Und die Presse springt natürlich sofort an. Ausschnitt aus der FAZ:
Ein Beispiel für die Auftritte der Ultras und anderer Gruppen: Vor einem Testspiel in Genua im Sommer 2014 marschierten gut hundert von ihnen straff organisiert vom Bahnhof ins Stadion und skandierten dabei ihre Rufe – teilweise in abschreckender Weise. Es war wie der Marsch einer Besetzertruppe durch eine eroberte Stadt. Zum Pokalspiel in Magdeburg wurde von einer Ultra-Gruppe eine Kleiderordnung ausgegeben: Alle in schwarz. Mindestens drei Viertel der 2300 Zuschauer im Block hielten sich daran, viele schminkten ihre Gesichter weiß und versahen sie mit einem schwarzen Kreuz.
Und damit sollten eigentlich auch dem letzten klar geworden sein, dass es sich hierbei nicht um einen Anti-Nazi-Aktion handelte sondern dass das ein Verbrechen war, bei dem um haaresbreite unschuldige Kinder hätten verletzt werden können. Wer diese Aktion jetzt auch nur annähernd zu relativieren versucht, hat im wahrsten Sinne des Wortes den Schuss nicht gehört bzw. gesehen.
Und damit sollten eigentlich auch dem letzten klar geworden sein, dass es sich hierbei nicht um einen Anti-Nazi-Aktion handelte sondern dass das ein Verbrechen war, bei dem um haaresbreite unschuldige Kinder hätten verletzt werden können. Wer diese Aktion jetzt auch nur annähernd zu relativieren versucht, hat im wahrsten Sinne des Wortes den Schuss nicht gehört bzw. gesehen.
Vielen Dank für diesen wunderbar aufklärenden link. Hier wird in aller Deutlichkeit gezeigt, welch Schwachsinn diese Vollidioten fabrizieren. KEINER dieser "Truppe" sollte weiterhin versuchen die Geschehnissse zu relativieren. Unterste Schublade ist es. Leider. Wenn sie dem BFC-Nazipack was hätten wollen, dann gerne nach dem Spiel geschlossen mit 100 Mann auf die Rübe hauen. Aber alles was man bisher hört oder liest sind hohle Phrasen. Die Betonung liegt hier eindeutig auf HOHL.
Sportlich sehe ich den gestrigen Auftritt als nicht so schlimm an wie er hier gemacht wird, ich erinnere an das 3:0 gegen Aue vor der Saison in der man sich für Europa qualifizieren konnte... das Verhalten vermeintlicher Fans hab ich mich nur geschämt!!! Die Ausrede alles Magdeburg Schuld, sehe ich als unwahr an! Die nationalsozialistischen Äußerungen sind nicht zu entschuldigen, aber die Pyrotechnik wurde mitgenommen weil ? Auch wenn man sagen muss dass die Spielunterbrechung wegen der Magdeburgern statt fand! Ich habe mich echt extrem geschämt für das Verhalten der Störer! Aber: sportlich sollte man es abhaken! Rechtlich und finanziell geht das leider (noch) nicht...
Wer will denn härter bestrafen? Ich möchte anders bestrafen! Lebenslanges Stadionverbot (oder von mir aus auch 20 Jahre) und sofern möglich Schadensersatz! Was der Staat ansonsten für Strafen vorsieht, obliegt der Staatsanwaltschaft und den Gerichten!
Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
Weil das eine strafrechtliche und das andere zivilrechtliche Ansprüche sind. Allerdings stellt sich hier vielleicht auch eher die Frage, weshalb Du das nicht selbst begreifst - denn das liegt auf der Hand.
stefank schrieb: Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
Weil das eine strafrechtliche und das andere zivilrechtliche Ansprüche sind. Allerdings stellt sich hier vielleicht auch eher die Frage, weshalb Du das nicht selbst begreifst - denn das liegt auf der Hand.
Zumal ein "halbes Jahr in den Knast und danach darfst du wieder ins Stadion" eine wirklich tolle Lösung für die vorherrschenden Probleme ist Bitte noch in Kombination mit "Punktabzug vom DFB". Danach ist alles in Butter.
stefank schrieb: Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
Weil das eine strafrechtliche und das andere zivilrechtliche Ansprüche sind. Allerdings stellt sich hier vielleicht auch eher die Frage, weshalb Du das nicht selbst begreifst - denn das liegt auf der Hand.
