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die Bayern...

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Filzlaus schrieb:
http://s14.directupload.net/images/130421/ois93ztf.jpg    


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50 Mio ist das für ein Wurstunternehmen das so gut läuft nicht leicht zu erwirtschaften und dann sein gehalt und die Immobielien und Aktien die er hat.
Da würde ich nicht umbedingt sagen das er bei Bayern München geld abgezweigt hat.
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SGEFrankfurt1899 schrieb:
50 Mio ist das für ein Wurstunternehmen das so gut läuft nicht leicht zu erwirtschaften und dann sein gehalt und die Immobielien und Aktien die er hat.
Da würde ich nicht umbedingt sagen das er bei Bayern München geld abgezweigt hat.


Die Wurstbude hat 45 Millionen Umsatz, da kommen niemals solche Summen zusammen. Ich bin sehr gespannt.
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Was ist Ihr Lieblingszitat von Uli Hoeneß?

http://www.der-postillon.com/2013/04/sonntagsfrage-59-was-ist-ihr.html

Mir gefallen ja vor allem

"Mir ist inzwischen egal, ob ich 20, 50 oder 100 Prozent Steuern zahle. Mir geht es um die kleinen Leute." (AZ-Interview 2002)

"Ich habe keinen Banker, der allein entscheidet. Die letzte Entscheidung habe immer ich selbst." (Handelsblatt 2011)


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Herr Hoeneß sollte der Staatsanwalt auch erklären, wie er zu diesem extrem hohen Geldbetrag gekommen ist, es steht m. E. nicht nur Steuerhinterziehung, sondern auch Geldwäsche im Raum.

Im Übrigen halte ich es für ein Gebot der Stunde, dass Herr Hoeneß - um Schaden vom FC Bayern abzuwenden - von allen seinen Ämtern im Klub zurücktritt.
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WuerzburgerAdler schrieb:
Zico21 schrieb:
Wenn man bedenkt, dass der ehemalige Postchef Klaus Zumwinkel damals für die Hinterziehung von knapp 1 Mio. gerade noch so mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon gekommen ist, wird der Uli wohl bei den Beträgen die da kursieren bald gesiebte Luft schnuppern. Da hilft ihm wohl auch keine Selbstanzeige, die kann sich höchstens strafmindernd, aber nicht strafbefreiend auswirken. Was sagen denn die Juristen hier dazu?



Bin kein Jurist. Mein Laienwissen geht dahin, dass eine Selbstanzeige vor Strafverfolgung schützt. Eben deshalb wird sie ja gemacht. Der Delinquent zeigt sich selbst an und zahlt die hinterzogenen Steuern nach.
Voraussetzung ist allerdings, dass noch kein Ermittlungsverfahren der Steuerbehörden gegen den Selbstanzeiger existiert. Andernfalls schützt auch die Selbstanzeige nicht vor Strafverfolgung.

Hier gibt es die Antwort. Laut Spiegel lässt das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz eine Strafbefreiung nur bei Summen von maximal 100.000 € zu. Denke da liegt der Wurst-Uli knapp drüber. Da steht zudem, dass nach BGH-Entscheid bei hinterzogenen Summen oberhalb 1.000.000 € Bewährungsstrafen grundsätzlich ausscheiden.

Auf gut Deutsch: Der wandert ein. Eigentlich.




sgevolker schrieb:
SGEFrankfurt1899 schrieb:
50 Mio ist das für ein Wurstunternehmen das so gut läuft nicht leicht zu erwirtschaften und dann sein gehalt und die Immobielien und Aktien die er hat.
Da würde ich nicht umbedingt sagen das er bei Bayern München geld abgezweigt hat.


Die Wurstbude hat 45 Millionen Umsatz, da kommen niemals solche Summen zusammen. Ich bin sehr gespannt.

