HeinzGründel schrieb: Mein Gott, der eine wirft ne Plastikflasche (aua aua) und der andere bewegt sich am Rande der Volksverhetzung.
Ich glaub ich geh demnächst zum Curling.
Da könnte es aber auch zu Beleidigungen kommen, also nehm die in acht. Die frischgebackene Weltmeisterin aus Garmis (Schöp glaube ich), hat in Vancouver für jeden über das Mikro hörbar Maria Riesch beleidigt.... So nach dem Motto der geb ich keine Hand mehr etc.
Pedrogranata schrieb: Unter einer Beleidigung versteht das Strafrecht Strafbar die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten.
Der Sinn der Kundgabe als Ehrverletzung ist aufgrund der Begleitumstände und des Zusammenhangs, in dem die Kundgabe steht, zu bestimmen.
"Geh doch zurück nach Peru" durch einen Fußballzuschauer im Anschluss an ein Bundesligaspiel drückt aus, Guerrero könne die Anforderungen an einen Bundesligaspieler nicht (mehr) erfüllen und habe durch seinen Auftritt das Wohlwollen der einheimischen Fußballfans und damit zugleich sein Bleiberecht in Deutschland verspielt. Zugleich liegt darin für einen Adressaten dieser Kundgabe aus Peru eine Herabwürdigung Guerreros als Ausländer.
Die Kundgabe war darauf gerichtet und geeignet die Ehre Guerreros zu verletzen und erfolgte öffentlich.
Es liegt daher eine strafbare Beleidung vor.
Der Witzpost des Jahres!
"Zurück nach Peru" ist natürlich eine der schlimmsten Beleidigungen überhaupt, man stelle sich vor, bei uns ruft z.B. einer zum Meier, er solle zurück nach Hamburg. Um Gottes Willen wie böse......
Wenn man das StGB sehr genau nimmt, kann man schon auf den Tatbestand einer Beleidigung kommen. Und? Soll er ihn halt anzeigen.
Was freue ich mich drauf, wenn jetzt jeder Angestellte eines Fußballvereins für eine Beleidigung von Kunden, sprich Fans, Anzeige erstattet. Die Gerichte freuen sich.
Bembel_des_Todes schrieb: Da hat einer ne Dicke Lippe riskriert und im Schutz der Masse und des Zauns jemanden beleidigt. Auf der Straße hätte er sich das wahrscheinlich nicht getraut. Dafür hat er halt jetzt ne Flasche in die Fresse bekommen. Ich finds irgendwie gut. Klar muss es ne Strafe geben und klar geht sowas "eigentlich" nicht und klar muss der HSV nach aussen die totale Entrüstung zeigen....aber abgeshehen davon find ichs irgendwie gut. War ja auch nur ein kleines Plastikfläschchen. Bei mir hat Guerrero einen Pluspunkt gesammelt
100% Agree!
der zuschauer hat wen beleidigt?
quelle bitte? was hat er denn gesagt?
Du liest dir aber auch sonst so durch was du schreibst oder?
Kilm77 schrieb: O-Ton des Flaschenflugangst-Berserkers:
"Ich hatte einen Blackout. Ich bin beschimpft worden und habe überreagiert. Es tut mir unheimlich leid. "
das sagt er.... ich frage nach der quelle. gibt keine oder? im moment steht die aussage, der zuschauer haette gesagt: " geh doch zurück nach peru." ist das eine beleidigung? nett gemeint ist es wohl nicht , aber beleidigung.
also les halt erstmal bevor du postest.... GELLE
Unter einer Beleidigung versteht das Strafrecht Strafbar die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten.
Der Sinn der Kundgabe als Ehrverletzung ist aufgrund der Begleitumstände und des Zusammenhangs, in dem die Kundgabe steht, zu bestimmen.
