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Proteste / Demos / Aktionen gegen die Klimapolitik - Diskussionsthread

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WürzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

Ich glaube, das nennt man Gefahrenabwehr. Man stelle sich vor, es ginge um Protestaktionen von Rechtsradikalen, die freudige Zustimmung der Inhaftierung wäre sicher.

Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.


Und dieses Gesetz wollen die in Bayern auch noch verschärfen?

Was sagt eigentlich unser Verfassungsgericht zu diesem Gesetz? Kann mir nicht vorstellen, dass das (auch nur ansatzweise) mit unserem Grundgesetz im Einklang steht.

30 Tage Freiheitsberaubung. Was bekommt eine Privatperson dafür?

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Schönesge schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

Ich glaube, das nennt man Gefahrenabwehr. Man stelle sich vor, es ginge um Protestaktionen von Rechtsradikalen, die freudige Zustimmung der Inhaftierung wäre sicher.

Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.


Und dieses Gesetz wollen die in Bayern auch noch verschärfen?

Was sagt eigentlich unser Verfassungsgericht zu diesem Gesetz? Kann mir nicht vorstellen, dass das (auch nur ansatzweise) mit unserem Grundgesetz im Einklang steht.

30 Tage Freiheitsberaubung. Was bekommt eine Privatperson dafür?


In allen Gefahrenabwehrgesetzen der Bundesländer sind Ermächtigungsgrundlagen für den Gewahrsam enthalten. Nur die Höchstdauer ist in den anderen Bundesländern geringer.

Gegen das Polizeiaufgabengesetz sind meines Wissens noch verschiedene Rechtsmittel der FDP und der Grünen anhängig. Eine Verfassungsbeschwerde der Linken vor dem Landesverfassungsgerichtshof ist abgewiesen worden. Angegriffen worden sind allerdings andere Regelungen und nicht die Höchstdauer des Gewahrsams.

Eine Verfassungsbeschwerde abstrakt gegen die Gewahrsamsregelung dürfte wegen des Subsidiaritätsprinzip ohnehin keinen Erfolg haben. Vielmehr müsste die Person, gegen die der Gewahrsam verhängt wurde, zunächst den gesamten Instanzenweg gegen diese Entscheidung beschreiten, bevor eine Verfassungsbeschwerde zulässig wäre.

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Schönesge schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

Ich glaube, das nennt man Gefahrenabwehr. Man stelle sich vor, es ginge um Protestaktionen von Rechtsradikalen, die freudige Zustimmung der Inhaftierung wäre sicher.

Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.


Und dieses Gesetz wollen die in Bayern auch noch verschärfen?

Was sagt eigentlich unser Verfassungsgericht zu diesem Gesetz? Kann mir nicht vorstellen, dass das (auch nur ansatzweise) mit unserem Grundgesetz im Einklang steht.

30 Tage Freiheitsberaubung. Was bekommt eine Privatperson dafür?


In allen Gefahrenabwehrgesetzen der Bundesländer sind Ermächtigungsgrundlagen für den Gewahrsam enthalten. Nur die Höchstdauer ist in den anderen Bundesländern geringer.

Gegen das Polizeiaufgabengesetz sind meines Wissens noch verschiedene Rechtsmittel der FDP und der Grünen anhängig. Eine Verfassungsbeschwerde der Linken vor dem Landesverfassungsgerichtshof ist abgewiesen worden. Angegriffen worden sind allerdings andere Regelungen und nicht die Höchstdauer des Gewahrsams.

Eine Verfassungsbeschwerde abstrakt gegen die Gewahrsamsregelung dürfte wegen des Subsidiaritätsprinzip ohnehin keinen Erfolg haben. Vielmehr müsste die Person, gegen die der Gewahrsam verhängt wurde, zunächst den gesamten Instanzenweg gegen diese Entscheidung beschreiten, bevor eine Verfassungsbeschwerde zulässig wäre.

