
simima
32045
Halt, net ganz korrekt . Sorry :
Nach dem 01.01.2001 geleistete Versorgungszusagen sind unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Ausscheidens das 30. Lebensjahr vollendet hat und die Versorgungszusage seit 5 Jahren besteht.
http://www.versicherung-vergleiche.de/betriebliche_altersvorsorge/unverfallbarkeit.htm
Nach dem 01.01.2001 geleistete Versorgungszusagen sind unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Ausscheidens das 30. Lebensjahr vollendet hat und die Versorgungszusage seit 5 Jahren besteht.
http://www.versicherung-vergleiche.de/betriebliche_altersvorsorge/unverfallbarkeit.htm
Eine Direktversicherung kann der Versicherungsnehmer (also jetzt Du) nur kündigen, wenn noch keine Unverfallbarkeit eingetreten ist.
Da Du bereits einen unverfallbaren Anspruch hast (man musst älter als 35 sein und das Arbeitsverhältnis muss 10 und die Versicherung 3 Jahre bestanden haben) besteht keine Möglichkeit der vorzeitigen Auflösung, da Direktversicherungen der Altersvorsorge dienen. Ebenfalls kannst Du die Versicherung nicht verkaufen.
Schau, dass Du den Versicherungsschein erhältst. Wenn ein neuer Arbeitgeber ins Spiel kommt, übernimmt er den Vertrag eventuell.
Da Du bereits einen unverfallbaren Anspruch hast (man musst älter als 35 sein und das Arbeitsverhältnis muss 10 und die Versicherung 3 Jahre bestanden haben) besteht keine Möglichkeit der vorzeitigen Auflösung, da Direktversicherungen der Altersvorsorge dienen. Ebenfalls kannst Du die Versicherung nicht verkaufen.
Schau, dass Du den Versicherungsschein erhältst. Wenn ein neuer Arbeitgeber ins Spiel kommt, übernimmt er den Vertrag eventuell.
FredSchaub schrieb:
Von diesen merkwürdigen Wurzeln hat dieses Spiel des Fußballs sich der Popularität erhöht, um das Phänomen zu sein, das es heutiger Tag ist.
Kollersfan warst Du es?
Das hab ich auch gedacht
(sorry Kollersfan)
Ansonsten - der Ball wird geklopft .
Aber was ist Gattergeld. Geld ergattern ?
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/15/11102227/?page=13