Im übrigen zeigt der vielgeschmähte Herr Hellmann innerhalb kürzester Zeit mehr Stehvermögen als so manch anderer der die Weisheit mit dem Zementmischer gefressen hat.
HeinzGründel schrieb: Da die " Fans" weder Erfüllungs noch Verrichtungsgehilfen ihres Vereins sind sollte man die Zurechenbarkeit mal vor einem ordentlichen Gericht prüfen lassen.
Ich bin mir sicher das die Sportverbände eine solche Prüfung scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Insofern dürfte einer Berufung mit Spannung entgegengesehen werden.
Heinz, bei der Begründung gibt es nicht den geringsten Zweifel, dass die Eintracht vor einem ordentlichem Gericht erfolgreich wäre. Strafe ohne Verschulden. Íst klar. An alle Beuchhagenbefürworter: es gab jetzt ja nun keinen "Vergleich", sollen wir, wie der VV sagte "jedes Rechtsmittel ausschöpfen"?
Wenn die Eintracht jetzt zurückzieht sind wir m.E. die Lachnummer.
So ist es und deswegen wird auch nicht zurückgezogen, ganz sicher
Yep, da bin ich mir auch sicher, das aber liegt wohl am Kollegen.
Dann läuft das jetzt aber doch nur noch über einstweilige Verfügung, um das vor dem Spiel noch hinzubekommen? (Juristin sitzt neben mir) Und wie sähe das dann in der Praxis aus?
Das ist die große Frage.....der Zeitfaktor
Häh? Solange die Strafe nicht rechtskräftig ist, kann sie auch nicht vollstreckt werden. Also im real life. Wie das beim DFB ist weiß ich nicht.
Ein Verband, der feststellt, dass die AG keinerlei Verschulden triftt aber gleichwohl eine Strafe ausspricht, wegen der Zurechenbarkeit der Fans, ist ein Lachnummer und der Richter hat von Juristerei schlicht keine Ahnung.
Zurechenbar sind nur Erfüllungsgehilfen und mit Ausnahmen Verrichtungsgehilfen, beides sind Eintrachtfans definitiv nicht.
Das Urteil ist rechtlich schlicht absurd. Allein wegen der Begründung hätten sie sich etwas Mühe geben dürfen. Dieses Urteil hält vor keinem Gericht, außer vor DFB-Gerichten.
Wenn die Eintracht jetzt wegknickt können die mich mal. Hellman, Feuer frei.
In der DFB-Gesetzgebung erstreckt sich demnach die Verantwortung der Vereine auf:
1. Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.
zudem noch Nr. 2:
2. Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesellschaften haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art.
Wenn ich das so lese, könnte ich mir vorstellen, dass Hr. Lorenz juristisch korrekt gehandelt hat. Im Übrigen steht dort auch nirgends, dass ein Verschulden notwendig ist.
Natürlich sehe ich auch, dass die Regelung etwas übertrieben und nicht den Grundsätzen unseres Rechtsstaates entspricht. Allerdings haben wir uns doch quasi freiwillig diesen Regelungen unterworfen, oder nicht? Zusammen mit den anderen Vereinen der ersten Ligen sowie den Landesverbänden sind wir ja schließlich Mitglied des DFB und könnten diese Regelung ändern (sofern dies mehrheitlich befürwortet wird).
Diesen Vorschlag habe ich bis jetzt nicht von den Vereinen vernommen, aber vielleicht habe ich es auch nicht mitbekommen.
Ich möchte das nur mal in den Raum werfen - ich glaube, die Eintracht sollte sich gut überlegen, ob Sie ihre (auch )eigene Gerichtsbarkeit aushebeln will und zu einem ordentlichen Gericht geht.
JJ_79 schrieb: Was haben denn Köln, Düsseldorf, Berlin und Dortmund für Strafen bekommen?! Wenn das jemand aus dem Stegreif weiß, würde mich mal interessieren, hab keine Lust jetzt danach zu suchen.
