Landtagswahlen 2022
Thread wurde von SGE_Werner am Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16:00 Uhr um 16:00 Uhr gesperrt weil:
Siehe https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
Siehe https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
ein eigener Thread zum gegebenen Zeitpkt für alle 2023 Wahlen finde ich auch besser
In Hessen werden die Grünen rund um den Offenbacher Bub, Boris Rhein zum MP wählen. Keine Frage.! Man hat sich ja eingerichtet?
So wirds kommen.
Neun Wahlen?
In Folge wessen?
Was ist mit diesem Rätselsatz gemeint?
Cetero censeo: Wir sollten Sporting rocken
auch da ist die Messe noch nicht gesungen, da halte ich vieles für möglich.
In Hessen werden die Grünen rund um den Offenbacher Bub, Boris Rhein zum MP wählen. Keine Frage.! Man hat sich ja eingerichtet?
So wirds kommen.
In Hessen werden die Grünen rund um den Offenbacher Bub, Boris Rhein zum MP wählen. Keine Frage.! Man hat sich ja eingerichtet?
Neun Wahlen?
In Folge wessen?
Was ist mit diesem Rätselsatz gemeint?
Cetero censeo: Wir sollten Sporting rocken
Ceterum censeo natürlich
Werter Herr 😁
Ggfs wegen dem Berliner "durcheinander" auch im Bund neu wählen? Das ist der Ansatz!
Neun Wahlen?
In Folge wessen?
Was ist mit diesem Rätselsatz gemeint?
Cetero censeo: Wir sollten Sporting rocken
Ceterum censeo natürlich
Neun Wahlen?
In Folge wessen?
Was ist mit diesem Rätselsatz gemeint?
Cetero censeo: Wir sollten Sporting rocken
In Hessen werden die Grünen rund um den Offenbacher Bub, Boris Rhein zum MP wählen. Keine Frage.! Man hat sich ja eingerichtet?
auch da ist die Messe noch nicht gesungen, da halte ich vieles für möglich.
Neun Wahlen?
In Folge wessen?
Was ist mit diesem Rätselsatz gemeint?
Cetero censeo: Wir sollten Sporting rocken
Werter Herr 😁
Ggfs wegen dem Berliner "durcheinander" auch im Bund neu wählen? Das ist der Ansatz!
Werter Herr 😁
Ggfs wegen dem Berliner "durcheinander" auch im Bund neu wählen? Das ist der Ansatz!
Ja,
mit ggfs beachtlicher Veränderung der Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag.
Ja,
mit ggfs beachtlicher Veränderung der Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag.
Was soll sich groß ändern?
Wenn die Linke ihr drittes Direktmandat verliert, werden doch wahrscheinlich nicht die 37 MdBs arbeitslos, oder doch?
Interssesant wird alleine das AH, vermute ich
Ja,
mit ggfs beachtlicher Veränderung der Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag.
Was soll sich groß ändern?
Wenn die Linke ihr drittes Direktmandat verliert, werden doch wahrscheinlich nicht die 37 MdBs arbeitslos, oder doch?
Interssesant wird alleine das AH, vermute ich
Da FzF nicht so gerne Fragen beantwortet, deine aber relevant ist verweise ich auf die Zusammenfassung der Tagesschau anbei.
Wesentlich erscheint mir, dass bei der Abgeordnetenhauswahl am 16.11. das Berliner Verfassungsgericht entscheidet, bei der Bundestagswahl aber der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments. Und da wird nichts anbrennen. Ist schon absehbar.
Selbst wenn dagegen vor dem BVerfG geklagt würde, bis da eine Entscheidung vorliegt, ist die Legislaturperiode wahrscheinlich vorbei.
https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl-berlin-wiederholung-101.html
Was soll sich groß ändern?
Wenn die Linke ihr drittes Direktmandat verliert, werden doch wahrscheinlich nicht die 37 MdBs arbeitslos, oder doch?
Interssesant wird alleine das AH, vermute ich
Da FzF nicht so gerne Fragen beantwortet, deine aber relevant ist verweise ich auf die Zusammenfassung der Tagesschau anbei.
