Im Grunde ist es ja wirklich unglaublich, wieviele Steuergelder für diesen Polizeieinsatz wieder mal bezahlt werden müssen, nur weil man unfähig ist so eine offen nationalsozialistische Partei endlich zu verbieten. Sie läßt sich ja angeblich nicht verbieten, weil die meisten ihrer Kader vom Verfassungsschutz bezahlt und am Leben erhalten werden. Das muß man sich mal reinziehen...
Die NPD hat derweil am Dienstag das "Projekt Winterhilfe" gestartet. Die Rechten wollen Sach- und Geldspenden sammeln, um bei Wintereinbruch "in einer Art Feldversuch zunächst in Frankfurt deutsche Obdachlose mit warmen Kleidungsstücken und einer heißen Suppe zu versorgen", heißt es in einem NPD-Aufruf. Damit wollen die Rechten "den Schwächsten unserer Volksgenossen" helfen. Und dem Volk beweisen, "dass sozial eben nur national geht".
ich frage mich wirklich, wie wenig hirn müssen die wähler haben, die auf einen solchen populismus reinfallen...?!
Ungefähr das haben die etablierten Parteien im Osten auch gedacht, als die NPD die ersten Jugendclubs eröffnet haben. Wenigstens können aus Obdachlosen keine Wähler erwachsen, es sei denn, die NPD verschafft ihnen Wohnsitze ... dumm sind sie ja nicht ...
lutz1965 schrieb: nur weil man unfähig ist so eine offen nationalsozialistische Partei endlich zu verbieten.
Zeige mir bitte ein Parteiverbot welches etwas bewirkt hat, mir fällt keines ein. Diese Verbote sind nur dazu da damit der Staat zeigt das er angeblich was dagegen machen würde und um ein paar Leute zu befriedigen die immer nach Verboten schreien, aber einen wirklichen Nutzen haben diese Verbote nicht.
lutz1965 schrieb: nur weil man unfähig ist so eine offen nationalsozialistische Partei endlich zu verbieten.
Zeige mir bitte ein Parteiverbot welches etwas bewirkt hat, mir fällt keines ein. Diese Verbote sind nur dazu da damit der Staat zeigt das er angeblich was dagegen machen würde und um ein paar Leute zu befriedigen die immer nach Verboten schreien, aber einen wirklichen Nutzen haben diese Verbote nicht.
immerhin wäre damit eine nicht unmaßgebliche Geldquelle der Nazis hinüber, ansonsten muss ich dir leider recht geben
lutz1965 schrieb: nur weil man unfähig ist so eine offen nationalsozialistische Partei endlich zu verbieten.
Zeige mir bitte ein Parteiverbot welches etwas bewirkt hat, mir fällt keines ein. Diese Verbote sind nur dazu da damit der Staat zeigt das er angeblich was dagegen machen würde und um ein paar Leute zu befriedigen die immer nach Verboten schreien, aber einen wirklichen Nutzen haben diese Verbote nicht.
das problem wird ja nicht dadurch gelöst, dass man eine organisation verbietet, aber die kräfte die auf diese organisation gewirkt haben, weiter agieren lässt und ihnen eine neue lobby verschafft.
so hart sich das anhört: die npd zu verbieten, ohne die ursachen zu bekämpfen, die jugendliche dazu animieren, diesem braunen scheissladen beizuwohnen, ist ein fass ohne boden. ich würde mir viel lieber eine grundsatzdebatte über diese möglichen ursachen (werteverfall, politikverdrossenheit etc) wünschen, anstatt ständig mit diesem parteienverbot um die ecke zu kommen. wenn es die npd nicht mehr gibt, finden diejenigen, die braunen gedankenverbot verbreiten wollen halt eine andere plattform. traurig, aber wohl wahr.
von daher sind mir ansätze der antifa zu kurz. jedoch muss man auch eingestehen, dass es sich die politik zu einfach macht.
lutz1965 schrieb: nur weil man unfähig ist so eine offen nationalsozialistische Partei endlich zu verbieten.
