Ich seh das übrigens ziemlich krass. Die Eintracht ist nunmal Hausherr bei Heimspielen und kann sich dementsprechend auch ihre Zuschauer aussuchen. Welche sie sich dann aussucht darüber können wir diskutieren aber nicht über den Grundsatz das der Hausherr die Regeln bestimmt.
...und ein Grundrecht ist das Besuchen von Fußballspielen nun auch nicht, sonst klag ich mich zu jedem Champions League Endspiel, WM Endspiel und Euro Endspiel für das ich keine Karte bekomme ein...
Nein, ein Grundrecht ist es nicht aber ein Bundesligaspiel ist eine öffentliche Veranstaltung und da kann zunächst mal jeder, der Eintritt zahlt rein. Ein Ausschluß oder Verbot ist nur begründet zulässig.
"Aussuchen" kann sich ein Verein die Zuschauer also nicht.
Doch kann er (zumindestens theoretisch)! ...und nein es ist keine öffentliche Veranstaltung es ist eine private Veranstaltung (juristisch gesehen).
...und die Begründung kann wie bei einer Diskothek auch lauten "Mir gefällt dein Gesicht nicht". Rechtlich alles unbedenklich.
Nein, es ist keine private Veranstaltung.
"Das Hausrecht unterliegt allerdings Einschränkungen. Bei Fußballspielen gewährt der Veranstalter in Ausübung der in Art. 2 Abs. 1 GG garantierten Vertragsfreiheit grundsätzlich jedermann gegen Bezahlung den Zutritt zu dem Stadion. Will er bestimmte Personen davon ausschließen, muss er deren mittelbar in das Zivilrecht einwirkende Grundrechte beachten; ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Gebot der Gleichbehandlung lassen es nicht zu, einen einzelnen Zuschauer willkürlich auszuschließen. Vielmehr muss dafür ein sachlicher Grund bestehen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der von dem Ausschluss Betroffene in vertraglichen Beziehungen zu dem Hausrechtsinhaber steht oder nicht."
Wenn Du schon mir nicht glaubst, glaubst Du vieleicht dem BGH?
Ich seh das übrigens ziemlich krass. Die Eintracht ist nunmal Hausherr bei Heimspielen und kann sich dementsprechend auch ihre Zuschauer aussuchen. Welche sie sich dann aussucht darüber können wir diskutieren aber nicht über den Grundsatz das der Hausherr die Regeln bestimmt.
...und ein Grundrecht ist das Besuchen von Fußballspielen nun auch nicht, sonst klag ich mich zu jedem Champions League Endspiel, WM Endspiel und Euro Endspiel für das ich keine Karte bekomme ein...
Nein, ein Grundrecht ist es nicht aber ein Bundesligaspiel ist eine öffentliche Veranstaltung und da kann zunächst mal jeder, der Eintritt zahlt rein. Ein Ausschluß oder Verbot ist nur begründet zulässig.
"Aussuchen" kann sich ein Verein die Zuschauer also nicht.
Doch kann er (zumindestens theoretisch)! ...und nein es ist keine öffentliche Veranstaltung es ist eine private Veranstaltung (juristisch gesehen).
...und die Begründung kann wie bei einer Diskothek auch lauten "Mir gefällt dein Gesicht nicht". Rechtlich alles unbedenklich.
Nein, es ist keine private Veranstaltung.
"Das Hausrecht unterliegt allerdings Einschränkungen. Bei Fußballspielen gewährt der Veranstalter in Ausübung der in Art. 2 Abs. 1 GG garantierten Vertragsfreiheit grundsätzlich jedermann gegen Bezahlung den Zutritt zu dem Stadion. Will er bestimmte Personen davon ausschließen, muss er deren mittelbar in das Zivilrecht einwirkende Grundrechte beachten; ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Gebot der Gleichbehandlung lassen es nicht zu, einen einzelnen Zuschauer willkürlich auszuschließen. Vielmehr muss dafür ein sachlicher Grund bestehen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der von dem Ausschluss Betroffene in vertraglichen Beziehungen zu dem Hausrechtsinhaber steht oder nicht."
