Proteste / Demos / Aktionen gegen die Klimapolitik - Diskussionsthread
Thread wurde von SGE_Werner am Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16:00 Uhr um 16:00 Uhr gesperrt weil:
Siehe https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
Siehe https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
Und dieses Gesetz wollen die in Bayern auch noch verschärfen?
Was sagt eigentlich unser Verfassungsgericht zu diesem Gesetz? Kann mir nicht vorstellen, dass das (auch nur ansatzweise) mit unserem Grundgesetz im Einklang steht.
30 Tage Freiheitsberaubung. Was bekommt eine Privatperson dafür?
In allen Gefahrenabwehrgesetzen der Bundesländer sind Ermächtigungsgrundlagen für den Gewahrsam enthalten. Nur die Höchstdauer ist in den anderen Bundesländern geringer.
Gegen das Polizeiaufgabengesetz sind meines Wissens noch verschiedene Rechtsmittel der FDP und der Grünen anhängig. Eine Verfassungsbeschwerde der Linken vor dem Landesverfassungsgerichtshof ist abgewiesen worden. Angegriffen worden sind allerdings andere Regelungen und nicht die Höchstdauer des Gewahrsams.
Eine Verfassungsbeschwerde abstrakt gegen die Gewahrsamsregelung dürfte wegen des Subsidiaritätsprinzip ohnehin keinen Erfolg haben. Vielmehr müsste die Person, gegen die der Gewahrsam verhängt wurde, zunächst den gesamten Instanzenweg gegen diese Entscheidung beschreiten, bevor eine Verfassungsbeschwerde zulässig wäre.
(1) Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn
1.
[ausgeklammert da eher für sich selbst gefährdende Personen relevant]
2.
das unerläßlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern; die Annahme, daß eine Person eine solche Tat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann sich insbesondere darauf stützen, daß
a)
die Person die Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat oder Transparente oder sonstige Gegenstände mit einer solchen Aufforderung mit sich führt; dies gilt auch für Flugblätter solchen Inhalts, soweit sie in einer Menge mitgeführt werden, die zur Verteilung geeignet ist,
b)
bei der Person Waffen, Werkzeuge oder sonstige Gegenstände aufgefunden werden, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Taten verwendet werden, oder ihre Begleitperson solche Gegenstände mit sich führt und sie den Umständen nach hiervon Kenntnis haben mußte, oder
c)
die Person bereits in der Vergangenheit mehrfach aus vergleichbarem Anlaß bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder Straftaten als Störer betroffen worden ist und nach den Umständen eine Wiederholung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist;
Um mal Nordkorea vorzugreifen...
LG-Aktivisten die wiederholt erwischt wurden und angekündigt haben, direkt weiter zu machen... ist das jetzt ne Diktatur oder einfach nur mal konsequentes staatliches Handeln?
Erstmal danke für die Infos.
Gesetze kann man immer "schnell" machen. Und die Klagewege bis zu den höchsten Gerichten dauern meistens ziemlich lange. Es muss ja auch erstmal Fälle/ Kläger geben. Die es ja jetzt zu geben scheint.
Waren die bayerischen Gefängnise im April, Mai, Juni, Juli.... 2020 eigentlich voll? Oder gab es da das Gesetz noch nicht?
In allen Gefahrenabwehrgesetzen der Bundesländer sind Ermächtigungsgrundlagen für den Gewahrsam enthalten. Nur die Höchstdauer ist in den anderen Bundesländern geringer.
Gegen das Polizeiaufgabengesetz sind meines Wissens noch verschiedene Rechtsmittel der FDP und der Grünen anhängig. Eine Verfassungsbeschwerde der Linken vor dem Landesverfassungsgerichtshof ist abgewiesen worden. Angegriffen worden sind allerdings andere Regelungen und nicht die Höchstdauer des Gewahrsams.
Eine Verfassungsbeschwerde abstrakt gegen die Gewahrsamsregelung dürfte wegen des Subsidiaritätsprinzip ohnehin keinen Erfolg haben. Vielmehr müsste die Person, gegen die der Gewahrsam verhängt wurde, zunächst den gesamten Instanzenweg gegen diese Entscheidung beschreiten, bevor eine Verfassungsbeschwerde zulässig wäre.
