Vor allen Dingen nach höchst richterlicher Entscheidung.
Bei aller Zustimmung in der Sache, aber höchstrichterlich ist das Verwaltungsgericht Meiningen noch nicht ganz. Darüber kommt ja bekanntlich noch das Oberverwaltungsgericht Pusemuckl und das Bundesverwaltungsgericht in Schlöppstadt.
Und darüber noch das Appellationsgericht in Schmöllenreuth.
Ach herrje, ich vergaß... und fürn Höcke am Ende noch als letzte Instzanz das Volksgericht in Nürnberg... mit ihm als Richter Schöffen und Henker in einem....
damit es nicht vergessen wird: Herr Björn Höcke ist ein Faschist!
Und das hoch offiziell.... FASCHIST!
Rechtsmittelbelehrung: Gegen Nrn. I und II des Beschlusses steht den Beteiligten die Beschwerde [...] zu. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung [hier: mutmaßlich auch bei der Stadt Eisenach als Antragsgegnerin: 26.09.2019] [...] einzulegen.
Hier hat sich die Sache nach Durchführung der Demonstration vor Ablauf der Beschwerdefrist erledigt. Die Stadt Eisenach dürfte das wohl auch deshalb allein wegen der angefallenen Kosten kaum beim Oberverwaltungsgericht weiterverfolgen. Eine zweitinstanzliche Klärung dürfte daher hier mutmaßlich nicht zu erwarten sein.
Das bedeutet aber keineswegs, dass Bernd H. deswegen dergleichen Ausdrücke künftig dulden muss und wohl auch nicht wird. Es steht ihm auch in Ansehung dieses erstinstanzlichen Eilverfahrens offen, sich jederzeit gegen dergleichen zu wehren. Juristisch gesehen, stellt die Entscheidung eine recht popelige erstinstanzliche Eilsache dar, in der es im Übrigen auch nur um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches ging.
In Meiningen mag es nette Richter geben. Nur haben die nicht letztgültig in Stein geritzt, dass Bernd Höcke Faschist genannt werden darf. Sie haben einzig entschieden, dass die Demonstratration nicht unter der städtischen Auflage durchzuführen sei, eine solche Aussage zu unterlassen. Und das wurde maßgeblich mit dem grundrechtlichen Schutz des Demonstrationsrechtes begründet. Die Messe dürfte demnach noch längst nicht endgültig gelesen sein.
damit es nicht vergessen wird: Herr Björn Höcke ist ein Faschist!
Und das hoch offiziell.... FASCHIST!
Rechtsmittelbelehrung: Gegen Nrn. I und II des Beschlusses steht den Beteiligten die Beschwerde [...] zu. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung [hier: mutmaßlich auch bei der Stadt Eisenach als Antragsgegnerin: 26.09.2019] [...] einzulegen.
Hier hat sich die Sache nach Durchführung der Demonstration vor Ablauf der Beschwerdefrist erledigt. Die Stadt Eisenach dürfte das wohl auch deshalb allein wegen der angefallenen Kosten kaum beim Oberverwaltungsgericht weiterverfolgen. Eine zweitinstanzliche Klärung dürfte daher hier mutmaßlich nicht zu erwarten sein.
Das bedeutet aber keineswegs, dass Bernd H. deswegen dergleichen Ausdrücke künftig dulden muss und wohl auch nicht wird. Es steht ihm auch in Ansehung dieses erstinstanzlichen Eilverfahrens offen, sich jederzeit gegen dergleichen zu wehren. Juristisch gesehen, stellt die Entscheidung eine recht popelige erstinstanzliche Eilsache dar, in der es im Übrigen auch nur um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches ging.
In Meiningen mag es nette Richter geben. Nur haben die nicht letztgültig in Stein geritzt, dass Bernd Höcke Faschist genannt werden darf. Sie haben einzig entschieden, dass die Demonstratration nicht unter der städtischen Auflage durchzuführen sei, eine solche Aussage zu unterlassen. Und das wurde maßgeblich mit dem grundrechtlichen Schutz des Demonstrationsrechtes begründet. Die Messe dürfte demnach noch längst nicht endgültig gelesen sein.
damit es nicht vergessen wird: Herr Björn Höcke ist ein Faschist!
Und das hoch offiziell.... FASCHIST!
