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Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

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3zu7 schrieb:
seventh_son schrieb:

Ich nehme an, er ist praktizierender Jude und verteidigt ein aus seiner Sicht Tausende Jahre altes Ritual.  


Aha! Begreifst Du jetzt, auf was ich hinaus will? Lese noch mal mein erstes Posting dazu...    


Ich sehe dennoch nicht, dass es hier einen Rückschritt der Relgionen an sich gibt. Dafür taugt auch nicht dieses Beispiel. Denn es ist ja nun nicht so, dass die religiöse Beschneidung verboten und jetzt wiedereingeführt werden soll.
Dass Menschen an religiösen Traditionen festhalten, weil sie ihnen sehr viel mehr bedeuten als ein Gerichtsbeschluss, muss man akzeptieren.
Ein Christ würde nicht anders reagieren, wenn man ihm gerichtlich das Abendmahl verbieten will. Die Zerteilung des Leibs Christi ist ja auch irgendwo Körperverletzung  

Nee nee, wir reden wohl aneinander vorbei. Belassen wir's dabei.
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Ja, ist wohl besser...  
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Meine Frage: Was wird dann aus dem Schmock?    

wikipedia schrieb:
Andere Quellen sehen Schmo als jiddische [...] auch für die entfernte Vorhaut nach der Beschneidung.


http://de.wikipedia.org/wiki/Schmock
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greg schrieb:
Meine Frage: Was wird dann aus dem Schmock?    

wikipedia schrieb:
Andere Quellen sehen Schmo als jiddische [...] auch für die entfernte Vorhaut nach der Beschneidung.


http://de.wikipedia.org/wiki/Schmock



Der bleibt dann dran und wird unbenannt in Schmackofatz.
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greg schrieb:
Meine Frage: Was wird dann aus dem Schmock?    

wikipedia schrieb:
Andere Quellen sehen Schmo als jiddische [...] auch für die entfernte Vorhaut nach der Beschneidung.


http://de.wikipedia.org/wiki/Schmock



Hat das Lied "Schmock on the water" von Deep Purple was damit zu tun?
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Basaltkopp schrieb:
greg schrieb:
Meine Frage: Was wird dann aus dem Schmock?    

wikipedia schrieb:
Andere Quellen sehen Schmo als jiddische [...] auch für die entfernte Vorhaut nach der Beschneidung.


http://de.wikipedia.org/wiki/Schmock



Hat das Lied "Schmock on the water" von Deep Purple was damit zu tun?


Jap. Darin geht es um ein ökumenisches Experiment. Zunächst wurde die Vorhaut abgetrennt, und dann in ein Taufbecken gelegt.
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Basaltkopp schrieb:
greg schrieb:
Meine Frage: Was wird dann aus dem Schmock?    

wikipedia schrieb:
Andere Quellen sehen Schmo als jiddische [...] auch für die entfernte Vorhaut nach der Beschneidung.


http://de.wikipedia.org/wiki/Schmock



Hat das Lied "Schmock on the water" von Deep Purple was damit zu tun?


Nach dem Wikipedia-Artikel könnte das allerdings auch ein deutsch-stämmiger jüdischer Immigrant auf Wasserski sein  
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Misanthrop schrieb:
Ganz am Rande zeigt für mich übrigens Herr Graumann ein überaus bemerkenswertes Verständnis von Recht, Gesetz und Rechtsstaalichkeit:

Der Zentralrat der Juden kritisierte das Urteil als "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften". Diese Rechtsprechung sei ein ein unerhörter und unsensibler Akt", erklärte Zentralratspräsident Dieter Graumann in Frankfurt am Main.


Hinsichtlich angeblicher Beispiellosigkeit des Urteils darf man dem Herrn wohl noch Unkenntnis der deutschen Rechtsprechung zugute halten.

Die Begründung eines freisprechenden Urteils, wohlgemerkt nicht einmal das Ergebnis des Prozesses, das der eigenen religiösen Weltanschauung zuwiderläuft, jedoch als unerhört und unsensibel zu bezeichnen, ist dolldreist. Wenn nicht Schlimmeres.


Wieso soll man das nicht dürfen? Ist jetzt Kritik an Rechtsprechung nur noch angebracht, wenn es die eigene Weltanschauung nicht betrifft?

