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2015/16 Silvestervorfälle in Köln [und Folgen]


Thread wurde von SGE_Werner am Samstag, 05. Oktober 2024, 23:47 Uhr um 23:47 Uhr gesperrt weil:
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amananana schrieb:

Wenn das so ein hoher Schaden ist, stellt sich mir die Frage, warum das Gebäude an Silvester nicht bewacht wurde, wenn schon keine Bewässerungsanlage installiert wurde.


Wurde ja bewacht. Also der ganze Zoo. Von einem Mitarbeiter.

Die Frauen werden vermutlich mit niedrigen Bewährungsstrafen oder Geldstrafen (90 + evtl. mehr Tagessätze) davon kommen. Sie haben sich gestellt und sind laut Polizei bestürzt über das, was passiert ist. Das wird ihnen sicherlich angerechnet. Das größere Problem ist für die ohnehin das Aufkommen für den Schaden. Das wird evtl. die Versicherungssumme übersteigen, wenn sie denn eine haben.

Ich glaub, in dem Fall täte es eher gut, die Verkäufer anzugehen, die nicht mal den Hinweis gegeben haben, dass es rechtlich nicht gestattet ist. In den USA würden die Frauen vermutlich 50 Mio an den Zoo zahlen müssen und 200 Mio vom Verkäufer einklagen. Da muss ja sogar drauf stehen, dass Kaffee heiß ist und bei Verschütten Schaden an der Haut anrichtet.
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SGE_Werner schrieb:

Da muss ja sogar drauf stehen, dass Kaffee heiß ist und bei Verschütten Schaden an der Haut anrichtet.


Es steht ja inzwischen auch bei uns in den Handbüchern von Mikrowellen, dass diese nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet sind....
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SGE_Werner schrieb:

Da muss ja sogar drauf stehen, dass Kaffee heiß ist und bei Verschütten Schaden an der Haut anrichtet.


Es steht ja inzwischen auch bei uns in den Handbüchern von Mikrowellen, dass diese nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet sind....
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SemperFi schrieb:

Es steht ja inzwischen auch bei uns in den Handbüchern von Mikrowellen, dass diese nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet sind....
     


Steht eigentlich bei den AGB beim Kartenkauf bei der Eintracht mittlerweile, dass das Betrachten der Spiele gelegentlich Schmerzen bereiten kann? Nicht, dass da jemand jetzt während der USA-Reise dort auf dumme Gedanken kommt...
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amananana schrieb:

Wenn das so ein hoher Schaden ist, stellt sich mir die Frage, warum das Gebäude an Silvester nicht bewacht wurde, wenn schon keine Bewässerungsanlage installiert wurde.


Wurde ja bewacht. Also der ganze Zoo. Von einem Mitarbeiter.

Die Frauen werden vermutlich mit niedrigen Bewährungsstrafen oder Geldstrafen (90 + evtl. mehr Tagessätze) davon kommen. Sie haben sich gestellt und sind laut Polizei bestürzt über das, was passiert ist. Das wird ihnen sicherlich angerechnet. Das größere Problem ist für die ohnehin das Aufkommen für den Schaden. Das wird evtl. die Versicherungssumme übersteigen, wenn sie denn eine haben.

Ich glaub, in dem Fall täte es eher gut, die Verkäufer anzugehen, die nicht mal den Hinweis gegeben haben, dass es rechtlich nicht gestattet ist. In den USA würden die Frauen vermutlich 50 Mio an den Zoo zahlen müssen und 200 Mio vom Verkäufer einklagen. Da muss ja sogar drauf stehen, dass Kaffee heiß ist und bei Verschütten Schaden an der Haut anrichtet.
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SGE_Werner schrieb:

Wurde ja bewacht. Also der ganze Zoo. Von einem Mitarbeiter.

