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Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

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adler1807 schrieb:


Keine Religionspraktik steht über den allgemeinen und unveräußerlichen Menschenrechten.



Freie Auslebung der Religion und ihrer Praktiken ist ein Menschenrecht. Die körperliche Unversehrheit ist ein Menschenrecht.

Abwägen von Menschenrechten gegeneinander ist kompliziert.
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Dirty-Harry schrieb:
Bei genauer Betrachtung,ist es natürlich eine Körperverletzung an einem wehrlosen Kind.Strafrechtlich ist das Urteil selbstverständlich in Ordnung.

Ich empfinde es schon als "Vergewaltigung", Kinder einer Religionsgemeinschaft zuzuführen. Dies sollen sie später frei und selbst entscheiden.Aber das ist nicht vergleichbar mit der Beschneidung und meine ureigenste Meinung,die ich nicht mal bei meinem eigenen Kind umgesetzt habe(aus Rücksicht auf den damals anders denkenden Partner)


Trotzdem frag ich mich, was den Richter geritten hat, ein solches Urteil zu fällen.

Beschneidungen sind doch harmlose und keine bedrohlichen Eingriffe. Oder?

Wenn sie so harmlos sind, wie ich vermute, hätte hier eine Vernachläßigung der Körperverletzung  stattfinden müßen. Auch wenn es formalrechtlich von meinem Gefühl her nicht richtig ist, sollte hier die Körperverletzung (wohlgemerkt bei entsprechender Harmlosigkeit) im Interesse der Religionspraktiken vernachläßigt werden.

Mag sein, daß ich befangen bin, weil ich als Säugl.. aus medizin. Gründen beschnitten bin und dies persönlich als bessere Lösung empfinde.

Hygienegründe sprechen daneben klar für die beschnittenen "kleinen Freunde" !!

Von daher neige ich persönlich ganz pragmat.zu einer Lösung "pro Zulässigkeit der religiösen Beschneidung" ,-)

Ich denk des weiteren auch , daß dieses  Urteil letztendlich eine Einzelfallentscheidung und ohne ernsthafte Auswirkungen bleiben wird.


Dann ist es auch ein Verbrechen für Kinder eine Mitgliedschaft bei der Eintracht zu machen und sie in SGE Stramplern rumlaufe zu lasse  
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SGE_Werner schrieb:
adler1807 schrieb:


Keine Religionspraktik steht über den allgemeinen und unveräußerlichen Menschenrechten.



Freie Auslebung der Religion und ihrer Praktiken ist ein Menschenrecht. Die körperliche Unversehrheit ist ein Menschenrecht.

Abwägen von Menschenrechten gegeneinander ist kompliziert.

Das Kupieren von Hunde Ohren und Rute ist schon seit einigen Jahren in Deutschland verboten...weil halt Tierquälerei und so...
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Praeriehund82 schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Bei genauer Betrachtung,ist es natürlich eine Körperverletzung an einem wehrlosen Kind.Strafrechtlich ist das Urteil selbstverständlich in Ordnung.

Ich empfinde es schon als "Vergewaltigung", Kinder einer Religionsgemeinschaft zuzuführen. Dies sollen sie später frei und selbst entscheiden.Aber das ist nicht vergleichbar mit der Beschneidung und meine ureigenste Meinung,die ich nicht mal bei meinem eigenen Kind umgesetzt habe(aus Rücksicht auf den damals anders denkenden Partner)


Trotzdem frag ich mich, was den Richter geritten hat, ein solches Urteil zu fällen.

Beschneidungen sind doch harmlose und keine bedrohlichen Eingriffe. Oder?

Wenn sie so harmlos sind, wie ich vermute, hätte hier eine Vernachläßigung der Körperverletzung  stattfinden müßen. Auch wenn es formalrechtlich von meinem Gefühl her nicht richtig ist, sollte hier die Körperverletzung (wohlgemerkt bei entsprechender Harmlosigkeit) im Interesse der Religionspraktiken vernachläßigt werden.

Mag sein, daß ich befangen bin, weil ich als Säugl.. aus medizin. Gründen beschnitten bin und dies persönlich als bessere Lösung empfinde.

Hygienegründe sprechen daneben klar für die beschnittenen "kleinen Freunde" !!

Von daher neige ich persönlich ganz pragmat.zu einer Lösung "pro Zulässigkeit der religiösen Beschneidung" ,-)

Ich denk des weiteren auch , daß dieses  Urteil letztendlich eine Einzelfallentscheidung und ohne ernsthafte Auswirkungen bleiben wird.