Rechtsmittelbelehrung: Gegen Nrn. I und II des Beschlusses steht den Beteiligten die Beschwerde [...] zu. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung [hier: mutmaßlich auch bei der Stadt Eisenach als Antragsgegnerin: 26.09.2019] [...] einzulegen.
Hier hat sich die Sache nach Durchführung der Demonstration vor Ablauf der Beschwerdefrist erledigt. Die Stadt Eisenach dürfte das wohl auch deshalb allein wegen der angefallenen Kosten kaum beim Oberverwaltungsgericht weiterverfolgen. Eine zweitinstanzliche Klärung dürfte daher hier mutmaßlich nicht zu erwarten sein.
Das bedeutet aber keineswegs, dass Bernd H. deswegen dergleichen Ausdrücke künftig dulden muss und wohl auch nicht wird. Es steht ihm auch in Ansehung dieses erstinstanzlichen Eilverfahrens offen, sich jederzeit gegen dergleichen zu wehren. Juristisch gesehen, stellt die Entscheidung eine recht popelige erstinstanzliche Eilsache dar, in der es im Übrigen auch nur um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches ging.
In Meiningen mag es nette Richter geben. Nur haben die nicht letztgültig in Stein geritzt, dass Bernd Höcke Faschist genannt werden darf. Sie haben einzig entschieden, dass die Demonstratration nicht unter der städtischen Auflage durchzuführen sei, eine solche Aussage zu unterlassen. Und das wurde maßgeblich mit dem grundrechtlichen Schutz des Demonstrationsrechtes begründet. Die Messe dürfte demnach noch längst nicht endgültig gelesen sein.
Mag sein Misa, aber er muss im Moment genauso mit dem meiner Meinung nach richtigem Urteil leben, wie die Frau Künast im Moment mit meiner Meinung nach falschem Urteil. Die Nächsten Instanzen werden es zeigen.
Aber ob mit oder ohne Urteil, für mich ist und bleibt er ein Fascho.
damit es nicht vergessen wird: Herr Björn Höcke ist ein Faschist!
Und das hoch offiziell.... FASCHIST!
Rechtsmittelbelehrung: Gegen Nrn. I und II des Beschlusses steht den Beteiligten die Beschwerde [...] zu. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung [hier: mutmaßlich auch bei der Stadt Eisenach als Antragsgegnerin: 26.09.2019] [...] einzulegen.
Hier hat sich die Sache nach Durchführung der Demonstration vor Ablauf der Beschwerdefrist erledigt. Die Stadt Eisenach dürfte das wohl auch deshalb allein wegen der angefallenen Kosten kaum beim Oberverwaltungsgericht weiterverfolgen. Eine zweitinstanzliche Klärung dürfte daher hier mutmaßlich nicht zu erwarten sein.
Das bedeutet aber keineswegs, dass Bernd H. deswegen dergleichen Ausdrücke künftig dulden muss und wohl auch nicht wird. Es steht ihm auch in Ansehung dieses erstinstanzlichen Eilverfahrens offen, sich jederzeit gegen dergleichen zu wehren. Juristisch gesehen, stellt die Entscheidung eine recht popelige erstinstanzliche Eilsache dar, in der es im Übrigen auch nur um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches ging.
In Meiningen mag es nette Richter geben. Nur haben die nicht letztgültig in Stein geritzt, dass Bernd Höcke Faschist genannt werden darf. Sie haben einzig entschieden, dass die Demonstratration nicht unter der städtischen Auflage durchzuführen sei, eine solche Aussage zu unterlassen. Und das wurde maßgeblich mit dem grundrechtlichen Schutz des Demonstrationsrechtes begründet. Die Messe dürfte demnach noch längst nicht endgültig gelesen sein.