Köln und Berlin haben ihre Strafe von 15.000 Heimfans auf 22.500 erhöht bekommen nach dem ursprünglichen Antrag... dazu 40.000 bzw. 50.000 Geldstrafe.
Dass wir mit dem Einspruch keinen Erfolg haben, war mir klar! Aber ich habe immer mehr das Gefühl, dass der DFB mit zweierlei Maß misst! Warum wurden bei Köln und Berlin die Strafen abgemildert und uns trifft die volle Härte?
HeinzGründel schrieb: Da die " Fans" weder Erfüllungs noch Verrichtungsgehilfen ihres Vereins sind sollte man die Zurechenbarkeit mal vor einem ordentlichen Gericht prüfen lassen.
Ich bin mir sicher das die Sportverbände eine solche Prüfung scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Insofern dürfte einer Berufung mit Spannung entgegengesehen werden.
Heinz, bei der Begründung gibt es nicht den geringsten Zweifel, dass die Eintracht vor einem ordentlichem Gericht erfolgreich wäre. Strafe ohne Verschulden. Íst klar. An alle Beuchhagenbefürworter: es gab jetzt ja nun keinen "Vergleich", sollen wir, wie der VV sagte "jedes Rechtsmittel ausschöpfen"?
Wenn die Eintracht jetzt zurückzieht sind wir m.E. die Lachnummer.
So ist es und deswegen wird auch nicht zurückgezogen, ganz sicher
Yep, da bin ich mir auch sicher, das aber liegt wohl am Kollegen.
Dann läuft das jetzt aber doch nur noch über einstweilige Verfügung, um das vor dem Spiel noch hinzubekommen? (Juristin sitzt neben mir) Und wie sähe das dann in der Praxis aus?
Das ist die große Frage.....der Zeitfaktor
Häh? Solange die Strafe nicht rechtskräftig ist, kann sie auch nicht vollstreckt werden. Also im real life. Wie das beim DFB ist weiß ich nicht.
Ein Verband, der feststellt, dass die AG keinerlei Verschulden triftt aber gleichwohl eine Strafe ausspricht, wegen der Zurechenbarkeit der Fans, ist ein Lachnummer und der Richter hat von Juristerei schlicht keine Ahnung.
Zurechenbar sind nur Erfüllungsgehilfen und mit Ausnahmen Verrichtungsgehilfen, beides sind Eintrachtfans definitiv nicht.
Das Urteil ist rechtlich schlicht absurd. Allein wegen der Begründung hätten sie sich etwas Mühe geben dürfen. Dieses Urteil hält vor keinem Gericht, außer vor DFB-Gerichten.
Wenn die Eintracht jetzt wegknickt können die mich mal. Hellman, Feuer frei.
In der DFB-Gesetzgebung erstreckt sich demnach die Verantwortung der Vereine auf:
1. Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.
zudem noch Nr. 2:
2. Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesellschaften haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art.
Wenn ich das so lese, könnte ich mir vorstellen, dass Hr. Lorenz juristisch korrekt gehandelt hat. Im Übrigen steht dort auch nirgends, dass ein Verschulden notwendig ist.
Natürlich sehe ich auch, dass die Regelung etwas übertrieben und nicht den Grundsätzen unseres Rechtsstaates entspricht. Allerdings haben wir uns doch quasi freiwillig diesen Regelungen unterworfen, oder nicht? Zusammen mit den anderen Vereinen der ersten Ligen sowie den Landesverbänden sind wir ja schließlich Mitglied des DFB und könnten diese Regelung ändern (sofern dies mehrheitlich befürwortet wird).
Diesen Vorschlag habe ich bis jetzt nicht von den Vereinen vernommen, aber vielleicht habe ich es auch nicht mitbekommen.
Ich möchte das nur mal in den Raum werfen - ich glaube, die Eintracht sollte sich gut überlegen, ob Sie ihre (auch )eigene Gerichtsbarkeit aushebeln will und zu einem ordentlichen Gericht geht.