Dann ist es auch ein Verbrechen für Kinder eine Mitgliedschaft bei der Eintracht zu machen und sie in SGE Stramplern rumlaufe zu lasse    


Na ja. Irgendwie hat man ja in bestimmten Fällen auch die Pflicht die kerle net auf die schiefe Bahn kommen zu lassen. ,-)

Manchmal genügt da auch ein "gutes Vorbild in der Familie"   Ich hab und hätte meinen Sohn auch da nicht angemeldet,er hat den Weg(Gott seis gelobt und getrommelt )auch so zum richtigen Verein gefunden.

Aber putzig find ich es trotzdem ,wenn ein stolzer Vater ihn gleich anmeldet. Des is irgendwie ganz was anneres und nett vergleichbar ,-)
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Brady schrieb:
SGE_Werner schrieb:
adler1807 schrieb:


Keine Religionspraktik steht über den allgemeinen und unveräußerlichen Menschenrechten.



Freie Auslebung der Religion und ihrer Praktiken ist ein Menschenrecht. Die körperliche Unversehrheit ist ein Menschenrecht.

Abwägen von Menschenrechten gegeneinander ist kompliziert.

Das Kupieren von Hunde Ohren und Rute ist schon seit einigen Jahren in Deutschland verboten...weil halt Tierquälerei und so...


Schächten aus religiösen Gründen ist aber leider immernoch erlaubt. Das wird dann aber OT

Mir widerstrebt es einfach an einem Kind rumschnippeln zu lassen und das mit Religion oder Tradition zu rechtfertigen.
Wenn das Kind mündig ist kann es das gerne selbst entscheiden.
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Ich fand den Vorschlag hier nicht schlecht das ab einem gewissen Alter das Kind selbst entscheiden sollte ob es einer Religionsgemeinschaft Beitritt, sich beschneiden lässt usw.

Halte generell nichts davon Kinder so zu manipulieren wie man es gerne hätte. Man sollte sie fördern und erkennen was Ihnen Spass macht.
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Brady schrieb:
SGE_Werner schrieb:
adler1807 schrieb:


Keine Religionspraktik steht über den allgemeinen und unveräußerlichen Menschenrechten.



Freie Auslebung der Religion und ihrer Praktiken ist ein Menschenrecht. Die körperliche Unversehrheit ist ein Menschenrecht.

Abwägen von Menschenrechten gegeneinander ist kompliziert.

Das Kupieren von Hunde Ohren und Rute ist schon seit einigen Jahren in Deutschland verboten...weil halt Tierquälerei und so...


Das wäre aber nur "Sachbeschädigung" oder?
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Brady schrieb:
SGE_Werner schrieb:
adler1807 schrieb:


Keine Religionspraktik steht über den allgemeinen und unveräußerlichen Menschenrechten.



Freie Auslebung der Religion und ihrer Praktiken ist ein Menschenrecht. Die körperliche Unversehrheit ist ein Menschenrecht.

Abwägen von Menschenrechten gegeneinander ist kompliziert.

Das Kupieren von Hunde Ohren und Rute ist schon seit einigen Jahren in Deutschland verboten...weil halt Tierquälerei und so...


Glaube bei manchen Hunden wie z.B Dobermann ist es erlaubt den Schwanz zu kupieren, weil das Ding sehr brüchig ist und er vor Freude es ja überall gegenhaut bis es blutet. Ist dann halt medizinisch notwendig. Genauso bei manchen Jagdhunden.

Aber viele machen es halt nur weil sie finden das es geiler und gefährlicher aussieht. Den Besitzern gehören in diesem Fall selber die Ohren und der Schwanz kupiert !
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Taunusabbel schrieb:
Brady schrieb:
SGE_Werner schrieb:
adler1807 schrieb:


Keine Religionspraktik steht über den allgemeinen und unveräußerlichen Menschenrechten.



Freie Auslebung der Religion und ihrer Praktiken ist ein Menschenrecht. Die körperliche Unversehrheit ist ein Menschenrecht.

Abwägen von Menschenrechten gegeneinander ist kompliziert.

Das Kupieren von Hunde Ohren und Rute ist schon seit einigen Jahren in Deutschland verboten...weil halt Tierquälerei und so...