Zivilrecht und Strafrecht? Ja, ich glaube, davon habe ich in meinem Jurastudium gehört. Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
Und damit sollten eigentlich auch dem letzten klar geworden sein, dass es sich hierbei nicht um einen Anti-Nazi-Aktion handelte sondern dass das ein Verbrechen war, bei dem um haaresbreite unschuldige Kinder hätten verletzt werden können. Wer diese Aktion jetzt auch nur annähernd zu relativieren versucht, hat im wahrsten Sinne des Wortes den Schuss nicht gehört bzw. gesehen.
Die Mär von den "Nazi-Jägern" ist absolut unsäglich. Das sind einfach nur Chaoten, die auf Krawall aus sind. Dass zumindest eine Rakete mitten in den Familienblock ging, war auch im Fernsehen zu sehen. Aus der Perspektive wird aber so richtig deutlich, wohin gefeuert wurde. Da bleibt man sprach- und auch irgendwie hilflos zurück.
Nach dem Darmstadt-Spiel hat mir ein Kumpel verkündet, dass er nie wieder ins Waldstadion gehen würde. Das wäre viel zu gefährlich mit der Tochter. Ich habe ihn daraufhin als leicht paranoid hingestellt und gesagt, dass man außerhalb des Blocks doch absolut save sei. Ich muss meine Meinung wohl revidieren und mich bei ihm entschuldigen...soweit sind wir nun. Einfach traurig!
Wer will denn härter bestrafen? Ich möchte anders bestrafen! Lebenslanges Stadionverbot (oder von mir aus auch 20 Jahre) und sofern möglich Schadensersatz! Was der Staat ansonsten für Strafen vorsieht, obliegt der Staatsanwaltschaft und den Gerichten!
Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
Wer will denn härter bestrafen? Ich möchte anders bestrafen! Lebenslanges Stadionverbot (oder von mir aus auch 20 Jahre) und sofern möglich Schadensersatz! Was der Staat ansonsten für Strafen vorsieht, obliegt der Staatsanwaltschaft und den Gerichten!
Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
Weil man vielleicht der Meinung ist, dass das beschießen von Menschen mit Leuchtraketen viel härter bestraft gehört? Sowohl im Stadion als auch auf Demos?
Wer will denn härter bestrafen? Ich möchte anders bestrafen! Lebenslanges Stadionverbot (oder von mir aus auch 20 Jahre) und sofern möglich Schadensersatz! Was der Staat ansonsten für Strafen vorsieht, obliegt der Staatsanwaltschaft und den Gerichten!
Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
Weil man vielleicht der Meinung ist, dass das beschießen von Menschen mit Leuchtraketen viel härter bestraft gehört? Sowohl im Stadion als auch auf Demos?
Weil das eine (Demos) auf rechtsstaatlicher Basis und das andere ( Fußball) auf einer Bestrafung eines Hausherrren (Veranstalter = Verein/Eintracht) zurückzuführen ist. Wenn die Eintracht keinen Bock mehr auf die Jungs hat, dann kann sie durchaus Strafen verhängen wie sie möchte. Eine Bewährung nach einer gewissen Zeit ist ja durchaus möglich.
Wer will denn härter bestrafen? Ich möchte anders bestrafen! Lebenslanges Stadionverbot (oder von mir aus auch 20 Jahre) und sofern möglich Schadensersatz! Was der Staat ansonsten für Strafen vorsieht, obliegt der Staatsanwaltschaft und den Gerichten!
Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
Das ganze gliedert sich in ein strafrechtliches und zivilrechtliches Verfahren. Ziviler Kläger dürfte hier der Verein sein. Bei sonstigen Straftaten (also die nix mit Fußball zu tun haben) ist es doch in der Regel genau so, daß Schadenersatz unabhängig der Größe der Strafe gestellt wird, falls es Geschädigte gibt.
Die Eintracht hat Hausrecht. Sie muss nicht jeden reinlassen! Wenn du im Stadion scheiße baust, kommst du bei Spielen der Eintracht halt nicht mehr rein. In der Disko musst du ja auch draußen bleiben
Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
Weil das eine strafrechtliche und das andere zivilrechtliche Ansprüche sind. Allerdings stellt sich hier vielleicht auch eher die Frage, weshalb Du das nicht selbst begreifst - denn das liegt auf der Hand.
stefank schrieb: Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
Weil das eine strafrechtliche und das andere zivilrechtliche Ansprüche sind. Allerdings stellt sich hier vielleicht auch eher die Frage, weshalb Du das nicht selbst begreifst - denn das liegt auf der Hand.
Zumal ein "halbes Jahr in den Knast und danach darfst du wieder ins Stadion" eine wirklich tolle Lösung für die vorherrschenden Probleme ist Bitte noch in Kombination mit "Punktabzug vom DFB". Danach ist alles in Butter.
