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Wie umgehen mit den Rechtsradikalen?

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60revax schrieb:

Sein Missfallen lässt sich auch anders ausdrücken. Auf Nazisymbole sollte man immer verzichten. Der "Sinn" kann missverstanden werden oder Nazis könnten sagen, man habe ja eigentlich was "anders" mit dem Zeigen sagen wollen.  

Deine Ansicht teile ich nicht, und vor allem gibt sie die Rechtslage nicht wieder. Der BGH hat zuletzt 2017 die Strafbarkeit von Zeichen verneint, „deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt“.
Für den Fall, dass der BGH dies nicht getan hätte, hatte übrigens das Bundesjustizministerium angekündigt, § 89a StGb entsprechend zu ändern.
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stefank schrieb:

60revax schrieb:

Sein Missfallen lässt sich auch anders ausdrücken. Auf Nazisymbole sollte man immer verzichten. Der "Sinn" kann missverstanden werden oder Nazis könnten sagen, man habe ja eigentlich was "anders" mit dem Zeigen sagen wollen.  

Deine Ansicht teile ich nicht, und vor allem gibt sie die Rechtslage nicht wieder. Der BGH hat zuletzt 2017 die Strafbarkeit von Zeichen verneint, „deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt“.
Für den Fall, dass der BGH dies nicht getan hätte, hatte übrigens das Bundesjustizministerium angekündigt, § 89a StGb entsprechend zu ändern.

Bitte kannst Du mir das BGH Urteil aus 2017 mit Aktenzeichen mitteilen.
Ich kenne nur ein Urteil zum § 86a aus 2007 und da ging es um durchgestriche Nazisymbole. Also nicht das was Miraculix angesprochen hat.

Warum der Bundestag in dem Zusammenhang den §89a ändern wollte erschließt sich mir nicht. Da geht es doch um ein völlig anderes Thema.
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Wie passt das damit zusammen, dass z.B. in Computerspielen mittlerweile unter bestimmten Vorraussetzungen Hakenkreuze gezeigt werden dürfen?
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Wie passt das damit zusammen, dass z.B. in Computerspielen mittlerweile unter bestimmten Vorraussetzungen Hakenkreuze gezeigt werden dürfen?
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Der § 86a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 3 StGB erlaubt das Verwenden entsprechender Abzeichen, wenn es u.a. der Kunst bzw. der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. Mittlerweile hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass auch Computerspiele darunter fallen können.
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stefank schrieb:

60revax schrieb:

Sein Missfallen lässt sich auch anders ausdrücken. Auf Nazisymbole sollte man immer verzichten. Der "Sinn" kann missverstanden werden oder Nazis könnten sagen, man habe ja eigentlich was "anders" mit dem Zeigen sagen wollen.  

Deine Ansicht teile ich nicht, und vor allem gibt sie die Rechtslage nicht wieder. Der BGH hat zuletzt 2017 die Strafbarkeit von Zeichen verneint, „deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt“.
Für den Fall, dass der BGH dies nicht getan hätte, hatte übrigens das Bundesjustizministerium angekündigt, § 89a StGb entsprechend zu ändern.

Bitte kannst Du mir das BGH Urteil aus 2017 mit Aktenzeichen mitteilen.
Ich kenne nur ein Urteil zum § 86a aus 2007 und da ging es um durchgestriche Nazisymbole. Also nicht das was Miraculix angesprochen hat.

Warum der Bundestag in dem Zusammenhang den §89a ändern wollte erschließt sich mir nicht. Da geht es doch um ein völlig anderes Thema.
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Doppelt vertippt. § 86a selbstverständlich, und das Urteil aus 2007 meine ich. Es ging mir um das Zitat aus dem Urteil.
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Doppelt vertippt. § 86a selbstverständlich, und das Urteil aus 2007 meine ich. Es ging mir um das Zitat aus dem Urteil.
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stefank schrieb:

Doppelt vertippt. § 86a selbstverständlich, und das Urteil aus 2007 meine ich. Es ging mir um das Zitat aus dem Urteil.

