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Nach der Bundestagswahl 2021 - Regierungsarbeit und mehr

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hawischer schrieb:

Was bleibt, der Kompromiss der jetzt Gesetz ist, ist besser als der ursprüngliche Vorschlag. Und das hat mich überzeugt.
Und Heil findet ihn inzwischen auch gut.


Da aus meiner Sicht das wichtigste geblieben ist, kann ich auch gut damit leben. Am Ende geht es darum dem akuten Fachkräftemangel, der erstmal nicht mehr wegzugehen scheint, entgegen zu wirken. Ein Einwanderungsgesetz wird hier ebenfalls hoffentlich behilflich sein.

Und ob man Menschen, die gerade arbeitslos geworden sind zumindest ein halbes Jahr geben kann, um das Problem selbstständig zu lösen, sofern diese das wünschen, kann jeder für sich beantworten. Die Menschen, die ich kenne, die arbeitslos geworden sind, hatten alles im Kopf, aber gewiss nicht auf der faulen Haut liegen zu wollen. Aber gut, es geht auch ohne ein halbes Jahr Vertrauenszeit.
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Schönesge schrieb:

Und ob man Menschen, die gerade arbeitslos geworden sind zumindest ein halbes Jahr geben kann,...

Kann es sein, dass Du das Prinzip immer noch nicht so vollständig verstanden hast?
Wenn jemand arbeitslos wird, dann hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1). Das wird von den Versicherungsbeiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. In der Regel 12 Monate, für Ältere auch länger. Dafür muss vorher eine Mindestzeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden. Mindestens 12 Monate in den letzen 2 Jahren.

Das ALG2, künftig Bürgergeld ist steuerfinanziert und wird für die meisten Arbeitslosen nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit gezahlt und unterliegt keiner Befristung. Anspruch können auch die haben, die vorher keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Z.B. Ex-Selbständige oder Ukraineflüchtlinge gemäß Sonderregelung.

Die Zeit  in einer Arbeitslosigkeit "das Problem zu lösen", hatten ALG1 Empfänger also bereits. Diese Unterscheidung solltest Du zumindest machen.
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Schönesge schrieb:

Und ob man Menschen, die gerade arbeitslos geworden sind zumindest ein halbes Jahr geben kann,...

Kann es sein, dass Du das Prinzip immer noch nicht so vollständig verstanden hast?
Wenn jemand arbeitslos wird, dann hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1). Das wird von den Versicherungsbeiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. In der Regel 12 Monate, für Ältere auch länger. Dafür muss vorher eine Mindestzeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden. Mindestens 12 Monate in den letzen 2 Jahren.

Das ALG2, künftig Bürgergeld ist steuerfinanziert und wird für die meisten Arbeitslosen nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit gezahlt und unterliegt keiner Befristung. Anspruch können auch die haben, die vorher keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Z.B. Ex-Selbständige oder Ukraineflüchtlinge gemäß Sonderregelung.

Die Zeit  in einer Arbeitslosigkeit "das Problem zu lösen", hatten ALG1 Empfänger also bereits. Diese Unterscheidung solltest Du zumindest machen.
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hawischer schrieb:

Schönesge schrieb:

Und ob man Menschen, die gerade arbeitslos geworden sind zumindest ein halbes Jahr geben kann,...

Kann es sein, dass Du das Prinzip immer noch nicht so vollständig verstanden hast?
Wenn jemand arbeitslos wird, dann hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1). Das wird von den Versicherungsbeiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. In der Regel 12 Monate, für Ältere auch länger. Dafür muss vorher eine Mindestzeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden. Mindestens 12 Monate in den letzen 2 Jahren.

Das ALG2, künftig Bürgergeld ist steuerfinanziert und wird für die meisten Arbeitslosen nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit gezahlt und unterliegt keiner Befristung. Anspruch können auch die haben, die vorher keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Z.B. Ex-Selbständige oder Ukraineflüchtlinge gemäß Sonderregelung.

Die Zeit  in einer Arbeitslosigkeit "das Problem zu lösen", hatten ALG1 Empfänger also bereits. Diese Unterscheidung solltest Du zumindest machen.

Bedarf die Diskussion über eine etwaige Schonzeit für Alg II-Empfänger, wenn man diese denn anhand einer Unterscheidung anhand des vorherigen Alg-Bezuges führen möchte, nicht vielleicht seriöserweise einer belastbaren Datengrundlage?
Wie viele Alg II-Bezieher standen denn direkt vorher im Alg (I)-Bezug und hatten daher bereits eine längerfristige Möglichkeit der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt?

