Wenn das so ein hoher Schaden ist, stellt sich mir die Frage, warum das Gebäude an Silvester nicht bewacht wurde, wenn schon keine Bewässerungsanlage installiert wurde.
Wurde ja bewacht. Also der ganze Zoo. Von einem Mitarbeiter.
Die Frauen werden vermutlich mit niedrigen Bewährungsstrafen oder Geldstrafen (90 + evtl. mehr Tagessätze) davon kommen. Sie haben sich gestellt und sind laut Polizei bestürzt über das, was passiert ist. Das wird ihnen sicherlich angerechnet. Das größere Problem ist für die ohnehin das Aufkommen für den Schaden. Das wird evtl. die Versicherungssumme übersteigen, wenn sie denn eine haben.
Ich glaub, in dem Fall täte es eher gut, die Verkäufer anzugehen, die nicht mal den Hinweis gegeben haben, dass es rechtlich nicht gestattet ist. In den USA würden die Frauen vermutlich 50 Mio an den Zoo zahlen müssen und 200 Mio vom Verkäufer einklagen. Da muss ja sogar drauf stehen, dass Kaffee heiß ist und bei Verschütten Schaden an der Haut anrichtet.
Es steht ja inzwischen auch bei uns in den Handbüchern von Mikrowellen, dass diese nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet sind....
Steht eigentlich bei den AGB beim Kartenkauf bei der Eintracht mittlerweile, dass das Betrachten der Spiele gelegentlich Schmerzen bereiten kann? Nicht, dass da jemand jetzt während der USA-Reise dort auf dumme Gedanken kommt...
Es steht ja inzwischen auch bei uns in den Handbüchern von Mikrowellen, dass diese nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet sind....
Steht eigentlich bei den AGB beim Kartenkauf bei der Eintracht mittlerweile, dass das Betrachten der Spiele gelegentlich Schmerzen bereiten kann? Nicht, dass da jemand jetzt während der USA-Reise dort auf dumme Gedanken kommt...
Es steht ja inzwischen auch bei uns in den Handbüchern von Mikrowellen, dass diese nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet sind....
Steht eigentlich bei den AGB beim Kartenkauf bei der Eintracht mittlerweile, dass das Betrachten der Spiele gelegentlich Schmerzen bereiten kann? Nicht, dass da jemand jetzt während der USA-Reise dort auf dumme Gedanken kommt...
Ich bereite mit meiner Rechtsabteilung gerade eine Klage vor. Das Spiel gegen Köln und gegen Guimaraes werden ein Nachspiel haben.
Wenn das so ein hoher Schaden ist, stellt sich mir die Frage, warum das Gebäude an Silvester nicht bewacht wurde, wenn schon keine Bewässerungsanlage installiert wurde.
Wurde ja bewacht. Also der ganze Zoo. Von einem Mitarbeiter.
Die Frauen werden vermutlich mit niedrigen Bewährungsstrafen oder Geldstrafen (90 + evtl. mehr Tagessätze) davon kommen. Sie haben sich gestellt und sind laut Polizei bestürzt über das, was passiert ist. Das wird ihnen sicherlich angerechnet. Das größere Problem ist für die ohnehin das Aufkommen für den Schaden. Das wird evtl. die Versicherungssumme übersteigen, wenn sie denn eine haben.
Ich glaub, in dem Fall täte es eher gut, die Verkäufer anzugehen, die nicht mal den Hinweis gegeben haben, dass es rechtlich nicht gestattet ist. In den USA würden die Frauen vermutlich 50 Mio an den Zoo zahlen müssen und 200 Mio vom Verkäufer einklagen. Da muss ja sogar drauf stehen, dass Kaffee heiß ist und bei Verschütten Schaden an der Haut anrichtet.
Wurde ja bewacht. Also der ganze Zoo. Von einem Mitarbeiter.
Kommt drauf an, ob man diesen in Sachen Feuerbekämpfung ausgebildet hat. Falls nicht, hat der Zoo da auch ein Problem. Dann hätte er eben mehr Personal an diesem Tag bereitstellen müssen.
Wurde ja bewacht. Also der ganze Zoo. Von einem Mitarbeiter.
Kommt drauf an, ob man diesen in Sachen Feuerbekämpfung ausgebildet hat. Falls nicht, hat der Zoo da auch ein Problem. Dann hätte er eben mehr Personal an diesem Tag bereitstellen müssen.
Wenn ich das richtig verstehe, hatte der Wachmann sofort die Feuerwehr alarmiert, als er das Feuer bemerkt hatte. Da wohl auf dem Dach des Geheges höchstwahrscheinlich Laub war, hatte dies in minutenschnelle lichterloh gebrannt. Das Problem war dann wohl auch das Gehege an sich. Das war aus den 70ern und hatte mit Sicherheitsvorkehrungen noch nicht so wirklich was am Hut. Keine direkte Brandmeldeanlage. Auch keine Möglichkeit der Tiere, in ein Außengehege zu flüchten. Interessanterweise hat der Zoo aber noch vor kurzer Zeit eine Brandschutzprüfung bestanden.
