Wie umgehen mit Linksradikalen?
Thread wurde von SGE_Werner am Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16:14 Uhr um 16:14 Uhr gesperrt weil:
Siehe https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
Siehe https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
möglicherweise wäre der herr richter in der türkei besser aufgehoben. bei diesem urteil kann ich nur mit dem kopf schütteln. mit rechtstaat hat das nichts mehr zu tuen
ich hoffe sehr das dieses urteil kassiert wird und der junge weicher fällt
Dieser "Junge" hat Flaschen nach einem Menschen geworfen, einfach weil er Bock auf Randale hatte!
Er hat also schwerwiegende (körperliche, evtl. auch psychische) Verletzungen billigend in Kauf genommen und wird dafür vor Gericht noch von Angehörigen und Freunden beklatscht.
Unabhängig davon, dass der Polizeibeamte sicherlich Schutzausrüstung trug, ist so ein Verhalten wortwörtlich in höchstem Maße asozial und ich finde es begrüßenswert wenn solche Personen einen derben Schuss vor den Bug bekommen. Und wenn dadurch in Zukunft nur ein einziger dieser staatshassenden Extremisten zweimal nachdenkt bevor er "unfriedlich" demonstriert ist das schon gut so.
Man stelle sich nur mal vor jemand würde einem deiner Familienmitglieder zwei Flaschen mit voller Wucht überwerfen, da möchte ich dann schon gern mal sehen ob der "junge" dann auch noch weich fallen soll.
der junge ist 21 jahre alt, in dem alter habe ich auch noch scheisse gebaut. der arme kommt jetzt 30 monate ins gefängnis, wie die sozialprognosse und sein weiteres leben danach aussehen, kann sich jeder selbst ausrechnen. ich denke das wird nicht so gut laufen. ob dies von dem richter auch so gewollt ist?
Dieser "Junge" hat Flaschen nach einem Menschen geworfen, einfach weil er Bock auf Randale hatte!
Er hat also schwerwiegende (körperliche, evtl. auch psychische) Verletzungen billigend in Kauf genommen und wird dafür vor Gericht noch von Angehörigen und Freunden beklatscht.
Unabhängig davon, dass der Polizeibeamte sicherlich Schutzausrüstung trug, ist so ein Verhalten wortwörtlich in höchstem Maße asozial und ich finde es begrüßenswert wenn solche Personen einen derben Schuss vor den Bug bekommen. Und wenn dadurch in Zukunft nur ein einziger dieser staatshassenden Extremisten zweimal nachdenkt bevor er "unfriedlich" demonstriert ist das schon gut so.
Man stelle sich nur mal vor jemand würde einem deiner Familienmitglieder zwei Flaschen mit voller Wucht überwerfen, da möchte ich dann schon gern mal sehen ob der "junge" dann auch noch weich fallen soll.
der junge ist 21 jahre alt, in dem alter habe ich auch noch scheisse gebaut. der arme kommt jetzt 30 monate ins gefängnis, wie die sozialprognosse und sein weiteres leben danach aussehen, kann sich jeder selbst ausrechnen. ich denke das wird nicht so gut laufen. ob dies von dem richter auch so gewollt ist?
Hier geht ganz klar Opferschutz vor Täterschutz.
Ahnungsloser Schwätzer!
Naja, der Richter hat zwar einen gewissen Ermessensspielraum aber dass der Täter - wenn er etwa nicht die Reife haben sollte (das geht ja manchmal auch über das 21ste Lebensjahr hinaus) Auswirkungen seines Handels abschätzen zu können - sowieso keine günstige Sozialprognose gestellt bekommen könnte, halte ich schlichtweg für falsch. Ich kenne den Täter ja nicht und konnte mir auch anhand des Artikels kein Bild von ihm machen. Aber völlig ausgeschlossen, so wie Du das schilderst, dass er vielleicht aus dem Verfahren lernen könnte und das als Denkzettel hinnimmt, er also ggf. künftig keine Gefahr mehr darstellen wird, wäre das nicht. Der Richter könnte also sehr wohl eine positive Prognose erstellen, wenn er zu einer entsprechenden Einschätzung kommen sollte.
