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Scheiß zunehmende Jugenkriminalität :-(

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Basaltkopp schrieb:

Dass harte Strafen nicht als abschreckendes Beispiel dienen, ist schon insoweit logisch, dass ein Straftäter ja davon ausgeht, dass er nicht erwischt wird. Jemand, der genau weiss, dass man ihn überführen wird, wird wahrscheinlich keine Straftat begehen.

Da muss man widersprechen, denn es gibt Straftaten da gibt es eine Aufklärungsquote von über 90% und trotzdem werden diese Straftaten immer noch begangen. Und nicht die Strafen haben dafür gesorgt das in manchen Bereichen weniger Straftaten gibt, sondern die Sicherheitsmaßnahmen der Betroffenen haben dafür gesorgt.
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propain schrieb:
Basaltkopp schrieb:

Dass harte Strafen nicht als abschreckendes Beispiel dienen, ist schon insoweit logisch, dass ein Straftäter ja davon ausgeht, dass er nicht erwischt wird. Jemand, der genau weiss, dass man ihn überführen wird, wird wahrscheinlich keine Straftat begehen.

Da muss man widersprechen, denn es gibt Straftaten da gibt es eine Aufklärungsquote von über 90% und trotzdem werden diese Straftaten immer noch begangen. Und nicht die Strafen haben dafür gesorgt das in manchen Bereichen weniger Straftaten gibt, sondern die Sicherheitsmaßnahmen der Betroffenen haben dafür gesorgt.


Trotz Aufklärungsrate geht der Täter wohl trotzdem erstmal davon aus, dass er nicht erwischt wird. Aber das muss er ja nicht einmal, er kann ja auch davon ausgehen, dass ihm auch nichts passiert, wenn er erwischt wird.

Und der stefank findet das alles korrekt. Jugendliche dürfen Menschen für 20 Cent umbringen.
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Basaltkopp schrieb:
propain schrieb:
Basaltkopp schrieb:

Dass harte Strafen nicht als abschreckendes Beispiel dienen, ist schon insoweit logisch, dass ein Straftäter ja davon ausgeht, dass er nicht erwischt wird. Jemand, der genau weiss, dass man ihn überführen wird, wird wahrscheinlich keine Straftat begehen.

Da muss man widersprechen, denn es gibt Straftaten da gibt es eine Aufklärungsquote von über 90% und trotzdem werden diese Straftaten immer noch begangen. Und nicht die Strafen haben dafür gesorgt das in manchen Bereichen weniger Straftaten gibt, sondern die Sicherheitsmaßnahmen der Betroffenen haben dafür gesorgt.


Trotz Aufklärungsrate geht der Täter wohl trotzdem erstmal davon aus, dass er nicht erwischt wird. Aber das muss er ja nicht einmal, er kann ja auch davon ausgehen, dass ihm auch nichts passiert, wenn er erwischt wird.

Nehmen wir z.B. Banküberfälle, da ist die Aufklärungsquote sehr hoch, trotzdem werden die Überfälle noch ab und zu gemacht. Meist sind es Täter die das aus einer Not heraus machen und die denken zu allerletzt an die Strafe die kommen wird. Eigentlich wissen sie sogar das sie erwischt werden, ihre Lage sehen sie aber als so aussichtslos das sie das hohe Risiko des Erwischtwerdens nicht mehr beachten.
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propain schrieb:
Basaltkopp schrieb:
propain schrieb:
Basaltkopp schrieb:

Dass harte Strafen nicht als abschreckendes Beispiel dienen, ist schon insoweit logisch, dass ein Straftäter ja davon ausgeht, dass er nicht erwischt wird. Jemand, der genau weiss, dass man ihn überführen wird, wird wahrscheinlich keine Straftat begehen.

Da muss man widersprechen, denn es gibt Straftaten da gibt es eine Aufklärungsquote von über 90% und trotzdem werden diese Straftaten immer noch begangen. Und nicht die Strafen haben dafür gesorgt das in manchen Bereichen weniger Straftaten gibt, sondern die Sicherheitsmaßnahmen der Betroffenen haben dafür gesorgt.


Trotz Aufklärungsrate geht der Täter wohl trotzdem erstmal davon aus, dass er nicht erwischt wird. Aber das muss er ja nicht einmal, er kann ja auch davon ausgehen, dass ihm auch nichts passiert, wenn er erwischt wird.

