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Wie umgehen mit den Rechtsradikalen?

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NewOldFechemer schrieb:

Wasn das? 🤔



was das ist? Ein typicher 60ziger-Beitrag, abgekippter Link ohne jeden Kontext und jeder darf rätseln was du sagen möchtest oder ob du überhaupt was mitteilen willst

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NewOldFechemer schrieb:

Wasn das? 🤔



was das ist? Ein typicher 60ziger-Beitrag, abgekippter Link ohne jeden Kontext und jeder darf rätseln was du sagen möchtest oder ob du überhaupt was mitteilen willst

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Ein typischer Rundschau Text von einer Ahnungslosen, ohne auch nur ansatzweise etwas beizutragen.
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NewOldFechemer schrieb:

Wasn das? 🤔
https://mobile.twitter.com/fussballterror/status/1264353334535872512/photo/1

Das ist glaube ich eine T-Shirt Marke aus Osteuropa wo jeder seinen Städtenamen drunter drucken lassen kann. Ob die Hersteller rechts sind, keine Ahnung.
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propain schrieb:

T-Shirt Marke aus Osteuropa


OK also etwas wie Spreadshirt. Dort war ja lange der Judenstern mit ungegeimpft zu sehn.

https://www.google.com/amp/s/www.rnd.de/panorama/spreadshirt-verkauft-fragwurdiges-impfgegner-shirt-und-entschuldigt-sich-G5BCZAYAKZAIBOOYQRFXNUTETE.html%3foutputType=amp
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NewOldFechemer schrieb:

Wasn das? 🤔



was das ist? Ein typicher 60ziger-Beitrag, abgekippter Link ohne jeden Kontext und jeder darf rätseln was du sagen möchtest oder ob du überhaupt was mitteilen willst

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Man muss sich aber auch nicht groß anstrengen, um zu verstehen, was er meint. Zu der weitergeleiteten Frage: Kann man da etwas machen, wenn jemand den Namen Eintracht Frankfurt, ohne das Logo zu benutzen, in einem anderen Kontext auf Tshirts druckt? Keine Ahnung, würde mich aber interessieren. Was meinen die Anwälte im Forum?
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Man muss sich aber auch nicht groß anstrengen, um zu verstehen, was er meint. Zu der weitergeleiteten Frage: Kann man da etwas machen, wenn jemand den Namen Eintracht Frankfurt, ohne das Logo zu benutzen, in einem anderen Kontext auf Tshirts druckt? Keine Ahnung, würde mich aber interessieren. Was meinen die Anwälte im Forum?
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Motoguzzi999 schrieb:

Man muss sich aber auch nicht groß anstrengen, um zu verstehen, was er meint. Zu der weitergeleiteten Frage: Kann man da etwas machen, wenn jemand den Namen Eintracht Frankfurt, ohne das Logo zu benutzen, in einem anderen Kontext auf Tshirts druckt? Keine Ahnung, würde mich aber interessieren. Was meinen die Anwälte im Forum?

Bei dem Anbieten von Motiven auf Bekleidung und insbesondere T-Shirts sind verschiedene rechtliche Bestimmungen zu beachten. So darf das Design keine Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen und es dürfen keine verfassungswidrigen Symbole dargestellt werden. Vor allem das Markenrecht kann das T-Shirt-Design zu einer teuren Angelegenheit werden lassen. Denn markenrechtlich geschützt sind nicht nur bekannte Marken, Markenschutz kann schon an Alltagsbegriffen, Personennamen oder Abkürzungen, wie z.B. von sportlichen Veranstaltungen (EM 2008) entstehen.

Als Folge sind Logos auf T-Shirts häufig Gegenstand von markenrechtlichen Abmahnungen. Und da der Streitwert bei Markenrechtsverletzungen oft im fünfstelligen Bereich liegt, zieht schon eine Abmahnung hohe Anwaltskosten mit sich.

Gemäß § 14 Abs. Nr. 2 MarkenG ist es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.

Voraussetzung für eine Verletzungshandlung nach § 14 Abs. Nr. 2 MarkenG ist weiter, dass die angegriffene Bezeichnung markenmäßig verwendet wird, also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Ware eines Unternehmens von denen anderer dient. Dies hat seinen Grund im Zweck der Rechte des Markeninhabers, die sicherstellen sollen, dass die Marke ihre Funktion erfüllen kann.