Das hat nix mit freiwillig oder nicht zu tun, die ordentliche Gerichtsbarkeit wird nicht zulassen, dass rechtstaatliche Grundsätze (Verschuldensprinzip) außer acht gelassen werden.
Man kann halt einfach in Deutschland nicht eine Strafe aussprechen, bei welcher der "Täter" kein Verschulden hat. Das spielt im übrigen auch in die SV-Verbotspraxis mit rein.
Adler-Fan79 schrieb: Dass wir mit dem Einspruch keinen Erfolg haben, war mir klar! Aber ich habe immer mehr das Gefühl, dass der DFB mit zweierlei Maß misst! Warum wurden bei Köln und Berlin die Strafen abgemildert und uns trifft die volle Härte?
Weil wir keinem Vergleich zugestimmt haben, so habe ich es zumindest hier rausgelesen.
HeinzGründel schrieb: Im übrigen zeigt der vielgeschmähte Herr Hellmann innerhalb kürzester Zeit mehr Stehvermögen als so manch anderer der die Weisheit mit dem Zementmischer gefressen hat.
HeinzGründel schrieb: Da die " Fans" weder Erfüllungs noch Verrichtungsgehilfen ihres Vereins sind sollte man die Zurechenbarkeit mal vor einem ordentlichen Gericht prüfen lassen.
Ich bin mir sicher das die Sportverbände eine solche Prüfung scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Insofern dürfte einer Berufung mit Spannung entgegengesehen werden.
Heinz, bei der Begründung gibt es nicht den geringsten Zweifel, dass die Eintracht vor einem ordentlichem Gericht erfolgreich wäre. Strafe ohne Verschulden. Íst klar. An alle Beuchhagenbefürworter: es gab jetzt ja nun keinen "Vergleich", sollen wir, wie der VV sagte "jedes Rechtsmittel ausschöpfen"?
Wenn die Eintracht jetzt zurückzieht sind wir m.E. die Lachnummer.
So ist es und deswegen wird auch nicht zurückgezogen, ganz sicher
Yep, da bin ich mir auch sicher, das aber liegt wohl am Kollegen.
Dann läuft das jetzt aber doch nur noch über einstweilige Verfügung, um das vor dem Spiel noch hinzubekommen? (Juristin sitzt neben mir) Und wie sähe das dann in der Praxis aus?
Das ist die große Frage.....der Zeitfaktor
Häh? Solange die Strafe nicht rechtskräftig ist, kann sie auch nicht vollstreckt werden. Also im real life. Wie das beim DFB ist weiß ich nicht.
Ein Verband, der feststellt, dass die AG keinerlei Verschulden triftt aber gleichwohl eine Strafe ausspricht, wegen der Zurechenbarkeit der Fans, ist ein Lachnummer und der Richter hat von Juristerei schlicht keine Ahnung.
Zurechenbar sind nur Erfüllungsgehilfen und mit Ausnahmen Verrichtungsgehilfen, beides sind Eintrachtfans definitiv nicht.
Das Urteil ist rechtlich schlicht absurd. Allein wegen der Begründung hätten sie sich etwas Mühe geben dürfen. Dieses Urteil hält vor keinem Gericht, außer vor DFB-Gerichten.
Wenn die Eintracht jetzt wegknickt können die mich mal. Hellman, Feuer frei.
In der DFB-Gesetzgebung erstreckt sich demnach die Verantwortung der Vereine auf:
1. Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.
zudem noch Nr. 2:
2. Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesellschaften haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art.
Wenn ich das so lese, könnte ich mir vorstellen, dass Hr. Lorenz juristisch korrekt gehandelt hat. Im Übrigen steht dort auch nirgends, dass ein Verschulden notwendig ist.
