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Die Welt nackt zu Gast bei Freunden

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die ganze meldung ist ein fake, wenns wahr wäre würde mann bei google was dazu finden!
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nochmal auf obigen text zurück:

war es tatsächlich so (es wird nicht ganz deutlich find ich), dass die mädels sich vor MÄNNLICHEN ordnern/polizisten ausziehen mussten? weil das kann ich mir schlicht und einfach nicht vorstellen, bei allem sicherheitswahn. die können keine frau zwingen, sich vor nem mann auszuziehen.
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Unglaublich!
Ein Skandal!!!

Wenn die Glotzen wollen, dann ziehen die sich einfach mal Fans in ne Kabine??  
Also wenn jemand meine Freundin begucken will......raste ich aus!!  
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Gude,
also es ist schon erstaunlich zu welchen Rechtsaufassungen deutsche Gerichte kommen Dabei ist es völlig egal ob es sich um Fußball-Fans oder Flugzeugpassagiere auf dem Weg nach Amerika handelt. Die Hysterie nimmt inzwischen bedrohliche Ausmasse an wenn sogar das ignorieren der verfassungsmässigen Grundrechte Basis eines Gerichtsurteil wird.
Grundgesetz Artikel 1 Abs. 1

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist verpflichtung aller staatlicher Gewalt.

Grundgesetz Artikel 1 Abs. 3

Die nachfolgenden Artikel binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht

Grundgesetz Artikel 2 Abs. 2

.......Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In dieses Recht darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Grundgesetz Artikel 19 Abs. 1

Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.Ausserdem muß das Gesetz das Grundrecht unter angabe des Artikels nennen.

Grundgesetz Artikel 19 Abs. 2  

In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit möchte ich hier nicht eingehen obwohl ich das auch in diesm Falle verletzt sehe wenn auf einen vagen Verdacht hin Leibesvisitationen durchgeführt werden.

Im übrigen sind die Dresdner Fans nicht unbedingt als Kinder von Traurigkeit bekannt, trotzdem sollte auch bei denen die Unschuldsvermutung gelten.

Fazit: Es wird Zeit das derartige Urteile und die sie aussprechenden Richter auf ihre "Alltagstauglichkeit" hin überprüft werden.

IN diesem Sinne.......


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oVaflYa schrieb:
die ganze meldung ist ein fake, wenns wahr wäre würde mann bei google was dazu finden!


Bei Google News habe ich auch nichts gefunden, was mich etwas gewundert hat. Allerdings findet die normale Google Suche auch nicht alles direkt, bis die das haben kann es schonmal eine Woche (oder auch länger) dauern. Kannst du ja ausprobieren, wenn du eine eigene Page hast, dann gib da nen Text ein und such bei Google danach (mit ""), dann wirst du sehen dass du nicht direkt was findest. Und da die Pressemitteilung von heute ist, würde ich nicht sagen, dass es ein Fake ist, obwohl ich es auch hoffe.
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EdiG schrieb:
Auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit möchte ich hier nicht eingehen obwohl ich das auch in diesm Falle verletzt sehe wenn auf einen vagen Verdacht hin Leibesvisitationen durchgeführt werden.


Falsch. Fußballspiele, Konzerte etc. gelten nicht als "Versammlung" im Sinne von Art. 8 GG, sondern nur als Ansammlung. Folglich werden sie nicht durch Artikel 8 GG geschützt.

Auch bei den übrigen von Dir genannten Grundrechten sind mehrere dabei, die für den vorliegenden Fall nicht einschlägig sind. Hast Du irgendetwas mit Jura je zu tun gehabt?

Soweit ich informiert bin, hat sich die Betroffene im Wesentlichen auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG gestützt, welches Du allerdings nicht genannt hast.

oVaflYa schrieb:
die ganze meldung ist ein fake, wenns wahr wäre würde mann bei google was dazu finden!


So schnell geht das auch nicht bei Google, zumal nicht jedes Urteil eines Gerichts erster Instanz auch automatisch veröffentlicht wird. Im vorliegenden Fall hat das VG Saarbrücken sogar gar keine Homepage.

