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Flüchtlingsdrama in Europa - Teil 1


Thread wurde von SGE_Werner am Dienstag, 17. Juli 2018, 21:47 Uhr um 21:47 Uhr gesperrt weil:
Geht hier weiter: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/130980
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Blablablubb schrieb:

Denn dann komme ich zur Umkehrfrage, die ich dir stelle:
Wenn wir Ihnen das Verbleiben hier doch ermöglichen, brauchen wir dann überhaupt noch Aufnahmeverfahren? Dann wäre es doch billiger die Kosten dafür einzusparen und allen gleich das Existenzminimum zu sichern!?

ich kenne das prozedere nicht im einzelnen, ich gehe aber davon aus, dass, wenn alle juristischen instanzen durch sind, mit dem ablehnungsbescheid auch eine zeitnahe abschiebung erfolgt. vorgesehen ist das jedenfalls, falls das im moment nicht passiert, dann liegt es mit ziemlicher sicherheit daran, dass die verwaltung oder die logistik überfordert sind, nicht aber an dem konzept als solchem.

dass hier abgelehnte asylbewerber "durchgefüttert" werden, weil das so sein soll, halte ich für wenig wahrscheinlich. um wie viele abgewiesene, die alle instanzen durchlaufen haben und im abschiebestatus sind, habe ich auf die schnelle keine seriöse quelle gefunden.
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peter schrieb:

ch kenne das prozedere nicht im einzelnen, ich gehe aber davon aus, dass, wenn alle juristischen instanzen durch sind, mit dem ablehnungsbescheid auch eine zeitnahe abschiebung erfolgt. vorgesehen ist das jedenfalls, falls das im moment nicht passiert, dann liegt es mit ziemlicher sicherheit daran, dass die verwaltung oder die logistik überfordert sind, nicht aber an dem konzept als solchem.


dass hier abgelehnte asylbewerber "durchgefüttert" werden, weil das so sein soll, halte ich für wenig wahrscheinlich. um wie viele abgewiesene, die alle instanzen durchlaufen haben und im abschiebestatus sind, habe ich auf die schnelle keine seriöse quelle gefunden.

Derzeit leben in der Bundesrepublik mehr als 100.000 Geduldete - also Menschen, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber nicht abgeschoben werden.
In der Bundesrepublik sind im vergangenen Jahr insgesamt 10.884 Menschen abgeschoben worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.
Die Zahl der Asylbewerber steigt seit Langem. 2014 suchten in Deutschland so viele Flüchtlinge Schutz wie seit Anfang der Neunzigerjahre nicht mehr. Insgesamt wurden 202.834 Asylanträge gestellt, rund 60 Prozent mehr als im Vorjahr.
(Quelle: Spiegel-Online 19.02.2015)
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peter schrieb:

ch kenne das prozedere nicht im einzelnen, ich gehe aber davon aus, dass, wenn alle juristischen instanzen durch sind, mit dem ablehnungsbescheid auch eine zeitnahe abschiebung erfolgt. vorgesehen ist das jedenfalls, falls das im moment nicht passiert, dann liegt es mit ziemlicher sicherheit daran, dass die verwaltung oder die logistik überfordert sind, nicht aber an dem konzept als solchem.


dass hier abgelehnte asylbewerber "durchgefüttert" werden, weil das so sein soll, halte ich für wenig wahrscheinlich. um wie viele abgewiesene, die alle instanzen durchlaufen haben und im abschiebestatus sind, habe ich auf die schnelle keine seriöse quelle gefunden.

Derzeit leben in der Bundesrepublik mehr als 100.000 Geduldete - also Menschen, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber nicht abgeschoben werden.
In der Bundesrepublik sind im vergangenen Jahr insgesamt 10.884 Menschen abgeschoben worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.
Die Zahl der Asylbewerber steigt seit Langem. 2014 suchten in Deutschland so viele Flüchtlinge Schutz wie seit Anfang der Neunzigerjahre nicht mehr. Insgesamt wurden 202.834 Asylanträge gestellt, rund 60 Prozent mehr als im Vorjahr.
(Quelle: Spiegel-Online 19.02.2015)
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hawischer schrieb:

Derzeit leben in der Bundesrepublik mehr als 100.000 Geduldete - also Menschen, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber nicht abgeschoben werden.

Mit den "Geduldeten" verhält es sich beispielsweise so:

Das Auswärtige Amt stuft ein Land, beispielsweise Togo, als "sicheres Herkunftsland" ein, weil offiziell demokratische Verfassung etc. Nach dieser Einstufung werden Asylanträge aus solchen  Ländern grundsätzlich abgelehnt.
Im Einzelfall, und das ist entscheidend, kann ein Asylbewerber aber glaubhaft machen, dass ihm im Fall einer Rückkehr Verfolgung, Haft, Folter etc. drohen. Dies ist meist auch plausibel, da trotz der Einstufung durch das AA jeder weiß, dass die Verhältnisse dort alles andere als demokratisch sind und es Verfolgungen gegen Oppositionelle gibt.
Solche Menschen erhalten dann in der Regel eine Duldung.