(1) Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn
1.
[ausgeklammert da eher für sich selbst gefährdende Personen relevant]
2.
das unerläßlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern; die Annahme, daß eine Person eine solche Tat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann sich insbesondere darauf stützen, daß
a)
die Person die Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat oder Transparente oder sonstige Gegenstände mit einer solchen Aufforderung mit sich führt; dies gilt auch für Flugblätter solchen Inhalts, soweit sie in einer Menge mitgeführt werden, die zur Verteilung geeignet ist,
b)
bei der Person Waffen, Werkzeuge oder sonstige Gegenstände aufgefunden werden, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Taten verwendet werden, oder ihre Begleitperson solche Gegenstände mit sich führt und sie den Umständen nach hiervon Kenntnis haben mußte, oder
c)
die Person bereits in der Vergangenheit mehrfach aus vergleichbarem Anlaß bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder Straftaten als Störer betroffen worden ist und nach den Umständen eine Wiederholung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist;
Um mal Nordkorea vorzugreifen...
LG-Aktivisten die wiederholt erwischt wurden und angekündigt haben, direkt weiter zu machen... ist das jetzt ne Diktatur oder einfach nur mal konsequentes staatliches Handeln?
Es geht weniger um de Handlungsgrundlage, sondern mehr um die Dauer der Maßnahme:
Art 20 PAG: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-20
Eine unfassbare Macht der Exekutive, die eigentlich durch eine sauber, sorgfältig und schnell arbeitenden Judikative kontrolliert werden sollte.
Nach meiner Überzeugung sollte der Gesetzgeber äußerst sparsam mit Machtzugeständnissen an die Exekutive umgehen und gleichzeitig dafür sorgen, dass der Justiz erhebliche Mittel zur sorgfältigen Prüfung von Verwaltungshandeln, vor allem dort wo Grundrechte beschnitten werden, zur Verfügung stellen!
Bayern dagegen hat eine notorisch überlastete Justiz und weitet im PAG auch noch die Befugnisse der Polizei aus. Das nicht kritikwürdig zu finden scheint einem seltsamen Rechtsverständnis zu folgen.
Und das wird durch unsägliche hessische Bestimmungen in Bayern auch nicht besser.
(1) Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn
1.
[ausgeklammert da eher für sich selbst gefährdende Personen relevant]
2.
das unerläßlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern; die Annahme, daß eine Person eine solche Tat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann sich insbesondere darauf stützen, daß
a)
die Person die Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat oder Transparente oder sonstige Gegenstände mit einer solchen Aufforderung mit sich führt; dies gilt auch für Flugblätter solchen Inhalts, soweit sie in einer Menge mitgeführt werden, die zur Verteilung geeignet ist,
b)
bei der Person Waffen, Werkzeuge oder sonstige Gegenstände aufgefunden werden, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Taten verwendet werden, oder ihre Begleitperson solche Gegenstände mit sich führt und sie den Umständen nach hiervon Kenntnis haben mußte, oder
c)
die Person bereits in der Vergangenheit mehrfach aus vergleichbarem Anlaß bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder Straftaten als Störer betroffen worden ist und nach den Umständen eine Wiederholung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist;
Um mal Nordkorea vorzugreifen...
LG-Aktivisten die wiederholt erwischt wurden und angekündigt haben, direkt weiter zu machen... ist das jetzt ne Diktatur oder einfach nur mal konsequentes staatliches Handeln?
Es geht weniger um de Handlungsgrundlage, sondern mehr um die Dauer der Maßnahme:
Art 20 PAG: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-20
In allen Gefahrenabwehrgesetzen der Bundesländer sind Ermächtigungsgrundlagen für den Gewahrsam enthalten. Nur die Höchstdauer ist in den anderen Bundesländern geringer.
Gegen das Polizeiaufgabengesetz sind meines Wissens noch verschiedene Rechtsmittel der FDP und der Grünen anhängig. Eine Verfassungsbeschwerde der Linken vor dem Landesverfassungsgerichtshof ist abgewiesen worden. Angegriffen worden sind allerdings andere Regelungen und nicht die Höchstdauer des Gewahrsams.