Wurde ja bewacht. Also der ganze Zoo. Von einem Mitarbeiter.
Kommt drauf an, ob man diesen in Sachen Feuerbekämpfung ausgebildet hat. Falls nicht, hat der Zoo da auch ein Problem. Dann hätte er eben mehr Personal an diesem Tag bereitstellen müssen.
Mal losgelöst davon, dass die Smileys von SGE_Werner ja auch schon suggerieren, dass eine Ein-Mann-Wache nicht ausreichen solle, finde ich es höchst befremdlich die Verantwortung dergestalt abzuwälzen. Der Zoo hat da ganz sicher keine Gefahrenquelle eröffnet und ich sehe nicht wo deren Verantwortung liegen soll, wenn andere durch den Gebrauch potentiell gefährlicher Stoffe Schaden anrichten. Jedes Haus könnte in so einem Fall abbrennen und man wird kaum in jedem Gebäude an Silvester einen Feuerwehrmann unterbringen müssen.
Es steht ja inzwischen auch bei uns in den Handbüchern von Mikrowellen, dass diese nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet sind....
Steht eigentlich bei den AGB beim Kartenkauf bei der Eintracht mittlerweile, dass das Betrachten der Spiele gelegentlich Schmerzen bereiten kann? Nicht, dass da jemand jetzt während der USA-Reise dort auf dumme Gedanken kommt...
Es steht ja inzwischen auch bei uns in den Handbüchern von Mikrowellen, dass diese nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet sind....
Steht eigentlich bei den AGB beim Kartenkauf bei der Eintracht mittlerweile, dass das Betrachten der Spiele gelegentlich Schmerzen bereiten kann? Nicht, dass da jemand jetzt während der USA-Reise dort auf dumme Gedanken kommt...
Ich bereite mit meiner Rechtsabteilung gerade eine Klage vor. Das Spiel gegen Köln und gegen Guimaraes werden ein Nachspiel haben.
Trotzdem droht wohl die Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung. Aber die Frauen haben auch wohl nicht gewusst, dass dieses Produkt verboten ist:
Bei den mutmaßlich für den Brand verantwortlichen Frauen handele es sich um „bürgerliche Menschen. Sie dachten es wäre zu Silvester erlaubt, diese Leuchten steigen zu lassen“, sagte Polizeisprecher Hoppmann.
Und weil du es angesprochen hattest:
Sie hätten fünf Himmelslaternen im Internet bestellt.
Aber hallo würde ich jetzt auch den Anbietern auf die Pelle rücken. Dass ein E-Bay diese Seiten dicht gemacht hat zeigt ja nur, dass sie wohl schon wissen, dass man sie in Verantwortung nehmen könnte. Auch Real hat wohl gemäß dem Artikel reagiert:
Die SB-Warenhauskette Real hat nach dem verheerenden Brand den Verkauf von Himmelslaternen auf ihrem Online-Marktplatz gestoppt. „Ausgelöst durch die Diskussion, die sich im Zusammenhang mit dem tragischen Brandunglück in Krefeld entwickelt hat, haben wir entschieden, dass diese Artikel von Drittanbietern nicht länger Teil unseres Angebotes sind“, sagte ein Unternehmenssprecher am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die „Rheinische Post“ über den Schritt berichtet.
Aha? Also: weil jetzt was wirklich Ernstes passiert ist, reagiert man... indem man einen sowieso verbotenen Artikel aus den Angeboten nimmt? Also schieben sie noch schnell hinterher:
Der Real-Sprecher betonte, die Himmelslaternen seien nicht Teil des Real-Sortimentes gewesen, sondern von Dritten auf der Online-Plattform der Handelskette angeboten worden – zusammen mit rund 15 Millionen anderen Produkten. Die Himmelslaternen seien mit Warnhinweisen versehen gewesen, dass der Gebrauch „in fast allen Bundesländern verboten“ sei.
Das nimmt also den Konsumenten in die Verantwortung und die Distributoren aus der Verantwortung? Ich würde den drei Frauen jetzt nicht den schwarzen Peter zuschieben, sondern auch ermitteln, wo sie das her haben und den Verkäufer mit anklagen.
Das nimmt also den Konsumenten in die Verantwortung und die Distributoren aus der Verantwortung? Ich würde den drei Frauen jetzt nicht den schwarzen Peter zuschieben, sondern auch ermitteln, wo sie das her haben und den Verkäufer mit anklagen.