Und es ging Dir darum, mir die Rechtslage zu erklären.
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stefank schrieb:

Doppelt vertippt. § 86a selbstverständlich, und das Urteil aus 2007 meine ich. Es ging mir um das Zitat aus dem Urteil.

Und es ging Dir darum, mir die Rechtslage zu erklären.
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60revax schrieb:

stefank schrieb:

Doppelt vertippt. § 86a selbstverständlich, und das Urteil aus 2007 meine ich. Es ging mir um das Zitat aus dem Urteil.

Und es ging Dir darum, mir die Rechtslage zu erklären.

Genau. Die ist glücklicherweise richtig dargestellt. Peinlich genug sind die zwei Zahlenfehler trotzdem. Zu der Sorge, Nazis könnten sich diese Rechtsprechung zu nutze machen. führt der BGH übrigens aus:

"Die Befürchtung des Landgerichts, rechtsextreme Personen könnten diese Lockerung des Verbots ausnutzen und ihrerseits derart abgeänderte Kennzeichen verwenden, hat der Senat nicht geteilt. Er ist davon überzeugt, dass Anhänger rechtsextremer Organisationen Darstellungen, in denen solche Kennzeichen in gegnerischer Zielrichtung verwendet werden, als Verhöhnung der ihnen "heiligen" Symbole empfinden und selbst nicht gebrauchen würden."
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60revax schrieb:

stefank schrieb:

Doppelt vertippt. § 86a selbstverständlich, und das Urteil aus 2007 meine ich. Es ging mir um das Zitat aus dem Urteil.

Und es ging Dir darum, mir die Rechtslage zu erklären.

Genau. Die ist glücklicherweise richtig dargestellt. Peinlich genug sind die zwei Zahlenfehler trotzdem. Zu der Sorge, Nazis könnten sich diese Rechtsprechung zu nutze machen. führt der BGH übrigens aus:

"Die Befürchtung des Landgerichts, rechtsextreme Personen könnten diese Lockerung des Verbots ausnutzen und ihrerseits derart abgeänderte Kennzeichen verwenden, hat der Senat nicht geteilt. Er ist davon überzeugt, dass Anhänger rechtsextremer Organisationen Darstellungen, in denen solche Kennzeichen in gegnerischer Zielrichtung verwendet werden, als Verhöhnung der ihnen "heiligen" Symbole empfinden und selbst nicht gebrauchen würden."
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stefank schrieb:

60revax schrieb:

stefank schrieb:

Doppelt vertippt. § 86a selbstverständlich, und das Urteil aus 2007 meine ich. Es ging mir um das Zitat aus dem Urteil.

Und es ging Dir darum, mir die Rechtslage zu erklären.

Genau. Die ist glücklicherweise richtig dargestellt.

Eben nicht. Im Urteil ging es um durchgestrichene Nazisymbole und nicht um die unveränderten, die Miraculix im Sinne hatte.
In dem von Dir jetzt zitierten Begründungstext steht ausdrücklich "abgeänderte Kennzeichen" Um die geht es hier aber nicht.

Aber was soll's. Du hast rasch was hingeschrieben und schnell copy and paste. Und schon schon stand der Quatsch da.
Und nun musste raus aus der Nummer.
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stefank schrieb:

60revax schrieb:

stefank schrieb:

Doppelt vertippt. § 86a selbstverständlich, und das Urteil aus 2007 meine ich. Es ging mir um das Zitat aus dem Urteil.

Und es ging Dir darum, mir die Rechtslage zu erklären.

Genau. Die ist glücklicherweise richtig dargestellt.

Eben nicht. Im Urteil ging es um durchgestrichene Nazisymbole und nicht um die unveränderten, die Miraculix im Sinne hatte.
In dem von Dir jetzt zitierten Begründungstext steht ausdrücklich "abgeänderte Kennzeichen" Um die geht es hier aber nicht.