Nehmen wir z.B. Banküberfälle, da ist die Aufklärungsquote sehr hoch, trotzdem werden die Überfälle noch ab und zu gemacht. Meist sind es Täter die das aus einer Not heraus machen und die denken zu allerletzt an die Strafe die kommen wird. Eigentlich wissen sie sogar das sie erwischt werden, ihre Lage sehen sie aber als so aussichtslos das sie das hohe Risiko des Erwischtwerdens nicht mehr beachten.


Und wie kann man die Wiederholungtat -zumindest vorübergehend- verhindern? Mit einer Strafe oder mit einmal "Du böser Bube, mach das aber bitte bitte nicht nochmal, ja?" sagen?
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"Im Jugendstrafverfahren kommt es für die Strafhöhe nicht primär auf die Schwere der Tat, sondern auf erzieherische Gesichtspunkte an", erläuterte Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn nach dem Urteil.


http://www.shz.de/nachrichten/top-thema/article/111/urteil-im-20-cent-prozess-bewaehrungsstrafe-fuer-19-jaehrigen.html

Die Leserkommentare sind ja schon echt krass  
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Basaltkopp schrieb:
stefank schrieb:
Basaltkopp schrieb:
pelo schrieb:
"es konnte kein Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten festgestellt werden"

Wie stellt man denn einen Tötungsvorsatz bei einem Angeklagten fest?


Einem wehrlosen, auf dem Boden liegenden Opfer gegen Körper und Kopf zu treten zeigt für mich eindeutige Züge von Tötungsabsicht. Vielleicht wollte man den Vorsatz auch einfach nicht sehen.


Das glaube ich auch. Gerade bei Tötungsabsicht aind deutsche Richter sowas von nachsichtig. Wirklich verfolgt werden in Deutschland nur Steuerstraftäter, weil die Richter dann einen Extrabonus bekommen.



Genau! Hier war nun wirklich keine Tötungsabsicht zu erkennen. Weil man sich in gewissen Kreisen zur Begrüßung immer gegen den Kopf tritt, oder was?

Was bitte sollten die Tritte gegen den Kopf denn dann bewirken, wenn nicht die Tötungsabsicht gegeben war oder zumindest die Absicht einen Menschen schwerstens zu verletzen und den Tod billigend in Kauf zu nehmen.

Kaum zu fassen, dass man hier so tut, als hätte der Täter wirklich nur ein Kaugummi geklaut!    


Stimmt. ich habe gerade mit dem Richter gesprochen, und er hat mir gestanden, dass er im Studium, als gerade Tötungsabsicht durchgenommen wurde, geschwänzt hatte. Außerdem dachte er, es ginge um Kaugummiklauen, und hat deswegen die dafür üblichen 2 Jahre mit Bewährung rausgehauen.
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Basaltkopp schrieb:
propain schrieb:
Basaltkopp schrieb:

Dass harte Strafen nicht als abschreckendes Beispiel dienen, ist schon insoweit logisch, dass ein Straftäter ja davon ausgeht, dass er nicht erwischt wird. Jemand, der genau weiss, dass man ihn überführen wird, wird wahrscheinlich keine Straftat begehen.

Da muss man widersprechen, denn es gibt Straftaten da gibt es eine Aufklärungsquote von über 90% und trotzdem werden diese Straftaten immer noch begangen. Und nicht die Strafen haben dafür gesorgt das in manchen Bereichen weniger Straftaten gibt, sondern die Sicherheitsmaßnahmen der Betroffenen haben dafür gesorgt.


Trotz Aufklärungsrate geht der Täter wohl trotzdem erstmal davon aus, dass er nicht erwischt wird. Aber das muss er ja nicht einmal, er kann ja auch davon ausgehen, dass ihm auch nichts passiert, wenn er erwischt wird.

Und der stefank findet das alles korrekt. Jugendliche dürfen Menschen für 20 Cent umbringen.


Sie sollen es sogar!
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Erzähle doch lieber wieder den Usern, wieso Brady damals angeblich gesperrt wurde, anstatt dummes Zeug zu babbeln!
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stefank schrieb:
pelo schrieb:
Basaltkopp schrieb:
pelo schrieb:
"es konnte kein Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten festgestellt werden"

Wie stellt man denn einen Tötungsvorsatz bei einem Angeklagten fest?