Zeige mir bitte ein Parteiverbot welches etwas bewirkt hat, mir fällt keines ein. Diese Verbote sind nur dazu da damit der Staat zeigt das er angeblich was dagegen machen würde und um ein paar Leute zu befriedigen die immer nach Verboten schreien, aber einen wirklichen Nutzen haben diese Verbote nicht.
immerhin wäre damit eine nicht unmaßgebliche Geldquelle der Nazis hinüber, ansonsten muss ich dir leider recht geben
So ist es... Da die NPD wie jede andere Partei behandel wird, wird sie großzügig staatlich alimentiert. Das Gedankengut verschwindet nach einem Verbot natürlich nicht, aber die Möglichkeit es legal zu verbreiten schwindet. Zumindest das.... Vlt. wäre für den einen oder die andere doch eine kleine Hemmschwelle da, wenn der Jugendclub den er/sie gedenkt zu besuchen illegal wäre. Hier der einzige Link den ich gefunden habe, der beschreibt wieviel Geld die Rechten legal von diesem Staat bekommen: http://www.endstation-rechts.de/index.php?option=com_content&task=view&id=289&Itemid=240
sehr empfehlenswerter beitrag. unfassbar finde ich es wie ein erwachsener mann, bei dem man ausgehen sollte, dass sein hirn halbwegs ausgebildet ist, mit einem t-shirt herumläuft, auf dem steht "6 Mio zufriedene Kunden". das ist wirklich unglaublich!
schaut euch den bericht an und geht morgen gegen dieses widerliche pack auf die strasse!
Vergeßt nicht, das die NPD die Demo morgen nur so machen kann, weil sie eine zugelassene Partei ist und im Wahlkampf steht. Die Demo wäre vermutlich sonst aufgrund ihres volksverhetzenden Charakters (Islamisten raus) nie erlaubt worden, das wäre z.B. ein Vorteil eines Parteiverbots. Ansonsten ist es schon klar, das so ein Verbot nicht viel in deren verwirrten Köpfen ändert.
Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.
Ich habe gerade noch in einem Beitrag der Anti-Nazi-Koordination eine Ansammlung von strafbaren Handlungen während der NPD-Demo vom 07.07 gefunden. Doch das verwaltungsgericht findet das wohl alles nicht weiter schlimm und erlaubte die Demo morgen, unglaublich... hier der Beitrag:
Was in Frankfurt strafbar ist und was nicht…
… entscheidet wie in jedem Rechtsstaat die Gerichtsbarkeit, mittelbar sind auch die Strafverfolgungsbehörden, allen voran die Staatsanwaltschaft, daran beteiligt. Sind sie der Auffassung, daß etwas nicht strafbar ist, dann werden Sprüche wie “BRD - Judenstaat, wir haben dich zum Kotzen satt” eben künftig erlaubt sein. Das haben wir nun seit gestern definitiv als Auskunft der Frankfurter Statsanwaltschaft. Es gibt noch weitere schöne Beispiele:
… nämlich die folgenden Sprechchöre und Tatbestände, die TeilnehmerInnen der Nazidemonstration am 7. Juli 2007 nach auch von der Staatsanwaltschaft nicht in Zweifel gezogenen Zeugenaussagen zu verantworten haben:
- Nie, nie, nie wieder Israel! - Israel, internationale Völkermordzentrale! - Juden raus von deutschen Straßen! (hier war die Staatsanwaltschaft allerdings unsicher, ob nicht vielleicht doch …) - die Bezeichnung Frankfurts als “Jerusalem am Main“ - Linkes Gezeter, neun Millimeter! - Schlagt den Linken die Schädeldecke ein! - Gegen Demokraten helfen nur Granaten! - die Verherrlichung des NS-Verbrechers Otto Ernst Remers durch Tragen eines T-Shirts mit seinem Porträt - die Vermummung durch Base-Caps, Sonnenbrillen, Schals, schwarze Kleidung sowie passive Bewaffnung durch Handschuhe mt Polsterung - der Gruß “*********!“ - das Werben für die Demonstation mit einem NPD-Video, in dem eine Molotow-Cocktail-Attrappe geschwenkt wurde … und vieles andere mehr, dokumentiert durch die Anti-Nazi-Koodination und bereits am 20. Juli (!) während einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert.
