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Das isses also? Aber steht aufm Kopf oder?
ArbStättV § 6 Raumtemperaturen
(1) In Arbeitsräumen muß während der Arbeitszeit eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein. Satz 1 gilt auch für Bereiche von Arbeitsplätzen in Lager-, Maschinen- und Nebenräumen.
(4) Bereiche von Arbeitsplätzen, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen, müssen im Rahmen des betrieblich Möglichen auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden.
(1) In Arbeitsräumen muß während der Arbeitszeit eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein. Satz 1 gilt auch für Bereiche von Arbeitsplätzen in Lager-, Maschinen- und Nebenräumen.
(4) Bereiche von Arbeitsplätzen, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen, müssen im Rahmen des betrieblich Möglichen auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden.
ASR 6/1,3 - Raumtemperaturen
Zu § 6 Abs. 1 und 3 der Arbeitsstättenverordnung
Ausgabe April 1976
(ArbSch. 4/1976 S. 130; 5/1977 S. 98; BArbBl. 12/1984 S. 85)
--------------------------------------------------------------------------------
1. Begriffe
Raumtemperatur ist die in einer Höhe von 0,75 m über dem Fußboden in der Mitte des geschlossenen Raumes mit einem Thermometer gemessene Temperatur in (s. Nr. 3.7.1. der DIN 18 380 "VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen, Heizungs- und zentrale Brauchwassererwärmungsanlagen", Ausgabe Oktober 1979
2. Raumtemperaturen in Arbeitsräumen
2.1 In Arbeitsräumen muß die Raumtemperatur mindestens betragen:
bei überwiegend sitzender Tätigkeit + 19 °C
bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit + 17 °C
bei schwerer körperlicher Arbeit + 12 °C
in Büroräumen + 20 °C
in Verkaufsräumen + 19 °C
2.2 Die Mindesttemperaturen sollen beim Arbeitsbeginn erreicht sein.
2.3 Die Raumtemperaturen nach b, c und e dürfen unterschritten werden, wenn auf Grund betriebstechnischer Gründe geringere Raumtemperaturen erforderlich sind. Bei sitzenden Tätigkeiten in Verkaufsräumen, z. B. an Kassenarbeitsplätzen, kann es notwendig sein, die Mindesttemperatur nach Nr. 2.1 e höher anzusetzen.
2.4 Die Raumtemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht überschreiten; Arbeitsräume mit Hitzearbeitsplätzen sind ausgenommen.
Zu § 6 Abs. 1 und 3 der Arbeitsstättenverordnung
Ausgabe April 1976
(ArbSch. 4/1976 S. 130; 5/1977 S. 98; BArbBl. 12/1984 S. 85)
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1. Begriffe
Raumtemperatur ist die in einer Höhe von 0,75 m über dem Fußboden in der Mitte des geschlossenen Raumes mit einem Thermometer gemessene Temperatur in (s. Nr. 3.7.1. der DIN 18 380 "VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen, Heizungs- und zentrale Brauchwassererwärmungsanlagen", Ausgabe Oktober 1979
2. Raumtemperaturen in Arbeitsräumen
2.1 In Arbeitsräumen muß die Raumtemperatur mindestens betragen:
bei überwiegend sitzender Tätigkeit + 19 °C
bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit + 17 °C
bei schwerer körperlicher Arbeit + 12 °C
in Büroräumen + 20 °C
in Verkaufsräumen + 19 °C
2.2 Die Mindesttemperaturen sollen beim Arbeitsbeginn erreicht sein.
2.3 Die Raumtemperaturen nach b, c und e dürfen unterschritten werden, wenn auf Grund betriebstechnischer Gründe geringere Raumtemperaturen erforderlich sind. Bei sitzenden Tätigkeiten in Verkaufsräumen, z. B. an Kassenarbeitsplätzen, kann es notwendig sein, die Mindesttemperatur nach Nr. 2.1 e höher anzusetzen.
2.4 Die Raumtemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht überschreiten; Arbeitsräume mit Hitzearbeitsplätzen sind ausgenommen.
Hitzefrei im Büro?
Dies muss ein unerfüllter Wunsch bleiben, selbst wenn die Temperaturen unaufhörlich hoch sind. Deshalb geben die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung Tipps gegen Hitze in den Arbeitswänden.
Laut Arbeitsstättenrichtlinie soll die Raumtemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten.[big] Wenn allerdings die Außentemperatur höher ist, dann darf es im Büro ausnahmsweise wärmer sein.[/big] Auch ein Recht auf Hitzefrei haben Arbeitnehmer in Deutschland nicht. Was also kann man tun, wenn die Hitze im Büro unerträglich wird?
Direkte Sonneneinstrahlung vermeiden!
