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Corona-Virus (Teil II)


Thread wurde von SGE_Werner am Sonntag, 20. Dezember 2020, 20:22 Uhr um 20:22 Uhr gesperrt weil:
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Das Schulen keine Treiber sind, kann ich so nicht bestätigen. Ich kenne da jemand ausm Gesundheitsamt im Odenwaldkreis. Die haben aktuell quasi nur mit Schulen zu tun (wurde mir so gesagt).

Eine Bekannte hat da auch Kinder in dem Landkreis. Die Kids waren bereits schon  zwei mal in Quarantäne, und das, obwohl die nie positiv waren, und auch nie wirklich Kontakt mit den infizierten hatten.

Ich weiß wirklich nicht, warum ausgerechnet Schulen so lange wie möglich offen gehalten werden (müssen). Bildung ist wichtig, keine Frage, nur wenn das ganze Geschehen droht außer Kontrolle zu geraten, sollte man die Schulen einfach dicht machen.

Der Impfstoff ist ja nicht mehr soooo weit. Es ist weniger als einen Monat wohl, bis die ersten geimpft werden. Also kein Dauerzustand. Ich weiß nicht, ob man da auf Biegen und Brechen noch was riskieren muss.
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Jojo1994 schrieb:

Ich kenne da jemand

Jojo1994 schrieb:

Eine Bekannte

Mein lieber Mann, wen der Jojo so alles kennt.
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Brodowin schrieb:

Puh, ich hoffe das reicht aus, was da heute beschlossen wurde. Wenn es am Ende ausreicht, das Ziel der Inzidenz von 50 zeitnah zu erreichen, dann will ich nix gesagt haben. Und ich bin sehr schlecht im Prognosen abgeben. Aber ich verstehe nicht, wie man mit den jetzt  beschlossenen Maßnahmen den Turnaround hinbekommen will.

Kontaktbeschränkungen halte ich mittlerweile für absolut wirkungslos. Als ob danach jemand sein Verhalten ändert. Die, denen das egal ist ändern eh nichts und die, die sich sowieso schon zurück gezogen haben achten eh schon darauf so wenig Kontakte wie möglich zu haben.

Will man wirklich deutlich runter mit den Zahlen, helfen meiner Meinung nach nur Schulschließungen und vor allem Ausgangsbeschränkungen. Alles andere ist doch nur pseudo.
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Kurze Frage hierzu zum Verständnis:
Hat sich gestern Abend noch jemand den Herren Volker B. aus WI angetan? Meine Freundin und ich waren uns im Anschluss nicht sicher, was er da tatsächlich hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen im privaten Raum gesagt hat. Es hörte sich so an, als ob es sich bei der Beschränkung von max. 5 Personen lediglich um Empfehlungen handelt.
Auch in der Zusammenfassung der neuen Maßnahmen ist mir dieser Passus aufgefallen:

Auf die Frage, ob die Verschärfung in Wohnungen gelte, verwies Bouffier auf die Wahrung der Privatsphäre. Das spricht dafür, dass die Kontaktbeschränkung in den eigenen vier Wänden vom Corona-Kabinett lediglich empfohlen wird.

Mal ehrlich, ich dachte über die Phase der "Empfehlungen" sind wir bei den Infektionszahlen doch schon lange hinaus. Was bringt mir eine Empfehlung, wenn sowieso jeder machen kann was er will?

War das denn die ganze Zeit schon so? Ich ging eigentlich davon aus, dass auch jetzt schon Bußgelder bei Missachtung der Kontaktbeschränkungen verhängt werden konnten.
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Kurze Frage hierzu zum Verständnis:
Hat sich gestern Abend noch jemand den Herren Volker B. aus WI angetan? Meine Freundin und ich waren uns im Anschluss nicht sicher, was er da tatsächlich hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen im privaten Raum gesagt hat. Es hörte sich so an, als ob es sich bei der Beschränkung von max. 5 Personen lediglich um Empfehlungen handelt.
Auch in der Zusammenfassung der neuen Maßnahmen ist mir dieser Passus aufgefallen:

Auf die Frage, ob die Verschärfung in Wohnungen gelte, verwies Bouffier auf die Wahrung der Privatsphäre. Das spricht dafür, dass die Kontaktbeschränkung in den eigenen vier Wänden vom Corona-Kabinett lediglich empfohlen wird.