Marken und Fun-Shirts

Speziell mit der Verwendung eines Wortzeichens („Zicke“) auf der Frontseite eines T-Shirts hat sich das Hanseatische OLG in einem Urteil vom 20.02.2002 beschäftigt und dort ausgeführt, dass der Verkehr damit vertraut ist, dass Marken großflächig auf der Brustseite von Kleidungsstücken angebracht werden. Dass die Verwendung damit zugleich dekorative Funktionen erfüllt, ändert an der Möglichkeit, im Verkehr auch als Herkunftshinweis zu wirken, nichts.

Die Benutzung einer Marke auf der Frontseite eines T-Shirts wird regelmäßig als ein herkunftshinweisender Gebrauch angesehen, der dem Markeninhaber vorbehalten ist.

Logoshirts und Retromarken

Diese Beurteilung lässt sich auch auf sogenannte „Retromarken“ übertragen. Dabei handelt es sich um Zeichen, die nostalgische Erinnerungen an alte Traditionsmarken für bestimmte Produkte wecken sollen. Wenn ein solches Zeichen für Produkte bekannt ist, ist ein kennzeichenmäßiges Verständnis besonders naheliegend (so entschieden für T-Shirts mit dem Aufdruck „Ahoj-Brause“ und „Trabant“).

Damit bestehen Ansprüche auf Unterlassung, wenn sich der Verletzer allein den Wiedererkennungswert einer Traditionsmarke zunutze macht. Diese Rechtsprechung lässt wenig Raum für Ausnahmen.

Ausnahme 1: Im Namen der Kunst

In der Entscheidung „AOL auf Abi-T-Shirt“ wurde eine herkunftsmäßige Verwendung der Bildmarke AOL mit der Begründung abgelehnt, dass die Gestaltung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nur als ironische Anspielung auf die Boris-Becker-Werbung und bekannten Brauch der „Abi + Jahreszahl“-T-Shirts und -schilder verstanden werden wird und das geschützte Zeichen hier völlig in den Hintergrund tritt. Insbesondere wurde die Marke auch nicht verunglimpft oder sonstwie herabgesetzt. Der Verletzter konnte sich deshalb auf die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG berufen.

Ausnahme 2: Meinungsfreiheit

Eine weitere interessante Ausnahme findet sich in einer Entscheidung des Hanseatischen OLG vom 10.04.2008. Streitgegenstand war die Benutzung der Kennzeichnung „CCCP mit dem Symbol Hammer und Sichel“ als Aufdruck auf einem T-Shirt. In den ausführlichen Entscheidungsgründen unterschied das Gericht zwischen Zeichen, die ihrem Ursprung nach originäre markenrechtliche, also produkt- bzw. herstellerbezogene Herkunftshinweisfunktion hatten und solchen, die dem Verkehr als Symbole von Staaten oder staatlichen Institutionen bekannt waren und erst durch deren Untergang und der damit einhergehenden Überwindung der Schutzhindernisse gem. § 8 Abs. Nr. 4, 5, 6, 8, 9 MarkenG überhaupt in Deutschland markenrechtlich schutzfähig geworden sind. Das Gericht verneinte in einem solchen Fall eine markenmäßige Verwendung.

Beide Ausnahmen sind hier nicht gegeben. Eintravht Frankfurt sollte als Markeninhaber umgehend tätig werden.



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Motoguzzi999 schrieb:

Man muss sich aber auch nicht groß anstrengen, um zu verstehen, was er meint. Zu der weitergeleiteten Frage: Kann man da etwas machen, wenn jemand den Namen Eintracht Frankfurt, ohne das Logo zu benutzen, in einem anderen Kontext auf Tshirts druckt? Keine Ahnung, würde mich aber interessieren. Was meinen die Anwälte im Forum?

Bei dem Anbieten von Motiven auf Bekleidung und insbesondere T-Shirts sind verschiedene rechtliche Bestimmungen zu beachten. So darf das Design keine Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen und es dürfen keine verfassungswidrigen Symbole dargestellt werden. Vor allem das Markenrecht kann das T-Shirt-Design zu einer teuren Angelegenheit werden lassen. Denn markenrechtlich geschützt sind nicht nur bekannte Marken, Markenschutz kann schon an Alltagsbegriffen, Personennamen oder Abkürzungen, wie z.B. von sportlichen Veranstaltungen (EM 2008) entstehen.