Wenn Du schon mir nicht glaubst, glaubst Du vieleicht dem BGH?
Ich hab leider nur 3 Semester der Jura gewidmet. Aber kannst du mal "sachlicher Grund" subsumieren?
Darauf gibt es eine immer passende Antwort:
Das kommt darauf an.
P.S. Ein Grund ist in der BGH-Entscheidung ja genannt:
"Ein sachlicher Grund für ein Stadionverbot besteht daher, wenn aufgrund von objektiven Tatsachen, nicht aufgrund bloßer subjektiver Befürchtungen, die Gefahr besteht, dass künftige Störungen durch die betreffenden Personen zu besorgen sind"
concordia-eagle schrieb: ...folgende Gebot der Gleichbehandlung lassen es nicht zu, einen einzelnen Zuschauer willkürlich auszuschließen. Vielmehr muss dafür ein sachlicher Grund bestehen.
Ich hab leider nur 3 Semester der Jura gewidmet. Aber kannst du mal "sachlicher Grund" subsumieren?
Vielleicht einen Grund der von einer Mehrheit, Gruppe, in c-es Fall - einer Clique, vertreten wird, man frag doch ned so blöd.
Nach "ermuntern" ein weiterer hübscher Ausdruck, den ich mir fürderhin merken werde.
Wie schön die deutsche Sprache ist. Da bekommen ganz normale Worte, die man tagtäglich in ganz anderem Zusammenhalt gebraucht, eine völlig neue Bedeutung.
Nach "ermuntern" ein weiterer hübscher Ausdruck, den ich mir fürderhin merken werde.
Wie schön die deutsche Sprache ist. Da bekommen ganz normale Worte, die man tagtäglich in ganz anderem Zusammenhalt gebraucht, eine völlig neue Bedeutung.
dann hast aber noch nie "vorverstorben" gehört, mein Lieblingsneuwort der letzten Tage
Nach "ermuntern" ein weiterer hübscher Ausdruck, den ich mir fürderhin merken werde.
Wie schön die deutsche Sprache ist. Da bekommen ganz normale Worte, die man tagtäglich in ganz anderem Zusammenhalt gebraucht, eine völlig neue Bedeutung.
dann hast aber noch nie "vorverstorben" gehört, mein Lieblingsneuwort der letzten Tage
Doch, hab ich. Es geht hier um die Reihenfolge des Ablebens bei Erblassern.
Ich seh das übrigens ziemlich krass. Die Eintracht ist nunmal Hausherr bei Heimspielen und kann sich dementsprechend auch ihre Zuschauer aussuchen. Welche sie sich dann aussucht darüber können wir diskutieren aber nicht über den Grundsatz das der Hausherr die Regeln bestimmt.
...und ein Grundrecht ist das Besuchen von Fußballspielen nun auch nicht, sonst klag ich mich zu jedem Champions League Endspiel, WM Endspiel und Euro Endspiel für das ich keine Karte bekomme ein...
Nein, ein Grundrecht ist es nicht aber ein Bundesligaspiel ist eine öffentliche Veranstaltung und da kann zunächst mal jeder, der Eintritt zahlt rein. Ein Ausschluß oder Verbot ist nur begründet zulässig.
"Aussuchen" kann sich ein Verein die Zuschauer also nicht.
Doch kann er (zumindestens theoretisch)! ...und nein es ist keine öffentliche Veranstaltung es ist eine private Veranstaltung (juristisch gesehen).
...und die Begründung kann wie bei einer Diskothek auch lauten "Mir gefällt dein Gesicht nicht". Rechtlich alles unbedenklich.
Nein, es ist keine private Veranstaltung.