"Geh doch zurück nach Peru" durch einen Fußballzuschauer im Anschluss an ein Bundesligaspiel drückt aus, Guerrero könne die Anforderungen an einen Bundesligaspieler nicht (mehr) erfüllen und habe durch seinen Auftritt das Wohlwollen der einheimischen Fußballfans und damit zugleich sein Bleiberecht in Deutschland verspielt. Zugleich liegt darin für einen Adressaten dieser Kundgabe aus Peru eine Herabwürdigung Guerreros als Ausländer.
Die Kundgabe war darauf gerichtet und geeignet die Ehre Guerreros zu verletzen und erfolgte öffentlich.
Die Strafbarkeit der Beleidigung Guerreros wäre bei einem anonymen Täter irgendwo in der Weite des Stadions an der Sozialadäquanz gescheitert, welche in einem Fußballstadion derartige Entgleisungen wohl als hinzunehmen ansieht.
Guerrero ist aber aus wenigen Metern Entfernung, nämlich in Wurfweite seiner Flasche von einemindividualisierbaren Täter von Angesicht zu Angesicht beleidigt worden, sodaß der Ausruf auch den persönlichen, aus der Anonymität eines Fußballstadions herausgehobenen Angriff beinhaltet.
Pedrogranata schrieb: Die Strafbarkeit der Beleidigung Guerreros wäre bei einem anonymen Täter irgendwo in der Weite des Stadions an der Sozialadäquanz gescheitert, welche in einem Fußballstadion derartige Entgleisungen wohl als hinzunehmen ansieht.
Guerrero ist aber aus wenigen Metern Entfernung, nämlich in Wurfweite seiner Flasche von einemindividualisierbaren Täter von Angesicht zu Angesicht beleidigt worden, sodaß der Ausruf auch den persönlichen, aus der Anonymität eines Fußballstadions herausgehobenen Angriff beinhaltet.
Dem stimme ich zu, aber aus den Worten "Hau ab nach Peru" eine Beleidigung drehen zu wollen, empfinde ich als zu weit gehend. Anders natürlich, wenn er als "**********" - wie kolportiert - bezeichnet wurde.
Pedrogranata schrieb: Die Strafbarkeit der Beleidigung Guerreros wäre bei einem anonymen Täter irgendwo in der Weite des Stadions an der Sozialadäquanz gescheitert, welche in einem Fußballstadion derartige Entgleisungen wohl als hinzunehmen ansieht.
Guerrero ist aber aus wenigen Metern Entfernung, nämlich in Wurfweite seiner Flasche von einemindividualisierbaren Täter von Angesicht zu Angesicht beleidigt worden, sodaß der Ausruf auch den persönlichen, aus der Anonymität eines Fußballstadions herausgehobenen Angriff beinhaltet.
Dem stimme ich zu, aber aus den Worten "Hau ab nach Peru" eine Beleidigung drehen zu wollen, empfinde ich als zu weit gehend. Anders natürlich, wenn er als "**********" - wie kolportiert - bezeichnet wurde.
Keinesfalls ist der tatbestand der Beleidigung nur erfüllt, wenn ein Schimpfwort geäußert wird. Die entscheidende Frage ist stets: liegt in der Äußerung eine Mißachtung/Nichtachtung der Person oder nicht ?
Die Aufforderung, nach Peru abzuhauen, ist eindeutig darauf gerichtet, Guerrero in Anbetracht seiner Leistungen das Bleiberecht unter den Landsleuten des Täters abzusprechen und ist daher diskriminierend und somit die Person Guerreros mißachtend und ehrverletzend. Darüber kann es unter Juristen eigentlich keine zwei Meinungen geben.
Keinesfalls ist der tatbestand der Beleidigung nur erfüllt, wenn ein Schimpfwort geäußert wird. Die entscheidende Frage ist stets: liegt in der Äußerung eine Mißachtung/Nichtachtung der Person oder nicht ?
Ich denke, dass ist unmittelbar klar.
Pedrogranata schrieb:
[...]Darüber kann es unter Juristen eigentlich keine zwei Meinungen geben.