ich wurde gestern abend in der Innenstadt komisch angeschaut. Ich habe gesungen, der Höcke ist ein Faschist, der Höcke ist ein Faschist, der Höcke, der Höcke ist ein Faschist.....das war sehr befreiend
vielleicht mache ich es tatsächlich mal, wenn ihr dann nichts mehr hört, haben sie mich eingewiesen
ich wurde gestern abend in der Innenstadt komisch angeschaut. Ich habe gesungen, der Höcke ist ein Faschist, der Höcke ist ein Faschist, der Höcke, der Höcke ist ein Faschist.....das war sehr befreiend
vielleicht mache ich es tatsächlich mal, wenn ihr dann nichts mehr hört, haben sie mich eingewiesen
ich wurde gestern abend in der Innenstadt komisch angeschaut. Ich habe gesungen, der Höcke ist ein Faschist, der Höcke ist ein Faschist, der Höcke, der Höcke ist ein Faschist.....das war sehr befreiend
vielleicht mache ich es tatsächlich mal, wenn ihr dann nichts mehr hört, haben sie mich eingewiesen
ich wurde gestern abend in der Innenstadt komisch angeschaut. Ich habe gesungen, der Höcke ist ein Faschist, der Höcke ist ein Faschist, der Höcke, der Höcke ist ein Faschist.....das war sehr befreiend
vielleicht mache ich es tatsächlich mal, wenn ihr dann nichts mehr hört, haben sie mich eingewiesen
Naja. In den letzten Jahren hat es einen ganz gewaltigen Rechtsruck auf der Welt gegeben und man wurde regelrecht geflutet mit Faschos... ich sehe jetzt noch keinen gewaltigen Sieg darin, dass man in Deutschland jetzt Faschisten als das titulieren darf, was sie nun einmal sind. Mir wäre es um einiges lieber, wenn ich sowas erst gar nicht müsste!
Aber die jüngste Zeit gibt mir etwas Hoffnung, da einige Deppen des rechten Flügels sich schon aus reiner Dummheit ins Aus schießen: Das lustige Strache-Video hat die FPÖ ins Bodenlose fallen lassen. Was Salvini ritt, Neuwahlen zu fordern wissen die Götter. Boris Johnson bekommt das britische Parlament doch nicht mundtot. Und ich hoffe, dass die Amis es schaffen, Donald Duck seines Amtes zu entheben.
und dummerweise war der Fahrer Syrer! viel wichtiger ist, dass es keinen Toten gegeben hat, schlimm genug die Sache, war ja lange ruhig. Ggf. bitte die Beiträge verlegen, habe auf die Schnelle nichts besseres gefunden
Läuft beim nächstbesten unwetter, hitzesommer oder AKW-Unfall doch genauso, nur eben mit umgekehrten vorzeichen. Als ob man dort keine Politik mit der Angst machen würde.
und dummerweise war der Fahrer Syrer! viel wichtiger ist, dass es keinen Toten gegeben hat, schlimm genug die Sache, war ja lange ruhig. Ggf. bitte die Beiträge verlegen, habe auf die Schnelle nichts besseres gefunden
Läuft beim nächstbesten unwetter, hitzesommer oder AKW-Unfall doch genauso, nur eben mit umgekehrten vorzeichen. Als ob man dort keine Politik mit der Angst machen würde.
Läuft beim nächstbesten unwetter, hitzesommer oder AKW-Unfall doch genauso, nur eben mit umgekehrten vorzeichen. Als ob man dort keine Politik mit der Angst machen würde.
Da wir dieses Jahr so einige Unwetter hatten kannst du das bestimmt belegen.
Läuft beim nächstbesten unwetter, hitzesommer oder AKW-Unfall doch genauso, nur eben mit umgekehrten vorzeichen. Als ob man dort keine Politik mit der Angst machen würde.
Läuft beim nächstbesten unwetter, hitzesommer oder AKW-Unfall doch genauso, nur eben mit umgekehrten vorzeichen. Als ob man dort keine Politik mit der Angst machen würde.
Läuft beim nächstbesten unwetter, hitzesommer oder AKW-Unfall doch genauso, nur eben mit umgekehrten vorzeichen. Als ob man dort keine Politik mit der Angst machen würde.
Da wir dieses Jahr so einige Unwetter hatten kannst du das bestimmt belegen.
Hat sich hoffentlich gerade eh erledigt. Syrer, ja, Allah gerufen? Vielleicht, Attentäter, wohl eher nicht, laut Nachrichten gerade war der wohl im Drogenrausch unterwegs.
Und das mit dem Allahrufen... nach meinen letzten schweren Unfall hab ich auch Ohgottogootogott vor mir hingestammelt, alleine als Schock.
Läuft beim nächstbesten unwetter, hitzesommer oder AKW-Unfall doch genauso, nur eben mit umgekehrten vorzeichen. Als ob man dort keine Politik mit der Angst machen würde.
Läuft beim nächstbesten unwetter, hitzesommer oder AKW-Unfall doch genauso, nur eben mit umgekehrten vorzeichen. Als ob man dort keine Politik mit der Angst machen würde.
