wusste doch jeder das es ein erzwungener Rücktritt war auf Druck intern wie extern. HB hat Ihm aber wahrscheinlich angeboten das bei Rücktritt die Bezüge weiterbzahlt werden
Wieso erzwungen? Funkel hat doch in der Pressekonferenz gesagt, dass er schon seit Wochen wusste, dass er zurücktritt, dass dies ein ureigenster Entschluß ohne Druck von Bruchhagen war und dies nur deshalb nicht verkündet hat, weil er die Mannschaft nicht negativ beeinflussen möchte. Habe ich mich vielleicht in den falschen Medien informiert?
tobago
Sieh das ganze als Marketingaktion. Es geb zwei Ziele. Einmal die Trennung von FF. Das andere Ziel war, das Produkt Eintracht Frankfurt möglichst nicht zu beschädigen.
Eintracht Frankfurt steht derzeit für Seriosität. Finanziell gesund und ohne Skandale
Mit dieser menschlich Abhandlung des Themas Funkel wurden m.E. beide Ziele erreicht.
Auch wenn dadurch der ein oder andere getäuscht wurde. But who cares?
Es ist nichts außergewöhnliches, daß ein Arbeitnehmer unter Fortzahlung seiner Bezüge von seiner Tätigkeit freigestellt wird, wenn auch der Arbeitgeber ein Interesse an der Freistellung hat. Funkel hat erklärt, seine Tätigkeit einstellen zu wollen, um die Mannschaft aus dem Schußfeld des Umfelds zu nehmen. Wie vorher auch hat er sich damit schützend vor die Mannschaft gestellt und damit der Eintracht einen Dienst erwiesen. Diese Mannschaft ist die von Eintracht Frankfurt und somit hat sein Arbeitgeber ebenfalls ein Interesse am Schutz der Mannschaft. Wenn ein Arbeitnehmer aber um die Freistellung von seiner Tätigkeit bittet und dies mit Gründen versieht, die auch und vor allem im Interesse des Arbeitgebers liegen, so ist es bei einem befristeten Vertrag selbstverständlich, wenn die Bezüge bis zum Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit fortgezahlt werden, ohne das eine weitere Tätigkeit geschuldet wird. Eine Anstandslosigkeit liegt dann allenfalls auf Seiten des gegen den Trainer marodierenden Teils des Umfelds. Es hat erreicht, daß die Eintracht nunmehr zwei Trainergehälter gleichzeitig bezahlen muß. Und tritt auch noch nach. Danke auch.
Tach Pedro,
aber wenn ich den Satz oben lese von Funkel, ist das nicht genau das Gegenteil von dem was Du zur Freistellung erklärt hast? Denn der Satz """Ich habe am Montag mit Heribert Bruchhagen gesprochen und ihn gebeten, mein Vertragsverhältnis zum 30. Juni zu beenden", sagt doch aus, dass der Vertrag ab diesem Datum nicht mehr existiert. Damit hat keine der beiden Seiten eine Verpflichtung der anderen gegenüber. Wenn er das so gesagt hat und es ist nicht so, dann hat er wissentlich oder unwissentlich (weil einfach die Ausdrucksweise nicht bedacht wurde) die Leute getäuscht.
tobago
Wie ein Vertragsverhältnis beendet wird, liegt im Ermessen der Vertragsparteien. Es greifen im Fall Funkel jedenfalls die von mir aufgezeigten Grundsätze:
Funkel hat um die Auflösung des Vertragsverhältnis vor allem im Interesse von Eintracht Frankfurt gebeten. Er hätte auch auf die Einhaltung des abgeschlossenen befristeten Vertrags bestehen können. Das wäre aber, wie er zu recht erklärte, zum Schutz der Mannschaft angesichts des marodierenden Umfelds für die Eintracht nicht mehr tragbar gewesen. Die Auflösung des Vertrages erfolgt also in erster Linie im Interesse des Arbeitgebers Eintracht Frankfurt. Daher ist die Fortzahlung des Gehalts angemessen.
Pedrogranata schrieb: Das wäre aber, wie er zu recht erklärte, zum Schutz der Mannschaft angesichts des marodierenden Umfelds für die Eintracht nicht mehr tragbar gewesen. Die Auflösung des Vertrages erfolgt also in erster Linie im Interesse des Arbeitgebers Eintracht Frankfurt. Daher ist die Fortzahlung des Gehalts angemessen.