Einem wehrlosen, auf dem Boden liegenden Opfer gegen Körper und Kopf zu treten zeigt für mich eindeutige Züge von Tötungsabsicht. Vielleicht wollte man den Vorsatz auch einfach nicht sehen.


Zumindest nimmt man dessen Tod billigend in Kauf!
Und dafür gibts nach gängiger Rechtssprechung zwischen 2u.3 Jahren u-dies ohne Bewährung.


Auch das ist völlig richtig. Vergesst bitte alles, was ich über das Jugendstrafrecht gesagt habe, dass habe ich mir nur ausgedacht. Das hier massiv vorhandene Fachwissen, wie pelo u.A. es darbieten, ist einfach überzeugender.


Warum so empfindlich?

Hat doch niemand behauptet.Ich habe doch deinen juristischen Ausführungen u. Beründungen ausdrücklich zugestimmt.


Wo habe ich denn mit meinem "massiven" Fachwissen irgend etwas falsches geschrieben?
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Basaltkopp schrieb:
Erzähle doch lieber wieder den Usern, wieso Brady damals angeblich gesperrt wurde, anstatt dummes Zeug zu babbeln!  


Oh, damals hattest Du ja auch nur dummes Zeug gebabbelt. Mein Fehler!
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Begründungen
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Finde, man sollte einfach das Forum solche Urteile faellen lassen. Macht hier alles nen recht besonnenen und erwachsenen Eindruck.
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pelo schrieb:
stefank schrieb:
pelo schrieb:
Basaltkopp schrieb:
pelo schrieb:
"es konnte kein Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten festgestellt werden"

Wie stellt man denn einen Tötungsvorsatz bei einem Angeklagten fest?


Einem wehrlosen, auf dem Boden liegenden Opfer gegen Körper und Kopf zu treten zeigt für mich eindeutige Züge von Tötungsabsicht. Vielleicht wollte man den Vorsatz auch einfach nicht sehen.


Zumindest nimmt man dessen Tod billigend in Kauf!
Und dafür gibts nach gängiger Rechtssprechung zwischen 2u.3 Jahren u-dies ohne Bewährung.


Auch das ist völlig richtig. Vergesst bitte alles, was ich über das Jugendstrafrecht gesagt habe, dass habe ich mir nur ausgedacht. Das hier massiv vorhandene Fachwissen, wie pelo u.A. es darbieten, ist einfach überzeugender.


Warum so empfindlich?

Hat doch niemand behauptet.Ich habe doch deinen juristischen Ausführungen u. Beründungen ausdrücklich zugestimmt.


Wo habe ich denn mit meinem "massiven" Fachwissen irgend etwas falsches geschrieben?


1. Bei einem Tritt gegen den Kopf kann nicht ohne weiteres von einem billigenden in Kaufnehmen der Tötung gesprochen werden. Es kann sich vielmehr um Tötungsabsicht, Eventualvorsatz oder reinem Körperverletzungsvorsatz handeln, je nach den einzelnen Umständen.
2. Ein "gängiges" Strafmaß gibt es nicht mal im Erwachsenenstrafrecht, auch hier müssen alle Umstände der Tat und des Täters im Zusammenhang bei der Strafzumessung gewürdigt werden. Im Jugendstrafrecht treten die Tatumstände fast vollständig hinter den Erziehungsgedanken zurück.
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Wo genau ist denn da dieser Erziehungseffekt, wenn ich machen kann was ich will und ich habe doch keine Konsequenzen zu erwarten. In meinen Augen ist der gleich Null.
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stefank schrieb:

1. Bei einem Tritt gegen den Kopf kann nicht ohne weiteres von einem billigenden in Kaufnehmen der Tötung gesprochen werden. Es kann sich vielmehr um Tötungsabsicht, Eventualvorsatz oder reinem Körperverletzungsvorsatz handeln, je nach den einzelnen Umständen.
2. Ein "gängiges" Strafmaß gibt es nicht mal im Erwachsenenstrafrecht, auch hier müssen alle Umstände der Tat und des Täters im Zusammenhang bei der Strafzumessung gewürdigt werden. Im Jugendstrafrecht treten die Tatumstände fast vollständig hinter den Erziehungsgedanken zurück.

