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Corona-Virus (Teil III)


Thread wurde von SGE_Werner am Freitag, 21. Mai 2021, 09:04 Uhr um 09:04 Uhr gesperrt weil:
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Cyrillar schrieb:


Die gleichen verbieten uns jedoch den Umgang mit den engsten vertrauten. Die Menschen die man liebt und die man braucht.


da hier ja einige die ganze zeit schreiben, dass sämtliche treffen verboten seien:
die kontaktbeschränkungen (zumindest in hessen) beziehen sich nur auf den öffentlichen raum, während es für die eigenen vier wände lediglich eine "dringende empfehlung" gibt, sich hier nicht zu treffen.
mit der absurden folge, dass du 100 leute zur party in der stickigen wohnung einladen darfst, aber draußen an der frischen luft, wo das risiko minimal ist, nur eine weitere person aus einem anderen haushalt treffen darfst. von verweilverboten, nächtlichen ausgangssperren und ähnlichen scherzen mal ganz abgesehen. mit der folge, dass immer mehr leute die regelungen kaum noch beachten.
eigentlich müsste sich die politik jetzt hinstellen und sagen, dass man doch gerne freunde und familie an ostern draußen treffen solle, von mir aus auch mit abstand und maske zum osterspaziergang, aber doch gefälligst zusammenkünfte in geschlossenen räumen unbedingt zu vermeiden hat.
aber das wäre dann wohl die nächste kaum noch vermittelbare kehrtwendung..
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derUlukai schrieb:

die kontaktbeschränkungen (zumindest in hessen) beziehen sich nur auf den öffentlichen raum, während es für die eigenen vier wände lediglich eine "dringende empfehlung" gibt, sich hier nicht zu treffen.

Hast du dafür eine Quelle? Ich habe das ganz anders gelesen.
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derUlukai schrieb:

die kontaktbeschränkungen (zumindest in hessen) beziehen sich nur auf den öffentlichen raum, während es für die eigenen vier wände lediglich eine "dringende empfehlung" gibt, sich hier nicht zu treffen.

Hast du dafür eine Quelle? Ich habe das ganz anders gelesen.
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https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/fragen-und-antworten-zu-den-wichtigsten-regelungen#Kontaktbeschr%C3%A4nkungen

Für Treffen in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus oder im eigenen Garten empfehlen wir dringend eine Beschränkung auf den eigenen und einen weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen. Auch hier zählen dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren nicht mit.
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https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/fragen-und-antworten-zu-den-wichtigsten-regelungen#Kontaktbeschr%C3%A4nkungen

Für Treffen in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus oder im eigenen Garten empfehlen wir dringend eine Beschränkung auf den eigenen und einen weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen. Auch hier zählen dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren nicht mit.
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Hier liest sich das ganz anders, und ich interpretiere das als bundesweite Vorschrift:

https://www.t-online.de/leben/reisen/id_89709860/osterurlaub-trotz-corona-wie-sie-in-deutschland-noch-reisen-duerfen.html

Einem Osterbesuch bei der Familie steht grundsätzlich nichts im Weg. Allerdings dürfen auch dann nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mit zählen. Eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen über die Feiertage – wie etwa an Weihnachten, als Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich waren – wird es zu Ostern nicht geben.
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So, wieder etwas beruhigt .

Der Frisör dient nur als Beispiel für unwichtige Sachen auf die selbst die größten Mahner los rennen (sicher auch nicht alle) . Sie gehen bewusst raus und zu einer Person die vermutlich an diesem Tag schon 15 Kontakte hatte. Hygienekonzept hin oder her. Es besteht ein Risiko und das wägt dieser für sich als ok ab.

Nur weil Spahn, Merkel, Bouffier und co sagen: ist erlaubt.
Hätten wir uns alle vor einem Jahr eine Glatze geschnitten würden wir heut Trotzdem wieder wie die Beatles aussehen. Zeit mit der Familie wächst jedoch nicht nach.

Die gleichen verbieten uns jedoch den Umgang mit den engsten vertrauten. Die Menschen die man liebt und die man braucht.

Es geht mir nicht ums Feiern wie es hier abgetan wird sondern zwei Kindern die aktuell in einer Phase sind wo sie alles aufsaugen und Bindungen knüpfen. Um 3 Menschen die ,auch ohne Corona, jederzeit versterben können einfach weil sie die 80 vor oder kurz hinter sich haben. Es macht uns allen schwer zu schaffen das die Institution Familie verboten ist weil wir nicht in einem Haushalt wohnen. Und selbst mit vorab Isolation und Test ist es Verboten.