Eine Verfassungsbeschwerde abstrakt gegen die Gewahrsamsregelung dürfte wegen des Subsidiaritätsprinzip ohnehin keinen Erfolg haben. Vielmehr müsste die Person, gegen die der Gewahrsam verhängt wurde, zunächst den gesamten Instanzenweg gegen diese Entscheidung beschreiten, bevor eine Verfassungsbeschwerde zulässig wäre.
Erstmal danke für die Infos.
Gesetze kann man immer "schnell" machen. Und die Klagewege bis zu den höchsten Gerichten dauern meistens ziemlich lange. Es muss ja auch erstmal Fälle/ Kläger geben. Die es ja jetzt zu geben scheint.
Waren die bayerischen Gefängnise im April, Mai, Juni, Juli.... 2020 eigentlich voll? Oder gab es da das Gesetz noch nicht?
Eine unfassbare Macht der Exekutive, die eigentlich durch eine sauber, sorgfältig und schnell arbeitenden Judikative kontrolliert werden sollte.
Nach meiner Überzeugung sollte der Gesetzgeber äußerst sparsam mit Machtzugeständnissen an die Exekutive umgehen und gleichzeitig dafür sorgen, dass der Justiz erhebliche Mittel zur sorgfältigen Prüfung von Verwaltungshandeln, vor allem dort wo Grundrechte beschnitten werden, zur Verfügung stellen!
Bayern dagegen hat eine notorisch überlastete Justiz und weitet im PAG auch noch die Befugnisse der Polizei aus. Das nicht kritikwürdig zu finden scheint einem seltsamen Rechtsverständnis zu folgen.
Und das wird durch unsägliche hessische Bestimmungen in Bayern auch nicht besser.
Es mögen im Einzelfall gute Gründe für die jeweilige Regelungen vorliegen. In Gesamtspiel müssen wir aber höllisch aufpassen, dass die Freiheit nicht ausgehöhlt wird.
Eine unfassbare Macht der Exekutive, die eigentlich durch eine sauber, sorgfältig und schnell arbeitenden Judikative kontrolliert werden sollte.
Nach meiner Überzeugung sollte der Gesetzgeber äußerst sparsam mit Machtzugeständnissen an die Exekutive umgehen und gleichzeitig dafür sorgen, dass der Justiz erhebliche Mittel zur sorgfältigen Prüfung von Verwaltungshandeln, vor allem dort wo Grundrechte beschnitten werden, zur Verfügung stellen!
Bayern dagegen hat eine notorisch überlastete Justiz und weitet im PAG auch noch die Befugnisse der Polizei aus. Das nicht kritikwürdig zu finden scheint einem seltsamen Rechtsverständnis zu folgen.
Und das wird durch unsägliche hessische Bestimmungen in Bayern auch nicht besser.
Es mögen im Einzelfall gute Gründe für die jeweilige Regelungen vorliegen. In Gesamtspiel müssen wir aber höllisch aufpassen, dass die Freiheit nicht ausgehöhlt wird.
Danke Herrmann! 😉
Es mögen im Einzelfall gute Gründe für die jeweilige Regelungen vorliegen. In Gesamtspiel müssen wir aber höllisch aufpassen, dass die Freiheit nicht ausgehöhlt wird.
Danke Herrmann! 😉
In dem LG-Statement zu dem Berliner Unglücksfall schreibt der Verein u.a.:
"Aber dass wir uns nicht einmal auf die einfachsten Prinzipien in einer Demokratie – wie neutrale, faktenbasierte Berichterstattung – verlassen können, schockiert uns."
Was erwartet LG jetzt von der medialen Öffentlichkeit? Das diese sagt, ja da habt ihr aber sowas von Recht, wir wechseln jetzt unsere Berichterstattung und unsere Meinung. Diese Erwartungshaltung ist dumm.
Unterstützer der LG in diesem Forum, wie der User Planscher bemüht dias Rechts/Links-Narrativ, indem er schreibt
"Es ist gefundenes Fressen für die Rechten und Konservativen. Die Aktivisten verursachen gerade in Berlin für ordentlich Ärger."