Ich kann aber niemanden erziehen in dem ich ihm nur den erhobenen Zeigefinger zeige und die Strafe zur Bewährung aussetze. Das fordert ja geradezu heraus das derjenige weiter macht, denn es passiert ja eh so gut wie nix. So zumindest kenne ich das von früher, man machte was, bekam fast nix, nur ein paar Arbeitsstunden, das schreckte niemanden ab wieder was zu machen.
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stefank schrieb:
pelo schrieb:
stefank schrieb:
pelo schrieb:
Basaltkopp schrieb:
pelo schrieb:
"es konnte kein Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten festgestellt werden"

Wie stellt man denn einen Tötungsvorsatz bei einem Angeklagten fest?


Einem wehrlosen, auf dem Boden liegenden Opfer gegen Körper und Kopf zu treten zeigt für mich eindeutige Züge von Tötungsabsicht. Vielleicht wollte man den Vorsatz auch einfach nicht sehen.


Zumindest nimmt man dessen Tod billigend in Kauf!
Und dafür gibts nach gängiger Rechtssprechung zwischen 2u.3 Jahren u-dies ohne Bewährung.


Auch das ist völlig richtig. Vergesst bitte alles, was ich über das Jugendstrafrecht gesagt habe, dass habe ich mir nur ausgedacht. Das hier massiv vorhandene Fachwissen, wie pelo u.A. es darbieten, ist einfach überzeugender.


Warum so empfindlich?

Hat doch niemand behauptet.Ich habe doch deinen juristischen Ausführungen u. Beründungen ausdrücklich zugestimmt.


Wo habe ich denn mit meinem "massiven" Fachwissen irgend etwas falsches geschrieben?


1. Bei einem Tritt gegen den Kopf kann nicht ohne weiteres von einem billigenden in Kaufnehmen der Tötung gesprochen werden. Es kann sich vielmehr um Tötungsabsicht, Eventualvorsatz oder reinem Körperverletzungsvorsatz handeln, je nach den einzelnen Umständen.
2. Ein "gängiges" Strafmaß gibt es nicht mal im Erwachsenenstrafrecht, auch hier müssen alle Umstände der Tat und des Täters im Zusammenhang bei der Strafzumessung gewürdigt werden. Im Jugendstrafrecht treten die Tatumstände fast vollständig hinter den Erziehungsgedanken zurück.

Zu Punkt 1
Dass von Tritten gegen den Kopf nicht ohne weiteres von einer billigend in Kauf genommenen Tötungsabsicht o. Tod des Betroffenen ausgegangen werden kann,sehe ich anders.
Gerade bei solchen Schlägertypen.

Zu Punkt 2. Es ist in der Regel in etwa dieses Strafmass.  
Und das weisst du auch.


Und wenn die Tatumstände fast völlig hinter dem Erziehungsgedanken zurücktreten,dann frage ich mich ernsthaft,wo da der Erziehungsgedanke gewesen sein soll,als im Fall von Solln,des berühmten Herrn Dominik Brunner,der zur Tatzeit ebenfalls erst 17jährige Täter wegen Mordes fast zur Höchststrafe des Jugendstrafgesetzes welches 10Jbeträgt, verurteilt wurde.(9J- 7 Monate)

Warum wurde hier Mordanklage( obwohl hier sogar D.Brunner als erster zuschlug ) erhoben,obwohl beide Fälle in der Tatausführung ähnlich sind-beide wurden niedergeschlagen,starben aber nicht ursächlich an den Folgen der Schläge!

Und hier geschah im Prinzip gleiches in der Tatausführung.

Solln : Anklage wegen Mordes 9Jahre,7 Monate


Heute: Anklage wegen Körperverletzung- 2Jahre auf Bewährung.


Ist das gerecht ?
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Körperverletzung mit Todesfolge
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Oh Stefan ist schon unterwegs zum Gleisdreieck
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pelo schrieb:
Oh Stefan ist schon unterwegs zum Gleisdreieck  


Hoffentlich sind keine U-Bahn Schläger unterwegs....
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Brady schrieb:
pelo schrieb:
Oh Stefan ist schon unterwegs zum Gleisdreieck  


Hoffentlich sind keine U-Bahn Schläger unterwegs....


stefank ist für erzieherische Maßnahmen immer offen  


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