Ich habe leider auf die Schnelle keine dahingehenden Daten gefunden. Nur diese, anhand derer man einen Vergleich anstellen könnte, wie viele Alg II-Empfäger wohl direkt vor dem aktuellöen bezug Alg I bezogen hatten.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1377/umfrage/leistungsempfaenger-von-arbeitslosengeld-jahresdurchschnittswerte/

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1396/umfrage/leistungsempfaenger-von-arbeitslosengeld-ii-jahresdurchschnittswerte/

Bei diesen Daten müsste man seltverständlich einerseits berücksichtigen, dass erfreulicherweise nicht alle Alg-Empfänger mangels Aufnahme einer neuen Tätigkeit ins Alg II rutschen und dass Alg II-Empfänger leider bisweilen mehrere Jahre diese Leistungen beziehen und daher jährlich wiederkehrend in die Statistik einfließen.
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Schönesge schrieb:

Und ob man Menschen, die gerade arbeitslos geworden sind zumindest ein halbes Jahr geben kann,...

Kann es sein, dass Du das Prinzip immer noch nicht so vollständig verstanden hast?
Wenn jemand arbeitslos wird, dann hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1). Das wird von den Versicherungsbeiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. In der Regel 12 Monate, für Ältere auch länger. Dafür muss vorher eine Mindestzeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden. Mindestens 12 Monate in den letzen 2 Jahren.

Das ALG2, künftig Bürgergeld ist steuerfinanziert und wird für die meisten Arbeitslosen nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit gezahlt und unterliegt keiner Befristung. Anspruch können auch die haben, die vorher keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Z.B. Ex-Selbständige oder Ukraineflüchtlinge gemäß Sonderregelung.

Die Zeit  in einer Arbeitslosigkeit "das Problem zu lösen", hatten ALG1 Empfänger also bereits. Diese Unterscheidung solltest Du zumindest machen.
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hawischer schrieb:

Schönesge schrieb:

Und ob man Menschen, die gerade arbeitslos geworden sind zumindest ein halbes Jahr geben kann,...

Kann es sein, dass Du das Prinzip immer noch nicht so vollständig verstanden hast?
Wenn jemand arbeitslos wird, dann hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1). Das wird von den Versicherungsbeiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. In der Regel 12 Monate, für Ältere auch länger. Dafür muss vorher eine Mindestzeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden. Mindestens 12 Monate in den letzen 2 Jahren.

Das ALG2, künftig Bürgergeld ist steuerfinanziert und wird für die meisten Arbeitslosen nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit gezahlt und unterliegt keiner Befristung. Anspruch können auch die haben, die vorher keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Z.B. Ex-Selbständige oder Ukraineflüchtlinge gemäß Sonderregelung.

Die Zeit  in einer Arbeitslosigkeit "das Problem zu lösen", hatten ALG1 Empfänger also bereits. Diese Unterscheidung solltest Du zumindest machen.


Wenn das tatsächlich so geplant war, hast du natürlich einen Punkt.

In den Fällen, in welchen man zunächst Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wäre eine  Vertrauenszeit von einem weiteren halben Jahr danach, nicht notwendig. Da bin ich bei dir.
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Ungeachtet dessen finde ich es recht gewagt, unter Berufung auf einen(!) Mitarbeiter irgendeines Jobcenters den angeblichen "Test" einer SGB II-Reform bewerten zu wollen, ohne über einige Seiten der Diskussion hinweg auch nur einmal darauf einzugehen, dass Ursache der Notwendigkeit(!) einer Reform des Sanktionsregelwerkes im SGB II die Entscheidung des Bundesverfassungegrichtes vom 05.11.2019 war:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html

Ferner war die Aussetzung auch der Sanktionen bei Meldeverstößen, die übrigens entgegen obiger Erwähnung nicht etwas gravierend anderes, sondern sehr wohl auch eine Pflichtverletzung darstellen, zuvörderst der Tatsache geschuldet, dass bei den Jobcentern pandemiebedingt persönliche Termine gar nicht mehr angeboten worden waren.

