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SaW Gebabbel - 28.06.2011

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Was ein hinterlistiger Drecksack.

Hoffentlich werden rechtliche Schritte eingeleitet (zumindest das Training in der Türkei vor dem 01.07. dürfte ja unrechtmäßig sein) und der Berater für immer Geächtet.

Dann noch die Aussage von wegen "er wollte ja bleiben" - lächerlich. Wenn er wirklich hätte bleiben wollen hätte man die Eintracht über das Angebot aus der Türkei informieren können, statt still und heimlich dort zu unterschreiben.

Würde mich tierisch freuen wenn sein Berater mit der Annahme dass die Option ungültig ist auf die Nase fällt.
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Chaos-Adler schrieb:
WuerzburgerAdler schrieb:
beinsteiner schrieb:
Ich denke, man sollte den Abstieg überhaupt nicht an einem fehlendem IV festmachen. Unser Problem war nicht das wir ständig 0:5 heimgeschickt wurden, weil die Abwehr es nicht drauf hat. Unser Problem war das wir ständig kein Tor geschossen haben und nach vorne völlig daneben waren... Wegen der Abwehr sind wir nicht abgestiegen... Die hat nicht gegen Bremen, Bayern, Stuttgart, Hoffenheim und den ganzen Rets versagt...


Auch das klingt logisch, ist aber auch nicht ganz so simpel: mit einer sattelfesten Abwehr im Rücken spielt es sich nach vorne halt auch ganz anders. Insbesondere, da im MF das Augenmerk, vor allem das psychologische, nicht ganz so sehr auf die Defensive gelegt werden muss.

Beispiel: unsichere Abwehr, du hat im MF den Ball. Es folgt ein Langholz auf Gekas ohne Nachrücken, da du ja gleich wieder defensiv arbeiten musst.
Sichere Abwehr: du treibst den Ball durchs MF, rückst nach, bist wesentlich unbeschwerter offensiv.

Ach, die Geschichte ist halt sehr facettenreich.....


Sicher dürfte sein, dass die Mannschaft nicht zusammenpasste. Vor allem charakterlich. Nicht weil das so verschiedene Charaktertypen waren, sondern weil sie sich zu ähnlich waren. Als nichts lief bekamen sie alle Panik.

Das Gekas gefühlte 100 Grosschancen nicht nutzen konnte weil er aufgrund unserer Defensive nicht unbeschwert Fussball spielen konnte halte ich allerdings für ein Gerücht.

Wenn Gekas das selbst so äussern würde, ich glaube wir hätten alle vor Lachen so dermassen Tränen in die Augen, das wir unsere Tastaturen weggschmeissen könnten weil diese aufgrund der Tränenmassen ihren Geist aufgeben werden.  ,-)  


Ich sprach glaube ich nicht von Gekas, der den Ball durchs MF treiben sollte....    aber egal.
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Gala ist ein international rennomierter Klub, national die feste Größe in der Türkei.

Wenn ein junger, türkischer Bub ein Angebot von denen erhält, mit "Versprechungen" auch dort mal spielen zu dürfen, dann hat unsere Eintracht als Zweitligist deutlich weniger zu bieten, zumal er hier U19 spielt.

Ein kurzes Gespräch, eine angemessene Entschädigung, die für Gala sicher zahlbar ist und alles ist in trockenen Tüchern.

Aber nein, andersrum kann man ja ein paar Märker sparen, sucht sich irgend eine Zeile im Vertragswerk und schon steigt das Handgeld, da ja keine Ablöse gezahlt wird.

Unsaubere Machenschaft, wie mir scheint.
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KroateAusFfm schrieb:
Hier mal ein Urteil das sich genau mit dieser Thematik befasst: http://www.ra-felsmann.de/aktuelles/arbeitsrecht/arbg-ulm-einseitiges-optionsrecht-eines


Schöne Shice.
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Sehr interessant. Das Urteil des ArbG Ulm zeigt, dass die Aussage, einseitige Optionen seien mit dem deutschen Arbeitsrecht unvereinbar, nicht stimmt. Da das Urteil die Unwirksamkeit in § 307 Abs.1 BGB gegeben sieht, stellt es darauf ab, ob es sich um eine vorformulierte Bedingung, analog zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, handelt.
Wird eine solche Bedingung also frei verhandelt, ist sie zulässig und scheitert insbesondere nicht an § 622 Abs.6 BGB, der ungleiche Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbietet.
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Tja da schaut man hier rein und hofft auf gute Neuigkeiten
und passiert ist immernoch nichts.

Weder bei Wolf noch einem anderen IV.
Oder im RM.
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stefank schrieb:
Sehr interessant. Das Urteil des ArbG Ulm zeigt, dass die Aussage, einseitige Optionen seien mit dem deutschen Arbeitsrecht unvereinbar, nicht stimmt. Da das Urteil die Unwirksamkeit in § 307 Abs.1 BGB gegeben sieht, stellt es darauf ab, ob es sich um eine vorformulierte Bedingung, analog zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, handelt.
Wird eine solche Bedingung also frei verhandelt, ist sie zulässig und scheitert insbesondere nicht an § 622 Abs.6 BGB, der ungleiche Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbietet.