Wir haben heute entschieden das wir wie geplant unser 3 Tage Treffen abhalten.  Wenn ein Nachbar meint uns anzuzeigen und wir Strafe zahlen müssen ist es halt so.

Mag einigen nicht gefallen aber wir Treffen alle Vorkehrungen mit bestem Gewissen und zu 100% sicherer als der Weg zur Arbeit und der Aufenthalt im Büro und auch sicherer als ein Frisörbesuch und für uns ist es auch wichtiger und lebensnotwendig im Gegensatz zu einer tollen Frisur oder Blumenzwiebeln aus dem Baumarkt.

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Wie bereits gesagt: Ich wollte deine Probleme keineswegs abtun, und auch sonst niemand hier.
Aber ich muss dir jetzt auch mal ehrlich sagen: Du könntest auch mit deinen Kindern ihre Großeltern besuchen, ohne ne 3-Tages-Fete mit 20 Leuten zu schmeißen. Das, was du da vorhast, klingt für mich deutlich mehr nach Privatvergnügen, als wenn Tafelberg oder ich zum Friseur gehen. "Lebensnotwendig" ist deine Familienfeier in dieser Form auf keinen Fall.

Was aber lebensnotwendig ist, ist ein Einkommen, auch für Friseure.

Und auch als Kunde geht es da übrigens nicht nur um persönliche Eitelkeiten. Mir persönlich ist mein Aussehen auch nicht so wichtig, in der Geschäftswelt isses das aber nun mal schon. Ich MUSS also zum Friseur gehen, wenn es geht, weil es beruflich einfach nicht toleriert wird, scheiße auszusehen, sobald es vermeidbar ist.
Für dich wäre die Beatles-Frisur vielleicht kein Problem, für mich aber schon.
Deine Darstellung, dass Friseurbesuche unnötige Eitelkeiten sind, deine Familienfeier mit 20 Leuten aber psychologisch notwendig, muss ich daher zurückweisen.

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Wie bereits gesagt: Ich wollte deine Probleme keineswegs abtun, und auch sonst niemand hier.
Aber ich muss dir jetzt auch mal ehrlich sagen: Du könntest auch mit deinen Kindern ihre Großeltern besuchen, ohne ne 3-Tages-Fete mit 20 Leuten zu schmeißen. Das, was du da vorhast, klingt für mich deutlich mehr nach Privatvergnügen, als wenn Tafelberg oder ich zum Friseur gehen. "Lebensnotwendig" ist deine Familienfeier in dieser Form auf keinen Fall.

Was aber lebensnotwendig ist, ist ein Einkommen, auch für Friseure.

Und auch als Kunde geht es da übrigens nicht nur um persönliche Eitelkeiten. Mir persönlich ist mein Aussehen auch nicht so wichtig, in der Geschäftswelt isses das aber nun mal schon. Ich MUSS also zum Friseur gehen, wenn es geht, weil es beruflich einfach nicht toleriert wird, scheiße auszusehen, sobald es vermeidbar ist.
Für dich wäre die Beatles-Frisur vielleicht kein Problem, für mich aber schon.
Deine Darstellung, dass Friseurbesuche unnötige Eitelkeiten sind, deine Familienfeier mit 20 Leuten aber psychologisch notwendig, muss ich daher zurückweisen.

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Adlerdenis schrieb:

Deine Darstellung, dass Friseurbesuche unnötige Eitelkeiten sind, deine Familienfeier mit 20 Leuten aber psychologisch notwendig, muss ich daher zurückweisen.


Namentlich für das Kind, dem es mit 2 Jahren vermutlich ziemlich schnuppe ist, ob Großeltern, Onkel und Tanten gleichzeitig anwesend sind oder zeitversetzt.
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derUlukai schrieb:

die kontaktbeschränkungen (zumindest in hessen) beziehen sich nur auf den öffentlichen raum, während es für die eigenen vier wände lediglich eine "dringende empfehlung" gibt, sich hier nicht zu treffen.

Hast du dafür eine Quelle? Ich habe das ganz anders gelesen.
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wird auch überraschenderweise ganz anders, bzw überhaupt nicht kommuniziert. um nicht das böse lückenpressewort zu benutzen..
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Hier liest sich das ganz anders, und ich interpretiere das als bundesweite Vorschrift:

https://www.t-online.de/leben/reisen/id_89709860/osterurlaub-trotz-corona-wie-sie-in-deutschland-noch-reisen-duerfen.html

Einem Osterbesuch bei der Familie steht grundsätzlich nichts im Weg. Allerdings dürfen auch dann nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mit zählen. Eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen über die Feiertage – wie etwa an Weihnachten, als Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich waren – wird es zu Ostern nicht geben.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Hier liest sich das ganz anders, und ich interpretiere das als bundesweite Vorschrift:

https://www.t-online.de/leben/reisen/id_89709860/osterurlaub-trotz-corona-wie-sie-in-deutschland-noch-reisen-duerfen.html

Einem Osterbesuch bei der Familie steht grundsätzlich nichts im Weg. Allerdings dürfen auch dann nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mit zählen. Eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen über die Feiertage – wie etwa an Weihnachten, als Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich waren – wird es zu Ostern nicht geben.

