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HanseAdler

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Kann gut sein. Ich erinner mich nicht mehr so genau. Von der Zeit passt Turowski, aber ich kann mich da auch irren. Furtok hat auf jeden Fall recht selten getroffen. Aber bei beiden finde ich nix von wegen Negativrekord.
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Hmm, wars Turowski? Ahhhhh!
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Ah ja! Furtok wars, danke!
Weisst Du auch noch wieviele Minuten der ohne Tor war?
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Gestern haben ein Kollege und ich den halben Tag lang versucht uns an den Namen eines polnischen Stürmers der Eintracht zu erinnern.
Er hat zu den Zeiten von Jörn Andersen gespielt und in etwa aufgehört als Anthony zu uns kam. Vor allem hat er aber damals, meine ich zumindest, einen Rekord an Spielminuten ohne Tor aufgestellt.
Ei verdammt, wie hieß er denn nochmal?
Danke schonmal für die Hilfe.

Gruß, Hanse
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Berliner? Pfannkuchen? Marmeladenkugel? Kreppel? Krapfen? Kullerkuchen?

Bereits die Ägypter bereiteten im Fett schwimmende Gebäcke zu, deren Form auf Fruchtbarkeitssymbole zurückging. Die älteste Darstellung stammt aus der Zeit von Pharao Ramses III (etwa 1200 v. Chr.). Dort sind zwei Personen abgebildet, die mit Hilfe stabförmiger Werkzeuge in einer Pfanne über offenem Feuer ein schneckenförmiges Fettgebäck zubereiten. Auch die alten Römer liebten neben „Wein, Weib und Gesang“ ein spezielles Fettgebäck, genannt „globuli“ (Kügelchen), dessen Herstellung Marcus Portius Cato (gestorben 149 v. Chr.) in seinem Buch über die Landwirtschaft detailliert beschreibt: „Man mische geronnene Milch mit Speltmehl und mache daraus so viele Kügelchen wie es angeht. Dann tue Fett in einen heißen Kessel, koche darin die globuli und wende sie mit zwei Kochlöffeln fleißig um; wenn sie fertig sind, nimm sie heraus und bestreiche sie mit Honig und streue Mohn darauf.“ Auch das erste deutsche Kochbuch – das Würzburger „Buch von guter Spise“ (1350) – nennt bereits das Rezept eines mit „einem Gemenge von gewürfelten und gewürzten Äpflin“ gefüllten Krapfens.