Ich werde heute Abend hoffentlich noch den Originaltext des Urteils als PDF zugeschickt bekommen. Ein Blick auf den vom Sachsenadler geposteten Link ins Dynamoforum hätte Dir übrigens auch nicht geschadet.

So, genug kluggeschissen für heute!  
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oVaflYa schrieb:
die ganze meldung ist ein fake, wenns wahr wäre würde mann bei google was dazu finden!


öhmmm..... ganz schwaches Argument für ein Fake!!!

Aber ganz unrecht haste nicht, hab auch erstmal bei ein paar Nachrichtenseiten nachgeschaut! Allerdings habe ich das auch schon mal irgendwo gehört.


Zum Thema:

Interessant wäre mal, ob die Beamten den Mädchen die Wahl gelassen haben. Ausziehen oder gehen!?! Wenn nicht, wäre dann nämlich noch ein zusätzlicher Hammer
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Es ist kein Fake!
Mit sowas macht man keine Scherze!

Die "Pressemitteilung" ist vom Unterstützer dieser Klage Sven Schellenberg heute verfasst worden.

Wen der ganze Verkauf dieser Angelegenheit seit März 2005 interessiert, dem lege ich nochmals das Thema im offiziellen Dynamo-Forum ans Herz!

Entweder über http://forum.dynamo-dresden.de/forumdisplay.php?f=6

oder Direktlink http://forum.dynamo-dresden.de/showthread.php?t=4453

Nach diesem Skandalurteil bin auch ich der Meinung, das dies publik gemacht werden muss!

Deshalb auch hier dieser Post zu einem Thema, welches nicht direkt die Eintracht betrifft.
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Das ist ja mal eine Begründung, dass wer "unverdächtig" ist gleichzeitig die "Verdächtigte" ist.



Also alle Menschen erstmal verdächtigen, bzw. wie in diesem Falle nackt ausziehen lassen und kontrollieren, denn erstmal ist ja jeder nicht verdächtig.



(Aber ich vergaß, dieser "Grundsatz" gilt ja "nur" im Fußball.)
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HuHu,

ich sehe es schon kommen, bald gibt es nicht mehr die "leichten" Kontollen am Eingang, sondern direkt Intimkontollen im Knast oder so!!!
Das würde ich Deutschland auch noch zutrauen!!!!

Liebe Grüße
StreifenJenny
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Man kann es wirklich nicht mehr fassen!
Was geht nur in diesem Staate vor?

Die "Väter des Grundgesetzes" haben sich bestimmt nicht gedacht, das eben dieses Grundgesetz im Laufe der Jahrzehnte immer mehr aufgeweicht und durch die Staatsmacht quasi ignoriert wird.

Man dachte wohl auch nicht, das als damals der Bundeswehr enge Grenzen auferlegt wurde, damit sie nicht ein "Staat im Staate" wird wie die alte Reichswehr (und das zu Recht!) man eine staatliche Institution vergaß - die Polizei. Die ja eigentlich da sein soll, um den Bürger zu schützen.

Diese Polizei wird immer mehr zum Staat im Staate, sieht sich scheinbar selbst ausserhalb jeden Bürgerrechts stehen, operiert willkürlich und ohne Hemmungen.
Woran erinnert mich das nur? Mhhm.... Spanien, Portugal, Chile, Argentinien, China?...komm' im Moment nicht drauf

Fassungslos  
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Huks schrieb:

Soweit ich informiert bin, hat sich die Betroffene im Wesentlichen auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG gestützt, welches Du allerdings nicht genannt hast.


Das APR speist sich aber im wesentlichen aus der Menschenwürde gemäß Art. 1 und diese zentrale Norm wurde jedenfalls genannt.

Ich dachte auch erst an ein Fake, denn so ein Urteil ist eigentlich nicht zu glauben. Wenn es aber tatsächlich stimmt, dürfte es in der nächsten Instanz sicher nicht halten.

Viele Grüße,

Alex
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womeninblack schrieb:
Das ist ja mal eine Begründung, dass wer "unverdächtig" ist gleichzeitig die "Verdächtigte" ist.



