Ffm60ziger schrieb: Mal abwartwen wie lange es dauert, bis Gauck fragt gehört "Sie ( die Vorhaut)" zu Deutschland.
Ich freu mich auf die zahlreichen Kommentare ,die in den nächsten Tagen in den Zeitungen erscheinen. Leserbriefe wird es dann natürlich auch geben.
Mal sehen , wann der obligat. Ted in einschlägigen Tv Kanalen kommt: "Ist das Urteil richtig?"
Karl mei Drobbe
Graumann hat sich ja schon zu Wort gemeldet
u.a. Der Zentralrat fordere den Bundestag auf, Rechtssicherheit zu schaffen. Der Zentralrat der Muslime teilte mit, zunächst die Urteilsbegründung prüfen zu wollen.
Ich schätze das spätestes am Freitag einen "Brennpunkt" geben wird
Knifflige Geschichte: zuerst einmal liegt unstreitig eine Körperverletzung vor - wie bei so ziemlich jedem ärztlichen Eingriff übrigens. Die Frage wäre dann, ob ein Rechtfertigungsgrund greift und da wirds dann auch schon komplizierter. Am Ende läuft es darauf hinaus, wie weit Religion geht und wer darüber urteilen darf. Kann also ein Unkundiger religiöse "Gebräuche" interpretieren? Auch wenns nicht so 100%ig passt, finde ich das Beispiel mit dem Schächten gar nicht so weit hergeholt. Letztlich ist das wohl auch eine Regel, die anno dazumal der Hygiene diente und es stellt sich die Frage, ob das nicht längst überkommen ist, weil es heute andere Möglichkeiten gibt (Körperpflege beim Jungen, Betäubung statt Schnitt durch die Luftröhre beim Tier). Wenn wir uns dazu durchringen würden, die Deutungshoheit dem Richter zuzugestehen und damit die freie Religionsausübung auf seinen Urbestand zu reduzieren bzw. zurück zu drängen, würde sich dann aber die Frage anschließen, ob die hiesige Handhabe denn schonender ist, zum Beispiel also, ob die Kuh durch den Kehlschnitt und das Ausbluten nicht ebenso schnell und schmerzfrei getötet wird wie durch das Bolzenschussgerät. Und wer will das beurteilen?
Ffm60ziger schrieb: Mal abwartwen wie lange es dauert, bis Gauck fragt gehört "Sie ( die Vorhaut)" zu Deutschland.
Ich freu mich auf die zahlreichen Kommentare ,die in den nächsten Tagen in den Zeitungen erscheinen. Leserbriefe wird es dann natürlich auch geben.
Mal sehen , wann der obligat. Ted in einschlägigen Tv Kanalen kommt: "Ist das Urteil richtig?"
Karl mei Drobbe
Graumann hat sich ja schon zu Wort gemeldet
u.a. Der Zentralrat fordere den Bundestag auf, Rechtssicherheit zu schaffen. Der Zentralrat der Muslime teilte mit, zunächst die Urteilsbegründung prüfen zu wollen.
Ich schätze das spätestes am Freitag einen "Brennpunkt" geben wird
Was soll da deine Aussage? Warum solls da ein "Brennpunkt" geben?
Dirty-Harry schrieb: Bei genauer Betrachtung,ist es natürlich eine Körperverletzung an einem wehrlosen Kind.Strafrechtlich ist das Urteil selbstverständlich in Ordnung.
Ich empfinde es schon als "Vergewaltigung", Kinder einer Religionsgemeinschaft zuzuführen. Dies sollen sie später frei und selbst entscheiden.Aber das ist nicht vergleichbar mit der Beschneidung und meine ureigenste Meinung,die ich nicht mal bei meinem eigenen Kind umgesetzt habe(aus Rücksicht auf den damals anders denkenden Partner)
Trotzdem frag ich mich, was den Richter geritten hat, ein solches Urteil zu fällen.
Beschneidungen sind doch harmlose und keine bedrohlichen Eingriffe. Oder?
Wenn sie so harmlos sind, wie ich vermute, hätte hier eine Vernachläßigung der Körperverletzung stattfinden müßen. Auch wenn es formalrechtlich von meinem Gefühl her nicht richtig ist, sollte hier die Körperverletzung (wohlgemerkt bei entsprechender Harmlosigkeit) im Interesse der Religionspraktiken vernachläßigt werden.