Die neuere Geschichte der süßen Gebäcke ist eng mit dem Brauchtum der Fasnacht sowie der nachfolgenden Fastenzeit verknüpft. Schon seit Menschengedenken werden im christlichen Kulturraum zwischen Weihnachten und dem Ende der Fasnacht (= Vorabend der Fastenzeit) im Fett gebackene Süßigkeiten verzehrt. Es hieß „wer an Fastnacht nicht isst und trinkt, bis ihm der kleine Finger steht, der wird das ganze Jahr nicht satt oder froh“. Ein Grund war der schlechte Ernährungszustand des einfachen Volkes. Geistliche und Mönche rieten damals, vor Beginn des Fastens kräftige und nährstoffreiche Nahrung zu sich zu nehmen. Außerdem war nicht nur der Verzehr von Fleisch, sondern auch der Genuss anderer tierischer Produkte wie Milch, Eier und Schmalz in der Fastenzeit streng verboten. Verderbliche Vorräte mussten deshalb verwertet werden. So wurde vor der Zeit der Besinnung und des genügsamen Lebens noch einmal alles aufgetischt, was Speisekammer und Keller zu bieten hatten und statt Broten die wesentlich energiereicheren Krapfen zur Stärkung in Schmalz gebacken. Gleichwohl waren den Kirchen die allerorten zischenden Fettpfannen während der „tollen Tage“ ein Dorn im Auge. So bezeichnete Ende des 16. Jahrhunderts ein Pfarrer „das Küchlein backen, Strauben, Nauntzen und wie sie mehr heißen“ als „Teufelsdreck“. Der Augustinerprediger Abraham a Sancta Clara schimpfte gar am Fasnachtssonntag 1676 von seiner Kanzel: „Heute ist ein Festtag und kein Fresstag.“
(...)
Ende des 18. Jahrhunderts wurden Fettgebäcke erstmals zum Thema der Wissenschaft. G. Krünitz, der Autor des zu dieser Zeit weit verbreiteten Ökonomisch-Technischen Lexikons, nahm einen Rezepturvorschlag auf, nach dem das Gebäck in Schmalz oder im Ofen gebacken und mit verschiedenen Früchten frisch oder eingemacht wird, aber auch mit Pfefferkuchen oder Lebzelten gefüllt werden kann. Nach dem zweiten Weltkrieg und einer durch diesen bedingten Fastenzeit erlebte das Fettgebäck in den 50er und 60er Jahren ein glanzvolles Comeback. Eier und Öl waren nicht länger rationiert und fast jede Hausfrau hatte zu dieser Zeit eine schwarze Friteuse auf der Gasflamme stehen. Dies führte nicht nur zu reger Bruzzelei am heimischen Herd, sondern machte auch mancherorts umfangreiche Küchenrenovierungen notwendig.
(...)
Auch wenn Fettgebäcke heute kaum noch am heimischen Herd zubereitet werden, mag doch kein Rheinländer auf seine Muzenmandeln und kein Franke auf seine mit Hiffenmark (Hagebuttenkonfitüre) gefüllten Krapfen verzichten. Manches Gebäck hat inzwischen gar die Grenzen seiner Ursprungsregion verlassen. Die Gebäcke wandern von Ort zu Ort und sind auch in weniger närrischen Gefilden weit verbreitet. Der Siegeszug von Berliner, Krapfen & Co. führt heute dazu, dass sich die Siedesaison nicht mehr nur auf die kühle Jahrezeit und die Zeit um Sylvester und Fasching, sondern auf das ganze Jahr erstreckt.
(...)
Vom regional geprägten Saisongebäck sind Siedegebäcke längst zu einem wichtigen Eckpfeiler im Sortiment vieler Bäckereien geworden. Charakteristisch ist sein schöner stabiler Kragen. Angeboten werden Berliner mit verschiedenen Füllungen. Weit verbreitet ist Konfitüre aus roten Beerenfrüchten, aber auch Aprikosenkonfitüre oder Pflaumenmus. Zu Fasching findet man auch Spezialitäten wie Eierlikörfüllung, Vanille- oder Nougatcreme. Veredelt werden Sie entweder mit Puderzucker oder aprikotiert und mit Fondant glasiert. Besonders bekömmlich sind Berliner, wenn sie in reinem Erdnussfett, z. B. Biskin, gesiedet werden. Und als Botschafter deutscher Backkultur haben sie auch im Ausland einen Namen: Boule de Berlin in Frankreich, Boule d’Yser in Belgien, Sonho in Brasilien und Jelly Doughnut in England.

(http://www.backmittelinstitut.de/presse/index.php3?sid=1&id=155)
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yeboahszeuge schrieb:
Im Grunde ist die Meldung nämlich keine gute Nachricht. Berücksichtigt man die Äußerungen Rummenigges in den letzten Tagen, steuern wir eindeutig auf britische Verhältnisse zu: Frühestens zwei, drei Stunden nach Abpfiff wird es Free-TV-Angebote geben. Live-Übertragungen und ausführliche Zusammenfassungen werden vorher nur im Pay-TV gezeigt.

Ob dann parallel dazu pay-per-View-Angebote über das UMTS- oder DSL-Netz existieren, hängt von der technischen Leistungsfähigkeit dieser Übertragungswege und den entsprechende Kosten des Datentraffics ab. Egal auf welche Weise das Fernsehbild zu Hause eintrifft, via Satellit, per DSL oder UMTS (das wäre ja immerhin ortsungebunden) – der Nutzer muss dafür Geld auf den Tisch legen.

Letztendlich wird sich der Preis für die Ware Fußball daran orientieren, wieviel der Konsument dafür bereit ist zu zahlen.

Für alle Fans hoffe ich, dass die pay-per-View- und die Abo-Preise (Dauerkarte) für das Stadion einigermaßen erschwinglich bleiben. Nur dort macht es so richtig Spaß, oder?



