Am schönsten ist doch eigentlich, dass das jetzt im Bundespräsidialamt der Staatssekretär entschieden hat, den Wulff eingestellt hat.
Alles absolut sauber!
Natürlich. So ist das halt. Ist der Ruf erst ruiniert.. Werte wie "Anstand" scheinen einigen unserer Volksvertreter völlig abhanden gekommen zu sein. Da macht man sich ungeniert die Taschen voll. Alles mitnehmen, was geht und zwar im großen Stil. Die echten Asozialen.
Entschuldigung, aber ich muss euch widersprechen. Nach dem Wortlaut des Bundespräsidentengesetz steht Wullf der Ehrensold zu. Der Staatssekretär ist dem Gesetz verpflichtet und musste so entscheiden, das hat er in seiner Begründung auch klargestellt. Etwas anderes ist die politische Entscheidung. Die Bundesregierung bestimmt den Haushalt des Bundespräsidialamtes. Es wäre für Frau Merkel also ein Leichtes, bei einer Verurteilung von Wullf wegen Vorteilsnahme diesem seinen Ehrensold zu versagen.
Mal so nebenbei: Die EZB hat heute EUR 530.000.000.000,- zu Sonderkonditionen an die Banken raus gehauen. Da sind EUR 200.000,- pro Jahr für den Kasper natürlich das Diskussionsthema des Tages.
stefank schrieb: Entschuldigung, aber ich muss euch widersprechen. Nach dem Wortlaut des Bundespräsidentengesetz steht Wullf der Ehrensold zu. Der Staatssekretär ist dem Gesetz verpflichtet und musste so entscheiden, das hat er in seiner Begründung auch klargestellt.
Nunja, das Präsidialamt schreibt als Begründung:
Bundespräsident Christian Wulff ist am 17. Februar 2012 aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden. Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben.
Das ist doch zumindest arg strittig, liegt die Beeinträchtigung der Amtsausführung doch lediglich im persönlichen Verhalten von Christian Wulff.
Zumindest sehen das doch einige Staatsrechtler so, u.a. von Arnim. Es gibt es doch auch ein Gutachten des parlamentarischen Dienstes, das sich mit der Frage der verschiedenen Rücktrittsgründe befasst und durchaus zum Ergebnis kommt, dass man bei Rücktritt wegen persönlichen Verfehlungen keinen Anspruch auf Ehrensold hat.
Mal provokant gefragt: Hätte Christian Wulff vor 4 Wochen auf der Straße jemanden erschossen und wäre dann aufgrund des Antrags des Staatsanwalts die Immunität aufzuheben zurückgetreten, hätte er dann genauso Anspruch auf Ehrensold?!? Wären doch genauso "objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung"...
stefank schrieb: Etwas anderes ist die politische Entscheidung. Die Bundesregierung bestimmt den Haushalt des Bundespräsidialamtes. Es wäre für Frau Merkel also ein Leichtes, bei einer Verurteilung von Wullf wegen Vorteilsnahme diesem seinen Ehrensold zu versagen.
Wie das? Obwohl ihm das, aufgrund einer "tatbestandlich gebundene Entscheidung", ohne Ermessen, rechtlich zusteht? Das kann ich ja kaum glauben...
Bigbamboo schrieb: Mal so nebenbei: Die EZB hat heute EUR 530.000.000.000,- zu Sonderkonditionen an die Banken raus gehauen. Da sind EUR 200.000,- pro Jahr für den Kasper natürlich das Diskussionsthema des Tages.
Think global, act local...
Im Ernst: Natürlich gibt es größere Probleme, aber eine tiefe Abscheu und teilweilse Abwendung vom demokratischen System ("Die machen sich doch alle nur die Taschen voll!") ist bei vielen durch das Verhalten "der" Politiker in der Affäre Wulff ist doch schon zu beobachten. Da wäre es vielleicht sinnvoll, das nicht noch ganz auf die Spitze zu treiben...