Nach meinem Dafürhalten geht es bei der Strafzumessung weder um Opfer- noch um Täterschutz sondern um das Verhängen einer angemessenen Strafe. Dass der Täter die Gesundheit seines Opfers aufs Spiel gesetzt hat, ist ja unstreitig und damit hat er Strafe verdient. Aber wenn deren Höhe dann exorbitant von vergleichbaren Taten abweicht, dann ist halt die Frage, inwiefern die verhängte Strafe einer Überprüfung standhält.
Hier geht ganz klar Opferschutz vor Täterschutz.
Ahnungsloser Schwätzer!
Hier geht ganz klar Opferschutz vor Täterschutz.
Naja, der Richter hat zwar einen gewissen Ermessensspielraum aber dass der Täter - wenn er etwa nicht die Reife haben sollte (das geht ja manchmal auch über das 21ste Lebensjahr hinaus) Auswirkungen seines Handels abschätzen zu können - sowieso keine günstige Sozialprognose gestellt bekommen könnte, halte ich schlichtweg für falsch. Ich kenne den Täter ja nicht und konnte mir auch anhand des Artikels kein Bild von ihm machen. Aber völlig ausgeschlossen, so wie Du das schilderst, dass er vielleicht aus dem Verfahren lernen könnte und das als Denkzettel hinnimmt, er also ggf. künftig keine Gefahr mehr darstellen wird, wäre das nicht. Der Richter könnte also sehr wohl eine positive Prognose erstellen, wenn er zu einer entsprechenden Einschätzung kommen sollte.
Nach meinem Dafürhalten geht es bei der Strafzumessung weder um Opfer- noch um Täterschutz sondern um das Verhängen einer angemessenen Strafe. Dass der Täter die Gesundheit seines Opfers aufs Spiel gesetzt hat, ist ja unstreitig und damit hat er Strafe verdient. Aber wenn deren Höhe dann exorbitant von vergleichbaren Taten abweicht, dann ist halt die Frage, inwiefern die verhängte Strafe einer Überprüfung standhält.
Strafen haben und hatten aber auch schon immer eine "abschreckende Wirkung", was indirekt den Sachstand des Opferschutzes abbildet.
Wenn der Flaschenwerfer aus der gegenüberliegenden politischen Ecke käme, sollte er dann auch lieber weich fallen? Ernst gemeinte Frage!
WAS geht über das 21. Lebensjahr hinaus? Jugendstrafrecht jedenfalls ganz sicher nicht. Und dann sind wir höchstens bei verminderter (grundsätzlicher, nicht temporärer) Schuldfähigkeit. Und die wird kein halbwegs den Rechtsstaat Ernst nehmender Richter ohne ausführliche Begutachtungen durch Fachleute irgendwem attestieren.
Und was genau soll ein "gewisser Ermessensspielraum" eigentlich hier sein? Oder meinst du die Strafzumessung?
Naja, der Richter hat zwar einen gewissen Ermessensspielraum aber dass der Täter - wenn er etwa nicht die Reife haben sollte (das geht ja manchmal auch über das 21ste Lebensjahr hinaus) Auswirkungen seines Handels abschätzen zu können - sowieso keine günstige Sozialprognose gestellt bekommen könnte, halte ich schlichtweg für falsch. Ich kenne den Täter ja nicht und konnte mir auch anhand des Artikels kein Bild von ihm machen. Aber völlig ausgeschlossen, so wie Du das schilderst, dass er vielleicht aus dem Verfahren lernen könnte und das als Denkzettel hinnimmt, er also ggf. künftig keine Gefahr mehr darstellen wird, wäre das nicht. Der Richter könnte also sehr wohl eine positive Prognose erstellen, wenn er zu einer entsprechenden Einschätzung kommen sollte.
Nach meinem Dafürhalten geht es bei der Strafzumessung weder um Opfer- noch um Täterschutz sondern um das Verhängen einer angemessenen Strafe. Dass der Täter die Gesundheit seines Opfers aufs Spiel gesetzt hat, ist ja unstreitig und damit hat er Strafe verdient. Aber wenn deren Höhe dann exorbitant von vergleichbaren Taten abweicht, dann ist halt die Frage, inwiefern die verhängte Strafe einer Überprüfung standhält.