Mal ehrlich, ich dachte über die Phase der "Empfehlungen" sind wir bei den Infektionszahlen doch schon lange hinaus. Was bringt mir eine Empfehlung, wenn sowieso jeder machen kann was er will?

War das denn die ganze Zeit schon so? Ich ging eigentlich davon aus, dass auch jetzt schon Bußgelder bei Missachtung der Kontaktbeschränkungen verhängt werden konnten.
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Das ist halt sehr schwierig, um nicht zu sagen unmöglich, zu kontrollieren. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein wertvolles Gut und daher wären anlasslose Kontrollen nicht vermittelbar. Und auch wenn jemand verpfiffen würde, könnte der Wohnungsinhaber den Zutritt verweigern, solange kein Durchsuchungsbefehl vorliegt.
Insofern kann ich nachvollziehen, dass keine Regeln aufgestellt werden, die eh nicht kontrolliert werden können.
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Kurze Frage hierzu zum Verständnis:
Hat sich gestern Abend noch jemand den Herren Volker B. aus WI angetan? Meine Freundin und ich waren uns im Anschluss nicht sicher, was er da tatsächlich hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen im privaten Raum gesagt hat. Es hörte sich so an, als ob es sich bei der Beschränkung von max. 5 Personen lediglich um Empfehlungen handelt.
Auch in der Zusammenfassung der neuen Maßnahmen ist mir dieser Passus aufgefallen:

Auf die Frage, ob die Verschärfung in Wohnungen gelte, verwies Bouffier auf die Wahrung der Privatsphäre. Das spricht dafür, dass die Kontaktbeschränkung in den eigenen vier Wänden vom Corona-Kabinett lediglich empfohlen wird.

Mal ehrlich, ich dachte über die Phase der "Empfehlungen" sind wir bei den Infektionszahlen doch schon lange hinaus. Was bringt mir eine Empfehlung, wenn sowieso jeder machen kann was er will?

War das denn die ganze Zeit schon so? Ich ging eigentlich davon aus, dass auch jetzt schon Bußgelder bei Missachtung der Kontaktbeschränkungen verhängt werden konnten.
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Erlebacher_Adler schrieb:

War das denn die ganze Zeit schon so? Ich ging eigentlich davon aus, dass auch jetzt schon Bußgelder bei Missachtung der Kontaktbeschränkungen verhängt werden konnten.


Kontaktbeschränkungen im privaten Raum sind erstens schwer zu kontrollieren und zweitens vermutlich rechtlich auch nicht ganz so einfach zu beschränken. Ich kann mir vorstellen, dass es hier tatsächlich eher Empfehlungen sind?
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Das ist halt sehr schwierig, um nicht zu sagen unmöglich, zu kontrollieren. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein wertvolles Gut und daher wären anlasslose Kontrollen nicht vermittelbar. Und auch wenn jemand verpfiffen würde, könnte der Wohnungsinhaber den Zutritt verweigern, solange kein Durchsuchungsbefehl vorliegt.
Insofern kann ich nachvollziehen, dass keine Regeln aufgestellt werden, die eh nicht kontrolliert werden können.
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Raggamuffin schrieb:

Das ist halt sehr schwierig, um nicht zu sagen unmöglich, zu kontrollieren. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein wertvolles Gut und daher wären anlasslose Kontrollen nicht vermittelbar. Und auch wenn jemand verpfiffen würde, könnte der Wohnungsinhaber den Zutritt verweigern, solange kein Durchsuchungsbefehl vorliegt.
Insofern kann ich nachvollziehen, dass keine Regeln aufgestellt werden, die eh nicht kontrolliert werden können.

Und wie ist das dann bei Ruhestörungen? Und gilt hier nicht "Gefahr im Verzug", wenn Menschen fahrlässig oder absichtlich dazu beitragen, dass das Virus weiter verbreitet wird? Hier jedenfalls häufen sich die Meldungen, dass es seitens der Polizei Anzeigen hagelt gegen Leute, die das Versammlungsverbot zu Hause grob missachten.

Ich bin momentan echt ratlos. Die Maßnahmen im Frühjahr haben doch auch irgendwann mal deutliche Wirksamkeit entfaltet. Die Neuinfektionen stagnieren jetzt zwar, gehen aber nicht zurück. Und das nach über drei Wochen.
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Erlebacher_Adler schrieb:

War das denn die ganze Zeit schon so? Ich ging eigentlich davon aus, dass auch jetzt schon Bußgelder bei Missachtung der Kontaktbeschränkungen verhängt werden konnten.


