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dyna
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dyna
also in der zeit in der die s-bahn von niederrad ans stadion gefahren ist und man wieder ans gd gelaufen ist, kann man auch direkt laufen.
B-W-X schrieb:anno-nym schrieb:anno-nym schrieb:titali schrieb:
Habs im Überholthread schon geschrieben, unnötige Niederlage gegen den lächelichsten Verein in der Bundesliga
Schlimmer find ich das wir gegen diesen komischen Verein noch nie gewonnen haben. Traurig.
PS.:
Wieso wird sich eigentlich immer über Faninfos beschwert, die uns in den Materialen einschränken, wenn eh niemand was mitbringt, wenn mal alles erlaubt ist.
Und das einige noch nicht mal mehr morgens Lust haben sich nen Schal einzustecken find ich noch bescheuerter.
Aber hauptsache man filmt immer schön die Kurve während dem Sternenhimmel.
Bleibt doch beim nächsten mal einfach zu Hause.
*zustimm*
Die Identifikation in der Öffentlichkeit scheint mir bei uns eh stark rückläufig!
Könnte aber auch damit zu tun haben, dass viele Leuz mittlerweile Angst haben, bestohlen oder geschlagen zu werden. Zumindest bewegt sich die allg. Fanszene leider in den letzten 10-15 Jahren genau dorthin.
Ich stimme dir ja grundsätzlich zu, aber es geht hier um Hoffenheim. Wenn man irgendwo keine Angst haben muss, dann wohl da.
Google liefert mir:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573d.html
*duckundweg*
Zu gut deutsch: Innerhalb eines Monats nach dem Tod des Mieters kann der Erbe das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Dabei ist die Frist dass die Kündigung bis zum dritten Werktag eingehen muss einzuhalten.
Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats ebenfalls mit der gesetzlichen Frist kündigen. Und nur der Vermieter hat diese 3,6 und 9 Monate Regelung. Der Mieter hat immer eine drei Monats Frist.
Alle Angaben ohne Gewähr, da ich kein Rechtsverdreher bin, sondern mir als Vermieter nur ein wenig Halbwissen angeeignet habe.
http://dejure.org/gesetze/BGB/573d.html
*duckundweg*
Zu gut deutsch: Innerhalb eines Monats nach dem Tod des Mieters kann der Erbe das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Dabei ist die Frist dass die Kündigung bis zum dritten Werktag eingehen muss einzuhalten.
Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats ebenfalls mit der gesetzlichen Frist kündigen. Und nur der Vermieter hat diese 3,6 und 9 Monate Regelung. Der Mieter hat immer eine drei Monats Frist.
Alle Angaben ohne Gewähr, da ich kein Rechtsverdreher bin, sondern mir als Vermieter nur ein wenig Halbwissen angeeignet habe.
*klugscheissmodus an*
schon mal google bemüht?
*klugscheissmodus aus*
http://dejure.org/gesetze/BGB/564.html
schon mal google bemüht?
*klugscheissmodus aus*
http://dejure.org/gesetze/BGB/564.html
jazon123 schrieb:Dortelweil-Adler schrieb:
Das ist aber nett, dass sie für ein Bewerbungsgespräch nichts in Rechnung stellen. Haben die sie noch alle? Ich wüsste geren wer das ist.
DA
kann ich nicht sagen, aber wenn du mal ein Vermögen hast, aus diesem Lande kommst und einen "Consultant" sehen möchtest ....
komibinier das mal .... denk an Schumi und Jogi Löw und du wirst drauf kommen ...
Schumi macht Werbung für Nivea?