"Das Hausrecht unterliegt allerdings Einschränkungen. Bei Fußballspielen gewährt der Veranstalter in Ausübung der in Art. 2 Abs. 1 GG garantierten Vertragsfreiheit grundsätzlich jedermann gegen Bezahlung den Zutritt zu dem Stadion. Will er bestimmte Personen davon ausschließen, muss er deren mittelbar in das Zivilrecht einwirkende Grundrechte beachten; ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Gebot der Gleichbehandlung lassen es nicht zu, einen einzelnen Zuschauer willkürlich auszuschließen. Vielmehr muss dafür ein sachlicher Grund bestehen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der von dem Ausschluss Betroffene in vertraglichen Beziehungen zu dem Hausrechtsinhaber steht oder nicht."
Wenn Du schon mir nicht glaubst, glaubst Du vieleicht dem BGH?
Ich hab leider nur 3 Semester der Jura gewidmet. Aber kannst du mal "sachlicher Grund" subsumieren?
Darauf gibt es eine immer passende Antwort:
Das kommt darauf an.
P.S. Ein Grund ist in der BGH-Entscheidung ja genannt:
"(...) dass künftige Störungen durch die betreffenden Personen zu besorgen sind"
Klassische Fehlleistung beim verzweifelten Versuch des Anwalts, im raschelnden Trockenmeer des Gesetzestextes eine Insel prallen Lebens auszumachen. Ich bin allerdinfgs sicher, dass da "entsorgen" steht
Ich werde ganz sicher nicht wegen dieser Thematik zum Fortuna-Feind. Mir ist Düsseldorf sympathischer als manch anderer Profiklub, es ist ein Traditionsverein mit ner ordentlichen Fanszene. Dennoch hat Veh nicht gänzlich unrecht mit seiner Kritik an der Lamentiererei und dem Elfer-Schinden der Fortunen. Und die Aussage, die Vehs Aussagen in irgendwelche dubiosen Zusammenhänge mit Frankfurts böser Fanszene bringen... Naja.
Aber ist doch alles auch halb so wild. Ein bisschen Stichelei vorm Spitzenspiel, ich denke das kann man vertragen.
Ich seh das übrigens ziemlich krass. Die Eintracht ist nunmal Hausherr bei Heimspielen und kann sich dementsprechend auch ihre Zuschauer aussuchen. Welche sie sich dann aussucht darüber können wir diskutieren aber nicht über den Grundsatz das der Hausherr die Regeln bestimmt.
...und ein Grundrecht ist das Besuchen von Fußballspielen nun auch nicht, sonst klag ich mich zu jedem Champions League Endspiel, WM Endspiel und Euro Endspiel für das ich keine Karte bekomme ein...
Nein, ein Grundrecht ist es nicht aber ein Bundesligaspiel ist eine öffentliche Veranstaltung und da kann zunächst mal jeder, der Eintritt zahlt rein. Ein Ausschluß oder Verbot ist nur begründet zulässig.
"Aussuchen" kann sich ein Verein die Zuschauer also nicht.
Doch kann er (zumindestens theoretisch)! ...und nein es ist keine öffentliche Veranstaltung es ist eine private Veranstaltung (juristisch gesehen).
...und die Begründung kann wie bei einer Diskothek auch lauten "Mir gefällt dein Gesicht nicht". Rechtlich alles unbedenklich.
Nein, es ist keine private Veranstaltung.
"Das Hausrecht unterliegt allerdings Einschränkungen. Bei Fußballspielen gewährt der Veranstalter in Ausübung der in Art. 2 Abs. 1 GG garantierten Vertragsfreiheit grundsätzlich jedermann gegen Bezahlung den Zutritt zu dem Stadion. Will er bestimmte Personen davon ausschließen, muss er deren mittelbar in das Zivilrecht einwirkende Grundrechte beachten; ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Gebot der Gleichbehandlung lassen es nicht zu, einen einzelnen Zuschauer willkürlich auszuschließen. Vielmehr muss dafür ein sachlicher Grund bestehen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der von dem Ausschluss Betroffene in vertraglichen Beziehungen zu dem Hausrechtsinhaber steht oder nicht."
