
grinch
28464
Eintracht
http://www.eintracht.de/aktuell/44084/
Marvin Bakalorz an den SC Paderborn ausgeliehen
[...]
Eintracht Frankfurt und der SC Paderborn haben sich darauf verständigt, dass Marvin Bakalorz mit sofortiger Wirkung bis zum Saisonende (30.06.2014) an den Zweitligisten ausgeliehen wird. Bakalorz wechselte im Sommer 2013 vom BVB Dortmund II zur Eintracht, wo er einen Vertrag bis 2015 besitzt.
http://www.eintracht.de/aktuell/44084/
Marvin Bakalorz an den SC Paderborn ausgeliehen
[...]
Eintracht Frankfurt und der SC Paderborn haben sich darauf verständigt, dass Marvin Bakalorz mit sofortiger Wirkung bis zum Saisonende (30.06.2014) an den Zweitligisten ausgeliehen wird. Bakalorz wechselte im Sommer 2013 vom BVB Dortmund II zur Eintracht, wo er einen Vertrag bis 2015 besitzt.
Ist hier vielleicht, ein netter Mietrechtanwalt oder Leute mit Erfahrung, die mir da mal weiterhelfen können? Die entsprechenden Gesetze aus dem BGB kenne ich bereits. Aber wie ist das praktisch anwendbar?
Mein Vermieter hat mir wegen Eigenbedarfs (Sohn will mit Freundin einziehen) mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt. Soweit alles rechtens. Er könnte mir sogar von einem Bekannten eine 2-Zimmer-Ersatzwohnung besorgen, deren Miete ich aber alleine nicht bezahlen kann, ich müsste mir erst einen Mitbewohner organisieren.
Nun befinde ich mich mitten in den Vorbereitungen auf mein Lehramts-Staatsexamen, was zeitaufwendig, arbeitsintensiv und stressig genug ist. Zum betreffenden Auslaufen des Mietvertrags könnten Klausuren anstehen und kurz danach mündliche Prüfungen (genaue Termine stehen noch nicht fest).
Meine Bitte, mich aufgrund dieser Umstände 2 Monate länger wohnen zu lassen, hat er bereits abgelehnt.
Habe ich eine Chance auf Erfolg im Widerspruch nach § 574 (1) BGB unter diesen Umständen? Ist diese (meine) Härte ausreichend, um sich - außergerichtlich - einigen zu können?
Mein Vermieter hat mir wegen Eigenbedarfs (Sohn will mit Freundin einziehen) mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt. Soweit alles rechtens. Er könnte mir sogar von einem Bekannten eine 2-Zimmer-Ersatzwohnung besorgen, deren Miete ich aber alleine nicht bezahlen kann, ich müsste mir erst einen Mitbewohner organisieren.
Nun befinde ich mich mitten in den Vorbereitungen auf mein Lehramts-Staatsexamen, was zeitaufwendig, arbeitsintensiv und stressig genug ist. Zum betreffenden Auslaufen des Mietvertrags könnten Klausuren anstehen und kurz danach mündliche Prüfungen (genaue Termine stehen noch nicht fest).
Meine Bitte, mich aufgrund dieser Umstände 2 Monate länger wohnen zu lassen, hat er bereits abgelehnt.
Habe ich eine Chance auf Erfolg im Widerspruch nach § 574 (1) BGB unter diesen Umständen? Ist diese (meine) Härte ausreichend, um sich - außergerichtlich - einigen zu können?
Eintracht
http://www.eintracht.de/aktuell/44058/
Ticketinfo für das EL-Auswärtsspiel beim FC Porto
Ticketverkauf für individuell Reisende:
Ticketbestellungen für individuell Reisende sind ab 08.01.2014, 10:00 Uhr, per Online-Bestellformular unter www.eintracht.de möglich. Der Preis beträgt 22,- € bzw. 55,- € je Ticket.
http://www.eintracht.de/aktuell/44058/
Ticketinfo für das EL-Auswärtsspiel beim FC Porto
Ticketverkauf für individuell Reisende:
Ticketbestellungen für individuell Reisende sind ab 08.01.2014, 10:00 Uhr, per Online-Bestellformular unter www.eintracht.de möglich. Der Preis beträgt 22,- € bzw. 55,- € je Ticket.
Nö. Abgelehnt!