Als Folge sind Logos auf T-Shirts häufig Gegenstand von markenrechtlichen Abmahnungen. Und da der Streitwert bei Markenrechtsverletzungen oft im fünfstelligen Bereich liegt, zieht schon eine Abmahnung hohe Anwaltskosten mit sich.

Gemäß § 14 Abs. Nr. 2 MarkenG ist es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.

Voraussetzung für eine Verletzungshandlung nach § 14 Abs. Nr. 2 MarkenG ist weiter, dass die angegriffene Bezeichnung markenmäßig verwendet wird, also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Ware eines Unternehmens von denen anderer dient. Dies hat seinen Grund im Zweck der Rechte des Markeninhabers, die sicherstellen sollen, dass die Marke ihre Funktion erfüllen kann.

Marken und Fun-Shirts

Speziell mit der Verwendung eines Wortzeichens („Zicke“) auf der Frontseite eines T-Shirts hat sich das Hanseatische OLG in einem Urteil vom 20.02.2002 beschäftigt und dort ausgeführt, dass der Verkehr damit vertraut ist, dass Marken großflächig auf der Brustseite von Kleidungsstücken angebracht werden. Dass die Verwendung damit zugleich dekorative Funktionen erfüllt, ändert an der Möglichkeit, im Verkehr auch als Herkunftshinweis zu wirken, nichts.

Die Benutzung einer Marke auf der Frontseite eines T-Shirts wird regelmäßig als ein herkunftshinweisender Gebrauch angesehen, der dem Markeninhaber vorbehalten ist.

Logoshirts und Retromarken

Diese Beurteilung lässt sich auch auf sogenannte „Retromarken“ übertragen. Dabei handelt es sich um Zeichen, die nostalgische Erinnerungen an alte Traditionsmarken für bestimmte Produkte wecken sollen. Wenn ein solches Zeichen für Produkte bekannt ist, ist ein kennzeichenmäßiges Verständnis besonders naheliegend (so entschieden für T-Shirts mit dem Aufdruck „Ahoj-Brause“ und „Trabant“).

Damit bestehen Ansprüche auf Unterlassung, wenn sich der Verletzer allein den Wiedererkennungswert einer Traditionsmarke zunutze macht. Diese Rechtsprechung lässt wenig Raum für Ausnahmen.

Ausnahme 1: Im Namen der Kunst

In der Entscheidung „AOL auf Abi-T-Shirt“ wurde eine herkunftsmäßige Verwendung der Bildmarke AOL mit der Begründung abgelehnt, dass die Gestaltung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nur als ironische Anspielung auf die Boris-Becker-Werbung und bekannten Brauch der „Abi + Jahreszahl“-T-Shirts und -schilder verstanden werden wird und das geschützte Zeichen hier völlig in den Hintergrund tritt. Insbesondere wurde die Marke auch nicht verunglimpft oder sonstwie herabgesetzt. Der Verletzter konnte sich deshalb auf die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG berufen.

Ausnahme 2: Meinungsfreiheit

Eine weitere interessante Ausnahme findet sich in einer Entscheidung des Hanseatischen OLG vom 10.04.2008. Streitgegenstand war die Benutzung der Kennzeichnung „CCCP mit dem Symbol Hammer und Sichel“ als Aufdruck auf einem T-Shirt. In den ausführlichen Entscheidungsgründen unterschied das Gericht zwischen Zeichen, die ihrem Ursprung nach originäre markenrechtliche, also produkt- bzw. herstellerbezogene Herkunftshinweisfunktion hatten und solchen, die dem Verkehr als Symbole von Staaten oder staatlichen Institutionen bekannt waren und erst durch deren Untergang und der damit einhergehenden Überwindung der Schutzhindernisse gem. § 8 Abs. Nr. 4, 5, 6, 8, 9 MarkenG überhaupt in Deutschland markenrechtlich schutzfähig geworden sind. Das Gericht verneinte in einem solchen Fall eine markenmäßige Verwendung.

Beide Ausnahmen sind hier nicht gegeben. Eintravht Frankfurt sollte als Markeninhaber umgehend tätig werden.



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stefank schrieb:

Eintravht Frankfurt sollte als Markeninhaber umgehend tätig werden.

Und anschließend sollte Eintracht Frankfurt Eintravht Frankfurt verklagen.