Ich gehe schon davon aus, dass das Geld legal erwirtschaftet ist. Der wird bei den Bayern über Jahre satt siebenstellig verdient haben, dazu kommen die Gewinne aus der Wurstfabrik. Was man aber vor allem nicht außer Acht lassen sollte, ist dass er seit Jahr und Tag so gefragt ist wie kaum einer sonst in den Medien - der kann für Vorträge, Werbung etc Beträge verlangen, dagegen ist Steinbrück ein Bettler. Auch wenn er inzwischen viel davon spendet - das hat er sicher nicht immer so gemacht. Dann noch hier und da ein bisschen was gut angelegt - und schwupps, reich ist der Uli. Gar nicht so schwer  
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Und die ganzen Spenden konnte er sicher auch von seinen Steuern abziehen
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Ich meine so richtig spannend würde es ja erst, wenn der Uli tatsächlich seine Steuern immer korrekt bezahlt hat, und so eine Art Sauber-Strohmann für ganz andere Gestalten aus dem bayrischen Sumpf spielt  
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Evil schrieb:
Hier[/url] gibt es die Antwort. Laut Spiegel lässt das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz eine Strafbefreiung nur bei Summen von maximal 100.000 € zu. Denke da liegt der Wurst-Uli knapp drüber. Da steht zudem, dass nach BGH-Entscheid bei hinterzogenen Summen oberhalb 1.000.000 € Bewährungsstrafen grundsätzlich ausscheiden.

Auf gut Deutsch: Der wandert ein. Eigentlich.



Wenn er die formalen Kriterien der Selbstanzeige erfüllt UND er die Steurn zurückzahlt UND 5% oben drauf legt, wandert er NICHT ein.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__398a.html

Da hat der Spiegel etwas schlampig gearbeitet.
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RoadRunner_de schrieb:
Evil schrieb:
Hier[/url] gibt es die Antwort. Laut Spiegel lässt das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz eine Strafbefreiung nur bei Summen von maximal 100.000 € zu. Denke da liegt der Wurst-Uli knapp drüber. Da steht zudem, dass nach BGH-Entscheid bei hinterzogenen Summen oberhalb 1.000.000 € Bewährungsstrafen grundsätzlich ausscheiden.

Auf gut Deutsch: Der wandert ein. Eigentlich.



Wenn er die formalen Kriterien der Selbstanzeige erfüllt UND er die Steurn zurückzahlt UND 5% oben drauf legt, wandert er NICHT ein.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__398a.html

Da hat der Spiegel etwas schlampig gearbeitet.


Stimmt, so wird es wohl sein. Egal wie das ganze ausgeht, seine Reputation dürfte hin sein, von einem Rücktritt von allen Ämtern muss man auch ausgehen. Er hat sich damit sein Lebenswerk zerstört.
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Das sieht gerade nach einem ganz tiefen Fall von Deutschlands Vorzeige-Saubermann aus, wenn das stimmt, dass er mit der Selbstanzeige gleichzeitig 6 Mios an den Fiskus zahlte. Wenn morgen und Dienstag die Spekulationen über die Höhe der Hinterziehung durch alle Medien ungehemmt gezogen sind, sitzt der nicht mal mehr gegen Barca im Stadion. Das wird er sich dann kaum noch antun...
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RoadRunner_de schrieb:
Evil schrieb:
Hier[/url] gibt es die Antwort. Laut Spiegel lässt das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz eine Strafbefreiung nur bei Summen von maximal 100.000 € zu. Denke da liegt der Wurst-Uli knapp drüber. Da steht zudem, dass nach BGH-Entscheid bei hinterzogenen Summen oberhalb 1.000.000 € Bewährungsstrafen grundsätzlich ausscheiden.

Auf gut Deutsch: Der wandert ein. Eigentlich.

Wenn er die formalen Kriterien der Selbstanzeige erfüllt UND er die Steurn zurückzahlt UND 5% oben drauf legt, wandert er NICHT ein.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__398a.html

Da hat der Spiegel etwas schlampig gearbeitet.

Wieso steht dann überall in den Medien, dass die Selbstanzeige nur strafmildernd wirkt? Wird ja nicht nur vom Spiegel so verbreitet. Da weiß ja anscheinend keiner wie es läuft...
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EvilRabbit schrieb:
RoadRunner_de schrieb:
Evil schrieb:
Hier[/url] gibt es die Antwort. Laut Spiegel lässt das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz eine Strafbefreiung nur bei Summen von maximal 100.000 € zu. Denke da liegt der Wurst-Uli knapp drüber. Da steht zudem, dass nach BGH-Entscheid bei hinterzogenen Summen oberhalb 1.000.000 € Bewährungsstrafen grundsätzlich ausscheiden.