Nur ein Beispiel - es gibt noch andere Gründe, einen Asylbewerber trotz Ablehnung zu dulden.
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peter schrieb:

ch kenne das prozedere nicht im einzelnen, ich gehe aber davon aus, dass, wenn alle juristischen instanzen durch sind, mit dem ablehnungsbescheid auch eine zeitnahe abschiebung erfolgt. vorgesehen ist das jedenfalls, falls das im moment nicht passiert, dann liegt es mit ziemlicher sicherheit daran, dass die verwaltung oder die logistik überfordert sind, nicht aber an dem konzept als solchem.


dass hier abgelehnte asylbewerber "durchgefüttert" werden, weil das so sein soll, halte ich für wenig wahrscheinlich. um wie viele abgewiesene, die alle instanzen durchlaufen haben und im abschiebestatus sind, habe ich auf die schnelle keine seriöse quelle gefunden.

Derzeit leben in der Bundesrepublik mehr als 100.000 Geduldete - also Menschen, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber nicht abgeschoben werden.
In der Bundesrepublik sind im vergangenen Jahr insgesamt 10.884 Menschen abgeschoben worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.
Die Zahl der Asylbewerber steigt seit Langem. 2014 suchten in Deutschland so viele Flüchtlinge Schutz wie seit Anfang der Neunzigerjahre nicht mehr. Insgesamt wurden 202.834 Asylanträge gestellt, rund 60 Prozent mehr als im Vorjahr.
(Quelle: Spiegel-Online 19.02.2015)
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hawischer schrieb:

Derzeit leben in der Bundesrepublik mehr als 100.000 Geduldete - also Menschen, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber nicht abgeschoben werden.

ich glaube um die ging es ihm gar nicht, die sollen ja nicht abgeschoben werden und können erst einmal hier bleiben. ich glaube es ging um abgelehnte ohne duldung, die also direkt abgeschoben werden könnten. so habe ich das zumindest verstanden..
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hawischer schrieb:

Derzeit leben in der Bundesrepublik mehr als 100.000 Geduldete - also Menschen, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber nicht abgeschoben werden.

ich glaube um die ging es ihm gar nicht, die sollen ja nicht abgeschoben werden und können erst einmal hier bleiben. ich glaube es ging um abgelehnte ohne duldung, die also direkt abgeschoben werden könnten. so habe ich das zumindest verstanden..
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Peter, ist dir nicht aufgefallen,  dass er DIR damit antwortet und nicht mir?

Und gude@WA:

Vielleicht kannst du uns plausibel machen, warum viele NICHT Geduldete nach Ablauf ihrer Frist nicht direkt abgeschoben werden (auf unsere Kosten) und ihnen stattdessen weiter Leistungen zum hiesigen Lebensunterhalt erbracht werden. Ein Flugticket zahlen wäre allemal billiger.
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Peter, ist dir nicht aufgefallen,  dass er DIR damit antwortet und nicht mir?

Und gude@WA:

Vielleicht kannst du uns plausibel machen, warum viele NICHT Geduldete nach Ablauf ihrer Frist nicht direkt abgeschoben werden (auf unsere Kosten) und ihnen stattdessen weiter Leistungen zum hiesigen Lebensunterhalt erbracht werden. Ein Flugticket zahlen wäre allemal billiger.
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Blablablubb schrieb:

Peter, ist dir nicht aufgefallen,  dass er DIR damit antwortet und nicht mir?

meine frage bestand aber darin, dass ich wissen wollte wie viele menschen im abschiebestatus sind und nicht wie viele geduldet werden. letzteres ist für unsere diskussion, deine und meine, nämlich wenig relevant, da diese menschen gar nicht abgeschoben werden sollen. und daher werte ich seine antwort nicht als hilfreich um da inhaltlich weiter zu kommen.

oder habe ich dich da falsch verstanden und du möchtest die geduldeten abschieben? ich hatte dich so verstanden, dass es dir um iejenigen geht deren asylantrag abgelehnt wurde und die auch nicht geduldet werden, ansonsten macht das keinen sinn.

deine frage an wa lässt mich vermuten, dass wir vom gleichen reden. wobei ich nicht weißt wie du auf "viele" kommst, wenn du die zahlen nicht kennst.
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hawischer schrieb:

Derzeit leben in der Bundesrepublik mehr als 100.000 Geduldete - also Menschen, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber nicht abgeschoben werden.

ich glaube um die ging es ihm gar nicht, die sollen ja nicht abgeschoben werden und können erst einmal hier bleiben. ich glaube es ging um abgelehnte ohne duldung, die also direkt abgeschoben werden könnten. so habe ich das zumindest verstanden..
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peter schrieb:  


Derzeit leben in der Bundesrepublik mehr als 100.000 Geduldete - also Menschen, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber nicht abgeschoben werden.


ich glaube um die ging es ihm gar nicht, die sollen ja nicht abgeschoben werden und können erst einmal hier bleiben. ich glaube es ging um abgelehnte ohne duldung, die also direkt abgeschoben werden könnten. so habe ich das zumindest verstanden..

