Sie sind verboten. Wer sie vornimmt, macht sich strafbar, weder Elternrecht noch Religionsfreiheit rechtfertigen den Eingriff. Ein richtiges und mutiges Urteil, meint Holm Putzke. (Prof. Dr. Holm Putzke LL.M. ist Professor für Strafrecht an der Universität Passau)
Der Vorfall:
Der angeklagte Kölner Arzt, selbst frommer Muslim, hatte an einem vierjährigen Jungen auf Wunsch der islamischen Eltern und fachlich einwandfrei eine Beschneidung vorgenommen. Eine medizinische Indikation lag dabei nicht vor. Zwei Tage später kam es – was nicht ungewöhnlich ist – zu Nachblutungen. Die Mutter brachte den Jungen in die Kindernotaufnahme der Universitätsklinik Köln, wo die Blutungen gestillt werden konnten.
Allerdings erteilt LG Köln,
Freispruch trotz Rechtswidrigkeit
Obwohl das LG das Verhalten des Beschneiders klar als rechtswidrig einstufte, sprach es ihn frei. Die Kölner Richter attestierten ihm einen unvermeidbaren Verbotsirrtum nach § 17 S. 1 StGB. Der Arzt sei davon ausgegangen, dass ihm die Beschneidung aus religiösen Gründen gestattet sei, er also rechtmäßig handele. Dieser Irrtum sei unvermeidbar gewesen, da zum Zeitpunkt des Urteils die Rechtslage unklar gewesen sei.
Jetzt kommt es natürlich wieder mal zum Steit zwischen "Religionsfreiheitsverteidigern" und den Strafrechtsvertretern der Bundesrepublik Deutschland
Herr Graumann hat sich schon gerührt. Er meint:
"Der Zentralrat der Juden kritisierte das Urteil als "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften". Diese Rechtsprechung sei ein ein unerhörter und unsensibler Akt", erklärte Zentralratspräsident Dieter Graumann in Frankfurt am Main. Die Beschneidung neugeborener Jungen sei fester Bestandteil der jüdischen Religion und werde seit Jahrtausenden weltweit praktiziert."
also jetzt ist eine jahrtausendealte religiöse Praktik und (da Tradition alle als pro-Argument m.E. nicht ausreicht) auch ein medizinisch zu vertretender Eingrif, der millionenfach jedes Jahr ausgeführt wird auf einmal rechtswidrig - auch nicht schlecht.
FredSchaub schrieb: also jetzt ist eine jahrtausendealte religiöse Praktik und (da Tradition alle als pro-Argument m.E. nicht ausreicht) auch ein medizinisch zu vertretender Eingrif, der millionenfach jedes Jahr ausgeführt wird auf einmal rechtswidrig - auch nicht schlecht.
Einen 4-jährigen zu verstümmeln und das mit Religion zu verbinden... na ich weiß nicht.
Irgendwo sollte Religionsfreiheit dann auch enden.
Denn immerhin amputieren wir unseren 4 jährigen Kindern auch keine Arme und Beine und verharmlosen das, nur weil auf der Welt aus medizinischen Grünen erfolgreich Arme und Beine amputiert werden,
Aber vermutlich ist gegen Genitalienverstümmelung bei jungen afrikanischen Frauen auch nichts einzuwenden. Irgendwo gibt es bestimmt auch medizinische Eingriffe...
Aber vermutlich ist gegen Genitalienverstümmelung bei jungen afrikanischen Frauen auch nichts einzuwenden. Irgendwo gibt es bestimmt auch medizinische Eingriffe...
Äh ja. Es gibt feine Unterschiede zwischen den Genitalverstümmelungen bei Frauen, die um ein vielfaches schmerzhafter sind und bei schlechter Ausführung zu lebenslangen Schmerzen führen, unabhängig von den Einschränkungen, die ohnehin danach gegeben sind. Und unabhängig von den Hintergedanken, warum das gemacht wird.
Jedenfalls interessantes Thema. Im Judentum und im Islam eine seit Dutzenden Generationen verbreitete Tradition aufzugeben, wenn sie medizinisch nicht bedenklich, aber auch nicht notwendig ist. Puh.