Der Konsument ist aber in der Verantwortung! Auf einer Onlineplattform kannst Du das Bundesland nicht einschränken, daher können diese Artikel Legal angeboten werden. Du kannst die Himmelslaternen ja auch im erlaubten Bundesland steigen lassen, auch wenn es in Deinem Bundesland verboten ist.
Gleiches Prinzip ist derzeit die Glücksspielwerbung im Fernsehen mit dem Hinweis „Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Personen aus Schleswig Holstein.“
Ist natürlich bullshit, dass nur Personen aus Schleswig Holstein durch die Werbung verleitet werden sollen. Aber dadurch, dass es in einem Bundesland erlaubt ist, kann Werbung für ganz Deutschland geschaltet werden.
Das nimmt also den Konsumenten in die Verantwortung und die Distributoren aus der Verantwortung? Ich würde den drei Frauen jetzt nicht den schwarzen Peter zuschieben, sondern auch ermitteln, wo sie das her haben und den Verkäufer mit anklagen.
Der Konsument ist aber in der Verantwortung!
Keine Frage! Von daher hatte ich ja "auch ermitteln" geschrieben. Es scheint aber so, dass die Laternen in jedem Bundesland verboten sind. Gemäß Wiki: Ab Anfang der 2000er Jahre wurden Himmelslaternen auch in Europa bekannt; nach einem kurzen Verkaufshype wurden sie aber in Deutschland, Österreich und Liechtenstein sowie in manchen Gebieten der Schweiz[2][3] verboten.
Das nimmt also den Konsumenten in die Verantwortung und die Distributoren aus der Verantwortung? Ich würde den drei Frauen jetzt nicht den schwarzen Peter zuschieben, sondern auch ermitteln, wo sie das her haben und den Verkäufer mit anklagen.
Der Konsument ist aber in der Verantwortung! Auf einer Onlineplattform kannst Du das Bundesland nicht einschränken, daher können diese Artikel Legal angeboten werden. Du kannst die Himmelslaternen ja auch im erlaubten Bundesland steigen lassen, auch wenn es in Deinem Bundesland verboten ist.
Gleiches Prinzip ist derzeit die Glücksspielwerbung im Fernsehen mit dem Hinweis „Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Personen aus Schleswig Holstein.“
Ist natürlich bullshit, dass nur Personen aus Schleswig Holstein durch die Werbung verleitet werden sollen. Aber dadurch, dass es in einem Bundesland erlaubt ist, kann Werbung für ganz Deutschland geschaltet werden.
Wurde ja bewacht. Also der ganze Zoo. Von einem Mitarbeiter.
Kommt drauf an, ob man diesen in Sachen Feuerbekämpfung ausgebildet hat. Falls nicht, hat der Zoo da auch ein Problem. Dann hätte er eben mehr Personal an diesem Tag bereitstellen müssen.
Wurde ja bewacht. Also der ganze Zoo. Von einem Mitarbeiter.
Kommt drauf an, ob man diesen in Sachen Feuerbekämpfung ausgebildet hat. Falls nicht, hat der Zoo da auch ein Problem. Dann hätte er eben mehr Personal an diesem Tag bereitstellen müssen.
Wenn ich das richtig verstehe, hatte der Wachmann sofort die Feuerwehr alarmiert, als er das Feuer bemerkt hatte. Da wohl auf dem Dach des Geheges höchstwahrscheinlich Laub war, hatte dies in minutenschnelle lichterloh gebrannt. Das Problem war dann wohl auch das Gehege an sich. Das war aus den 70ern und hatte mit Sicherheitsvorkehrungen noch nicht so wirklich was am Hut. Keine direkte Brandmeldeanlage. Auch keine Möglichkeit der Tiere, in ein Außengehege zu flüchten. Interessanterweise hat der Zoo aber noch vor kurzer Zeit eine Brandschutzprüfung bestanden.
Das nimmt also den Konsumenten in die Verantwortung und die Distributoren aus der Verantwortung? Ich würde den drei Frauen jetzt nicht den schwarzen Peter zuschieben, sondern auch ermitteln, wo sie das her haben und den Verkäufer mit anklagen.
Der Konsument ist aber in der Verantwortung! Auf einer Onlineplattform kannst Du das Bundesland nicht einschränken, daher können diese Artikel Legal angeboten werden. Du kannst die Himmelslaternen ja auch im erlaubten Bundesland steigen lassen, auch wenn es in Deinem Bundesland verboten ist.
Gleiches Prinzip ist derzeit die Glücksspielwerbung im Fernsehen mit dem Hinweis „Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Personen aus Schleswig Holstein.“
Ist natürlich bullshit, dass nur Personen aus Schleswig Holstein durch die Werbung verleitet werden sollen. Aber dadurch, dass es in einem Bundesland erlaubt ist, kann Werbung für ganz Deutschland geschaltet werden.