Es gibt neben den Leuten die aus von WA genannten Gründen nicht abgeschoben werden, auch noch diverse andere Abschiebehemmnisse.
Dazu gehört z.B. Krankheit (keine Reisefähigkeit oder fehlende Behandlungsmöglichkeiten im Herkunftsland), andere humanitäre Gründe oder einzelne Härtefälle.
Es gibt auch Leute bei denen die Herkunft unklar ist, die können dann auch nicht abgeschoben werden, man weiß dann ja nicht wohin. Das sind Leute ohne Pass die einen Namen angegeben haben, bei dem nicht nachvollziehbar ist wo der hingehört.

Alle diese Leute haben zumeist eine "Aussetzung der Abschiebung", auch Duldung genannt. D.h. vom Status her ist die Duldung nicht besonders nett. Duldung läuft immer nur sechs Monate und muss dann wieder überprüft und gegebenenfalls verlängert werden. Für die Menschen ist das nichts erstrebenswertes, weil man, wenn man auf Dauer in der Duldung ist, kaum Perspektiven hat (Wohnung, Arbeit).
Kinder von Menschen mit so einem Status haben zunächst den selben unsicheren Status und werden mit ihren Eltern zusammen geduldet oder abgeschoben. Allerdings gibt es für Kinder von langjährig Geduldeten, die sozusagen einen Großteil ihrer Kindheit hier verbracht haben, hier Sozialisiert wurden, die Möglichkeit über Schulabschluss, Ausbildung, Beruf eine Aufenthaltserlaubnis zu erwerben.

Eine weitere Möglichkeit aus der Duldung heraus zu kommen, ist hier einen EU-Bürger zu ehelichen, ein Kind mit einem EU-Bürger zu bekommen (hier hilft pikanterweise der Verfassungsmäßig verbriefte Schutz von Ehe und Familie). Dabei richtet sich der Aufenthaltsstatus nach dem Kind, das durch Geburt einen unbefristeten Aufenthalt erwirbt.

Zusammenfassend muss man sagen, dass das deutsche Ausländerrecht extrem komplex und verfranst ist. Selbst Anwälte die sich darauf spezialisiert haben, blicken da oft nicht durch und müssen großen Aufwand betreiben um letztlich durchzublicken. Alleine die verschiedenen Möglichkeiten der Aufenthaltsstati ist absolut unübersichtlich.
Btw ist eine Spezialisierung auf dieses Fachgebiet Ausländerrecht auch nicht allzu attraktiv, weil die Kundschaft zumeist doch wenig zahlungskräftig ist!
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Peter, ist dir nicht aufgefallen,  dass er DIR damit antwortet und nicht mir?

Und gude@WA:

Vielleicht kannst du uns plausibel machen, warum viele NICHT Geduldete nach Ablauf ihrer Frist nicht direkt abgeschoben werden (auf unsere Kosten) und ihnen stattdessen weiter Leistungen zum hiesigen Lebensunterhalt erbracht werden. Ein Flugticket zahlen wäre allemal billiger.
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Blablablubb schrieb:

Vielleicht kannst du uns plausibel machen, warum viele NICHT Geduldete nach Ablauf ihrer Frist nicht direkt abgeschoben werden (auf unsere Kosten) und ihnen stattdessen weiter Leistungen zum hiesigen Lebensunterhalt erbracht werden. Ein Flugticket zahlen wäre allemal billiger.

Hier nochmal konkret: Wer nicht abgeschoben wird, ist gedultet. Also Duldung als "Aussetzung der Abschiebung". D.h. die Leute müssen eigentlich das Land verlassen, werden - aus genannten Gründen - aber derzeit befristet auf so und so lange nicht abgeschoben. Dieser Status wird aber tatsächlich permanent überprüft und bietet keinerlei dauerhafte Sicherheit für die Betroffenen! Oft wird dann nach Ablauf der Frist tatsächlich abgeschoben.

