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Elche

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Keinen RV mehr zu verpflichten ist echt ein Witz. Jeder Angriff rollt über diese Seite. Jeder Gegner kennt diese Schwäche und stellt sich darauf ein. Und wenn wenigstens nur eine Alternative gewesen wäre.
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Ich bin ein absoluter Verfechter, dass wir auch mal Spieler für gutes Geld verkaufen müssen. Aber warum man dann nicht Oczipka für 7 Mio nach Sunderland, Rode für 5 Mio zu den Bayern (1 Jahr vor Vertragsende) oder Sefe für einen zweistelligen Mio-Betrag verkauft, sondern Trapp erschließt sich mir nicht.
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Wenn es stimmt, dass Sefe auch für mehr als 10 Mio. € hätte verkauft werden können hätte ich 10 Mal eher ihn verkauft als Trapp.
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Chandler braucht auf jeden Fall mal eine Auszeit. So viele Tore über seine Seite sind nicht normal. Jeder andere Spieler mit Normalleistung hätte Risse vor dem 2:1 gedeckt.
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Bin auch dafür, diese Trikots einzustampfen.
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Ja ganz großes Kino. Ich kann sie auch nicht entfernen. Telefonisch keiner erreichbar. Kann uns jemand weiterhelfen?
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Toll, also ich würde es ja gerne nutzen, aber wenn es nicht geht.
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Ich habe gestern Abend ein Ticket in die Ticketbörse eingestellt und es wird bis jetzt nicht zum Verkauf angezeigt, obwohl ich eine Bestätigungsmail erhalten habe. Was ist das denn?
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Ich kann es insgesamt nicht nachvollziehen, im Winter 3 Spieler abzugeben, ohne einen Neuen zu holen, wenn man eh noch ein paar Verletzte hat. Wenigstens einen talentierten Spieler hätte man ja ausleihen können.
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Oh man. Irgendeine Leihe hätte doch mal möglich sein können. Auf der LV-Position hätte ich gerne eine Nachbesserung gesehen.
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Er war vereinslos, aber nicht zu verpflichten, da er erst im September oder so seinen Vertrag gekündigt hat.
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Ein Reto Ziegler, wenn er halbwegs fit ist, wäre schon gut.
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1 Westkurve Oberrang 35f

Würde sie auch für 30 € abgeben.

Übergabe am Hbf um 19 Uhr oder vor dem Haupteingang 19.45 Uhr möglich.

RI-1332784

Kontakt per SMS 0152/09311704

[EDIT(littlecrow/29.10.14) RI-Nummer ergänzt.]
[EDIT(littlecrow/29.10.14) Tel-Nummer ergänzt.]
[EDIT(Matzel/29.10.14) Angebot auf Userwunsch angepasst.]
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Suche 1 Karte Westkurve Oberrang. Kontakt per PN oder 0152/09311704.
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Danke, außer Ziegler käme dann eigentlich nur Fathi in die Auswahl, da er zumindest die Liga kennt.


[Edit(littlecrow) Tippfehler]
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Welche Spieler wären denn sonst noch so vereinslos? Ich kriege bei transfermarkt.de den entsprechenden Abruf nicht hin.
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MS58 positiv.
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Ich habe gerade von einem Kumpel die Stellungnahme der Eintracht weitergeleitet bekommen:

Sehr geehrter Herr XXX,



wir danken für Ihre Zuschrift vom heutigen Nachmittag.

Auch wir haben natürlich die Möglichkeit eines Einspruchs sofort nach Kenntnisnahme der Begleit-Umstände rund um den unterbliebenen Elfmeterpfiff geprüft.

Leider mussten wir ebenso schnell, wie wir die Prüfung aufnahmen, auch schon erkennen, dass die Chancen eines Einspruchs gegen die Spielwertung genau genommen bei Null Prozent liegen.



Ich erlaube mir, Ihnen die Gründe hierfür kurz zu skizzieren.



Der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht einen ganzen Katalog von möglichen Gründen für einen Einspruch gegen eine Spielwertung vor.

Der bei der „Ursachenfamilie“ der Schiedsrichterfehlentscheidungen einzig in Betracht kommende Grund wäre ein Regelverstoß durch den Schiedsrichter (§ 17 Ziffer 2c).

Beispiel: Gräfe hätte das Halten gesehen und statt eines Strafstoßes auf indirekten Freistoß erkannt.



In unserem Fall aber hat Gräfe zunächst einmal „nur“ eine sogenannte negative Tatsachenentscheidung, nämlich die Nichtverhängung eines Strafstoßes, getroffen.

Der Ausfall einer technischen Kommunikationshilfe zwischen dem 4. Offiziellen und ihm könnte also die mögliche Korrektur dieser Tatsachenentscheidung verhindert haben.

Es ist aber zum einen nicht zu belegen, was der 4. Offizielle tatsächlich dem Schiedsrichter mitgeteilt und ob es überhaupt dessen Bewertung der Szene beeinflusst hätte.

Zum anderen aber – und das ist der entscheidende Punkt – gibt es (leider) keine Regel, die vorschreibt, dass sich der Schiedsrichter in offenkundig strittigen Situationen mit seinen Assistenten abzustimmen hat, so dass das Unterlassen einer solchen Abstimmung oder der Ausfall der ermöglichenden Technik als Verstoß gegen diese Regel zu werten wäre. Im Gegenteil, dem 4. Offiziellen obliegt nach dem Regelwerk NICHT das Assistieren, sondern nur die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben und die Kontrolle der Einhaltung der Coachingzone durch Trainer und Offizielle.



Ohne eine solche Regel kann es mithin keinen einspruchsbegründenden Regelverstoß des Schiedsrichters geben.



Ich hoffe, Sie haben daher Verständnis dafür, dass wir entschieden haben, diesen Fehler des Schiedsrichterteams nicht zum Anlass eines Einspruchs gegen die Spielwertung zu nehmen, so ärgerlich und bitter die Konsequenzen für das Spiel auch waren.

Zur Organhaftung sei im Übrigen noch angemerkt, dass diese ebenso für Fälle greifen könnte, in denen man Gesellschaftsvermögen unnötig und offenkundig ohne jegliche Chancen auf Erfolg für juristische Auseinandersetzungen verwendet.



Mit sportlichem Gruß

Abteilungsleiter Recht

Spieltagsleitung

Hat noch jemand Gegenargumente?
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goodKID schrieb:
Elche schrieb:
Der Vorstand einer AG ist verpflichtet Einspruch einzulegen, sofern dieser nicht abolut aussichtslos ist. Ansonsten macht er sich gegenüber der Gesellschaft haftbar.


Heißt das man könnte ihn rausschmeißen?  


Nicht unbedingt rausschmeißen, aber im Rahmen einer Organhaftung für die entgangenen Gelder haftbar machen.