Mag sein, daß ich befangen bin, weil ich als Säugl.. aus medizin. Gründen beschnitten bin und dies persönlich als bessere Lösung empfinde.
Hygienegründe sprechen daneben klar für die beschnittenen "kleinen Freunde" !!
Von daher neige ich persönlich ganz pragmat.zu einer Lösung "pro Zulässigkeit der religiösen Beschneidung" ,-)
Ich denk des weiteren auch , daß dieses Urteil letztendlich eine Einzelfallentscheidung und ohne ernsthafte Auswirkungen bleiben wird.
Eine leichte Ohrfeige reicht nach unserem Strafrecht als Körperverletzung aus. Insoweit ist die Diskussion, ob eine Entfernung der Vorhaut mit einem Skalpell KV ist, völlig müßig. Ebensowenig kennt das deutsche Strafrecht keinen Rechtfertigungstatbestand "religiöse Praxis" für eine Körperverletzung. Was möglich ist, ist die Einwilligung. Diese setzt die unbeeinflusste Entscheidung voraus, diese ist erst ab 18 Jahren gegeben.
Danke. Rein rechtlich hab ich es so in etwa auch vermutet und eingeschätzt.
aber jetzt stell ich mal aus verschiedenen Gründen hier im Ergebnis die Religion über sonstige Erwägungen und nicht mal Du findest Argumente
Schade.
selbst Die weiblichen Pflegekräfte in den Altenheimen wären dir dankbar gewesen. Spätestens dann ist der unbeschnittene Penis für alle Beteiligten weniger erfreulich. Auch nicht für den so doch noch mal kontaktierten älteren Herrn(auch wenn er sich dies evtl. ganz anders vorstellt)
Aber wenn selbst die religionsfreundlichen Anwälte so argumentieren, bin ich jetzt aber erst recht gespannt, welches Reflexwirkungen und Wellen dieses Urteil nach sich zieht
Ffm60ziger schrieb: Mal abwartwen wie lange es dauert, bis Gauck fragt gehört "Sie ( die Vorhaut)" zu Deutschland.
Ich freu mich auf die zahlreichen Kommentare ,die in den nächsten Tagen in den Zeitungen erscheinen. Leserbriefe wird es dann natürlich auch geben.
Mal sehen , wann der obligat. Ted in einschlägigen Tv Kanalen kommt: "Ist das Urteil richtig?"
Karl mei Drobbe
Graumann hat sich ja schon zu Wort gemeldet
u.a. Der Zentralrat fordere den Bundestag auf, Rechtssicherheit zu schaffen. Der Zentralrat der Muslime teilte mit, zunächst die Urteilsbegründung prüfen zu wollen.
Ich schätze das spätestes am Freitag einen "Brennpunkt" geben wird
Was soll da deine Aussage? Warum solls da ein "Brennpunkt" geben?
Ich versteh dieses Urteil nicht unbedingt.
Das mit dem "Brennpunkt " habe ich bewusst überspitzt. Das mit dem Urteil musst du selbst mal durchlesen.
Naja, Urteil hin Sinnhaftigkeit her. Es wird trotzdem gemacht werden. Ob legal im Ausland oder illegal in Deutschland. Ich weiß aus Erzählungen von Freunden, dass die Beschneidung meistens während des "Heimaturlaubs" gemacht wurde. In den letzten Jahren aber vermehrt auch in Deutschland. Jetzt wird der Trend sich wohl wieder umkehren.
Oder aber die Diagnose "Vorhautverengung" bei Kleinkindern wird zum (Kranken-) Kassenschlager...
adler1807 schrieb: Dieser Vergleich ist dann doch relativ gewagt. Das Kind wird bei der Taufe schließlich nicht minutenlang in ein Wasserbecken getunkt, sondern man lässt ein wenig Wasser über die Stirn laufen.
Dieser Vergleich dreht sich darum das Kleinkinder schlicht und ergreifend nicht, durch welche Riten auch immer, in irgendwelchen Religionsgemeinschaften zwangsweise aufgenommen gehören
adler1807 schrieb: Ein Problem klar anzusprechen ist heute wohl nicht mehr möglich.
Doch. Tue ich ja gerade. Scheint dir aber nicht recht zu sein wenn Atheisten sich zu Wort melden.
Schade, dass selbst ein eigentlich interessantes Thema hier aktuell offenbar nicht mal über ein paar Seiten auf erträglichem Niveau diskutiert werden kann.