Doch die gibt es. Und wenn ich mit Kommentierung im Tröndle/Fischer ansehe und dabei auch noch die vom BVerfG aufgestellten Grundsätze aus dem "Soldaten sind Mörder"-Urteil vor Augen führe auch zurecht.
Pedrogranata schrieb: Die Aufforderung, nach Peru abzuhauen, ist eindeutig darauf gerichtet, Guerrero in Anbetracht seiner Leistungen das Bleiberecht unter den Landsleuten des Täters abzusprechen und ist daher diskriminierend und somit die Person Guerreros mißachtend und ehrverletzend. Darüber kann es unter Juristen eigentlich keine zwei Meinungen geben.
Ah, verstehe. Ein "Verpiss dich, Inka" wäre dann wohl in Ordnung, da man ihm net vorschreibt, wohin genau er verschwinden soll. Logisch.
Pedrogranata schrieb: Die Strafbarkeit der Beleidigung Guerreros wäre bei einem anonymen Täter irgendwo in der Weite des Stadions an der Sozialadäquanz gescheitert, welche in einem Fußballstadion derartige Entgleisungen wohl als hinzunehmen ansieht.
Guerrero ist aber aus wenigen Metern Entfernung, nämlich in Wurfweite seiner Flasche von einemindividualisierbaren Täter von Angesicht zu Angesicht beleidigt worden, sodaß der Ausruf auch den persönlichen, aus der Anonymität eines Fußballstadions herausgehobenen Angriff beinhaltet.
Dem stimme ich zu, aber aus den Worten "Hau ab nach Peru" eine Beleidigung drehen zu wollen, empfinde ich als zu weit gehend. Anders natürlich, wenn er als "**********" - wie kolportiert - bezeichnet wurde.
Es hat in der Geschichte des Fußballs wohl zig Spiele gegeben, wo insbesondere nach dem Abpfiff die Emotionen und verbalen Auswüchse losgegangen sind. Der Zuschauer befindet sich auf der Tribüne, der Spieler auf dem Weg zur Kabine. Dies ist für mich eindeutig : Zuschauer - Spieler .An solchen Stellen dürften über die Jahre vermutlich Beleidigungen in Stärke etlicher Telefonbücher gefallen sein.....
Angesicht zu Angesicht wäre es bei mir erst vor dem Stadion, in der Kabine usw.
einige Fans meinen sie könnten sich alles rausnehmen und sagen bzw. machen was sie wollen, was dabei heraus kommen kann hat man nun gesehen. Spieler sind auch nur Menschen und irgendwo ist ne Grenze des erträglichen.
Die Aufforderung, nach Peru abzuhauen, ist eindeutig darauf gerichtet, Guerrero in Anbetracht seiner Leistungen das Bleiberecht unter den Landsleuten des Täters abzusprechen und ist daher diskriminierend und somit die Person Guerreros mißachtend und ehrverletzend.
nur mal so als gedankenspiel:
wie ist das dann, wenn der "beleidiger" gar keinen deutschen pass hat?
Keinesfalls ist der tatbestand der Beleidigung nur erfüllt, wenn ein Schimpfwort geäußert wird. Die entscheidende Frage ist stets: liegt in der Äußerung eine Mißachtung/Nichtachtung der Person oder nicht ?
Ich denke, dass ist unmittelbar klar.
Pedrogranata schrieb:
[...]Darüber kann es unter Juristen eigentlich keine zwei Meinungen geben.
Doch die gibt es. Und wenn ich mit Kommentierung im Tröndle/Fischer ansehe und dabei auch noch die vom BVerfG aufgestellten Grundsätze aus dem "Soldaten sind Mörder"-Urteil vor Augen führe auch zurecht.
Soldaten sind Mörder ist ebensowenig eine Beleidigung wie die Aussage, daß es sich bei Fußballern um Treter oder Körperverletzer handele. Es fehlt in beiden Fällen schon an der Individualisierbarkeit des Beleidigungsopfers, da eine solche anonyme Gruppe nicht beleidigungsfähig ist. Anders ist es dann, wenn man einen bestimmten/individualisierbaren Soldaten einen Mörder nennt.