Kontaktbeschränkungen im privaten Raum sind erstens schwer zu kontrollieren und zweitens vermutlich rechtlich auch nicht ganz so einfach zu beschränken. Ich kann mir vorstellen, dass es hier tatsächlich eher Empfehlungen sind?
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sgevolker schrieb:

Erlebacher_Adler schrieb:

War das denn die ganze Zeit schon so? Ich ging eigentlich davon aus, dass auch jetzt schon Bußgelder bei Missachtung der Kontaktbeschränkungen verhängt werden konnten.


Kontaktbeschränkungen im privaten Raum sind erstens schwer zu kontrollieren und zweitens vermutlich rechtlich auch nicht ganz so einfach zu beschränken. Ich kann mir vorstellen, dass es hier tatsächlich eher Empfehlungen sind?

Ganz sicher nicht. Anders könnte ich mir die zunehmenden Meldungen der Polizei über Anzeigen gegen Partyfeiernde in der eigenen Wohnung nicht erklären.
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sgevolker schrieb:

Erlebacher_Adler schrieb:

War das denn die ganze Zeit schon so? Ich ging eigentlich davon aus, dass auch jetzt schon Bußgelder bei Missachtung der Kontaktbeschränkungen verhängt werden konnten.


Kontaktbeschränkungen im privaten Raum sind erstens schwer zu kontrollieren und zweitens vermutlich rechtlich auch nicht ganz so einfach zu beschränken. Ich kann mir vorstellen, dass es hier tatsächlich eher Empfehlungen sind?

Ganz sicher nicht. Anders könnte ich mir die zunehmenden Meldungen der Polizei über Anzeigen gegen Partyfeiernde in der eigenen Wohnung nicht erklären.
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Deswegen rätseln wir seit gestern Abend ja auch schon. Hier nochmal ein Auszug von hessenschau.de zu den gestern beschlossenen Maßnahmen:

Die Ministerpäsidenten und die Kanzlerin haben sich auf strengere Kontaktbeschränkungen geeinigt. Künftig dürften sich nur noch fünf Personen aus maximal zwei Hausständen treffen, sagte der hessische Regierungschef Bouffier am Mittwochabend: "Das ist glatt eine Halbierung." Kinder unter 14 Jahren fielen nicht unter die Regelung.

Am Donnerstag soll das Corona-Kabinett des Landes darüber entscheiden, ob dies auch für Treffen in Privatwohnungen gelten soll. Bouffier machte klar, dass er die bisherige Linie Hessens weiter für richtig halte: Dort werde eine Beschränkung derzeit nur dringend empfohlen.
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Raggamuffin schrieb:

Das ist halt sehr schwierig, um nicht zu sagen unmöglich, zu kontrollieren. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein wertvolles Gut und daher wären anlasslose Kontrollen nicht vermittelbar. Und auch wenn jemand verpfiffen würde, könnte der Wohnungsinhaber den Zutritt verweigern, solange kein Durchsuchungsbefehl vorliegt.
Insofern kann ich nachvollziehen, dass keine Regeln aufgestellt werden, die eh nicht kontrolliert werden können.

Und wie ist das dann bei Ruhestörungen? Und gilt hier nicht "Gefahr im Verzug", wenn Menschen fahrlässig oder absichtlich dazu beitragen, dass das Virus weiter verbreitet wird? Hier jedenfalls häufen sich die Meldungen, dass es seitens der Polizei Anzeigen hagelt gegen Leute, die das Versammlungsverbot zu Hause grob missachten.

Ich bin momentan echt ratlos. Die Maßnahmen im Frühjahr haben doch auch irgendwann mal deutliche Wirksamkeit entfaltet. Die Neuinfektionen stagnieren jetzt zwar, gehen aber nicht zurück. Und das nach über drei Wochen.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Ich bin momentan echt ratlos. Die Maßnahmen im Frühjahr haben doch auch irgendwann mal deutliche Wirksamkeit entfaltet. Die Neuinfektionen stagnieren jetzt zwar, gehen aber nicht zurück. Und das nach über drei Wochen.
 