Ein Beispiel aus meiner Praxis:
Mutter eines schwer behinderten Kindes. Kind nicht reisefähig, keine adäquate Behandlungsmöglichkeit im Herkunftsland -> Ausetzung der Abschiebung (Duldung).
Nach einigen Monaten Tod des Kindes -> Überprüfung der Abschiebegründe -> Abschiebehemmnis entfallen, Duldung nicht verlängert
-> Mutter dissoziert -> Psychiatrie für ca. 8 Wochen (keine Reisefähigkeit auf Grund Erkrankung) -> Ausetzung der Abschiebung (Duldung) -> Entlassung aus der Psychiatrie -> Überprüfung -> Abschiebehemmnis entfallen -> Abschiebung.
So geschehen vor kurzem.
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Peter, ist dir nicht aufgefallen,  dass er DIR damit antwortet und nicht mir?

Und gude@WA:

Vielleicht kannst du uns plausibel machen, warum viele NICHT Geduldete nach Ablauf ihrer Frist nicht direkt abgeschoben werden (auf unsere Kosten) und ihnen stattdessen weiter Leistungen zum hiesigen Lebensunterhalt erbracht werden. Ein Flugticket zahlen wäre allemal billiger.
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Blablablubb schrieb:

Vielleicht kannst du uns plausibel machen, warum viele NICHT Geduldete nach Ablauf ihrer Frist nicht direkt abgeschoben werden (auf unsere Kosten) und ihnen stattdessen weiter Leistungen zum hiesigen Lebensunterhalt erbracht werden. Ein Flugticket zahlen wäre allemal billiger.

Einige Gründe hat peter bereits genannt. So eine Abschiebung ist ja nicht einfach so mal durchzuführen. Dazu ist ein nicht unerheblicher Aufwand nötig, bis hin zu Gewaltanwendung. Die prophylaktisch ausgesprochene "Abschiebehaft" gibt es nicht umsonst.
Dass man Abschiebungskandidaten bis zu ihrer Abschiebung trotzdem nicht verhungern lässt, finde ich eigentlich vollkommen normal und keiner Erwähnung wert.

Nachdem es sich darüber hinaus in der Regel um Menschen handelt, die nichts, aber auch gar nichts mehr zu verlieren haben, kannst du dir vorstellen, dass sich viele mit allen Mitteln gegen eine Abschiebung wehren, bis hin zum Untertauchen. Ein "Na, dann geh ich halt wieder" kannst du da nicht erwarten.

Übrigens einer der Gründe, warum es oft eine Duldung gibt: nach zahlreichen Fällen, in denen bekannt wurde, dass in ihr angeblich "sicheres" Heimatland abgeschobene Asylbewerber bei ihrer Ankunft dort noch am Flughafen verhaftet und verschleppt und später ermordet wurden, hat man die Abschiebepraxis, zumindest bei bestimmten Ländern, überdacht und eine Duldung ausgesprochen.

Bei der Frage, wie viele abgelehnte Asylbewerber sich hier noch aufhalten muss man auch klären, ob bereits der gesamte Verfahrensweg abgeschlossen ist oder ob es noch Rechtsmittel gibt.
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Alles gut Peter. Diesmal hast du mich richtig verstanden.
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peter schrieb:  


Derzeit leben in der Bundesrepublik mehr als 100.000 Geduldete - also Menschen, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber nicht abgeschoben werden.


ich glaube um die ging es ihm gar nicht, die sollen ja nicht abgeschoben werden und können erst einmal hier bleiben. ich glaube es ging um abgelehnte ohne duldung, die also direkt abgeschoben werden könnten. so habe ich das zumindest verstanden..

Es gibt neben den Leuten die aus von WA genannten Gründen nicht abgeschoben werden, auch noch diverse andere Abschiebehemmnisse.
Dazu gehört z.B. Krankheit (keine Reisefähigkeit oder fehlende Behandlungsmöglichkeiten im Herkunftsland), andere humanitäre Gründe oder einzelne Härtefälle.
Es gibt auch Leute bei denen die Herkunft unklar ist, die können dann auch nicht abgeschoben werden, man weiß dann ja nicht wohin. Das sind Leute ohne Pass die einen Namen angegeben haben, bei dem nicht nachvollziehbar ist wo der hingehört.

Alle diese Leute haben zumeist eine "Aussetzung der Abschiebung", auch Duldung genannt. D.h. vom Status her ist die Duldung nicht besonders nett. Duldung läuft immer nur sechs Monate und muss dann wieder überprüft und gegebenenfalls verlängert werden. Für die Menschen ist das nichts erstrebenswertes, weil man, wenn man auf Dauer in der Duldung ist, kaum Perspektiven hat (Wohnung, Arbeit).
Kinder von Menschen mit so einem Status haben zunächst den selben unsicheren Status und werden mit ihren Eltern zusammen geduldet oder abgeschoben. Allerdings gibt es für Kinder von langjährig Geduldeten, die sozusagen einen Großteil ihrer Kindheit hier verbracht haben, hier Sozialisiert wurden, die Möglichkeit über Schulabschluss, Ausbildung, Beruf eine Aufenthaltserlaubnis zu erwerben.