Guerrero ist dagegen inhaltlich individuell, unmittelbar und persönlich angesprochen und daher beleidigt worden.
Die Aufforderung, nach Peru abzuhauen, ist eindeutig darauf gerichtet, Guerrero in Anbetracht seiner Leistungen das Bleiberecht unter den Landsleuten des Täters abzusprechen und ist daher diskriminierend und somit die Person Guerreros mißachtend und ehrverletzend.
nur mal so als gedankenspiel:
wie ist das dann, wenn der "beleidiger" gar keinen deutschen pass hat?
Das dürfte nichts ändern, da er mit dieser Aussage auch als Ausländer seinen Aufenthalt in Deutschland im Gegensatz zu dem von Guerrero als gerechtfertigt ansieht und Guerrero damit als sozusagen "aufenthaltsunwürdig" herabsetzen will.
Keinesfalls ist der tatbestand der Beleidigung nur erfüllt, wenn ein Schimpfwort geäußert wird. Die entscheidende Frage ist stets: liegt in der Äußerung eine Mißachtung/Nichtachtung der Person oder nicht ?
Ich denke, dass ist unmittelbar klar.
Pedrogranata schrieb:
[...]Darüber kann es unter Juristen eigentlich keine zwei Meinungen geben.
Doch die gibt es. Und wenn ich mit Kommentierung im Tröndle/Fischer ansehe und dabei auch noch die vom BVerfG aufgestellten Grundsätze aus dem "Soldaten sind Mörder"-Urteil vor Augen führe auch zurecht.
Soldaten sind Mörder ist ebensowenig eine Beleidigung wie die Aussage, daß es sich bei Fußballern um Treter oder Körperverletzer handele. Es fehlt in beiden Fällen schon an der Individualisierbarkeit des Beleidigungsopfers, da eine solche anonyme Gruppe nicht beleidigungsfähig ist. Anders ist es dann, wenn man einen bestimmten/individualisierbaren Soldaten einen Mörder nennt.
Ich habe nirgends geschrieben, dass der Ausspruch "Soldaten sind Mörder" eine Beleidigung darstellt oder hier als Vergleich herangezogen werden soll. In diesem Urteil hat das BVerfG jedoch schulbuchmäßig das Verhältnis von § 185 StGB und Art 5 I GG herausgearbeitet und allgemeine Grundsätze dargelegt, an denen eine etwaige Beleidigung zu messen ist. Unter anderem ist auch der Erregungszustand des Aussprechenden und die Umstände einer etwaigen Beleidigung allumfassens zu würdigen.
Pedrogranata schrieb: Die Strafbarkeit der Beleidigung Guerreros wäre bei einem anonymen Täter irgendwo in der Weite des Stadions an der Sozialadäquanz gescheitert, welche in einem Fußballstadion derartige Entgleisungen wohl als hinzunehmen ansieht.
Guerrero ist aber aus wenigen Metern Entfernung, nämlich in Wurfweite seiner Flasche von einemindividualisierbaren Täter von Angesicht zu Angesicht beleidigt worden, sodaß der Ausruf auch den persönlichen, aus der Anonymität eines Fußballstadions herausgehobenen Angriff beinhaltet.
Dem stimme ich zu, aber aus den Worten "Hau ab nach Peru" eine Beleidigung drehen zu wollen, empfinde ich als zu weit gehend. Anders natürlich, wenn er als "**********" - wie kolportiert - bezeichnet wurde.
Keinesfalls ist der tatbestand der Beleidigung nur erfüllt, wenn ein Schimpfwort geäußert wird. Die entscheidende Frage ist stets: liegt in der Äußerung eine Mißachtung/Nichtachtung der Person oder nicht ?