Schließen Sie Vorhänge und Jalousien! Sonnenschutzvorrichtungen sollten möglichst außen am Gebäude angebracht sein, damit das warme Sonnenlicht nicht zu tief einstrahlen kann.
Nachts und morgens lüften! Sorgen Sie während der frühen Morgenstunden möglichst für eine Querlüftung und schließen sie die Fenster anschließend.
Ventilatoren aufstellen! Stellen Sie das Gerät so auf, dass Sie keine unangenehme Zugluft verspüren. Diese kann zu Verspannungen führen. Schalten Sie außerdem möglichst Lampen und sonstige Elektrogeräte aus, die Wärme produzieren.
Viel trinken!
Am besten sind Wasser, Säfte, Früchtetees oder Saftschorlen. Zwei bis drei Liter am Tag helfen dem Körper, sich von innen zu kühlen und den Flüssigkeitsverlust auszugleichen, der durchs Schwitzen entsteht. Die Getränke sollten nicht zu kalt sein. Kalte Getränke sind zwar im ersten Moment erfrischend, bringen den Körper aber dazu, Wärme zu produzieren. Auf Koffein oder Alkohol sollten Sie verzichten. Für die Mittagspause empfiehlt sich leichte Kost.
Die richtige Kleidung tragen!
Sie sollte die Hautfeuchtigkeit nach außen transportieren. Empfehlenswert sind Natur- oder spezielle Synthetikfasern. Weite Kleidung ist eng anliegender vorzuziehen. Bei einer Hitzewelle sind meist auch Arbeitgeber, die konservative Kleiderordnung vorgeben, tolerant. Auf Krawatte und Jackett können Männer dann verzichten.
Die Arbeitszeiten anpassen!
Bei einer angenehmen Raumtemperatur arbeitet jeder effektiver. Versuchen Sie, mit dem Arbeitgeber eine Sonderregelung für die heißen Tage zu vereinbaren. Beginnen Sie früher und verlängern Sie die Mittagspause.
Wie bitteschön definiert sich denn ''AUSNAHMSWEISE''?
Dies muss ein unerfüllter Wunsch bleiben, selbst wenn die Temperaturen unaufhörlich hoch sind. Deshalb geben die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung Tipps gegen Hitze in den Arbeitswänden.
Laut Arbeitsstättenrichtlinie soll die Raumtemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten.[big] Wenn allerdings die Außentemperatur höher ist, dann darf es im Büro ausnahmsweise wärmer sein.[/big] Auch ein Recht auf Hitzefrei haben Arbeitnehmer in Deutschland nicht. Was also kann man tun, wenn die Hitze im Büro unerträglich wird?
Direkte Sonneneinstrahlung vermeiden!
Schließen Sie Vorhänge und Jalousien! Sonnenschutzvorrichtungen sollten möglichst außen am Gebäude angebracht sein, damit das warme Sonnenlicht nicht zu tief einstrahlen kann.
Nachts und morgens lüften! Sorgen Sie während der frühen Morgenstunden möglichst für eine Querlüftung und schließen sie die Fenster anschließend.
Ventilatoren aufstellen! Stellen Sie das Gerät so auf, dass Sie keine unangenehme Zugluft verspüren. Diese kann zu Verspannungen führen. Schalten Sie außerdem möglichst Lampen und sonstige Elektrogeräte aus, die Wärme produzieren.
Viel trinken!
Am besten sind Wasser, Säfte, Früchtetees oder Saftschorlen. Zwei bis drei Liter am Tag helfen dem Körper, sich von innen zu kühlen und den Flüssigkeitsverlust auszugleichen, der durchs Schwitzen entsteht. Die Getränke sollten nicht zu kalt sein. Kalte Getränke sind zwar im ersten Moment erfrischend, bringen den Körper aber dazu, Wärme zu produzieren. Auf Koffein oder Alkohol sollten Sie verzichten. Für die Mittagspause empfiehlt sich leichte Kost.
Die richtige Kleidung tragen!
Sie sollte die Hautfeuchtigkeit nach außen transportieren. Empfehlenswert sind Natur- oder spezielle Synthetikfasern. Weite Kleidung ist eng anliegender vorzuziehen. Bei einer Hitzewelle sind meist auch Arbeitgeber, die konservative Kleiderordnung vorgeben, tolerant. Auf Krawatte und Jackett können Männer dann verzichten.
Die Arbeitszeiten anpassen!
Bei einer angenehmen Raumtemperatur arbeitet jeder effektiver. Versuchen Sie, mit dem Arbeitgeber eine Sonderregelung für die heißen Tage zu vereinbaren. Beginnen Sie früher und verlängern Sie die Mittagspause.
Wie bitteschön definiert sich denn ''AUSNAHMSWEISE''?