Das nimmt also den Konsumenten in die Verantwortung und die Distributoren aus der Verantwortung? Ich würde den drei Frauen jetzt nicht den schwarzen Peter zuschieben, sondern auch ermitteln, wo sie das her haben und den Verkäufer mit anklagen.
Der Konsument ist aber in der Verantwortung!
Keine Frage! Von daher hatte ich ja "auch ermitteln" geschrieben. Es scheint aber so, dass die Laternen in jedem Bundesland verboten sind. Gemäß Wiki: Ab Anfang der 2000er Jahre wurden Himmelslaternen auch in Europa bekannt; nach einem kurzen Verkaufshype wurden sie aber in Deutschland, Österreich und Liechtenstein sowie in manchen Gebieten der Schweiz[2][3] verboten.
Mal ne Frage an die Juristen hier im Forum: 3 Frauen starten 5 Himmelslaternen. Um jetzt die Schuldige zu finden, müsste man doch raus finden, wer welche Laterne gestartet hat und welche der Laternen dann den Brand ausgelöst hat. Sollte man nicht genau identifizieren können, wer am Ende die Verursacherin des Brandes ist, wie will man dann die Person in Regress nehmen?
Und gleich noch ne Frage an die Juristen hinterher. Du startest eine zugelassene Drohne (für die Du auch einen entsprechenden Führerschein hast) und lässt sie steigen und verlierst die Kontrolle. Die Drohne fällt auf die A3 einem Auto in die Windschutzscheibe und verursacht einen schweren Unfall.
Mal ne Frage an die Juristen hier im Forum: 3 Frauen starten 5 Himmelslaternen. Um jetzt die Schuldige zu finden, müsste man doch raus finden, wer welche Laterne gestartet hat und welche der Laternen dann den Brand ausgelöst hat. Sollte man nicht genau identifizieren können, wer am Ende die Verursacherin des Brandes ist, wie will man dann die Person in Regress nehmen?
Kurz, weil es wirklich OT ist. Der erste Ansatzpunkt wäre § 830 BGB:
Mal eine ganz andere Frage, weil ich das Thema nur am Rande verfolgt habe - ist denn überhaupt klar, dass der Brand von einer der Laternen der Frauen verursacht wurde? In ganz Krefeld wurden doch wahrscheinlich mehr als 5 Laternen aufsteigen lassen.
Mal ne Frage an die Juristen hier im Forum: 3 Frauen starten 5 Himmelslaternen. Um jetzt die Schuldige zu finden, müsste man doch raus finden, wer welche Laterne gestartet hat und welche der Laternen dann den Brand ausgelöst hat. Sollte man nicht genau identifizieren können, wer am Ende die Verursacherin des Brandes ist, wie will man dann die Person in Regress nehmen?
Und gleich noch ne Frage an die Juristen hinterher. Du startest eine zugelassene Drohne (für die Du auch einen entsprechenden Führerschein hast) und lässt sie steigen und verlierst die Kontrolle. Die Drohne fällt auf die A3 einem Auto in die Windschutzscheibe und verursacht einen schweren Unfall.
Ich finde ja das all zu häufige "off-topic-geschreie" hier auch immer wieder lästig. Aber die aktuelle Diskussion unter diesem Thread-Titel finde ich irgendwie unpassend.
Und gleich noch ne Frage an die Juristen hinterher. Du startest eine zugelassene Drohne (für die Du auch einen entsprechenden Führerschein hast) und lässt sie steigen und verlierst die Kontrolle. Die Drohne fällt auf die A3 einem Auto in die Windschutzscheibe und verursacht einen schweren Unfall.
Mal ne Frage an die Juristen hier im Forum: 3 Frauen starten 5 Himmelslaternen. Um jetzt die Schuldige zu finden, müsste man doch raus finden, wer welche Laterne gestartet hat und welche der Laternen dann den Brand ausgelöst hat. Sollte man nicht genau identifizieren können, wer am Ende die Verursacherin des Brandes ist, wie will man dann die Person in Regress nehmen?
Mal ne Frage an die Juristen hier im Forum: 3 Frauen starten 5 Himmelslaternen. Um jetzt die Schuldige zu finden, müsste man doch raus finden, wer welche Laterne gestartet hat und welche der Laternen dann den Brand ausgelöst hat. Sollte man nicht genau identifizieren können, wer am Ende die Verursacherin des Brandes ist, wie will man dann die Person in Regress nehmen?
Kurz, weil es wirklich OT ist. Der erste Ansatzpunkt wäre § 830 BGB:
Mal ne Frage an die Juristen hier im Forum: 3 Frauen starten 5 Himmelslaternen. Um jetzt die Schuldige zu finden, müsste man doch raus finden, wer welche Laterne gestartet hat und welche der Laternen dann den Brand ausgelöst hat. Sollte man nicht genau identifizieren können, wer am Ende die Verursacherin des Brandes ist, wie will man dann die Person in Regress nehmen?