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Hab für Bayern mal gegoogelt:

   (1) Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn
1.
[ausgeklammert da eher für sich selbst gefährdende Personen relevant]
2.
das unerläßlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern; die Annahme, daß eine Person eine solche Tat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann sich insbesondere darauf stützen, daß
a)
die Person die Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat oder Transparente oder sonstige Gegenstände mit einer solchen Aufforderung mit sich führt; dies gilt auch für Flugblätter solchen Inhalts, soweit sie in einer Menge mitgeführt werden, die zur Verteilung geeignet ist,
b)
bei der Person Waffen, Werkzeuge oder sonstige Gegenstände aufgefunden werden, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Taten verwendet werden, oder ihre Begleitperson solche Gegenstände mit sich führt und sie den Umständen nach hiervon Kenntnis haben mußte, oder
c)
die Person bereits in der Vergangenheit mehrfach aus vergleichbarem Anlaß bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder Straftaten als Störer betroffen worden ist und nach den Umständen eine Wiederholung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist;


Um mal Nordkorea vorzugreifen...

LG-Aktivisten die wiederholt erwischt wurden und angekündigt haben, direkt weiter zu machen... ist das jetzt ne Diktatur oder einfach nur mal konsequentes staatliches Handeln?
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Allgemein wird ohnehin unterschätzt, wie weitgehend auf der Basis von Verwaltungsrecht in die Grundrechte eingegriffen werden kann. Unter anderem könnt Ihr in Hessen nach dem dortigen Polizeirechts rechtmäßig erschossen werden, wenn die Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 Satz 2 HSOG vorliegen.
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Hab für Bayern mal gegoogelt:

   (1) Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn
1.
[ausgeklammert da eher für sich selbst gefährdende Personen relevant]
2.
das unerläßlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern; die Annahme, daß eine Person eine solche Tat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann sich insbesondere darauf stützen, daß
a)
die Person die Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat oder Transparente oder sonstige Gegenstände mit einer solchen Aufforderung mit sich führt; dies gilt auch für Flugblätter solchen Inhalts, soweit sie in einer Menge mitgeführt werden, die zur Verteilung geeignet ist,
b)
bei der Person Waffen, Werkzeuge oder sonstige Gegenstände aufgefunden werden, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Taten verwendet werden, oder ihre Begleitperson solche Gegenstände mit sich führt und sie den Umständen nach hiervon Kenntnis haben mußte, oder
c)
die Person bereits in der Vergangenheit mehrfach aus vergleichbarem Anlaß bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder Straftaten als Störer betroffen worden ist und nach den Umständen eine Wiederholung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist;


Um mal Nordkorea vorzugreifen...

LG-Aktivisten die wiederholt erwischt wurden und angekündigt haben, direkt weiter zu machen... ist das jetzt ne Diktatur oder einfach nur mal konsequentes staatliches Handeln?
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derjens schrieb:

Hab für Bayern mal gegoogelt:

   (1) Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn
1.
[ausgeklammert da eher für sich selbst gefährdende Personen relevant]
2.
das unerläßlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern; die Annahme, daß eine Person eine solche Tat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann sich insbesondere darauf stützen, daß
a)
die Person die Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat oder Transparente oder sonstige Gegenstände mit einer solchen Aufforderung mit sich führt; dies gilt auch für Flugblätter solchen Inhalts, soweit sie in einer Menge mitgeführt werden, die zur Verteilung geeignet ist,
b)
bei der Person Waffen, Werkzeuge oder sonstige Gegenstände aufgefunden werden, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Taten verwendet werden, oder ihre Begleitperson solche Gegenstände mit sich führt und sie den Umständen nach hiervon Kenntnis haben mußte, oder
c)
die Person bereits in der Vergangenheit mehrfach aus vergleichbarem Anlaß bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder Straftaten als Störer betroffen worden ist und nach den Umständen eine Wiederholung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist;


Um mal Nordkorea vorzugreifen...

LG-Aktivisten die wiederholt erwischt wurden und angekündigt haben, direkt weiter zu machen... ist das jetzt ne Diktatur oder einfach nur mal konsequentes staatliches Handeln?