Wesentlich erscheint mir, dass bei der Abgeordnetenhauswahl am 16.11. das Berliner Verfassungsgericht entscheidet, bei der Bundestagswahl aber der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments. Und da wird nichts anbrennen. Ist schon absehbar.
Selbst wenn dagegen vor dem BVerfG geklagt würde, bis da eine Entscheidung vorliegt, ist die Legislaturperiode wahrscheinlich vorbei.
https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl-berlin-wiederholung-101.html
Ich nehme an, dass Franz zu beschäftigt ist und sich später meinem Dank an Dich anschließen wird.
Schönen Abend Euch allen
Da FzF nicht so gerne Fragen beantwortet, deine aber relevant ist verweise ich auf die Zusammenfassung der Tagesschau anbei.
Wesentlich erscheint mir, dass bei der Abgeordnetenhauswahl am 16.11. das Berliner Verfassungsgericht entscheidet, bei der Bundestagswahl aber der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments. Und da wird nichts anbrennen. Ist schon absehbar.
Selbst wenn dagegen vor dem BVerfG geklagt würde, bis da eine Entscheidung vorliegt, ist die Legislaturperiode wahrscheinlich vorbei.
https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl-berlin-wiederholung-101.html
Ich nehme an, dass Franz zu beschäftigt ist und sich später meinem Dank an Dich anschließen wird.
Schönen Abend Euch allen
Die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin muss komplett wiederholt werden - so wurde es jetzt vom Berliner Verfassungsgericht entschieden. War wohl unausweichlich, die Wahl wird vermutlich Mitte Februar wiederholt.
Gut dass solche Umstände nicht akzeptiert werden, aber schon ein Armutszeugnis für die Verwaltung in Berlin.
Und dann wird es Verschiebungen geben.
Die neueste Umfrage von heute (Insa).
In Klammer Wahlergebnisse 26.09.22
CDU 21 % (18)
SPD 20 %( 21,4)
Grüne 20 % (18.9)
FDP 7 % (7,1)
Linke 12 % (14,1)
AfD 10% (8,0)
Sonstige 10 %
Und bei der Entscheidung über die Bundestagswahl in wird wohl das oberste Verfassungsgericht entscheiden, da der zuständige Bundestagsauschuß mit Ampelmehrheit der Empfehlung des Bundeswahlleiters nicht folgt.
Die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin muss komplett wiederholt werden - so wurde es jetzt vom Berliner Verfassungsgericht entschieden. War wohl unausweichlich, die Wahl wird vermutlich Mitte Februar wiederholt.
Gut dass solche Umstände nicht akzeptiert werden, aber schon ein Armutszeugnis für die Verwaltung in Berlin.
Und dann wird es Verschiebungen geben.
Die neueste Umfrage von heute (Insa).
In Klammer Wahlergebnisse 26.09.22
CDU 21 % (18)
SPD 20 %( 21,4)
Grüne 20 % (18.9)
FDP 7 % (7,1)
Linke 12 % (14,1)
AfD 10% (8,0)
Sonstige 10 %
Und bei der Entscheidung über die Bundestagswahl in wird wohl das oberste Verfassungsgericht entscheiden, da der zuständige Bundestagsauschuß mit Ampelmehrheit der Empfehlung des Bundeswahlleiters nicht folgt.
Wirklich?
Hier muss ich einmal einhaken, weil Du den Eindruck erweckst die Ampel würde der Empfehlung des Bundeswahlleiters nicht folgen. Aber ist dies überhaupt so?
Schauen wir einmal genauer hin:
Vergangene Woche hat der Bundestag mit den Ampelstimmen entschieden, dass in 431 Wahlbezirken die Bundestagswahl wiederholt werden muss. Bundeswahlleiter George Thiel begrüßte in einer Mitteilung vom Freitag diese Entscheidung. Klingt nicht nach großer Empörung von seiner Seite.
https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2021/02_22_Wahlwiederholung-in-Berlin.html
Aber was hat er eigentlich gefordert? Kannst Du es uns sagen?