Natürlich sehe ich auch, dass die Regelung etwas übertrieben und nicht den Grundsätzen unseres Rechtsstaates entspricht. Allerdings haben wir uns doch quasi freiwillig diesen Regelungen unterworfen, oder nicht? Zusammen mit den anderen Vereinen der ersten Ligen sowie den Landesverbänden sind wir ja schließlich Mitglied des DFB und könnten diese Regelung ändern (sofern dies mehrheitlich befürwortet wird).
Diesen Vorschlag habe ich bis jetzt nicht von den Vereinen vernommen, aber vielleicht habe ich es auch nicht mitbekommen.
Ich möchte das nur mal in den Raum werfen - ich glaube, die Eintracht sollte sich gut überlegen, ob Sie ihre (auch )eigene Gerichtsbarkeit aushebeln will und zu einem ordentlichen Gericht geht.
Das ist, leider, der Punkt. Das Urteil ist ordnungsgemäß. Die Regelung allerdings verstößt gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Nun ist die einzig und allein entscheidende Frage: Gelingt es der Eintracht, diese Regelung zu Fall zu bringen? Ich hoffe auch, sie ziehen es zur Not bis zum bitteren Ende durch. Es kann nicht sein, dass sich der Verband auch in Zukunft mit einer solchen Vorschrift rauswindet. Natürlich kann es nicht sein, dass die Vereine nicht mehr bestraft werden können aufgrund des Fan-Verhaltens und man dem ohnmächtig entgegensteht.
Der Verband muss aber in der Lage sein, eine Vorschrift zu schaffen, die der Verein auch positiv erfüllen kann. Einfach nur diesem alles zuzuschieben und selbst schön raus zu sein - das ist unerträglich. Die DFL, als Tochtergesellschaft, ist Veranstalter dieses Wettbewerbs. Und die, also aufgrund der Sportgerichtsbarkeit wiederum der DFB, müssen mindestens genauso verantwortlich sein für die Geschehnisse auf und neben dem Platz wie die Vereine.
HeinzGründel schrieb: Im übrigen zeigt der vielgeschmähte Herr Hellmann innerhalb kürzester Zeit mehr Stehvermögen als so manch anderer der die Weisheit mit dem Zementmischer gefressen hat.
um nochmal zusammenzufassen: alles was vorher schlecht war, hat der Ostwestfale zu verantworten und das was jetzt gut ist, liegt an Hellmann? Schön so.
JJ_79 schrieb: Was haben denn Köln, Düsseldorf, Berlin und Dortmund für Strafen bekommen?! Wenn das jemand aus dem Stegreif weiß, würde mich mal interessieren, hab keine Lust jetzt danach zu suchen.
Köln und Berlin haben ihre Strafe von 15.000 Heimfans auf 22.500 erhöht bekommen nach dem ursprünglichen Antrag... dazu 40.000 bzw. 50.000 Geldstrafe.
Danke, unsere Strafe finde ich im Vergleich zu den Vergehen der anderen Vereine(Fans/sogenannten Fans/was auch immer), für zu hoch!
HeinzGründel schrieb: Im übrigen zeigt der vielgeschmähte Herr Hellmann innerhalb kürzester Zeit mehr Stehvermögen als so manch anderer der die Weisheit mit dem Zementmischer gefressen hat.
um nochmal zusammenzufassen: alles was vorher schlecht war, hat der Ostwestfale zu verantworten und das was jetzt gut ist, liegt an Hellmann? Schön so.
Natürlich Vorschlaghammer. Im Gegensatz zu dir bin ich ganz einfach gestrickt.
adlerkadabra schrieb: Gern unterbiete ich das Diskussionsniveau der versammelten juristischen Forumskompetenz mit der Frage nach dem Begriff der Sippenhaftung. Verankert u.a. bereits im AT (Exodus 20,5) steht sie im Ruf, im Europa des 20. und 21. Jahrhunderts nur von Diktaturen (wie z.B. den Nazis) in Anwendung gebracht worden zu sein.