So ist es,Funkel kann mit diesem Druck umgehen,aber für den Verein und Mannschaft ist diese Pulverfass Stimmung untragbar für längere Zeit. Das Risiko für die neue Saison wäre auch viel zu hoch gewesen. Das ist dann auch keine Basis mehr um erfolgreich zu arbeiten.
Nach der Verkündung des Rücktritts war dann die Stimmung so als wenn man ein Luftballon die Luft rauslässt-Entspannung pur. So hatte Funkel sein guten Abschied und der Verein wieder Ruhe
Ich weiß noch wie es vor einen halben Jahr darum ging den Vertrag von Funkel zu verlängern. Damals war ich dagegen weil ich der Meinung war man soll die Saison (wenn überhaupt mit Funkel) erstmal ausklingen lassen sonst würden im Falle einer Entlassung dem Verein Kosten entstehen. Dafür wurde ich von einigen hier im Forum angegriffen und belehrt das Funkel bei einer Entlassung auf Abfindung und etc. verzichtet was HB angeblich auch so bestätigt hätte. Jetzt sehen wir ja das unser Funkel doch nicht so bescheiden ist. Ich werfe Funkel nicht vor das er jetzt erstmal schön weiter sein Gehalt bezieht (ich würde das genauso machen) und Lautern einen Korb gibt weil die weniger bezahlen. Der Fehler lag beim Verein, es war absoluter Schwachsinn mit einen Trainer zu verlängern wo bekannt bzw. absehbar war das die Luft bei Funkel schon lange raus war.
Programmierer schrieb: Sieh das ganze als Marketingaktion. Es geb zwei Ziele. Einmal die Trennung von FF. Das andere Ziel war, das Produkt Eintracht Frankfurt möglichst nicht zu beschädigen.
Eintracht Frankfurt steht derzeit für Seriosität. Finanziell gesund und ohne Skandale
Mit dieser menschlich Abhandlung des Themas Funkel wurden m.E. beide Ziele erreicht.
Auch wenn dadurch der ein oder andere getäuscht wurde. But who cares?
Programmierer
Mich würde mal interessieren was sich daran geändert hätte wenn man bekannt gegeben hätte dass man Funkel entlassen hat?
Wie ein Vertragsverhältnis beendet wird, liegt im Ermessen der Vertragsparteien. Es greifen im Fall Funkel jedenfalls die von mir aufgezeigten Grundsätze:
Funkel hat um die Auflösung des Vertragsverhältnis vor allem im Interesse von Eintracht Frankfurt gebeten. Er hätte auch auf die Einhaltung des abgeschlossenen befristeten Vertrags bestehen können. Das wäre aber, wie er zu recht erklärte, zum Schutz der Mannschaft angesichts des marodierenden Umfelds für die Eintracht nicht mehr tragbar gewesen. Die Auflösung des Vertrages erfolgt also in erster Linie im Interesse des Arbeitgebers Eintracht Frankfurt. Daher ist die Fortzahlung des Gehalts angemessen.
Nun, einen großen Unterschied zwischen den beiden Verfahrensweisen kann ich nicht erkennen. In beiden von dir dargestellten Fällen gibt es eine Gehaltsfortzahlung.
Die gewählte Verfahrensweise war sicherlich im Interesse von Eintracht Frankfurt, allerdings nicht minder im Interesse von Friedhelm Funkel. Er vermied eine vorzeitige Entlassung und bekommt trotzdem noch Gehalt. Eigentlich ne prima Sache.
Philosoph schrieb: Ich dachte Funkel hat von sich aus gekuendigt (evtl. mit etwas "Schmerzensgeld"), wieso wird er dann weiter von der Eintracht bezahlt?
Wieso sollte FF auf etwas, dass ihm als Arbeitnehmer zusteht, freiwillig zu Gunsten der Eintracht verzichten?
Vielleicht, weil ihm die Fans im Stadion so zugejubelt haben?
Programmierer
Hier ein Zitat von Funkel (http://www.hr-online.de/website/rubriken/sport/index.jsp?rubrik=7454&key=standard_document_37057878)
""Ich habe am Montag mit Heribert Bruchhagen gesprochen und ihn gebeten, mein Vertragsverhältnis zum 30. Juni zu beenden", sagte Funkel am Donnerstag auf einer Pressekonferenz."