Bigbamboo schrieb: Mal so nebenbei: Die EZB hat heute EUR 530.000.000.000,- zu Sonderkonditionen an die Banken raus gehauen. Da sind EUR 200.000,- pro Jahr für den Kasper natürlich das Diskussionsthema des Tages.
es geht, zumindest in meiner einschätzung, weniger um die höhe des betrags als um die tatsache, dass der mann sich saniert hat. und um eine gesetzeslage die das zulässt.
hätte wulff, als angestellter in einem supermarkt, einen leergutbon über ein paar cent ungerechtfertigt eingelöst, dann aber...
das prinzip "alle menschen sind gleich" wird da ganz heftig ausgehebelt.
Bigbamboo schrieb: Mal so nebenbei: Die EZB hat heute EUR 530.000.000.000,- zu Sonderkonditionen an die Banken raus gehauen. Da sind EUR 200.000,- pro Jahr für den Kasper natürlich das Diskussionsthema des Tages.
es geht, zumindest in meiner einschätzung, weniger um die höhe des betrags als um die tatsache, dass der mann sich saniert hat. und um eine gesetzeslage die das zulässt.
hätte wulff, als angestellter in einem supermarkt, einen leergutbon über ein paar cent ungerechtfertigt eingelöst, dann aber...
das prinzip "alle menschen sind gleich" wird da ganz heftig ausgehebelt.
Rischdisch. Spätestens der Fortgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wird hier Klarheit schaffen. Wobei im Grunde allein das Faktum der staatsanwaltschaftlichen Ermittlngen per se die These vom politischen Rückzug vom Amt pulverisiert.
stefank schrieb: Entschuldigung, aber ich muss euch widersprechen. Nach dem Wortlaut des Bundespräsidentengesetz steht Wullf der Ehrensold zu. Der Staatssekretär ist dem Gesetz verpflichtet und musste so entscheiden, das hat er in seiner Begründung auch klargestellt. Etwas anderes ist die politische Entscheidung. Die Bundesregierung bestimmt den Haushalt des Bundespräsidialamtes. Es wäre für Frau Merkel also ein Leichtes, bei einer Verurteilung von Wullf wegen Vorteilsnahme diesem seinen Ehrensold zu versagen.
Der Bundesschnäppchenjäger ist wegen politischen Gründen zurück getreten? Der Typ hat ganz persönlich Scheisse gebaut und musste sich dann irgendwann dem Druck der Öffentlichkeit beugen, nachdem er wochenlang öffentlich gezeigt hat, was er für ein charakterloser Egomane ist.
Ich bin da ganz bei von Arnim, der überhaupt keine Zweifel daran gelassen hat, dass ihm der Sold micht zu steht, da er aus persönlichen Gründen zurücktreten musste.
stefank schrieb: Entschuldigung, aber ich muss euch widersprechen. Nach dem Wortlaut des Bundespräsidentengesetz steht Wullf der Ehrensold zu. Der Staatssekretär ist dem Gesetz verpflichtet und musste so entscheiden, das hat er in seiner Begründung auch klargestellt.
Ah. Und diese Gesetze sind naturgegeben. Sie kreisen um uns herum wie die Erde um die Sonne.
Bigbamboo schrieb: Mal so nebenbei: Die EZB hat heute EUR 530.000.000.000,- zu Sonderkonditionen an die Banken raus gehauen. Da sind EUR 200.000,- pro Jahr für den Kasper natürlich das Diskussionsthema des Tages.
Danke für die Relativierung. Peanutsdebatte allez.
stefank schrieb: Entschuldigung, aber ich muss euch widersprechen. Nach dem Wortlaut des Bundespräsidentengesetz steht Wullf der Ehrensold zu. Der Staatssekretär ist dem Gesetz verpflichtet und musste so entscheiden, das hat er in seiner Begründung auch klargestellt.
Ah. Und diese Gesetze sind naturgegeben. Sie kreisen um uns herum wie die Erde um die Sonne.
die gesetze werden von denjenigen gemacht, die davon profitieren, das war in der menschheitsgeschichte schon immer so.
und da erika mustermann keine einwände erhebt funktioniert das für die gesetzgeber ganz hervorragend.
stefank schrieb: Entschuldigung, aber ich muss euch widersprechen. Nach dem Wortlaut des Bundespräsidentengesetz steht Wullf der Ehrensold zu. Der Staatssekretär ist dem Gesetz verpflichtet und musste so entscheiden, das hat er in seiner Begründung auch klargestellt. Etwas anderes ist die politische Entscheidung. Die Bundesregierung bestimmt den Haushalt des Bundespräsidialamtes. Es wäre für Frau Merkel also ein Leichtes, bei einer Verurteilung von Wullf wegen Vorteilsnahme diesem seinen Ehrensold zu versagen.