Der zuständigen Staatsanwältin, die ein Mitglied des Sprecherkreises der Anti-Nazi-Koordination als Zeugen vorgeladen hatte, erklärte diesem und dem anwesenden Rechtsanwalt gegenüber am gestrigen 18. Oktober 2007 gegen 13.30 Uhr in den Räumen der Staatsschutzabteilung des Frankfurter Polizeipräsidiums, als eine diesbezügliche Dokumentation überreicht werden sollte, in der die oben genannten sowie weitere vergleichbare Vorgänge geschildert und belegt sind: das habe der zuständige Oberstaatsanwalt bereits alles geprüft. Es sei keine strafbare Handlung festgestellt worden. Sie nahm zwei schriftliche Zeugenaussagen entgegen und quittierte deren Empfang. Im Übrigen verweigerte sie die Annahme der oben genannten Dokumentation und erklärte die Vernehmung für beendet.
lutz1965 schrieb: - die Bezeichnung Frankfurts als “Jerusalem am Main“
Was soll dadran jetzt schlimm sein? Hat man diese Anti-Nazi-Koordination dadurch etwa beleidigt? Wenn ja, dann haben die aber auch ein gewaltiges Problem.
womeninblack schrieb: ...Das Gedankengut verschwindet nach einem Verbot natürlich nicht, aber die Möglichkeit es legal zu verbreiten schwindet.
Damit habe ich irgendwie so ein Problem... ist es wirklich besser, das rechts(-extreme) Gedankengut zu illegalisieren? Das ist in Anbetracht der deutschen Geschichte zwar nicht gerade ungewöhnlich, aber es ist auch ein Einschnitt in die Meinungsfreiheit. Ich will um gotteswillen keine rechten Gedanken schönreden oder verteidigen - ich finde es jetzt auch nicht wirklich schlimm wenn die Leugnung des Holocaust unter Strafe gestellt wird, da werde ich nämlich selbst verdammt wütend. Aber ich könnte mir vorstellen, dass es vielleicht erst zu einer richtigen, nötigen Debatte kommt wenn die Rechten ihre Ansichten und Vorstellungen direkt und unverblendet zur Schau stellen - irgendwann MUSS die Masse es doch begreifen. Mit Verboten kommt man einfach nicht weit genug - man muss deren Ideologie widerlegen und das fällt mMn leichter, wenn sie diese auch unverblümt darstellen können und vielleicht auch wieder mit Hakenkreuzen laufen etc.... klingt jetzt äußerst krass, aber ich glaube dann KANN keiner mehr wegsehen.
Man mag gegen die USA haben was man will, die Meinugsfreiheit hat bei denen einen sehr großen Stellenwert: The antidote to distasteful or hateful speech is not censorship, but more speech.
Woran es dann aber wohl wieder scheitern würde, ist die politische und historische Aufklärung, die in erster Linie von der Politik vorangetrieben werden müsste...
womeninblack schrieb: Vlt. wäre für den einen oder die andere doch eine kleine Hemmschwelle da, wenn der Jugendclub den er/sie gedenkt zu besuchen illegal wäre.
Ich glaube eher ans das Gegenteil: Verbotenes übt gerade auf Jugendliche einen sehr großen Reiz aus - Alkohol, Drogen, Ballerspiele, Gewaltfilme, Bengalos und unter gewissen Umständen eben auch Politik. Durch Verbote gehen die nicht weg, nur wenn sie differenziert und sachlich diskutiert werden - und im Ausnahmefall auch bestraft.
lutz1965 schrieb: Vergeßt nicht, das die NPD die Demo morgen nur so machen kann, weil sie eine zugelassene Partei ist und im Wahlkampf steht. .....