Das ganze gliedert sich in ein strafrechtliches und zivilrechtliches Verfahren. Ziviler Kläger dürfte hier der Verein sein. Bei sonstigen Straftaten (also die nix mit Fußball zu tun haben) ist es doch in der Regel genau so, daß Schadenersatz unabhängig der Größe der Strafe gestellt wird, falls es Geschädigte gibt.
Die Eintracht hat Hausrecht. Sie muss nicht jeden reinlassen! Wenn du im Stadion scheiße baust, kommst du bei Spielen der Eintracht halt nicht mehr rein. In der Disko musst du ja auch draußen bleiben
Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
Weil das eine strafrechtliche und das andere zivilrechtliche Ansprüche sind. Allerdings stellt sich hier vielleicht auch eher die Frage, weshalb Du das nicht selbst begreifst - denn das liegt auf der Hand.
stefank schrieb: Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
Weil das eine strafrechtliche und das andere zivilrechtliche Ansprüche sind. Allerdings stellt sich hier vielleicht auch eher die Frage, weshalb Du das nicht selbst begreifst - denn das liegt auf der Hand.
Zivilrecht und Strafrecht? Ja, ich glaube, davon habe ich in meinem Jurastudium gehört. Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
Hausverbot Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.
Wenn Du bei einer Demo eine Schaufensterscheibe eines Geschäftes zertrümmerst und Du in diesem zukünftig nicht mehr rein darfst (auch wenn Dich das nicht jucken würde) ist das inetwa das gleiche.
Zu diesen Schluß bedarf es übrigens keines Jurastudiums.
Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
Und genau dafür gibt es einen Vorsitzenden, der das dann im Wortsinne be"urteilt". Die AGB des Ticket-Kaufvertrags sind bei Eintracht Frankfurt ja bereits vorhanden und soweit ich das sehe auch wirksam vereinbart. Du weisst doch so gut wie ich, dass in den kommenden Wochen der BGH ohnehin die grundsätzliche Zulässigkeit zunächst im Fall 1. FC Köln ./. ? überprüft.
Wer will denn härter bestrafen? Ich möchte anders bestrafen! Lebenslanges Stadionverbot (oder von mir aus auch 20 Jahre) und sofern möglich Schadensersatz! Was der Staat ansonsten für Strafen vorsieht, obliegt der Staatsanwaltschaft und den Gerichten!
Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
Weil man vielleicht der Meinung ist, dass das beschießen von Menschen mit Leuchtraketen viel härter bestraft gehört? Sowohl im Stadion als auch auf Demos?
Wer will denn härter bestrafen? Ich möchte anders bestrafen! Lebenslanges Stadionverbot (oder von mir aus auch 20 Jahre) und sofern möglich Schadensersatz! Was der Staat ansonsten für Strafen vorsieht, obliegt der Staatsanwaltschaft und den Gerichten!
Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
Weil man vielleicht der Meinung ist, dass das beschießen von Menschen mit Leuchtraketen viel härter bestraft gehört? Sowohl im Stadion als auch auf Demos?
Weil das eine (Demos) auf rechtsstaatlicher Basis und das andere ( Fußball) auf einer Bestrafung eines Hausherrren (Veranstalter = Verein/Eintracht) zurückzuführen ist. Wenn die Eintracht keinen Bock mehr auf die Jungs hat, dann kann sie durchaus Strafen verhängen wie sie möchte. Eine Bewährung nach einer gewissen Zeit ist ja durchaus möglich.
stefank schrieb: Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
Weil das eine strafrechtliche und das andere zivilrechtliche Ansprüche sind. Allerdings stellt sich hier vielleicht auch eher die Frage, weshalb Du das nicht selbst begreifst - denn das liegt auf der Hand.
Zivilrecht und Strafrecht? Ja, ich glaube, davon habe ich in meinem Jurastudium gehört. Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
Hausverbot Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.
Anstatt hier reihenweise Vortrag über die Rechtslage zu halten, die mir, das dürft ihr gerne glauben, durchaus bekannt ist, vielleicht doch mal eine Antwort auf die Frage: Warum sollen eurer Meinung nach die Rechtsfolgen einer Tat für den Täter härter sein, wenn die Tat bei einem Fussballspiel begangen wird?
Hausverbot Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.
Bei Verurteilten richtig. Im Vorfeld leider nicht anzuwenden.
Hausverbot Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.
Anstatt hier reihenweise Vortrag über die Rechtslage zu halten, die mir, das dürft ihr gerne glauben, durchaus bekannt ist, vielleicht doch mal eine Antwort auf die Frage: Warum sollen eurer Meinung nach die Rechtsfolgen einer Tat für den Täter härter sein, wenn die Tat bei einem Fussballspiel begangen wird?