Kurz, weil es wirklich OT ist. Der erste Ansatzpunkt wäre § 830 BGB:
Mal ne Frage an die Juristen hier im Forum: 3 Frauen starten 5 Himmelslaternen. Um jetzt die Schuldige zu finden, müsste man doch raus finden, wer welche Laterne gestartet hat und welche der Laternen dann den Brand ausgelöst hat. Sollte man nicht genau identifizieren können, wer am Ende die Verursacherin des Brandes ist, wie will man dann die Person in Regress nehmen?
Kurz, weil es wirklich OT ist. Der erste Ansatzpunkt wäre § 830 BGB:
Mal ne Frage an die Juristen hier im Forum: 3 Frauen starten 5 Himmelslaternen. Um jetzt die Schuldige zu finden, müsste man doch raus finden, wer welche Laterne gestartet hat und welche der Laternen dann den Brand ausgelöst hat. Sollte man nicht genau identifizieren können, wer am Ende die Verursacherin des Brandes ist, wie will man dann die Person in Regress nehmen?
Kurz, weil es wirklich OT ist. Der erste Ansatzpunkt wäre § 830 BGB:
Interessante Rechtsauffassung, ist aber leider nicht vertretbar. Wobei man zuerst mal fragen muss: Um welche Schuld geht es? Die strafrechtliche? Oder die zivilrechtliche?
Bezüglich der Schuldfrage, ja. Wenn Du nüchtern und im Besitz eines gültigen Führerscheins mit einem zugelassenen PKW auf ein anderes Fahrzeug drauf donnerst, dann biste ja auch schuld.
Für Drohnen dürfte ohnehin der verschuldensunabhängige Haftungstatbestand nach § 33 LuftVG gelten, sodass sich die Frage des Verschuldens dort zivilrechtlich nicht stellt.
Bei gewöhnlichen zivilrechtlichen Haftungsfragen kommt es im Ergebnis häufig nicht auf die Zulassung des Gegenstandes an, wenn ohnehin eine schuldhafte Rechtsgutverletzung durch den Schädigers gegeben ist. Insbesondere exkulpiert die Zulassung den Schädiger nicht von einem anderweitigen Verschulden.
Für die strafrechtliche Komponente kann die Frage der Zulassung relevant sein.
Interessante Rechtsauffassung, ist aber leider nicht vertretbar. Wobei man zuerst mal fragen muss: Um welche Schuld geht es? Die strafrechtliche? Oder die zivilrechtliche?
Wurde ja bewacht. Also der ganze Zoo. Von einem Mitarbeiter.
Die Frauen werden vermutlich mit niedrigen Bewährungsstrafen oder Geldstrafen (90 + evtl. mehr Tagessätze) davon kommen. Sie haben sich gestellt und sind laut Polizei bestürzt über das, was passiert ist. Das wird ihnen sicherlich angerechnet. Das größere Problem ist für die ohnehin das Aufkommen für den Schaden. Das wird evtl. die Versicherungssumme übersteigen, wenn sie denn eine haben.
Ich glaub, in dem Fall täte es eher gut, die Verkäufer anzugehen, die nicht mal den Hinweis gegeben haben, dass es rechtlich nicht gestattet ist. In den USA würden die Frauen vermutlich 50 Mio an den Zoo zahlen müssen und 200 Mio vom Verkäufer einklagen. Da muss ja sogar drauf stehen, dass Kaffee heiß ist und bei Verschütten Schaden an der Haut anrichtet.
Es steht ja inzwischen auch bei uns in den Handbüchern von Mikrowellen, dass diese nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet sind....
Steht eigentlich bei den AGB beim Kartenkauf bei der Eintracht mittlerweile, dass das Betrachten der Spiele gelegentlich Schmerzen bereiten kann? Nicht, dass da jemand jetzt während der USA-Reise dort auf dumme Gedanken kommt...
Es steht ja inzwischen auch bei uns in den Handbüchern von Mikrowellen, dass diese nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet sind....
Steht eigentlich bei den AGB beim Kartenkauf bei der Eintracht mittlerweile, dass das Betrachten der Spiele gelegentlich Schmerzen bereiten kann? Nicht, dass da jemand jetzt während der USA-Reise dort auf dumme Gedanken kommt...
Ich bereite mit meiner Rechtsabteilung gerade eine Klage vor. Das Spiel gegen Köln und gegen Guimaraes werden ein Nachspiel haben.
Wurde ja bewacht. Also der ganze Zoo. Von einem Mitarbeiter.
