
Isaakson
9345
Also wenn man in Deutschland Anwältin werden möchte, bedarf es des Universitätsstudienganges Rechtswissenschaft mit anschlließendem Referendariat und insgesamt 2 Staatsexamina, um die Befähigung zum Richteramt zu erhalten. Dies ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Anwältin in D.
Wie es in RSA aussieht, weißt du bestimmt besster!
Wie es in RSA aussieht, weißt du bestimmt besster!
francisco_copado schrieb:
ich finds einfach nur peinlich und frage mich wie man sowas ernsthaft veröffentlichen kann? unfassbar...
Die Frage habe ich mir auch gestellt. Noch mehr fremdschämen muss man sich aber, wenn man bedenkt, dass die Leute, die das veröffentlichen, ja zusätzlich auch noch denkne, dass sei cool oder ähnliches.
stefank schrieb:
Entschuldige bitte, aber was soll das?
Wenn sich jemand in einem Fußball-Forum (sic!) bezüglich der Diskussion um ein Randgebiet im Thread beim Streit um den Inhalt eines Postes total unangebracht auf Biegen und Brechen seine juristische Vorbildung einbringen will, dann sollte dies schon auf korrekte Art und Weise geschehen.
Ich glaube jeder hier im Forum weiß mittlerweile, dass du Jurist bist.
Die Anwendung von § 157 BGB ändert sehr viel, denn § 133 BGB stellt nur alleine auf den Willen des Erklärers ab ohne das Verständnis der Verkehrskreise zu berücksichtigen. Erst durch die Anwendung des § 157 BGB wird auch der sog. objektive Empfängerhorizont in die Auslegung mit einbezogen.
Das ist auch besser so.
Mich würde nur mal interessieren, wen du hier eigentlich im Forum mit deinem Umherwerfen von Paragraphen beeindrucken willst.
Wären deine Posts aus fachlicher Sicht wenigstens halbwegs in Ordnung, aber so kann man sich echt fast nur schämen.
Das nächste mal vielleicht vorher den Tröndle in die Hand nehmen bzw. das Gesetz richtig lesen.