YZ



So hab ich das noch gar nicht gesehen. In Theorie klingt das alles eigentlich ganz gut, wenn man sich die Selbstverpflichtung (http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/05/16&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en) durchliest. Aber an die Auswirkung auf die Free-TV-Übertragung hab ich gar nicht gedacht.
Mir als Exiladler wäre zumindest mit einer Internetzusammenfassung auf der Eintrachtseite gedient. Bei ManU gibts sowas für 3€ im Monat. Soviel wäre mir das auch wert, wenn mann bedenkt, dass man damit auch seinen Verein unterstützt.

Schaun 'mer mal, Hanse
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yeboahszeuge schrieb:
Die Clubs können bereits jetzt schon ihre Spiele eineinhalb Stunden nach Abpfiff in Eigenregie im Internet vermarkten. Bisher machten sie sehr selten davon Gebrauch. Die Kosten sind eben sehr hoch.


Ich dachte, die Klubs dürfen jetzt ab Sommer 2006 die Nachberichterstattung im Internet selber vermarkten. Wieso soll das so teuer sein?
Du musst einem auch jede gute Nachricht vermiesen!
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miep0202 schrieb:

KurtMasur schrieb:
Das wäre doch einer. leider aber nicht realisierbar, oder? Ich glaue, er hat noch Vertrag in Bielefeld, ist dort aber nicht gesetzt, ich las es auf transfermarkt im Eintracht-Forum unter "Schwarze Perle". Er würde gut zu uns passen, zwar ist er kein Deutscher, aber aus der Feder von Yeboah. Was haltet ihr von ihm?


Hä?


Ja iss der Anthony denn sein Babba?
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CellerAdlerjetztinBerlin schrieb:
Ich wohne zwar in Berlin, aber muß dem Anrufer Recht geben

http://www.nordadler.com/html/../assets/multimedia/Radiopannen-Kodderschnauzen.mp3

Gruß Sascha


Kodderschnauze ist ganz groß!
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Brady schrieb:
Kennt das einer...da beschwert sich ein Mann beim IT....ich finds leider nirgendwo mehr im Netz..da ist auch Mega-Geil....


Meinste den?
http://autsch.rtl.de/apotheke/_traxx/helpdesk.mp3
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Ich halte das Urteil für angemessen.
Folter und deren Androhung ist und bleibt strafbar und war in diesem Fall weder gerechtfertigt noch entschuldigt. Insofern wurde der Polizei die Grenzen aufgezeigt.
Auf der Strafzumessungsseite wurde die nicht-kriminelle Motivation angemessen berücksichtigt. Die Motive Daschners sind nicht derart, dass sie eine unmittelbare strafrechtliche Sanktion erfordern. Letztlich wurde eine Verwarnung (mit Strafvorbehalt) ausgesprochen. Auch in seiner Signalwirkung vereint das Urteil in angemessener Weise Täter- und Opferschutz.
Vermutlich sieht das auch Herr Daschner so, sonst hätte er Berufung oder Revision eingelegt, worauf er wohl verzichtet.
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Na ja, dass Problem ist ja, wie bereits von Nicole und Tobago angesprochen, dass eine Ausnahme vom Folterverbot einen Dammbruch bedeuten kann und jeder Dorfpolizist dann meint, er darf das auch.
Zudem sollte ein Rechtsstaat sich von totalitären Staaten dadurch unterscheiden, dass er auch in Krisenzeiten Rechtsstaat bleibt und nicht auf einmal auch solche Methoden anwendet.
Ich finde auf die Frage gibts keine generelle Antwort. Im Fall Daschner hätte ich die Folterandrohung vertretbar gefunden, wenn man mit Sicherheit noch gewußt hätte, dass das Opfer noch lebt. Eine bloße Vermutung reicht da nicht.
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Ziemlich verzwicktes Thema und ich finde es nicht leicht eindeutig pro oder contra Stellung zu beziehen.
Wenn man von den Grundrechten des Täters sprich, sollte man auch an die Grundrechte des Opfers denken, zumal Daschner damals davon ausging, dass der kleine von Metzler noch lebt.
Stellt Euch mal eine Situation vor, in der ein Terrorist geschnappt wird, der z.B. eine Bombe irgendwo gelegt hat. Darf man in einem solchen Fall mit Gewalt drohen um evtl. unzählige Leben zu retten?
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So lieber Zeus, auch wenn ich eigentlich keine Lust habe am Feierabend in einem Fussballforum über Juristerei zu diskutieren, sei Dir der Gefallen getan.