Sicher? Eine Demo kann doch letztlich jeder beantragen, oder? Und das die NPD wegen dem Wahlkampf und aufgrund ihrer Eigenschaft als Partei mit Samthandschuhen angefasst wird....ich weiß ja nicht.
Mit den Mitteln des Straf-, Verwaltungs- und Verfassungsrechts wird man den Nazis kaum einmal beikommen können.
Aus der Presseerklärung des Verwaltungsgerichts:
„...Auch habe der Inhalt des Flugblatts ebenso wie das Motto der Versammlung eine ausländerfeindliche Grundrichtung und widerspreche damit der für die freiheitlich demokratische Ordnung grundlegenden Erwartung der Toleranz der deutschen Bevölkerung gegenüber Ausländern. Jedoch habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 07. April 2001 ausdrücklich klargestellt, dass ausländerfeindliche Äußerungen im Strafgesetzbuch nicht als solche unter Strafe gestellt seien. Auch sei die vom Antragsteller gewählte, verkürzte, pointierte und provozierende Meinungsäußerung in der politischen Auseinandersetzung ein übliches Mittel. Hinsichtlich des Mottos der Veranstaltung habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 01. Dezember 2006 unter Anwendung der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Verbot einer Versammlung, die auch der Antragsteller durchgeführt habe mit dem Motto: „Stoppt die Islamisierung Europas - Keine Moschee auf dem Gräselberg“ keinen Verstoß gegen § 130 Abs. 1 StGB erkennen lasse. Einer Bewertung der bislang bekannten Äußerungen als „Aufstacheln zum Hass“, mithin einer verstärkten, auf die Gefühle des Adressaten abzielenden, über die bloße Äußerung von Ablehnung und Verachtung hinausgehenden Form des Anreizens zu einer emotional gesteigerten Handlung könne sich das Gericht nicht anschließen. Auch seien die Äußerungen auf dem Flugblatt nicht zwingend als böswilliges „Verächtlichmachen“ einer religiösen Gruppe im Sinne von „verachtenswert, minderwertig, unwürdig“ zu verstehen. Diese Rechtsauffassung scheine von der Strafverfolgungsbehörde geteilt zu werden, denn dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei, sei weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.“
„Maßgebende Repräsentanten der politischen Parteien, auf deren Initiative § 130 Abs. 4 StGB geschaffen worden ist, haben im Deutschen Bundestag mit dem Blick auf die vom Antragsteller konkret geplante Veranstaltung zum Ausdruck gebracht, dass sie in ihr eine Störung des öffentlichen Friedens erkennen, die sogar ein Eingreifen des Gesetzgebers durch Schaffung einer neuen Strafrechtsnorm erforderlich mache. Diese Beurteilung und die Verabschiedung des Gesetzes indizieren, dass den von der Versammlung ausgehenden Gefahren vom Deutschen Bundestag ein hohes Gewicht beigemessen wird. Das Bundesverfassungsgericht legt diese Einschätzung des Gesetzgebers der Gewichtung des Schutzguts zu Grunde, das der Versammlungsfreiheit des Antragstellers gegenüber steht. Die darauf aufbauende Folgenabwägung ergibt, dass die einstweilige Anordnung nicht zur Abwehr schwerer Nachteile für den Antragsteller geboten ist.“
Du siehst: Diesseits der Pyrenäen Wahrheit, jenseits Irrtum ! Wie du weiter oben vor einiger Zeit sinngemäß richtig sagtest, gibt es (lokale) Widersprüche innerhalb des bürgerlichen Lagers, die, je nachdem, ob sie mit den maßgeblichen momentanen Interessen des ‚Gesamtbourgeois’ vereinbar sind oder nicht, für eine Verbotsentscheidung zum Tragen kommen können. Man sollte sich daher nicht wirklich im Kampf gegen die Faschistenbrut auf die juristische Front und deren Verbotsgelüste verlassen. Normalerweise kommt dabei schnell ein Eigentor heraus...