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Motoguzzi999 schrieb:

Man muss sich aber auch nicht groß anstrengen, um zu verstehen, was er meint. Zu der weitergeleiteten Frage: Kann man da etwas machen, wenn jemand den Namen Eintracht Frankfurt, ohne das Logo zu benutzen, in einem anderen Kontext auf Tshirts druckt? Keine Ahnung, würde mich aber interessieren. Was meinen die Anwälte im Forum?

Bei dem Anbieten von Motiven auf Bekleidung und insbesondere T-Shirts sind verschiedene rechtliche Bestimmungen zu beachten. So darf das Design keine Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen und es dürfen keine verfassungswidrigen Symbole dargestellt werden. Vor allem das Markenrecht kann das T-Shirt-Design zu einer teuren Angelegenheit werden lassen. Denn markenrechtlich geschützt sind nicht nur bekannte Marken, Markenschutz kann schon an Alltagsbegriffen, Personennamen oder Abkürzungen, wie z.B. von sportlichen Veranstaltungen (EM 2008) entstehen.

Als Folge sind Logos auf T-Shirts häufig Gegenstand von markenrechtlichen Abmahnungen. Und da der Streitwert bei Markenrechtsverletzungen oft im fünfstelligen Bereich liegt, zieht schon eine Abmahnung hohe Anwaltskosten mit sich.

Gemäß § 14 Abs. Nr. 2 MarkenG ist es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.

Voraussetzung für eine Verletzungshandlung nach § 14 Abs. Nr. 2 MarkenG ist weiter, dass die angegriffene Bezeichnung markenmäßig verwendet wird, also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Ware eines Unternehmens von denen anderer dient. Dies hat seinen Grund im Zweck der Rechte des Markeninhabers, die sicherstellen sollen, dass die Marke ihre Funktion erfüllen kann.

Marken und Fun-Shirts

Speziell mit der Verwendung eines Wortzeichens („Zicke“) auf der Frontseite eines T-Shirts hat sich das Hanseatische OLG in einem Urteil vom 20.02.2002 beschäftigt und dort ausgeführt, dass der Verkehr damit vertraut ist, dass Marken großflächig auf der Brustseite von Kleidungsstücken angebracht werden. Dass die Verwendung damit zugleich dekorative Funktionen erfüllt, ändert an der Möglichkeit, im Verkehr auch als Herkunftshinweis zu wirken, nichts.

Die Benutzung einer Marke auf der Frontseite eines T-Shirts wird regelmäßig als ein herkunftshinweisender Gebrauch angesehen, der dem Markeninhaber vorbehalten ist.

Logoshirts und Retromarken

Diese Beurteilung lässt sich auch auf sogenannte „Retromarken“ übertragen. Dabei handelt es sich um Zeichen, die nostalgische Erinnerungen an alte Traditionsmarken für bestimmte Produkte wecken sollen. Wenn ein solches Zeichen für Produkte bekannt ist, ist ein kennzeichenmäßiges Verständnis besonders naheliegend (so entschieden für T-Shirts mit dem Aufdruck „Ahoj-Brause“ und „Trabant“).

Damit bestehen Ansprüche auf Unterlassung, wenn sich der Verletzer allein den Wiedererkennungswert einer Traditionsmarke zunutze macht. Diese Rechtsprechung lässt wenig Raum für Ausnahmen.

Ausnahme 1: Im Namen der Kunst

In der Entscheidung „AOL auf Abi-T-Shirt“ wurde eine herkunftsmäßige Verwendung der Bildmarke AOL mit der Begründung abgelehnt, dass die Gestaltung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nur als ironische Anspielung auf die Boris-Becker-Werbung und bekannten Brauch der „Abi + Jahreszahl“-T-Shirts und -schilder verstanden werden wird und das geschützte Zeichen hier völlig in den Hintergrund tritt. Insbesondere wurde die Marke auch nicht verunglimpft oder sonstwie herabgesetzt. Der Verletzter konnte sich deshalb auf die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG berufen.

