
DougH
10138
ThorstenH schrieb:
Also Jungs als Haupttribünenbesucher:
Die Polizei wollte verhindern das die Aachener auch noch den Platz stürmen. Gab ne ordentliche Pfeffersprayladung in deren Block..
Lt. dem Bericht müssen die Aachener ganz schön angepieselt gewesen sein..
http://www.sport.de/medien/fussball/2-bundesliga/news_liga_2/361f-10cea2-6dfa-15/randale-ueberschattet-eintracht-aufstieg.html
sport.de
http://www.sport.de/medien/fussball/2-bundesliga/news_liga_2/361f-10cea2-6dfa-15/randale-ueberschattet-eintracht-aufstieg.html
Randale überschattet Eintracht-Aufstieg
Schlägereien auf den Tribünen
http://www.sport.de/medien/fussball/2-bundesliga/news_liga_2/361f-10cea2-6dfa-15/randale-ueberschattet-eintracht-aufstieg.html
Randale überschattet Eintracht-Aufstieg
Schlägereien auf den Tribünen
ballesterer.at
http://ballesterer.at/index.php?art_id=1837
Bericht von Holger Nickel, der neben dem Fandasein auch die Eintracht-Institution »Bembelbar« betreibt.
»Alle waren high«
http://ballesterer.at/index.php?art_id=1837
Bericht von Holger Nickel, der neben dem Fandasein auch die Eintracht-Institution »Bembelbar« betreibt.
»Alle waren high«
fr-online.de
http://www.fr-online.de/eintracht-frankfurt/eintracht-frankfurt-die-verwandlung-der-eintracht,1473446,14972104.html
Die Verwandlung der Eintracht
25 Millionen plus x
http://www.fr-online.de/eintracht-frankfurt/eintracht-frankfurt-die-verwandlung-der-eintracht,1473446,14972104.html
Die Verwandlung der Eintracht
25 Millionen plus x
Ein Unioner schrieb:
Bravo Düsseldorf! Klasse Schauspielertruppe! Euch sollte man alle an die Mailänder Scala verpflichten! Beister, Rösler, Levels, irgendwann wird euch der Fussballgott bestrafen! Hat doch die Jammerei von Kopfstoßmeier seine Wirkung nicht verfehlt! mimiimiimiii Alles was ich jetzt schreiben würde hätte Straftatbestände von daher.....14 Elfer Ligarekord
Bravo Düsseldorf! Klasse Schauspielertruppe! Euch sollte man alle an die Mailänder Scala verpflichten! Beister, Rösler, Levels, irgendwann wird euch der Fussballgott bestrafen! Hat doch die Jammerei von Kopfstoßmeier seine Wirkung nicht verfehlt! mimiimiimiii Alles was ich jetzt schreiben würde hätte Straftatbestände von daher.....14 Elfer Ligarekord
Hübner denkt darüber nach bereits jetzt und damit im Vorgriff auf den neuen, hoch dotierten TV-Vertrag ab dem Spieljahr 2013/14 Geld auszugeben, dabei ist nicht einmal klar ob die Eintracht in der Saison 2013/14 überhaupt in der 1. Liga spielt, es lässt sich nicht einmal grob abschätzen, wie viel Fernsehgeld ab 2013 in die Kassen fließt.
Selbstverständlich entsteht bereits während der Probezeit ein Urlaubsanspruch. Über die Gewährung entscheidet - wie auch in anderen Fällen - der Arbeitgeber. Ein immer wieder gehörter Irrtum ist, dass Mitarbeitern während der Probezeit kein Urlaub zusteht. Zwar ist es unüblich, Mitarbeitern während der Probezeit Urlaub zu gewähren. Schließlich sollen sich ja beide Seiten gegenseitig erproben und das geht eben nur, wenn die Mitarbeiter im Betrieb sind.
Der Irrtum resultiert vermutlich daraus, dass § 4 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) bestimmt, dass der volle Urlaubsanspruch erstmals nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses entsteht und in vielen Fällen die Probezeit genau diese 6 Monate beträgt. Mit der Regelung in § 4 BUrlG ist aber lediglich gemeint, dass der Mitarbeiter einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (gerechnet auf 12 Monate) erstmals hat, wenn er 6 Monate im Unternehmen ist.
Bereits während der Probezeit erwirbt der Mitarbeiter für jeden vollen Monat des bestehenden Arbeitsverhältnisses einen Anspruch in Höhe von 1/12 des ihm vertraglich oder gesetzlich zustehenden Jahresurlaubs, § 5 Abs. 1 BUrlG. Und der Arbeitgeber kann ihm diesen Urlaub auch während der Probezeit gewähren.
http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/es-gibt-auch-einen-urlaubsanspruch-waehrend-der-probezeit.html
Der Irrtum resultiert vermutlich daraus, dass § 4 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) bestimmt, dass der volle Urlaubsanspruch erstmals nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses entsteht und in vielen Fällen die Probezeit genau diese 6 Monate beträgt. Mit der Regelung in § 4 BUrlG ist aber lediglich gemeint, dass der Mitarbeiter einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (gerechnet auf 12 Monate) erstmals hat, wenn er 6 Monate im Unternehmen ist.
Bereits während der Probezeit erwirbt der Mitarbeiter für jeden vollen Monat des bestehenden Arbeitsverhältnisses einen Anspruch in Höhe von 1/12 des ihm vertraglich oder gesetzlich zustehenden Jahresurlaubs, § 5 Abs. 1 BUrlG. Und der Arbeitgeber kann ihm diesen Urlaub auch während der Probezeit gewähren.
http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/es-gibt-auch-einen-urlaubsanspruch-waehrend-der-probezeit.html
http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/eintracht-frankfurt-bruchhagen-ueber-veh-finde-nichts-mehr-verwunderlich-11728602.html
Bruchhagen über Veh: Finde nichts mehr verwunderlich
Nach dem perfekten Aufstieg zieht der Vorstandsvorsitzende Heribert Bruchhagen Bilanz.