Also alle Menschen erstmal verdächtigen, bzw. wie in diesem Falle nackt ausziehen lassen und kontrollieren, denn erstmal ist ja jeder nicht verdächtig.



(Aber ich vergaß, dieser "Grundsatz" gilt ja "nur" im Fußball.)  


Naja der selbe Grundsatz galt damals zur Zeit der Bader/Meinhoff Bande. Schwangere Frauen als erstes, Kinderwagen als Zweites und harmlose Ehepaare als drittes, denn die wurden ja "immer" als Tarnung missbraucht.

Ich selber weiß das nimmer ich war damals noch viel zu klein, aber aus Hörensagen der Eltern war das schon übel wenn man mit nem Auddo inne Allgemeine Kam und einem erst mal die MP5 unter die Nase gehalten wurde damit man brav ausstieg.

Nur Damals herrschte wenigstens ein Begründeter Terrorverdacht. Aber Heute? Gut die Dresdner sind kein unbeschriebenes Blatt aber irgendwo stand doch mal drauf "Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist". Aber dem ist wohl nicht so.
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Moin,

an alle Zweifler und Interessierte:

Ich bekomme heute im Laufe des Tages das komplette Urteil des Verwaltungsgerichts Saarbrücken Aktenzeichen 6 K 74/05 als pdf-Datei.
Habe auch die Einwilligung der Initiatoren, dieses weiterleiten zu dürfen.

Bei Interesse einfach PN mit e-mail-Adresse an mich.

Gruß SachsenadlerDD
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Und dass andereseits FLITZER per Stadionrecht mit Ordnungsstrafen bis 10.000 EURO belget werden (Freiburg, glaube ich), ohne dass dei Gerichte sowas kassieren passt isn Bild.
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Käptn Ahab schrieb:
Und dass andereseits FLITZER per Stadionrecht mit Ordnungsstrafen bis 10.000 EURO belget werden (Freiburg, glaube ich), ohne dass dei Gerichte sowas kassieren passt isn Bild.


Naja, das finde ich jetzt nicht so schlimm.
Kann sich doch jeder überlegen ob es ihm wert ist.

Vielleicht sollten wir diese doch sehr unterschiedlichen Sachen mal lieber voneinander trennen.
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Da geht mir doch grad die Hutschnur hoch... Das sind ja Vorgehensweisen die man nichtmal im Hochsicherheitstrakt "Flughafen" findet... und wenn dann nur in Ausnahmefällen.

Sollten die von mir sowas verlangen, wär ich das letzte Mal im Stadion gewesen...
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anxunamun schrieb:
Da geht mir doch grad die Hutschnur hoch... Das sind ja Vorgehensweisen die man nichtmal im Hochsicherheitstrakt "Flughafen" findet... und wenn dann nur in Ausnahmefällen.

Sollten die von mir sowas verlangen, wär ich das letzte Mal im Stadion gewesen...





Es sind im Grunde fast die Massnahmen, die Insassen einer JVA nach Freigang haben. Hier wird ganz klar jeder weibliche Fußballfan als potentieller Verbrecher behandelt.

Gerade wo vor kurzem die Rasterfahndung gegen muslimische, ledige Studenten für Rechtswidrig erklärt wurde, finde ich das Urteil sehr bedenklich. Habe es jetzt meiner Professorin zukommen lassen. Bin gespannt auf Ihre Antwort.
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SachsenadlerDD schrieb:
Moin,

an alle Zweifler und Interessierte:

Ich bekomme heute im Laufe des Tages das komplette Urteil des Verwaltungsgerichts Saarbrücken Aktenzeichen 6 K 74/05 als pdf-Datei.
Habe auch die Einwilligung der Initiatoren, dieses weiterleiten zu dürfen.

Bei Interesse einfach PN mit e-mail-Adresse an mich.

Gruß SachsenadlerDD


Ich verfolge Deinen Beitrag mit großem Interesse.Wenn es rechtl. möglich ist,kannst Du auf das von Dir angesprochene Urteil evtl. hier eingehen. Auszugsweise Informationen der wesentl. Urteilsgründe sind doch für alle von Interesse.

Ansonsten schon mal vielen Dank, daß Du dieses brisante Thema hier angesprochen hast!!!


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