Betrachte ich im zur Diskussion stehenden Fall die Schar der Eintrachtfans zur Abwechslung mal nicht als Familie, sondern als Sippe, dann komm ich diesbezüglich ins Grübeln.
Mich würde es dennoch interessieren, ob die obengenannte Begrifflichkeit im Kontext völlig bizarr ist oder ob man zumindest in einem umgangssprachlichen Sinne damit argumentieren könnte. Ist Sippenhaftung überhaupt noch eine Kategorie in der heute gültigen Rechtsprechung?
HeinzGründel schrieb: Im übrigen zeigt der vielgeschmähte Herr Hellmann innerhalb kürzester Zeit mehr Stehvermögen als so manch anderer der die Weisheit mit dem Zementmischer gefressen hat.
um nochmal zusammenzufassen: alles was vorher schlecht war, hat der Ostwestfale zu verantworten und das was jetzt gut ist, liegt an Hellmann? Schön so.
Natürlich Vorschlaghammer. Im Gegensatz zu dir bin ich ganz einfach gestrickt.
Wusst ichs doch dass mich mein Talent der Interpretation nicht im Stich lässt.
HeinzGründel schrieb: Im übrigen zeigt der vielgeschmähte Herr Hellmann innerhalb kürzester Zeit mehr Stehvermögen als so manch anderer der die Weisheit mit dem Zementmischer gefressen hat.
um nochmal zusammenzufassen: alles was vorher schlecht war, hat der Ostwestfale zu verantworten und das was jetzt gut ist, liegt an Hellmann? Schön so.
Natürlich Vorschlaghammer. Im Gegensatz zu dir bin ich ganz einfach gestrickt.
adlerkadabra schrieb: Gern unterbiete ich das Diskussionsniveau der versammelten juristischen Forumskompetenz mit der Frage nach dem Begriff der Sippenhaftung. Verankert u.a. bereits im AT (Exodus 20,5) steht sie im Ruf, im Europa des 20. und 21. Jahrhunderts nur von Diktaturen (wie z.B. den Nazis) in Anwendung gebracht worden zu sein.
Betrachte ich im zur Diskussion stehenden Fall die Schar der Eintrachtfans zur Abwechslung mal nicht als Familie, sondern als Sippe, dann komm ich diesbezüglich ins Grübeln.
Mich würde es dennoch interessieren, ob die obengenannte Begrifflichkeit im Kontext völlig bizarr ist oder ob man zumindest in einem umgangssprachlichen Sinne damit argumentieren könnte. Ist Sippenhaftung überhaupt noch eine Kategorie in der heute gültigen Rechtsprechung?
Lieber ak, es ist eher im Bereich bizzar einzuordnen.
Die juristischen Ansatzpunte sind andere.
Spannend ist, dass Hellmann als Verantwortlicher, das Ding wohl durchfechten möchte und vergleichsweise Regelungen abgelehnt hat.
"So bleibt eine Verhandlung, bei der Chefankläger Anton Nachreiner in seinem Plädoyer mächtig in die Offensive ging, ausführte, die besagte Gruppe Eintracht-Fans ginge „über Leichen“, das allseits gelobte Fanprojekt sei eine „Bankrotterklärung“ und „mit Worten kommt man eh zu überhaupt nix“. Dann sprang er auf, schnappte seine Aktentasche und verließ den Saal. Da war die Verhandlung noch in vollem Gange."
adlerkadabra schrieb: Gern unterbiete ich das Diskussionsniveau der versammelten juristischen Forumskompetenz mit der Frage nach dem Begriff der Sippenhaftung. Verankert u.a. bereits im AT (Exodus 20,5) steht sie im Ruf, im Europa des 20. und 21. Jahrhunderts nur von Diktaturen (wie z.B. den Nazis) in Anwendung gebracht worden zu sein.