Aber was soll's. Du hast rasch was hingeschrieben und schnell copy and paste. Und schon schon stand der Quatsch da.
Und nun musste raus aus der Nummer.
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60revax schrieb:

stefank schrieb:

60revax schrieb:

stefank schrieb:

Doppelt vertippt. § 86a selbstverständlich, und das Urteil aus 2007 meine ich. Es ging mir um das Zitat aus dem Urteil.

Und es ging Dir darum, mir die Rechtslage zu erklären.

Genau. Die ist glücklicherweise richtig dargestellt.

Eben nicht. Im Urteil ging es um durchgestrichene Nazisymbole und nicht um die unveränderten, die Miraculix im Sinne hatte.
In dem von Dir jetzt zitierten Begründungstext steht ausdrücklich "abgeänderte Kennzeichen" Um die geht es hier aber nicht.

Aber was soll's. Du hast rasch was hingeschrieben und schnell copy and paste. Und schon schon stand der Quatsch da.
Und nun musste raus aus der Nummer.

Da hast du ganz recht. Und am schnellsten raus aus der Nummer hilft die Lektüre der Urteilsbegründung. Das durchgestrichene Hakenkreuz war nämlich nur einer der vom BGH zu bewertenden Artikel:
"
2. Aber auch bei den übrigen Artikeln bejaht der Senat - mit Ausnahme der Nr. II. 79 - eine eindeutige und offenkundige Ablehnung:
26

a) Auf den Gegenständen Nr. II. 68 und 80 wird ein am Boden liegendes, zertrümmertes Hakenkreuz dargestellt, auf dem sich ein Springerstiefel befindet. Damit wird deutlich, dass die Zerstörung des Hakenkreuzes durch einen Stiefeltritt symbolisiert wird.
27

b) Die Artikel Nr. II. 72, 73 und 76 zeigen ein zerbrochenes Hakenkreuz, bei dem die Brocken farblich so gestaltet sind, dass ein Teil von ihnen ein "4." bildet, wobei in der Umrandung die Aufschrift "Kein Reich" enthalten ist. Damit wird nicht nur die Zerstörung des Hakenkreuzes dargestellt, sondern auch die Forderung erhoben, es solle kein 4. Reich geben. Diese Distanzierung ist nach ihrem Gesamteindruck ausreichend.
28

c) Soweit hinsichtlich des oben näher geschilderten "Umweltmännchens" Zweifel an einer hinreichend gegnerischen Verwendung geäußert werden, weil der ausgestreckte Arm nicht nur das Wegwerfen eines Hakenkreuzes, sondern auch das Entbieten des "Hitlergrußes" gegenüber dem Hakenkreuz oder das Herausholen des Hakenkreuzes aus dem Abfall darstellen könne, kann dies der Senat angesichts der in der alltäglichen Verwendung dieses Piktogramms enthaltenen eindeutigen Aussage, Abfall solle in den Abfallbehälter geworfen werden, nicht nachvollziehen. Nur sehr fern liegende, theoretische Deutungsmöglichkeiten vermögen die sonst gegebene Eindeutigkeit einer Darstellung nicht in Frage zu stellen.
29

d) Dagegen teilt der Senat die Beurteilung des Landgerichts zu dem Artikel Nr. II. 79, dessen unzureichende Distanzierung auch die Verteidigung einräumt. Auf der Vorderseite der CD-Hülle ist ein Bild Adolf Hitlers neben der "Reichsstandarte" mit unverändertem Hakenkreuz zu sehen. Die Textaufdrucke "Schleim Keim" und "Drecksau" vermögen einem durchschnittlichen Beobachter keinen Bedeutungsinhalt, insbesondere keine deutliche Distanzierung zu vermitteln. Eine solche ergibt sich allerdings in gewissem Umfang aus der Rückseite der CD-Hülle, auf der drei Liedtexte abgedruckt sind, wovon einer den Begriff "Faschosau" enthält, was auf einen Text gegen Rechtsextreme hindeutet. Jedoch fehlt es insgesamt an einer ausreichenden Kenntlichmachung der Ablehnung; diese ist weder eindeutig, noch offenkundig.
"