Nach einer Aufloesung des Vertrages seitens des Arbeitnehmers steht ihm doch kein Gehalt mehr zu, allerhoechstes eine einmalige Abfindung auf Kulanzbasis des Arbeitgebers.
Ich hatte es schon mal erklärt:
Es ist nichts außergewöhnliches, daß ein Arbeitnehmer unter Fortzahlung seiner Bezüge von seiner Tätigkeit freigestellt wird, wenn auch der Arbeitgeber ein Interesse an der Freistellung hat.
Funkel hat erklärt, seine Tätigkeit einstellen zu wollen, um die Mannschaft aus dem Schußfeld des Umfelds zu nehmen. Wie vorher auch hat er sich damit schützend vor die Mannschaft gestellt und damit der Eintracht einen Dienst erwiesen.
Diese Mannschaft ist die von Eintracht Frankfurt und somit hat sein Arbeitgeber ebenfalls ein Interesse am Schutz der Mannschaft.
Wenn ein Arbeitnehmer aber um die Freistellung von seiner Tätigkeit bittet und dies mit Gründen versieht, die auch und vor allem im Interesse des Arbeitgebers liegen, so ist es bei einem befristeten Vertrag selbstverständlich, wenn die Bezüge bis zum Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit fortgezahlt werden, ohne das eine weitere Tätigkeit geschuldet wird.
Eine Anstandslosigkeit liegt dann allenfalls auf Seiten des gegen den Trainer marodierenden Teils des Umfelds.
Es hat erreicht, daß die Eintracht nunmehr zwei Trainergehälter gleichzeitig bezahlen muß. Und tritt auch noch nach. Danke auch.
Es ist nichts außergewöhnliches, daß ein Arbeitnehmer unter Fortzahlung seiner Bezüge von seiner Tätigkeit freigestellt wird, wenn auch der Arbeitgeber ein Interesse an der Freistellung hat. Funkel hat erklärt, seine Tätigkeit einstellen zu wollen, um die Mannschaft aus dem Schußfeld des Umfelds zu nehmen. Wie vorher auch hat er sich damit schützend vor die Mannschaft gestellt und damit der Eintracht einen Dienst erwiesen. Diese Mannschaft ist die von Eintracht Frankfurt und somit hat sein Arbeitgeber ebenfalls ein Interesse am Schutz der Mannschaft. Wenn ein Arbeitnehmer aber um die Freistellung von seiner Tätigkeit bittet und dies mit Gründen versieht, die auch und vor allem im Interesse des Arbeitgebers liegen, so ist es bei einem befristeten Vertrag selbstverständlich, wenn die Bezüge bis zum Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit fortgezahlt werden, ohne das eine weitere Tätigkeit geschuldet wird. Eine Anstandslosigkeit liegt dann allenfalls auf Seiten des gegen den Trainer marodierenden Teils des Umfelds. Es hat erreicht, daß die Eintracht nunmehr zwei Trainergehälter gleichzeitig bezahlen muß. Und tritt auch noch nach. Danke auch.
Tach Pedro,
aber wenn ich den Satz oben lese von Funkel, ist das nicht genau das Gegenteil von dem was Du zur Freistellung erklärt hast? Denn der Satz """Ich habe am Montag mit Heribert Bruchhagen gesprochen und ihn gebeten, mein Vertragsverhältnis zum 30. Juni zu beenden", sagt doch aus, dass der Vertrag ab diesem Datum nicht mehr existiert. Damit hat keine der beiden Seiten eine Verpflichtung der anderen gegenüber. Wenn er das so gesagt hat und es ist nicht so, dann hat er wissentlich oder unwissentlich (weil einfach die Ausdrucksweise nicht bedacht wurde) die Leute getäuscht.
tobago
Wie ein Vertragsverhältnis beendet wird, liegt im Ermessen der Vertragsparteien. Es greifen im Fall Funkel jedenfalls die von mir aufgezeigten Grundsätze:
Funkel hat um die Auflösung des Vertragsverhältnis vor allem im Interesse von Eintracht Frankfurt gebeten. Er hätte auch auf die Einhaltung des abgeschlossenen befristeten Vertrags bestehen können. Das wäre aber, wie er zu recht erklärte, zum Schutz der Mannschaft angesichts des marodierenden Umfelds für die Eintracht nicht mehr tragbar gewesen. Die Auflösung des Vertrages erfolgt also in erster Linie im Interesse des Arbeitgebers Eintracht Frankfurt. Daher ist die Fortzahlung des Gehalts angemessen.
