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DerGeyer

17662

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Ich sehe schon den Ausgang der Verhandlungen...

Natürlich zum Gegenteil von Herrn Wevelsiep
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Nach absenden des Beitrages lande ich ebenfalls mit dem Firefox da unten...
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Könnt ihr das endlich mal einstellen, das ich beim klicken des letzten Beitrages nicht mehr unten in dem scheiß Werbeblock lande, das nervt tierisch!

Danke
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sano schrieb:
Bald sind wir voll


Das sowieso
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3:1
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Während wir alle am einschlafen sind, zerlegt Ibrahimovic England im Alleingang und schießt ein Tor für die Ewigkeit
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Veni-vidi-vici schrieb:
Moin,

habe ich was verpast?


Nix...
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Wo ist der Sinn eines Testspiels wenn der erste Wechsel erst nach 72 min stattfindet?
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Oh super, Draxler hat ja jetzt lange gespielt
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Ich hab mir heut vorgenommen nicht so spät ins Bett zu gehen, nun schlaf ich schon halb...
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Was ein lahmes gekicke da...
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Hier ist ein Urteil dazu



Die Anmeldung zur Wohnungsbesichtigung muss rechtzeitig erfolgen. Mindestens 24 Std. werden als angemessen angesehen.

Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminverabredung verlangt werden, wenn 4 Tage zwischen Verabredung und Termin liegen. Der Vermieter darf aber von seinem Recht nur schonend Gebrauch machen und muss auf den Mieter Rücksicht nehmen.

Der Mieter kommt seinen Pflichten nach, wenn er einmal wöchentlich während drei Vormittagsstunden und nur in Eilfällen noch an einem weiteren Tag den Vermieter nach Voranmeldung in die Wohnung einlässt.

Nach Auffassung des AG Köln muss der Vermieter einen vom Mieter angebotenen Besichtigungstermin für Samstags akzeptieren, er kann nicht einen Termin von Montag bis Freitag verlangen.

In keinem Fall darf der Vermieter ohne konkreten Grund eine Besichtigung verlangen. Grundsätzlich hat der Mieter aus Art. 13 GG ein Recht auf seine Privatsphäre ( BVerfG WM 93, 377). Dazu noch folgendes: Enthält der Mietvertrag über ein Besichtigungsrecht nichts, hat der Vermieter grundsätzlich kein Recht, die Wohnung des Mieters zu betreten (AG Ibbenbüren WM 98, 751).
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Les mal in deinem Mietvertrag, bei privaten Vermietern sollte etwas über dieses Thema drin stehen.
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Besichtigungen während du noch in der Wohnung wohnst?
Würde ich alle ablehnen, was geht denn fremde Leute meine Privatsphäre an.

Es gibt irgendwo ein Urteil, das ein Vermieter nicht einfach so in die Wohnung darf, also dürfte das mit einer Unterlassungserklärung erledigt sein.

Rausschmeißen kann er dich in der kurzen Zeit eh schlecht.
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Mist letzte Runde vergessen..
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Gefunden in Youtube für Leute, die die DVD nicht haben

Live in River Plate 2009
http://www.youtube.com/watch?v=84f8vp2ubc8&feature=player_embedded

Live in München 2001
http://www.youtube.com/watch?v=rJkcZGwKJlY&feature=fvwrel
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AC/DC wenn sie nächstes Jahr kommen, ich hoffe ja dass sie im Waldstadion spielen

Ansonsten steht an:

08 Dezember, Toxicator in Mannheim
22 Februar , Paul Kalkbrenner Festhalle
05 Juni, Depeche Mode Waldstadion
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Ich hab gehofft er kommt durch.

R.I.P
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Na bitte, geht doch!