Für mich bleibt die Frage, ab welchem Alter man sowas machen sollte. Kann ein Kind mit 4 Jahren das selbst entscheiden? Natürlich nicht. Und die Beschneidung ist endgültig. Ganz heikles Thema. Vllt in Deutschland dies wirklich auf ein höheres Alter heben? Sprich Mindestalter?!
Wozu dient die Vorhaut? Zum Thema "Kindswohl" steht hier geschrieben:
Schutzfunktion: Im Kleinkindalter schützt die verklebte Vorhaut die Eichel vor den Ausscheidungen in der Windel. Während des ganzen Lebens hält die Vorhaut die Eichel zart und feucht und schützt sie vor Trauma, Verletzungen, Umwelteinflüssen, Reibung und Austrocknung.
FredSchaub schrieb: also jetzt ist eine jahrtausendealte religiöse Praktik und (da Tradition alle als pro-Argument m.E. nicht ausreicht) auch ein medizinisch zu vertretender Eingrif, der millionenfach jedes Jahr ausgeführt wird auf einmal rechtswidrig - auch nicht schlecht.
Einen 4-jährigen zu verstümmeln und das mit Religion zu verbinden... na ich weiß nicht.
Irgendwo sollte Religionsfreiheit dann auch enden.
Denn immerhin amputieren wir unseren 4 jährigen Kindern auch keine Arme und Beine und verharmlosen das, nur weil auf der Welt aus medizinischen Grünen erfolgreich Arme und Beine amputiert werden,
Aber vermutlich ist gegen Genitalienverstümmelung bei jungen afrikanischen Frauen auch nichts einzuwenden. Irgendwo gibt es bestimmt auch medizinische Eingriffe...
moment, wir reden von einem medizinischen Eingriff, der vermutlich unter Vollnarkose und mit entsprechenden und auch kindgerechten Schmerzmitteln durchgeführt wurde, das ist etwas anderes als eine Verstümmelung wie etwa die weibliche Beschneidung.
Ffm60ziger schrieb: Wozu dient die Vorhaut? Zum Thema "Kindswohl" steht hier geschrieben:
Schutzfunktion: Im Kleinkindalter schützt die verklebte Vorhaut die Eichel vor den Ausscheidungen in der Windel. Während des ganzen Lebens hält die Vorhaut die Eichel zart und feucht und schützt sie vor Trauma, Verletzungen, Umwelteinflüssen, Reibung und Austrocknung.
FredSchaub schrieb: also jetzt ist eine jahrtausendealte religiöse Praktik und (da Tradition alle als pro-Argument m.E. nicht ausreicht) auch ein medizinisch zu vertretender Eingrif, der millionenfach jedes Jahr ausgeführt wird auf einmal rechtswidrig - auch nicht schlecht.
Einen 4-jährigen zu verstümmeln und das mit Religion zu verbinden... na ich weiß nicht.
Irgendwo sollte Religionsfreiheit dann auch enden.
Denn immerhin amputieren wir unseren 4 jährigen Kindern auch keine Arme und Beine und verharmlosen das, nur weil auf der Welt aus medizinischen Grünen erfolgreich Arme und Beine amputiert werden,
Aber vermutlich ist gegen Genitalienverstümmelung bei jungen afrikanischen Frauen auch nichts einzuwenden. Irgendwo gibt es bestimmt auch medizinische Eingriffe...
moment, wir reden von einem medizinischen Eingriff, der vermutlich unter Vollnarkose und mit entsprechenden und auch kindgerechten Schmerzmitteln durchgeführt wurde, das ist etwas anderes als eine Verstümmelung wie etwa die weibliche Beschneidung.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, werden Beschneidungen bei religiösen Zeremonien eben nicht unter Narkose durchgeführt. Aber selbst wenn doch, wie der 60er schön verlinkt hat, hat die Vorhaut definitiv einen medizinischen Sinn und eine Beschneidung ist eine Verstümmelung. Natürlich nicht mit den Beschneidungen von Mädchen zu vergleichen, aber die Vorhaut erfüllt nunmal einen Sinn und ich bin dagegen aus religiösen (oder wie bei den Amis ästhetischen) Gründen am Körper rumzuschnippeln. Zumindest so lange, wie der Patient diese Entscheidung nicht selbst treffen kann, also volljährig ist.