Das kann aber nicht sein, denn Vertragsauflösung und Fortzahlung des Gehaltes geht nicht beides zusammen. Wenn Gehalt weitergezahlt wird, muss der Vertrag noch bestehen. Steuer- und sozialversicherungstechnisch ist das nicht anders machbar. Und vice versa wenn der Vertrag aufgelöst wurde bestehen keinerlei Zahlungsverpflichtungen mehr, es sei denn es wurde eine zeitlich verschobene Abfindung vereinbart, und diese muss auch so deklariert werden und wird auch steuerlich anders behandelt als eine Gehaltszahlung.
Programmierer schrieb: Sieh das ganze als Marketingaktion. Es geb zwei Ziele. Einmal die Trennung von FF. Das andere Ziel war, das Produkt Eintracht Frankfurt möglichst nicht zu beschädigen.
Eintracht Frankfurt steht derzeit für Seriosität. Finanziell gesund und ohne Skandale
Mit dieser menschlich Abhandlung des Themas Funkel wurden m.E. beide Ziele erreicht.
Auch wenn dadurch der ein oder andere getäuscht wurde. But who cares?
Programmierer
Mich würde mal interessieren was sich daran geändert hätte wenn man bekannt gegeben hätte dass man Funkel entlassen hat?
Das ist ein grosser Unterschied!
Das Entscheidente war vor dem HSV Spiel. Wäre es nach Becker gegangen, hätte man um die Stimmung zu beruhigen Funkel vor dem letzten Spieltag einfach entlassen. Das hätte mit Sicherheit ein faden Beigeschmack hinterlassen in der Öffentlichkeit-siehe Bielefeld durch andre Gründe.
Mit der Rücktritt Variante vor dem HSV Spiel hat man die optimale Version gewählt. Das kam letztlich auch gut an.
Es ist nichts außergewöhnliches, daß ein Arbeitnehmer unter Fortzahlung seiner Bezüge von seiner Tätigkeit freigestellt wird, wenn auch der Arbeitgeber ein Interesse an der Freistellung hat. Funkel hat erklärt, seine Tätigkeit einstellen zu wollen, um die Mannschaft aus dem Schußfeld des Umfelds zu nehmen. Wie vorher auch hat er sich damit schützend vor die Mannschaft gestellt und damit der Eintracht einen Dienst erwiesen. Diese Mannschaft ist die von Eintracht Frankfurt und somit hat sein Arbeitgeber ebenfalls ein Interesse am Schutz der Mannschaft. Wenn ein Arbeitnehmer aber um die Freistellung von seiner Tätigkeit bittet und dies mit Gründen versieht, die auch und vor allem im Interesse des Arbeitgebers liegen, so ist es bei einem befristeten Vertrag selbstverständlich, wenn die Bezüge bis zum Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit fortgezahlt werden, ohne das eine weitere Tätigkeit geschuldet wird. Eine Anstandslosigkeit liegt dann allenfalls auf Seiten des gegen den Trainer marodierenden Teils des Umfelds. Es hat erreicht, daß die Eintracht nunmehr zwei Trainergehälter gleichzeitig bezahlen muß. Und tritt auch noch nach. Danke auch.
Tach Pedro,
aber wenn ich den Satz oben lese von Funkel, ist das nicht genau das Gegenteil von dem was Du zur Freistellung erklärt hast? Denn der Satz """Ich habe am Montag mit Heribert Bruchhagen gesprochen und ihn gebeten, mein Vertragsverhältnis zum 30. Juni zu beenden", sagt doch aus, dass der Vertrag ab diesem Datum nicht mehr existiert. Damit hat keine der beiden Seiten eine Verpflichtung der anderen gegenüber. Wenn er das so gesagt hat und es ist nicht so, dann hat er wissentlich oder unwissentlich (weil einfach die Ausdrucksweise nicht bedacht wurde) die Leute getäuscht.
tobago
Wie ein Vertragsverhältnis beendet wird, liegt im Ermessen der Vertragsparteien. Es greifen im Fall Funkel jedenfalls die von mir aufgezeigten Grundsätze:
Funkel hat um die Auflösung des Vertragsverhältnis vor allem im Interesse von Eintracht Frankfurt gebeten. Er hätte auch auf die Einhaltung des abgeschlossenen befristeten Vertrags bestehen können. Das wäre aber, wie er zu recht erklärte, zum Schutz der Mannschaft angesichts des marodierenden Umfelds für die Eintracht nicht mehr tragbar gewesen. Die Auflösung des Vertrages erfolgt also in erster Linie im Interesse des Arbeitgebers Eintracht Frankfurt. Daher ist die Fortzahlung des Gehalts angemessen.