Hier hingegen wurde der Anschein erweckt, die Ampel hätte sich das alles mal eben so ausgedacht.
Es hatte jedoch vielmehr erkennbar (grund)rechtliche Gründe, weshalb ein sog. Sanktionsmoratoium erlassen worden war.
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Ungeachtet dessen finde ich es recht gewagt, unter Berufung auf einen(!) Mitarbeiter irgendeines Jobcenters den angeblichen "Test" einer SGB II-Reform bewerten zu wollen, ohne über einige Seiten der Diskussion hinweg auch nur einmal darauf einzugehen, dass Ursache der Notwendigkeit(!) einer Reform des Sanktionsregelwerkes im SGB II die Entscheidung des Bundesverfassungegrichtes vom 05.11.2019 war:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html

Ferner war die Aussetzung auch der Sanktionen bei Meldeverstößen, die übrigens entgegen obiger Erwähnung nicht etwas gravierend anderes, sondern sehr wohl auch eine Pflichtverletzung darstellen, zuvörderst der Tatsache geschuldet, dass bei den Jobcentern pandemiebedingt persönliche Termine gar nicht mehr angeboten worden waren.

Hier hingegen wurde der Anschein erweckt, die Ampel hätte sich das alles mal eben so ausgedacht.
Es hatte jedoch vielmehr erkennbar (grund)rechtliche Gründe, weshalb ein sog. Sanktionsmoratoium erlassen worden war.
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Misanthrop schrieb:

ohne über einige Seiten der Diskussion hinweg auch nur einmal darauf einzugehen, dass Ursache der Notwendigkeit(!) einer Reform des Sanktionsregelwerkes im SGB II die Entscheidung des Bundesverfassungegrichtes vom 05.11.2019 war:

Ich denke das Thema ist ausdiskutiert, deshalb nur kurz, um den User daraufhin zu weisen das die FAS nicht mit einem(!), sondern mehreren Jobcenter -Mitarbeitern gesprochen hat, die im verlinkten Artikel namentlich benannt sind.

Die zitierte Entscheidung des Verfassungsgerichts aus 2019 hat sehr wohl Eingang in die Praxis der Jobcenter gefunden. Dazu bräuchte es keine Bürgergeldgesetze.
Als Beleg möge der User die "Fachlichen Weisungen" der Bundesanstalt für Arbeit vom 02.12.2019  lesen, die Bezug auf das Urteil vom BVerfG vom 05.11.2019 nehmen.
fw-sgb-ii-31-31b_ba015902.pdf

Unrichtig ist auch die Behauptung, ein Verstoß gegen die Meldevorschriften sei ähnlich den Pflichtverletzung gegen die Mitwirkungsbestimmungen. Der Gesetzgeber unterscheidet sie deutlich.
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Misanthrop schrieb:

ohne über einige Seiten der Diskussion hinweg auch nur einmal darauf einzugehen, dass Ursache der Notwendigkeit(!) einer Reform des Sanktionsregelwerkes im SGB II die Entscheidung des Bundesverfassungegrichtes vom 05.11.2019 war:

Ich denke das Thema ist ausdiskutiert, deshalb nur kurz, um den User daraufhin zu weisen das die FAS nicht mit einem(!), sondern mehreren Jobcenter -Mitarbeitern gesprochen hat, die im verlinkten Artikel namentlich benannt sind.

Die zitierte Entscheidung des Verfassungsgerichts aus 2019 hat sehr wohl Eingang in die Praxis der Jobcenter gefunden. Dazu bräuchte es keine Bürgergeldgesetze.
Als Beleg möge der User die "Fachlichen Weisungen" der Bundesanstalt für Arbeit vom 02.12.2019  lesen, die Bezug auf das Urteil vom BVerfG vom 05.11.2019 nehmen.
fw-sgb-ii-31-31b_ba015902.pdf

Unrichtig ist auch die Behauptung, ein Verstoß gegen die Meldevorschriften sei ähnlich den Pflichtverletzung gegen die Mitwirkungsbestimmungen. Der Gesetzgeber unterscheidet sie deutlich.
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hawischer schrieb:

Misanthrop schrieb:

ohne über einige Seiten der Diskussion hinweg auch nur einmal darauf einzugehen, dass Ursache der Notwendigkeit(!) einer Reform des Sanktionsregelwerkes im SGB II die Entscheidung des Bundesverfassungegrichtes vom 05.11.2019 war:

Ich denke das Thema ist ausdiskutiert, ...

Das erklärst Du in jüngster Zeit häufiger, wenn man sich mit Deinen Beiträgen kritisch auseinandersetzt.