FredSchaub schrieb: also jetzt ist eine jahrtausendealte religiöse Praktik und (da Tradition alle als pro-Argument m.E. nicht ausreicht) auch ein medizinisch zu vertretender Eingrif, der millionenfach jedes Jahr ausgeführt wird auf einmal rechtswidrig - auch nicht schlecht.
Einen 4-jährigen zu verstümmeln und das mit Religion zu verbinden... na ich weiß nicht.
Irgendwo sollte Religionsfreiheit dann auch enden.
Denn immerhin amputieren wir unseren 4 jährigen Kindern auch keine Arme und Beine und verharmlosen das, nur weil auf der Welt aus medizinischen Grünen erfolgreich Arme und Beine amputiert werden,
Aber vermutlich ist gegen Genitalienverstümmelung bei jungen afrikanischen Frauen auch nichts einzuwenden. Irgendwo gibt es bestimmt auch medizinische Eingriffe...
moment, wir reden von einem medizinischen Eingriff, der vermutlich unter Vollnarkose und mit entsprechenden und auch kindgerechten Schmerzmitteln durchgeführt wurde, das ist etwas anderes als eine Verstümmelung wie etwa die weibliche Beschneidung.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, werden Beschneidungen bei religiösen Zeremonien eben nicht unter Narkose durchgeführt. Aber selbst wenn doch, wie der 60er schön verlinkt hat, hat die Vorhaut definitiv einen medizinischen Sinn und eine Beschneidung ist eine Verstümmelung. Natürlich nicht mit den Beschneidungen von Mädchen zu vergleichen, aber die Vorhaut erfüllt nunmal einen Sinn und ich bin dagegen aus religiösen (oder wie bei den Amis ästhetischen) Gründen am Körper rumzuschnippeln. Zumindest so lange, wie der Patient diese Entscheidung nicht selbst treffen kann, also volljährig ist.
in der Hinsicht gehe ich mit dir ja einer Meinung - wollte das nur zu einer "Verstümmelung" abgrenzen, das ganze wurde ja nicht irgendwo in einer Garage mit ner Scherbe ausgeführt.
Bei genauer Betrachtung,ist es natürlich eine Körperverletzung an einem wehrlosen Kind.Strafrechtlich ist das Urteil selbstverständlich in Ordnung.
Ich empfinde es schon als "Vergewaltigung", Kinder einer Religionsgemeinschaft zuzuführen. Dies sollen sie später frei und selbst entscheiden.Aber das ist nicht vergleichbar mit der Beschneidung und meine ureigenste Meinung,die ich nicht mal bei meinem eigenen Kind umgesetzt habe(aus Rücksicht auf den damals anders denkenden Partner)
Trotzdem frag ich mich, was den Richter geritten hat, ein solches Urteil zu fällen.
Beschneidungen sind doch harmlose und keine bedrohlichen Eingriffe. Oder?
Wenn sie so harmlos sind, wie ich vermute, hätte hier eine Vernachläßigung der Körperverletzung stattfinden müßen. Auch wenn es formalrechtlich von meinem Gefühl her nicht richtig ist, sollte hier die Körperverletzung (wohlgemerkt bei entsprechender Harmlosigkeit) im Interesse der Religionspraktiken vernachläßigt werden.
Mag sein, daß ich befangen bin, weil ich als Säugl.. aus medizin. Gründen beschnitten bin und dies persönlich als bessere Lösung empfinde.
Hygienegründe sprechen daneben klar für die beschnittenen "kleinen Freunde" !!
Von daher neige ich persönlich ganz pragmat.zu einer Lösung "pro Zulässigkeit der religiösen Beschneidung" ,-)
Ich denk des weiteren auch , daß dieses Urteil letztendlich eine Einzelfallentscheidung und ohne ernsthafte Auswirkungen bleiben wird.