Anstatt hier reihenweise Vortrag über die Rechtslage zu halten, die mir, das dürft ihr gerne glauben, durchaus bekannt ist, vielleicht doch mal eine Antwort auf die Frage: Warum sollen eurer Meinung nach die Rechtsfolgen einer Tat für den Täter härter sein, wenn die Tat bei einem Fussballspiel begangen wird?
Also ich versuche hier ein wenig zu unterscheiden. Ein Beispiel: Ein unmaskierter Depp schießt in einem Fußballstadion Leuchtspur in einen Nachbarblock. Die Herren in grün schnappen ihn. Die Herren vom Gericht verdonnern ihn zu € 500 Strafe. Aufgrund des abfeuerns der Leuchtspur verdonnert der DFB oder die DFL die Eintracht zu einem Teilausschluss der Zuschauer und zu 25.000 € Strafe. Was sollte Deiner Meinung nach die Eintracht tun, um diesen Schwachsinn Einhalt zu gebieten? Ihn auch zu 500 € verdonnern? Danke für Deine Einschätzung.
Anstatt hier reihenweise Vortrag über die Rechtslage zu halten, die mir, das dürft ihr gerne glauben, durchaus bekannt ist, vielleicht doch mal eine Antwort auf die Frage: Warum sollen eurer Meinung nach die Rechtsfolgen einer Tat für den Täter härter sein, wenn die Tat bei einem Fussballspiel begangen wird?
Ich als absoluter Jura-Laie versuche es mal mit einem banalen Vergleich: Wenn ein Freund von mir auf der Straße plötzlich und ohne Grund einem unschuldigen Fremden auf die Fresse haut, dann wäre er vermutlich erstmal nicht mehr mein Freund und ich fände es wahrscheinlich ok, wenn er für seine Handlung strafrechtliche Konsequenzen zu tragen hätte. Wenn es aber z.B. so gewesen wäre, dass dieser Freund auf einer Gartenparty bei mir zuhause einem anderen Gast ohne Grund auf die Fresse haut und dabei vielleicht auch noch die Bierzapfanlage kaputt geht, dann wäre er zum einen erstmal nicht mehr mein Freund, ich fände es wahrscheinlich ok, wenn er für seine Handlung strafrechtliche Konsequenzen zu tragen hätte zudem hielte ich es für angemessen, wenn er mir den Schaden an der Bierzapfanlage ersetzt und darüber hinaus würde ich ihn erstmal nicht mehr auf Gartenpartys bei mir zuhause einladen.
Anstatt hier reihenweise Vortrag über die Rechtslage zu halten, die mir, das dürft ihr gerne glauben, durchaus bekannt ist, vielleicht doch mal eine Antwort auf die Frage: Warum sollen eurer Meinung nach die Rechtsfolgen einer Tat für den Täter härter sein, wenn die Tat bei einem Fussballspiel begangen wird?
Die Strafen sollten selbstverständlich die gleichen sein. Ich finde das Strafmaß halt viel zu gering in dem Fall, auch wenn gottlob nichts passiert ist. Das die Eintracht dann noch ein Stadionverbot oben drauf legt halte ich für Ihr gutes Recht als Veranstalter.
Anstatt hier reihenweise Vortrag über die Rechtslage zu halten, die mir, das dürft ihr gerne glauben, durchaus bekannt ist, vielleicht doch mal eine Antwort auf die Frage: Warum sollen eurer Meinung nach die Rechtsfolgen einer Tat für den Täter härter sein, wenn die Tat bei einem Fussballspiel begangen wird?
Verstehe jetzt Dein Anliegen nicht. Jede strafrechtliche Sache zieht meist zivilrechtliche Ansprüche der unmittelbaren und mittelbaren "Opfer" nach sich. Ob nun bei einer Demo oder im Stadion ist doch egal. Diese "Ansprüche" bestehen bei der feststehenden Straftat immer, ob sie allerdings vor Gericht Bestand haben, ist dann Sache der Richter.
Anstatt hier reihenweise Vortrag über die Rechtslage zu halten, die mir, das dürft ihr gerne glauben, durchaus bekannt ist, vielleicht doch mal eine Antwort auf die Frage: Warum sollen eurer Meinung nach die Rechtsfolgen einer Tat für den Täter härter sein, wenn die Tat bei einem Fussballspiel begangen wird?