Kommt drauf an, ob man diesen in Sachen Feuerbekämpfung ausgebildet hat. Falls nicht, hat der Zoo da auch ein Problem. Dann hätte er eben mehr Personal an diesem Tag bereitstellen müssen.
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SemperFi schrieb:

Es steht ja inzwischen auch bei uns in den Handbüchern von Mikrowellen, dass diese nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet sind....
     


Steht eigentlich bei den AGB beim Kartenkauf bei der Eintracht mittlerweile, dass das Betrachten der Spiele gelegentlich Schmerzen bereiten kann? Nicht, dass da jemand jetzt während der USA-Reise dort auf dumme Gedanken kommt...
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SGE_Werner schrieb:

SemperFi schrieb:

Es steht ja inzwischen auch bei uns in den Handbüchern von Mikrowellen, dass diese nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet sind....
     


Steht eigentlich bei den AGB beim Kartenkauf bei der Eintracht mittlerweile, dass das Betrachten der Spiele gelegentlich Schmerzen bereiten kann? Nicht, dass da jemand jetzt während der USA-Reise dort auf dumme Gedanken kommt...

Ich bereite mit meiner Rechtsabteilung gerade eine Klage vor. Das Spiel gegen Köln und gegen Guimaraes werden ein Nachspiel haben.
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Drei Frauen haben sich schon bei der Polizei gemeldet und als Verursacherinnen gestanden:

https://www.welt.de/vermischtes/article204706400/Zoo-Krefeld-Brand-im-Affenhaus-Affen-duerfen-nicht-beerdigt-werden.html

Trotzdem droht wohl die Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung. Aber die Frauen haben auch wohl nicht gewusst, dass dieses Produkt verboten ist:

Bei den mutmaßlich für den Brand verantwortlichen Frauen handele es sich um „bürgerliche Menschen. Sie dachten es wäre zu Silvester erlaubt, diese Leuchten steigen zu lassen“, sagte Polizeisprecher Hoppmann.

Und weil du es angesprochen hattest:

Sie hätten fünf Himmelslaternen im Internet bestellt.

Aber hallo würde ich jetzt auch den Anbietern auf die Pelle rücken. Dass ein E-Bay diese Seiten dicht gemacht hat zeigt ja nur, dass sie wohl schon wissen, dass man sie in Verantwortung nehmen könnte. Auch Real hat wohl gemäß dem Artikel reagiert:

Die SB-Warenhauskette Real hat nach dem verheerenden Brand den Verkauf von Himmelslaternen auf ihrem Online-Marktplatz gestoppt. „Ausgelöst durch die Diskussion, die sich im Zusammenhang mit dem tragischen Brandunglück in Krefeld entwickelt hat, haben wir entschieden, dass diese Artikel von Drittanbietern nicht länger Teil unseres Angebotes sind“, sagte ein Unternehmenssprecher am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die „Rheinische Post“ über den Schritt berichtet.

Aha? Also: weil jetzt was wirklich Ernstes passiert ist, reagiert man... indem man einen sowieso verbotenen Artikel aus den Angeboten nimmt?  Also schieben sie noch schnell hinterher:

Der Real-Sprecher betonte, die Himmelslaternen seien nicht Teil des Real-Sortimentes gewesen, sondern von Dritten auf der Online-Plattform der Handelskette angeboten worden – zusammen mit rund 15 Millionen anderen Produkten. Die Himmelslaternen seien mit Warnhinweisen versehen gewesen, dass der Gebrauch „in fast allen Bundesländern verboten“ sei.

Das nimmt also den Konsumenten in die Verantwortung und die Distributoren aus der Verantwortung? Ich würde den drei Frauen jetzt nicht den schwarzen Peter zuschieben, sondern auch ermitteln, wo sie das her haben und den Verkäufer mit anklagen.


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Adler_Steigflug schrieb:


Das nimmt also den Konsumenten in die Verantwortung und die Distributoren aus der Verantwortung? Ich würde den drei Frauen jetzt nicht den schwarzen Peter zuschieben, sondern auch ermitteln, wo sie das her haben und den Verkäufer mit anklagen.