Worauf es also ankommt, ist die "eindeutige und offenkundige Ablehnung". Wie man das macht, ist dem BGH egal, solange ausreichend deutlich gemacht, in welchem Sinn das eigentlich vebotene Zeichen verwandt wird. Durchkreuzen ist eine Möglichkeit, aber eben nach Ansicht des BGH nicht die einzige.
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60revax schrieb:

stefank schrieb:

60revax schrieb:

stefank schrieb:

Doppelt vertippt. § 86a selbstverständlich, und das Urteil aus 2007 meine ich. Es ging mir um das Zitat aus dem Urteil.

Und es ging Dir darum, mir die Rechtslage zu erklären.

Genau. Die ist glücklicherweise richtig dargestellt.

Eben nicht. Im Urteil ging es um durchgestrichene Nazisymbole und nicht um die unveränderten, die Miraculix im Sinne hatte.
In dem von Dir jetzt zitierten Begründungstext steht ausdrücklich "abgeänderte Kennzeichen" Um die geht es hier aber nicht.

Aber was soll's. Du hast rasch was hingeschrieben und schnell copy and paste. Und schon schon stand der Quatsch da.
Und nun musste raus aus der Nummer.

Da hast du ganz recht. Und am schnellsten raus aus der Nummer hilft die Lektüre der Urteilsbegründung. Das durchgestrichene Hakenkreuz war nämlich nur einer der vom BGH zu bewertenden Artikel:
"
2. Aber auch bei den übrigen Artikeln bejaht der Senat - mit Ausnahme der Nr. II. 79 - eine eindeutige und offenkundige Ablehnung:
26

a) Auf den Gegenständen Nr. II. 68 und 80 wird ein am Boden liegendes, zertrümmertes Hakenkreuz dargestellt, auf dem sich ein Springerstiefel befindet. Damit wird deutlich, dass die Zerstörung des Hakenkreuzes durch einen Stiefeltritt symbolisiert wird.
27

b) Die Artikel Nr. II. 72, 73 und 76 zeigen ein zerbrochenes Hakenkreuz, bei dem die Brocken farblich so gestaltet sind, dass ein Teil von ihnen ein "4." bildet, wobei in der Umrandung die Aufschrift "Kein Reich" enthalten ist. Damit wird nicht nur die Zerstörung des Hakenkreuzes dargestellt, sondern auch die Forderung erhoben, es solle kein 4. Reich geben. Diese Distanzierung ist nach ihrem Gesamteindruck ausreichend.
28

c) Soweit hinsichtlich des oben näher geschilderten "Umweltmännchens" Zweifel an einer hinreichend gegnerischen Verwendung geäußert werden, weil der ausgestreckte Arm nicht nur das Wegwerfen eines Hakenkreuzes, sondern auch das Entbieten des "Hitlergrußes" gegenüber dem Hakenkreuz oder das Herausholen des Hakenkreuzes aus dem Abfall darstellen könne, kann dies der Senat angesichts der in der alltäglichen Verwendung dieses Piktogramms enthaltenen eindeutigen Aussage, Abfall solle in den Abfallbehälter geworfen werden, nicht nachvollziehen. Nur sehr fern liegende, theoretische Deutungsmöglichkeiten vermögen die sonst gegebene Eindeutigkeit einer Darstellung nicht in Frage zu stellen.
29