Es geht weniger um de Handlungsgrundlage, sondern mehr um die Dauer der Maßnahme:
Art 20 PAG: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-20
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Schönesge schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

Ich glaube, das nennt man Gefahrenabwehr. Man stelle sich vor, es ginge um Protestaktionen von Rechtsradikalen, die freudige Zustimmung der Inhaftierung wäre sicher.

Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.


Und dieses Gesetz wollen die in Bayern auch noch verschärfen?

Was sagt eigentlich unser Verfassungsgericht zu diesem Gesetz? Kann mir nicht vorstellen, dass das (auch nur ansatzweise) mit unserem Grundgesetz im Einklang steht.

30 Tage Freiheitsberaubung. Was bekommt eine Privatperson dafür?


In allen Gefahrenabwehrgesetzen der Bundesländer sind Ermächtigungsgrundlagen für den Gewahrsam enthalten. Nur die Höchstdauer ist in den anderen Bundesländern geringer.

Gegen das Polizeiaufgabengesetz sind meines Wissens noch verschiedene Rechtsmittel der FDP und der Grünen anhängig. Eine Verfassungsbeschwerde der Linken vor dem Landesverfassungsgerichtshof ist abgewiesen worden. Angegriffen worden sind allerdings andere Regelungen und nicht die Höchstdauer des Gewahrsams.

Eine Verfassungsbeschwerde abstrakt gegen die Gewahrsamsregelung dürfte wegen des Subsidiaritätsprinzip ohnehin keinen Erfolg haben. Vielmehr müsste die Person, gegen die der Gewahrsam verhängt wurde, zunächst den gesamten Instanzenweg gegen diese Entscheidung beschreiten, bevor eine Verfassungsbeschwerde zulässig wäre.

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amsterdam_stranded schrieb:

Schönesge schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

Ich glaube, das nennt man Gefahrenabwehr. Man stelle sich vor, es ginge um Protestaktionen von Rechtsradikalen, die freudige Zustimmung der Inhaftierung wäre sicher.

Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.


Und dieses Gesetz wollen die in Bayern auch noch verschärfen?

Was sagt eigentlich unser Verfassungsgericht zu diesem Gesetz? Kann mir nicht vorstellen, dass das (auch nur ansatzweise) mit unserem Grundgesetz im Einklang steht.

30 Tage Freiheitsberaubung. Was bekommt eine Privatperson dafür?


In allen Gefahrenabwehrgesetzen der Bundesländer sind Ermächtigungsgrundlagen für den Gewahrsam enthalten. Nur die Höchstdauer ist in den anderen Bundesländern geringer.

Gegen das Polizeiaufgabengesetz sind meines Wissens noch verschiedene Rechtsmittel der FDP und der Grünen anhängig. Eine Verfassungsbeschwerde der Linken vor dem Landesverfassungsgerichtshof ist abgewiesen worden. Angegriffen worden sind allerdings andere Regelungen und nicht die Höchstdauer des Gewahrsams.

Eine Verfassungsbeschwerde abstrakt gegen die Gewahrsamsregelung dürfte wegen des Subsidiaritätsprinzip ohnehin keinen Erfolg haben. Vielmehr müsste die Person, gegen die der Gewahrsam verhängt wurde, zunächst den gesamten Instanzenweg gegen diese Entscheidung beschreiten, bevor eine Verfassungsbeschwerde zulässig wäre.


Erstmal danke für die Infos.

Gesetze kann man immer "schnell" machen. Und die Klagewege bis zu den höchsten Gerichten dauern meistens ziemlich lange. Es muss ja auch erstmal Fälle/ Kläger geben. Die es ja jetzt zu geben scheint.