Die Frauen werden vermutlich mit niedrigen Bewährungsstrafen oder Geldstrafen (90 + evtl. mehr Tagessätze) davon kommen. Sie haben sich gestellt und sind laut Polizei bestürzt über das, was passiert ist. Das wird ihnen sicherlich angerechnet. Das größere Problem ist für die ohnehin das Aufkommen für den Schaden. Das wird evtl. die Versicherungssumme übersteigen, wenn sie denn eine haben.
Ich glaub, in dem Fall täte es eher gut, die Verkäufer anzugehen, die nicht mal den Hinweis gegeben haben, dass es rechtlich nicht gestattet ist. In den USA würden die Frauen vermutlich 50 Mio an den Zoo zahlen müssen und 200 Mio vom Verkäufer einklagen. Da muss ja sogar drauf stehen, dass Kaffee heiß ist und bei Verschütten Schaden an der Haut anrichtet.
Kommt drauf an, ob man diesen in Sachen Feuerbekämpfung ausgebildet hat. Falls nicht, hat der Zoo da auch ein Problem. Dann hätte er eben mehr Personal an diesem Tag bereitstellen müssen.
Wenn ich das richtig verstehe, hatte der Wachmann sofort die Feuerwehr alarmiert, als er das Feuer bemerkt hatte. Da wohl auf dem Dach des Geheges höchstwahrscheinlich Laub war, hatte dies in minutenschnelle lichterloh gebrannt. Das Problem war dann wohl auch das Gehege an sich. Das war aus den 70ern und hatte mit Sicherheitsvorkehrungen noch nicht so wirklich was am Hut. Keine direkte Brandmeldeanlage. Auch keine Möglichkeit der Tiere, in ein Außengehege zu flüchten. Interessanterweise hat der Zoo aber noch vor kurzer Zeit eine Brandschutzprüfung bestanden.
https://www.merkur.de/welt/krefeld-zoo-affenhaus-feuer-brand-affen-tod-drama-frauen-verdaechtige-himmelslaternen-zr-13412035.html
I
Mal losgelöst davon, dass die Smileys von SGE_Werner ja auch schon suggerieren, dass eine Ein-Mann-Wache nicht ausreichen solle, finde ich es höchst befremdlich die Verantwortung dergestalt abzuwälzen. Der Zoo hat da ganz sicher keine Gefahrenquelle eröffnet und ich sehe nicht wo deren Verantwortung liegen soll, wenn andere durch den Gebrauch potentiell gefährlicher Stoffe Schaden anrichten.
Jedes Haus könnte in so einem Fall abbrennen und man wird kaum in jedem Gebäude an Silvester einen Feuerwehrmann unterbringen müssen.
Steht eigentlich bei den AGB beim Kartenkauf bei der Eintracht mittlerweile, dass das Betrachten der Spiele gelegentlich Schmerzen bereiten kann? Nicht, dass da jemand jetzt während der USA-Reise dort auf dumme Gedanken kommt...
Ich bereite mit meiner Rechtsabteilung gerade eine Klage vor. Das Spiel gegen Köln und gegen Guimaraes werden ein Nachspiel haben.
https://www.welt.de/vermischtes/article204706400/Zoo-Krefeld-Brand-im-Affenhaus-Affen-duerfen-nicht-beerdigt-werden.html
Trotzdem droht wohl die Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung. Aber die Frauen haben auch wohl nicht gewusst, dass dieses Produkt verboten ist:
Bei den mutmaßlich für den Brand verantwortlichen Frauen handele es sich um „bürgerliche Menschen. Sie dachten es wäre zu Silvester erlaubt, diese Leuchten steigen zu lassen“, sagte Polizeisprecher Hoppmann.
Und weil du es angesprochen hattest:
Sie hätten fünf Himmelslaternen im Internet bestellt.
Aber hallo würde ich jetzt auch den Anbietern auf die Pelle rücken. Dass ein E-Bay diese Seiten dicht gemacht hat zeigt ja nur, dass sie wohl schon wissen, dass man sie in Verantwortung nehmen könnte. Auch Real hat wohl gemäß dem Artikel reagiert:
Die SB-Warenhauskette Real hat nach dem verheerenden Brand den Verkauf von Himmelslaternen auf ihrem Online-Marktplatz gestoppt. „Ausgelöst durch die Diskussion, die sich im Zusammenhang mit dem tragischen Brandunglück in Krefeld entwickelt hat, haben wir entschieden, dass diese Artikel von Drittanbietern nicht länger Teil unseres Angebotes sind“, sagte ein Unternehmenssprecher am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die „Rheinische Post“ über den Schritt berichtet.