Wenn ich raten müsste (was der Fall ist), würde ich sagen, wir haben einfach das Problem, das jetzt nicht Frühjahr ist sondern wir uns dem Winter nähern. D.h. ist Ausgangslage ist ungleich schlechter als noch im März/April, weshalb ich die Stagnation aktuell tatsächlich als Erfolg verbuchen würde, selbst wenn wir uns alle natürlich mehr erhofft haben.
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Raggamuffin schrieb:

Das ist halt sehr schwierig, um nicht zu sagen unmöglich, zu kontrollieren. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein wertvolles Gut und daher wären anlasslose Kontrollen nicht vermittelbar. Und auch wenn jemand verpfiffen würde, könnte der Wohnungsinhaber den Zutritt verweigern, solange kein Durchsuchungsbefehl vorliegt.
Insofern kann ich nachvollziehen, dass keine Regeln aufgestellt werden, die eh nicht kontrolliert werden können.

Und wie ist das dann bei Ruhestörungen? Und gilt hier nicht "Gefahr im Verzug", wenn Menschen fahrlässig oder absichtlich dazu beitragen, dass das Virus weiter verbreitet wird? Hier jedenfalls häufen sich die Meldungen, dass es seitens der Polizei Anzeigen hagelt gegen Leute, die das Versammlungsverbot zu Hause grob missachten.

Ich bin momentan echt ratlos. Die Maßnahmen im Frühjahr haben doch auch irgendwann mal deutliche Wirksamkeit entfaltet. Die Neuinfektionen stagnieren jetzt zwar, gehen aber nicht zurück. Und das nach über drei Wochen.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Und wie ist das dann bei Ruhestörungen?

Auch bei Ruhestörungen dürfte die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl nicht in die Wohnung, es sei denn, sie werden reingelassen. Wenn sie dann allerdings von außen irgendwelche Verstöße erkennen, können sie das sanktionieren. Dann wird auch in der Regel von der "Gefahr in Verzug" Gebrauch gemacht. Wenn es z. B. nach Gras riecht. Wenn die Polizei also an der Tür steht und in der Wohnung mehr Leute als erlaubt sehen kann, dann wird es schwierig.
WuerzburgerAdler schrieb:

Und gilt hier nicht "Gefahr im Verzug", wenn Menschen fahrlässig oder absichtlich dazu beitragen, dass das Virus weiter verbreitet wird?

Das müsste dann wohl ein Gericht klären. Wenn ich mir die Querdenker anschaue, wird der Schluß "Virus fahrlässig verbreiten = Gefahr im Verzug" aber offenbar nicht gezogen.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Ich bin momentan echt ratlos. Die Maßnahmen im Frühjahr haben doch auch irgendwann mal deutliche Wirksamkeit entfaltet. Die Neuinfektionen stagnieren jetzt zwar, gehen aber nicht zurück. Und das nach über drei Wochen.
 


Wenn ich raten müsste (was der Fall ist), würde ich sagen, wir haben einfach das Problem, das jetzt nicht Frühjahr ist sondern wir uns dem Winter nähern. D.h. ist Ausgangslage ist ungleich schlechter als noch im März/April, weshalb ich die Stagnation aktuell tatsächlich als Erfolg verbuchen würde, selbst wenn wir uns alle natürlich mehr erhofft haben.
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ElzerAdler schrieb:

WuerzburgerAdler schrieb:

Ich bin momentan echt ratlos. Die Maßnahmen im Frühjahr haben doch auch irgendwann mal deutliche Wirksamkeit entfaltet. Die Neuinfektionen stagnieren jetzt zwar, gehen aber nicht zurück. Und das nach über drei Wochen.
 


Wenn ich raten müsste (was der Fall ist), würde ich sagen, wir haben einfach das Problem, das jetzt nicht Frühjahr ist sondern wir uns dem Winter nähern. D.h. ist Ausgangslage ist ungleich schlechter als noch im März/April, weshalb ich die Stagnation aktuell tatsächlich als Erfolg verbuchen würde, selbst wenn wir uns alle natürlich mehr erhofft haben.