Wenn Du schon mir nicht glaubst, glaubst Du vieleicht dem BGH?
Ich hab leider nur 3 Semester der Jura gewidmet. Aber kannst du mal "sachlicher Grund" subsumieren?
Darauf gibt es eine immer passende Antwort:
Das kommt darauf an.
P.S. Ein Grund ist in der BGH-Entscheidung ja genannt:
"(...) dass künftige Störungen durch die betreffenden Personen zu besorgen sind"
Klassische Fehlleistung beim verzweifelten Versuch des Anwalts, im raschelnden Trockenmeer des Gesetzestextes eine Insel prallen Lebens auszumachen. Ich bin allerdinfgs sicher, dass da "entsorgen" steht
beim letzten spiel in köln war ich dabei und das einzige was ich in dieser richtung gesehen habe waren ca. 5 ordner die einen eintracht fan (innerhalb des stadions) am boden liegend zusammengetreten haben.
würde gern mal wissen ob das was mit dem gerichtsurteil zu tun hat
Das ist keine Herausforderung. Aber die Bundesliga zu erklären, das ist das Ding!
Ich hab leider nur 3 Semester der Jura gewidmet. Aber kannst du mal "sachlicher Grund" subsumieren?
Darauf gibt es eine immer passende Antwort:
Das kommt darauf an.
P.S. Ein Grund ist in der BGH-Entscheidung ja genannt:
"Ein sachlicher Grund für ein Stadionverbot besteht daher, wenn aufgrund von objektiven Tatsachen, nicht aufgrund bloßer subjektiver Befürchtungen, die Gefahr besteht, dass künftige Störungen durch die betreffenden Personen zu besorgen sind"
Ja, so sagt man das.
Falsch
Vielleicht einen Grund der von einer Mehrheit, Gruppe, in c-es Fall - einer Clique, vertreten wird, man frag doch ned so blöd.
Nach "ermuntern" ein weiterer hübscher Ausdruck, den ich mir fürderhin merken werde.
Wie schön die deutsche Sprache ist. Da bekommen ganz normale Worte, die man tagtäglich in ganz anderem Zusammenhalt gebraucht, eine völlig neue Bedeutung.
dann hast aber noch nie "vorverstorben" gehört, mein Lieblingsneuwort der letzten Tage
Doch, hab ich. Es geht hier um die Reihenfolge des Ablebens bei Erblassern.
Übrigens auch ein schönes Wort.
...von Geburt an bescheuert oder du depperter Depp, historisch zu deinem Lieblingsneuwort
Klassische Fehlleistung beim verzweifelten Versuch des Anwalts, im raschelnden Trockenmeer des Gesetzestextes eine Insel prallen Lebens auszumachen. Ich bin allerdinfgs sicher, dass da "entsorgen" steht
Dennoch hat Veh nicht gänzlich unrecht mit seiner Kritik an der Lamentiererei und dem Elfer-Schinden der Fortunen. Und die Aussage, die Vehs Aussagen in irgendwelche dubiosen Zusammenhänge mit Frankfurts böser Fanszene bringen... Naja.
Aber ist doch alles auch halb so wild. Ein bisschen Stichelei vorm Spitzenspiel, ich denke das kann man vertragen.
Das willst Du nicht wissen, glaub mir. Dieses Kopfkino kannst Du nie wieder ausschalten
beim letzten spiel in köln war ich dabei und das einzige was ich in dieser richtung gesehen habe waren ca. 5 ordner die einen eintracht fan (innerhalb des stadions) am boden liegend zusammengetreten haben.
würde gern mal wissen ob das was mit dem gerichtsurteil zu tun hat
Kein Thema, erstmal am 13. testen ob die Papiere gelten,
der Rest folgt dann so oder so.