Das kann aber nicht sein, denn Vertragsauflösung und Fortzahlung des Gehaltes geht nicht beides zusammen. Wenn Gehalt weitergezahlt wird, muss der Vertrag noch bestehen. Steuer- und sozialversicherungstechnisch ist das nicht anders machbar. Und vice versa wenn der Vertrag aufgelöst wurde bestehen keinerlei Zahlungsverpflichtungen mehr, es sei denn es wurde eine zeitlich verschobene Abfindung vereinbart, und diese muss auch so deklariert werden und wird auch steuerlich anders behandelt als eine Gehaltszahlung.
Es kann ja auch durchaus sein, daß eine Abfindung in Höhe des Restgehalts bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit vereinbart wurde, die in entsprechenden monatlichen Raten gezahlt wird. Wie letztendlich rechtstechnisch die Weiterzahlung der Bezüge Funkels geregelt wurden, ist doch für die Diskussion hier gleichgültig.
Jedenfalls ist die Fortzahlung der Bezüge an Funkel auch moralisch gerechtfertigt und angemessen, unabhängig davon, ob diese als Abfindung oder Lohnfortzahlung bezeichnet werden.
Funkel ist nicht mehr Trainer von Eintracht Frankfurt. Müssen wir jetzt die ganzen Debatten weiterführen? Ich denke nicht. Und zwar meine ich damit sowohl das Nachtreten als auch die Funkelüberhöhungen.
Vorab: Ich bin kein Steuerberater und gebe nur meinen aktuellen Wissensstand wieder. Daher die Bitte, auf eventuelle Fehler im Geschriebenen hinzuweisen.
Uerdinger schrieb: Ich meine, dass auch für FF eine monatliche "Raten"-Zahlung steuerlich günstiger ist als eine große Abfindungssumme (an alle Steuer-Experten: korrigiert mich, wenn das falsch ist).
Nein. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Maßgeblich für die Steuer ist also das Bruttojahresgehalt. Es spielt keine Rolle, ob Funkel sein Gehalt monatlich ausgezahlt bekommt, oder als Einmalzahlung. Die Einkommensteuerbelastung ist immer gleich hoch, da der Berechnung das Jahresgehalt zugrunde liegt. Lediglich die Steuerprogression ändert sich meines Wissens für den Monat der Sonderzahlung. Auf den Veranlagungszeitraum (das Steuerjahr) eventuell zuviel gezahlte Steuer (wegen der höheren Progression) würde aber im nächsten Jahr erstattet.
Der Unterschied hier: Es geht nicht um eine Sonderzahlung im Sinne einer Prämie zur Erhöhung des Einkommens, sondern um eine Abfindung. Und diese ist steuerlich begünstigt. Funkel hätte also von einer einmaligen Abfindung, bei Unterzeichnung eines Auflösungsvertrages, zumindest theoretisch finanzielle Vorteile. Natürlich nur, wenn die Lohnfortzahlung nicht die vereinbarte Ablösesumme übersteigt.
Aus Interesse habe ich das mal nachgerechnet. Steuerbeträge wurden mit dem Abgabenrechner berechnet. Angenommenes Jahresgehalt 1.100.000 €, angenommene Abfindung 300.000 €.
