht war.
Wenn doch (Eingriff in den Schutzbereich) ist die Frage, ob es sachliche Gründe für die Benachteiligung gibt.
Wenn es diese gibt, kann (!) die Benachteiligung gerechtfertigt sein.
Folge: Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 ja, rechtswidrig nicht immer.
Es ist möglich, einen Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit zu rechtfertigen. Ja. Er wird in aller Regel nicht gerechtfertigt sein, er könnte aber.
schön wäre es natürlich wenn herauskäme, daß dem eben so nicht war.
Es ist möglich, einen Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit zu rechtfertigen. Ja. Er wird in aller Regel nicht gerechtfertigt sein, er könnte aber.
Man kann doch einen Eingriff nicht mit der Rassezugehörigkeit begründen. Das habe ich bejaht. Liege ich damit falsch oder willst Du mir jetzt ohne Not eine Grundrechtsprüfung aufzwingen, die ich aus dem Stegreif sicher nicht hinbekomme?
an expliziten vorortberichten über die aggressiven gruppen vor allem am ort der sortierung fehlt es halt
Allerdings ist es hier bei manchen zum Hobby geworden, Polizeiarbeit bereits zu kritisieren, weil schlicht und ergreifend Polizisten "gehandelt" haben.
Wo genau ist da von Thread oder einem einzigen Beitrag dieses Threads die Rede, lieber Kollege? Kam das etwa von dir? Du willst nun also von mir einen Beweis haben, dass sich das ausschließlich aus diesem Thread ergibt? Kannst du mir erklären warum?
Ich habe vielmehr auf bestimmte Personen abgezielt. Und wie du als Jurist wissen müsstest, kommt es nicht zwingend auf Beweise, sondern auch schon mal auf Indizien an, die einen bestimmten Schluss zulassen. Sollen wir jetzt nochmal über die Grenzen der Meinungsfreiheit diskutieren oder reicht dir das?
Alle weiteren Anmerkungen dazu spar ich mir. Schönen Abend, Herr Kollege.
Es ist möglich, einen Eingriff wegen einer bestimmten Rassenzugehörigkeit zu rechtfertigen. Ja. Er wird in aller Regel nicht gerechtfertigt sein, er könnte aber.
Man kann doch einen Eingriff nicht mit der Rassezugehörigkeit begründen. Das habe ich bejaht. Liege ich damit falsch oder willst Du mir jetzt ohne Not eine Grundrechtsprüfung aufzwingen, die ich aus dem Stegreif sicher nicht hinbekomme?
Klick
Interessant neben seiner eigenen Meinung vor allem, weil dort Beiträge von Journalisten vor Ort und andere Einschätzungen verlinkt sind. In der Hoffnung, dass mehr seriöse Berichterstattung das Geschehen dort etwas transparenter macht.
Allerdings ist es hier bei manchen zum Hobby geworden, Polizeiarbeit bereits zu kritisieren, weil schlicht und ergreifend Polizisten "gehandelt" haben.
Wo genau ist da von Thread oder einem einzigen Beitrag dieses Threads die Rede, lieber Kollege? Kam das etwa von dir? Du willst nun also von mir einen Beweis haben, dass sich das ausschließlich aus diesem Thread ergibt? Kannst du mir erklären warum?
Ich habe vielmehr auf bestimmte Personen abgezielt. Und wie du als Jurist wissen müsstest, kommt es nicht zwingend auf Beweise, sondern auch schon mal auf Indizien an, die einen bestimmten Schluss zulassen. Sollen wir jetzt nochmal über die Grenzen der Meinungsfreiheit diskutieren oder reicht dir das?
Alle weiteren Anmerkungen dazu spar ich mir. Schönen Abend, Herr Kollege.
Allerdings ist es hier bei manchen zum Hobby geworden, Polizeiarbeit bereits zu kritisieren, weil schlicht und ergreifend Polizisten "gehandelt" haben.
Wo genau ist da von Thread oder einem einzigen Beitrag dieses Threads die Rede, lieber Kollege? Kam das etwa von dir? Du willst nun also von mir einen Beweis haben, dass sich das ausschließlich aus diesem Thread ergibt? Kannst du mir erklären warum?
Ich habe vielmehr auf bestimmte Personen abgezielt. Und wie du als Jurist wissen müsstest, kommt es nicht zwingend auf Beweise, sondern auch schon mal auf Indizien an, die einen bestimmten Schluss zulassen. Sollen wir jetzt nochmal über die Grenzen der Meinungsfreiheit diskutieren oder reicht dir das?
Alle weiteren Anmerkungen dazu spar ich mir. Schönen Abend, Herr Kollege.
Man kann doch einen Eingriff nicht mit der Rassezugehörigkeit begründen. Das habe ich bejaht. Liege ich damit falsch oder willst Du mir jetzt ohne Not eine Grundrechtsprüfung aufzwingen, die ich aus dem Stegreif sicher nicht hinbekomme?