Lässt einzig darauf schließen, dass auch andere Parteien Politik mit den diffusen Sorgen ihrer Klientel machen, bzw. damit werben, sich um diese "probleme" zu kümmern. Natürlich würde kein grüner sich öffentlich über Fukushima freuen, wohl ebensowenig ein afdler über einen islamistischen Anschlag. Und dennoch profitieren beide von diesen Ereignissen.
Lässt einzig darauf schließen, dass auch andere Parteien Politik mit den diffusen Sorgen ihrer Klientel machen, bzw. damit werben, sich um diese "probleme" zu kümmern. Natürlich würde kein grüner sich öffentlich über Fukushima freuen, wohl ebensowenig ein afdler über einen islamistischen Anschlag. Und dennoch profitieren beide von diesen Ereignissen.
Lässt einzig darauf schließen, dass auch andere Parteien Politik mit den diffusen Sorgen ihrer Klientel machen, bzw. damit werben, sich um diese "probleme" zu kümmern. Natürlich würde kein grüner sich öffentlich über Fukushima freuen, wohl ebensowenig ein afdler über einen islamistischen Anschlag. Und dennoch profitieren beide von diesen Ereignissen.
Nazis und Grüne Bzw. andere demokratische Parteien sind nicht das selbe. Und Politik verkaufen ist auch was anderes als Hass und Gewalt zu produzieren.
Im übrigen ist es den AFDlern ohnehin egal, Hauptsache ein Ausländer ist beteiligt.
Siehe den Schubsermord am Frankfurter Hauptbahnhof, da wurde auch direkt in die Rassistentrompete gefurzt ohne das der Täter irgendwas mit der Deutschen Migrations- oder Flüchtlingspolitik zu tun gehabt hätte.
Ich hab jetzt keine Lust auf Twitter rumzusuchen, verwette aber mein nächstes Feierabendbier, dass da irgendwo schon wieder der besorgte Mob nach Lynchjustiz schreit
geschmacklos Strategien der herkömmlichen Parteien mit denen der AfD zu vergleichen. Die AfD steht für Hass und Hetze. Kriminelle Ausländer sind nützlich für die AfD wie m.W. Gauland unbefangen zugegeben hat
Ach herrje, ich vergaß... und fürn Höcke am Ende noch als letzte Instzanz das Volksgericht in Nürnberg... mit ihm als Richter Schöffen und Henker in einem....
Und das hoch offiziell.... FASCHIST!
Und das hoch offiziell.... FASCHIST!
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Nrn. I und II des Beschlusses steht den Beteiligten die Beschwerde [...] zu. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung [hier: mutmaßlich auch bei der Stadt Eisenach als Antragsgegnerin: 26.09.2019] [...] einzulegen.
Hier hat sich die Sache nach Durchführung der Demonstration vor Ablauf der Beschwerdefrist erledigt. Die Stadt Eisenach dürfte das wohl auch deshalb allein wegen der angefallenen Kosten kaum beim Oberverwaltungsgericht weiterverfolgen. Eine zweitinstanzliche Klärung dürfte daher hier mutmaßlich nicht zu erwarten sein.
Das bedeutet aber keineswegs, dass Bernd H. deswegen dergleichen Ausdrücke künftig dulden muss und wohl auch nicht wird. Es steht ihm auch in Ansehung dieses erstinstanzlichen Eilverfahrens offen, sich jederzeit gegen dergleichen zu wehren.
Juristisch gesehen, stellt die Entscheidung eine recht popelige erstinstanzliche Eilsache dar, in der es im Übrigen auch nur um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches ging.
In Meiningen mag es nette Richter geben. Nur haben die nicht letztgültig in Stein geritzt, dass Bernd Höcke Faschist genannt werden darf. Sie haben einzig entschieden, dass die Demonstratration nicht unter der städtischen Auflage durchzuführen sei, eine solche Aussage zu unterlassen. Und das wurde maßgeblich mit dem grundrechtlichen Schutz des Demonstrationsrechtes begründet.
Die Messe dürfte demnach noch längst nicht endgültig gelesen sein.
Und das hoch offiziell.... FASCHIST!
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Nrn. I und II des Beschlusses steht den Beteiligten die Beschwerde [...] zu. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung [hier: mutmaßlich auch bei der Stadt Eisenach als Antragsgegnerin: 26.09.2019] [...] einzulegen.