Strafen haben und hatten aber auch schon immer eine "abschreckende Wirkung", was indirekt den Sachstand des Opferschutzes abbildet.
Wenn der Flaschenwerfer aus der gegenüberliegenden politischen Ecke käme, sollte er dann auch lieber weich fallen? Ernst gemeinte Frage!
Ja, was genau das Ziel von Strafen ist, ist umstritten. Opferschutz wird auch angeführt, d'accord.
Gilt die Frage mir? Von weich fallen hatte ich jedenfalls nichts geschrieben.
Aber meinetwegen: der Täter soll angemessen bestraft werden - so hatte ichs ja geschrieben. Ich vertrete sogar die verwegene These, dass jeder Täter angemessen betraft werden sollte.
Ernst gemeinte Antwort! (auch wenn ich nach wie vor nicht sicher bin, dass die ernst gemeinte Frage mir gegolten hat).
Woher hast du denn diese Weisheit? Wenn dem so wäre, dann dürften in den USA keine Morde mehr geschehen, schließlich gibt es dort die Todesstrafe. Aber das Gegenteil ist der Fall, sie haben massenweise Mordfälle in den USA, die Mordrate ist 2015 sogar um 10% gestiegen.
Strafen haben und hatten aber auch schon immer eine "abschreckende Wirkung", was indirekt den Sachstand des Opferschutzes abbildet.
Wenn der Flaschenwerfer aus der gegenüberliegenden politischen Ecke käme, sollte er dann auch lieber weich fallen? Ernst gemeinte Frage!
Ja, was genau das Ziel von Strafen ist, ist umstritten. Opferschutz wird auch angeführt, d'accord.
Gilt die Frage mir? Von weich fallen hatte ich jedenfalls nichts geschrieben.
Aber meinetwegen: der Täter soll angemessen bestraft werden - so hatte ichs ja geschrieben. Ich vertrete sogar die verwegene These, dass jeder Täter angemessen betraft werden sollte.
Ernst gemeinte Antwort! (auch wenn ich nach wie vor nicht sicher bin, dass die ernst gemeinte Frage mir gegolten hat).
Ich bin der Meinung, dass ein Täter, egal welchem Spektrum er angehört, entsprechend bestraft werden soll. Es ist aber aus den vorangegangenen Beiträgen wohl eher ersichtlich, dass der "junge" eher "weich" fallen soll, weil er eben dem linken Spektrum zugeordnet wird.
Und das kann ich nicht akzeptieren, denn dies schlägt vom Prinzip her in die gleiche Kerbe wie wenn der reiche, angesehene Staatsmann eine geringere Strafe erhalten soll, als der unbedeutende Obdachlose. Vor dem Gesetz sollen eben alle gleich sein...... Sollen....
Diese fehlerhafte Wiedergabe rückt den Zitierten in ein falsches Licht und führt die Diskussion in eine falsche Richtung, weil bereits die These damit unzutreffend ist.
Ja, was genau das Ziel von Strafen ist, ist umstritten. Opferschutz wird auch angeführt, d'accord.
Gilt die Frage mir? Von weich fallen hatte ich jedenfalls nichts geschrieben.
Aber meinetwegen: der Täter soll angemessen bestraft werden - so hatte ichs ja geschrieben. Ich vertrete sogar die verwegene These, dass jeder Täter angemessen betraft werden sollte.
Ernst gemeinte Antwort! (auch wenn ich nach wie vor nicht sicher bin, dass die ernst gemeinte Frage mir gegolten hat).
Ich bin der Meinung, dass ein Täter, egal welchem Spektrum er angehört, entsprechend bestraft werden soll. Es ist aber aus den vorangegangenen Beiträgen wohl eher ersichtlich, dass der "junge" eher "weich" fallen soll, weil er eben dem linken Spektrum zugeordnet wird.
Und das kann ich nicht akzeptieren, denn dies schlägt vom Prinzip her in die gleiche Kerbe wie wenn der reiche, angesehene Staatsmann eine geringere Strafe erhalten soll, als der unbedeutende Obdachlose. Vor dem Gesetz sollen eben alle gleich sein...... Sollen....