Das Geheimnis liegt im Kontext. Wenn ich Leuchtspurmonition einsam im Wald in die Luft schieße, könnte man vielleicht sagen: hat er da nicht gedurft, ist aber nix passiert. Wenn die Leuchtspur einen Waldbrand nach sich zieht. Problem! Wenn man auf einen Menschen im Wald zielt: Mordversuch (ja, Leuchtspurmunition und auch Sylversterraketen könnten tödliche Folgen haben). Wenn ich auf einen Menschen in einem Fußballstadion schieße, riskiere ich - grade heutzutage - nicht nur einen Treffer, sondern auch eine Panik, eine Stampede. Eine gute Chance mit einem Schuss mehrere Menschen zu treffen, wenn die sich da in panischer Flucht gegenseitig tottreten. Dieselbe Tat kann unterschiedliche Folgen nach sich ziehen, also wird sie auch unterschiedlich bewertet werden müssen. Das ist doch nur logisch, gell?
Hausverbot Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.
Hausverbot Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.
Bei Verurteilten richtig. Im Vorfeld leider nicht anzuwenden.
Adler_Steigflug schrieb:Hausverbot Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.
Bei Verurteilten richtig. Im Vorfeld leider nicht anzuwenden.
Nein, es ist die Begründung, warum es Stadionverbote gibt. Genauso ist es die Begründung, warum es Laden- oder Kneipen-Verbote gibt. Wir bewegen uns weiterhin auf ein und derselben Ebene. Die Justiz macht hierbei eben KEINEN Unterschied zwischen einem Hausbesitzer, einem Ladenbesitzer oder einem Stadionbesitzer (btw.: werden die Verbote dann wirklich von Eintracht Fankfurt als Verein ausgesprochen?).
stefank schrieb: Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
Weil das eine strafrechtliche und das andere zivilrechtliche Ansprüche sind. Allerdings stellt sich hier vielleicht auch eher die Frage, weshalb Du das nicht selbst begreifst - denn das liegt auf der Hand.
Zivilrecht und Strafrecht? Ja, ich glaube, davon habe ich in meinem Jurastudium gehört. Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
Wenn Du bei einer Demo eine Schaufensterscheibe eines Geschäftes zertrümmerst und Du in diesem zukünftig nicht mehr rein darfst (auch wenn Dich das nicht jucken würde) ist das inetwa das gleiche.
Zu diesen Schluß bedarf es übrigens keines Jurastudiums.
stefank schrieb: Also für mich sind Freiheitsstrafe plus Stadionverbot plus Schadenersatz eine härtere Bestrafung als Freiheitsstrafe plus das wars. Und da frage ich ganz einfach, warum ein und dieselbe Handlung unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen soll, je nachdem, ob sie bei einem Fussballspel oder anderswo begangen wird.
Weil das eine strafrechtliche und das andere zivilrechtliche Ansprüche sind. Allerdings stellt sich hier vielleicht auch eher die Frage, weshalb Du das nicht selbst begreifst - denn das liegt auf der Hand.
Zivilrecht und Strafrecht? Ja, ich glaube, davon habe ich in meinem Jurastudium gehört. Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
Und genau dafür gibt es einen Vorsitzenden, der das dann im Wortsinne be"urteilt". Die AGB des Ticket-Kaufvertrags sind bei Eintracht Frankfurt ja bereits vorhanden und soweit ich das sehe auch wirksam vereinbart. Du weisst doch so gut wie ich, dass in den kommenden Wochen der BGH ohnehin die grundsätzliche Zulässigkeit zunächst im Fall 1. FC Köln ./. ? überprüft.
stefank schrieb: Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
Und genau dafür gibt es einen Vorsitzenden, der das dann im Wortsinne be"urteilt". Die AGB des Ticket-Kaufvertrags sind bei Eintracht Frankfurt ja bereits vorhanden und soweit ich das sehe auch wirksam vereinbart. Du weisst doch so gut wie ich, dass in den kommenden Wochen der BGH ohnehin die grundsätzliche Zulässigkeit zunächst im Fall 1. FC Köln ./. ? überprüft.
Selbstverständlich. Ich strebe hier auch, wie gerade gesagt, keine juristische Diskussion an, sondern frage vielmehr nach der Begründung für eine Einstellung, die in diesen Fussballfällen härtere Strafen verlangt.
Die dummen Nazis sind eine Misere, die jedoch nicht verantwortlich für das Verhalten der Idioten im SGE-Block gemacht werden sollten. Ist ja nicht so, dass die spontan mit Feuerwerk und Raketen auf die Provokationen geantwortet haben. Die Pyrotechnik war ja ohnehin im Block und das sicherlich nicht nur zur "Verteidigung".
Die Nazischweine sind dumme Idioten, aber die hätte es nicht gebraucht um den Arschlöchern auf unserer Seite einen Grund für ihre Drecksshow zu liefern.
Hausverbot Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.
Bei Verurteilten richtig. Im Vorfeld leider nicht anzuwenden.
Adler_Steigflug schrieb:Hausverbot Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.