Der Bundesschnäppchenjäger ist wegen politischen Gründen zurück getreten? Der Typ hat ganz persönlich Scheisse gebaut und musste sich dann irgendwann dem Druck der Öffentlichkeit beugen, nachdem er wochenlang öffentlich gezeigt hat, was er für ein charakterloser Egomane ist.
Ich bin da ganz bei von Arnim, der überhaupt keine Zweifel daran gelassen hat, dass ihm der Sold micht zu steht, da er aus persönlichen Gründen zurücktreten musste.
Ich bin da bei Dir.
Wenn das keine persönlichen Gründe sind, weiß ich es auch nicht und zwar unabhängig von einer nachfolgenden strafrechtlichen Verurteilung oder Freispruch (ich tippe auf § 153a). Was an dem Rücktritt ist denn bitte "politsch"?
Außerdem stünde es ihm ja frei gegen eine Versagung zu klagen.
Die Entscheidung ist m.E. rechtlich, tatsächlich und moralisch falsch.
stefank schrieb: Entschuldigung, aber ich muss euch widersprechen. Nach dem Wortlaut des Bundespräsidentengesetz steht Wullf der Ehrensold zu. Der Staatssekretär ist dem Gesetz verpflichtet und musste so entscheiden, das hat er in seiner Begründung auch klargestellt. Etwas anderes ist die politische Entscheidung. Die Bundesregierung bestimmt den Haushalt des Bundespräsidialamtes. Es wäre für Frau Merkel also ein Leichtes, bei einer Verurteilung von Wullf wegen Vorteilsnahme diesem seinen Ehrensold zu versagen.
Versteh Dich jetzt auch nicht so ganz. Die Regelungen wurden im Rahmen der Diskussionen im Anschluß an seinen Rücktritt doch oft genug zitiert: Neben dem Ablauf der Amtszeit sind dort die gesundheitlichen und polit. Gründe genannt.
Mag sein,daß die bei der Konzeption dieser Regelung nie an andere Rücktritte gedacht oder diese je für möglich gehalten haben.
Das ändert doch aber nichts an der Tatsache, daß jetzt erstmals in der Geschichte der strittige Ehrensoldfall(Köhler war ja keiner wegen der vorherigen Amzszeit) eingetreten und im Rahmen alleine dieser bestehenden Regelung zu bewerten ist.
Strafrechtliche Ermittlungen hätten nach meiner Einschätzung doch zumindest hinsichtlich ihres Ausgangs einfließen müßen.
oder siehst Du-trotz dieser Regelung(polit. Gründe)- gar insgesamt keine Differenzierung von . polit. zu persönlichen , privaten oder gar wie hier evtl. gegeben :strafrechtlichen Gründen `? Und wenn ja, warum im Hinblick auf den o.g. Wortlaut der Ehrensoldregelung?
Wenn noch jemand Stefanks Meinung ist-nämlich ,daß hier keine gewollte polit. Zubilligungspraxis stattgefunden hat-, bitte erläutert es mir.
Ich bin nämlich auf dem besten Wege ,ab heute evtl zunächst mal Nicht-oder Protestwähler zu werden
stefank schrieb: Entschuldigung, aber ich muss euch widersprechen. Nach dem Wortlaut des Bundespräsidentengesetz steht Wullf der Ehrensold zu. Der Staatssekretär ist dem Gesetz verpflichtet und musste so entscheiden, das hat er in seiner Begründung auch klargestellt.
Nunja, das Präsidialamt schreibt als Begründung:
Bundespräsident Christian Wulff ist am 17. Februar 2012 aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden. Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben.
Das ist doch zumindest arg strittig, liegt die Beeinträchtigung der Amtsausführung doch lediglich im persönlichen Verhalten von Christian Wulff.