Schade, dass selbst ein eigentlich interessantes Thema hier aktuell offenbar nicht mal über ein paar Seiten auf erträglichem Niveau diskutiert werden kann.
Misanthrop
Danke, dass du differenziert genug gehandelt und nicht nur meine (zugegebenermaßen teilweise echt unangebrachten) Posts, sondern auch andere unangebrachte mit rausgenommen hast.
Muslime rügen Beschneidungsurteil als Eingriff in Religion
Stuttgart (dpa) - Die Religionsgemeinschaft des Islam hat nach dem Urteil zur Strafbarkeit von Beschneidungen von Jungen vor der Kriminalisierung von Eltern und Ärzten gewarnt. Das sei ein harmloser Eingriff mit tausende Jahre alter Tradition und hohem Symbolwert, sagte der Vorsitzende Ali Demir. Das Urteil bezeichnete er als einen unangemessenen Eingriff in die Relegionsfreiheit. Das Kölner Landgericht hatte entschieden, dass die religiöse Beschneidung von Jungen rechtswidrig und strafbar ist.
Seit wann bedeutet Religionsfreiheit die körperliche Integrität eines Dritten anzutasten ? Das wäre mir neu. Kinder sind nicht das Eigentum ihrer Eltern.
Meinetwegen müsste die Beschneidung nicht verboten werden, aber man sollte sie regulieren. Wenn jemand die Volljährigkeit erreicht hat, kann er sich ja beschneiden lassen, wenn er möchte. Aber die Beschneidung eines Kindes in einen Satz mit dem Wort Selbstbestimmung zu packen ist einfach absurd.
Die Schwierigkeit ist anscheinend auch hier-wie insgesamt bei Religionen oft-daß eine Anpassung an die freiheitl. und modernere Zeit nur schwer und langsam möglich ist.
die rechtliche Argumentation im Zusammenhang mit diesem Urteil ist an sich nicht so einfach antastbar.
Klärt mich doch -auch wenn es für die Kernaussage des Gerichts nicht wichtig ist-bitte noch etwas auf, da ich wirklich unwissend bin.
Ich dachte eigentlich ,die religiösen Beschneidungen werden im Säuglingsalter vorgenommen.
Im vorliegenden Fall aber war das Kind bereits 4 Jahre alt.
Wie ist denn die prakt. Durchführung dieser Beschneidungen im Hinblick auf Alter und Betäubung wirklich?(wie gesagt, auch wenn es rechtlich von keiner oder allenfalls nachgeordneter Bedeutung ist)
Frankfurter-Bob schrieb: Meinetwegen müsste die Beschneidung nicht verboten werden, aber man sollte sie regulieren. Wenn jemand die Volljährigkeit erreicht hat, kann er sich ja beschneiden lassen, wenn er möchte.
Darum geht es doch? Beschneidungen sind nicht verboten.
Graumann hat sich ja schon zu Wort gemeldet
u.a.
Der Zentralrat fordere den Bundestag auf, Rechtssicherheit zu schaffen. Der Zentralrat der Muslime teilte mit, zunächst die Urteilsbegründung prüfen zu wollen.
Ich schätze das spätestes am Freitag einen "Brennpunkt" geben wird
zuerst einmal liegt unstreitig eine Körperverletzung vor - wie bei so ziemlich jedem ärztlichen Eingriff übrigens.
Die Frage wäre dann, ob ein Rechtfertigungsgrund greift und da wirds dann auch schon komplizierter. Am Ende läuft es darauf hinaus, wie weit Religion geht und wer darüber urteilen darf. Kann also ein Unkundiger religiöse "Gebräuche" interpretieren? Auch wenns nicht so 100%ig passt, finde ich das Beispiel mit dem Schächten gar nicht so weit hergeholt. Letztlich ist das wohl auch eine Regel, die anno dazumal der Hygiene diente und es stellt sich die Frage, ob das nicht längst überkommen ist, weil es heute andere Möglichkeiten gibt (Körperpflege beim Jungen, Betäubung statt Schnitt durch die Luftröhre beim Tier). Wenn wir uns dazu durchringen würden, die Deutungshoheit dem Richter zuzugestehen und damit die freie Religionsausübung auf seinen Urbestand zu reduzieren bzw. zurück zu drängen, würde sich dann aber die Frage anschließen, ob die hiesige Handhabe denn schonender ist, zum Beispiel also, ob die Kuh durch den Kehlschnitt und das Ausbluten nicht ebenso schnell und schmerzfrei getötet wird wie durch das Bolzenschussgerät. Und wer will das beurteilen?