d) Dagegen teilt der Senat die Beurteilung des Landgerichts zu dem Artikel Nr. II. 79, dessen unzureichende Distanzierung auch die Verteidigung einräumt. Auf der Vorderseite der CD-Hülle ist ein Bild Adolf Hitlers neben der "Reichsstandarte" mit unverändertem Hakenkreuz zu sehen. Die Textaufdrucke "Schleim Keim" und "Drecksau" vermögen einem durchschnittlichen Beobachter keinen Bedeutungsinhalt, insbesondere keine deutliche Distanzierung zu vermitteln. Eine solche ergibt sich allerdings in gewissem Umfang aus der Rückseite der CD-Hülle, auf der drei Liedtexte abgedruckt sind, wovon einer den Begriff "Faschosau" enthält, was auf einen Text gegen Rechtsextreme hindeutet. Jedoch fehlt es insgesamt an einer ausreichenden Kenntlichmachung der Ablehnung; diese ist weder eindeutig, noch offenkundig.
"

Worauf es also ankommt, ist die "eindeutige und offenkundige Ablehnung". Wie man das macht, ist dem BGH egal, solange ausreichend deutlich gemacht, in welchem Sinn das eigentlich vebotene Zeichen verwandt wird. Durchkreuzen ist eine Möglichkeit, aber eben nach Ansicht des BGH nicht die einzige.
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Toll, dass Du Dir so viel Mühe gibst. Nur wieder geht es am Sachverhalt vorbei.
Miraculix wollte dem CDU-Hildebrand auf Facebook SS Runen und eine Armbinde ( mit Hakenkreuz, mit was wohl sonst) verpassen. Nichts durchgestrichenes nichts satirisches o. ä.
Lies bitte den Beitrag von amsterdam_stranded, Nr. 2123 und dann kennst Du die Ausnahmen vom §86a die der BGH für zulässig hält.

Zurück zu Ausgangspunkt der Diskussion. Ich war und bin gegen das Zeigen von Nazisymbolen in welcher Form auch immer und halte die Intention und Wortlaut des §86(a) StgB für richtig.
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Toll, dass Du Dir so viel Mühe gibst. Nur wieder geht es am Sachverhalt vorbei.
Miraculix wollte dem CDU-Hildebrand auf Facebook SS Runen und eine Armbinde ( mit Hakenkreuz, mit was wohl sonst) verpassen. Nichts durchgestrichenes nichts satirisches o. ä.
Lies bitte den Beitrag von amsterdam_stranded, Nr. 2123 und dann kennst Du die Ausnahmen vom §86a die der BGH für zulässig hält.

Zurück zu Ausgangspunkt der Diskussion. Ich war und bin gegen das Zeigen von Nazisymbolen in welcher Form auch immer und halte die Intention und Wortlaut des §86(a) StgB für richtig.
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60revax schrieb:

Toll, dass Du Dir so viel Mühe gibst. Nur wieder geht es am Sachverhalt vorbei.
Miraculix wollte dem CDU-Hildebrand auf Facebook SS Runen und eine Armbinde ( mit Hakenkreuz, mit was wohl sonst) verpassen. Nichts durchgestrichenes nichts satirisches o. ä.
Lies bitte den Beitrag von amsterdam_stranded, Nr. 2123 und dann kennst Du die Ausnahmen vom §86a die der BGH für zulässig hält.

Zurück zu Ausgangspunkt der Diskussion. Ich war und bin gegen das Zeigen von Nazisymbolen in welcher Form auch immer und halte die Intention und Wortlaut des §86(a) StgB für richtig.


Du hast heute deine Pillen gegen Uneinsichtigkeit wieder nicht genommen, nicht wahr?
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Toll, dass Du Dir so viel Mühe gibst. Nur wieder geht es am Sachverhalt vorbei.
Miraculix wollte dem CDU-Hildebrand auf Facebook SS Runen und eine Armbinde ( mit Hakenkreuz, mit was wohl sonst) verpassen. Nichts durchgestrichenes nichts satirisches o. ä.
Lies bitte den Beitrag von amsterdam_stranded, Nr. 2123 und dann kennst Du die Ausnahmen vom §86a die der BGH für zulässig hält.