Aha? Also: weil jetzt was wirklich Ernstes passiert ist, reagiert man... indem man einen sowieso verbotenen Artikel aus den Angeboten nimmt? Also schieben sie noch schnell hinterher:
Der Real-Sprecher betonte, die Himmelslaternen seien nicht Teil des Real-Sortimentes gewesen, sondern von Dritten auf der Online-Plattform der Handelskette angeboten worden – zusammen mit rund 15 Millionen anderen Produkten. Die Himmelslaternen seien mit Warnhinweisen versehen gewesen, dass der Gebrauch „in fast allen Bundesländern verboten“ sei.
Das nimmt also den Konsumenten in die Verantwortung und die Distributoren aus der Verantwortung? Ich würde den drei Frauen jetzt nicht den schwarzen Peter zuschieben, sondern auch ermitteln, wo sie das her haben und den Verkäufer mit anklagen.
Der Konsument ist aber in der Verantwortung!
Auf einer Onlineplattform kannst Du das Bundesland nicht einschränken, daher können diese Artikel Legal angeboten werden. Du kannst die Himmelslaternen ja auch im erlaubten Bundesland steigen lassen, auch wenn es in Deinem Bundesland verboten ist.
Gleiches Prinzip ist derzeit die Glücksspielwerbung im Fernsehen mit dem Hinweis „Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Personen aus Schleswig Holstein.“
Ist natürlich bullshit, dass nur Personen aus Schleswig Holstein durch die Werbung verleitet werden sollen. Aber dadurch, dass es in einem Bundesland erlaubt ist, kann Werbung für ganz Deutschland geschaltet werden.
Dumm nur, dass es kein Bundesland gibt, wo die Nutzung von Himmelslaternen erlaubt ist.
Keine Frage! Von daher hatte ich ja "auch ermitteln" geschrieben. Es scheint aber so, dass die Laternen in jedem Bundesland verboten sind. Gemäß Wiki:
Ab Anfang der 2000er Jahre wurden Himmelslaternen auch in Europa bekannt; nach einem kurzen Verkaufshype wurden sie aber in Deutschland, Österreich und Liechtenstein sowie in manchen Gebieten der Schweiz[2][3] verboten.
Der Konsument ist aber in der Verantwortung!
Auf einer Onlineplattform kannst Du das Bundesland nicht einschränken, daher können diese Artikel Legal angeboten werden. Du kannst die Himmelslaternen ja auch im erlaubten Bundesland steigen lassen, auch wenn es in Deinem Bundesland verboten ist.
Gleiches Prinzip ist derzeit die Glücksspielwerbung im Fernsehen mit dem Hinweis „Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Personen aus Schleswig Holstein.“
Ist natürlich bullshit, dass nur Personen aus Schleswig Holstein durch die Werbung verleitet werden sollen. Aber dadurch, dass es in einem Bundesland erlaubt ist, kann Werbung für ganz Deutschland geschaltet werden.
Dumm nur, dass es kein Bundesland gibt, wo die Nutzung von Himmelslaternen erlaubt ist.
Kommt drauf an, ob man diesen in Sachen Feuerbekämpfung ausgebildet hat. Falls nicht, hat der Zoo da auch ein Problem. Dann hätte er eben mehr Personal an diesem Tag bereitstellen müssen.
Wenn ich das richtig verstehe, hatte der Wachmann sofort die Feuerwehr alarmiert, als er das Feuer bemerkt hatte. Da wohl auf dem Dach des Geheges höchstwahrscheinlich Laub war, hatte dies in minutenschnelle lichterloh gebrannt. Das Problem war dann wohl auch das Gehege an sich. Das war aus den 70ern und hatte mit Sicherheitsvorkehrungen noch nicht so wirklich was am Hut. Keine direkte Brandmeldeanlage. Auch keine Möglichkeit der Tiere, in ein Außengehege zu flüchten. Interessanterweise hat der Zoo aber noch vor kurzer Zeit eine Brandschutzprüfung bestanden.
https://www.merkur.de/welt/krefeld-zoo-affenhaus-feuer-brand-affen-tod-drama-frauen-verdaechtige-himmelslaternen-zr-13412035.html
I
Der Konsument ist aber in der Verantwortung!
Auf einer Onlineplattform kannst Du das Bundesland nicht einschränken, daher können diese Artikel Legal angeboten werden. Du kannst die Himmelslaternen ja auch im erlaubten Bundesland steigen lassen, auch wenn es in Deinem Bundesland verboten ist.
Gleiches Prinzip ist derzeit die Glücksspielwerbung im Fernsehen mit dem Hinweis „Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Personen aus Schleswig Holstein.“
Ist natürlich bullshit, dass nur Personen aus Schleswig Holstein durch die Werbung verleitet werden sollen. Aber dadurch, dass es in einem Bundesland erlaubt ist, kann Werbung für ganz Deutschland geschaltet werden.