Zumindest sehen das doch einige Staatsrechtler so, u.a. von Arnim. Es gibt es doch auch ein Gutachten des parlamentarischen Dienstes, das sich mit der Frage der verschiedenen Rücktrittsgründe befasst und durchaus zum Ergebnis kommt, dass man bei Rücktritt wegen persönlichen Verfehlungen keinen Anspruch auf Ehrensold hat.
Mal provokant gefragt: Hätte Christian Wulff vor 4 Wochen auf der Straße jemanden erschossen und wäre dann aufgrund des Antrags des Staatsanwalts die Immunität aufzuheben zurückgetreten, hätte er dann genauso Anspruch auf Ehrensold?!? Wären doch genauso "objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung"...
stefank schrieb: Etwas anderes ist die politische Entscheidung. Die Bundesregierung bestimmt den Haushalt des Bundespräsidialamtes. Es wäre für Frau Merkel also ein Leichtes, bei einer Verurteilung von Wullf wegen Vorteilsnahme diesem seinen Ehrensold zu versagen.
Wie das? Obwohl ihm das, aufgrund einer "tatbestandlich gebundene Entscheidung", ohne Ermessen, rechtlich zusteht? Das kann ich ja kaum glauben...
Die gesamte Misere liegt an einer Fehlkonstruktion des BPräsRuhebezG (und das Ding heißt wirklich so). Laut § 1 stehen dem Bundespräsidenten die Ruhebezüge als Ehrensold zu, wenn er vor Abaluf einer vollen Amtszeit aus gesundheitlichen oder politischen Gründen aus dem Amt scheidet. Wullfs Gründe waren eindeutig politisch, denn es wurde keine Präsidentenanklage gem. Art. 61 Grundgesetz gegen ihn erhoben. Selbst dann müsste das Gericht gem. § 5 BPräsRuhebezG über die Bezüge entscheiden. Wullfs Verfehlungen beging er als Ministerpräsident, nicht als Bundespräsident. Ein solcher Fall war für die Gesetzesväter kaum vorhersehbar.
Ein wenig verstehe ich die Aufregung ja schon, aber aus meiner Sicht wird hier wirklich an der falschen Stelle angesetzt. Und selbst wenn wir uns jedes Jahr einen jungen Bundespräsidenten leisten sollten - das macht den Bock nicht fett.
Andere Punkte, wie zum Beispiel die vergessene Gehaltsobergrenze bei der Bankenrettung finde ich wirklich viel dramatischer und auch viel beachtenswerter. Da werden auf der einen Seite sozial Schwache bis zum geht nicht mehr gegängelt, auf der anderen Seite wird dann den Leuten die die Welt in eine Krise gestürzt haben, das Geld in den ***** geblasen. Das ärgert mich.
Wulff ist dagegen eine ganz kleine Nummer. Allerdings würde das Parlament im Sinne 'politischer Hygiene' (mir fällt gerade kein besseres Wort ein) nun wirklich gut daran tun und die Versorgung neu zu regeln.
stefank schrieb: Entschuldigung, aber ich muss euch widersprechen. Nach dem Wortlaut des Bundespräsidentengesetz steht Wullf der Ehrensold zu. Der Staatssekretär ist dem Gesetz verpflichtet und musste so entscheiden, das hat er in seiner Begründung auch klargestellt.
Nunja, das Präsidialamt schreibt als Begründung:
Bundespräsident Christian Wulff ist am 17. Februar 2012 aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden. Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben.
Das ist doch zumindest arg strittig, liegt die Beeinträchtigung der Amtsausführung doch lediglich im persönlichen Verhalten von Christian Wulff.
Zumindest sehen das doch einige Staatsrechtler so, u.a. von Arnim. Es gibt es doch auch ein Gutachten des parlamentarischen Dienstes, das sich mit der Frage der verschiedenen Rücktrittsgründe befasst und durchaus zum Ergebnis kommt, dass man bei Rücktritt wegen persönlichen Verfehlungen keinen Anspruch auf Ehrensold hat.
Mal provokant gefragt: Hätte Christian Wulff vor 4 Wochen auf der Straße jemanden erschossen und wäre dann aufgrund des Antrags des Staatsanwalts die Immunität aufzuheben zurückgetreten, hätte er dann genauso Anspruch auf Ehrensold?!? Wären doch genauso "objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung"...
stefank schrieb: Etwas anderes ist die politische Entscheidung. Die Bundesregierung bestimmt den Haushalt des Bundespräsidialamtes. Es wäre für Frau Merkel also ein Leichtes, bei einer Verurteilung von Wullf wegen Vorteilsnahme diesem seinen Ehrensold zu versagen.