Und Du weißt selbst, dass das Ergebnis des Prozesses zweitrangig ist, es kann nur um die Begründung gehen, wenn der Freispruch nur durch ein Verbotsirrtum zu Stande kam. Ob so ein Verbotsirrtum künftig noch angenommen werden kann, darf gerade aufgrund der Urteilsbegründung bezweifelt werden. Spätestens jetzt müsste man ja um die Strafbarkeit wissen. Damit steht jeder, der eine Beschneidung durchführt oder in die Beschneidung des Kindes einwilligt, mit einem Bein im Knast, um es überspitzt auszudrücken.
Misanthrop schrieb:

Immer wieder erfrischend, wie sich Menschen auf unsere Grundrechte berufen, einer unabhängigen Rechtsprechung hingegen Gesinnungsjustiz und Außerachtlassung gesetzeskonformen Vorgehens nahelegen.


Ich wette, das Bundesverfassungsgericht wird sich bald damit befassen müssen. Bin mir absolut nicht sicher, wie es entscheiden wird, tendiere aber zu einer Legalisierung der Beschneidung. Das wäre dann die Bescheinigung einer Außerachtlassung verfassungsgemäßen Vorgehens durch das Gericht von oberster Stelle. Hälst Du so ein Szenario für unrealistisch?  
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Es steht ja wohl außer Zweifel, dass eine Beschneidung gegen Art 2 (2) GG verstößt. Somit ist sie illegal und muss eigentlich strafrechtlich verfolgt werden.
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Basaltkopp schrieb:
Es steht ja wohl außer Zweifel, dass eine Beschneidung gegen Art 2 (2) GG verstößt. Somit ist sie illegal und muss eigentlich strafrechtlich verfolgt werden.



Genau so läuft das im deutschen Rechtssytem, gut erkannt!
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KroateAusFfm schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Es steht ja wohl außer Zweifel, dass eine Beschneidung gegen Art 2 (2) GG verstößt. Somit ist sie illegal und muss eigentlich strafrechtlich verfolgt werden.



Genau so läuft das im deutschen Rechtssytem, gut erkannt!  


Problem:
Gehe ich mit meinem Jungen halt zum Urologen. Spätestens der dritte diagnostiziert mir eine Fimose und behandelt diese operativ. Ob das dann genauso gut ist wie z.B. die zeremonielle Beschneidung durch einen Mohel? Keine Ahnung!
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KroateAusFfm schrieb:

Ich wette, das Bundesverfassungsgericht wird sich bald damit befassen müssen. Bin mir absolut nicht sicher, wie es entscheiden wird, tendiere aber zu einer Legalisierung der Beschneidung. Das wäre dann die Bescheinigung einer Außerachtlassung verfassungsgemäßen Vorgehens durch das Gericht von oberster Stelle. Hälst Du so ein Szenario für unrealistisch?  

Ich halte wenig für undenkbar, wenn es in Karlsruhe landet. Egal auf welchem Schreibtisch. Und das meine ich beileibe nicht despektierlich.

Ich störe mich auch nicht daran, dass jemand - in diesem Fall Graumann - sich mit den Urteilsgründen auseinandersetzt und diese für nicht tragfähig erachtet. Passiert bekanntermaßen und dafür sind ja erforderlichenfalls die Berufungs- und Revisionsgerichte anzurufen.

Dem Landgericht allerdings einen "beispiellosen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften" und die Urteilsfindung einen "Akt" unerhörter und unsensibler Art zu schimpfen, impliziert m.E., den Vorwurf bewußten Vorgehens des Gerichts abseits der ordnungsgemäßen Rechtsfindung und nicht etwa anhand der einschlägigen Normen. Andere würden das wohl Rechtsbeugung nennen.

Das wiederum finde ich unerhört. Es handelt sich m.E. keineswegs um ein skandalöses oder gar tendenziöses Urteil, wie man meinen könnte, wenn man Herrn Graumanns Worten folgt.
Dieser zeigt mit seinen Äußerungen vielmehr mangelndes Rechts- und Demokratieverständnis. Verständnis dessen also, worauf er sich - als Bürger ja durchaus zurecht - lauthals beruft.
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Dann sollen sie halt ihr Religionsgedönse in Ländern ausüben, in denen sich niemand für die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger interessiert. Soll es ja genug von geben.  

Art 2 (2) GG steht immer noch über der Religionsfreiheit.
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Misanthrop schrieb:
KroateAusFfm schrieb:

Ich wette, das Bundesverfassungsgericht wird sich bald damit befassen müssen. Bin mir absolut nicht sicher, wie es entscheiden wird, tendiere aber zu einer Legalisierung der Beschneidung. Das wäre dann die Bescheinigung einer Außerachtlassung verfassungsgemäßen Vorgehens durch das Gericht von oberster Stelle. Hälst Du so ein Szenario für unrealistisch?  

Ich halte wenig für undenkbar, wenn es in Karlsruhe landet. Egal auf welchem Schreibtisch. Und das meine ich beileibe nicht despektierlich.