Strafen haben und hatten aber auch schon immer eine "abschreckende Wirkung", was indirekt den Sachstand des Opferschutzes abbildet.
Wenn der Flaschenwerfer aus der gegenüberliegenden politischen Ecke käme, sollte er dann auch lieber weich fallen? Ernst gemeinte Frage!
Woher hast du denn diese Weisheit? Wenn dem so wäre, dann dürften in den USA keine Morde mehr geschehen, schließlich gibt es dort die Todesstrafe. Aber das Gegenteil ist der Fall, sie haben massenweise Mordfälle in den USA, die Mordrate ist 2015 sogar um 10% gestiegen.
Das ist vollkommener Unsinn und das weißt du auch ganz genau.
Oder hättest du beispielsweise keine Angst geblitzt zu werden wenn du deutlich zu schnell unterwegs bist und deinen Lappen verlieren könntest? Das Prinzip des Prangers kennst du auch nicht? Puh, manchmal ist das echt abstrus.
Ja, was genau das Ziel von Strafen ist, ist umstritten. Opferschutz wird auch angeführt, d'accord.
Gilt die Frage mir? Von weich fallen hatte ich jedenfalls nichts geschrieben.
Aber meinetwegen: der Täter soll angemessen bestraft werden - so hatte ichs ja geschrieben. Ich vertrete sogar die verwegene These, dass jeder Täter angemessen betraft werden sollte.
Ernst gemeinte Antwort! (auch wenn ich nach wie vor nicht sicher bin, dass die ernst gemeinte Frage mir gegolten hat).
Diese fehlerhafte Wiedergabe rückt den Zitierten in ein falsches Licht und führt die Diskussion in eine falsche Richtung, weil bereits die These damit unzutreffend ist.
Das ist Wortklauberei und führt die - eigentlich sachlich geführte - Diskussion wieder woanders hin.
Meinetwegen "weicher", ändert aber nichts an der eigentlichen Pointe.
Woher hast du denn diese Weisheit? Wenn dem so wäre, dann dürften in den USA keine Morde mehr geschehen, schließlich gibt es dort die Todesstrafe. Aber das Gegenteil ist der Fall, sie haben massenweise Mordfälle in den USA, die Mordrate ist 2015 sogar um 10% gestiegen.
Das ist vollkommener Unsinn und das weißt du auch ganz genau.
Oder hättest du beispielsweise keine Angst geblitzt zu werden wenn du deutlich zu schnell unterwegs bist und deinen Lappen verlieren könntest? Das Prinzip des Prangers kennst du auch nicht? Puh, manchmal ist das echt abstrus.
Im Gegensatz zu dem was du schreibst kann ich bei mir keinen Unsinn erkennen.
Diese fehlerhafte Wiedergabe rückt den Zitierten in ein falsches Licht und führt die Diskussion in eine falsche Richtung, weil bereits die These damit unzutreffend ist.
Das ist Wortklauberei und führt die - eigentlich sachlich geführte - Diskussion wieder woanders hin.
Meinetwegen "weicher", ändert aber nichts an der eigentlichen Pointe.
das finde ich nicht - wenn aus dem Kontext hervor geht, dass er die ausgesprochene, erstinstanzliche Strafe für zu harsch empfindet und sich eine "weichere" Strafe wünscht, muss die ja noch lange nicht weich sein, sondern - ganz in Deinem Sinne - angemessen. Insofern ist das für mich keine Wortklauberei und der Diskussion durchaus dienlich.
Das ist Wortklauberei und führt die - eigentlich sachlich geführte - Diskussion wieder woanders hin.
Meinetwegen "weicher", ändert aber nichts an der eigentlichen Pointe.
das finde ich nicht - wenn aus dem Kontext hervor geht, dass er die ausgesprochene, erstinstanzliche Strafe für zu harsch empfindet und sich eine "weichere" Strafe wünscht, muss die ja noch lange nicht weich sein, sondern - ganz in Deinem Sinne - angemessen. Insofern ist das für mich keine Wortklauberei und der Diskussion durchaus dienlich.
Das ist vollkommener Unsinn und das weißt du auch ganz genau.