Auf gut Deutsch: Der wandert ein. Eigentlich.

Wenn er die formalen Kriterien der Selbstanzeige erfüllt UND er die Steurn zurückzahlt UND 5% oben drauf legt, wandert er NICHT ein.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__398a.html

Da hat der Spiegel etwas schlampig gearbeitet.

Wieso steht dann überall in den Medien, dass die Selbstanzeige nur strafmildernd wirkt? Wird ja nicht nur vom Spiegel so verbreitet. Da weiß ja anscheinend keiner wie es läuft...


Weil bei den Medien nur noch zweitklassig recherchiert wird?  

Um einmal über den Grundgedanken (Selbstanzeige, kein Knast) zu sprechen:
Warum sollte ein Steuerhinterzieher der über einer kritischen Masse liegt sich selbst anzeigen wenn er in den Knast wandert? Da würde es doch die Meisten drauf ankommen lassen.

Der Staat sagt sich: Hmmm, wenn sich einer selbstanzeigt und die Formalien erfüllt, dann bekommen wir doch Geld von einer Quellen, von der wir in den meisten Fällen nichts wissen. Soll er noch 5% oben drauf legen und die Staatskasse bekommt Geld. Wenn wir mit Knast drohen bekommen wir nüschts. Ausserdem warum Knast? Wer Vermögend ist soll mal brav weiter Geld verdienen, haben wir doch auch was von.

Klau aber mal ein Brötchen vom Buffet, dann.......
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Am Ende schmiert er ein paar Leute, findet einen Strohmann und schwupp kommt er rel. unbeschadet aus der Nummer raus. Ich finde es seltsam welch kleines Echo in der Presse der Fall bisher zieht...
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ist denn niemand hier, der das mit der Straffreiheit / Strafmilderung / Bewährung etc. ziemlich genau weiß? Oder zumindest schon immer gewusst hat? Hyundai?  ,-)
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WuerzburgerAdler schrieb:
ist denn niemand hier, der das mit der Straffreiheit / Strafmilderung / Bewährung etc. ziemlich genau weiß? Oder zumindest schon immer gewusst hat? Hyundai?  ,-)  


Der muss erst Mal verarbeiten, dass seine Tipps (0:4 gegen Schalke, Durchreichen ins Mittelfeld) net geklappt haben.
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WuerzburgerAdler schrieb:
ist denn niemand hier, der das mit der Straffreiheit / Strafmilderung / Bewährung etc. ziemlich genau weiß? Oder zumindest schon immer gewusst hat? Hyundai?  ,-)  


Es ist so wie stefank in dem anderen Steuerthread geschrieben hat. Sofern die Selbstanzeige rechtzeitig und vollständig erfolgt ist gibt es eine Nachzahlung zzgl. Zuschlag aber keinen Knast.
Alles andere würde auch keinen Sinn machen, da die Möglichkeit der Selbstanzeige ansonsten ins Leere laufen würde.
Der Knackpunkt ist also ob die Anzeige rechtzeitig erfolgt ist. Falls nicht, dann gibt es bei mehr als 1 mio € hinterzogenen Steuern zwingend eine Freiheitsstrafe.
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Zico21 schrieb:
Er hat sich damit sein Lebenswerk zerstört.




Naja, Bayern und Wurstfabrik laufen prima. Er hat sein Lebenswerk nicht zerstört. Nur evtl. sein eigenes Image.
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WuerzburgerAdler schrieb:
ist denn niemand hier, der das mit der Straffreiheit / Strafmilderung / Bewährung etc. ziemlich genau weiß? Oder zumindest schon immer gewusst hat? Hyundai?  ,-)  


@ 190 hat es schon sehr gut zusammengefasst.

Und es sollte mit dem Teufel zugehen, wenn "natürlich" alle Voraussetzungen einer gültigen Selbstanzeige (=Knastvermeidung) erfüllt wurden bei den Verbindungen.

Interessanter werden könnte es bei anderen strafbewehrten Tatbeständen ausserhalb der Steuerhinterziehung, so sie den untersucht und nachgewiesen würden. Z.B. Beihilfe zur Geldwäsche etc. in Verbindung mit Schwarzzahlungen /-einnahmen in Verbindung mit Spielerver- und -ankäufen seitens des FC Bäh.  


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