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Nachbetrachtungsthread zum Pokaltriumph in Madgeburg

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Und die Presse springt natürlich sofort an. Ausschnitt aus der FAZ:

Ein Beispiel für die Auftritte der Ultras und anderer Gruppen: Vor einem Testspiel in Genua im Sommer 2014 marschierten gut hundert von ihnen straff organisiert vom Bahnhof ins Stadion und skandierten dabei ihre Rufe – teilweise in abschreckender Weise. Es war wie der Marsch einer Besetzertruppe durch eine eroberte Stadt.
Zum Pokalspiel in Magdeburg wurde von einer Ultra-Gruppe eine Kleiderordnung ausgegeben: Alle in schwarz. Mindestens drei Viertel der 2300 Zuschauer im Block hielten sich daran, viele schminkten ihre Gesichter weiß und versahen sie mit einem schwarzen Kreuz.


Ohhhh man!
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DA-adler schrieb:

aus dem Blog:


HeinzGründel [Montag, 22.08.16 21:12Uhr]


Und wer mag kann sich mal diese Perspektive anschauen….vor allem die betroffenen Personen…Das war eine ganz große shice


https://www.facebook.com/632475830097607/videos/1264824456862738/

Und damit sollten eigentlich auch dem letzten klar geworden sein, dass es sich hierbei nicht um einen Anti-Nazi-Aktion handelte sondern dass das ein Verbrechen war, bei dem um haaresbreite unschuldige Kinder  hätten verletzt werden können. Wer diese Aktion jetzt auch nur annähernd zu relativieren versucht, hat im wahrsten Sinne des Wortes den Schuss nicht gehört bzw. gesehen.
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Brodowin schrieb:  


DA-adler schrieb:
aus dem Blog:


HeinzGründel [Montag, 22.08.16 21:12Uhr]


Und wer mag kann sich mal diese Perspektive anschauen….vor allem die betroffenen Personen…Das war eine ganz große shice


https://www.facebook.com/632475830097607/videos/1264824456862738/


Und damit sollten eigentlich auch dem letzten klar geworden sein, dass es sich hierbei nicht um einen Anti-Nazi-Aktion handelte sondern dass das ein Verbrechen war, bei dem um haaresbreite unschuldige Kinder  hätten verletzt werden können. Wer diese Aktion jetzt auch nur annähernd zu relativieren versucht, hat im wahrsten Sinne des Wortes den Schuss nicht gehört bzw. gesehen.

Vielen Dank für diesen wunderbar aufklärenden link.
Hier wird in aller Deutlichkeit gezeigt, welch Schwachsinn diese Vollidioten fabrizieren. KEINER dieser "Truppe" sollte weiterhin versuchen die Geschehnissse zu relativieren. Unterste Schublade ist es. Leider.
Wenn sie dem BFC-Nazipack was hätten wollen, dann gerne nach dem Spiel geschlossen mit 100 Mann auf die Rübe hauen.
Aber alles was man bisher hört oder liest sind hohle Phrasen. Die Betonung liegt hier eindeutig auf HOHL.

Es widert mich an.
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Sportlich sehe ich den gestrigen Auftritt als nicht so schlimm an wie er hier gemacht wird, ich erinnere an das 3:0 gegen Aue vor der Saison in der man sich für Europa qualifizieren konnte...
das Verhalten vermeintlicher Fans hab ich mich nur geschämt!!!
Die Ausrede alles Magdeburg Schuld, sehe ich als unwahr an!
Die nationalsozialistischen Äußerungen sind nicht zu entschuldigen, aber die Pyrotechnik wurde mitgenommen weil ?
Auch wenn man sagen muss dass die Spielunterbrechung wegen der Magdeburgern statt fand!
Ich habe mich echt extrem geschämt für das Verhalten der Störer!
Aber: sportlich sollte man es abhaken! Rechtlich und finanziell geht das leider (noch) nicht...
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Uwes Bein schrieb:  


stefank schrieb:


Wer will denn härter bestrafen? Ich möchte anders bestrafen! Lebenslanges Stadionverbot (oder von mir aus auch 20 Jahre) und sofern möglich Schadensersatz!
Was der Staat ansonsten für Strafen vorsieht, obliegt der Staatsanwaltschaft und den Gerichten!

Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
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stefank schrieb:

Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.