Jahresbruttolohn bis einschließlich Juni: 550.000€ Einkommensteuer, Kirchensteuer, Soli-Zuschlag: rund 263.090 €. Nettogehalt: 286.910 €
Fünftelregelung: Jahreslohnsteuer von 550.000 € = 229.773 € (ohne KiSt/Soli) Jahreslohnsteuer von 610.000 € = 256.773 € (bei angenommenen 300.000 € Abfindung) Differenz 27.000 € Von der Abfindung ist Lohnsteuer von (27.000 € x 5) einzubehalten, also 135.000 € Verbleiben netto (850.000 € - 135.000 € - 229.773 € =) 485.227 - 33.317 (KiSt/Soli) = 451.910 €
Jahresbruttolohn bis einschl. Juni zuzügl. 300.000€ Abfindung in Form einer Lohnfortzahlung und anschließender Vertragsauflösung ohne Abfindung: 850.000€ Steuern/Soli: rund 417.665€. Nettogehalt: 432.335 €
Also: Friedhelm Funkel hätte, sofern die angenommenen Zahlen stimmen, mit der Abfindung rund 19.500 € mehr übrig am Jahresende. Wird er ab Juli jedoch länger als drei Monate weiterbezahlt, sodass die Monatsgehälter 300.000 € übersteigen, würde sich das Bild wieder ändern. Wie gesagt, die Angaben sind ohnehin nur Annahme.
Uerdinger schrieb: Das ist aus Cash-Flow-Betrachtungen auch sehr sinnvoll.
tobago schrieb: War es wirklich so schwer zu erkennen, wie ich es gemeint habe?
tobago
War es wirklich so schwer zu erkennen, dass Funkel nicht um seine Freistellung gebeten hat?
Ist die Bitte um eine Freistellung eigentlich eine Kündigung? (Eine Frage an die wenigen Juristen hier im Forum )
Wir können doch alle froh sein, wie es gelaufen ist ... die Befürworter FFs hatten einen Abgang erhobenen Hauptes, die Gegner haben einen neuen Trainer.
Skibbe ist wahrscheinlich exakt der, der Friedhelm vor 5 Jahren für uns war: der richtige Mann, zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort.
Also, pro Eintracht - alles ist schön und wird hoffentlich noch besser.
Maggo schrieb: Funkel ist nicht mehr Trainer von Eintracht Frankfurt. Müssen wir jetzt die ganzen Debatten weiterführen? Ich denke nicht. Und zwar meine ich damit sowohl das Nachtreten als auch die Funkelüberhöhungen.
Die Diskussion ist insoweit relevant, als die Funkelgegner es mit der Demission erreicht haben, daß jetzt zwei Gehälter zusätzlich, nämlich für Funkel und Reutershahn, gezahlt werden müssen und daher kein zusätzlicher Stürmer mehr finanziert werden kann. Was dies an Folgen in der kommenden Saison für die Eintracht nach sich ziehen wird, kann sich jeder an fünf Fingern abzählen.
Es ist daher nur verständlich, wenn du gerade du gerne Gras über die Angelegenheit wachsen sehen möchtest...
Maggo schrieb: Funkel ist nicht mehr Trainer von Eintracht Frankfurt. Müssen wir jetzt die ganzen Debatten weiterführen? Ich denke nicht. Und zwar meine ich damit sowohl das Nachtreten als auch die Funkelüberhöhungen.
Die Diskussion ist insoweit relevant, als die Funkelgegner es mit der Demission erreicht haben, daß jetzt zwei Gehälter zusätzlich, nämlich für Funkel und Reutershahn, gezahlt werden müssen und daher kein zusätzlicher Stürmer mehr finanziert werden kann. Was dies an Folgen in der kommenden Saison für die Eintracht nach sich ziehen wird, kann sich jeder an fünf Fingern abzählen.
Es ist daher nur verständlich, wenn du gerade du gerne Gras über die Angelegenheit wachsen sehen möchtest...
Back to the roots.
Selbst Schuld, wenn man den Kerl nicht einfach vom Hof schmeißen kann, nein, Gentlemens Agreements für den dicken Kumpel sind viel toller.
Die Diskussion ist insoweit relevant, als die Funkelgegner es mit der Demission erreicht haben, daß jetzt zwei Gehälter zusätzlich, nämlich für Funkel und Reutershahn, gezahlt werden müssen und daher kein zusätzlicher Stürmer mehr finanziert werden kann. Was dies an Folgen in der kommenden Saison für die Eintracht nach sich ziehen wird, kann sich jeder an fünf Fingern abzählen.
Es ist daher nur verständlich, wenn du gerade du gerne Gras über die Angelegenheit wachsen sehen möchtest...
Nachtrag: Natürlich ändern sich die Zahlen (Gehalt etc.) noch, sobald Friedhelm wieder von einem anderen Verein bezahlt wird. Ist also nur die aktuelle Betrachtung.