Du siehst: Diesseits der Pyrenäen Wahrheit, jenseits Irrtum ! Wie du weiter oben vor einiger Zeit sinngemäß richtig sagtest, gibt es (lokale) Widersprüche innerhalb des bürgerlichen Lagers, die, je nachdem, ob sie mit den maßgeblichen momentanen Interessen des ‚Gesamtbourgeois’ vereinbar sind oder nicht, für eine Verbotsentscheidung zum Tragen kommen können. Man sollte sich daher nicht wirklich im Kampf gegen die Faschistenbrut auf die juristische Front und deren Verbotsgelüste verlassen. Normalerweise kommt dabei schnell ein Eigentor heraus...
Geb ich dir völlig recht, deswegen gehe ich (und hoffentlich viele andere auch) morgen auf die Straße, auf Gerichte war da noch nie Verlaß. Aber mal aufzuzeigen, was sich diese Faschos heute schon wieder alles erlauben können -und scheinbar juristisch auch dürfen, finde ich legitim!
lutz1965 schrieb: - die Bezeichnung Frankfurts als “Jerusalem am Main“
Was soll dadran jetzt schlimm sein? Hat man diese Anti-Nazi-Koordination dadurch etwa beleidigt? Wenn ja, dann haben die aber auch ein gewaltiges Problem.
Bitte gucke dir das im Kontext zu den sonst von den Nazis getätigten Aussagen an, dann schimmerts dir vielleicht "was daran so schlimm" ist.
lutz1965 schrieb: - die Bezeichnung Frankfurts als “Jerusalem am Main“
Was soll dadran jetzt schlimm sein? Hat man diese Anti-Nazi-Koordination dadurch etwa beleidigt? Wenn ja, dann haben die aber auch ein gewaltiges Problem.
Bitte gucke dir das im Kontext zu den sonst von den Nazis getätigten Aussagen an, dann schimmerts dir vielleicht "was daran so schlimm" ist.
Mir schimmert da nur, dass die Nazis was gegen Juden haben und uns mit der Aussage als "Judenstadt" bezeichnen....was ich wiederum gar nicht schlimm finde...oder geht es dieser Koordination etwa um die Diskussion Israel und Palestina?
Ungefähr das haben die etablierten Parteien im Osten auch gedacht, als die NPD die ersten Jugendclubs eröffnet haben. Wenigstens können aus Obdachlosen keine Wähler erwachsen, es sei denn, die NPD verschafft ihnen Wohnsitze ... dumm sind sie ja nicht ...
DA
Zeige mir bitte ein Parteiverbot welches etwas bewirkt hat, mir fällt keines ein. Diese Verbote sind nur dazu da damit der Staat zeigt das er angeblich was dagegen machen würde und um ein paar Leute zu befriedigen die immer nach Verboten schreien, aber einen wirklichen Nutzen haben diese Verbote nicht.
immerhin wäre damit eine nicht unmaßgebliche Geldquelle der Nazis hinüber, ansonsten muss ich dir leider recht geben
das problem wird ja nicht dadurch gelöst, dass man eine organisation verbietet, aber die kräfte die auf diese organisation gewirkt haben, weiter agieren lässt und ihnen eine neue lobby verschafft.
so hart sich das anhört: die npd zu verbieten, ohne die ursachen zu bekämpfen, die jugendliche dazu animieren, diesem braunen scheissladen beizuwohnen, ist ein fass ohne boden. ich würde mir viel lieber eine grundsatzdebatte über diese möglichen ursachen (werteverfall, politikverdrossenheit etc) wünschen, anstatt ständig mit diesem parteienverbot um die ecke zu kommen. wenn es die npd nicht mehr gibt, finden diejenigen, die braunen gedankenverbot verbreiten wollen halt eine andere plattform. traurig, aber wohl wahr.
von daher sind mir ansätze der antifa zu kurz. jedoch muss man auch eingestehen, dass es sich die politik zu einfach macht.