Schächten aus religiösen Gründen ist aber leider immernoch erlaubt. Das wird dann aber OT

Mir widerstrebt es einfach an einem Kind rumschnippeln zu lassen und das mit Religion oder Tradition zu rechtfertigen.
Wenn das Kind mündig ist kann es das gerne selbst entscheiden.


Grundsätzlich o.k. was du sagst.

Aber läßt sich ein mündiger Mensch (also in entsprechendem Alter) tatsächlich mal eben so an seinem liebsten Teil rumschnippeln.

Das ist später doch wesentlich schmerzhafter als bei einem Säugl..

wird dies aus religiösen Gründen tatsächlich noch im fortgeschrittenen Alter (ich hab wieder mal wirklich keine Ahnung) .aber dann so richtig schmerzhaft, gemacht ?

Aua. :neutral-face  
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Dirty-Harry schrieb:

Das ist später doch wesentlich schmerzhafter als bei einem Säugl..

Ist das so? Ist das wirklich so?
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3zu7 schrieb:
Spontan sage ich "endlich".


Da geh ich mit. Wer meint er braucht das darf muß es halt später machen.
Gleiches gilt übrigens für das Tunken kleiner Babys in kalte Kirchensteinbecken.
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Praeriehund82 schrieb:
Brady schrieb:
SGE_Werner schrieb:
adler1807 schrieb:


Keine Religionspraktik steht über den allgemeinen und unveräußerlichen Menschenrechten.



Freie Auslebung der Religion und ihrer Praktiken ist ein Menschenrecht. Die körperliche Unversehrheit ist ein Menschenrecht.

Abwägen von Menschenrechten gegeneinander ist kompliziert.

Das Kupieren von Hunde Ohren und Rute ist schon seit einigen Jahren in Deutschland verboten...weil halt Tierquälerei und so...


Glaube bei manchen Hunden wie z.B Dobermann ist es erlaubt den Schwanz zu kupieren, weil das Ding sehr brüchig ist und er vor Freude es ja überall gegenhaut bis es blutet. Ist dann halt medizinisch notwendig. Genauso bei manchen Jagdhunden.

Aber viele machen es halt nur weil sie finden das es geiler und gefährlicher aussieht. Den Besitzern gehören in diesem Fall selber die Ohren und der Schwanz kupiert !


Also wen du das bei deinem eigenen Hund machst, ist es Tierquälerei.
Sachbeschädigung ist, wenn du das beim Hund deines Nachbar machst, obwohl da dann eigentlich beides zusammen kommt.


Zum eigentlichen,
Schweres Thema, eigentlich denke ich mir, Relegionsfreiheit ist wichtig, andererseits halte ich von so Geschichten wie Beschneidung und Schächten nichts.

Das erste ist etwas, wo der Betroffene mit entscheiden müsste und da ist eigentlich erst ab einem Alter von 16-18 Jahren richtig möglich.

Das zweite ist einfach nur unnötiges quälen von Tieren.
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Brady schrieb:
Dirty-Harry schrieb:

Das ist später doch wesentlich schmerzhafter als bei einem Säugl..

Ist das so? Ist das wirklich so?


Ich erinnere mich nicht mehr an diese früheste Zeit und kann dir nicht sagen, wie schmerzhaft ich damals empfunden habe(bin ehrlich gesagt auch froh über diesen Umstand)

Ich hab zumindest einige mal gehört(frag mich wo und wann... es waren in meinem Fall aber keine Reiligionsvertreter)daß der entsprechend noch kl. Schnitt bei der dann noch sehr weichen Haut.........
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giordani schrieb:

Gleiches gilt übrigens für das Tunken kleiner Babys in kalte Kirchensteinbecken.


Das wollte ich auch noch schreiben, bin aber gerade genug damit beschäftigt die islamische und jüdische Welt gegen mich aufzubrigen...  
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3zu7 schrieb:
giordani schrieb:

Gleiches gilt übrigens für das Tunken kleiner Babys in kalte Kirchensteinbecken.


Das wollte ich auch noch schreiben, bin aber gerade genug damit beschäftigt die islamische und jüdische Welt gegen mich aufzubrigen...    

Ich glaub...bei dem Thema übernehm ich dann für dich...
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3zu7 schrieb:
giordani schrieb:

Gleiches gilt übrigens für das Tunken kleiner Babys in kalte Kirchensteinbecken.


Das wollte ich auch noch schreiben, bin aber gerade genug damit beschäftigt die islamische und jüdische Welt gegen mich aufzubrigen...    


Religionen haben alle komische imaginäre Freunde
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giordani schrieb:
3zu7 schrieb:
Spontan sage ich "endlich".