Zurück zu Ausgangspunkt der Diskussion. Ich war und bin gegen das Zeigen von Nazisymbolen in welcher Form auch immer und halte die Intention und Wortlaut des §86(a) StgB für richtig.
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60revax schrieb:


Zurück zu Ausgangspunkt der Diskussion. Ich war und bin gegen das Zeigen von Nazisymbolen in welcher Form auch immer und halte die Intention und Wortlaut des §86(a) StgB für richtig.


Der Ausgangspunkt der Diskussion war indes nicht das Für und Wider einer Strafrechtsnorm, deren zugrundeliegende gesetzgeberische  Intention im übrigen auch außer Dir niemand "unrichtig" findet, sondern eine rassistische Äußerung  der eines CDU-Politikers.
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Mit anderen Worten: er kannte das Urteil, hat es aber entweder bewusst falsch wiedergegeben oder nicht verstanden, amüsiert sich dann aber über stefank, der aus Unachtsamkeit zwei Tippfehler drin hatte und nutzt das süffisant, um wie gewohnt von Themen abzulenken, die er ungern diskutiert weiß.

Jetzt ein für allemal: wer dem äußeren Anschein nach kein anderes Ziel verfolgt als Threads zu zerschießen, fliegt hier hochkant raus! Das geht nicht nur mir gehörig gegen den Strich.
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Passt wohl am besten hier rein.

Eine Anwältin hat die Drecksfotzen-Richter angezeigt, die in drecksfotzenhafter Art und Weise entschieden hatten, dass Renate Künast als "Drecks *****" bezeichnet werden darf, weil sie dies als "haarscharf an der Grenze des (...) hinnehmbaren" einordneten. Der Vorwurf lautet, meiner Meinung nach zu Recht, Rechtsbeugung, weil die Drecksfotzen damit den Straftatbestand der Beleidigung faktisch abgeschafft wurde.

Nun hat die zuständige Drecksfotzen-Staatsanwaltschaft diesen Antrag abgelehnt, denn "Es gebe keine Anhaltspunkte für eine bewusste und schwerwiegende „Entfernung von Recht und Gesetz“, heißt es" von den Drecks Fotzen.

Ganz nach dem Vorbild anderer Drecksfotzen-Kreise haben nun wiederum Drecksfotzen die Anwältin wegen falscher Verdächtigung angezeigt.

Ich beantrage bei der Drecksfotzen-Moderation, das entsprechende Wort nach dieser Drecksfotzen-Entscheidung von der Bad Word-Liste zu nehmen, damit ich euch Drecksfotzen hier auch mal, natürlich haarscharf noch hinnehmbar, als das bezeichnen kann, was ihr seid.

Grüße
Eine Drecksfotze aus Drecksfotzenland.
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Passt wohl am besten hier rein.

Eine Anwältin hat die Drecksfotzen-Richter angezeigt, die in drecksfotzenhafter Art und Weise entschieden hatten, dass Renate Künast als "Drecks *****" bezeichnet werden darf, weil sie dies als "haarscharf an der Grenze des (...) hinnehmbaren" einordneten. Der Vorwurf lautet, meiner Meinung nach zu Recht, Rechtsbeugung, weil die Drecksfotzen damit den Straftatbestand der Beleidigung faktisch abgeschafft wurde.

Nun hat die zuständige Drecksfotzen-Staatsanwaltschaft diesen Antrag abgelehnt, denn "Es gebe keine Anhaltspunkte für eine bewusste und schwerwiegende „Entfernung von Recht und Gesetz“, heißt es" von den Drecks Fotzen.

Ganz nach dem Vorbild anderer Drecksfotzen-Kreise haben nun wiederum Drecksfotzen die Anwältin wegen falscher Verdächtigung angezeigt.

