
DerGeyer
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DerGeyer
Zwayer ist so einer der sich blenden lässt und nur noch einseitig pfeift
Wieso kriegen die kein gelb? Könnte mich gerade so aufregen.
timsen schrieb:
Muss man jetzt schon bezahlen, oder erst wenn man wirklich welche zugelost bekommt?
Erst wenn es dir zugelost wurde. Du kannst ebenfalls bis 5 Tage nach dem Halbfinalspiel kostenfrei stornieren, falls es in Gelsenkirchen nicht klappen sollte mit dem Finale.
DerGeyer schrieb:
Wo ist denn der alles gelesen Button in der mobilen Version hinverschwunden?
Ich sehe den Button, in der Forenübersicht allerdings nur schlecht da grau auf schwarzem Grund. Kannst Du mal einen Screenshot von deiner Ansicht machen?
DerGeyer schrieb:
Wo ist denn der alles gelesen Button in der mobilen Version hinverschwunden?
Ich sehe den Button, in der Forenübersicht allerdings nur schlecht da grau auf schwarzem Grund. Kannst Du mal einen Screenshot von deiner Ansicht machen?
Nochmal kurz dort gewesen, weil ich noch mein Führungszeugnis abgeben musste.
Hab das mal kurz und knapp angesprochen, wie sich das dann im Zweifelsfalle verhält.
Der Vertrag wird auf dem 5.2. datieren und mit mehreren Augen und im Vorfeld schriftlich festgehalten.
Aber mir ist trotzdem noch nicht klar, ob das dann rechtsgültig mit der Befristung ist.
Ich habe bisher immer gesagt bekommen, dass eine Befristung auf jedenfall vor dem Arbeitsbeginn unterschrieben sein muss.
Gibt es hier keinen Anwalt für Arbeitsrecht, der mir das beantworten könnte?
Ich will mir auch keine Vorteile daraus ziehen, ich will nur dann über meine Rechte verfügen, wenn es nach einem Jahr darauf ankommen sollte.
Hab das mal kurz und knapp angesprochen, wie sich das dann im Zweifelsfalle verhält.
Der Vertrag wird auf dem 5.2. datieren und mit mehreren Augen und im Vorfeld schriftlich festgehalten.
Aber mir ist trotzdem noch nicht klar, ob das dann rechtsgültig mit der Befristung ist.
Ich habe bisher immer gesagt bekommen, dass eine Befristung auf jedenfall vor dem Arbeitsbeginn unterschrieben sein muss.
Gibt es hier keinen Anwalt für Arbeitsrecht, der mir das beantworten könnte?
Ich will mir auch keine Vorteile daraus ziehen, ich will nur dann über meine Rechte verfügen, wenn es nach einem Jahr darauf ankommen sollte.
DerGeyer schrieb:
Hab das mal kurz und knapp angesprochen, wie sich das dann im Zweifelsfalle verhält.
Der Vertrag wird auf dem 5.2. datieren und mit mehreren Augen und im Vorfeld schriftlich festgehalten.
Ich bin zwar Jurist, allerdings kein Fachmann für Arbeitsrecht, hatte mich aber selbstverständlich vor meinem obigen Post schlau gemacht. Deswegen auch meine Einschätzung, die Sache laufen zu lassen und die Vorteile auf seiner Seite zu haben.
Leider muss ich es einigermaßen deutlich sagen: Mit dieser Nachfrage hast du die Situation für dich verschlechtert. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts begründet die reine Arbeitsaufnahme dann kein Arbeitsverhältnis, wenn klar abgesprochen war, das dies erst einige Tage später durch Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages geschehen soll. Fallbeispiel ist z.B., dass der Arbeitgeber einen einseitig unterschriebenen Arbeitsvertrag bei Arbeitsantritt übergibt. Aber auch andere Gründe, wie hier eine ausdrückliche Absprache, können zu diesem Ergebnis führen. Durch die neuen Absprachen beurteile ich die Situation nun so, dass erst durch die Unterzeichnung des Vertrages das AV begründet werden wird und die Befristung somit dann rechtsgültig sein wird.
mir geht es echt auf den sack das die medien uns ständig den kovac wegreden wollen.