Betrachte ich im zur Diskussion stehenden Fall die Schar der Eintrachtfans zur Abwechslung mal nicht als Familie, sondern als Sippe, dann komm ich diesbezüglich ins Grübeln.
Mich würde es dennoch interessieren, ob die obengenannte Begrifflichkeit im Kontext völlig bizarr ist oder ob man zumindest in einem umgangssprachlichen Sinne damit argumentieren könnte. Ist Sippenhaftung überhaupt noch eine Kategorie in der heute gültigen Rechtsprechung?
Lieber ak, es ist eher im Bereich bizzar einzuordnen.
Die juristischen Ansatzpunte sind andere.
Spannend ist, dass Hellmann als Verantwortlicher, das Ding wohl durchfechten möchte und vergleichsweise Regelungen abgelehnt hat.
Mal schaun, ob VV und AR ihn gewähren lassen.
Besten Dank. Es hat mich interessiert, weil die FNP den Begriff - wie mir scheint, aus dem Umkreis der Vereinsführung - zitiert hat.
Eine große Bitte an Euch, so sehr ich auch die Diskussion an sich schätze. Bitte zitiert nicht immer den vollen Beitrag des jeweils anderen immer und immer wieder, sondern nur die Textstellen, auf die Ihr Euch bezieht. Die ständige Wiederholung des gesagten sorgt leider für viel Datenmüll und fehlende Übersicht, da nützt auch die Zusammenklappfunktionalität des Forums nur wenig.
Im Usenet hat sich die Seite http://learn.to/quote für Richtlinien zum Zitieren bewährt, dies ist auch für Foren anwendbar. Der Übersichtlichkeit wäre das sehr zuträglich. Und nun gerne weiter in der Diskussion. Vielen Dank!
Ich verweise kurz einmal auf diesen Thread hier: Rechtsgrundlage für Bestrafungen und Sanktionen des DFB
In der DFB-Gesetzgebung erstreckt sich demnach die Verantwortung der Vereine auf:
1. Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.
zudem noch Nr. 2:
2. Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesellschaften haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art.
Wenn ich das so lese, könnte ich mir vorstellen, dass Hr. Lorenz juristisch korrekt gehandelt hat. Im Übrigen steht dort auch nirgends, dass ein Verschulden notwendig ist.
Natürlich sehe ich auch, dass die Regelung etwas übertrieben und nicht den Grundsätzen unseres Rechtsstaates entspricht. Allerdings haben wir uns doch quasi freiwillig diesen Regelungen unterworfen, oder nicht? Zusammen mit den anderen Vereinen der ersten Ligen sowie den Landesverbänden sind wir ja schließlich Mitglied des DFB und könnten diese Regelung ändern (sofern dies mehrheitlich befürwortet wird).
Diesen Vorschlag habe ich bis jetzt nicht von den Vereinen vernommen, aber vielleicht habe ich es auch nicht mitbekommen.
Ich möchte das nur mal in den Raum werfen - ich glaube, die Eintracht sollte sich gut überlegen, ob Sie ihre (auch )eigene Gerichtsbarkeit aushebeln will und zu einem ordentlichen Gericht geht.
Köln und Berlin haben ihre Strafe von 15.000 Heimfans auf 22.500 erhöht bekommen nach dem ursprünglichen Antrag... dazu 40.000 bzw. 50.000 Geldstrafe.
Das hat nix mit freiwillig oder nicht zu tun, die ordentliche Gerichtsbarkeit wird nicht zulassen, dass rechtstaatliche Grundsätze (Verschuldensprinzip) außer acht gelassen werden.
Man kann halt einfach in Deutschland nicht eine Strafe aussprechen, bei welcher der "Täter" kein Verschulden hat. Das spielt im übrigen auch in die SV-Verbotspraxis mit rein.
Weil wir keinem Vergleich zugestimmt haben, so habe ich es zumindest hier rausgelesen.
Wieso ist das ne Hell Man-show?