Da geh ich mit. Wer meint er braucht das darf muß es halt später machen.
Gleiches gilt übrigens für das Tunken kleiner Babys in kalte Kirchensteinbecken.


Dieser Vergleich ist dann doch relativ gewagt.

Das Kind wird bei der Taufe schließlich nicht minutenlang in ein Wasserbecken getunkt,  sondern man lässt ein wenig Wasser über die Stirn laufen.

Der Säugling trägt weder einen körperlichen noch einen seelischen Schaden davon. Aber das hat sich ja mittlerweile eingebürgert, dass bei einer Diskussion über den Islam  zwangsläufig der Hinweis auf irgendwas kirchliches kommen muss und umgekehrt, bzw. generell etwas damit verharmlost wird, dass man mit dem Finger auf jemanden anderen zeigt. Ein Problem klar anzusprechen ist heute wohl nicht mehr möglich.
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Mal abwartwen wie lange es dauert, bis Gauck fragt gehört "Sie ( die Vorhaut)" zu Deutschland.
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stefank schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Bei genauer Betrachtung,ist es natürlich eine Körperverletzung an einem wehrlosen Kind.Strafrechtlich ist das Urteil selbstverständlich in Ordnung.

Ich empfinde es schon als "Vergewaltigung", Kinder einer Religionsgemeinschaft zuzuführen. Dies sollen sie später frei und selbst entscheiden.Aber das ist nicht vergleichbar mit der Beschneidung und meine ureigenste Meinung,die ich nicht mal bei meinem eigenen Kind umgesetzt habe(aus Rücksicht auf den damals anders denkenden Partner)

Trotzdem frag ich mich, was den Richter geritten hat, ein solches Urteil zu fällen.

Beschneidungen sind doch harmlose und keine bedrohlichen Eingriffe. Oder?

Wenn sie so harmlos sind, wie ich vermute, hätte hier eine Vernachläßigung der Körperverletzung  stattfinden müßen. Auch wenn es formalrechtlich von meinem Gefühl her nicht richtig ist, sollte hier die Körperverletzung (wohlgemerkt bei entsprechender Harmlosigkeit) im Interesse der Religionspraktiken vernachläßigt werden.

Mag sein, daß ich befangen bin, weil ich als Säugl.. aus medizin. Gründen beschnitten bin und dies persönlich als bessere Lösung empfinde.

Hygienegründe sprechen daneben klar für die beschnittenen "kleinen Freunde" !!

Von daher neige ich persönlich ganz pragmat.zu einer Lösung "pro Zulässigkeit der religiösen Beschneidung" ,-)

Ich denk des weiteren auch , daß dieses  Urteil letztendlich eine Einzelfallentscheidung und ohne ernsthafte Auswirkungen bleiben wird.


Eine leichte Ohrfeige reicht nach unserem Strafrecht als Körperverletzung aus. Insoweit ist die Diskussion, ob eine Entfernung der Vorhaut mit einem Skalpell KV ist, völlig müßig. Ebensowenig kennt das deutsche Strafrecht keinen Rechtfertigungstatbestand "religiöse Praxis" für eine Körperverletzung.
Was möglich ist, ist die Einwilligung. Diese setzt die unbeeinflusste Entscheidung voraus, diese ist erst ab 18 Jahren gegeben.

Das sehe ich anders. Selbstverständlich können die Eltern für ihr Kind einwilligen, wenn und soweit das Kind nicht die notwendige Einsichtsfähihkeit hat. Sonst wäre ja jeder ärztliche Heileingriff bei Kindern strafbar.

Kasus knaxus ist m.E. die mögliche Sittenwidrigkeit der Einwilligung nach 228 StGB. Hier kann man durchaus eine andere Ansicht als die vom LG Köln wohl vertretene bevorzugen.

Das ist aber jetzt aus der Hüfte geschossen, kenne die Urteilsgründe nicht.
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Ffm60ziger schrieb:
Mal abwartwen wie lange es dauert, bis Gauck fragt gehört "Sie ( die Vorhaut)" zu Deutschland.  


Ich freu mich auf die zahlreichen Kommentare ,die in den nächsten Tagen  in den Zeitungen erscheinen. Leserbriefe wird es dann natürlich auch geben.

Mal sehen , wann der obligat. Ted in einschlägigen Tv Kanalen kommt: "Ist das Urteil richtig?"

Karl mei Drobbe


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