Dirty-Harry schrieb: sollte hier die Körperverletzung (wohlgemerkt bei entsprechender Harmlosigkeit) im Interesse der Religionspraktiken vernachläßigt werden.
Keine Religionspraktik steht über den allgemeinen und unveräußerlichen Menschenrechten. Allein der Gedanke, ein Kind rein aus religiösen "Traditionen" zu beschneiden ist ein Tritt gegen die Würde des Menschen/Kindes.
Ich denk des weiteren auch , daß dieses Urteil letztendlich eine Einzelfallentscheidung und ohne ernsthafte Auswirkungen bleiben wird.
Was das jetzt bedeutet kann ich nicht einschätzen:
"Das LG Köln hat jetzt rechtskräftig entschieden: Sie sind verboten (religiös motivierte Beschneidungen an Kindern )
Wer sie vornimmt, macht sich strafbar, weder Elternrecht noch Religionsfreiheit rechtfertigen den Eingriff. Ein richtiges und mutiges Urteil, meint Prof. Holm Putzke."
Dirty-Harry schrieb: Bei genauer Betrachtung,ist es natürlich eine Körperverletzung an einem wehrlosen Kind.Strafrechtlich ist das Urteil selbstverständlich in Ordnung.
Ich empfinde es schon als "Vergewaltigung", Kinder einer Religionsgemeinschaft zuzuführen. Dies sollen sie später frei und selbst entscheiden.Aber das ist nicht vergleichbar mit der Beschneidung und meine ureigenste Meinung,die ich nicht mal bei meinem eigenen Kind umgesetzt habe(aus Rücksicht auf den damals anders denkenden Partner)
Trotzdem frag ich mich, was den Richter geritten hat, ein solches Urteil zu fällen.
Beschneidungen sind doch harmlose und keine bedrohlichen Eingriffe. Oder?
Wenn sie so harmlos sind, wie ich vermute, hätte hier eine Vernachläßigung der Körperverletzung stattfinden müßen. Auch wenn es formalrechtlich von meinem Gefühl her nicht richtig ist, sollte hier die Körperverletzung (wohlgemerkt bei entsprechender Harmlosigkeit) im Interesse der Religionspraktiken vernachläßigt werden.
Mag sein, daß ich befangen bin, weil ich als Säugl.. aus medizin. Gründen beschnitten bin und dies persönlich als bessere Lösung empfinde.
Hygienegründe sprechen daneben klar für die beschnittenen "kleinen Freunde" !!
Von daher neige ich persönlich ganz pragmat.zu einer Lösung "pro Zulässigkeit der religiösen Beschneidung" ,-)
Ich denk des weiteren auch , daß dieses Urteil letztendlich eine Einzelfallentscheidung und ohne ernsthafte Auswirkungen bleiben wird.
Eine leichte Ohrfeige reicht nach unserem Strafrecht als Körperverletzung aus. Insoweit ist die Diskussion, ob eine Entfernung der Vorhaut mit einem Skalpell KV ist, völlig müßig. Ebensowenig kennt das deutsche Strafrecht keinen Rechtfertigungstatbestand "religiöse Praxis" für eine Körperverletzung. Was möglich ist, ist die Einwilligung. Diese setzt die unbeeinflusste Entscheidung voraus, diese ist erst ab 18 Jahren gegeben.
Sie sind verboten.
Wer sie vornimmt, macht sich strafbar, weder Elternrecht noch Religionsfreiheit rechtfertigen den Eingriff.
Ein richtiges und mutiges Urteil, meint Holm Putzke.
(Prof. Dr. Holm Putzke LL.M. ist Professor für Strafrecht an der Universität Passau)
Der Vorfall:
Der angeklagte Kölner Arzt, selbst frommer Muslim, hatte an einem vierjährigen Jungen auf Wunsch der islamischen Eltern und fachlich einwandfrei eine Beschneidung vorgenommen.
Eine medizinische Indikation lag dabei nicht vor.
Zwei Tage später kam es – was nicht ungewöhnlich ist – zu Nachblutungen.
Die Mutter brachte den Jungen in die Kindernotaufnahme der Universitätsklinik Köln, wo die Blutungen gestillt werden konnten.