Somit wäre Derici (?) also angeschissen?
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TiNoSa schrieb:
stefank schrieb:
Sehr interessant. Das Urteil des ArbG Ulm zeigt, dass die Aussage, einseitige Optionen seien mit dem deutschen Arbeitsrecht unvereinbar, nicht stimmt. Da das Urteil die Unwirksamkeit in § 307 Abs.1 BGB gegeben sieht, stellt es darauf ab, ob es sich um eine vorformulierte Bedingung, analog zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, handelt.
Wird eine solche Bedingung also frei verhandelt, ist sie zulässig und scheitert insbesondere nicht an § 622 Abs.6 BGB, der ungleiche Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbietet.


Somit wäre Derici (?) also angeschissen?



So verstehe ich es auch.
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TiNoSa schrieb:
stefank schrieb:
Sehr interessant. Das Urteil des ArbG Ulm zeigt, dass die Aussage, einseitige Optionen seien mit dem deutschen Arbeitsrecht unvereinbar, nicht stimmt. Da das Urteil die Unwirksamkeit in § 307 Abs.1 BGB gegeben sieht, stellt es darauf ab, ob es sich um eine vorformulierte Bedingung, analog zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, handelt.
Wird eine solche Bedingung also frei verhandelt, ist sie zulässig und scheitert insbesondere nicht an § 622 Abs.6 BGB, der ungleiche Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbietet.


Somit wäre Derici (?) also angeschissen?



Wenn der Vertrag so wie er ist mit dieser Klausel ausgehandelt wurde und nicht ein Standardwerk des Vereines in dem die Klausel grundsätzlich vorkommt ist und ich stefan richtig verstehe, unter Umständen ja.
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Chriz schrieb:
TiNoSa schrieb:
stefank schrieb:
Sehr interessant. Das Urteil des ArbG Ulm zeigt, dass die Aussage, einseitige Optionen seien mit dem deutschen Arbeitsrecht unvereinbar, nicht stimmt. Da das Urteil die Unwirksamkeit in § 307 Abs.1 BGB gegeben sieht, stellt es darauf ab, ob es sich um eine vorformulierte Bedingung, analog zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, handelt.
Wird eine solche Bedingung also frei verhandelt, ist sie zulässig und scheitert insbesondere nicht an § 622 Abs.6 BGB, der ungleiche Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbietet.


Somit wäre Derici (?) also angeschissen?



Wenn der Vertrag so wie er ist mit dieser Klausel ausgehandelt wurde und nicht ein Standardwerk des Vereines in dem die Klausel grundsätzlich vorkommt ist und ich stefan richtig verstehe, unter Umständen ja.


Würde Gala nicht auch ne Strafe kassieren, da sie ja mit Derici gar nicht hätten verhandeln können?
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SemperFi schrieb:
Chriz schrieb:
TiNoSa schrieb:
stefank schrieb:
Sehr interessant. Das Urteil des ArbG Ulm zeigt, dass die Aussage, einseitige Optionen seien mit dem deutschen Arbeitsrecht unvereinbar, nicht stimmt. Da das Urteil die Unwirksamkeit in § 307 Abs.1 BGB gegeben sieht, stellt es darauf ab, ob es sich um eine vorformulierte Bedingung, analog zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, handelt.
Wird eine solche Bedingung also frei verhandelt, ist sie zulässig und scheitert insbesondere nicht an § 622 Abs.6 BGB, der ungleiche Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbietet.


Somit wäre Derici (?) also angeschissen?



Wenn der Vertrag so wie er ist mit dieser Klausel ausgehandelt wurde und nicht ein Standardwerk des Vereines in dem die Klausel grundsätzlich vorkommt ist und ich stefan richtig verstehe, unter Umständen ja.


Würde Gala nicht auch ne Strafe kassieren, da sie ja mit Derici gar nicht hätten verhandeln können?


Natürlich dürfen anstatt können.
Und das der da schon mittrainiert, is sicherlich auch nicht astrein.
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Exil-Adler-NRW schrieb:
Für mich war der größte Fehler Skibbe nicht nach dem Leverkusen Spiel und seinen Statements danach zu entlassen. Als er in einer bis dahin schon total verkorksten Rückrunde, keine Anstalten machte irgendwas an System und Aufstellung zu ändern und das 0:0 gegen Freiburg zu einer tollen Leistung erklärte, an die man anknüpfen müsse. Da war für mich offensichtlich, dass der Mann Rat- und Planlos war.

Nach dem Leverkusen Spiel, hatten wir aus 11 Spielen (also ungefähr einen Saisondrittel) 8 Punkte bei 4:18 Toren. Eine Bilanz bei der man meiner Meinung nach hätte reagieren müssen. Aber da wurde man nur darauf hingewiesen, dass nach 5 schlechten Rückrundenspielen nicht plötzlich alles falsch sein könne.



Dabei muss man sogar noch berücksichtigen, dass bei den 6 Punkten gegen M05 und DO schon etwas Glück dabei war.