1. Digitale Dokumente stellen keine Urkunden (im Sinne der §§ 415 ff ZPO) dar, weil es u.a. an der Unterzeichnung eines (körperlichen) Originals durch den Aussteller fehlt.
2. Ein digitales Dokument ist daher Augenscheinsobjekt und kann vom Richter daher als nicht fälschungssicher abgelehnt werden.
3. Nach § 292a ZPO und 14 IV UStG werden mit einer digitalen Signatur versehene Dokumente als Anscheinsbeweis anerkannt und haben die Beweiskraft einer Urkunde.
5. Ausdrücke wie Geschwätz haben in so einer Diskussion nichts zu suchen und ersetzen keine Argumente (vgl. Dein zweites Posting in diesem Fred).
6. Bin ich Sachargumenten zugänglich, soweit man sie denn vorbringt (s.o., Dein zweites Posting).
7. Ich habe nichts als meine eigene Leistung ausgegeben, sondern lediglich jemanden bei der Beantwortung einer Frage geholfen.
8. Zudem brauchte ich Deine Hilfe dafür nicht, da mir die Materie noch aus meiner Referendarzeit bekannt ist (übrigens hat das LG Hamburg eine identische Klausel in AOL-Verträgen als zulässig erachtet).
9. Frage ich mich, auf was für einem Ego-Trip Du eigentlich drauf bist?!
10. Einen Smiley spare ich mir diesmal.

Ende, over and out.
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@ sobi: Freut mich, dass ich Dir helfen konnte.

@Zeus: Dir würde es mal gut tun, Deine Ausdrucksweise zu bedenken. Pöbeleien wie "Geschwätz" ersetzen keine Argumente.

Die Bestimmung in den AGBs ist rein deklatorisch und besagt, dass der Ausdruck eines elektronisch gespeicherten Dokuments wie eine Kopie anzusehen ist (ein Ausdruck ist keine Kopie). Das ist bei Online-Rechnungen immer so, soweit sie nicht mit eine elektronischen Signatur nach dem SignaturGesetz versehen sind.
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Moin Sobi!
Die Klausel bedeutet lediglich, dass die Online-Rechnung kein beweiskräftiges Dokument darstellt, d.h. dass sie vor Gericht keine Beweiskraft entfaltet. Das ist aber ganz normal bei so Dingern.
Natürlich kannst Du Dich E-Plus gegenüber auf die Online-Rechnung berufen. Falls Du eine Einwendung gegen die Höhe der Rechnung geltend machst, ist E-Plus gesetzlich (§ 16 I TKV) verpflichtet, Dir einen Einzelverbindungsnachweis zu erstellen.

Hoffe, das hilft Dir!
Greets, Hanse
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In der Kategorie "Abgestürzte" fällt mir "Gazza" Gascoigne ein...
[img]http://www.cn174world.co.uk/eur04world/gazza.jpg [/img]
Es braucht wohl eine ganze Menge Alkohol um soviel Talent den Gar auszumachen
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Gina_Adelmann schrieb:
Eine Tracht Prügel?!


Eintracht Prügel?

ok, ok, der war schlecht...
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Enkhaamer schrieb:
Hmmmmm, würde dieses dann auch gehen?!

AJAB
(All Judges are Bastards)




Klar, solange Du nicht sagst "alle Richter aus Berlin ..." oder "alle Juristen aus meiner Stadtparkmannschaft ..."
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Jermainator schrieb:
Aber wie geht man mit der Problematik um? Was kann man dagegen tun?


Net viel, leider. Aber man versuchen ein Bewußtsein zu schaffen. In England haben sie das relativ gut hinbekommen, u.a. mit Aktionen wie dieser hier: http://www.kickitout.org/ , die u.a. an Schulen läuft.