Allerdings erteilt LG Köln,
Freispruch trotz Rechtswidrigkeit
Obwohl das LG das Verhalten des Beschneiders klar als rechtswidrig einstufte, sprach es ihn frei. Die Kölner Richter attestierten ihm einen unvermeidbaren Verbotsirrtum nach § 17 S. 1 StGB.
Der Arzt sei davon ausgegangen, dass ihm die Beschneidung aus religiösen Gründen gestattet sei, er also rechtmäßig handele. Dieser Irrtum sei unvermeidbar gewesen, da zum Zeitpunkt des Urteils die Rechtslage unklar gewesen sei.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wegweisendes-urteil-religioese-beschneidungen-von-jungen-verboten/
Jetzt kommt es natürlich wieder mal zum Steit zwischen "Religionsfreiheitsverteidigern" und den Strafrechtsvertretern der Bundesrepublik Deutschland
Herr Graumann hat sich schon gerührt. Er meint:
"Der Zentralrat der Juden kritisierte das Urteil als "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften". Diese Rechtsprechung sei ein ein unerhörter und unsensibler Akt", erklärte Zentralratspräsident Dieter Graumann in Frankfurt am Main. Die Beschneidung neugeborener Jungen sei fester Bestandteil der jüdischen Religion und werde seit Jahrtausenden weltweit praktiziert."
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Religioes-motivierte-Beschneidung-von-Jungen-ist-Straftat-1816514717
Einen 4-jährigen zu verstümmeln und das mit Religion zu verbinden... na ich weiß nicht.
Irgendwo sollte Religionsfreiheit dann auch enden.
Denn immerhin amputieren wir unseren 4 jährigen Kindern auch keine Arme und Beine und verharmlosen das, nur weil auf der Welt aus medizinischen Grünen erfolgreich Arme und Beine amputiert werden,
Aber vermutlich ist gegen Genitalienverstümmelung bei jungen afrikanischen Frauen auch nichts einzuwenden. Irgendwo gibt es bestimmt auch medizinische Eingriffe...
Äh ja. Es gibt feine Unterschiede zwischen den Genitalverstümmelungen bei Frauen, die um ein vielfaches schmerzhafter sind und bei schlechter Ausführung zu lebenslangen Schmerzen führen, unabhängig von den Einschränkungen, die ohnehin danach gegeben sind. Und unabhängig von den Hintergedanken, warum das gemacht wird.
Jedenfalls interessantes Thema. Im Judentum und im Islam eine seit Dutzenden Generationen verbreitete Tradition aufzugeben, wenn sie medizinisch nicht bedenklich, aber auch nicht notwendig ist. Puh.
Für mich bleibt die Frage, ab welchem Alter man sowas machen sollte. Kann ein Kind mit 4 Jahren das selbst entscheiden? Natürlich nicht. Und die Beschneidung ist endgültig. Ganz heikles Thema. Vllt in Deutschland dies wirklich auf ein höheres Alter heben? Sprich Mindestalter?!
Zum Thema "Kindswohl" steht hier geschrieben:
Schutzfunktion:
Im Kleinkindalter schützt die verklebte Vorhaut die Eichel vor den Ausscheidungen in der Windel.
Während des ganzen Lebens hält die Vorhaut die Eichel zart und feucht und schützt sie vor Trauma, Verletzungen, Umwelteinflüssen, Reibung und Austrocknung.
http://www.phimose-info.de/kostbare-huelle-die-geheimnisse-der-vorhaut/wozu-dient-die-vorhaut.php
moment, wir reden von einem medizinischen Eingriff, der vermutlich unter Vollnarkose und mit entsprechenden und auch kindgerechten Schmerzmitteln durchgeführt wurde, das ist etwas anderes als eine Verstümmelung wie etwa die weibliche Beschneidung.
Und endet ab und zu in Reissverschlüssen....
Ja. Ein Hort für Entzündungen, Bakterien, Pilze etc.