Waren die bayerischen Gefängnise im April, Mai, Juni, Juli.... 2020 eigentlich voll? Oder gab es da das Gesetz noch nicht?
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Allgemein wird ohnehin unterschätzt, wie weitgehend auf der Basis von Verwaltungsrecht in die Grundrechte eingegriffen werden kann. Unter anderem könnt Ihr in Hessen nach dem dortigen Polizeirechts rechtmäßig erschossen werden, wenn die Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 Satz 2 HSOG vorliegen.
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Das ist der Punkt. Ich erlebe das selbst ja permanent, wenn ich als Exekutivorgan in Form einer Inobhutnahme eines Kindes in Art. 6 GG eingreife muss ich zwar unmittelbar ein Familiengericht anrufen. Allerdings entzieht dieses in der Regel, wenn ich keine ganz groben Schnitzer in der Begründung liefere, auf Grund meines Berichts, also nach Aktenlage, einstweilen Teile der elterlichen Sorge und überträgt diese auf's Jugendamt. Und das zu revidieren ist für Eltern beileibe nicht ohne.
Eine unfassbare Macht der Exekutive, die eigentlich durch eine sauber, sorgfältig und schnell arbeitenden Judikative kontrolliert werden sollte.
Nach meiner Überzeugung sollte der Gesetzgeber äußerst sparsam mit Machtzugeständnissen an die Exekutive umgehen und gleichzeitig dafür sorgen, dass der Justiz erhebliche Mittel zur sorgfältigen Prüfung von Verwaltungshandeln, vor allem dort wo Grundrechte beschnitten werden, zur Verfügung stellen!
Bayern dagegen hat eine notorisch überlastete Justiz und weitet im PAG auch noch die Befugnisse der Polizei aus. Das nicht kritikwürdig zu finden scheint einem seltsamen Rechtsverständnis zu folgen.
Und das wird durch unsägliche hessische Bestimmungen in Bayern auch nicht besser.
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Das ist der Punkt. Ich erlebe das selbst ja permanent, wenn ich als Exekutivorgan in Form einer Inobhutnahme eines Kindes in Art. 6 GG eingreife muss ich zwar unmittelbar ein Familiengericht anrufen. Allerdings entzieht dieses in der Regel, wenn ich keine ganz groben Schnitzer in der Begründung liefere, auf Grund meines Berichts, also nach Aktenlage, einstweilen Teile der elterlichen Sorge und überträgt diese auf's Jugendamt. Und das zu revidieren ist für Eltern beileibe nicht ohne.
Eine unfassbare Macht der Exekutive, die eigentlich durch eine sauber, sorgfältig und schnell arbeitenden Judikative kontrolliert werden sollte.
Nach meiner Überzeugung sollte der Gesetzgeber äußerst sparsam mit Machtzugeständnissen an die Exekutive umgehen und gleichzeitig dafür sorgen, dass der Justiz erhebliche Mittel zur sorgfältigen Prüfung von Verwaltungshandeln, vor allem dort wo Grundrechte beschnitten werden, zur Verfügung stellen!
Bayern dagegen hat eine notorisch überlastete Justiz und weitet im PAG auch noch die Befugnisse der Polizei aus. Das nicht kritikwürdig zu finden scheint einem seltsamen Rechtsverständnis zu folgen.
Und das wird durch unsägliche hessische Bestimmungen in Bayern auch nicht besser.
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Verstehe mich nicht falsch. Ich wollte das bayerische Polizeiaufgabengesetz nicht rechtfertigen. Es war nur ein allgemeiner Exkurs. Ansonsten sehe ich das wie Du. Hinzu kommt noch, dass die Exekutive häufig die Neigung hat, die ohnehin schon weitgehenden Ermächtigungsgrundlagen in der Anwendung noch weiter zu überdehnen.

Es mögen im Einzelfall gute Gründe für die jeweilige Regelungen vorliegen. In Gesamtspiel müssen wir aber höllisch aufpassen, dass die Freiheit nicht ausgehöhlt wird.
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Verstehe mich nicht falsch. Ich wollte das bayerische Polizeiaufgabengesetz nicht rechtfertigen. Es war nur ein allgemeiner Exkurs. Ansonsten sehe ich das wie Du. Hinzu kommt noch, dass die Exekutive häufig die Neigung hat, die ohnehin schon weitgehenden Ermächtigungsgrundlagen in der Anwendung noch weiter zu überdehnen.