Eine weitere Möglichkeit aus der Duldung heraus zu kommen, ist hier einen EU-Bürger zu ehelichen, ein Kind mit einem EU-Bürger zu bekommen (hier hilft pikanterweise der Verfassungsmäßig verbriefte Schutz von Ehe und Familie). Dabei richtet sich der Aufenthaltsstatus nach dem Kind, das durch Geburt einen unbefristeten Aufenthalt erwirbt.

Zusammenfassend muss man sagen, dass das deutsche Ausländerrecht extrem komplex und verfranst ist. Selbst Anwälte die sich darauf spezialisiert haben, blicken da oft nicht durch und müssen großen Aufwand betreiben um letztlich durchzublicken. Alleine die verschiedenen Möglichkeiten der Aufenthaltsstati ist absolut unübersichtlich.
Btw ist eine Spezialisierung auf dieses Fachgebiet Ausländerrecht auch nicht allzu attraktiv, weil die Kundschaft zumeist doch wenig zahlungskräftig ist!
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FrankenAdler schrieb:

vom Status her ist die Duldung nicht besonders nett. Duldung läuft immer nur sechs Monate und muss dann wieder überprüft und gegebenenfalls verlängert werden. Für die Menschen ist das nichts erstrebenswertes, weil man, wenn man auf Dauer in der Duldung ist, kaum Perspektiven hat (Wohnung, Arbeit).

Das ist in der Tat der schlimmste Teil einer Duldung: die Unsicherheit und die Perspektivlosigkeit. Wird die Duldung verlängert oder nicht? Wie lange? Und immer wieder das bange Warten auf eine Nachricht von den Asylbehörden. Daumen hoch oder runter, leben oder sterben.
Einziger Hoffnungsschimmer sind Erfahrungswerte. "Asylbewerber aus diesem Land werden "erfahrungsgemäß" nicht abgeschoben". Nicht zuverlässig, aber oft das einzige, an das sich Geduldete klammern können.
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Blablablubb schrieb:

Vielleicht kannst du uns plausibel machen, warum viele NICHT Geduldete nach Ablauf ihrer Frist nicht direkt abgeschoben werden (auf unsere Kosten) und ihnen stattdessen weiter Leistungen zum hiesigen Lebensunterhalt erbracht werden. Ein Flugticket zahlen wäre allemal billiger.

Hier nochmal konkret: Wer nicht abgeschoben wird, ist gedultet. Also Duldung als "Aussetzung der Abschiebung". D.h. die Leute müssen eigentlich das Land verlassen, werden - aus genannten Gründen - aber derzeit befristet auf so und so lange nicht abgeschoben. Dieser Status wird aber tatsächlich permanent überprüft und bietet keinerlei dauerhafte Sicherheit für die Betroffenen! Oft wird dann nach Ablauf der Frist tatsächlich abgeschoben.

Ein Beispiel aus meiner Praxis:
Mutter eines schwer behinderten Kindes. Kind nicht reisefähig, keine adäquate Behandlungsmöglichkeit im Herkunftsland -> Ausetzung der Abschiebung (Duldung).
Nach einigen Monaten Tod des Kindes -> Überprüfung der Abschiebegründe -> Abschiebehemmnis entfallen, Duldung nicht verlängert
-> Mutter dissoziert -> Psychiatrie für ca. 8 Wochen (keine Reisefähigkeit auf Grund Erkrankung) -> Ausetzung der Abschiebung (Duldung) -> Entlassung aus der Psychiatrie -> Überprüfung -> Abschiebehemmnis entfallen -> Abschiebung.
So geschehen vor kurzem.
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FrankenAdler schrieb:

Hier nochmal konkret: Wer nicht abgeschoben wird, ist gedultet.

Das stimmt ja nun definitiv nicht. Um das zu wissen, muss man nur Punkt 3 des neuen Asylpakets durchlesen.

Zu deinem Beispiel: Klar, durch sowas entsteht z.B. eine Duldung.
#
FrankenAdler schrieb:

Hier nochmal konkret: Wer nicht abgeschoben wird, ist gedultet.

Das stimmt ja nun definitiv nicht. Um das zu wissen, muss man nur Punkt 3 des neuen Asylpakets durchlesen.

Zu deinem Beispiel: Klar, durch sowas entsteht z.B. eine Duldung.
#
Blablablubb schrieb:

Das stimmt ja nun definitiv nicht. Um das zu wissen, muss man nur Punkt 3 des neuen Asylpakets durchlesen.


Zu deinem Beispiel: Klar, durch sowas entsteht z.B. eine Duldung.