Sieh das ganze als Marketingaktion. Es geb zwei Ziele. Einmal die Trennung von FF. Das andere Ziel war, das Produkt Eintracht Frankfurt möglichst nicht zu beschädigen.
Eintracht Frankfurt steht derzeit für Seriosität. Finanziell gesund und ohne Skandale
Mit dieser menschlich Abhandlung des Themas Funkel wurden m.E. beide Ziele erreicht.
Auch wenn dadurch der ein oder andere getäuscht wurde. But who cares?
Programmierer
tobago
Wie ein Vertragsverhältnis beendet wird, liegt im Ermessen der Vertragsparteien. Es greifen im Fall Funkel jedenfalls die von mir aufgezeigten Grundsätze:
Funkel hat um die Auflösung des Vertragsverhältnis vor allem im Interesse von Eintracht Frankfurt gebeten. Er hätte auch auf die Einhaltung des abgeschlossenen befristeten Vertrags bestehen können. Das wäre aber, wie er zu recht erklärte, zum Schutz der Mannschaft angesichts des marodierenden Umfelds für die Eintracht nicht mehr tragbar gewesen. Die Auflösung des Vertrages erfolgt also in erster Linie im Interesse des Arbeitgebers Eintracht Frankfurt. Daher ist die Fortzahlung des Gehalts angemessen.
So ist es,Funkel kann mit diesem Druck umgehen,aber für den Verein und Mannschaft ist diese Pulverfass Stimmung untragbar für längere Zeit.
Das Risiko für die neue Saison wäre auch viel zu hoch gewesen.
Das ist dann auch keine Basis mehr um erfolgreich zu arbeiten.
Nach der Verkündung des Rücktritts war dann die Stimmung so als wenn man ein Luftballon die Luft rauslässt-Entspannung pur.
So hatte Funkel sein guten Abschied und der Verein wieder Ruhe
Mich würde mal interessieren was sich daran geändert hätte wenn man bekannt gegeben hätte dass man Funkel entlassen hat?
Nun, einen großen Unterschied zwischen den beiden Verfahrensweisen kann ich nicht erkennen. In beiden von dir dargestellten Fällen gibt es eine Gehaltsfortzahlung.
Die gewählte Verfahrensweise war sicherlich im Interesse von Eintracht Frankfurt, allerdings nicht minder im Interesse von Friedhelm Funkel. Er vermied eine vorzeitige Entlassung und bekommt trotzdem noch Gehalt. Eigentlich ne prima Sache.
mir kommen die Tränen !
Wenn Ama noch Probleme wegen seiner Verletzung bekommen sollte, wird offensichtlich in der Winterpause nachgelegt.
Das kann aber nicht sein, denn Vertragsauflösung und Fortzahlung des Gehaltes geht nicht beides zusammen. Wenn Gehalt weitergezahlt wird, muss der Vertrag noch bestehen. Steuer- und sozialversicherungstechnisch ist das
nicht anders machbar.
Und vice versa wenn der Vertrag aufgelöst wurde bestehen keinerlei
Zahlungsverpflichtungen mehr, es sei denn es wurde eine zeitlich
verschobene Abfindung vereinbart, und diese muss auch so deklariert
werden und wird auch steuerlich anders behandelt als eine Gehaltszahlung.
Das ist ein grosser Unterschied!
Das Entscheidente war vor dem HSV Spiel.
Wäre es nach Becker gegangen, hätte man um die Stimmung zu beruhigen Funkel vor dem letzten Spieltag einfach entlassen.
Das hätte mit Sicherheit ein faden Beigeschmack hinterlassen in der Öffentlichkeit-siehe Bielefeld durch andre Gründe.
Mit der Rücktritt Variante vor dem HSV Spiel hat man die optimale Version gewählt.
Das kam letztlich auch gut an.
War es wirklich so schwer zu erkennen, dass Funkel nicht um seine Freistellung gebeten hat?
Es kann ja auch durchaus sein, daß eine Abfindung in Höhe des Restgehalts bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit vereinbart wurde, die in entsprechenden monatlichen Raten gezahlt wird. Wie letztendlich rechtstechnisch die Weiterzahlung der Bezüge Funkels geregelt wurden, ist doch für die Diskussion hier gleichgültig.