Ich störe mich auch nicht daran, dass jemand - in diesem Fall Graumann - sich mit den Urteilsgründen auseinandersetzt und diese für nicht tragfähig erachtet. Passiert bekanntermaßen und dafür sind ja erforderlichenfalls die Berufungs- und Revisionsgerichte anzurufen.

Dem Landgericht allerdings einen "beispiellosen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften" und die Urteilsfindung einen "Akt" unerhörter und unsensibler Art zu schimpfen, impliziert m.E., den Vorwurf bewußten Vorgehens des Gerichts abseits der ordnungsgemäßen Rechtsfindung und nicht etwa anhand der einschlägigen Normen. Andere würden das wohl Rechtsbeugung nennen.

Das wiederum finde ich unerhört. Es handelt sich m.E. keineswegs um ein skandalöses oder gar tendenziöses Urteil, wie man meinen könnte, wenn man Herrn Graumanns Worten folgt.
Dieser zeigt mit seinen Äußerungen vielmehr mangelndes Rechts- und Demokratieverständnis. Verständnis dessen also, worauf er sich - als Bürger ja durchaus zurecht - lauthals beruft.


Wenn Du die Worte unerhört findest, solltest Du Beruhigungstabletten einwerfen, bevor Du auf den Link klickst.
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Also ich hatte mal in der Berufsschule gelernt das jeder Mensch ab Geburt Träger von Rechten und Pflichten ist.

Und ich denke das es ein Recht ist über seine Vorhaut selbst zu entscheiden.

Religionsfreiheit sollte nur im Bezug auf einen SELBER gelten und nicht die Ausübung der Religion auf Dritte.
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Ich kann ja auch als Religionsgemeinschaft kaum darauf bestehen jeden Sonntag ein beliebiges Gemeindemitglied zu opfern und im Anschluss die Innereien gemeinsam zu essen.
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Basaltkopp schrieb:
Ich kann ja auch als Religionsgemeinschaft kaum darauf bestehen jeden Sonntag ein beliebiges Gemeindemitglied zu opfern und im Anschluss die Innereien gemeinsam zu essen.


Wenn das Jahrtausende so praktiziert wurde und fester Bestandteil der Religion ist, sowie bisher "toleriert", wirst du das per Gerichtsbeschluss auch nicht abschaffen können  
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seventh_son schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Ich kann ja auch als Religionsgemeinschaft kaum darauf bestehen jeden Sonntag ein beliebiges Gemeindemitglied zu opfern und im Anschluss die Innereien gemeinsam zu essen.


Wenn das Jahrtausende so praktiziert wurde und fester Bestandteil der Religion ist, sowie bisher "toleriert", wirst du das per Gerichtsbeschluss auch nicht abschaffen können    


Eben - hat Dir der Reverent eigentlich schön gesagt, dass Du am Sonntag der Glückliche bist, der die Ehre hat, geopfert zu werden?
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Basaltkopp schrieb:
Ich kann ja auch als Religionsgemeinschaft kaum darauf bestehen jeden Sonntag ein beliebiges Gemeindemitglied zu opfern und im Anschluss die Innereien gemeinsam zu essen.


Genau. Und als nächstes vergleichst Du das Stechen von Ohrlöchern bei kleinen Mädchen mit Massenvergewaltigungen bis zum Tod.

Apropos: wie sieht denn die geneigte Forumschaft das stechen von Ohrlöchern bei noch nicht volljährigen? Immerhin Körperverletzung aus rein ästhetischen Gründen! Strengstens verboten? Oder ist das nicht mehr so wild, hat ja keinen religiösen Bezug?
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KroateAusFfm schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Ich kann ja auch als Religionsgemeinschaft kaum darauf bestehen jeden Sonntag ein beliebiges Gemeindemitglied zu opfern und im Anschluss die Innereien gemeinsam zu essen.


Genau. Und als nächstes vergleichst Du das Stechen von Ohrlöchern bei kleinen Mädchen mit Massenvergewaltigungen bis zum Tod.

Apropos: wie sieht denn die geneigte Forumschaft das stechen von Ohrlöchern bei noch nicht volljährigen? Immerhin Körperverletzung aus rein ästhetischen Gründen! Strengstens verboten? Oder ist das nicht mehr so wild, hat ja keinen religiösen Bezug?


Die wachsen doch wieder zu. Die Vorhaut ist aber ab. Wenn es um die körperliche Unversehrtheit geht. Letzteres ist halt eine unwiderrufliche Entscheidung, da kann ich schon verstehen dass man das Thema diskutiert. Einen wirklichen Nachteil hat man aber dadurch sicher nicht. Bei den meisten vermutlich im Gegenteil  


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