Zumindest steht es sogar wörtlich so auch in der hessischen Landesverordnung:

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/03_corona-kontakt-_und_betriebsbeschraenkungsverordnung_stand_08.03.21_barrierefrei_0.pdf
(4) Für private Zusammenkünfte wird eine Beschränkung auf den eigenen sowie einen weiteren Hausstand, jedoch auf höchstens fünf Personen, dringend empfohlen; dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Dabei wird die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände dringend empfohlen.

Auf bundesebene gibt es meines Wissens nach solche Verordnungen nicht, da Ländersache. Habe auf die Schnelle auch nichts dazu gefunden. Wobei der Konsens auf Bundesebene, und da gebe ich dir Recht, auch den privaten Bereich miteinschließt:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-diese-regeln-und-einschraenkung-gelten-1734724
Bereits seit dem 8. März sind private Zusammenkünfte des eigenen Hausshalts mit einem weiteren Haushalt möglich. Insgesamt dürfen nicht mehr als fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit.
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Hier liest sich das ganz anders, und ich interpretiere das als bundesweite Vorschrift:

https://www.t-online.de/leben/reisen/id_89709860/osterurlaub-trotz-corona-wie-sie-in-deutschland-noch-reisen-duerfen.html

Einem Osterbesuch bei der Familie steht grundsätzlich nichts im Weg. Allerdings dürfen auch dann nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mit zählen. Eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen über die Feiertage – wie etwa an Weihnachten, als Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich waren – wird es zu Ostern nicht geben.
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ich würde mich da doch eher an die auslegungshinweise aus dem zuständigen ministerium halten, anstatt auf das abschreibprodukt von t-online. wobei das ja auch nicht falsch ist - nur eben auf den öffentlichen raum bezogen; nicht auf die eigene wohnung.
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Ich sollte die Augen aufmachen...
So steht es in meinem Link von der Bundesregierung:
Entscheidend sind immer die Corona-Regeln der Bundesländer.
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ich würde mich da doch eher an die auslegungshinweise aus dem zuständigen ministerium halten, anstatt auf das abschreibprodukt von t-online. wobei das ja auch nicht falsch ist - nur eben auf den öffentlichen raum bezogen; nicht auf die eigene wohnung.
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Wieder mal ein Fingerzeig dafür, dass der Föderalismus für Krisensituationen nicht geeignet erscheint. Wenn nicht einmal die Kommunikation klappt...
Nach meinem Empfinden haben sich die Bundesländer auf diesen Konsens geeinigt. Nun schreibt Hessen wieder was anderes. Irgendjemand spinnt hier doch.

Vielleicht kann man ja sogar in Hessen am Gründonnerstag einkaufen? Wer weiß?
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Hier liest sich das ganz anders, und ich interpretiere das als bundesweite Vorschrift:

https://www.t-online.de/leben/reisen/id_89709860/osterurlaub-trotz-corona-wie-sie-in-deutschland-noch-reisen-duerfen.html

Einem Osterbesuch bei der Familie steht grundsätzlich nichts im Weg. Allerdings dürfen auch dann nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mit zählen. Eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen über die Feiertage – wie etwa an Weihnachten, als Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich waren – wird es zu Ostern nicht geben.
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Leider gilt in Hessen bislang wirklich nur diese Empfehlung und ich gehe mal schwer davon aus, dass das auch so bleibt. Genauso wie Hessen lediglich die Präsenzpflicht in den Schule aufgehoben hatte, anstatt sie zu schließen oder als einziges Bundesland die Fitnessstudios geöffnet hat.
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ich würde mich da doch eher an die auslegungshinweise aus dem zuständigen ministerium halten, anstatt auf das abschreibprodukt von t-online. wobei das ja auch nicht falsch ist - nur eben auf den öffentlichen raum bezogen; nicht auf die eigene wohnung.
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Ich halte mich an die Vernunft.
Daher besuche ich alleine meine Eltern am Karfreitag.
Das war's.
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Mooooment!!! In der hessischen Verordnung steht: Stand 19.3.
Die MP-Konferenz war wann? Am 22.3.
Sie haben es nur noch nicht aktualisiert.
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Mooooment!!! In der hessischen Verordnung steht: Stand 19.3.
Die MP-Konferenz war wann? Am 22.3.
Sie haben es nur noch nicht aktualisiert.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Mooooment!!! In der hessischen Verordnung steht: Stand 19.3.
Die MP-Konferenz war wann? Am 22.3.
Sie haben es nur noch nicht aktualisiert.