Weil das eine strafrechtliche und das andere zivilrechtliche Ansprüche sind. Allerdings stellt sich hier vielleicht auch eher die Frage, weshalb Du das nicht selbst begreifst - denn das liegt auf der Hand.
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DA-adler schrieb:

aus dem Blog:


HeinzGründel [Montag, 22.08.16 21:12Uhr]


Und wer mag kann sich mal diese Perspektive anschauen….vor allem die betroffenen Personen…Das war eine ganz große shice


https://www.facebook.com/632475830097607/videos/1264824456862738/

Und damit sollten eigentlich auch dem letzten klar geworden sein, dass es sich hierbei nicht um einen Anti-Nazi-Aktion handelte sondern dass das ein Verbrechen war, bei dem um haaresbreite unschuldige Kinder  hätten verletzt werden können. Wer diese Aktion jetzt auch nur annähernd zu relativieren versucht, hat im wahrsten Sinne des Wortes den Schuss nicht gehört bzw. gesehen.
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Die Mär von den "Nazi-Jägern" ist absolut unsäglich. Das sind einfach nur Chaoten, die auf Krawall aus sind. Dass zumindest eine Rakete mitten in den Familienblock ging, war auch im Fernsehen zu sehen. Aus der Perspektive wird aber so richtig deutlich, wohin gefeuert wurde. Da bleibt man sprach- und auch irgendwie hilflos zurück.

Nach dem Darmstadt-Spiel hat mir ein Kumpel verkündet, dass er nie wieder ins Waldstadion gehen würde. Das wäre viel zu gefährlich mit der Tochter. Ich habe ihn daraufhin als leicht paranoid hingestellt und gesagt, dass man außerhalb des Blocks doch absolut save sei. Ich muss meine Meinung wohl revidieren und mich bei ihm entschuldigen...soweit sind wir nun. Einfach traurig!
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Uwes Bein schrieb:  


stefank schrieb:


Wer will denn härter bestrafen? Ich möchte anders bestrafen! Lebenslanges Stadionverbot (oder von mir aus auch 20 Jahre) und sofern möglich Schadensersatz!
Was der Staat ansonsten für Strafen vorsieht, obliegt der Staatsanwaltschaft und den Gerichten!

Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
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stefank schrieb:  


Uwes Bein schrieb:  


stefank schrieb:


Wer will denn härter bestrafen? Ich möchte anders bestrafen! Lebenslanges Stadionverbot (oder von mir aus auch 20 Jahre) und sofern möglich Schadensersatz!
Was der Staat ansonsten für Strafen vorsieht, obliegt der Staatsanwaltschaft und den Gerichten!


Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.

Weil man vielleicht der Meinung ist, dass das beschießen von Menschen mit Leuchtraketen viel härter bestraft gehört? Sowohl im Stadion als auch auf Demos?
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Uwes Bein schrieb:  


stefank schrieb:


Wer will denn härter bestrafen? Ich möchte anders bestrafen! Lebenslanges Stadionverbot (oder von mir aus auch 20 Jahre) und sofern möglich Schadensersatz!
Was der Staat ansonsten für Strafen vorsieht, obliegt der Staatsanwaltschaft und den Gerichten!

Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
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Das ganze gliedert sich in ein strafrechtliches und zivilrechtliches Verfahren. Ziviler Kläger dürfte hier der Verein sein. Bei sonstigen Straftaten (also die nix mit Fußball zu tun haben) ist es doch in der Regel genau so, daß Schadenersatz unabhängig der Größe der Strafe gestellt wird, falls es Geschädigte gibt.
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stefank schrieb:

Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.

Weil das eine strafrechtliche und das andere zivilrechtliche Ansprüche sind. Allerdings stellt sich hier vielleicht auch eher die Frage, weshalb Du das nicht selbst begreifst - denn das liegt auf der Hand.
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Adlerforum. schrieb:  


stefank schrieb:
Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.


Weil das eine strafrechtliche und das andere zivilrechtliche Ansprüche sind. Allerdings stellt sich hier vielleicht auch eher die Frage, weshalb Du das nicht selbst begreifst - denn das liegt auf der Hand.

Zumal ein "halbes Jahr in den Knast und danach darfst du wieder ins Stadion" eine wirklich tolle Lösung für die vorherrschenden Probleme ist
Bitte noch in Kombination mit "Punktabzug vom DFB". Danach ist alles in Butter.
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Das ganze gliedert sich in ein strafrechtliches und zivilrechtliches Verfahren. Ziviler Kläger dürfte hier der Verein sein. Bei sonstigen Straftaten (also die nix mit Fußball zu tun haben) ist es doch in der Regel genau so, daß Schadenersatz unabhängig der Größe der Strafe gestellt wird, falls es Geschädigte gibt.
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Die Eintracht hat Hausrecht. Sie muss nicht jeden reinlassen! Wenn du im Stadion scheiße baust, kommst du bei Spielen der Eintracht halt nicht mehr rein. In der Disko musst du ja auch draußen bleiben
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stefank schrieb:

Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.