Wie das? Obwohl ihm das, aufgrund einer "tatbestandlich gebundene Entscheidung", ohne Ermessen, rechtlich zusteht? Das kann ich ja kaum glauben...
Die gesamte Misere liegt an einer Fehlkonstruktion des BPräsRuhebezG (und das Ding heißt wirklich so). Laut § 1 stehen dem Bundespräsidenten die Ruhebezüge als Ehrensold zu, wenn er vor Abaluf einer vollen Amtszeit aus gesundheitlichen oder politischen Gründen aus dem Amt scheidet. Wullfs Gründe waren eindeutig politisch, denn es wurde keine Präsidentenanklage gem. Art. 61 Grundgesetz gegen ihn erhoben. Selbst dann müsste das Gericht gem. § 5 BPräsRuhebezG über die Bezüge entscheiden. Wullfs Verfehlungen beging er als Ministerpräsident, nicht als Bundespräsident. Ein solcher Fall war für die Gesetzesväter kaum vorhersehbar.
Stefan, wo steht denn, dass er die "persönlichen" Gründe während seiner Präsidialzeit begründet haben muss?
Ein wenig verstehe ich die Aufregung ja schon, aber aus meiner Sicht wird hier wirklich an der falschen Stelle angesetzt. Und selbst wenn wir uns jedes Jahr einen jungen Bundespräsidenten leisten sollten - das macht den Bock nicht fett.
Andere Punkte, wie zum Beispiel die vergessene Gehaltsobergrenze bei der Bankenrettung finde ich wirklich viel dramatischer und auch viel beachtenswerter. Da werden auf der einen Seite sozial Schwache bis zum geht nicht mehr gegängelt, auf der anderen Seite wird dann den Leuten die die Welt in eine Krise gestürzt haben, das Geld in den ***** geblasen. Das ärgert mich.
Wulff ist dagegen eine ganz kleine Nummer. Allerdings würde das Parlament im Sinne 'politischer Hygiene' (mir fällt gerade kein besseres Wort ein) nun wirklich gut daran tun und die Versorgung neu zu regeln.
Wirtschaftlich ist das natürlich völlig irrelevant. Im Sinne einer funktionierenden Demokratie/Politik ist das aber m.E. ein falsches Signal.
Ein wenig verstehe ich die Aufregung ja schon, aber aus meiner Sicht wird hier wirklich an der falschen Stelle angesetzt. Und selbst wenn wir uns jedes Jahr einen jungen Bundespräsidenten leisten sollten - das macht den Bock nicht fett.
Andere Punkte, wie zum Beispiel die vergessene Gehaltsobergrenze bei der Bankenrettung finde ich wirklich viel dramatischer und auch viel beachtenswerter. Da werden auf der einen Seite sozial Schwache bis zum geht nicht mehr gegängelt, auf der anderen Seite wird dann den Leuten die die Welt in eine Krise gestürzt haben, das Geld in den ***** geblasen. Das ärgert mich.
Wulff ist dagegen eine ganz kleine Nummer. Allerdings würde das Parlament im Sinne 'politischer Hygiene' (mir fällt gerade kein besseres Wort ein) nun wirklich gut daran tun und die Versorgung neu zu regeln.
um dramatisch geht es mir eigentlich nicht, eher ums prinzip. und dass es noch reichlich andere baustellen gibt ist mir bewußt.
bei wulff kann man halt ein ineressantes prinzip an einer person festmachen, könnte man bei anderen auch, aber es ist halt extrem offensichlich.
ich bin schon ewig der meinung, dass politiker besser bezahlt werden sollten, das ganze versorgungssystem nach der politischen karriere aber abgeschafft oder zumindest reformiert gehört.
Natürlich.
So ist das halt. Ist der Ruf erst ruiniert..
Werte wie "Anstand" scheinen einigen unserer Volksvertreter völlig abhanden gekommen zu sein. Da macht man sich ungeniert die Taschen voll. Alles mitnehmen, was geht und zwar im großen Stil. Die echten Asozialen.