...deshalb nur kurz, um den User daraufhin zu weisen das die FAS nicht mit einem(!), sondern mehreren Jobcenter -Mitarbeitern gesprochen hat, die im verlinkten Artikel namentlich benannt sind.


Das könnte man vielleicht auch als geneigter Leser Deines Beitrages auch erkennen, wenn es sich nicht um einen Link mit Bezahlschranke handeln würde.
Zitiert hattest Du aus diesem übrigens ebenfalls nur einen Fallmanager.

Die zitierte Entscheidung des Verfassungsgerichts aus 2019 hat sehr wohl Eingang in die Praxis der Jobcenter gefunden. Dazu bräuchte es keine Bürgergeldgesetze.
Als Beleg möge der User die "Fachlichen Weisungen" der Bundesanstalt für Arbeit vom 02.12.2019  lesen, die Bezug auf das Urteil vom BVerfG vom 05.11.2019 nehmen.
fw-sgb-ii-31-31b_ba015902.pdf

Und wenn Du nicht regelmäßig sinnentstellend, weil verkürzt, zitieren würdest, dann könnte man hier auch unschwer nachlesen, dass ich nicht etwa angemerkt hatte, dass die BA oder die Jobcenter sich nicht um das Urteil des BVerfG gekümmert hätten, sondern vielmehr, dass Du hier seitenlang doziert hattest, ohne dieses richtungsweisende Urteil auch nur am Rande zu erwähnen.

Da Du offenbar sogar die Dienstanweisungen der BA studiert hattest, kannst Du mir nicht weismachen, Du wärst nicht irgendwo darauf gestoßen.
Aber das behauptest Du ja auch nicht einmal selbst. Du hattest es halt offenbar dann nur irgendwie komischerweise nicht der Erwähnung wert befunden.

Vielmehr hattest Du den Eindruck erweckt, die Ampel-Koalition hätte sich da etwas ausgedacht, um die alten Hartz 4-Gesetze auf den Kopf zu stellen. Das hatte ich bemängelt.

Unrichtig ist auch die Behauptung, ein Verstoß gegen die Meldevorschriften sei ähnlich den Pflichtverletzung gegen die Mitwirkungsbestimmungen. Der Gesetzgeber unterscheidet sie deutlich.

Tatsächlich? Ist das so?

Ein Meldeversäumnis ist also keine Pflichtverletzung?
Was glaubst Du wohl ist dann die verwaltungsrechtliche Begründung für die Sanktionsmöglichkeit?

Ich habe ürigens, was Du leider wiederum - aus welchen Gründen auch immer - nicht zitieren möchtest, überhaupt nichts von irgendwelchen Ähnlichkeiten geschrieben.
Was ich geschrieben hatte, war, dass entgegen Deiner Darstellung Mitwirkungsobliegenheiten Pflichtverletzungen sind und Meldeverstöße ebenfalls. Und wenn der Gesetzgeber sich hundert SGB II-Normen für verschiedene Pflichtverletzungen erdacht hätte, würde das hieran auch nichts ändern. Es können ja auch mehrere StGB-Normen jeweils Verbrechen oder Vergehen zum Gegenstand haben, auch wenn sie bekanntlich über das halbe StGB verstreut sind.

Ich gebe Dir aber noch einen kleinen Wink:
Ohne (Melde-)Pflicht kein (Meldepflicht-)Verstoß. Ohne Verstoß keine Sanktionsmöglichkeit.
Das ist simple Verhältnismäßigkeit.

Da Du mir aber ohnehin immer noch nicht glaubst, selbst wenn ich mir die Finger wundschreibe, und für sein angebliches Unverständnis der Gesetzessystematik oben sogar den User schönesge gerüffelt hattest, mag Dich vielleicht wenigstens obergerichtliche Rechtsprechung überzeugen:

"Minderungen wegen Meldepflichtverletzungen treten zu Minderungen nach § 31 SGB II hinzu (Beispiel: 10 Prozent Minderung aufgrund Verletzung der Meldepflicht vom 01.05. bis 31.07. und 30 Prozent Minderung aufgrund einer Verletzung der Grundpflichten vom 01.05. bis 31.07. à vom 01.05. bis 31.07. insgesamt 40 Prozent Minderung)."
(Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Januar 2022 – L 25 AS 1638/20 –, Rn. 9, juris =  https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/171029 , Ziff. 5)