Bei Verurteilten richtig. Im Vorfeld leider nicht anzuwenden.
Nein, es ist die Begründung, warum es Stadionverbote gibt. Genauso ist es die Begründung, warum es Laden- oder Kneipen-Verbote gibt. Wir bewegen uns weiterhin auf ein und derselben Ebene. Die Justiz macht hierbei eben KEINEN Unterschied zwischen einem Hausbesitzer, einem Ladenbesitzer oder einem Stadionbesitzer (btw.: werden die Verbote dann wirklich von Eintracht Fankfurt als Verein ausgesprochen?).
Adler_Steigflug schrieb:Hausverbot Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.
Bei Verurteilten richtig. Im Vorfeld leider nicht anzuwenden.
Nein, es ist die Begründung, warum es Stadionverbote gibt. Genauso ist es die Begründung, warum es Laden- oder Kneipen-Verbote gibt. Wir bewegen uns weiterhin auf ein und derselben Ebene. Die Justiz macht hierbei eben KEINEN Unterschied zwischen einem Hausbesitzer, einem Ladenbesitzer oder einem Stadionbesitzer (btw.: werden die Verbote dann wirklich von Eintracht Fankfurt als Verein ausgesprochen?).
Meines Wissens nach wurde ein "Hausverbot" noch nicht ausgesprochen. Was ich mit Vorfeld meinte ist, wem erteilt man dieses "als Verdacht"?, da müßte man doch schon wissen, der oder die oder denen erteile ich Hausverbot.
Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
Und genau dafür gibt es einen Vorsitzenden, der das dann im Wortsinne be"urteilt". Die AGB des Ticket-Kaufvertrags sind bei Eintracht Frankfurt ja bereits vorhanden und soweit ich das sehe auch wirksam vereinbart. Du weisst doch so gut wie ich, dass in den kommenden Wochen der BGH ohnehin die grundsätzliche Zulässigkeit zunächst im Fall 1. FC Köln ./. ? überprüft.
stefank schrieb: Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
Und genau dafür gibt es einen Vorsitzenden, der das dann im Wortsinne be"urteilt". Die AGB des Ticket-Kaufvertrags sind bei Eintracht Frankfurt ja bereits vorhanden und soweit ich das sehe auch wirksam vereinbart. Du weisst doch so gut wie ich, dass in den kommenden Wochen der BGH ohnehin die grundsätzliche Zulässigkeit zunächst im Fall 1. FC Köln ./. ? überprüft.
Selbstverständlich. Ich strebe hier auch, wie gerade gesagt, keine juristische Diskussion an, sondern frage vielmehr nach der Begründung für eine Einstellung, die in diesen Fussballfällen härtere Strafen verlangt.
Wenn du keine juristische Begründung zulässt, die dir klar aufzeigt, dass ein Hausverbot für alle möglichen Grundstücke gelten kann und wir uns somit auf ein und dem selben Level bewegen... egal ob Wohnung, Geschäft oder Stadion... dann halt: Weil die Welt eine dunkle und ungerechte ist und der Fußball sich im rechtsfreien Raum bewegt. Die Begründung wird dir höchstwahrscheinlich genauso auch Herr Hellmann, gelernter Jurist, geben können. Eventuell irre ich mich aber und du fragst mal bei ihm an.
...sondern frage vielmehr nach der Begründung für eine Einstellung, die in diesen Fussballfällen härtere Strafen verlangt.
Weil sich die Ausschöpfung der Rechtsmittel anbietet, vom Gesetzgeber - vorbehaltlich dem BGH-Entscheid - offenbar vorgesehen ist und einen abschreckende Wirkung darstellt. Bei der Uneinsichtigkeit in die Strafbarkeit ihrer Handlungen, erscheint das bei der Zielgruppe nicht nur ein probates, sondern vor allem ein notwendiges Mittel zu sein um zukünftige Wiederholungstaten zu unterbinden.
Anstatt hier reihenweise Vortrag über die Rechtslage zu halten, die mir, das dürft ihr gerne glauben, durchaus bekannt ist, vielleicht doch mal eine Antwort auf die Frage: Warum sollen eurer Meinung nach die Rechtsfolgen einer Tat für den Täter härter sein, wenn die Tat bei einem Fussballspiel begangen wird?
Anstatt hier reihenweise Vortrag über die Rechtslage zu halten, die mir, das dürft ihr gerne glauben, durchaus bekannt ist, vielleicht doch mal eine Antwort auf die Frage: Warum sollen eurer Meinung nach die Rechtsfolgen einer Tat für den Täter härter sein, wenn die Tat bei einem Fussballspiel begangen wird?