Das glaube ich nicht, die haben Leute mit Geld in ihren Reihen und das wäre nicht betroffen blos weil man eine Partei verbietet.
So ist es...
Da die NPD wie jede andere Partei behandel wird, wird sie großzügig staatlich alimentiert.
Das Gedankengut verschwindet nach einem Verbot natürlich nicht, aber die Möglichkeit es legal zu verbreiten schwindet.
Zumindest das....
Vlt. wäre für den einen oder die andere doch eine kleine Hemmschwelle da, wenn der Jugendclub den er/sie gedenkt zu besuchen illegal wäre.
Hier der einzige Link den ich gefunden habe, der beschreibt wieviel Geld die Rechten legal von diesem Staat bekommen:
http://www.endstation-rechts.de/index.php?option=com_content&task=view&id=289&Itemid=240
Sendung vom NDR 15.10.2007
http://video.google.de/videoplay?docid=-4096501830684317688&q=Die+neuen+Nazis&total=72&start=0&num=10&so=0&type=search&plindex=0
sehr empfehlenswerter beitrag. unfassbar finde ich es wie ein erwachsener mann, bei dem man ausgehen sollte, dass sein hirn halbwegs ausgebildet ist, mit einem t-shirt herumläuft, auf dem steht "6 Mio zufriedene Kunden". das ist wirklich unglaublich!
schaut euch den bericht an und geht morgen gegen dieses widerliche pack auf die strasse!
Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.
hier der Beitrag:
Was in Frankfurt strafbar ist und was nicht…
… entscheidet wie in jedem Rechtsstaat die Gerichtsbarkeit, mittelbar sind auch die Strafverfolgungsbehörden, allen voran die Staatsanwaltschaft, daran beteiligt. Sind sie der Auffassung, daß etwas nicht strafbar ist, dann werden Sprüche wie “BRD - Judenstaat, wir haben dich zum Kotzen satt” eben künftig erlaubt sein. Das haben wir nun seit gestern definitiv als Auskunft der Frankfurter Statsanwaltschaft. Es gibt noch weitere schöne Beispiele:
… nämlich die folgenden Sprechchöre und Tatbestände, die TeilnehmerInnen der Nazidemonstration am 7. Juli 2007 nach auch von der Staatsanwaltschaft nicht in Zweifel gezogenen Zeugenaussagen zu verantworten haben:
- Nie, nie, nie wieder Israel!
- Israel, internationale Völkermordzentrale!
- Juden raus von deutschen Straßen!
(hier war die Staatsanwaltschaft allerdings unsicher, ob nicht vielleicht doch …)
- die Bezeichnung Frankfurts als “Jerusalem am Main“
- Linkes Gezeter, neun Millimeter!
- Schlagt den Linken die Schädeldecke ein!
- Gegen Demokraten helfen nur Granaten!
- die Verherrlichung des NS-Verbrechers Otto Ernst Remers durch Tragen eines T-Shirts mit seinem Porträt
- die Vermummung durch Base-Caps, Sonnenbrillen, Schals, schwarze Kleidung sowie passive Bewaffnung durch Handschuhe mt Polsterung
- der Gruß “*********!“
- das Werben für die Demonstation mit einem NPD-Video, in dem eine Molotow-Cocktail-Attrappe geschwenkt wurde
… und vieles andere mehr, dokumentiert durch die Anti-Nazi-Koodination und bereits am 20. Juli (!) während einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert.