Er merkt nicht, dass es nicht um berechtigte Kritik am Umgang mit dem Klimawandel geht, sondern um die Art des Protestes. Nicht der Zweck wird kritisiert, sondern die Mittel. Das ist ein gewaltiger Unterschied.
https://letztegeneration.de/blog/2022/11/statement-zum-unfall-es-ist-zeit-eine-grenze-zu-ziehen/
In den 60er und 70er gab es massenhaft Proteste, weil die jungen Leute nicht mehr den Trott der Alten mit leben wollten. In der Zeit hat sich vieles verändert und auch viele Freiheiten geschaffen.
Insbesondere Menschen wegsperren, die eine andere Meinung haben, nur weil die was tun könnten, ist ungeheuerlich und widerspricht meinem Demokratieverständnis massiv.
Und mit christlich hat das mal gar nix zu tun.
Ansonsten steht der gefährliche Eingriff in den Verkehr jetzt schon unter Strafe und wird auch je nach Umfang mit Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft.
Das entspricht der Strafe bei Körperverletzung, ist also kein Kleingeld.
Ich halte das ganze Getöse für einen PR Feldzug gegen den Klimaschutz insgesamt.
Denn C-Heinis dürfte zuzutrauen sein, dass Sie die Nutzung fossiler Energien nach wie vor für sinnvoll halten.
Zur Info:
§ 315b StGB
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
....wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar....
§ 223 StGB
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Unabhängig wie man das jetzt findet. Aber du tust ja grade so, also ob man mit dem Finger schnippst und Personen aufgrund ihrer reinen Meinung einsperrt.
Das was du zitierst ist für Dinge die passiert sind. Das was man hier gemacht hat, ist für angekündigte! Dinge, die passieren sollen.
Zwei paar Schuhe.
Ne Demokratie muss sich auch wehren können, sonnst ist's nämlich keine oder nicht mehr lange eine 😉
Wenn jemand findet, die Dauer ist für "einfach so" zu heavy, ok. Akzeptiere ich.
Aber das jetzt so darzustellen, als sind wir einen Schritt vor ner Diktatur... Leute, ihr verteidigt hier salopp gesagt irgendwelche "Spinner" überspitzt gesagt bis auf's Blut.
Das fehlt dem ganzen positiven Protest iS Klima etc. Auch mal zu erkennen, wenn im Namen des Anliegens Schindluder betrieben wird.
Insbesondere Menschen wegsperren, die eine andere Meinung haben, nur weil die was tun könnten, ist ungeheuerlich und widerspricht meinem Demokratieverständnis massiv.
Und mit christlich hat das mal gar nix zu tun.
Ansonsten steht der gefährliche Eingriff in den Verkehr jetzt schon unter Strafe und wird auch je nach Umfang mit Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft.
Das entspricht der Strafe bei Körperverletzung, ist also kein Kleingeld.
Ich halte das ganze Getöse für einen PR Feldzug gegen den Klimaschutz insgesamt.
Denn C-Heinis dürfte zuzutrauen sein, dass Sie die Nutzung fossiler Energien nach wie vor für sinnvoll halten.
Zur Info:
§ 315b StGB
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
....wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar....
§ 223 StGB
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Unabhängig wie man das jetzt findet. Aber du tust ja grade so, also ob man mit dem Finger schnippst und Personen aufgrund ihrer reinen Meinung einsperrt.
Das was du zitierst ist für Dinge die passiert sind. Das was man hier gemacht hat, ist für angekündigte! Dinge, die passieren sollen.
Zwei paar Schuhe.
Ne Demokratie muss sich auch wehren können, sonnst ist's nämlich keine oder nicht mehr lange eine 😉
Wenn jemand findet, die Dauer ist für "einfach so" zu heavy, ok. Akzeptiere ich.
Aber das jetzt so darzustellen, als sind wir einen Schritt vor ner Diktatur... Leute, ihr verteidigt hier salopp gesagt irgendwelche "Spinner" überspitzt gesagt bis auf's Blut.
Das fehlt dem ganzen positiven Protest iS Klima etc. Auch mal zu erkennen, wenn im Namen des Anliegens Schindluder betrieben wird.