Weil das eine strafrechtliche und das andere zivilrechtliche Ansprüche sind. Allerdings stellt sich hier vielleicht auch eher die Frage, weshalb Du das nicht selbst begreifst - denn das liegt auf der Hand.
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Adlerforum. schrieb:  


stefank schrieb:
Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.


Weil das eine strafrechtliche und das andere zivilrechtliche Ansprüche sind. Allerdings stellt sich hier vielleicht auch eher die Frage, weshalb Du das nicht selbst begreifst - denn das liegt auf der Hand.

Zivilrecht und Strafrecht? Ja, ich glaube, davon habe ich in meinem Jurastudium gehört.
Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
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stefank schrieb:  


Uwes Bein schrieb:  


stefank schrieb:


Wer will denn härter bestrafen? Ich möchte anders bestrafen! Lebenslanges Stadionverbot (oder von mir aus auch 20 Jahre) und sofern möglich Schadensersatz!
Was der Staat ansonsten für Strafen vorsieht, obliegt der Staatsanwaltschaft und den Gerichten!


Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.

Weil man vielleicht der Meinung ist, dass das beschießen von Menschen mit Leuchtraketen viel härter bestraft gehört? Sowohl im Stadion als auch auf Demos?
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sgevolker schrieb:  


stefank schrieb:  


Uwes Bein schrieb:  


stefank schrieb:


Wer will denn härter bestrafen? Ich möchte anders bestrafen! Lebenslanges Stadionverbot (oder von mir aus auch 20 Jahre) und sofern möglich Schadensersatz!
Was der Staat ansonsten für Strafen vorsieht, obliegt der Staatsanwaltschaft und den Gerichten!


Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.


Weil man vielleicht der Meinung ist, dass das beschießen von Menschen mit Leuchtraketen viel härter bestraft gehört? Sowohl im Stadion als auch auf Demos?

Weil das eine (Demos) auf rechtsstaatlicher Basis und das andere ( Fußball) auf einer Bestrafung eines Hausherrren (Veranstalter = Verein/Eintracht) zurückzuführen ist. Wenn die Eintracht keinen Bock mehr auf die Jungs hat, dann kann sie durchaus Strafen verhängen wie sie möchte. Eine Bewährung nach einer gewissen Zeit ist ja durchaus möglich.
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Adlerforum. schrieb:  


stefank schrieb:
Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.


Weil das eine strafrechtliche und das andere zivilrechtliche Ansprüche sind. Allerdings stellt sich hier vielleicht auch eher die Frage, weshalb Du das nicht selbst begreifst - denn das liegt auf der Hand.

Zivilrecht und Strafrecht? Ja, ich glaube, davon habe ich in meinem Jurastudium gehört.
Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
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Hausverbot
Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.
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Hausverbot
Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.
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Anstatt hier reihenweise Vortrag über die Rechtslage zu halten, die mir, das dürft ihr gerne glauben, durchaus bekannt ist, vielleicht doch mal eine Antwort auf die Frage: Warum sollen eurer Meinung nach die Rechtsfolgen einer Tat für den Täter härter sein, wenn die Tat bei einem Fussballspiel begangen wird?
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Hausverbot
Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.
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Adler_Steigflug schrieb:

Hausverbot
Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.


Bei Verurteilten richtig. Im Vorfeld leider nicht anzuwenden.
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Adlerforum. schrieb:  


stefank schrieb:
Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.


Weil das eine strafrechtliche und das andere zivilrechtliche Ansprüche sind. Allerdings stellt sich hier vielleicht auch eher die Frage, weshalb Du das nicht selbst begreifst - denn das liegt auf der Hand.

Zivilrecht und Strafrecht? Ja, ich glaube, davon habe ich in meinem Jurastudium gehört.
Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
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Wenn Du bei einer Demo eine Schaufensterscheibe eines Geschäftes zertrümmerst und Du in diesem zukünftig nicht mehr rein darfst (auch wenn Dich das nicht jucken würde) ist das inetwa das gleiche.

Zu diesen Schluß bedarf es übrigens keines Jurastudiums.
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Adlerforum. schrieb:  


stefank schrieb:
Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.