Ich habe wirklich, auch bei Dir, überhaupt kein Problem damit, wenn sich mal jemand sachlich oder im Ton verrennt. Aber dann sollte man wirklich nicht zu dreist auf seiner Meinung beharren und sich bei wirklich jedem Thema für den brennenden Busch halten bzw. sich dermaßen herablassend anderen Usern gegenüber aufführen.
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hawischer schrieb:

Misanthrop schrieb:

ohne über einige Seiten der Diskussion hinweg auch nur einmal darauf einzugehen, dass Ursache der Notwendigkeit(!) einer Reform des Sanktionsregelwerkes im SGB II die Entscheidung des Bundesverfassungegrichtes vom 05.11.2019 war:

Ich denke das Thema ist ausdiskutiert, ...

Das erklärst Du in jüngster Zeit häufiger, wenn man sich mit Deinen Beiträgen kritisch auseinandersetzt.


...deshalb nur kurz, um den User daraufhin zu weisen das die FAS nicht mit einem(!), sondern mehreren Jobcenter -Mitarbeitern gesprochen hat, die im verlinkten Artikel namentlich benannt sind.


Das könnte man vielleicht auch als geneigter Leser Deines Beitrages auch erkennen, wenn es sich nicht um einen Link mit Bezahlschranke handeln würde.
Zitiert hattest Du aus diesem übrigens ebenfalls nur einen Fallmanager.

Die zitierte Entscheidung des Verfassungsgerichts aus 2019 hat sehr wohl Eingang in die Praxis der Jobcenter gefunden. Dazu bräuchte es keine Bürgergeldgesetze.
Als Beleg möge der User die "Fachlichen Weisungen" der Bundesanstalt für Arbeit vom 02.12.2019  lesen, die Bezug auf das Urteil vom BVerfG vom 05.11.2019 nehmen.
fw-sgb-ii-31-31b_ba015902.pdf

Und wenn Du nicht regelmäßig sinnentstellend, weil verkürzt, zitieren würdest, dann könnte man hier auch unschwer nachlesen, dass ich nicht etwa angemerkt hatte, dass die BA oder die Jobcenter sich nicht um das Urteil des BVerfG gekümmert hätten, sondern vielmehr, dass Du hier seitenlang doziert hattest, ohne dieses richtungsweisende Urteil auch nur am Rande zu erwähnen.

Da Du offenbar sogar die Dienstanweisungen der BA studiert hattest, kannst Du mir nicht weismachen, Du wärst nicht irgendwo darauf gestoßen.
Aber das behauptest Du ja auch nicht einmal selbst. Du hattest es halt offenbar dann nur irgendwie komischerweise nicht der Erwähnung wert befunden.

Vielmehr hattest Du den Eindruck erweckt, die Ampel-Koalition hätte sich da etwas ausgedacht, um die alten Hartz 4-Gesetze auf den Kopf zu stellen. Das hatte ich bemängelt.

Unrichtig ist auch die Behauptung, ein Verstoß gegen die Meldevorschriften sei ähnlich den Pflichtverletzung gegen die Mitwirkungsbestimmungen. Der Gesetzgeber unterscheidet sie deutlich.

Tatsächlich? Ist das so?

Ein Meldeversäumnis ist also keine Pflichtverletzung?
Was glaubst Du wohl ist dann die verwaltungsrechtliche Begründung für die Sanktionsmöglichkeit?

Ich habe ürigens, was Du leider wiederum - aus welchen Gründen auch immer - nicht zitieren möchtest, überhaupt nichts von irgendwelchen Ähnlichkeiten geschrieben.
Was ich geschrieben hatte, war, dass entgegen Deiner Darstellung Mitwirkungsobliegenheiten Pflichtverletzungen sind und Meldeverstöße ebenfalls. Und wenn der Gesetzgeber sich hundert SGB II-Normen für verschiedene Pflichtverletzungen erdacht hätte, würde das hieran auch nichts ändern. Es können ja auch mehrere StGB-Normen jeweils Verbrechen oder Vergehen zum Gegenstand haben, auch wenn sie bekanntlich über das halbe StGB verstreut sind.

Ich gebe Dir aber noch einen kleinen Wink:
Ohne (Melde-)Pflicht kein (Meldepflicht-)Verstoß. Ohne Verstoß keine Sanktionsmöglichkeit.
Das ist simple Verhältnismäßigkeit.