Ich finde nur die Sitzung vom Wahlprüfungsausschuss des Bundestages am 24. Mai 2022
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-pa-wahlpruefungsausschuss-893472
Sein Einspruch bezog sich auf 6 Wahlkreise in Berlin.
Thiel plädierte zunächst für eine Wahlwiederholung in allen betroffenen Wahlbezirken, denn: „So etwas darf sich nicht wiederholen.“ Im Verlauf der Verhandlung schränkte er dies insofern ein, als er sich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Wiederholungswahl auch nur in einzelnen Wahlbezirken vorstellen könne.
Jetzt die Frage an Dich: Die Wiederholung in wie vielen Wahlbezirken hat er schlussendlich gefordert?
Ernstgemeinte Frage, ich weiß es tatsächlich nicht.
Und dann wird es Verschiebungen geben.
Die neueste Umfrage von heute (Insa).
In Klammer Wahlergebnisse 26.09.22
CDU 21 % (18)
SPD 20 %( 21,4)
Grüne 20 % (18.9)
FDP 7 % (7,1)
Linke 12 % (14,1)
AfD 10% (8,0)
Sonstige 10 %
Und bei der Entscheidung über die Bundestagswahl in wird wohl das oberste Verfassungsgericht entscheiden, da der zuständige Bundestagsauschuß mit Ampelmehrheit der Empfehlung des Bundeswahlleiters nicht folgt.
Und in Berlin ist man sich nicht zu schade auch die Linken anzulachen.
Und in Berlin ist man sich nicht zu schade auch die Linken anzulachen.
Und dann wird es Verschiebungen geben.
Die neueste Umfrage von heute (Insa).
In Klammer Wahlergebnisse 26.09.22
CDU 21 % (18)
SPD 20 %( 21,4)
Grüne 20 % (18.9)
FDP 7 % (7,1)
Linke 12 % (14,1)
AfD 10% (8,0)
Sonstige 10 %
Und bei der Entscheidung über die Bundestagswahl in wird wohl das oberste Verfassungsgericht entscheiden, da der zuständige Bundestagsauschuß mit Ampelmehrheit der Empfehlung des Bundeswahlleiters nicht folgt.
Wirklich?
Hier muss ich einmal einhaken, weil Du den Eindruck erweckst die Ampel würde der Empfehlung des Bundeswahlleiters nicht folgen. Aber ist dies überhaupt so?
Schauen wir einmal genauer hin:
Vergangene Woche hat der Bundestag mit den Ampelstimmen entschieden, dass in 431 Wahlbezirken die Bundestagswahl wiederholt werden muss. Bundeswahlleiter George Thiel begrüßte in einer Mitteilung vom Freitag diese Entscheidung. Klingt nicht nach großer Empörung von seiner Seite.
https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2021/02_22_Wahlwiederholung-in-Berlin.html
Aber was hat er eigentlich gefordert? Kannst Du es uns sagen?
Ich finde nur die Sitzung vom Wahlprüfungsausschuss des Bundestages am 24. Mai 2022
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-pa-wahlpruefungsausschuss-893472
Sein Einspruch bezog sich auf 6 Wahlkreise in Berlin.
Thiel plädierte zunächst für eine Wahlwiederholung in allen betroffenen Wahlbezirken, denn: „So etwas darf sich nicht wiederholen.“ Im Verlauf der Verhandlung schränkte er dies insofern ein, als er sich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Wiederholungswahl auch nur in einzelnen Wahlbezirken vorstellen könne.
Jetzt die Frage an Dich: Die Wiederholung in wie vielen Wahlbezirken hat er schlussendlich gefordert?
Ernstgemeinte Frage, ich weiß es tatsächlich nicht.
Seine Forderung war vor der Sitzung klar:
"Aufgrund der Häufung und Schwere von einzelnen Wahlfehlern habe ich Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war auch eine mögliche Mandatsrelevanz. Zudem waren die Fehler organisatorisch vermeidbar. Ich habe die Berliner Landeswahlleitung deshalb darum gebeten, möglichst frühzeitig umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft Wahlfehler zu vermeiden“, so Bundeswahlleiter Georg Thiel."
https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2021/54_21_einspruch_berlin.html
Thiel hatte offiziell und belegt Einspruch eingelegt. Diesen Einspruch hatte er bis vor der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses nicht widerrufen.