Ausnahme 2: Meinungsfreiheit

Eine weitere interessante Ausnahme findet sich in einer Entscheidung des Hanseatischen OLG vom 10.04.2008. Streitgegenstand war die Benutzung der Kennzeichnung „CCCP mit dem Symbol Hammer und Sichel“ als Aufdruck auf einem T-Shirt. In den ausführlichen Entscheidungsgründen unterschied das Gericht zwischen Zeichen, die ihrem Ursprung nach originäre markenrechtliche, also produkt- bzw. herstellerbezogene Herkunftshinweisfunktion hatten und solchen, die dem Verkehr als Symbole von Staaten oder staatlichen Institutionen bekannt waren und erst durch deren Untergang und der damit einhergehenden Überwindung der Schutzhindernisse gem. § 8 Abs. Nr. 4, 5, 6, 8, 9 MarkenG überhaupt in Deutschland markenrechtlich schutzfähig geworden sind. Das Gericht verneinte in einem solchen Fall eine markenmäßige Verwendung.

Beide Ausnahmen sind hier nicht gegeben. Eintravht Frankfurt sollte als Markeninhaber umgehend tätig werden.



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Demnach wäre "Scheiß-OFC" auf dem T-Shirt also als Meinungsäußerung statthaft, richtig?
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stefank schrieb:

Eintravht Frankfurt sollte als Markeninhaber umgehend tätig werden.

Und anschließend sollte Eintracht Frankfurt Eintravht Frankfurt verklagen.


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"Eintravht" ist eine in Juristenkreisen völlig geläufige Bezeichnung, du Dummchen.
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Demnach wäre "Scheiß-OFC" auf dem T-Shirt also als Meinungsäußerung statthaft, richtig?
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"Scheiß-OFC" ist immer statthaft gem.§ 42 Gesetz über blöde Fussballvereine (BlödFvG).
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Wie umgehen mit Rechtsradikalen? Ich weiß es auch nicht. Diesen Podcast über Derek Black empfand ich aber als sehr spannend und vor allem bereichernd:

https://www.google.com/amp/s/www.spiegel.de/politik/ausland/drek-black-er-war-rassist-jetzt-warnt-er-vor-donald-trump-a-a1a000a2-fa1d-4c68-b908-dae74c283cf4-amp

Es geht dabei um einen Menschen, der von klein auf durch rechtsradikale Eltern und ein rechtsradikales Umfeld geprägt wird. Er hat aber in seiner späteren Studienzeit das Glück auf tolle Menschen treffen zu dürfen. So schafft er es dann dieser Ideologie entfliehen zu können und setzt sich seid der Trump Wahl auch aktiv gegen diese ein.
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Demnach wäre "Scheiß-OFC" auf dem T-Shirt also als Meinungsäußerung statthaft, richtig?
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WuerzburgerAdler schrieb:

Demnach wäre "Scheiß-OFC" auf dem T-Shirt also als Meinungsäußerung statthaft, richtig?

Es hat schon einen Grund warum es bei der Eintracht nicht "Offizielle FanClubs" heißt, sondern "Eintracht FanClubs", damit man so etwas weiter auf T-Shirts tragen kann.
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Danijel Majić fasst den Prozessauftakt zum rechtsradikalen Terroranschlag auf Walter Lübcke zusammen:

https://www.hessenschau.de/panorama/blog-zum-luebcke-prozess-schweigende-angeklagte-klagende-verteidiger,prozess-blog-mordfall-luebcke-100.html
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... und bei der KSK wird ein enttarnter Islamist anstandslos entlassen.
Man kann ja nich jede Form von Extremismus klaglos hinnehmen. Wo kämen wir da hin! 🙄
Gut. Immerhin nimmt das Spannungen innerhalb der Truppe raus. Ist ja auch ne gruselige Vorstellung: alle diese armen Nazis die mit so nem bösen Islamisten zusammengepfercht sind ...

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... und bei der KSK wird ein enttarnter Islamist anstandslos entlassen.
Man kann ja nich jede Form von Extremismus klaglos hinnehmen. Wo kämen wir da hin! 🙄
Gut. Immerhin nimmt das Spannungen innerhalb der Truppe raus. Ist ja auch ne gruselige Vorstellung: alle diese armen Nazis die mit so nem bösen Islamisten zusammengepfercht sind ...