Mich würde mal interessieren wie viele Menschen sich an einem normalen Wintertag mit allerlei Viren anstecken...vermutlich sind es Hunderttausende. Nicht jeder wird ja sofort krank oder verspürt nur schwache Symptome.
Da es die normalen Viren diesen Winter auch schwerer haben durch die Beschränkungen könnte ich mir vorstellen das es noch niemals zuvor seit der spanischen Grippe so wenig Infektionen gab wie jetzt aktuell. Da wirken zwar 20.000 Neuinfektionen erstmal viel, sind aber in Wahrheit eigentlich wenig. Blöd halt das es diese Covid-Viren sind und nicht die gängigen eher harmlosen...
Selbst mit Dunkelziffer dürften die Gesamt-Infektionen vergleichsweise sehr niedrig sein. Die deutsche Bevölkerung lebt zur Zeit vielleicht gesünder denn je.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Und wie ist das dann bei Ruhestörungen?

Auch bei Ruhestörungen dürfte die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl nicht in die Wohnung, es sei denn, sie werden reingelassen. Wenn sie dann allerdings von außen irgendwelche Verstöße erkennen, können sie das sanktionieren. Dann wird auch in der Regel von der "Gefahr in Verzug" Gebrauch gemacht. Wenn es z. B. nach Gras riecht. Wenn die Polizei also an der Tür steht und in der Wohnung mehr Leute als erlaubt sehen kann, dann wird es schwierig.
WuerzburgerAdler schrieb:

Und gilt hier nicht "Gefahr im Verzug", wenn Menschen fahrlässig oder absichtlich dazu beitragen, dass das Virus weiter verbreitet wird?

Das müsste dann wohl ein Gericht klären. Wenn ich mir die Querdenker anschaue, wird der Schluß "Virus fahrlässig verbreiten = Gefahr im Verzug" aber offenbar nicht gezogen.
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Ist es bei Gefahr im Verzug nicht sogar so das der Durchsuchungsbefehl innerhalb einer Woche nachgeliefert werden muss wenn man ihn haben will? Zumindest hab ich das aus den 80ern so in Erinnerung, da kamen Beamte ganz schön in Schwitzen als den Durchsuchungsbefehl jemand im Revier von den Beamten nachträglich verlangte, die telefonierten eine Stunde sehr hektisch bis sie ihn hatten.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Und wie ist das dann bei Ruhestörungen?

Auch bei Ruhestörungen dürfte die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl nicht in die Wohnung, es sei denn, sie werden reingelassen. Wenn sie dann allerdings von außen irgendwelche Verstöße erkennen, können sie das sanktionieren. Dann wird auch in der Regel von der "Gefahr in Verzug" Gebrauch gemacht. Wenn es z. B. nach Gras riecht. Wenn die Polizei also an der Tür steht und in der Wohnung mehr Leute als erlaubt sehen kann, dann wird es schwierig.
WuerzburgerAdler schrieb:

Und gilt hier nicht "Gefahr im Verzug", wenn Menschen fahrlässig oder absichtlich dazu beitragen, dass das Virus weiter verbreitet wird?

Das müsste dann wohl ein Gericht klären. Wenn ich mir die Querdenker anschaue, wird der Schluß "Virus fahrlässig verbreiten = Gefahr im Verzug" aber offenbar nicht gezogen.
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Raggamuffin schrieb:

Dann wird auch in der Regel von der "Gefahr in Verzug" Gebrauch gemacht. Wenn es z. B. nach Gras riecht. Wenn die Polizei also an der Tür steht und in der Wohnung mehr Leute als erlaubt sehen kann, dann wird es schwierig.


Naja und jetzt ersetzen wir noch "erlaubt" durch "empfohlen" und es ist nicht nur schwierig, sondern überhaupt keine Grundlage da.

Ja, der private Raum ist ein absolut hohes Gut und das ist auch richtig und wichtig so. Allerdings tun sich unsere Politiker mit ihrem Empfehlungs-Geschwurbel meiner Meinung nach keinen Gefallen.
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Raggamuffin schrieb:

Das ist halt sehr schwierig, um nicht zu sagen unmöglich, zu kontrollieren. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein wertvolles Gut und daher wären anlasslose Kontrollen nicht vermittelbar. Und auch wenn jemand verpfiffen würde, könnte der Wohnungsinhaber den Zutritt verweigern, solange kein Durchsuchungsbefehl vorliegt.
Insofern kann ich nachvollziehen, dass keine Regeln aufgestellt werden, die eh nicht kontrolliert werden können.

Und wie ist das dann bei Ruhestörungen? Und gilt hier nicht "Gefahr im Verzug", wenn Menschen fahrlässig oder absichtlich dazu beitragen, dass das Virus weiter verbreitet wird? Hier jedenfalls häufen sich die Meldungen, dass es seitens der Polizei Anzeigen hagelt gegen Leute, die das Versammlungsverbot zu Hause grob missachten.