Die Aufforderung, nach Peru abzuhauen, ist eindeutig darauf gerichtet, Guerrero in Anbetracht seiner Leistungen das Bleiberecht unter den Landsleuten des Täters abzusprechen und ist daher diskriminierend und somit die Person Guerreros mißachtend und ehrverletzend. Darüber kann es unter Juristen eigentlich keine zwei Meinungen geben.
"Geh zurück nach Holland und verkauf dort Deinen Käse"
"Geh wieder in die USA, versuch es doch mal beim Rodeo"
" Geh wieder nach Schweden, Krabben sind eher was für dich als Fußball"
"Geh zurück nach Peru"
Ich bin auf die rechtliche Differenzierung gespannt ,-) ,-)
Wenn s denn keine geben sollte, wären die ersten 3 Fälle analog dem letzten aufgegriffen und thematisiert worden??
Ich denke, wir erziehen uns die Bance s und Guerrero s erst selbst zu dem was sie heute sind.............................
Pedro hat letztens doch gemeint , ich soll mich aus den Diskussionen raushalten "bleib doch bei deinen Statistiken, das kannst du". Ich finde, das war ehrverletzend. Anzeige folgt.
es spielt doch für die Bewertung der Strafbarkeit des Handels von Guerrero überhaupt keine Rolle, ob dem eine Beleidigung im strafrechtl. relevanten Sinne vorausgegangen ist; allenfalls im Rahmen der Strafzumessung.
Oder ist hier wer ERNSTHAFT der Meinung, dass er seinem Gegenüber, der ihn gerade "A*loch" genannt hat, deswegen eine reinhauen DARF?
Da könnte es aber auch zu Beleidigungen kommen, also nehm die in acht.
Die frischgebackene Weltmeisterin aus Garmis (Schöp glaube ich), hat in Vancouver für jeden über das Mikro hörbar Maria Riesch beleidigt....
So nach dem Motto der geb ich keine Hand mehr etc.
Der Witzpost des Jahres!
"Zurück nach Peru" ist natürlich eine der schlimmsten Beleidigungen überhaupt, man stelle sich vor, bei uns ruft z.B. einer zum Meier, er solle zurück nach Hamburg. Um Gottes Willen wie böse......
Was freue ich mich drauf, wenn jetzt jeder Angestellte eines Fußballvereins für eine Beleidigung von Kunden, sprich Fans, Anzeige erstattet. Die Gerichte freuen sich.
Im Hinblick auf Art. 5 I GG sehr gewagt.
Guerrero ist aber aus wenigen Metern Entfernung, nämlich in Wurfweite seiner Flasche von einemindividualisierbaren Täter von Angesicht zu Angesicht beleidigt worden, sodaß der Ausruf auch den persönlichen, aus der Anonymität eines Fußballstadions herausgehobenen Angriff beinhaltet.
http://www.bild.de/BILD/sport/fussball/bundesliga/vereine/hsv/2010/04/06/skandal-profi-paolo-guerrero/nach-flaschenwurf-ermittelt-der-staatsanwalt.html
Dem stimme ich zu, aber aus den Worten "Hau ab nach Peru" eine Beleidigung drehen zu wollen, empfinde ich als zu weit gehend. Anders natürlich, wenn er als "**********" - wie kolportiert - bezeichnet wurde.
Keinesfalls ist der tatbestand der Beleidigung nur erfüllt, wenn ein Schimpfwort geäußert wird. Die entscheidende Frage ist stets: liegt in der Äußerung eine Mißachtung/Nichtachtung der Person oder nicht ?
Die Aufforderung, nach Peru abzuhauen, ist eindeutig darauf gerichtet, Guerrero in Anbetracht seiner Leistungen das Bleiberecht unter den Landsleuten des Täters abzusprechen und ist daher diskriminierend und somit die Person Guerreros mißachtend und ehrverletzend. Darüber kann es unter Juristen eigentlich keine zwei Meinungen geben.
Ich denke, dass ist unmittelbar klar.
Doch die gibt es. Und wenn ich mit Kommentierung im Tröndle/Fischer ansehe und dabei auch noch die vom BVerfG aufgestellten Grundsätze aus dem "Soldaten sind Mörder"-Urteil vor Augen führe auch zurecht.