Der Konsument ist aber in der Verantwortung!
Auf einer Onlineplattform kannst Du das Bundesland nicht einschränken, daher können diese Artikel Legal angeboten werden. Du kannst die Himmelslaternen ja auch im erlaubten Bundesland steigen lassen, auch wenn es in Deinem Bundesland verboten ist.

Gleiches Prinzip ist derzeit die Glücksspielwerbung im Fernsehen mit dem Hinweis „Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Personen aus Schleswig Holstein.“

Ist natürlich bullshit, dass nur Personen aus Schleswig Holstein durch die Werbung verleitet werden sollen. Aber dadurch, dass es in einem Bundesland erlaubt ist, kann Werbung für ganz Deutschland geschaltet werden.
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Adler_Steigflug schrieb:


Das nimmt also den Konsumenten in die Verantwortung und die Distributoren aus der Verantwortung? Ich würde den drei Frauen jetzt nicht den schwarzen Peter zuschieben, sondern auch ermitteln, wo sie das her haben und den Verkäufer mit anklagen.



Der Konsument ist aber in der Verantwortung!
Auf einer Onlineplattform kannst Du das Bundesland nicht einschränken, daher können diese Artikel Legal angeboten werden. Du kannst die Himmelslaternen ja auch im erlaubten Bundesland steigen lassen, auch wenn es in Deinem Bundesland verboten ist.

Gleiches Prinzip ist derzeit die Glücksspielwerbung im Fernsehen mit dem Hinweis „Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Personen aus Schleswig Holstein.“

Ist natürlich bullshit, dass nur Personen aus Schleswig Holstein durch die Werbung verleitet werden sollen. Aber dadurch, dass es in einem Bundesland erlaubt ist, kann Werbung für ganz Deutschland geschaltet werden.
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Flyer86 schrieb:

Du kannst die Himmelslaternen ja auch im erlaubten Bundesland steigen lassen, auch wenn es in Deinem Bundesland verboten ist.


Dumm nur, dass es kein Bundesland gibt, wo die Nutzung von Himmelslaternen erlaubt ist.

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SGE_Werner schrieb:

Wurde ja bewacht. Also der ganze Zoo. Von einem Mitarbeiter.

Kommt drauf an, ob man diesen in Sachen Feuerbekämpfung ausgebildet hat. Falls nicht, hat der Zoo da auch ein Problem. Dann hätte er eben mehr Personal an diesem Tag bereitstellen müssen.
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amananana schrieb:

SGE_Werner schrieb:

Wurde ja bewacht. Also der ganze Zoo. Von einem Mitarbeiter.  

Kommt drauf an, ob man diesen in Sachen Feuerbekämpfung ausgebildet hat. Falls nicht, hat der Zoo da auch ein Problem. Dann hätte er eben mehr Personal an diesem Tag bereitstellen müssen.


Wenn ich das richtig verstehe, hatte der Wachmann sofort die Feuerwehr alarmiert, als er das Feuer bemerkt hatte. Da wohl auf dem Dach des Geheges höchstwahrscheinlich Laub war, hatte dies in minutenschnelle lichterloh gebrannt. Das Problem war dann wohl auch das Gehege an sich. Das war aus den 70ern und hatte mit Sicherheitsvorkehrungen noch nicht so wirklich was am Hut. Keine direkte Brandmeldeanlage. Auch keine Möglichkeit der Tiere, in ein Außengehege zu flüchten. Interessanterweise hat der Zoo aber noch vor kurzer Zeit eine Brandschutzprüfung bestanden.

https://www.merkur.de/welt/krefeld-zoo-affenhaus-feuer-brand-affen-tod-drama-frauen-verdaechtige-himmelslaternen-zr-13412035.html

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Adler_Steigflug schrieb:


Das nimmt also den Konsumenten in die Verantwortung und die Distributoren aus der Verantwortung? Ich würde den drei Frauen jetzt nicht den schwarzen Peter zuschieben, sondern auch ermitteln, wo sie das her haben und den Verkäufer mit anklagen.