Ich bin momentan echt ratlos. Die Maßnahmen im Frühjahr haben doch auch irgendwann mal deutliche Wirksamkeit entfaltet. Die Neuinfektionen stagnieren jetzt zwar, gehen aber nicht zurück. Und das nach über drei Wochen.
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Ist umstritten. Juristen sind da eher nicht der Meinung, dass der Verdacht auf eine Corona-Party als "Gefahr im Verzug" durchgeht.  Es gab auch bereits vor einigen Jahren mal ein Gerichtsurteil, in dem klargestellt wurde, dass man die Grundrechte der Menschen nicht mit dem bloßen Verweis auf GiV aushebeln darf. Wer allerdings der Ansicht ist, dass die Polizei bei über 10 Personen in der Wohnung direkt stürmen darf ist, - na, na na? Wer wohl?
Rainer Wendt. Da der sich mit Rechten von Personen bekanntlich nicht so auskennt, denke ich, im Zweifelsfall stimmt immer das Gegenteil.
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Ok. Danke für die Antworten zur Wohnungssituation.
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Das ist halt sehr schwierig, um nicht zu sagen unmöglich, zu kontrollieren. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein wertvolles Gut und daher wären anlasslose Kontrollen nicht vermittelbar. Und auch wenn jemand verpfiffen würde, könnte der Wohnungsinhaber den Zutritt verweigern, solange kein Durchsuchungsbefehl vorliegt.
Insofern kann ich nachvollziehen, dass keine Regeln aufgestellt werden, die eh nicht kontrolliert werden können.
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Raggamuffin schrieb:

Das ist halt sehr schwierig, um nicht zu sagen unmöglich, zu kontrollieren. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein wertvolles Gut und daher wären anlasslose Kontrollen nicht vermittelbar. Und auch wenn jemand verpfiffen würde, könnte der Wohnungsinhaber den Zutritt verweigern, solange kein Durchsuchungsbefehl vorliegt.
Insofern kann ich nachvollziehen, dass keine Regeln aufgestellt werden, die eh nicht kontrolliert werden können.


Ich bin jetzt auch kein Jurist, habe mir das aber vor einiger Zeit mal von einem Juristen erklären lassen.
Verstanden habe ich folgendes:

Im Prinzip geht's um Art 13 GG, Absatz (7).
13 garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung, (7) definiert Ausnahmen.

Die Unverletzlichkeit kann aufgrund eines Gesetztes eingeschränkt werden.
Das geht aber nur in bestimmten Fällen (s.u.) und dann bräuchte man eben auch den Durchsuchungsbefehl nicht.

Seuchenbekämpfung gehört zu diesen Fällen und ich bin nicht sicher, ob da was im neuen Infektionsschutzgesetz geregelt ist.

Aber selbst wenn, jemandem die Tür einzutreten ist eine hohe Hürde, die sich jeder vernünftige Politiker wenn überhaupt als Ultima Ratio vorstellen dürfte, selbst wenn es jetzt gesetzlich geregelt wäre.

Auszug aus Art 13:

1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen...auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.


Quelle:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
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WuerzburgerAdler schrieb:

Ich bin momentan echt ratlos. Die Maßnahmen im Frühjahr haben doch auch irgendwann mal deutliche Wirksamkeit entfaltet. Die Neuinfektionen stagnieren jetzt zwar, gehen aber nicht zurück. Und das nach über drei Wochen.
 


Wenn ich raten müsste (was der Fall ist), würde ich sagen, wir haben einfach das Problem, das jetzt nicht Frühjahr ist sondern wir uns dem Winter nähern. D.h. ist Ausgangslage ist ungleich schlechter als noch im März/April, weshalb ich die Stagnation aktuell tatsächlich als Erfolg verbuchen würde, selbst wenn wir uns alle natürlich mehr erhofft haben.
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ElzerAdler schrieb:

WuerzburgerAdler schrieb:

Ich bin momentan echt ratlos. Die Maßnahmen im Frühjahr haben doch auch irgendwann mal deutliche Wirksamkeit entfaltet. Die Neuinfektionen stagnieren jetzt zwar, gehen aber nicht zurück. Und das nach über drei Wochen.
 