Nach den Ausführungen von Sledge_Hammer darf man also wegen der Rasse diskriminieren? Habe ich dessen Repliken richtig verstanden? Oder reden wir einfach aneinander vorbei?
"Rassismus vorzuwerfen, ist absurd"
http://m.rp-online.de/nrw/staedte/koeln/pressestimmen-zur-nafri-debatte-die-oeffentliche-verwendung-der-abkuerzung-ist-ungeschickt-bid-1.6500412
Nach den Ausführungen von Sledge_Hammer darf man also wegen der Rasse diskriminieren? Habe ich dessen Repliken richtig verstanden? Oder reden wir einfach aneinander vorbei?
Absolutes Extrembeispiel: Es sind bisher 100 Personen aus dem Land xy in die Stadt yz eingereist. Immer wenn diese 100 Personen dahin eingereist sind, kam es von ihrer Seite massenhaft zu Straftaten. Selbstverständlich gibt es dann aus Sicherheitsgründen das Recht, Platzverweise, Aufenthaltsverbote etc. auszusprechen.
Und natürlich liegt die Hürde niedriger als bei diesem Beispiel. Alles andere wäre eine Frage des sachlichen Grundes und der Verhältnismäßigkeit.
Für racial profiling und eine Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG bestehen für mich aber weiterhin keine Anhaltspunkte.
Da werden vor einem Jahr an Silvester -vor allem in Köln, aber auch in anderen großen Städten- massenhaft insbesondere Frauen bedrängt, beraubt und sexuell belästigt von jungen Männern nordafrikanischer/arabischer Abstammung, die in großen Gruppen agierten.
Und dieses Jahr treffen an Silvester in Köln wieder in großer Zahl die gleichen großen Gruppen von jungen Männern nordafrikanischer/arabischer Abstammung auf und werden diesmal allerdings abgefangen und wieder in die Züge gesetzt, aus denen sie massenhaft kamen.
Und da fangen einige der oben genannten dann ernsthaft ne Rassismusdebatte an. Es ist wirklich irgendwo zwischen traurig und höchst amüsant, wie dabei die (störenden) Realitäten, Zusammenhänge und Fakten (wie z.B. dass Pärchen und Frauen nordafrikanischer/arabischer Abstammung eben nicht abgefangen/kontrolliert wurden) ignoriert werden und stumpf am eigenen Weltbild festgehalten wird, Realität hin oder her.
Eine Debatte wert wäre stattdessen, dass dieses Jahr in vielen Städten sehr viel weniger (junge) Frauen an den öffentlichen Feiern teilnahmen. Das könnte man in der Tat eine bedenkliche Entwicklung nennen.
Oder der Einfachheit halber Verfassungsrechtsintensivdiskutanten (Verfris).
Halt, das ist schon falsch. Über den Einsatz der Polizei am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht kann man nicht streiten. Die Polizei hat hervorragende Arbeit geleistet. Ihr ist zu danken. Kritische Nachfragen und Debatten sind sofort einzustellen."
http://uebermedien.de/11413/im-meinungskessel-von-koeln/
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_79978078/koeln-polizei-raetselt-ueber-motive-der-nordafrikaner-an-silvester.html
Da werden vor einem Jahr an Silvester -vor allem in Köln, aber auch in anderen großen Städten- massenhaft insbesondere Frauen bedrängt, beraubt und sexuell belästigt von jungen Männern nordafrikanischer/arabischer Abstammung, die in großen Gruppen agierten.
Und dieses Jahr treffen an Silvester in Köln wieder in großer Zahl die gleichen großen Gruppen von jungen Männern nordafrikanischer/arabischer Abstammung auf und werden diesmal allerdings abgefangen und wieder in die Züge gesetzt, aus denen sie massenhaft kamen.
Und da fangen einige der oben genannten dann ernsthaft ne Rassismusdebatte an. Es ist wirklich irgendwo zwischen traurig und höchst amüsant, wie dabei die (störenden) Realitäten, Zusammenhänge und Fakten (wie z.B. dass Pärchen und Frauen nordafrikanischer/arabischer Abstammung eben nicht abgefangen/kontrolliert wurden) ignoriert werden und stumpf am eigenen Weltbild festgehalten wird, Realität hin oder her.
Eine Debatte wert wäre stattdessen, dass dieses Jahr in vielen Städten sehr viel weniger (junge) Frauen an den öffentlichen Feiern teilnahmen. Das könnte man in der Tat eine bedenkliche Entwicklung nennen.
Oder der Einfachheit halber Verfassungsrechtsintensivdiskutanten (Verfris).
Ansonsten:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/streitkultur-kann-die-realitaet-rassistisch-sein-a-1127759.html
Und zu anderen hier fällt mir nur das ein:
https://www.welt.de/kmpkt/article160678304/Warum-wir-von-unserer-politischen-Meinung-selten-abweichen.html