Ah, verstehe. Ein "Verpiss dich, Inka" wäre dann wohl in Ordnung, da man ihm net vorschreibt, wohin genau er verschwinden soll. Logisch.
Dann steht dem SV ja nichts mehr im Wege.
Es hat in der Geschichte des Fußballs wohl zig Spiele gegeben, wo insbesondere nach dem Abpfiff die Emotionen und verbalen Auswüchse losgegangen sind.
Der Zuschauer befindet sich auf der Tribüne, der Spieler auf dem Weg zur Kabine. Dies ist für mich eindeutig : Zuschauer - Spieler .An solchen Stellen dürften über die Jahre vermutlich Beleidigungen in Stärke etlicher Telefonbücher gefallen sein.....
Angesicht zu Angesicht wäre es bei mir erst vor dem Stadion, in der Kabine usw.
Aber warten wir es ab............
Spieler sind auch nur Menschen und irgendwo ist ne Grenze des erträglichen.
Die Aufforderung, nach Peru abzuhauen, ist eindeutig darauf gerichtet, Guerrero in Anbetracht seiner Leistungen das Bleiberecht unter den Landsleuten des Täters abzusprechen und ist daher diskriminierend und somit die Person Guerreros mißachtend und ehrverletzend.
nur mal so als gedankenspiel:
wie ist das dann, wenn der "beleidiger" gar keinen deutschen pass hat?
Soldaten sind Mörder ist ebensowenig eine Beleidigung wie die Aussage, daß es sich bei Fußballern um Treter oder Körperverletzer handele. Es fehlt in beiden Fällen schon an der Individualisierbarkeit des Beleidigungsopfers, da eine solche anonyme Gruppe nicht beleidigungsfähig ist. Anders ist es dann, wenn man einen bestimmten/individualisierbaren Soldaten einen Mörder nennt.
Guerrero ist dagegen inhaltlich individuell, unmittelbar und persönlich angesprochen und daher beleidigt worden.
Das dürfte nichts ändern, da er mit dieser Aussage auch als Ausländer seinen Aufenthalt in Deutschland im Gegensatz zu dem von Guerrero als gerechtfertigt ansieht und Guerrero damit als sozusagen "aufenthaltsunwürdig" herabsetzen will.
Ich habe nirgends geschrieben, dass der Ausspruch "Soldaten sind Mörder" eine Beleidigung darstellt oder hier als Vergleich herangezogen werden soll.
In diesem Urteil hat das BVerfG jedoch schulbuchmäßig das Verhältnis von § 185 StGB und Art 5 I GG herausgearbeitet und allgemeine Grundsätze dargelegt, an denen eine etwaige Beleidigung zu messen ist.
Unter anderem ist auch der Erregungszustand des Aussprechenden und die Umstände einer etwaigen Beleidigung allumfassens zu würdigen.
"Geh zurück nach Holland und verkauf dort Deinen Käse"
"Geh wieder in die USA, versuch es doch mal beim Rodeo"
" Geh wieder nach Schweden, Krabben sind eher was für dich als Fußball"
"Geh zurück nach Peru"
Ich bin auf die rechtliche Differenzierung gespannt ,-) ,-)
Wenn s denn keine geben sollte, wären die ersten 3 Fälle analog dem letzten aufgegriffen und thematisiert worden??
Ich denke, wir erziehen uns die Bance s und Guerrero s erst selbst zu dem was sie heute sind.............................
es spielt doch für die Bewertung der Strafbarkeit des Handels von Guerrero überhaupt keine Rolle, ob dem eine Beleidigung im strafrechtl. relevanten Sinne vorausgegangen ist; allenfalls im Rahmen der Strafzumessung.
Oder ist hier wer ERNSTHAFT der Meinung, dass er seinem Gegenüber, der ihn gerade "A*loch" genannt hat, deswegen eine reinhauen DARF?