Also ich versuche hier ein wenig zu unterscheiden. Ein Beispiel: Ein unmaskierter Depp schießt in einem Fußballstadion Leuchtspur in einen Nachbarblock. Die Herren in grün schnappen ihn. Die Herren vom Gericht verdonnern ihn zu € 500 Strafe. Aufgrund des abfeuerns der Leuchtspur verdonnert der DFB oder die DFL die Eintracht zu einem Teilausschluss der Zuschauer und zu 25.000 € Strafe. Was sollte Deiner Meinung nach die Eintracht tun, um diesen Schwachsinn Einhalt zu gebieten? Ihn auch zu 500 € verdonnern? Danke für Deine Einschätzung.
Danke fur die rationale Antwort. Die Eintracht verlangt den Schadenersatz nicht für einen "natürlichen", als direkte Tatfolge entstandenen Schaden, wie etwa für eine angebrannte Jacke, sondern aus einem "gewilkürten"Schaden, der sich aus ganz verschiedenen, vom Tater nicht bestimmbaren Umständen zusammensetzt. So kann es einen Unterschied von mehreren Hundertausend Euro machen, zu welchem Zeitpunkt der Saison man die Tat begeht. Ob dies so einfach als Vertragsstrafe festsetzbar ist, wird der BGH entscheiden. Interessanter ist dein Teilsatz "um diesem Schwachsinn Einhalt zu gebieten". Darin drückt sich die vermutlich von vielen hier geteilte Hoffnung aus, dass härtere Rechtsfolgen eine entsprechend stärkere Abschreckungwirkung zeitigen. Wenn man sich aber nun die Entwicklung der immer höheren Strafen in den letzten zehn Jahren ansieht, kann man erkennen, dass dies als "Mehr vom Falschen" keinerlei Erfolge bringt.
Ein Beispiel für die Auftritte der Ultras und anderer Gruppen: Vor einem Testspiel in Genua im Sommer 2014 marschierten gut hundert von ihnen straff organisiert vom Bahnhof ins Stadion und skandierten dabei ihre Rufe – teilweise in abschreckender Weise. Es war wie der Marsch einer Besetzertruppe durch eine eroberte Stadt.
Zum Pokalspiel in Magdeburg wurde von einer Ultra-Gruppe eine Kleiderordnung ausgegeben: Alle in schwarz. Mindestens drei Viertel der 2300 Zuschauer im Block hielten sich daran, viele schminkten ihre Gesichter weiß und versahen sie mit einem schwarzen Kreuz.
Ohhhh man!
Hier wird in aller Deutlichkeit gezeigt, welch Schwachsinn diese Vollidioten fabrizieren. KEINER dieser "Truppe" sollte weiterhin versuchen die Geschehnissse zu relativieren. Unterste Schublade ist es. Leider.
Wenn sie dem BFC-Nazipack was hätten wollen, dann gerne nach dem Spiel geschlossen mit 100 Mann auf die Rübe hauen.
Aber alles was man bisher hört oder liest sind hohle Phrasen. Die Betonung liegt hier eindeutig auf HOHL.
Es widert mich an.
das Verhalten vermeintlicher Fans hab ich mich nur geschämt!!!
Die Ausrede alles Magdeburg Schuld, sehe ich als unwahr an!
Die nationalsozialistischen Äußerungen sind nicht zu entschuldigen, aber die Pyrotechnik wurde mitgenommen weil ?
Auch wenn man sagen muss dass die Spielunterbrechung wegen der Magdeburgern statt fand!
Ich habe mich echt extrem geschämt für das Verhalten der Störer!
Aber: sportlich sollte man es abhaken! Rechtlich und finanziell geht das leider (noch) nicht...
Bitte noch in Kombination mit "Punktabzug vom DFB". Danach ist alles in Butter.
Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
Nach dem Darmstadt-Spiel hat mir ein Kumpel verkündet, dass er nie wieder ins Waldstadion gehen würde. Das wäre viel zu gefährlich mit der Tochter. Ich habe ihn daraufhin als leicht paranoid hingestellt und gesagt, dass man außerhalb des Blocks doch absolut save sei. Ich muss meine Meinung wohl revidieren und mich bei ihm entschuldigen...soweit sind wir nun. Einfach traurig!
Bitte noch in Kombination mit "Punktabzug vom DFB". Danach ist alles in Butter.
Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.
Zu diesen Schluß bedarf es übrigens keines Jurastudiums.
Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.
Bei Verurteilten richtig. Im Vorfeld leider nicht anzuwenden.
Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.
Ein unmaskierter Depp schießt in einem Fußballstadion Leuchtspur in einen Nachbarblock. Die Herren in grün schnappen ihn. Die Herren vom Gericht verdonnern ihn zu € 500 Strafe.
