
Mannheim
4250
habs dir ja schon kurz per pn geschrieben. aber da es sich komischerweise um den selben anbieter und den gleichen zeitraum handelt, hier nochmal mein fall:
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11135862/?page=1
der stand der dinge bisher...
gegen den mahnbescheid wurde von anwalt einspruch eingelegt und seitdem ist mal wieder sendepause....
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11135862/?page=1
der stand der dinge bisher...
gegen den mahnbescheid wurde von anwalt einspruch eingelegt und seitdem ist mal wieder sendepause....
Selbolder schrieb:
Liebe Mods, macht euch doch bitte nicht lächerlich! Seht euch mal in anderen Threads um, was da zum Teil für Kaliber gezündet werden. Diese Angelegenheit entspricht einer roten Karte für einen falschen Einwurf. Unter uns Pfarrerstöchtern: Macht mal den roten Kram weg!
heul doch ,-)
Tanga-Theo schrieb:StreifenJenny schrieb:wimi schrieb:StreifenJenny schrieb:
Wenn es ok für dich ist, würde ich in meinen Hundekreisen mal nachfragen ob interesse besteht!
Darf ich das Bild dafür nutzen`?
Ja, klar.
Wie groß ist er ungefähr?
kastriert?
Was steckt drin?
Erziehung?
Sorry für die Fragen *g*
Aber umso schneller findet sich jemand *g*
komisch,das werde ich auch immer gefragt...
HeinzGründel schrieb:
Dann geh ich mal zu euren Gunsten davon aus das du nicht bevollmächtigt warst irgendwelche Erklärungen oder Verhandlungen im Namen deiner Freundin zu führen Capisce!!!
Wiegesagt, jetzt heißts abwarten. Die Gegenseit ist am Zug. Falls eine Klageschrift kommen sollte, was noch nicht sicher ist,( Man bekommt als Anwalt schon mal gegen Jahresende den Auftrag ,erst mal die Verjährung zu unterbrechen ohne zu wissen ob an dem Anspruch was dran ist) adnn kannst du dich ja noch mal melden.
Muß jetzt in die Heia. Ich muß früh raus und säumige Zahler zu Strecke bringen.N8
vielen dank
HeinzGründel schrieb:
Nun , der Begriff des Verhandelns über einen streitigen Anspruch wird weit ausgelegt. Hier genügt manchmal schon ein telefonischer Kontakt . Eine entsprechende Telefon oder Aktennotiz ist schnell geschrieben.
( Habe am 3.4 2003 mit xy telefoniert. Kunde sagt er will die Angelegenheit überprüfen. Unterschrift Meier III Kundenbetreung)
Es wird nur dann nicht verhandelt, wenn man klipp und klar zu verstehen gibt das man den Anspruch nicht anerkennt oder die Forderung nicht bezahlen wird.
es gab mal ein telefonat... war glaub ich 2005, nachdem eine mahnung kam... hab dann dort angerufen und erklärt das wir den dienst nie benutzt hätten und sie mir doch das gegenteil (z.b. durch verbindungsnachweis) beweisen sollten und ich nicht bezahlen würde, da wir diesen dienst nie genutzt hätten... dieser kam jedoch nie an... danach kam wieder eine mahnung und telefonisch nochmal das selbe spiel...
allerdings habe auch ich dort angerufen, obwohl die das geld von meiner freundin wollen und ich in ihren akten gar nicht stehe...
HeinzGründel schrieb:
Ok, durch den Widerspruch hast Du erst mal alles getan was momentan zu Tun war. Nun ist die Gegenseite am Zug und muß ihren "Anspruch "begründen.
Also locker bleiben. Wenn es so ist wie du sagst ( wie könnte ich daran zweifeln ) und du zwischenzeitlich keinen Kontakt mit dem Anspruchsteller hattest, hast du eigentlich sehr gute Karten.
definiere kontakt?
HeinzGründel schrieb:
Was steht denn als Anspruchsgrund und Zeitraum im MB?
kann ich im moment gar nicht sagen...
hab gestern noch mit einem anwalt telefoniert und diesem die unterlagen gleich geschickt damit er widerspruch einlegt und die sache übernimmt...
er meinte dann nur, der anbieter wäre erstmal in der beweispflicht (das überhaupt ein vertrag geschlossen wurde)...
und wir haben nie etwas unterschrieben, sondern nur versucht uns im internet zu registrieren... jedoch hat der zugriff aufs internet mit diesem anbieter nie funktioniert....
HeinzGründel schrieb:
Ich wäre vorsichtig mit dieser Behauptung. Gerade die Tatsache das der MB letzte Woche gekommen ist, spricht aus meiner Sicht dafür .dass die Verjährung unterbrochen werden sollte.
das dachte ich mir am anfang auch...
aber die verjährung wäre ja schon 2006 gewesen.... und wie hätte man diese verjährung "verlängern" können, damit sie erst ende 2007 in kraft getreten wäre?
concordia-eagle schrieb:Basaltkopp schrieb:Mannheim schrieb:BernemerAdler75 schrieb:
Der Anbieter muss Dir nachweissen das Du die Dienste genutzt hast wenn er das nicht kann muesst auch nichts bezahlen.
So ist es bei TR auf alle Faelle.
das problem ist, der angebliche nutzungszeitrum war von dezember ´02 bis februar ´03... kann man das überhaupt noch nachweisen? abgesehen davon, bin ich mir zu 99% sicher, dass wir diesen anbieter nie genutzt haben.
Wann haben die Dir erstmals eine Rechnung geschickt? Haben die ihre Forderung in der Zwischenzeit erneuert oder ggf. versucht, gerichtlich durchzusetzen?
Ansonsten sind die Ansprüche -bei meinen bescheidenen Rechtskenntnissen- nämlich verjährt.
Hast Du diesen Anbieter privat oder geschäftlich (nicht) genutzt?
Rischdisch Basalti, wenn der Anspruch nicht gehemmt (z.B. durch Mahnbescheid, Klageeinreichung oder durch ernsthafte Verhandlungen) ist/war, ist am 31.12. 06 Verjährung eingetreten und zwar wurscht, ob privat oder geschäftlich.
Beweispflichtig ist der vermeintliche Anspruchsinhaber darüberhinaus.
es gab niemals verhandlungen, und der mahnbescheid kam letzte woche....
BernemerAdler75 schrieb:
Der Anbieter muss Dir nachweissen das Du die Dienste genutzt hast wenn er das nicht kann muesst auch nichts bezahlen.
So ist es bei TR auf alle Faelle.
das problem ist, der angebliche nutzungszeitrum war von dezember ´02 bis februar ´03... kann man das überhaupt noch nachweisen? abgesehen davon, bin ich mir zu 99% sicher, dass wir diesen anbieter nie genutzt haben.
Hallo,
es handelt sich hierbei um eine Rechnung eines Internetanbieters die schon mehrere Jahre zurückliegt und die unserer Meinung nach alles andere als korrekt ist.
Ist hier zufällig ein Anwalt, der mich in einem kurzen Telefonat beraten kann?
Ich bedanke mich schon einmal im vorraus und allen einen guten Rutsch!
es handelt sich hierbei um eine Rechnung eines Internetanbieters die schon mehrere Jahre zurückliegt und die unserer Meinung nach alles andere als korrekt ist.
Ist hier zufällig ein Anwalt, der mich in einem kurzen Telefonat beraten kann?
Ich bedanke mich schon einmal im vorraus und allen einen guten Rutsch!
so ein quatsch