Etwas anderes ist die politische Entscheidung. Die Bundesregierung bestimmt den Haushalt des Bundespräsidialamtes. Es wäre für Frau Merkel also ein Leichtes, bei einer Verurteilung von Wullf wegen Vorteilsnahme diesem seinen Ehrensold zu versagen.
Nunja, das Präsidialamt schreibt als Begründung:
Bundespräsident Christian Wulff ist am 17. Februar 2012 aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden. Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben.
Das ist doch zumindest arg strittig, liegt die Beeinträchtigung der Amtsausführung doch lediglich im persönlichen Verhalten von Christian Wulff.
Zumindest sehen das doch einige Staatsrechtler so, u.a. von Arnim.
Es gibt es doch auch ein Gutachten des parlamentarischen Dienstes, das sich mit der Frage der verschiedenen Rücktrittsgründe befasst und durchaus zum Ergebnis kommt, dass man bei Rücktritt wegen persönlichen Verfehlungen keinen Anspruch auf Ehrensold hat.
Mal provokant gefragt:
Hätte Christian Wulff vor 4 Wochen auf der Straße jemanden erschossen und wäre dann aufgrund des Antrags des Staatsanwalts die Immunität aufzuheben zurückgetreten, hätte er dann genauso Anspruch auf Ehrensold?!?
Wären doch genauso "objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung"...
Wie das?
Obwohl ihm das, aufgrund einer "tatbestandlich gebundene Entscheidung", ohne Ermessen, rechtlich zusteht?
Das kann ich ja kaum glauben...
Think global, act local...
Im Ernst:
Natürlich gibt es größere Probleme, aber eine tiefe Abscheu und teilweilse Abwendung vom demokratischen System ("Die machen sich doch alle nur die Taschen voll!") ist bei vielen durch das Verhalten "der" Politiker in der Affäre Wulff ist doch schon zu beobachten. Da wäre es vielleicht sinnvoll, das nicht noch ganz auf die Spitze zu treiben...
es geht, zumindest in meiner einschätzung, weniger um die höhe des betrags als um die tatsache, dass der mann sich saniert hat. und um eine gesetzeslage die das zulässt.
hätte wulff, als angestellter in einem supermarkt, einen leergutbon über ein paar cent ungerechtfertigt eingelöst, dann aber...
das prinzip "alle menschen sind gleich" wird da ganz heftig ausgehebelt.
Rischdisch. Spätestens der Fortgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wird hier Klarheit schaffen. Wobei im Grunde allein das Faktum der staatsanwaltschaftlichen Ermittlngen per se die These vom politischen Rückzug vom Amt pulverisiert.
Der Bundesschnäppchenjäger ist wegen politischen Gründen zurück getreten?
Der Typ hat ganz persönlich Scheisse gebaut und musste sich dann irgendwann dem Druck der Öffentlichkeit beugen, nachdem er wochenlang öffentlich gezeigt hat, was er für ein charakterloser Egomane ist.
Ich bin da ganz bei von Arnim, der überhaupt keine Zweifel daran gelassen hat, dass ihm der Sold micht zu steht, da er aus persönlichen Gründen zurücktreten musste.
Ah. Und diese Gesetze sind naturgegeben. Sie kreisen um uns herum wie die Erde um die Sonne.
Danke für die Relativierung. Peanutsdebatte allez.
die gesetze werden von denjenigen gemacht, die davon profitieren, das war in der menschheitsgeschichte schon immer so.
und da erika mustermann keine einwände erhebt funktioniert das für die gesetzgeber ganz hervorragend.
Ich bin da bei Dir.
Wenn das keine persönlichen Gründe sind, weiß ich es auch nicht und zwar unabhängig von einer nachfolgenden strafrechtlichen Verurteilung oder Freispruch (ich tippe auf § 153a). Was an dem Rücktritt ist denn bitte "politsch"?
Außerdem stünde es ihm ja frei gegen eine Versagung zu klagen.
Die Entscheidung ist m.E. rechtlich, tatsächlich und moralisch falsch.