Wenn ich raten müsste (was der Fall ist), würde ich sagen, wir haben einfach das Problem, das jetzt nicht Frühjahr ist sondern wir uns dem Winter nähern. D.h. ist Ausgangslage ist ungleich schlechter als noch im März/April, weshalb ich die Stagnation aktuell tatsächlich als Erfolg verbuchen würde, selbst wenn wir uns alle natürlich mehr erhofft haben.


Und der "Lockdown" war halt viel viel härter. Schulen und Kitas waren Dicht. Alleine deswegen mussten auch viele Eltern zu hause bleiben und gingen nicht zur Arbeit. Außer Supermärkten waren die Läden zu, somit war auch in der gewöhnlichen Innenstadt nur noch wenig los, außer in der Schlange an der Eisdiele. Das war einfach ein großer Unterschied im Vergleich zu vorher.

Bei mir hat sich im Alltag durch den Lockdown Light tatsächlich wenig geändert im Vergleich zu Oktober, außer dass ich nicht mehr zum Amateurfußball und in den Vergnügungspark konnte. Eine überfüllte Innenstadt, wo ich mich weniger "sicher" fühlte als in jedem Vergnügungspark,  habe ich hingegen schon erlebt.
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Raggamuffin schrieb:

Das ist halt sehr schwierig, um nicht zu sagen unmöglich, zu kontrollieren. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein wertvolles Gut und daher wären anlasslose Kontrollen nicht vermittelbar. Und auch wenn jemand verpfiffen würde, könnte der Wohnungsinhaber den Zutritt verweigern, solange kein Durchsuchungsbefehl vorliegt.
Insofern kann ich nachvollziehen, dass keine Regeln aufgestellt werden, die eh nicht kontrolliert werden können.


Ich bin jetzt auch kein Jurist, habe mir das aber vor einiger Zeit mal von einem Juristen erklären lassen.
Verstanden habe ich folgendes:

Im Prinzip geht's um Art 13 GG, Absatz (7).
13 garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung, (7) definiert Ausnahmen.

Die Unverletzlichkeit kann aufgrund eines Gesetztes eingeschränkt werden.
Das geht aber nur in bestimmten Fällen (s.u.) und dann bräuchte man eben auch den Durchsuchungsbefehl nicht.

Seuchenbekämpfung gehört zu diesen Fällen und ich bin nicht sicher, ob da was im neuen Infektionsschutzgesetz geregelt ist.

Aber selbst wenn, jemandem die Tür einzutreten ist eine hohe Hürde, die sich jeder vernünftige Politiker wenn überhaupt als Ultima Ratio vorstellen dürfte, selbst wenn es jetzt gesetzlich geregelt wäre.

Auszug aus Art 13:

1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen...auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.


Quelle:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
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Heute Mittag so abgesegnet durch das Corona-Kabinett in Hessen:

Volker Bouffier schrieb:

"Wir empfehlen dringend, sich auch in häuslicher Umgebung an die Regeln zu halten"
"Aus Respekt vor diesem besonders geschützten Bereich wollen und werden wir das aber nicht mit der Polizei durchsetzen."

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Wenn man schaut wie leichtfertig einige mit dem Virus umgehen kann man nur den Kopf schütteln. Die Amis reisen für ihr Erntedankfest kreuz und quer durch die USA um ihre Familien zu besuchen, deshalb gingen die letzten zwei Tage tausende Inlandsflüge um sie in den USA zu verteilen. Das in der jetzigen Situation ist unverantwortlich. Nur ob das an Weihnachten dann hier soviel anders ist? Zumindest ist Deutschland nicht so groß das man fliegen muss und die Ziele bequem mit dem Auto erreichen kann, die Gefahrenquelle Flugzeug/Flughafen fällt dann meist weg. Trotzdem sollte jeder überlegen ob er Oma und Opa gefährden will oder ob man sich was einfallen lässt wie man sich sieht, ist mit der heutigen Technik ja kein Problem mehr. Lieber warten bis es wieder wärmer ist und man im Garten feiern kann, einfach mal ohne Weihnachten treffen, wäre für ein paar Leute sogar mal was neues.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Und wie ist das dann bei Ruhestörungen?