Aufgrund des abfeuerns der Leuchtspur verdonnert der DFB oder die DFL die Eintracht zu einem Teilausschluss der Zuschauer und zu 25.000 € Strafe. Was sollte Deiner Meinung nach die Eintracht tun, um diesen Schwachsinn Einhalt zu gebieten? Ihn auch zu 500 € verdonnern?
Danke für Deine Einschätzung.
Wenn es aber z.B. so gewesen wäre, dass dieser Freund auf einer Gartenparty bei mir zuhause einem anderen Gast ohne Grund auf die Fresse haut und dabei vielleicht auch noch die Bierzapfanlage kaputt geht, dann wäre er zum einen erstmal nicht mehr mein Freund, ich fände es wahrscheinlich ok, wenn er für seine Handlung strafrechtliche Konsequenzen zu tragen hätte zudem hielte ich es für angemessen, wenn er mir den Schaden an der Bierzapfanlage ersetzt und darüber hinaus würde ich ihn erstmal nicht mehr auf Gartenpartys bei mir zuhause einladen.
Wenn man auf einen Menschen im Wald zielt: Mordversuch (ja, Leuchtspurmunition und auch Sylversterraketen könnten tödliche Folgen haben). Wenn ich auf einen Menschen in einem Fußballstadion schieße, riskiere ich - grade heutzutage - nicht nur einen Treffer, sondern auch eine Panik, eine Stampede. Eine gute Chance mit einem Schuss mehrere Menschen zu treffen, wenn die sich da in panischer Flucht gegenseitig tottreten.
Dieselbe Tat kann unterschiedliche Folgen nach sich ziehen, also wird sie auch unterschiedlich bewertet werden müssen. Das ist doch nur logisch, gell?
Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohneigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch und macht sich strafbar.
Bei Verurteilten richtig. Im Vorfeld leider nicht anzuwenden.
Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
Zu diesen Schluß bedarf es übrigens keines Jurastudiums.
Nur dreht es sich hier nicht um Schadenersatz etwa wegen eines beim Tatopfer eingetretenen Schadens, der tatsächlich in beiden Fälen gleich wäre, sondern um Schadenersatz wegen einer Verbandsstrafe, die es bei der Demonstrationsstraftat nicht geben könnte.
Wobei sich unsere mehr schämen sollten.
Von dummen überlistet und bloß Gestell.
Die Nazischweine sind dumme Idioten, aber die hätte es nicht gebraucht um den Arschlöchern auf unserer Seite einen Grund für ihre Drecksshow zu liefern.
Bei Verurteilten richtig. Im Vorfeld leider nicht anzuwenden.
Weil die Welt eine dunkle und ungerechte ist und der Fußball sich im rechtsfreien Raum bewegt. Die Begründung wird dir höchstwahrscheinlich genauso auch Herr Hellmann, gelernter Jurist, geben können. Eventuell irre ich mich aber und du fragst mal bei ihm an.
Ein unmaskierter Depp schießt in einem Fußballstadion Leuchtspur in einen Nachbarblock. Die Herren in grün schnappen ihn. Die Herren vom Gericht verdonnern ihn zu € 500 Strafe.
Aufgrund des abfeuerns der Leuchtspur verdonnert der DFB oder die DFL die Eintracht zu einem Teilausschluss der Zuschauer und zu 25.000 € Strafe. Was sollte Deiner Meinung nach die Eintracht tun, um diesen Schwachsinn Einhalt zu gebieten? Ihn auch zu 500 € verdonnern?
Danke für Deine Einschätzung.
Die Eintracht verlangt den Schadenersatz nicht für einen "natürlichen", als direkte Tatfolge entstandenen Schaden, wie etwa für eine angebrannte Jacke, sondern aus einem "gewilkürten"Schaden, der sich aus ganz verschiedenen, vom Tater nicht bestimmbaren Umständen zusammensetzt. So kann es einen Unterschied von mehreren Hundertausend Euro machen, zu welchem Zeitpunkt der Saison man die Tat begeht. Ob dies so einfach als Vertragsstrafe festsetzbar ist, wird der BGH entscheiden.
Interessanter ist dein Teilsatz "um diesem Schwachsinn Einhalt zu gebieten". Darin drückt sich die vermutlich von vielen hier geteilte Hoffnung aus, dass härtere Rechtsfolgen eine entsprechend stärkere Abschreckungwirkung zeitigen. Wenn man sich aber nun die Entwicklung der immer höheren Strafen in den letzten zehn Jahren ansieht, kann man erkennen, dass dies als "Mehr vom Falschen" keinerlei Erfolge bringt.