Die Vor- und Nachteile halten sich da die Waage. Natürlich ist definitiv nur die unbeschnitte Form. Die von Gott gegebene.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, werden Beschneidungen bei religiösen Zeremonien eben nicht unter Narkose durchgeführt. Aber selbst wenn doch, wie der 60er schön verlinkt hat, hat die Vorhaut definitiv einen medizinischen Sinn und eine Beschneidung ist eine Verstümmelung.
Natürlich nicht mit den Beschneidungen von Mädchen zu vergleichen, aber die Vorhaut erfüllt nunmal einen Sinn und ich bin dagegen aus religiösen (oder wie bei den Amis ästhetischen) Gründen am Körper rumzuschnippeln. Zumindest so lange, wie der Patient diese Entscheidung nicht selbst treffen kann, also volljährig ist.
in der Hinsicht gehe ich mit dir ja einer Meinung - wollte das nur zu einer "Verstümmelung" abgrenzen, das ganze wurde ja nicht irgendwo in einer Garage mit ner Scherbe ausgeführt.
Waschen, immer mal wieder hilft sicher
So oder so notwendig oder ?
naja es lassen sich Argumente pro und contra einer medizinisch notwendigen Beschneidung finden - das ist aber auch nicht das eigentliche Theme hier.
Ich empfinde es schon als "Vergewaltigung", Kinder einer Religionsgemeinschaft zuzuführen. Dies sollen sie später frei und selbst entscheiden.Aber das ist nicht vergleichbar mit der Beschneidung und meine ureigenste Meinung,die ich nicht mal bei meinem eigenen Kind umgesetzt habe(aus Rücksicht auf den damals anders denkenden Partner)
Trotzdem frag ich mich, was den Richter geritten hat, ein solches Urteil zu fällen.
Beschneidungen sind doch harmlose und keine bedrohlichen Eingriffe. Oder?
Wenn sie so harmlos sind, wie ich vermute, hätte hier eine Vernachläßigung der Körperverletzung stattfinden müßen. Auch wenn es formalrechtlich von meinem Gefühl her nicht richtig ist, sollte hier die Körperverletzung (wohlgemerkt bei entsprechender Harmlosigkeit) im Interesse der Religionspraktiken vernachläßigt werden.
Mag sein, daß ich befangen bin, weil ich als Säugl.. aus medizin. Gründen beschnitten bin und dies persönlich als bessere Lösung empfinde.
Hygienegründe sprechen daneben klar für die beschnittenen "kleinen Freunde" !!
Von daher neige ich persönlich ganz pragmat.zu einer Lösung "pro Zulässigkeit der religiösen Beschneidung" ,-)
Ich denk des weiteren auch , daß dieses Urteil letztendlich eine Einzelfallentscheidung und ohne ernsthafte Auswirkungen bleiben wird.
Ja ich weiß,es wird aber gerne "damit" mit argumentiert.
ich persönlich würde auch damit argumentieren
Keine Religionspraktik steht über den allgemeinen und unveräußerlichen Menschenrechten. Allein der Gedanke, ein Kind rein aus religiösen "Traditionen" zu beschneiden ist ein Tritt gegen die Würde des Menschen/Kindes.
Was das jetzt bedeutet kann ich nicht einschätzen:
"Das LG Köln hat jetzt rechtskräftig entschieden:
Sie sind verboten (religiös motivierte Beschneidungen an Kindern )
Wer sie vornimmt, macht sich strafbar, weder Elternrecht noch Religionsfreiheit rechtfertigen den Eingriff. Ein richtiges und mutiges Urteil, meint Prof. Holm Putzke."
Schließe ich mich an. Ein Sieg für die Männerwelt !
Niemand hat an uns rum zu schnippeln ohne uns zu fragen.
Basta !!!
Eine leichte Ohrfeige reicht nach unserem Strafrecht als Körperverletzung aus. Insoweit ist die Diskussion, ob eine Entfernung der Vorhaut mit einem Skalpell KV ist, völlig müßig. Ebensowenig kennt das deutsche Strafrecht keinen Rechtfertigungstatbestand "religiöse Praxis" für eine Körperverletzung.
Was möglich ist, ist die Einwilligung. Diese setzt die unbeeinflusste Entscheidung voraus, diese ist erst ab 18 Jahren gegeben.