Was soll da deine Aussage? Warum solls da ein "Brennpunkt" geben?
Ich versteh dieses Urteil nicht unbedingt.
EFC für den Erhalt des Kulturguts Nillekäs
Otzenschleim und Nillekäs...gibt die beste Majonäs....
Danke. Rein rechtlich hab ich es so in etwa auch vermutet und eingeschätzt.
aber jetzt stell ich mal aus verschiedenen Gründen hier im Ergebnis die Religion über sonstige Erwägungen und nicht mal Du findest Argumente
Schade.
selbst Die weiblichen Pflegekräfte in den Altenheimen wären dir dankbar gewesen. Spätestens dann ist der unbeschnittene Penis für alle Beteiligten weniger erfreulich. Auch nicht für den so doch noch mal kontaktierten älteren Herrn(auch wenn er sich dies evtl. ganz anders vorstellt)
Aber wenn selbst die religionsfreundlichen Anwälte so argumentieren, bin ich jetzt aber erst recht gespannt, welches Reflexwirkungen und Wellen dieses Urteil nach sich zieht
Das mit dem "Brennpunkt " habe ich bewusst überspitzt.
Das mit dem Urteil musst du selbst mal durchlesen.
Es wird trotzdem gemacht werden. Ob legal im Ausland oder illegal in Deutschland.
Ich weiß aus Erzählungen von Freunden, dass die Beschneidung meistens während des "Heimaturlaubs" gemacht wurde. In den letzten Jahren aber vermehrt auch in Deutschland. Jetzt wird der Trend sich wohl wieder umkehren.
Oder aber die Diagnose "Vorhautverengung" bei Kleinkindern wird zum (Kranken-) Kassenschlager...
Dieser Vergleich dreht sich darum das Kleinkinder schlicht und ergreifend nicht, durch welche Riten auch immer, in irgendwelchen Religionsgemeinschaften zwangsweise aufgenommen gehören
Doch. Tue ich ja gerade.
Scheint dir aber nicht recht zu sein wenn Atheisten sich zu Wort melden.
Du glaubst doch nicht wirklich, daß er das aus religiösen Gründen macht, der will einfach nur stänkern
Schade, dass selbst ein eigentlich interessantes Thema hier aktuell offenbar nicht mal über ein paar Seiten auf erträglichem Niveau diskutiert werden kann.
Misanthrop
Danke, dass du differenziert genug gehandelt und nicht nur meine (zugegebenermaßen teilweise echt unangebrachten) Posts, sondern auch andere unangebrachte mit rausgenommen hast.
Mit dem Eintunken erwischst Du gleichzeitig auch noch die (orthodoxen) Christen, Volltreffer
DA
Gesundheit
Muslime rügen Beschneidungsurteil als Eingriff in Religion
Stuttgart (dpa) - Die Religionsgemeinschaft des Islam hat nach dem Urteil zur Strafbarkeit von Beschneidungen von Jungen vor der Kriminalisierung von Eltern und Ärzten gewarnt.
Das sei ein harmloser Eingriff mit tausende Jahre alter Tradition und hohem Symbolwert, sagte der Vorsitzende Ali Demir.
Das Urteil bezeichnete er als einen unangemessenen Eingriff in die Relegionsfreiheit.
Das Kölner Landgericht hatte entschieden, dass die religiöse Beschneidung von Jungen rechtswidrig und strafbar ist.
die rechtliche Argumentation im Zusammenhang mit diesem Urteil ist an sich nicht so einfach antastbar.
Klärt mich doch -auch wenn es für die Kernaussage des Gerichts nicht wichtig ist-bitte noch etwas auf, da ich wirklich unwissend bin.
Ich dachte eigentlich ,die religiösen Beschneidungen werden im Säuglingsalter vorgenommen.
Im vorliegenden Fall aber war das Kind bereits 4 Jahre alt.
Wie ist denn die prakt. Durchführung dieser Beschneidungen im Hinblick auf Alter und Betäubung wirklich?(wie gesagt, auch wenn es rechtlich von keiner oder allenfalls nachgeordneter Bedeutung ist)
Darum geht es doch? Beschneidungen sind nicht verboten.