Da Du mir aber ohnehin immer noch nicht glaubst, selbst wenn ich mir die Finger wundschreibe, und für sein angebliches Unverständnis der Gesetzessystematik oben sogar den User schönesge gerüffelt hattest, mag Dich vielleicht wenigstens obergerichtliche Rechtsprechung überzeugen:

"Minderungen wegen Meldepflichtverletzungen treten zu Minderungen nach § 31 SGB II hinzu (Beispiel: 10 Prozent Minderung aufgrund Verletzung der Meldepflicht vom 01.05. bis 31.07. und 30 Prozent Minderung aufgrund einer Verletzung der Grundpflichten vom 01.05. bis 31.07. à vom 01.05. bis 31.07. insgesamt 40 Prozent Minderung)."
(Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Januar 2022 – L 25 AS 1638/20 –, Rn. 9, juris =  https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/171029 , Ziff. 5)

Ich habe wirklich, auch bei Dir, überhaupt kein Problem damit, wenn sich mal jemand sachlich oder im Ton verrennt. Aber dann sollte man wirklich nicht zu dreist auf seiner Meinung beharren und sich bei wirklich jedem Thema für den brennenden Busch halten bzw. sich dermaßen herablassend anderen Usern gegenüber aufführen.
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Es ging hier seit dem 22.11. in der Diskussion um den Bürgergeldentwurf der Ampel und im wesentlichen der sogenannten sanktionsfreien sechsmonatigen Vertrauenszeit. Das ist nun seit einigen Tagen vom Tisch, ein Kompromiss hat im Parlament eine Mehrheit gefunden. Unterstützt von der Ampelkoalition und der Union. Vertrauenszeit und Schönvermögen sind geklärt.
Einige Einschätzungen, meist von Schönesge und mir wurden ausdiskutiert, eine Diskussion ohne Deiner Beteiligung, mit Ausnahme eines Hinweis auf das Schonvermögen von Bäckern und Parlamentarierschnütchen. Sonst kam nichts. Und nun plötzlich nochmal alles von vorne?
Jetzt köen wir uns in  gegenseitiger Exegese von Urteilen, Richtlinien, Kommentaren ergötzen und der wechselseitigen Beschimpfung.
Meine Position habe ich erklärt, dass Du Sie nicht teilst, wundert mich aber auch nicht.





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Es ging hier seit dem 22.11. in der Diskussion um den Bürgergeldentwurf der Ampel und im wesentlichen der sogenannten sanktionsfreien sechsmonatigen Vertrauenszeit. Das ist nun seit einigen Tagen vom Tisch, ein Kompromiss hat im Parlament eine Mehrheit gefunden. Unterstützt von der Ampelkoalition und der Union. Vertrauenszeit und Schönvermögen sind geklärt.
Einige Einschätzungen, meist von Schönesge und mir wurden ausdiskutiert, eine Diskussion ohne Deiner Beteiligung, mit Ausnahme eines Hinweis auf das Schonvermögen von Bäckern und Parlamentarierschnütchen. Sonst kam nichts. Und nun plötzlich nochmal alles von vorne?
Jetzt köen wir uns in  gegenseitiger Exegese von Urteilen, Richtlinien, Kommentaren ergötzen und der wechselseitigen Beschimpfung.
Meine Position habe ich erklärt, dass Du Sie nicht teilst, wundert mich aber auch nicht.





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hawischer schrieb:


Jetzt köen wir uns in  gegenseitiger Exegese von Urteilen, Richtlinien, Kommentaren ergötzen ...


Mein Griffel ist gespitzt.

Ich glaube, Du wärst dann dran.
Hau' sie mir gerne um die Ohren, all die Urteile, Kommentarstellen und Richtlinien.


Meine Position habe ich erklärt, dass Du Sie nicht teilst, wundert mich aber auch nicht.

Weshalb?
Ich bin mehr als ausführlich auf Deine Beiträge eingegangen.
Dabei habe ich mir sogar verkniffen, meine persönliche Einstellung einfließen zu lassen. Mir ging es nämlich allein um sachliche Klarstellungen der Vorgänge.

Wäre doch mal eine Idee, wenn Du Dich daran auch mal versuchen würdest. Einfach mal hart am Text und an den Fakten, und nicht lediglich wieder einmal eine Erwiderung mit einem abschließenden persönlichen Anwurf, wobei selbst dieser völlig vage bleibt.