Es mögen im Einzelfall gute Gründe für die jeweilige Regelungen vorliegen. In Gesamtspiel müssen wir aber höllisch aufpassen, dass die Freiheit nicht ausgehöhlt wird.
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Ich glaube fast, da haben wir mal nen Punkt gefunden, an dem wir wirklich derselben Meinung sind.
Danke Herrmann! 😉
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Die Last Generation scheint auch noch ausgesprochen dumm zu sein. Sie legt sich nicht nur mit der Politik an, jetzt beschimoft die Gruppe auch die gesamte Medienlandschaft und begibt sich in eine weinerliche Opferrolle. Und sieht die Prinzipien der Demokratie in Gefahr. Ziemlicher Unsinn
In dem LG-Statement zu dem Berliner Unglücksfall schreibt der Verein u.a.:
"Aber dass wir uns nicht einmal auf die einfachsten Prinzipien in einer Demokratie – wie neutrale, faktenbasierte Berichterstattung – verlassen können, schockiert uns."
Was erwartet LG jetzt von der medialen Öffentlichkeit? Das diese sagt, ja da habt ihr aber sowas von Recht, wir wechseln jetzt unsere Berichterstattung und unsere Meinung. Diese Erwartungshaltung ist dumm.

Unterstützer der LG in diesem Forum, wie der User Planscher bemüht dias Rechts/Links-Narrativ, indem er schreibt
"Es ist gefundenes Fressen für die Rechten und Konservativen. Die Aktivisten verursachen gerade in Berlin für ordentlich Ärger."
Er merkt nicht, dass es nicht um berechtigte Kritik am Umgang mit dem Klimawandel geht, sondern um die Art des Protestes. Nicht der Zweck wird kritisiert, sondern die Mittel. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

https://letztegeneration.de/blog/2022/11/statement-zum-unfall-es-ist-zeit-eine-grenze-zu-ziehen/


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Protest muss auch weh tun. Niemand interessiert es ob man mit einem Plakat am Straßenrand steht. Sowas wird müde belächelt, wenn überhaupt beachtet. Immer wieder interessant wie entpolitisiert man mittlerweile in Deutschland ist. Bloß kein Ärger machen...

In den 60er und 70er gab es massenhaft Proteste, weil die jungen Leute nicht mehr den Trott der Alten mit leben wollten. In der Zeit hat sich vieles verändert und auch viele Freiheiten geschaffen.
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Ist schon komisch, mit welcher Lässigkeit die C-Parteien solche Strafverschärfungen fordern.

Insbesondere Menschen wegsperren, die eine andere Meinung haben, nur weil die was tun könnten, ist ungeheuerlich und widerspricht meinem Demokratieverständnis massiv.
Und mit christlich hat das mal gar nix zu tun.

Ansonsten steht der gefährliche Eingriff in den Verkehr jetzt schon unter Strafe und wird auch je nach Umfang mit Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft.
Das entspricht der Strafe bei Körperverletzung, ist also kein Kleingeld.

Ich halte das ganze Getöse für einen PR Feldzug gegen den Klimaschutz insgesamt.
Denn C-Heinis dürfte zuzutrauen sein, dass Sie die Nutzung fossiler Energien nach wie vor für sinnvoll halten.

Zur Info:

§ 315b StGB

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
....wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar....

§ 223 StGB

Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Ist schon komisch, mit welcher Lässigkeit die C-Parteien solche Strafverschärfungen fordern.

Insbesondere Menschen wegsperren, die eine andere Meinung haben, nur weil die was tun könnten, ist ungeheuerlich und widerspricht meinem Demokratieverständnis massiv.
Und mit christlich hat das mal gar nix zu tun.

Ansonsten steht der gefährliche Eingriff in den Verkehr jetzt schon unter Strafe und wird auch je nach Umfang mit Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft.
Das entspricht der Strafe bei Körperverletzung, ist also kein Kleingeld.

Ich halte das ganze Getöse für einen PR Feldzug gegen den Klimaschutz insgesamt.
Denn C-Heinis dürfte zuzutrauen sein, dass Sie die Nutzung fossiler Energien nach wie vor für sinnvoll halten.