Hier hat sich die Sache nach Durchführung der Demonstration vor Ablauf der Beschwerdefrist erledigt. Die Stadt Eisenach dürfte das wohl auch deshalb allein wegen der angefallenen Kosten kaum beim Oberverwaltungsgericht weiterverfolgen. Eine zweitinstanzliche Klärung dürfte daher hier mutmaßlich nicht zu erwarten sein.
Das bedeutet aber keineswegs, dass Bernd H. deswegen dergleichen Ausdrücke künftig dulden muss und wohl auch nicht wird. Es steht ihm auch in Ansehung dieses erstinstanzlichen Eilverfahrens offen, sich jederzeit gegen dergleichen zu wehren.
Juristisch gesehen, stellt die Entscheidung eine recht popelige erstinstanzliche Eilsache dar, in der es im Übrigen auch nur um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches ging.
In Meiningen mag es nette Richter geben. Nur haben die nicht letztgültig in Stein geritzt, dass Bernd Höcke Faschist genannt werden darf. Sie haben einzig entschieden, dass die Demonstratration nicht unter der städtischen Auflage durchzuführen sei, eine solche Aussage zu unterlassen. Und das wurde maßgeblich mit dem grundrechtlichen Schutz des Demonstrationsrechtes begründet.
Die Messe dürfte demnach noch längst nicht endgültig gelesen sein.
Jo. Stimmt schon.
Ich brauch' aber kein Gerichtsurteil um einen Nazi einen Nazi und einen Fascho einen Fascho zu nennen.
Das wird man ja wohl in diesem Land noch sagen dürfen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Nrn. I und II des Beschlusses steht den Beteiligten die Beschwerde [...] zu. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung [hier: mutmaßlich auch bei der Stadt Eisenach als Antragsgegnerin: 26.09.2019] [...] einzulegen.
Hier hat sich die Sache nach Durchführung der Demonstration vor Ablauf der Beschwerdefrist erledigt. Die Stadt Eisenach dürfte das wohl auch deshalb allein wegen der angefallenen Kosten kaum beim Oberverwaltungsgericht weiterverfolgen. Eine zweitinstanzliche Klärung dürfte daher hier mutmaßlich nicht zu erwarten sein.
Das bedeutet aber keineswegs, dass Bernd H. deswegen dergleichen Ausdrücke künftig dulden muss und wohl auch nicht wird. Es steht ihm auch in Ansehung dieses erstinstanzlichen Eilverfahrens offen, sich jederzeit gegen dergleichen zu wehren.
Juristisch gesehen, stellt die Entscheidung eine recht popelige erstinstanzliche Eilsache dar, in der es im Übrigen auch nur um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches ging.
In Meiningen mag es nette Richter geben. Nur haben die nicht letztgültig in Stein geritzt, dass Bernd Höcke Faschist genannt werden darf. Sie haben einzig entschieden, dass die Demonstratration nicht unter der städtischen Auflage durchzuführen sei, eine solche Aussage zu unterlassen. Und das wurde maßgeblich mit dem grundrechtlichen Schutz des Demonstrationsrechtes begründet.
Die Messe dürfte demnach noch längst nicht endgültig gelesen sein.
https://twitter.com/heuteshow/status/956500772228947970?lang=de
Aber ob mit oder ohne Urteil, für mich ist und bleibt er ein Fascho.
https://twitter.com/heuteshow/status/956500772228947970?lang=de
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Nrn. I und II des Beschlusses steht den Beteiligten die Beschwerde [...] zu. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung [hier: mutmaßlich auch bei der Stadt Eisenach als Antragsgegnerin: 26.09.2019] [...] einzulegen.
Hier hat sich die Sache nach Durchführung der Demonstration vor Ablauf der Beschwerdefrist erledigt. Die Stadt Eisenach dürfte das wohl auch deshalb allein wegen der angefallenen Kosten kaum beim Oberverwaltungsgericht weiterverfolgen. Eine zweitinstanzliche Klärung dürfte daher hier mutmaßlich nicht zu erwarten sein.
Das bedeutet aber keineswegs, dass Bernd H. deswegen dergleichen Ausdrücke künftig dulden muss und wohl auch nicht wird. Es steht ihm auch in Ansehung dieses erstinstanzlichen Eilverfahrens offen, sich jederzeit gegen dergleichen zu wehren.
Juristisch gesehen, stellt die Entscheidung eine recht popelige erstinstanzliche Eilsache dar, in der es im Übrigen auch nur um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches ging.