Ich beantrage bei der Drecksfotzen-Moderation, das entsprechende Wort nach dieser Drecksfotzen-Entscheidung von der Bad Word-Liste zu nehmen, damit ich euch Drecksfotzen hier auch mal, natürlich haarscharf noch hinnehmbar, als das bezeichnen kann, was ihr seid.

Grüße
Eine Drecksfotze aus Drecksfotzenland.
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ich hoffe Frau Künast geht durch alle Instanzen
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Passt wohl am besten hier rein.

Eine Anwältin hat die Drecksfotzen-Richter angezeigt, die in drecksfotzenhafter Art und Weise entschieden hatten, dass Renate Künast als "Drecks *****" bezeichnet werden darf, weil sie dies als "haarscharf an der Grenze des (...) hinnehmbaren" einordneten. Der Vorwurf lautet, meiner Meinung nach zu Recht, Rechtsbeugung, weil die Drecksfotzen damit den Straftatbestand der Beleidigung faktisch abgeschafft wurde.

Nun hat die zuständige Drecksfotzen-Staatsanwaltschaft diesen Antrag abgelehnt, denn "Es gebe keine Anhaltspunkte für eine bewusste und schwerwiegende „Entfernung von Recht und Gesetz“, heißt es" von den Drecks Fotzen.

Ganz nach dem Vorbild anderer Drecksfotzen-Kreise haben nun wiederum Drecksfotzen die Anwältin wegen falscher Verdächtigung angezeigt.

Ich beantrage bei der Drecksfotzen-Moderation, das entsprechende Wort nach dieser Drecksfotzen-Entscheidung von der Bad Word-Liste zu nehmen, damit ich euch Drecksfotzen hier auch mal, natürlich haarscharf noch hinnehmbar, als das bezeichnen kann, was ihr seid.

Grüße
Eine Drecksfotze aus Drecksfotzenland.
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Es gab doch vor einigen Jahren schon mal so ein Blödelurteil, da wurde Bohlen frei gesprochen weil man es bei ihm normal fand das er Leute beleidigt. Ist schon ein komisches Land in dem wir leben. Das fordert ja Selbstjustiz gerade zu heraus, das man einem aufs Maul haut wenn er einen beleidigt, denn der Staat unternimmt ja eh nichts dagegen.
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Passt wohl am besten hier rein.

Eine Anwältin hat die Drecksfotzen-Richter angezeigt, die in drecksfotzenhafter Art und Weise entschieden hatten, dass Renate Künast als "Drecks *****" bezeichnet werden darf, weil sie dies als "haarscharf an der Grenze des (...) hinnehmbaren" einordneten. Der Vorwurf lautet, meiner Meinung nach zu Recht, Rechtsbeugung, weil die Drecksfotzen damit den Straftatbestand der Beleidigung faktisch abgeschafft wurde.

Nun hat die zuständige Drecksfotzen-Staatsanwaltschaft diesen Antrag abgelehnt, denn "Es gebe keine Anhaltspunkte für eine bewusste und schwerwiegende „Entfernung von Recht und Gesetz“, heißt es" von den Drecks Fotzen.

Ganz nach dem Vorbild anderer Drecksfotzen-Kreise haben nun wiederum Drecksfotzen die Anwältin wegen falscher Verdächtigung angezeigt.

Ich beantrage bei der Drecksfotzen-Moderation, das entsprechende Wort nach dieser Drecksfotzen-Entscheidung von der Bad Word-Liste zu nehmen, damit ich euch Drecksfotzen hier auch mal, natürlich haarscharf noch hinnehmbar, als das bezeichnen kann, was ihr seid.