Zur Info:

§ 315b StGB

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
....wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar....

§ 223 StGB

Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Wedge schrieb:

Insbesondere Menschen wegsperren, die eine andere Meinung haben, nur weil die was tun könnten, ist ungeheuerlich und widerspricht meinem Demokratieverständnis massiv.


Unabhängig wie man das jetzt findet. Aber du tust ja grade so, also ob man mit dem Finger schnippst und Personen aufgrund ihrer reinen Meinung einsperrt.

Das was du zitierst ist für Dinge die passiert sind. Das was man hier gemacht hat, ist für angekündigte! Dinge, die passieren sollen.
Zwei paar Schuhe.

Ne Demokratie muss sich auch wehren können, sonnst ist's nämlich keine oder nicht mehr lange eine 😉

Wenn jemand findet, die Dauer ist für "einfach so" zu heavy, ok. Akzeptiere ich.
Aber das jetzt so darzustellen, als sind wir einen Schritt vor ner Diktatur... Leute, ihr verteidigt hier salopp gesagt irgendwelche "Spinner" überspitzt gesagt bis auf's Blut.

Das fehlt dem ganzen positiven Protest iS Klima etc. Auch mal zu erkennen, wenn im Namen des Anliegens Schindluder betrieben wird.




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Dadurch das die LG Staus provoziert, sorgt sie gleichfalls für mehr Abgase.
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Wedge schrieb:

Insbesondere Menschen wegsperren, die eine andere Meinung haben, nur weil die was tun könnten, ist ungeheuerlich und widerspricht meinem Demokratieverständnis massiv.


Unabhängig wie man das jetzt findet. Aber du tust ja grade so, also ob man mit dem Finger schnippst und Personen aufgrund ihrer reinen Meinung einsperrt.

Das was du zitierst ist für Dinge die passiert sind. Das was man hier gemacht hat, ist für angekündigte! Dinge, die passieren sollen.
Zwei paar Schuhe.

Ne Demokratie muss sich auch wehren können, sonnst ist's nämlich keine oder nicht mehr lange eine 😉

Wenn jemand findet, die Dauer ist für "einfach so" zu heavy, ok. Akzeptiere ich.
Aber das jetzt so darzustellen, als sind wir einen Schritt vor ner Diktatur... Leute, ihr verteidigt hier salopp gesagt irgendwelche "Spinner" überspitzt gesagt bis auf's Blut.

Das fehlt dem ganzen positiven Protest iS Klima etc. Auch mal zu erkennen, wenn im Namen des Anliegens Schindluder betrieben wird.




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derjens schrieb:

Leute, ihr verteidigt hier salopp gesagt irgendwelche "Spinner" überspitzt gesagt bis auf's Blut.


Ich verteidige nicht LG.
Ich bin von den Forderungen der C-Parteien entsetzt.

Und: Ich halte das Ganze für eine PR Nummer gegen den Klimaschutz allgemein.
Ansonsten hätten Söder und Merz ja wegen z.B. dem Anschlag in Hanau für vorbeugende Inhaftierungen von Nazis trommeln können, haben sie aber nicht.
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derjens schrieb:

Leute, ihr verteidigt hier salopp gesagt irgendwelche "Spinner" überspitzt gesagt bis auf's Blut.


Ich verteidige nicht LG.
Ich bin von den Forderungen der C-Parteien entsetzt.

Und: Ich halte das Ganze für eine PR Nummer gegen den Klimaschutz allgemein.
Ansonsten hätten Söder und Merz ja wegen z.B. dem Anschlag in Hanau für vorbeugende Inhaftierungen von Nazis trommeln können, haben sie aber nicht.
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Wedge schrieb:

Und: Ich halte das Ganze für eine PR Nummer gegen den Klimaschutz allgemein.

Gewagte Aussage.
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derjens schrieb:

Leute, ihr verteidigt hier salopp gesagt irgendwelche "Spinner" überspitzt gesagt bis auf's Blut.