Der Konsument ist aber in der Verantwortung!
Auf einer Onlineplattform kannst Du das Bundesland nicht einschränken, daher können diese Artikel Legal angeboten werden. Du kannst die Himmelslaternen ja auch im erlaubten Bundesland steigen lassen, auch wenn es in Deinem Bundesland verboten ist.

Gleiches Prinzip ist derzeit die Glücksspielwerbung im Fernsehen mit dem Hinweis „Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Personen aus Schleswig Holstein.“

Ist natürlich bullshit, dass nur Personen aus Schleswig Holstein durch die Werbung verleitet werden sollen. Aber dadurch, dass es in einem Bundesland erlaubt ist, kann Werbung für ganz Deutschland geschaltet werden.
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Flyer86 schrieb:

                             
Adler_Steigflug schrieb:


Das nimmt also den Konsumenten in die Verantwortung und die Distributoren aus der Verantwortung? Ich würde den drei Frauen jetzt nicht den schwarzen Peter zuschieben, sondern auch ermitteln, wo sie das her haben und den Verkäufer mit anklagen.



Der Konsument ist aber in der Verantwortung!


Keine Frage! Von daher hatte ich ja "auch ermitteln" geschrieben. Es scheint aber so, dass die Laternen in jedem Bundesland verboten sind. Gemäß Wiki:
Ab Anfang der 2000er Jahre wurden Himmelslaternen auch in Europa bekannt; nach einem kurzen Verkaufshype wurden sie aber in Deutschland, Österreich und Liechtenstein sowie in manchen Gebieten der Schweiz[2][3] verboten.  
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Mal ne Frage an die Juristen hier im Forum:
3 Frauen starten 5 Himmelslaternen. Um jetzt die Schuldige zu finden, müsste man doch raus finden, wer welche Laterne gestartet hat und welche der Laternen dann den Brand ausgelöst hat.
Sollte man nicht genau identifizieren können, wer am Ende die Verursacherin des Brandes ist, wie will man dann die Person in Regress nehmen?
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Mal ne Frage an die Juristen hier im Forum:
3 Frauen starten 5 Himmelslaternen. Um jetzt die Schuldige zu finden, müsste man doch raus finden, wer welche Laterne gestartet hat und welche der Laternen dann den Brand ausgelöst hat.
Sollte man nicht genau identifizieren können, wer am Ende die Verursacherin des Brandes ist, wie will man dann die Person in Regress nehmen?
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Und gleich noch ne Frage an die Juristen hinterher.
Du startest eine zugelassene Drohne (für die Du auch einen entsprechenden Führerschein hast) und lässt sie steigen und verlierst die Kontrolle. Die Drohne fällt auf die A3 einem Auto in die Windschutzscheibe und verursacht einen schweren Unfall.

Ist die Sachlage da ähnlich wie bei Zoo-Fall?
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Ich finde ja das all zu häufige "off-topic-geschreie" hier auch immer wieder lästig. Aber die aktuelle Diskussion unter diesem Thread-Titel finde ich irgendwie unpassend.
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Und gleich noch ne Frage an die Juristen hinterher.
Du startest eine zugelassene Drohne (für die Du auch einen entsprechenden Führerschein hast) und lässt sie steigen und verlierst die Kontrolle. Die Drohne fällt auf die A3 einem Auto in die Windschutzscheibe und verursacht einen schweren Unfall.

Ist die Sachlage da ähnlich wie bei Zoo-Fall?
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amananana schrieb:

Ist die Sachlage da ähnlich wie bei Zoo-Fall?