Verstehe ich jetzt nicht. Hast du ne Quelle, damit ich das nachlesen kann? Ich hab das auf die Schnelle nicht gefunden.
Du meinst schon das neue Asylgesetz von dieser Woche oder?
Das ist so in der Praxis natürlich noch nicht angekommen und hatte damit auf die Menschen entsprechend auch keine Anwendung. Und die Frage war schon, warum bisher so viele Menschen trotz abgelehntem Asylantrag nich abgeschoben wurden oder?
Aber gut zu wissen, wenn sich da was geändert hat. Mag ich gleich mal lesen, damit ich da nicht auf irgend einem falschen Dampfer fahre!
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Blablablubb schrieb:

Vielleicht kannst du uns plausibel machen, warum viele NICHT Geduldete nach Ablauf ihrer Frist nicht direkt abgeschoben werden (auf unsere Kosten) und ihnen stattdessen weiter Leistungen zum hiesigen Lebensunterhalt erbracht werden. Ein Flugticket zahlen wäre allemal billiger.

Einige Gründe hat peter bereits genannt. So eine Abschiebung ist ja nicht einfach so mal durchzuführen. Dazu ist ein nicht unerheblicher Aufwand nötig, bis hin zu Gewaltanwendung. Die prophylaktisch ausgesprochene "Abschiebehaft" gibt es nicht umsonst.
Dass man Abschiebungskandidaten bis zu ihrer Abschiebung trotzdem nicht verhungern lässt, finde ich eigentlich vollkommen normal und keiner Erwähnung wert.

Nachdem es sich darüber hinaus in der Regel um Menschen handelt, die nichts, aber auch gar nichts mehr zu verlieren haben, kannst du dir vorstellen, dass sich viele mit allen Mitteln gegen eine Abschiebung wehren, bis hin zum Untertauchen. Ein "Na, dann geh ich halt wieder" kannst du da nicht erwarten.

Übrigens einer der Gründe, warum es oft eine Duldung gibt: nach zahlreichen Fällen, in denen bekannt wurde, dass in ihr angeblich "sicheres" Heimatland abgeschobene Asylbewerber bei ihrer Ankunft dort noch am Flughafen verhaftet und verschleppt und später ermordet wurden, hat man die Abschiebepraxis, zumindest bei bestimmten Ländern, überdacht und eine Duldung ausgesprochen.

Bei der Frage, wie viele abgelehnte Asylbewerber sich hier noch aufhalten muss man auch klären, ob bereits der gesamte Verfahrensweg abgeschlossen ist oder ob es noch Rechtsmittel gibt.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Dazu ist ein nicht unerheblicher Aufwand nötig, bis hin zu Gewaltanwendung. Die prophylaktisch ausgesprochene "Abschiebehaft" gibt es nicht umsonst.
Dass man Abschiebungskandidaten bis zu ihrer Abschiebung trotzdem nicht verhungern lässt, finde ich eigentlich vollkommen normal und keiner Erwähnung wert.

Naja gut, dann muss man für die Zukunft also auch in dem Bereich Personal aufstocken.
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peter schrieb:  


Derzeit leben in der Bundesrepublik mehr als 100.000 Geduldete - also Menschen, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber nicht abgeschoben werden.


ich glaube um die ging es ihm gar nicht, die sollen ja nicht abgeschoben werden und können erst einmal hier bleiben. ich glaube es ging um abgelehnte ohne duldung, die also direkt abgeschoben werden könnten. so habe ich das zumindest verstanden..

Es gibt neben den Leuten die aus von WA genannten Gründen nicht abgeschoben werden, auch noch diverse andere Abschiebehemmnisse.
Dazu gehört z.B. Krankheit (keine Reisefähigkeit oder fehlende Behandlungsmöglichkeiten im Herkunftsland), andere humanitäre Gründe oder einzelne Härtefälle.
Es gibt auch Leute bei denen die Herkunft unklar ist, die können dann auch nicht abgeschoben werden, man weiß dann ja nicht wohin. Das sind Leute ohne Pass die einen Namen angegeben haben, bei dem nicht nachvollziehbar ist wo der hingehört.

Alle diese Leute haben zumeist eine "Aussetzung der Abschiebung", auch Duldung genannt. D.h. vom Status her ist die Duldung nicht besonders nett. Duldung läuft immer nur sechs Monate und muss dann wieder überprüft und gegebenenfalls verlängert werden. Für die Menschen ist das nichts erstrebenswertes, weil man, wenn man auf Dauer in der Duldung ist, kaum Perspektiven hat (Wohnung, Arbeit).
Kinder von Menschen mit so einem Status haben zunächst den selben unsicheren Status und werden mit ihren Eltern zusammen geduldet oder abgeschoben. Allerdings gibt es für Kinder von langjährig Geduldeten, die sozusagen einen Großteil ihrer Kindheit hier verbracht haben, hier Sozialisiert wurden, die Möglichkeit über Schulabschluss, Ausbildung, Beruf eine Aufenthaltserlaubnis zu erwerben.