Jedenfalls ist die Fortzahlung der Bezüge an Funkel auch moralisch gerechtfertigt und angemessen, unabhängig davon, ob diese als Abfindung oder Lohnfortzahlung bezeichnet werden.
Nein. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Maßgeblich für die Steuer ist also das Bruttojahresgehalt. Es spielt keine Rolle, ob Funkel sein Gehalt monatlich ausgezahlt bekommt, oder als Einmalzahlung. Die Einkommensteuerbelastung ist immer gleich hoch, da der Berechnung das Jahresgehalt zugrunde liegt. Lediglich die Steuerprogression ändert sich meines Wissens für den Monat der Sonderzahlung. Auf den Veranlagungszeitraum (das Steuerjahr) eventuell zuviel gezahlte Steuer (wegen der höheren Progression) würde aber im nächsten Jahr erstattet.
Der Unterschied hier: Es geht nicht um eine Sonderzahlung im Sinne einer Prämie zur Erhöhung des Einkommens, sondern um eine Abfindung. Und diese ist steuerlich begünstigt. Funkel hätte also von einer einmaligen Abfindung, bei Unterzeichnung eines Auflösungsvertrages, zumindest theoretisch finanzielle Vorteile. Natürlich nur, wenn die Lohnfortzahlung nicht die vereinbarte Ablösesumme übersteigt.
Aus Interesse habe ich das mal nachgerechnet. Steuerbeträge wurden mit dem Abgabenrechner berechnet. Angenommenes Jahresgehalt 1.100.000 €, angenommene Abfindung 300.000 €.
Jahresbruttolohn bis einschließlich Juni: 550.000€
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Soli-Zuschlag: rund 263.090 €.
Nettogehalt: 286.910 €
Fünftelregelung:
Jahreslohnsteuer von 550.000 € = 229.773 € (ohne KiSt/Soli)
Jahreslohnsteuer von 610.000 € = 256.773 € (bei angenommenen 300.000 € Abfindung)
Differenz 27.000 €
Von der Abfindung ist Lohnsteuer von (27.000 € x 5) einzubehalten, also 135.000 €
Verbleiben netto (850.000 € - 135.000 € - 229.773 € =) 485.227 - 33.317 (KiSt/Soli) = 451.910 €
Jahresbruttolohn bis einschl. Juni zuzügl. 300.000€ Abfindung in Form einer Lohnfortzahlung und anschließender Vertragsauflösung ohne Abfindung: 850.000€
Steuern/Soli: rund 417.665€.
Nettogehalt: 432.335 €
Also: Friedhelm Funkel hätte, sofern die angenommenen Zahlen stimmen, mit der Abfindung rund 19.500 € mehr übrig am Jahresende. Wird er ab Juli jedoch länger als drei Monate weiterbezahlt, sodass die Monatsgehälter 300.000 € übersteigen, würde sich das Bild wieder ändern. Wie gesagt, die Angaben sind ohnehin nur Annahme.
In wiefern?
Ist die Bitte um eine Freistellung eigentlich eine Kündigung?
(Eine Frage an die wenigen Juristen hier im Forum )
Wir können doch alle froh sein, wie es gelaufen ist ... die Befürworter FFs hatten einen Abgang erhobenen Hauptes, die Gegner haben einen neuen Trainer.
Skibbe ist wahrscheinlich exakt der, der Friedhelm vor 5 Jahren für uns war:
der richtige Mann, zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort.
Also, pro Eintracht - alles ist schön und wird hoffentlich noch besser.
Die Diskussion ist insoweit relevant, als die Funkelgegner es mit der Demission erreicht haben, daß jetzt zwei Gehälter zusätzlich, nämlich für Funkel und Reutershahn, gezahlt werden müssen und daher kein zusätzlicher Stürmer mehr finanziert werden kann. Was dies an Folgen in der kommenden Saison für die Eintracht nach sich ziehen wird, kann sich jeder an fünf Fingern abzählen.
Es ist daher nur verständlich, wenn du gerade du gerne Gras über die Angelegenheit wachsen sehen möchtest...
Back to the roots.
Selbst Schuld, wenn man den Kerl nicht einfach vom Hof schmeißen kann, nein, Gentlemens Agreements für den dicken Kumpel sind viel toller.
Glaskugel? Ich bin da nicht so pessimistisch.