Was jetzt mit "Verhältnismäßigkeit" gemeint ist, musst Du ihn fragen. Was ihn von seiner ursprünglichen Forderung abgebracht haben könnte, darüber will ich nicht spekulieren.
Wirklich?
Hier muss ich einmal einhaken, weil Du den Eindruck erweckst die Ampel würde der Empfehlung des Bundeswahlleiters nicht folgen. Aber ist dies überhaupt so?
Schauen wir einmal genauer hin:
Vergangene Woche hat der Bundestag mit den Ampelstimmen entschieden, dass in 431 Wahlbezirken die Bundestagswahl wiederholt werden muss. Bundeswahlleiter George Thiel begrüßte in einer Mitteilung vom Freitag diese Entscheidung. Klingt nicht nach großer Empörung von seiner Seite.
https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2021/02_22_Wahlwiederholung-in-Berlin.html
Aber was hat er eigentlich gefordert? Kannst Du es uns sagen?
Ich finde nur die Sitzung vom Wahlprüfungsausschuss des Bundestages am 24. Mai 2022
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-pa-wahlpruefungsausschuss-893472
Sein Einspruch bezog sich auf 6 Wahlkreise in Berlin.
Thiel plädierte zunächst für eine Wahlwiederholung in allen betroffenen Wahlbezirken, denn: „So etwas darf sich nicht wiederholen.“ Im Verlauf der Verhandlung schränkte er dies insofern ein, als er sich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Wiederholungswahl auch nur in einzelnen Wahlbezirken vorstellen könne.
Jetzt die Frage an Dich: Die Wiederholung in wie vielen Wahlbezirken hat er schlussendlich gefordert?
Ernstgemeinte Frage, ich weiß es tatsächlich nicht.
Seine Forderung war vor der Sitzung klar:
"Aufgrund der Häufung und Schwere von einzelnen Wahlfehlern habe ich Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war auch eine mögliche Mandatsrelevanz. Zudem waren die Fehler organisatorisch vermeidbar. Ich habe die Berliner Landeswahlleitung deshalb darum gebeten, möglichst frühzeitig umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft Wahlfehler zu vermeiden“, so Bundeswahlleiter Georg Thiel."
https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2021/54_21_einspruch_berlin.html
Thiel hatte offiziell und belegt Einspruch eingelegt. Diesen Einspruch hatte er bis vor der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses nicht widerrufen.
Was jetzt mit "Verhältnismäßigkeit" gemeint ist, musst Du ihn fragen. Was ihn von seiner ursprünglichen Forderung abgebracht haben könnte, darüber will ich nicht spekulieren.
Dies bedeutet aber nicht dass er die Wiederholung der Wahl in den 6 Wahlkreisen gefordert hat. Er hat damit die Bezirke benannt, in denen es Probleme gab.
Dies ist Sinn eines Einspruches, zu sagen "Mit diesem Ergebnis bin ich nicht einverstanden!"
Schöner Ablenkungsversuch von Dir, hawischer
Aber niemand hat behauptet er habe keinen Einspruch eingelegt, oder dass er diesen Einspruch widerrufen hätte. Er hat den Einspruch übrigens auch nach der Sitzung nicht widerrufen.
Wie von mir geschrieben, er ist im Mai in die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses gegangen und hat am Anfang der Sitzung tatsächlich für die Wiederholung in 6 Wahlkreisen plädiert. Am Ende der Sitzung jedoch gab es von ihm die Einschätzung, dass er sich eine Wiederholung nur in einzelnen Bezirken vorstellen könne.
Diese letztliche Einschätzung des Wahlleiters lag vor, als der zuständige Bundestagsausschuss mit Ampelmehrheit seine Entscheidung getroffen hat.
Ergo ist Deine Behauptung man sei seiner Empfehlung nicht gefolgt schlicht falsch.