Eine weitere Möglichkeit aus der Duldung heraus zu kommen, ist hier einen EU-Bürger zu ehelichen, ein Kind mit einem EU-Bürger zu bekommen (hier hilft pikanterweise der Verfassungsmäßig verbriefte Schutz von Ehe und Familie). Dabei richtet sich der Aufenthaltsstatus nach dem Kind, das durch Geburt einen unbefristeten Aufenthalt erwirbt.

Zusammenfassend muss man sagen, dass das deutsche Ausländerrecht extrem komplex und verfranst ist. Selbst Anwälte die sich darauf spezialisiert haben, blicken da oft nicht durch und müssen großen Aufwand betreiben um letztlich durchzublicken. Alleine die verschiedenen Möglichkeiten der Aufenthaltsstati ist absolut unübersichtlich.
Btw ist eine Spezialisierung auf dieses Fachgebiet Ausländerrecht auch nicht allzu attraktiv, weil die Kundschaft zumeist doch wenig zahlungskräftig ist!
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FrankenAdler schrieb:

Alleine die verschiedenen Möglichkeiten der Aufenthaltsstati ist absolut unübersichtlich.

http://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/stati.shtml

Mit freundlichen Grüßen
Ihne Ihrn Owwärlehrär
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@FA: Ja, das neue sogenannte Asylpaket von dieser Woche. Da steht unter Punkt 3, dass die Leistungen für Asylbewerber, die ihrer Aufforderung das Land innerhalb einer Frist zu verlassen und somit nicht geduldet sind nicht nachgekommen sind, gekürzt werden sollen. Also bekommen nicht Geduldete hier Leistungen und werden auch nicht zeitnah abgeschoben. Gründe dafür nannte der WA eben.

Zusätzlich empfehle ich dir noch Pelo's letzten Link. Beides dürftest du einige Seiten zuvor finden.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Dazu ist ein nicht unerheblicher Aufwand nötig, bis hin zu Gewaltanwendung. Die prophylaktisch ausgesprochene "Abschiebehaft" gibt es nicht umsonst.
Dass man Abschiebungskandidaten bis zu ihrer Abschiebung trotzdem nicht verhungern lässt, finde ich eigentlich vollkommen normal und keiner Erwähnung wert.

Naja gut, dann muss man für die Zukunft also auch in dem Bereich Personal aufstocken.
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Blablablubb schrieb:  


WuerzburgerAdler schrieb:
Dazu ist ein nicht unerheblicher Aufwand nötig, bis hin zu Gewaltanwendung. Die prophylaktisch ausgesprochene "Abschiebehaft" gibt es nicht umsonst.
Dass man Abschiebungskandidaten bis zu ihrer Abschiebung trotzdem nicht verhungern lässt, finde ich eigentlich vollkommen normal und keiner Erwähnung wert.


Naja gut, dann muss man für die Zukunft also auch in dem Bereich Personal aufstocken.

Ja, uns geschundenen Seelen bleibt auch nichts erspart. seufz
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@FA: Ja, das neue sogenannte Asylpaket von dieser Woche. Da steht unter Punkt 3, dass die Leistungen für Asylbewerber, die ihrer Aufforderung das Land innerhalb einer Frist zu verlassen und somit nicht geduldet sind nicht nachgekommen sind, gekürzt werden sollen. Also bekommen nicht Geduldete hier Leistungen und werden auch nicht zeitnah abgeschoben. Gründe dafür nannte der WA eben.

Zusätzlich empfehle ich dir noch Pelo's letzten Link. Beides dürftest du einige Seiten zuvor finden.
#
Blablablubb schrieb:

@FA: Ja, das neue sogenannte Asylpaket von dieser Woche. Da steht unter Punkt 3, dass die Leistungen für Asylbewerber, die ihrer Aufforderung das Land innerhalb einer Frist zu verlassen und somit nicht geduldet sind nicht nachgekommen sind, gekürzt werden sollen. Also bekommen nicht Geduldete hier Leistungen und werden auch nicht zeitnah abgeschoben. Gründe dafür nannte der WA eben.


Zusätzlich empfehle ich dir noch Pelo's letzten Link. Beides dürftest du einige Seiten zuvor finden.