Ich habe Dir Deine Schreibe auch vorgeworfen. Aber ich habe auch dargelegt, was mich daran konkret stört.
Ein sinngemäßes "So bist Du halt, wundert ja auch nicht" finde ich da im Vergleich schon etwas dürftig.

Nimm also einfach meinen Beitrag. Versuch Dich am schönsten mit einigen Teilzitaten und dann widerlegst Du mich.
Und schon kann ein jeder Leser etwas daraus gewinnen, wenn er denn möchte.


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hawischer schrieb:


Jetzt köen wir uns in  gegenseitiger Exegese von Urteilen, Richtlinien, Kommentaren ergötzen ...


Mein Griffel ist gespitzt.

Ich glaube, Du wärst dann dran.
Hau' sie mir gerne um die Ohren, all die Urteile, Kommentarstellen und Richtlinien.


Meine Position habe ich erklärt, dass Du Sie nicht teilst, wundert mich aber auch nicht.

Weshalb?
Ich bin mehr als ausführlich auf Deine Beiträge eingegangen.
Dabei habe ich mir sogar verkniffen, meine persönliche Einstellung einfließen zu lassen. Mir ging es nämlich allein um sachliche Klarstellungen der Vorgänge.

Wäre doch mal eine Idee, wenn Du Dich daran auch mal versuchen würdest. Einfach mal hart am Text und an den Fakten, und nicht lediglich wieder einmal eine Erwiderung mit einem abschließenden persönlichen Anwurf, wobei selbst dieser völlig vage bleibt.

Ich habe Dir Deine Schreibe auch vorgeworfen. Aber ich habe auch dargelegt, was mich daran konkret stört.
Ein sinngemäßes "So bist Du halt, wundert ja auch nicht" finde ich da im Vergleich schon etwas dürftig.

Nimm also einfach meinen Beitrag. Versuch Dich am schönsten mit einigen Teilzitaten und dann widerlegst Du mich.
Und schon kann ein jeder Leser etwas daraus gewinnen, wenn er denn möchte.


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Ein linker Vogel der immer recht haben will und ein rechter Vogel, der das auch will. Was soll dabei rauskommen?
Überzeugen wird keiner den anderen, den übrigen Usern wird's langweilig.

"Wir alle sind so borniert, daß wir immer glauben, recht zu haben."
Johann Wolfgang von Goethe
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Ein linker Vogel der immer recht haben will und ein rechter Vogel, der das auch will. Was soll dabei rauskommen?
Überzeugen wird keiner den anderen, den übrigen Usern wird's langweilig.

"Wir alle sind so borniert, daß wir immer glauben, recht zu haben."
Johann Wolfgang von Goethe
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hawischer schrieb:

Ein linker Vogel der immer recht haben will

Ist ja gut, du hast recht
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Ein linker Vogel der immer recht haben will und ein rechter Vogel, der das auch will. Was soll dabei rauskommen?
Überzeugen wird keiner den anderen, den übrigen Usern wird's langweilig.

"Wir alle sind so borniert, daß wir immer glauben, recht zu haben."
Johann Wolfgang von Goethe
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hawischer schrieb:

den übrigen Usern wird's langweilig.


Die sind schon vor Ewigkeiten eingeschlafen.
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hawischer schrieb:

den übrigen Usern wird's langweilig.


Die sind schon vor Ewigkeiten eingeschlafen.
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Tom66 schrieb:

hawischer schrieb:

den übrigen Usern wird's langweilig.


Die sind schon vor Ewigkeiten eingeschlafen.

Gar nicht. Ich fand die Diskussion recht interessant und aufschlussreich.
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hawischer schrieb:

den übrigen Usern wird's langweilig.


Die sind schon vor Ewigkeiten eingeschlafen.
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Tom66 schrieb:

hawischer schrieb:

den übrigen Usern wird's langweilig.


Die sind schon vor Ewigkeiten eingeschlafen.