Auch bei Ruhestörungen dürfte die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl nicht in die Wohnung, es sei denn, sie werden reingelassen. Wenn sie dann allerdings von außen irgendwelche Verstöße erkennen, können sie das sanktionieren. Dann wird auch in der Regel von der "Gefahr in Verzug" Gebrauch gemacht. Wenn es z. B. nach Gras riecht. Wenn die Polizei also an der Tür steht und in der Wohnung mehr Leute als erlaubt sehen kann, dann wird es schwierig.
WuerzburgerAdler schrieb:

Und gilt hier nicht "Gefahr im Verzug", wenn Menschen fahrlässig oder absichtlich dazu beitragen, dass das Virus weiter verbreitet wird?

Das müsste dann wohl ein Gericht klären. Wenn ich mir die Querdenker anschaue, wird der Schluß "Virus fahrlässig verbreiten = Gefahr im Verzug" aber offenbar nicht gezogen.
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Das ist es eben. Wenn die Polizei die Leute selbst sehen oder hören kann, dürfen sie wohl zugreifen. Aber nur weil Nachbar Müller glaubt, dass Nachbar Lehmann schon wieder ne Covid-Sause steigen lässt - eher nicht.
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ElzerAdler schrieb:

WuerzburgerAdler schrieb:

Ich bin momentan echt ratlos. Die Maßnahmen im Frühjahr haben doch auch irgendwann mal deutliche Wirksamkeit entfaltet. Die Neuinfektionen stagnieren jetzt zwar, gehen aber nicht zurück. Und das nach über drei Wochen.
 


Wenn ich raten müsste (was der Fall ist), würde ich sagen, wir haben einfach das Problem, das jetzt nicht Frühjahr ist sondern wir uns dem Winter nähern. D.h. ist Ausgangslage ist ungleich schlechter als noch im März/April, weshalb ich die Stagnation aktuell tatsächlich als Erfolg verbuchen würde, selbst wenn wir uns alle natürlich mehr erhofft haben.


Und der "Lockdown" war halt viel viel härter. Schulen und Kitas waren Dicht. Alleine deswegen mussten auch viele Eltern zu hause bleiben und gingen nicht zur Arbeit. Außer Supermärkten waren die Läden zu, somit war auch in der gewöhnlichen Innenstadt nur noch wenig los, außer in der Schlange an der Eisdiele. Das war einfach ein großer Unterschied im Vergleich zu vorher.

Bei mir hat sich im Alltag durch den Lockdown Light tatsächlich wenig geändert im Vergleich zu Oktober, außer dass ich nicht mehr zum Amateurfußball und in den Vergnügungspark konnte. Eine überfüllte Innenstadt, wo ich mich weniger "sicher" fühlte als in jedem Vergnügungspark,  habe ich hingegen schon erlebt.
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Exil-Adler-NRW schrieb:

ElzerAdler schrieb:

WuerzburgerAdler schrieb:

Ich bin momentan echt ratlos. Die Maßnahmen im Frühjahr haben doch auch irgendwann mal deutliche Wirksamkeit entfaltet. Die Neuinfektionen stagnieren jetzt zwar, gehen aber nicht zurück. Und das nach über drei Wochen.
 


Wenn ich raten müsste (was der Fall ist), würde ich sagen, wir haben einfach das Problem, das jetzt nicht Frühjahr ist sondern wir uns dem Winter nähern. D.h. ist Ausgangslage ist ungleich schlechter als noch im März/April, weshalb ich die Stagnation aktuell tatsächlich als Erfolg verbuchen würde, selbst wenn wir uns alle natürlich mehr erhofft haben.


Und der "Lockdown" war halt viel viel härter. Schulen und Kitas waren Dicht. Alleine deswegen mussten auch viele Eltern zu hause bleiben und gingen nicht zur Arbeit. Außer Supermärkten waren die Läden zu, somit war auch in der gewöhnlichen Innenstadt nur noch wenig los, außer in der Schlange an der Eisdiele. Das war einfach ein großer Unterschied im Vergleich zu vorher.


Darin sehe ich auch den Hauptgrund, warum die Zahlen nicht runter gehen. Ist zugegebenermaßen nur ein Bauchgefühl, aber im Frühjahr war das öffentliche Leben doch tatsächlich runter gefahren. Dagegen sind die Maßnahmen derzeit ein Witz. Ich verstehe daher nicht, warum gestern quasi so gut wie nix neues entschieden wurde.  Wir befinden uns ja fast schon auf dem "Schwedischen Weg".


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