Versteh Dich jetzt auch nicht so ganz. Die Regelungen wurden im Rahmen der Diskussionen im Anschluß an seinen Rücktritt doch oft genug zitiert: Neben dem Ablauf der Amtszeit sind dort die gesundheitlichen und polit. Gründe genannt.
Mag sein,daß die bei der Konzeption dieser Regelung nie an andere Rücktritte gedacht oder diese je für möglich gehalten haben.
Das ändert doch aber nichts an der Tatsache, daß jetzt erstmals in der Geschichte der strittige Ehrensoldfall(Köhler war ja keiner wegen der vorherigen Amzszeit) eingetreten und im Rahmen alleine dieser bestehenden Regelung zu bewerten ist.
Strafrechtliche Ermittlungen hätten nach meiner Einschätzung doch zumindest hinsichtlich ihres Ausgangs einfließen müßen.
oder siehst Du-trotz dieser Regelung(polit. Gründe)- gar insgesamt keine Differenzierung von . polit. zu persönlichen , privaten oder gar wie hier evtl. gegeben :strafrechtlichen Gründen `? Und wenn ja, warum im Hinblick auf den o.g. Wortlaut der Ehrensoldregelung?
Wenn noch jemand Stefanks Meinung ist-nämlich ,daß hier keine gewollte polit. Zubilligungspraxis stattgefunden hat-, bitte erläutert es mir.
Ich bin nämlich auf dem besten Wege ,ab heute evtl zunächst mal Nicht-oder Protestwähler zu werden
Die gesamte Misere liegt an einer Fehlkonstruktion des BPräsRuhebezG (und das Ding heißt wirklich so). Laut § 1 stehen dem Bundespräsidenten die Ruhebezüge als Ehrensold zu, wenn er vor Abaluf einer vollen Amtszeit aus gesundheitlichen oder politischen Gründen aus dem Amt scheidet. Wullfs Gründe waren eindeutig politisch, denn es wurde keine Präsidentenanklage gem. Art. 61 Grundgesetz gegen ihn erhoben. Selbst dann müsste das Gericht gem. § 5 BPräsRuhebezG über die Bezüge entscheiden.
Wullfs Verfehlungen beging er als Ministerpräsident, nicht als Bundespräsident. Ein solcher Fall war für die Gesetzesväter kaum vorhersehbar.
Ah jetzt weiß ich warum wir das Grundgesetz haben...DaZke
Ein wenig verstehe ich die Aufregung ja schon, aber aus meiner Sicht wird hier wirklich an der falschen Stelle angesetzt. Und selbst wenn wir uns jedes Jahr einen jungen Bundespräsidenten leisten sollten - das macht den Bock nicht fett.
Andere Punkte, wie zum Beispiel die vergessene Gehaltsobergrenze bei der Bankenrettung finde ich wirklich viel dramatischer und auch viel beachtenswerter. Da werden auf der einen Seite sozial Schwache bis zum geht nicht mehr gegängelt, auf der anderen Seite wird dann den Leuten die die Welt in eine Krise gestürzt haben, das Geld in den ***** geblasen. Das ärgert mich.
Wulff ist dagegen eine ganz kleine Nummer. Allerdings würde das Parlament im Sinne 'politischer Hygiene' (mir fällt gerade kein besseres Wort ein) nun wirklich gut daran tun und die Versorgung neu zu regeln.
Stefan, wo steht denn, dass er die "persönlichen" Gründe während seiner Präsidialzeit begründet haben muss?
Das sehe ich nämlich nicht als Voraussetzung.
Wirtschaftlich ist das natürlich völlig irrelevant. Im Sinne einer funktionierenden Demokratie/Politik ist das aber m.E. ein falsches Signal.
Das sieht der eine oder andere Staatsrechtler anders.
Ich sowieso.
um dramatisch geht es mir eigentlich nicht, eher ums prinzip. und dass es noch reichlich andere baustellen gibt ist mir bewußt.
bei wulff kann man halt ein ineressantes prinzip an einer person festmachen, könnte man bei anderen auch, aber es ist halt extrem offensichlich.
ich bin schon ewig der meinung, dass politiker besser bezahlt werden sollten, das ganze versorgungssystem nach der politischen karriere aber abgeschafft oder zumindest reformiert gehört.
das wird aber nicht passieren.