Ja, wart mal ab. Bisher hatten auch schon 15 von 16 Bundesländer ein Verbot für das Treffen Zuhause.
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Ich halte mich an die Vernunft.
Daher besuche ich alleine meine Eltern am Karfreitag.
Das war's.
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reggaetyp schrieb:

Ich halte mich an die Vernunft.

Das ist ohnehin am besten.
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Wieder mal ein Fingerzeig dafür, dass der Föderalismus für Krisensituationen nicht geeignet erscheint. Wenn nicht einmal die Kommunikation klappt...
Nach meinem Empfinden haben sich die Bundesländer auf diesen Konsens geeinigt. Nun schreibt Hessen wieder was anderes. Irgendjemand spinnt hier doch.

Vielleicht kann man ja sogar in Hessen am Gründonnerstag einkaufen? Wer weiß?
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Das ist ja genau der Umstand, über den seit einem Jahr geredet wird. Wenn RLP die Geschäfte aufmacht und man in Hessen nur mit Termin einkaufen kann kommen die Wiesbadener alle nach Mainz zum Shoppen. Genauso mit Frisören, Gaststätten etc. Wir hatten das Thema mit den Beherbergungsverboten. Und wir hatten es mit Schulen.
Ganz toll war übrigens der Umstand, dass (mindestens für kurze Zeit, keine Ahnung ob das noch aktuell ist) ein Geschwisterkind von einem positiv bestätigten Coronafall in Hessen nicht zur Schule gehen durfte, wenn es allerdings in RLP zur Schule geht sehr wohl um Unterricht musste.
Kannstedirnichausdenkensowas...
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Das ist ja genau der Umstand, über den seit einem Jahr geredet wird. Wenn RLP die Geschäfte aufmacht und man in Hessen nur mit Termin einkaufen kann kommen die Wiesbadener alle nach Mainz zum Shoppen. Genauso mit Frisören, Gaststätten etc. Wir hatten das Thema mit den Beherbergungsverboten. Und wir hatten es mit Schulen.
Ganz toll war übrigens der Umstand, dass (mindestens für kurze Zeit, keine Ahnung ob das noch aktuell ist) ein Geschwisterkind von einem positiv bestätigten Coronafall in Hessen nicht zur Schule gehen durfte, wenn es allerdings in RLP zur Schule geht sehr wohl um Unterricht musste.
Kannstedirnichausdenkensowas...
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Eben deshalb ging ich bislang davon aus, dass man sich heute Nacht auf bundesweite Regelungen verständigt hat. Und ehrlich gesagt gehe ich eigentlich immer noch davon aus. So lange, bis diese Hessen.de-Seite den dort beschriebenen Stand auf 23.3.2021 korrigiert.
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Eben deshalb ging ich bislang davon aus, dass man sich heute Nacht auf bundesweite Regelungen verständigt hat. Und ehrlich gesagt gehe ich eigentlich immer noch davon aus. So lange, bis diese Hessen.de-Seite den dort beschriebenen Stand auf 23.3.2021 korrigiert.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Eben deshalb ging ich bislang davon aus, dass man sich heute Nacht auf bundesweite Regelungen verständigt hat. Und ehrlich gesagt gehe ich eigentlich immer noch davon aus. So lange, bis diese Hessen.de-Seite den dort beschriebenen Stand auf 23.3.2021 korrigiert.

Du bist ja ein Optimist!
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WuerzburgerAdler schrieb:

Eben deshalb ging ich bislang davon aus, dass man sich heute Nacht auf bundesweite Regelungen verständigt hat. Und ehrlich gesagt gehe ich eigentlich immer noch davon aus. So lange, bis diese Hessen.de-Seite den dort beschriebenen Stand auf 23.3.2021 korrigiert.

Du bist ja ein Optimist!
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Arya schrieb:

WuerzburgerAdler schrieb:

Eben deshalb ging ich bislang davon aus, dass man sich heute Nacht auf bundesweite Regelungen verständigt hat. Und ehrlich gesagt gehe ich eigentlich immer noch davon aus. So lange, bis diese Hessen.de-Seite den dort beschriebenen Stand auf 23.3.2021 korrigiert.

Du bist ja ein Optimist!

Ich bin verhalten pessimistisch. 😊
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Ist der Gründonnerstag jetzt ein Feiertag?


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