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DougH

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FAZ

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/eintracht-frankfurt-bruchhagen-ueber-veh-finde-nichts-mehr-verwunderlich-11728602.html
Bruchhagen über Veh: Finde nichts mehr verwunderlich
Nach dem perfekten Aufstieg zieht der Vorstandsvorsitzende Heribert Bruchhagen Bilanz.  
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Der Sechskanal...sky...heimspiel zeigte ja ausführlich Bilder...ok nen Bierbecher flog...Wurst o.m. Senf hab ich nicht gesehen  ,-)  ich würde sagen wieder einmal Journalismus der übelsten Art      
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ThorstenH schrieb:
Also Jungs als Haupttribünenbesucher:

Die Polizei wollte verhindern das die Aachener auch noch den Platz stürmen. Gab ne ordentliche Pfeffersprayladung in deren Block..


Lt. dem Bericht müssen die Aachener ganz schön angepieselt gewesen sein..

http://www.sport.de/medien/fussball/2-bundesliga/news_liga_2/361f-10cea2-6dfa-15/randale-ueberschattet-eintracht-aufstieg.html
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Naja, bis auf den heiko neumann der wird es nie lernen  
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Meier in der Menge absolut              
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Heute isses wurscht aber damit Werner seine Statistik nachen kann....alle eine 1
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    HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ZUM AUFSTIEG UND VIEL VIEL VIEL GLÜCK IN DER ERSTEN BUNDESLIGA    
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Basaltkopp schrieb:
Spielen wir heute?
mau-mau...micado...mensch ärscher dich nicht...rommé...was de willst    ,-)
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ballesterer.at

http://ballesterer.at/index.php?art_id=1837
Bericht von Holger Nickel, der neben dem Fandasein auch die Eintracht-Institution »Bembelbar« betreibt.
»Alle waren high«
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Ein Unioner schrieb:
Bravo Düsseldorf! Klasse Schauspielertruppe! Euch sollte man alle an die Mailänder Scala verpflichten! Beister, Rösler, Levels, irgendwann wird euch der Fussballgott bestrafen! Hat doch die Jammerei von Kopfstoßmeier seine Wirkung nicht verfehlt! mimiimiimiii Alles was ich jetzt schreiben würde hätte Straftatbestände von daher.....14 Elfer Ligarekord
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Hübner denkt darüber nach bereits jetzt und damit im Vorgriff auf den neuen, hoch dotierten TV-Vertrag ab dem Spieljahr 2013/14 Geld auszugeben, dabei ist nicht einmal klar ob die Eintracht in der Saison 2013/14 überhaupt in der 1. Liga spielt, es lässt sich nicht einmal grob abschätzen, wie viel Fernsehgeld ab 2013 in die Kassen fließt.  
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stefank schrieb:
Du verwechselst "einen Anspruch haben" mit "einvernehmlicher Regelung". Anspruch hat man, wie Gründel richtig sagt, nur auf  Geldabgeltung.


Letzte Antwort überschnitten!

Dann Thanks für Aufklärung, somit wäre Urlausbgebung nach Kündigung ein "Entgegenkommen" des AG:
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Selbstverständlich entsteht bereits während der Probezeit ein Urlaubsanspruch. Über die Gewährung entscheidet - wie auch in anderen Fällen - der Arbeitgeber.  Ein immer wieder gehörter Irrtum ist, dass Mitarbeitern während der Probezeit kein Urlaub zusteht. Zwar ist es unüblich, Mitarbeitern während der Probezeit Urlaub zu gewähren. Schließlich sollen sich ja beide Seiten gegenseitig erproben und das geht eben nur, wenn die Mitarbeiter im Betrieb sind.

Der Irrtum resultiert vermutlich daraus, dass § 4 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) bestimmt, dass der volle Urlaubsanspruch erstmals nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses entsteht und in vielen Fällen die Probezeit genau diese 6 Monate beträgt. Mit der Regelung in § 4 BUrlG ist aber lediglich gemeint, dass der Mitarbeiter einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (gerechnet auf 12 Monate) erstmals hat, wenn er 6 Monate im Unternehmen ist.

Bereits während der Probezeit erwirbt der Mitarbeiter für jeden vollen Monat des bestehenden Arbeitsverhältnisses einen Anspruch in Höhe von 1/12 des ihm vertraglich oder gesetzlich zustehenden Jahresurlaubs, § 5 Abs. 1 BUrlG. Und der Arbeitgeber kann ihm diesen Urlaub auch während der Probezeit gewähren.

http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/es-gibt-auch-einen-urlaubsanspruch-waehrend-der-probezeit.html
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HeinzGründel schrieb:

Da sie ihn durch die Kündigung nicht nehmen kann, steht ihr ein Abgeltungsanspruch zu. In Geld.


Das hängt auch vom Betrieb ab! Viele verrechnen den mit der K-Frist. Viele stellen auch sofort frei egal ob Urlaub ausreichend ist.
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DougH schrieb:
In der Probezeit gilt 14 tägiges Kündigungsrecht...also damit verrechnen d.h.wenn noch 10 Tage Urlaub vorhanden wird nur noch 4 Tage gearbeitet.

Sorry!! Quatsch   ... sa+so zählt ja bei K. mit
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In der Probezeit gilt 14 tägiges Kündigungsrecht...also damit verrechnen d.h.wenn noch 10 Tage Urlaub vorhanden wird nur noch 4 Tage gearbeitet.
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In der Probezeit hast Du jeden Monat Anspruch auf ein Zwölftel Deines Jahresurlaubs. In der Probezeit wird oft verrechnet mit der Kündigungsfrist.
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Der Sportdirektor der Eintracht spricht sich für größeres finanzielles Risiko aus, für einen Vorgriff auf künftige Einnahmen

Das wäre das Ende!!!