Den Elfer gegen M05 musste man nicht geben, und wenn Barrios seine seine dicke Chance kurz vor unserem 1:0 nicht vergibt, hätten wir wahrscheinlich verloren.

Entsprechend wäre die Bilanz noch schlechter gewesen.

Saisonübergreifend war diese aber schon zu Beginn der VR ähnlich schlecht, bis zu dem Zeitpunkt wo Chris wieder spielte.

Man kommt immer wieder zu dem Punkt, wie wichtig Chris für die Leistung der Mannschaft als deren "Kopf" war.

Dass einzelne Spieler das Niveau einer Mannschaft anheben ist ja nicht selten.
Wenn eine Team aber bei fehlen eines Spielers so auseinander bricht wie EF in der RR, da müssen schon große Probleme innerhalb der Mannschaft vorhanden sein.

Ich frage ich mich, was bei Nichtabstieg überhaupt in Bezug auf strukturielle Veränderungen in der Mannschaft passiert wäre, denn viel Geld für neue Spieler war/ist ja nicht vorhanden.
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Wenn er den Vertrag mit der Klausel ja selber unterschrieben hat müsste sie auch gültig sein.
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suchtgefaehrdeterWeltenfresser schrieb:
Und das der da schon mittrainiert, is sicherlich auch nicht astrein.


Selbst wenn er einen neuen Vertrag hätte abschliessen dürfen, wäre er ja 100%ig noch bis 30.06. bei uns unter Vertrag, das alles jedenfalls stinkt zum Himmel.
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Mittlerweile hat der "Spielerberater " auf meiner Liste der widerlichen Berufsbetrüger selbst diese nervigen Telefonmarketingterroristen überholt. Bäh, was für ein ekelhaftes Gesocks  

Wobei ich mal wieder, wahrscheinlich bin ich doch zu blond, nicht kapiere wieso der Spieler x, der so gerne in Ffm bleiben möchte, sich nicht einfach einen Termin mit seinem Chef (HB oder BH) geben läßt und mal nachfragt wie es den mit dem versprochenen Vertrag aussieht.
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Hm, 22 Einsätze, 1 Tor bei den A-Jugendlichen. Sieht auch nicht so aus, als ob uns da mit Derici der nächste Tosun entfleuchen würde...
Taunusabbel schrieb:

Wobei ich mal wieder, wahrscheinlich bin ich doch zu blond, nicht kapiere wieso der Spieler x, der so gerne in Ffm bleiben möchte, sich nicht einfach einen Termin mit seinem Chef (HB oder BH) geben läßt und mal nachfragt wie es den mit dem versprochenen Vertrag aussieht.


Ich denke mal die Eintracht wollte dieses eine Jahr noch abwarten, in der er regulär noch in der A-Jugend kicken kann. Und dann erst übernächste Saison mit ihm bei den Profis planen. Das ging ihm vielleicht nicht schnell genug.
Nur ne Vermutung.
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Chriz schrieb:
TiNoSa schrieb:
stefank schrieb:
Sehr interessant. Das Urteil des ArbG Ulm zeigt, dass die Aussage, einseitige Optionen seien mit dem deutschen Arbeitsrecht unvereinbar, nicht stimmt. Da das Urteil die Unwirksamkeit in § 307 Abs.1 BGB gegeben sieht, stellt es darauf ab, ob es sich um eine vorformulierte Bedingung, analog zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, handelt.
Wird eine solche Bedingung also frei verhandelt, ist sie zulässig und scheitert insbesondere nicht an § 622 Abs.6 BGB, der ungleiche Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbietet.


Somit wäre Derici (?) also angeschissen?



Wenn der Vertrag so wie er ist mit dieser Klausel ausgehandelt wurde und nicht ein Standardwerk des Vereines in dem die Klausel grundsätzlich vorkommt ist und ich stefan richtig verstehe, unter Umständen ja.


Ich vermute bei Jugendspielern allerdings ein Standardwerk und damit eine ungültige Klausel oder weiß jemand mehr?
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Aineias schrieb:
Chriz schrieb:
TiNoSa schrieb:
stefank schrieb:
Sehr interessant. Das Urteil des ArbG Ulm zeigt, dass die Aussage, einseitige Optionen seien mit dem deutschen Arbeitsrecht unvereinbar, nicht stimmt. Da das Urteil die Unwirksamkeit in § 307 Abs.1 BGB gegeben sieht, stellt es darauf ab, ob es sich um eine vorformulierte Bedingung, analog zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, handelt.
Wird eine solche Bedingung also frei verhandelt, ist sie zulässig und scheitert insbesondere nicht an § 622 Abs.6 BGB, der ungleiche Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbietet.


Somit wäre Derici (?) also angeschissen?



Wenn der Vertrag so wie er ist mit dieser Klausel ausgehandelt wurde und nicht ein Standardwerk des Vereines in dem die Klausel grundsätzlich vorkommt ist und ich stefan richtig verstehe, unter Umständen ja.


Ich vermute bei Jugendspielern allerdings ein Standardwerk und damit eine ungültige Klausel oder weiß jemand mehr?


Genau das vermute ich auch.


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