Weil das eine strafrechtliche und das andere zivilrechtliche Ansprüche sind. Allerdings stellt sich hier vielleicht auch eher die Frage, weshalb Du das nicht selbst begreifst - denn das liegt auf der Hand.

Zivilrecht und Strafrecht? Ja, ich glaube, davon habe ich in meinem Jurastudium gehört.
Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
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stefank schrieb:

Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.

Und genau dafür gibt es einen Vorsitzenden, der das dann im Wortsinne be"urteilt". Die AGB des Ticket-Kaufvertrags sind bei Eintracht Frankfurt ja bereits vorhanden und soweit ich das sehe auch wirksam vereinbart. Du weisst doch so gut wie ich, dass in den kommenden Wochen der BGH ohnehin die grundsätzliche Zulässigkeit zunächst im Fall 1. FC Köln ./. ? überprüft.
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Freut euch Zündler und Nazipack.
Wobei sich unsere mehr schämen sollten.

Von dummen überlistet und bloß Gestell.
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Adler_Steigflug schrieb:

Hausverbot
Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.


Bei Verurteilten richtig. Im Vorfeld leider nicht anzuwenden.
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LeBrone schrieb:  


Adler_Steigflug schrieb:Hausverbot
Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.


Bei Verurteilten richtig. Im Vorfeld leider nicht anzuwenden.

Nein, es ist die Begründung, warum es Stadionverbote gibt. Genauso ist es die Begründung, warum es Laden- oder Kneipen-Verbote gibt. Wir bewegen uns weiterhin auf ein und derselben Ebene. Die Justiz macht hierbei eben KEINEN Unterschied zwischen einem Hausbesitzer, einem Ladenbesitzer oder einem Stadionbesitzer (btw.: werden die Verbote dann wirklich von Eintracht Fankfurt als Verein ausgesprochen?).
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stefank schrieb:

Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.

Und genau dafür gibt es einen Vorsitzenden, der das dann im Wortsinne be"urteilt". Die AGB des Ticket-Kaufvertrags sind bei Eintracht Frankfurt ja bereits vorhanden und soweit ich das sehe auch wirksam vereinbart. Du weisst doch so gut wie ich, dass in den kommenden Wochen der BGH ohnehin die grundsätzliche Zulässigkeit zunächst im Fall 1. FC Köln ./. ? überprüft.
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Adlerforum. schrieb:  


stefank schrieb:
Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.


Und genau dafür gibt es einen Vorsitzenden, der das dann im Wortsinne be"urteilt". Die AGB des Ticket-Kaufvertrags sind bei Eintracht Frankfurt ja bereits vorhanden und soweit ich das sehe auch wirksam vereinbart. Du weisst doch so gut wie ich, dass in den kommenden Wochen der BGH ohnehin die grundsätzliche Zulässigkeit zunächst im Fall 1. FC Köln ./. ? überprüft.

Selbstverständlich. Ich strebe hier auch, wie gerade gesagt, keine juristische Diskussion an, sondern frage vielmehr nach der Begründung für eine Einstellung, die in diesen Fussballfällen härtere Strafen verlangt.
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Anstatt hier reihenweise Vortrag über die Rechtslage zu halten, die mir, das dürft ihr gerne glauben, durchaus bekannt ist, vielleicht doch mal eine Antwort auf die Frage: Warum sollen eurer Meinung nach die Rechtsfolgen einer Tat für den Täter härter sein, wenn die Tat bei einem Fussballspiel begangen wird?
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stefank schrieb:

Anstatt hier reihenweise Vortrag über die Rechtslage zu halten, die mir, das dürft ihr gerne glauben, durchaus bekannt ist, vielleicht doch mal eine Antwort auf die Frage: Warum sollen eurer Meinung nach die Rechtsfolgen einer Tat für den Täter härter sein, wenn die Tat bei einem Fussballspiel begangen wird?

Also ich versuche hier ein wenig zu unterscheiden. Ein Beispiel:
Ein unmaskierter Depp schießt in einem Fußballstadion Leuchtspur in einen Nachbarblock. Die Herren in grün schnappen ihn. Die Herren vom Gericht verdonnern ihn zu € 500 Strafe.
Aufgrund des abfeuerns der Leuchtspur verdonnert der DFB oder die DFL die Eintracht zu einem Teilausschluss der Zuschauer und zu 25.000 € Strafe. Was sollte Deiner Meinung nach die Eintracht tun, um diesen Schwachsinn Einhalt zu gebieten? Ihn auch zu 500 € verdonnern?
Danke für Deine Einschätzung.


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