Was sollte da anders sein?
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Mal ne Frage an die Juristen hier im Forum:
3 Frauen starten 5 Himmelslaternen. Um jetzt die Schuldige zu finden, müsste man doch raus finden, wer welche Laterne gestartet hat und welche der Laternen dann den Brand ausgelöst hat.
Sollte man nicht genau identifizieren können, wer am Ende die Verursacherin des Brandes ist, wie will man dann die Person in Regress nehmen?
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Adler_im_Exil schrieb:

Mal ne Frage an die Juristen hier im Forum:
3 Frauen starten 5 Himmelslaternen. Um jetzt die Schuldige zu finden, müsste man doch raus finden, wer welche Laterne gestartet hat und welche der Laternen dann den Brand ausgelöst hat.
Sollte man nicht genau identifizieren können, wer am Ende die Verursacherin des Brandes ist, wie will man dann die Person in Regress nehmen?


Kurz, weil es wirklich OT ist. Der erste Ansatzpunkt wäre § 830 BGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__830.html

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amananana schrieb:

Ist die Sachlage da ähnlich wie bei Zoo-Fall?

Was sollte da anders sein?
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Das "Unfallgerät" wäre zugelassen.
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Adler_im_Exil schrieb:

Mal ne Frage an die Juristen hier im Forum:
3 Frauen starten 5 Himmelslaternen. Um jetzt die Schuldige zu finden, müsste man doch raus finden, wer welche Laterne gestartet hat und welche der Laternen dann den Brand ausgelöst hat.
Sollte man nicht genau identifizieren können, wer am Ende die Verursacherin des Brandes ist, wie will man dann die Person in Regress nehmen?


Kurz, weil es wirklich OT ist. Der erste Ansatzpunkt wäre § 830 BGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__830.html

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amsterdam_stranded schrieb:

Adler_im_Exil schrieb:

Mal ne Frage an die Juristen hier im Forum:
3 Frauen starten 5 Himmelslaternen. Um jetzt die Schuldige zu finden, müsste man doch raus finden, wer welche Laterne gestartet hat und welche der Laternen dann den Brand ausgelöst hat.
Sollte man nicht genau identifizieren können, wer am Ende die Verursacherin des Brandes ist, wie will man dann die Person in Regress nehmen?


Kurz, weil es wirklich OT ist. Der erste Ansatzpunkt wäre § 830 BGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__830.html

Ok, das wäre tatsächlich ein Ansatzpunkt. Danke.
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Das "Unfallgerät" wäre zugelassen.
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amananana schrieb:

Das "Unfallgerät" wäre zugelassen.

Für die Schuldfrage ist das irrelevant.
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amananana schrieb:

Das "Unfallgerät" wäre zugelassen.

Für die Schuldfrage ist das irrelevant.
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Woher willst Du das wissen. Du meinst also wenn diese Laternen zugelassen wären, wäre das juristisch das Gleiche?
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Woher willst Du das wissen. Du meinst also wenn diese Laternen zugelassen wären, wäre das juristisch das Gleiche?
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Wenn Du mit einem zugelassenen PKW auf einem fremden Grundstück schuldhaft in einen Öltank fährst, haftet Du dann nicht?
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Wenn Du mit einem zugelassenen PKW auf einem fremden Grundstück schuldhaft in einen Öltank fährst, haftet Du dann nicht?
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Das hieße demnach also, dass das völlig uninteressant war ob die Laternen zugelassen waren oder nicht?
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amananana schrieb:

Das "Unfallgerät" wäre zugelassen.

Für die Schuldfrage ist das irrelevant.
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Adler_im_Exil schrieb:

amananana schrieb:

Das "Unfallgerät" wäre zugelassen.

Für die Schuldfrage ist das irrelevant.

Interessante Rechtsauffassung, ist aber leider nicht vertretbar. Wobei man zuerst mal fragen muss: Um welche Schuld geht es? Die strafrechtliche? Oder die zivilrechtliche?


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