Dagegen gibt es ein Rezept:

Stets alle Beiträge ignorieren, die über Twitter-Länge hinausgehen.
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Umfragen-Schnitt November 2022

Union: 27,7 (+ 0,6)
SPD: 19,5 (+ 0,4)
Grüne: 19,5 (- 0,3)
FDP: 6,5 (- 0,3)
Linke: 4,8 (- 0,1)
AfD: 14,1 (- 0,6)
Sonstige: 8,0 (+ 0,4)

Zunächst hat die SPD zugelegt, dann wieder verloren, am Ende wieder mehr Richtung Union (ca. 29 % aktuell)

Klar ist, dass der Aufschwung der AfD erstmal gestoppt wurde. Da scheinen Wähler wieder Richtung Union oder Sonstige zu wechseln.
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Kein Wunder, bei dem Aufwind, siehe ein Beitrag vorher!
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Ein Jahr Ampel. Eigentlich hatte sie Pech.
Ihr Anspruch:
"Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit."
war den Umständen geschuldet hauptsächlich eine Politik für die Sicherheit.
Wiederherstellung der militärischen Sicherheit durch das 100 Milliarden Programm und  der Energiesicherheit durch ein Bündel von Maßnahmen.
Vieles von dem Gemachten hatten die Koalitionspartner nicht auf der Agenda. Oder es lief sogar gegenläufig, wie das Hochfahren fossiler Kraftwerke oder die Verlängerung der AKW -Laufzeiten.
Und oft hat es "geruckelt" wie der Kanzler einmal sagte.

Geschuldet ist die Situation allein dem Angriffskrieg Putins. Dies hat zur "Zeitenwende" geführt.
Hohe Energiepreise, Inflation führten zu enormen Belastungen der Bürger und der öffentlichen Haushalte. Dazu die Fortsetzung der Pandemie, wenn auch mit abschwächender Tendenz.

Die favorisierten Themen der Ampelparteien haben (noch?) nicht richtig gegriffen. Die Energiewende schleppt sich eher dahin, die sozialen Bedürfnisse im Sinne der SPD sind durch das Bürgergeld nur teilweise umgesetzt. Ähnliches gilt für die ambitionierten Wohnungsbaupläne. Genaugenommen ein Wohnungsbau-Flop.
Die Steuerentlastung des Mittelstandes, ein FDP-Thema, ist auch ein großer Wurf. Und die Digitalisierung? Die Behäbigkeit der Behörden voranzukommen, wurde durch die Umsetzung von Entlastungspaketen oder der Grundsteuerarie deutlich.

Insgesamt scheint der Bürger nicht recht zufrieden zu sein mit der Regierungsleistung. Die Umfragen zeigen schon länger keine Ampelmehrheit. Wen wundert's?
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die Ampel hat nach einem Jahr gemäß Allensbach Umfrageeinbußen von 9 % Punkte (FAZ Print heute).
Das ist aber für eine Regierung nach einem Jahr nichts ungewöhnliches:
Die SPD hatte 1999 nach einem Jahr etwa 10 % Punkte (Unfrage) Verlust und haben die Wahl danach dennoch gewonnen.
So gibt es noch weitere Beispiele wie 1994, als Kohl dann doch gegen Scharping gewann.
Will sagen, es kann bis 2027 noch so viel passieren, u.a. müssen auch alle Spitzenkandidaten feststehen.
Dass etwa 65 % der Bevölkerung im September gesagt haben, die Regierung hat die Lage nicht im Griff, ist natürlich erschreckend.
Der Ampel muss man aber zugestehen, dass sie von Tag1 an im Prinzip im Krisenmodus ist.


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die Ampel hat nach einem Jahr gemäß Allensbach Umfrageeinbußen von 9 % Punkte (FAZ Print heute).
Das ist aber für eine Regierung nach einem Jahr nichts ungewöhnliches:
Die SPD hatte 1999 nach einem Jahr etwa 10 % Punkte (Unfrage) Verlust und haben die Wahl danach dennoch gewonnen.
So gibt es noch weitere Beispiele wie 1994, als Kohl dann doch gegen Scharping gewann.
Will sagen, es kann bis 2027 noch so viel passieren, u.a. müssen auch alle Spitzenkandidaten feststehen.
Dass etwa 65 % der Bevölkerung im September gesagt haben, die Regierung hat die Lage nicht im Griff, ist natürlich erschreckend.
Der Ampel muss man aber zugestehen, dass sie von Tag1 an im Prinzip im Krisenmodus ist.


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Wenn die nächste Wahl dann aber erst tatsächlich 2027 stattfinden sollte, dann wäre in der Tat "viel passiert" .
😊
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Wenn die nächste Wahl dann aber erst tatsächlich 2027 stattfinden sollte, dann wäre in der Tat "viel passiert" .
😊
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Oh weia


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