In Meiningen mag es nette Richter geben. Nur haben die nicht letztgültig in Stein geritzt, dass Bernd Höcke Faschist genannt werden darf. Sie haben einzig entschieden, dass die Demonstratration nicht unter der städtischen Auflage durchzuführen sei, eine solche Aussage zu unterlassen. Und das wurde maßgeblich mit dem grundrechtlichen Schutz des Demonstrationsrechtes begründet.
Die Messe dürfte demnach noch längst nicht endgültig gelesen sein.
Jo. Stimmt schon.
Ich brauch' aber kein Gerichtsurteil um einen Nazi einen Nazi und einen Fascho einen Fascho zu nennen.
Das wird man ja wohl in diesem Land noch sagen dürfen.
vielleicht mache ich es tatsächlich mal, wenn ihr dann nichts mehr hört, haben sie mich eingewiesen
Oder erschlagen, je nach dem was zu erst kommt
vielleicht mache ich es tatsächlich mal, wenn ihr dann nichts mehr hört, haben sie mich eingewiesen
Oder erschlagen, je nach dem was zu erst kommt
In den letzten Jahren hat es einen ganz gewaltigen Rechtsruck auf der Welt gegeben und man wurde regelrecht geflutet mit Faschos... ich sehe jetzt noch keinen gewaltigen Sieg darin, dass man in Deutschland jetzt Faschisten als das titulieren darf, was sie nun einmal sind. Mir wäre es um einiges lieber, wenn ich sowas erst gar nicht müsste!
Aber die jüngste Zeit gibt mir etwas Hoffnung, da einige Deppen des rechten Flügels sich schon aus reiner Dummheit ins Aus schießen:
Das lustige Strache-Video hat die FPÖ ins Bodenlose fallen lassen. Was Salvini ritt, Neuwahlen zu fordern wissen die Götter. Boris Johnson bekommt das britische Parlament doch nicht mundtot. Und ich hoffe, dass die Amis es schaffen, Donald Duck seines Amtes zu entheben.
Wenn sowas passiert knallen bei den Besorgten doch immer die Sektkorken.
Endlich wieder was, was man zum Angstverkaufen nutzen kann.
Wenn sowas passiert knallen bei den Besorgten doch immer die Sektkorken.
Endlich wieder was, was man zum Angstverkaufen nutzen kann.
viel wichtiger ist, dass es keinen Toten gegeben hat, schlimm genug die Sache, war ja lange ruhig.
Ggf. bitte die Beiträge verlegen, habe auf die Schnelle nichts besseres gefunden
Wenn sowas passiert knallen bei den Besorgten doch immer die Sektkorken.
Endlich wieder was, was man zum Angstverkaufen nutzen kann.
viel wichtiger ist, dass es keinen Toten gegeben hat, schlimm genug die Sache, war ja lange ruhig.
Ggf. bitte die Beiträge verlegen, habe auf die Schnelle nichts besseres gefunden
Wenn sowas passiert knallen bei den Besorgten doch immer die Sektkorken.
Endlich wieder was, was man zum Angstverkaufen nutzen kann.
Da wir dieses Jahr so einige Unwetter hatten kannst du das bestimmt belegen.
Da wir dieses Jahr so einige Unwetter hatten kannst du das bestimmt belegen.
Und das mit dem Allahrufen... nach meinen letzten schweren Unfall hab ich auch Ohgottogootogott vor mir hingestammelt, alleine als Schock.
Aha... AfD-Politiker wünscht sich islamistische Anschläge in Deutschland
Nazis und Grüne Bzw. andere demokratische Parteien sind nicht das selbe.
Und Politik verkaufen ist auch was anderes als Hass und Gewalt zu produzieren.
Im übrigen ist es den AFDlern ohnehin egal, Hauptsache ein Ausländer ist beteiligt.
Siehe den Schubsermord am Frankfurter Hauptbahnhof, da wurde auch direkt in die Rassistentrompete gefurzt ohne das der Täter irgendwas mit der Deutschen Migrations- oder Flüchtlingspolitik zu tun gehabt hätte.
Ich hab jetzt keine Lust auf Twitter rumzusuchen, verwette aber mein nächstes Feierabendbier, dass da irgendwo schon wieder der besorgte Mob nach Lynchjustiz schreit
Die AfD steht für Hass und Hetze. Kriminelle Ausländer sind nützlich für die AfD wie m.W. Gauland unbefangen zugegeben hat