Grüße
Eine Drecksfotze aus Drecksfotzenland.
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Hier aus Kanzlei Bernard Korn & Partner
RA  Jessica Hamed

https://www.ckb-anwaelte.de/causa-kuenast-staatsanwaltschaft-lehnt-die-aufnahme-von-ermittlungen-wegen-des-verdachts-der-rechtsbeugung-gegen-die-richterinnen-des-landgerichts-berlin-ab-beschwerde-eingelegt/


Ein Auszug bzw. zwei...
"Hiergegen haben wir uns mit einer formfreien Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft gewandt und beantragt, die Ermittlungen gegen die beanzeigten Richter*innen aufzunehmen, da die Staatsanwaltschaft nach unserer Auffassung zu Unrecht die Annahme eines Anfangsverdachts ablehnte."


"Die Entscheidung ist nach unserer Meinung aber darüber hinaus in einem so hohen Maße abwegig und handwerklich dilettantisch, dass nur eine Erklärung plausibel erscheint: Die Richter*innen haben bewusst das Gesetz überschritten und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unbeachtet gelassen."

Gute Arbeit bis dahin, m.M..
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Tafelberg schrieb:

es wird immer doller

NRW-Bürgermeister will sich bewaffnen
Weil er Angst vor Rechtsextremen hat, möchte sich ein Bürgermeister aus Nordrhein-Westfalen einem Medienbericht zufolge bewaffnen

https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am-Dienstag-7-Januar-2020-article21492734.html


Ein weiterer Bürgermeister ist Ziel von rechtsradikaler Hetze geworden und ist auch zum Schutz seiner Familie zurückgetreten:

https://www.fr.de/politik/estorf-hetze-uebergriffe-buergermeister-niedersachsen-tritt-zurueck-13424904.html

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Adler_Steigflug schrieb:

Bürgermeister ist Ziel von rechtsradikaler Hetze geworden und ist auch zum Schutz seiner Familie zurückgetreten:


Zunehmend treten BürgermeisterInnen und LokalpolitikerInnen zurück aufgrund von Schikane und Bedrohung. Der kommunale Raum wird politisch immer wichtiger. Deshalb versuchen Nazis auch, ihn zu erobern, da ist der Spielraum der Macht für die FaschistInnen
DemokratInnen bleibt stabil!
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Wer Interesse hat, kann den Beschluss des Landgerichts Berlin im Volltext hier lesen:

https://openjur.de/u/2180445.html

Als kleine Kostprobe, um die Wirkung der Lektüre auf den eigenen Blutdruck abzuschätzen:

"Die in ein Bild von Starwars eingefügte Äußerung "Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird!" ist eine sicherlich geschmacklose Kritik, die mit dem Stilmittel der Polemitik sachliche Kritik übt. Es geht dem Äußernden erkennbar nicht darum, die Antragstellerin als Person zu diffamieren, sondern an der von ihr getätigten Äußerung Kritik zu üben."
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Wer Interesse hat, kann den Beschluss des Landgerichts Berlin im Volltext hier lesen:

https://openjur.de/u/2180445.html

Als kleine Kostprobe, um die Wirkung der Lektüre auf den eigenen Blutdruck abzuschätzen:

"Die in ein Bild von Starwars eingefügte Äußerung "Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird!" ist eine sicherlich geschmacklose Kritik, die mit dem Stilmittel der Polemitik sachliche Kritik übt. Es geht dem Äußernden erkennbar nicht darum, die Antragstellerin als Person zu diffamieren, sondern an der von ihr getätigten Äußerung Kritik zu üben."
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Moin amsterdam_stranded,

mich würde deine Meinung zu dem Beschluss interessieren. Herzlichen Dank im Voraus!
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Moin amsterdam_stranded,

mich würde deine Meinung zu dem Beschluss interessieren. Herzlichen Dank im Voraus!
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Ich halte ihn aus moralischen Gesichtspunkten für falsch und abseits der subjektiven Komponente auch juristisch für fehlerbehaftet. Reicht Dir das vorerst? Für juristische Abhandlungen fehlt mir heute Abend etwas die Lust.


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