Das ist, leider, der Punkt. Das Urteil ist ordnungsgemäß. Die Regelung allerdings verstößt gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Nun ist die einzig und allein entscheidende Frage: Gelingt es der Eintracht, diese Regelung zu Fall zu bringen? Ich hoffe auch, sie ziehen es zur Not bis zum bitteren Ende durch. Es kann nicht sein, dass sich der Verband auch in Zukunft mit einer solchen Vorschrift rauswindet. Natürlich kann es nicht sein, dass die Vereine nicht mehr bestraft werden können aufgrund des Fan-Verhaltens und man dem ohnmächtig entgegensteht.
Der Verband muss aber in der Lage sein, eine Vorschrift zu schaffen, die der Verein auch positiv erfüllen kann. Einfach nur diesem alles zuzuschieben und selbst schön raus zu sein - das ist unerträglich. Die DFL, als Tochtergesellschaft, ist Veranstalter dieses Wettbewerbs. Und die, also aufgrund der Sportgerichtsbarkeit wiederum der DFB, müssen mindestens genauso verantwortlich sein für die Geschehnisse auf und neben dem Platz wie die Vereine.
um nochmal zusammenzufassen: alles was vorher schlecht war, hat der Ostwestfale zu verantworten und das was jetzt gut ist, liegt an Hellmann? Schön so.
Danke, unsere Strafe finde ich im Vergleich zu den Vergehen der anderen Vereine(Fans/sogenannten Fans/was auch immer), für zu hoch!
Natürlich Vorschlaghammer. Im Gegensatz zu dir bin ich ganz einfach gestrickt.
Mich würde es dennoch interessieren, ob die obengenannte Begrifflichkeit im Kontext völlig bizarr ist oder ob man zumindest in einem umgangssprachlichen Sinne damit argumentieren könnte. Ist Sippenhaftung überhaupt noch eine Kategorie in der heute gültigen Rechtsprechung?
Wusst ichs doch dass mich mein Talent der Interpretation nicht im Stich lässt.
Ich bin aber noch simpler von Gemüte.
Lieber ak, es ist eher im Bereich bizzar einzuordnen.
Die juristischen Ansatzpunte sind andere.
Spannend ist, dass Hellmann als Verantwortlicher, das Ding wohl durchfechten möchte und vergleichsweise Regelungen abgelehnt hat.
Mal schaun, ob VV und AR ihn gewähren lassen.
"So bleibt eine Verhandlung, bei der Chefankläger Anton Nachreiner in seinem Plädoyer mächtig in die Offensive ging, ausführte, die besagte Gruppe Eintracht-Fans ginge „über Leichen“, das allseits gelobte Fanprojekt sei eine „Bankrotterklärung“ und „mit Worten kommt man eh zu überhaupt nix“. Dann sprang er auf, schnappte seine Aktentasche und verließ den Saal. Da war die Verhandlung noch in vollem Gange."
Das ist doch Comedy, oder?
Besten Dank. Es hat mich interessiert, weil die FNP den Begriff - wie mir scheint, aus dem Umkreis der Vereinsführung - zitiert hat.
Eine große Bitte an Euch, so sehr ich auch die Diskussion an sich schätze. Bitte zitiert nicht immer den vollen Beitrag des jeweils anderen immer und immer wieder, sondern nur die Textstellen, auf die Ihr Euch bezieht. Die ständige Wiederholung des gesagten sorgt leider für viel Datenmüll und fehlende Übersicht, da nützt auch die Zusammenklappfunktionalität des Forums nur wenig.
Im Usenet hat sich die Seite http://learn.to/quote für Richtlinien zum Zitieren bewährt, dies ist auch für Foren anwendbar. Der Übersichtlichkeit wäre das sehr zuträglich. Und nun gerne weiter in der Diskussion. Vielen Dank!
Ich habe die seinerzeitigen Ankündungigungen Bruchhagens so in Erinnerung, dass man das notfalls bis zum Letzten durchfechten will.