Ich verteidige nicht LG.
Ich bin von den Forderungen der C-Parteien entsetzt.

Und: Ich halte das Ganze für eine PR Nummer gegen den Klimaschutz allgemein.
Ansonsten hätten Söder und Merz ja wegen z.B. dem Anschlag in Hanau für vorbeugende Inhaftierungen von Nazis trommeln können, haben sie aber nicht.
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Wedge schrieb:

Ansonsten hätten Söder und Merz ja wegen z.B. dem Anschlag in Hanau für vorbeugende Inhaftierungen von Nazis trommeln können, haben sie aber nicht.



       

Haben sie auch bei Pegida oder Anticorona nicht und da wurden auch regelmäßig Straftaten bei den Demos begangen. Sind halt Leute die sie eher links vermuten und da wird dann halt mal hart durchgegriffen.
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Wedge schrieb:

Und: Ich halte das Ganze für eine PR Nummer gegen den Klimaschutz allgemein.

Gewagte Aussage.
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Brady74 schrieb:

Wedge schrieb:

Und: Ich halte das Ganze für eine PR Nummer gegen den Klimaschutz allgemein.

Gewagte Aussage.


Ich würde es eher einen educated guess nennen.
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Brady74 schrieb:

Wedge schrieb:

Und: Ich halte das Ganze für eine PR Nummer gegen den Klimaschutz allgemein.

Gewagte Aussage.


Ich würde es eher einen educated guess nennen.
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Die Tatsache, dass seit Dienstag für Berlin der Bericht vorlag, dass die LG nichts mit dem Ausgang des Unfalls zu tun hatte, aber Politik, Polizei und Feuerwehr weiter die LG in die Verantwortung genommen haben bzw. Aussagen nicht korrigiert haben, ist für mich ein klarer Hinweis darauf, dass es darum ging die LG und die Klimabewegung zu diskreditieren
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Die Tatsache, dass seit Dienstag für Berlin der Bericht vorlag, dass die LG nichts mit dem Ausgang des Unfalls zu tun hatte, aber Politik, Polizei und Feuerwehr weiter die LG in die Verantwortung genommen haben bzw. Aussagen nicht korrigiert haben, ist für mich ein klarer Hinweis darauf, dass es darum ging die LG und die Klimabewegung zu diskreditieren
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Xaver08 schrieb:

Die Tatsache, dass seit Dienstag für Berlin der Bericht vorlag, dass die LG nichts mit dem Ausgang des Unfalls zu tun hatte, aber Politik, Polizei und Feuerwehr weiter die LG in die Verantwortung genommen haben bzw. Aussagen nicht korrigiert haben, ist für mich ein klarer Hinweis darauf, dass es darum ging die LG und die Klimabewegung zu diskreditieren

Und Politik, Polizei und Feuerwehr stecken alle unter einem Hut oder wer zieht da die Strippen?
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Xaver08 schrieb:

Die Tatsache, dass seit Dienstag für Berlin der Bericht vorlag, dass die LG nichts mit dem Ausgang des Unfalls zu tun hatte, aber Politik, Polizei und Feuerwehr weiter die LG in die Verantwortung genommen haben bzw. Aussagen nicht korrigiert haben, ist für mich ein klarer Hinweis darauf, dass es darum ging die LG und die Klimabewegung zu diskreditieren

Und Politik, Polizei und Feuerwehr stecken alle unter einem Hut oder wer zieht da die Strippen?
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und parteiübergreifend.
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Xaver08 schrieb:

Die Tatsache, dass seit Dienstag für Berlin der Bericht vorlag, dass die LG nichts mit dem Ausgang des Unfalls zu tun hatte, aber Politik, Polizei und Feuerwehr weiter die LG in die Verantwortung genommen haben bzw. Aussagen nicht korrigiert haben, ist für mich ein klarer Hinweis darauf, dass es darum ging die LG und die Klimabewegung zu diskreditieren

Und Politik, Polizei und Feuerwehr stecken alle unter einem Hut oder wer zieht da die Strippen?
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Keine Ahnung, was meinst du dazu?


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