Ich verteidige nicht LG.
Ich bin von den Forderungen der C-Parteien entsetzt.
Und: Ich halte das Ganze für eine PR Nummer gegen den Klimaschutz allgemein.
Ansonsten hätten Söder und Merz ja wegen z.B. dem Anschlag in Hanau für vorbeugende Inhaftierungen von Nazis trommeln können, haben sie aber nicht.
Was aber eben auch kritisiert wird, ist die Sprache, die iZm der LG verwendet wird (RAF) und die Unverhältnismäßigkeit der Dauer der in Gewahrsamnehmung.
Unabhängig wie man das jetzt findet. Aber du tust ja grade so, also ob man mit dem Finger schnippst und Personen aufgrund ihrer reinen Meinung einsperrt.
Das was du zitierst ist für Dinge die passiert sind. Das was man hier gemacht hat, ist für angekündigte! Dinge, die passieren sollen.
Zwei paar Schuhe.
Ne Demokratie muss sich auch wehren können, sonnst ist's nämlich keine oder nicht mehr lange eine 😉
Wenn jemand findet, die Dauer ist für "einfach so" zu heavy, ok. Akzeptiere ich.
Aber das jetzt so darzustellen, als sind wir einen Schritt vor ner Diktatur... Leute, ihr verteidigt hier salopp gesagt irgendwelche "Spinner" überspitzt gesagt bis auf's Blut.
Das fehlt dem ganzen positiven Protest iS Klima etc. Auch mal zu erkennen, wenn im Namen des Anliegens Schindluder betrieben wird.
Ich verteidige nicht LG.
Ich bin von den Forderungen der C-Parteien entsetzt.
Und: Ich halte das Ganze für eine PR Nummer gegen den Klimaschutz allgemein.
Ansonsten hätten Söder und Merz ja wegen z.B. dem Anschlag in Hanau für vorbeugende Inhaftierungen von Nazis trommeln können, haben sie aber nicht.
Gewagte Aussage.
Haben sie auch bei Pegida oder Anticorona nicht und da wurden auch regelmäßig Straftaten bei den Demos begangen. Sind halt Leute die sie eher links vermuten und da wird dann halt mal hart durchgegriffen.
Ich verteidige nicht LG.
Ich bin von den Forderungen der C-Parteien entsetzt.
Und: Ich halte das Ganze für eine PR Nummer gegen den Klimaschutz allgemein.
Ansonsten hätten Söder und Merz ja wegen z.B. dem Anschlag in Hanau für vorbeugende Inhaftierungen von Nazis trommeln können, haben sie aber nicht.
Gewagte Aussage.
Ich würde es eher einen educated guess nennen.
Ich verteidige nicht LG.
Ich bin von den Forderungen der C-Parteien entsetzt.
Und: Ich halte das Ganze für eine PR Nummer gegen den Klimaschutz allgemein.
Ansonsten hätten Söder und Merz ja wegen z.B. dem Anschlag in Hanau für vorbeugende Inhaftierungen von Nazis trommeln können, haben sie aber nicht.
Haben sie auch bei Pegida oder Anticorona nicht und da wurden auch regelmäßig Straftaten bei den Demos begangen. Sind halt Leute die sie eher links vermuten und da wird dann halt mal hart durchgegriffen.
Das heißt die Gefängnise waren in 2020 nicht voll mit protestierenden Verfassungsfeinden?
Hm, dann könnte man ja auf die Idee kommen, dass hier politisch motiviert und vorallem total willkürlich agiert wird. Wer hätte das gedacht...
Gewagte Aussage.
Ich würde es eher einen educated guess nennen.
Ich würde es eher einen educated guess nennen.
Und Politik, Polizei und Feuerwehr stecken alle unter einem Hut oder wer zieht da die Strippen?
Und Politik, Polizei und Feuerwehr stecken alle unter einem Hut oder wer zieht da die Strippen?
…
Und Politik, Polizei und Feuerwehr stecken alle unter einem Hut oder wer zieht da die Strippen?
Und Politik, Polizei und Feuerwehr stecken alle unter einem Hut oder wer zieht da die Strippen?
Keine Ahnung. Du hast das in den Raum gestellt.