Ok. Danke.
Aber das ist nicht wirklich das, wovon ich geredet hatte. Ich hatte mich explizit damit befasst, dass ein Asylantrag abgelehnt ist, aber Gründe vorliegen, die eine Abschiebung derzeit nicht möglich machen, was genannte "Aussetzung der Abschiebung", sprich Duldung zur Folge hat, also im Rahmen eines rechtlich gesicherten Aufenthaltsstatus liegt.
Zu der von dir genannten Personengruppe kann ich definitiv nix sagen. Wie es dazu kommt, nicht geduldet UND nicht abgeschoben zu werden, das kann ich tatsächlich nicht nachvollziehen, weil außerhalb meines Erfahrungshorizontes.
Kannst du das nochmal erläutern WA?
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Und jetzt?

http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/fluechtlingskrise-ungarn-schliesst-gruene-grenze-zu-kroatien-13860439.html

Die Grenze zwischen Ungarn und Kroatien ist insgesamt 330 Kilometer lang. Sie verläuft aber nur auf 41 Kilometern über Land, auf dem restlichen Abschnitt wird sie vom Fluss Drau gebildet, der schwer zu überqueren ist.
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Blablablubb schrieb:

@FA: Ja, das neue sogenannte Asylpaket von dieser Woche. Da steht unter Punkt 3, dass die Leistungen für Asylbewerber, die ihrer Aufforderung das Land innerhalb einer Frist zu verlassen und somit nicht geduldet sind nicht nachgekommen sind, gekürzt werden sollen. Also bekommen nicht Geduldete hier Leistungen und werden auch nicht zeitnah abgeschoben. Gründe dafür nannte der WA eben.


Zusätzlich empfehle ich dir noch Pelo's letzten Link. Beides dürftest du einige Seiten zuvor finden.

Ok. Danke.
Aber das ist nicht wirklich das, wovon ich geredet hatte. Ich hatte mich explizit damit befasst, dass ein Asylantrag abgelehnt ist, aber Gründe vorliegen, die eine Abschiebung derzeit nicht möglich machen, was genannte "Aussetzung der Abschiebung", sprich Duldung zur Folge hat, also im Rahmen eines rechtlich gesicherten Aufenthaltsstatus liegt.
Zu der von dir genannten Personengruppe kann ich definitiv nix sagen. Wie es dazu kommt, nicht geduldet UND nicht abgeschoben zu werden, das kann ich tatsächlich nicht nachvollziehen, weil außerhalb meines Erfahrungshorizontes.
Kannst du das nochmal erläutern WA?
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FrankenAdler schrieb:

Zu der von dir genannten Personengruppe kann ich definitiv nix sagen. Wie es dazu kommt, nicht geduldet UND nicht abgeschoben zu werden, das kann ich tatsächlich nicht nachvollziehen, weil außerhalb meines Erfahrungshorizontes.
Kannst du das nochmal erläutern WA?

Siehe # 2448. Eine Abschiebung macht man nicht mal so nebenbei. Dazu ist schon ein nicht unerheblicher verwaltungstechnischer, logistischer und personeller Einsatz vonnöten.

In vielen mir persönlich bekannten Fällen wurde die Abschiebung ganz offensichtlich auch aus humanitären Gründen nicht vollzogen, obwohl de jure und de facto abgeschoben werden müsste. Es gibt einfach Menschen, die nicht aus ihrer Haut können - auch bei der Asylbehörde.

Gut, die kann man natürlich entlassen und durch Linientreuere ersetzen.
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FrankenAdler schrieb:

Zu der von dir genannten Personengruppe kann ich definitiv nix sagen. Wie es dazu kommt, nicht geduldet UND nicht abgeschoben zu werden, das kann ich tatsächlich nicht nachvollziehen, weil außerhalb meines Erfahrungshorizontes.
Kannst du das nochmal erläutern WA?

Siehe # 2448. Eine Abschiebung macht man nicht mal so nebenbei. Dazu ist schon ein nicht unerheblicher verwaltungstechnischer, logistischer und personeller Einsatz vonnöten.

In vielen mir persönlich bekannten Fällen wurde die Abschiebung ganz offensichtlich auch aus humanitären Gründen nicht vollzogen, obwohl de jure und de facto abgeschoben werden müsste. Es gibt einfach Menschen, die nicht aus ihrer Haut können - auch bei der Asylbehörde.

Gut, die kann man natürlich entlassen und durch Linientreuere ersetzen.
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WuerzburgerAdler schrieb:

In vielen mir persönlich bekannten Fällen wurde die Abschiebung ganz offensichtlich auch aus humanitären Gründen nicht vollzogen, obwohl de jure und de facto abgeschoben werden müsste. Es gibt einfach Menschen, die nicht aus ihrer Haut können - auch bei der Asylbehörde.


Gut, die kann man natürlich entlassen und durch Linientreuere ersetzen.

Ja, das is mir klar. Aber wenn man die Abschiebung nicht durchzieht, dann müsste doch der Status geklärt werden, sprich eine Duldung gemacht. Oder sehe ich das komplett falsch?


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