Oder hättest du beispielsweise keine Angst geblitzt zu werden wenn du deutlich zu schnell unterwegs bist und deinen Lappen verlieren könntest? Das Prinzip des Prangers kennst du auch nicht? Puh, manchmal ist das echt abstrus.
Im Gegensatz zu dem was du schreibst kann ich bei mir keinen Unsinn erkennen.
Alles klar, wenn du also der Auffassung bist Strafen hätten keine abschreckende Wirkung, dann bitte. Kann sich jeder sein eigenes Bild über diese Meinung machen.
Eine Basis für eine Diskussion bildet diese "Methode" halt nicht und ich nutze einfach die Ignore-Funktion. Kannst du ja sehr gerne bei mir dann auch machen wenn ich nur Unsinn schreibe
Die Grundintention bleibt aus meiner Sicht gleich. Es ist nicht akzeptabel für die gleiche Tat, aber eine andere politische Gesinnung anders bestraft zu werden. Ich denke das ist im Sinne des Rechtsstaates vollkommen klar.
Hier wurde doch nur festgestellt, dass die Strafe ausgesprochen hoch ausgefallen ist, dass der Richter sogar weit über das hinaus gegangen ist, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Darf er, keine Frage, die Frage ist nur inwieweit das dann angemessen ist und Bestand haben wird.
gehen wir mal von der gesinnung weg und beobachten, wie der staat mit den prügelnden polizisten aus hamburg verfährt.
es wird spannend werden, ob da jemand strafen in dieser größenordnung bekommen wird.
eine strafe auf bewährung hätte in meinen äuglein auch gereicht. und nazis brauchen nicht weich fallen, die dürfen gerne hängen bleiben
Im Gegensatz zu dem was du schreibst kann ich bei mir keinen Unsinn erkennen.
Alles klar, wenn du also der Auffassung bist Strafen hätten keine abschreckende Wirkung, dann bitte. Kann sich jeder sein eigenes Bild über diese Meinung machen.
Eine Basis für eine Diskussion bildet diese "Methode" halt nicht und ich nutze einfach die Ignore-Funktion. Kannst du ja sehr gerne bei mir dann auch machen wenn ich nur Unsinn schreibe
Die Grundintention bleibt aus meiner Sicht gleich. Es ist nicht akzeptabel für die gleiche Tat, aber eine andere politische Gesinnung anders bestraft zu werden. Ich denke das ist im Sinne des Rechtsstaates vollkommen klar.
Hier wurde doch nur festgestellt, dass die Strafe ausgesprochen hoch ausgefallen ist, dass der Richter sogar weit über das hinaus gegangen ist, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Darf er, keine Frage, die Frage ist nur inwieweit das dann angemessen ist und Bestand haben wird.
Aus der Presse
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/g20-prozess-105.html
Die Grundintention bleibt aus meiner Sicht gleich. Es ist nicht akzeptabel für die gleiche Tat, aber eine andere politische Gesinnung anders bestraft zu werden. Ich denke das ist im Sinne des Rechtsstaates vollkommen klar.
gehen wir mal von der gesinnung weg und beobachten, wie der staat mit den prügelnden polizisten aus hamburg verfährt.
es wird spannend werden, ob da jemand strafen in dieser größenordnung bekommen wird.
Ich denke da wissen wir beide was passieren wird, denn die Polizisten sind ja nun mal beim Staat angestellt. Ist scheisse, weiß auch jeder, kann man aber nichts gegen machen.
Die Grundintention bleibt aus meiner Sicht gleich. Es ist nicht akzeptabel für die gleiche Tat, aber eine andere politische Gesinnung anders bestraft zu werden. Ich denke das ist im Sinne des Rechtsstaates vollkommen klar.
eine strafe auf bewährung hätte in meinen äuglein auch gereicht. und nazis brauchen nicht weich fallen, die dürfen gerne hängen bleiben
Hier wurde doch nur festgestellt, dass die Strafe ausgesprochen hoch ausgefallen ist, dass der Richter sogar weit über das hinaus gegangen ist, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Darf er, keine Frage, die Frage ist nur inwieweit das dann angemessen ist und Bestand haben wird.
Aus der Presse
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/g20-prozess-105.html