Der zuständigen Staatsanwältin, die ein Mitglied des Sprecherkreises der Anti-Nazi-Koordination als Zeugen vorgeladen hatte, erklärte diesem und dem anwesenden Rechtsanwalt gegenüber am gestrigen 18. Oktober 2007 gegen 13.30 Uhr in den Räumen der Staatsschutzabteilung des Frankfurter Polizeipräsidiums, als eine diesbezügliche Dokumentation überreicht werden sollte, in der die oben genannten sowie weitere vergleichbare Vorgänge geschildert und belegt sind: das habe der zuständige Oberstaatsanwalt bereits alles geprüft. Es sei keine strafbare Handlung festgestellt worden. Sie nahm zwei schriftliche Zeugenaussagen entgegen und quittierte deren Empfang. Im Übrigen verweigerte sie die Annahme der oben genannten Dokumentation und erklärte die Vernehmung für beendet.
Was soll dadran jetzt schlimm sein? Hat man diese Anti-Nazi-Koordination dadurch etwa beleidigt? Wenn ja, dann haben die aber auch ein gewaltiges Problem.
Damit habe ich irgendwie so ein Problem... ist es wirklich besser, das rechts(-extreme) Gedankengut zu illegalisieren? Das ist in Anbetracht der deutschen Geschichte zwar nicht gerade ungewöhnlich, aber es ist auch ein Einschnitt in die Meinungsfreiheit. Ich will um gotteswillen keine rechten Gedanken schönreden oder verteidigen - ich finde es jetzt auch nicht wirklich schlimm wenn die Leugnung des Holocaust unter Strafe gestellt wird, da werde ich nämlich selbst verdammt wütend. Aber ich könnte mir vorstellen, dass es vielleicht erst zu einer richtigen, nötigen Debatte kommt wenn die Rechten ihre Ansichten und Vorstellungen direkt und unverblendet zur Schau stellen - irgendwann MUSS die Masse es doch begreifen. Mit Verboten kommt man einfach nicht weit genug - man muss deren Ideologie widerlegen und das fällt mMn leichter, wenn sie diese auch unverblümt darstellen können und vielleicht auch wieder mit Hakenkreuzen laufen etc.... klingt jetzt äußerst krass, aber ich glaube dann KANN keiner mehr wegsehen.
Man mag gegen die USA haben was man will, die Meinugsfreiheit hat bei denen einen sehr großen Stellenwert: The antidote to distasteful or hateful speech is not censorship, but more speech.
Woran es dann aber wohl wieder scheitern würde, ist die politische und historische Aufklärung, die in erster Linie von der Politik vorangetrieben werden müsste...
Ich glaube eher ans das Gegenteil: Verbotenes übt gerade auf Jugendliche einen sehr großen Reiz aus - Alkohol, Drogen, Ballerspiele, Gewaltfilme, Bengalos und unter gewissen Umständen eben auch Politik. Durch Verbote gehen die nicht weg, nur wenn sie differenziert und sachlich diskutiert werden - und im Ausnahmefall auch bestraft.
Sicher?
Eine Demo kann doch letztlich jeder beantragen, oder?
Und das die NPD wegen dem Wahlkampf und aufgrund ihrer Eigenschaft als Partei mit Samthandschuhen angefasst wird....ich weiß ja nicht.
Mit den Mitteln des Straf-, Verwaltungs- und Verfassungsrechts wird man den Nazis kaum einmal beikommen können.