Keine Frage! Von daher hatte ich ja "auch ermitteln" geschrieben. Es scheint aber so, dass die Laternen in jedem Bundesland verboten sind. Gemäß Wiki:
Ab Anfang der 2000er Jahre wurden Himmelslaternen auch in Europa bekannt; nach einem kurzen Verkaufshype wurden sie aber in Deutschland, Österreich und Liechtenstein sowie in manchen Gebieten der Schweiz[2][3] verboten.
3 Frauen starten 5 Himmelslaternen. Um jetzt die Schuldige zu finden, müsste man doch raus finden, wer welche Laterne gestartet hat und welche der Laternen dann den Brand ausgelöst hat.
Sollte man nicht genau identifizieren können, wer am Ende die Verursacherin des Brandes ist, wie will man dann die Person in Regress nehmen?
Du startest eine zugelassene Drohne (für die Du auch einen entsprechenden Führerschein hast) und lässt sie steigen und verlierst die Kontrolle. Die Drohne fällt auf die A3 einem Auto in die Windschutzscheibe und verursacht einen schweren Unfall.
Ist die Sachlage da ähnlich wie bei Zoo-Fall?
Kurz, weil es wirklich OT ist. Der erste Ansatzpunkt wäre § 830 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__830.html
In ganz Krefeld wurden doch wahrscheinlich mehr als 5 Laternen aufsteigen lassen.
3 Frauen starten 5 Himmelslaternen. Um jetzt die Schuldige zu finden, müsste man doch raus finden, wer welche Laterne gestartet hat und welche der Laternen dann den Brand ausgelöst hat.
Sollte man nicht genau identifizieren können, wer am Ende die Verursacherin des Brandes ist, wie will man dann die Person in Regress nehmen?
Du startest eine zugelassene Drohne (für die Du auch einen entsprechenden Führerschein hast) und lässt sie steigen und verlierst die Kontrolle. Die Drohne fällt auf die A3 einem Auto in die Windschutzscheibe und verursacht einen schweren Unfall.
Ist die Sachlage da ähnlich wie bei Zoo-Fall?
Was sollte da anders sein?
Du startest eine zugelassene Drohne (für die Du auch einen entsprechenden Führerschein hast) und lässt sie steigen und verlierst die Kontrolle. Die Drohne fällt auf die A3 einem Auto in die Windschutzscheibe und verursacht einen schweren Unfall.
Ist die Sachlage da ähnlich wie bei Zoo-Fall?
Was sollte da anders sein?
3 Frauen starten 5 Himmelslaternen. Um jetzt die Schuldige zu finden, müsste man doch raus finden, wer welche Laterne gestartet hat und welche der Laternen dann den Brand ausgelöst hat.
Sollte man nicht genau identifizieren können, wer am Ende die Verursacherin des Brandes ist, wie will man dann die Person in Regress nehmen?
Kurz, weil es wirklich OT ist. Der erste Ansatzpunkt wäre § 830 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__830.html
Ok, das wäre tatsächlich ein Ansatzpunkt. Danke.
Was sollte da anders sein?
Für die Schuldfrage ist das irrelevant.
Kurz, weil es wirklich OT ist. Der erste Ansatzpunkt wäre § 830 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__830.html
Ok, das wäre tatsächlich ein Ansatzpunkt. Danke.
Für die Schuldfrage ist das irrelevant.
Interessante Rechtsauffassung, ist aber leider nicht vertretbar. Wobei man zuerst mal fragen muss: Um welche Schuld geht es? Die strafrechtliche? Oder die zivilrechtliche?
Für die Schuldfrage ist das irrelevant.
Wenn Du nüchtern und im Besitz eines gültigen Führerscheins mit einem zugelassenen PKW auf ein anderes Fahrzeug drauf donnerst, dann biste ja auch schuld.
Für Drohnen dürfte ohnehin der verschuldensunabhängige Haftungstatbestand nach § 33 LuftVG gelten, sodass sich die Frage des Verschuldens dort zivilrechtlich nicht stellt.
Bei gewöhnlichen zivilrechtlichen Haftungsfragen kommt es im Ergebnis häufig nicht auf die Zulassung des Gegenstandes an, wenn ohnehin eine schuldhafte Rechtsgutverletzung durch den Schädigers gegeben ist. Insbesondere exkulpiert die Zulassung den Schädiger nicht von einem anderweitigen Verschulden.
Für die strafrechtliche Komponente kann die Frage der Zulassung relevant sein.
Für die Schuldfrage ist das irrelevant.
Interessante Rechtsauffassung, ist aber leider nicht vertretbar. Wobei man zuerst mal fragen muss: Um welche Schuld geht es? Die strafrechtliche? Oder die zivilrechtliche?
DIese Antwort ist ein Reflex bei Juristen wenn sich andere zu juristischen Themen äußern, oder?