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Was genau meinst du? Am Ende des Artikels steht doch, dass in den letzten Jahren insgesamt 14 Extremisten enttarnt worden seien darunter 8 Rechtsextreme und 4 Reichsbürger (keine Ahnung, ob man das nicht auch addieren könnte). Viel spannender und für die dann hoffentlich ausbleibende Sogwirkung auf Extremisten fänd ich zu wissen, ob die dann wenigstens auch all ihrer Ruhestandsbezüge verlustig werden.
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Was genau meinst du? Am Ende des Artikels steht doch, dass in den letzten Jahren insgesamt 14 Extremisten enttarnt worden seien darunter 8 Rechtsextreme und 4 Reichsbürger (keine Ahnung, ob man das nicht auch addieren könnte). Viel spannender und für die dann hoffentlich ausbleibende Sogwirkung auf Extremisten fänd ich zu wissen, ob die dann wenigstens auch all ihrer Ruhestandsbezüge verlustig werden.
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Ich habe die Bundeswehr nie von innen gesehen (bis auf die Musterung im Kreiswehrersatzamt) daher weiß ich nicht, was da üblich ist und was nicht. Der Spiegel schrieb aber unlängst zu den Zuständen im KSK:

"Zwar sind bereits eine Handvoll Kommandosoldaten wegen ihrer nachgewiesen rechtsextremen Haltung entlassen worden. Die Darstellung des Soldaten aber lassen befürchten, dass es sich dabei nur um die Spitze des Eisbergs handeln könnte."

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-kommando-spezialkraefte-hauptmann-schickt-hilferuf-an-kramp-karrenbauer-a-17a4b656-bedb-4539-a948-e179708027b9
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Was genau meinst du? Am Ende des Artikels steht doch, dass in den letzten Jahren insgesamt 14 Extremisten enttarnt worden seien darunter 8 Rechtsextreme und 4 Reichsbürger (keine Ahnung, ob man das nicht auch addieren könnte). Viel spannender und für die dann hoffentlich ausbleibende Sogwirkung auf Extremisten fänd ich zu wissen, ob die dann wenigstens auch all ihrer Ruhestandsbezüge verlustig werden.
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Zugegeben, mir ging es schon um ne Zuspitzung.
Doch wie Brodowin schon schrieb: in dieser Einheit ist ein Islamist ne extremistische Randerscheinung, während Rechtsextremismus eher eine breite Normalität darzustellen scheint.
Nicht umsonst poste ich das in diesem Thread!
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... und bei der KSK wird ein enttarnter Islamist anstandslos entlassen.
Man kann ja nich jede Form von Extremismus klaglos hinnehmen. Wo kämen wir da hin! 🙄
Gut. Immerhin nimmt das Spannungen innerhalb der Truppe raus. Ist ja auch ne gruselige Vorstellung: alle diese armen Nazis die mit so nem bösen Islamisten zusammengepfercht sind ...

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FrankenAdler schrieb:

... und bei der KSK wird ein enttarnter Islamist anstandslos entlassen.
Man kann ja nich jede Form von Extremismus klaglos hinnehmen. Wo kämen wir da hin! 🙄
Gut. Immerhin nimmt das Spannungen innerhalb der Truppe raus. Ist ja auch ne gruselige Vorstellung: alle diese armen Nazis die mit so nem bösen Islamisten zusammengepfercht sind ...

Und das stört dich? So lange es da noch Nazis gibt, soll man die Islamisten in Ruhe lassen oder wie? Ob der ne "Randerscheinung" ist doch egal...was ist das denn für ein komischer whataboutism...
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... und bei der KSK wird ein enttarnter Islamist anstandslos entlassen.
Man kann ja nich jede Form von Extremismus klaglos hinnehmen. Wo kämen wir da hin! 🙄
Gut. Immerhin nimmt das Spannungen innerhalb der Truppe raus. Ist ja auch ne gruselige Vorstellung: alle diese armen Nazis die mit so nem bösen Islamisten zusammengepfercht sind ...

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FrankenAdler schrieb:

und bei der KSK wird ein enttarnter Islamist anstandslos entlassen.



ich hatte KSC gelesen und mich schon gewundert, dass beim Karlsruher SC Islamisten sind
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Die Bundeswehr ist einfach großartig:Realsatire vom Feinsten! Teurer Spaß zwar, aber man kann nicht erwarten, dass man so gute Unterhaltung für weniger Geld bekommen kann!
Sind Islamisten nicht eigentlich auch Nazis?
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2. Prozesstag gegen den Nazi-Terroristen und seine Mittäter. Ich hoffe, dass diese Nazi-S** nie wieder einen glücklichen Moment im Leben hat.

https://www.hessenschau.de/panorama/blog-zum-luebcke-prozess-die-widerrufene-reue-des-stephan-ernst,prozess-blog-mordfall-luebcke-100.html


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