Aus der Presseerklärung des Verwaltungsgerichts:
„...Auch habe der Inhalt des Flugblatts ebenso wie das Motto der Versammlung eine
ausländerfeindliche Grundrichtung und widerspreche damit der für die freiheitlich demokratische Ordnung grundlegenden Erwartung der Toleranz der deutschen Bevölkerung gegenüber Ausländern. Jedoch habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 07. April 2001 ausdrücklich klargestellt, dass ausländerfeindliche Äußerungen im Strafgesetzbuch nicht als solche unter Strafe gestellt seien. Auch sei die vom Antragsteller gewählte, verkürzte, pointierte und provozierende Meinungsäußerung in der politischen Auseinandersetzung ein übliches Mittel. Hinsichtlich des Mottos der Veranstaltung habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 01. Dezember 2006 unter Anwendung der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Verbot einer Versammlung, die auch der Antragsteller durchgeführt habe mit dem Motto: „Stoppt die Islamisierung Europas - Keine Moschee auf dem Gräselberg“ keinen Verstoß gegen § 130 Abs. 1 StGB erkennen lasse. Einer Bewertung der bislang bekannten Äußerungen als „Aufstacheln zum Hass“, mithin einer verstärkten, auf die Gefühle des Adressaten abzielenden, über die bloße Äußerung von Ablehnung und Verachtung hinausgehenden Form des Anreizens zu einer emotional gesteigerten Handlung könne sich das Gericht nicht anschließen. Auch seien die Äußerungen auf dem Flugblatt nicht zwingend als böswilliges „Verächtlichmachen“ einer religiösen Gruppe im Sinne von „verachtenswert, minderwertig, unwürdig“ zu verstehen. Diese Rechtsauffassung scheine von der Strafverfolgungsbehörde geteilt zu werden, denn dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei, sei weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.“
http://antinazi.files.wordpress.com/2007/10/pr_15_10_2007.pdf
Wann eine Verbotsverfügung zum Erfolg führen kann, zeigt die folgende Entscheidung auf:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/05/1-bvq-25-05.php
„Maßgebende Repräsentanten der politischen Parteien, auf deren Initiative § 130 Abs. 4 StGB geschaffen worden ist, haben im Deutschen Bundestag mit dem Blick auf die vom Antragsteller konkret geplante Veranstaltung zum Ausdruck gebracht, dass sie in ihr eine Störung des öffentlichen Friedens erkennen, die sogar ein Eingreifen des Gesetzgebers durch Schaffung einer neuen Strafrechtsnorm erforderlich mache. Diese Beurteilung und die Verabschiedung des Gesetzes indizieren, dass den von der Versammlung ausgehenden Gefahren vom Deutschen Bundestag ein hohes Gewicht beigemessen wird. Das Bundesverfassungsgericht legt diese Einschätzung des Gesetzgebers der Gewichtung des Schutzguts zu Grunde, das der Versammlungsfreiheit des Antragstellers gegenüber steht. Die darauf aufbauende Folgenabwägung ergibt, dass die einstweilige Anordnung nicht zur Abwehr schwerer Nachteile für den Antragsteller geboten ist.“
Du siehst: Diesseits der Pyrenäen Wahrheit, jenseits Irrtum !
Wie du weiter oben vor einiger Zeit sinngemäß richtig sagtest, gibt es (lokale) Widersprüche innerhalb des bürgerlichen Lagers, die, je nachdem, ob sie mit den maßgeblichen momentanen Interessen des ‚Gesamtbourgeois’ vereinbar sind oder nicht, für eine Verbotsentscheidung zum Tragen kommen können. Man sollte sich daher nicht wirklich im Kampf gegen die Faschistenbrut auf die juristische Front und deren Verbotsgelüste verlassen. Normalerweise kommt dabei schnell ein Eigentor heraus...
Geb ich dir völlig recht, deswegen gehe ich (und hoffentlich viele andere auch) morgen auf die Straße, auf Gerichte war da noch nie Verlaß. Aber mal aufzuzeigen, was sich diese Faschos heute schon wieder alles erlauben können -und scheinbar juristisch auch dürfen, finde ich legitim!
Bitte gucke dir das im Kontext zu den sonst von den Nazis getätigten Aussagen an, dann schimmerts dir vielleicht "was daran so schlimm" ist.
Mir schimmert da nur, dass die Nazis was gegen Juden haben und uns mit der Aussage als "Judenstadt" bezeichnen....was ich wiederum gar nicht schlimm finde...oder geht es dieser Koordination etwa um die Diskussion Israel und Palestina?
ich bin juedischer Abstammung, also solltest du vielleicht mir den Kontext anders erklaeren als mit einem Propangaskocher