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Versuche einer Regierungsbildung (GroKo ab 2018)

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Ich hab ehrlich gesagt das Gefühl, einige hier werden sich noch bös wundern. Hier scheint ja die gängige Meinung zu sein, dass die CDU erledigt ist und junge Leute die eh nicht wählen.
Meine Beobachtungen sagen da was ganz anderes. Ich kenne nämlich sogar ziemlich viele "Jungkonservative" und Liberale, die mit linken Ideen mal so gar nix anfangen können und auf eine konservative CDU hoffen. Da gehöre ich sogar noch zu den gemäßigten, die die Sozis auch mal verteidigen. Die Aussage, dass ich es eigentlich ganz ok finde, wenn Bodo Ramelow weiter regiert, wurde da entsprechend quittiert.
Und wie Amsterdam so schön sagte: Die Leute, die Rezo und seine "Zerstörung der CDU feiern", sind doch eher Ü40-Leute, die sich da anscheinend rgendwie reinprojizieren, und linke Medienvertreter, die es halt einfach geil finden, wenn's gegen die CDU geht.
Anders als bei der SPD, wo durch Schröder und den Groko-Kurs ein tiefergehenden Bruch mit Teilen der Stammwählerschaft entstanden zu sein scheint, lässt sich das bei der CDU eher an der Person Angela Merkel und ihrer Leitlinie festmachen. Wenn die Partei mal wieder für das eintritt, für dass sie eigentlich steht, bin ich mir sigar ziemlich sicher, dass viele Wähler zurückkehren  und auch unter jungen Leuten neue generiert werden.
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bla_blub schrieb:

Laut Tagespiegel finden es 54,8 Prozent der Bevölkerung richtig, „dass es Bestrebungen gibt, Großvermieter gegen Entschädigung zu enteignen“.

Du nennst das positive Strahlkraft, ich nenne das Sozialneid.
Enteignungen sind verbrecheriche Maßnahmen, die in absolutistischen Systemen vorgehen. In Rechtsstaaten hingegen nicht.
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Adlerdenis schrieb:

bla_blub schrieb:

Laut Tagespiegel finden es 54,8 Prozent der Bevölkerung richtig, „dass es Bestrebungen gibt, Großvermieter gegen Entschädigung zu enteignen“.

Du nennst das positive Strahlkraft, ich nenne das Sozialneid.
Enteignungen sind verbrecheriche Maßnahmen, die in absolutistischen Systemen vorgehen. In Rechtsstaaten hingegen nicht.

Verbrecherisch ist es, ohne Rücksicht auf Verluste ausschließlich auf Gewinnmaximierung zu achten, auch wenn dadurch kein bezahlbarer Wohnraum für ganz normale Menschen vorhanden ist. Den sozialen Frieden zu sichern, ist Aufgabe des Staates, nicht zuletzt auch um den Immobilienhaien weiter das Schachern auf Kosten der Allgemeinheit zu ermöglichen.
Enteignung von Leuten, denen der soziale Frieden am Axxxh vorbei geht, ist dabei eine Möglichkeit!
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Schlechtes Beispiel. Hier geht es nur vordergründig um Enteignung. In Wirklichkeit geht es um die Auseinandersetzung Braunkohle als Energieträger einzusetzen. Ich könnte mir vorstellen, der BUND hat den Acker vor 20 Jahren erworben, wissend um die Bedeutung der Kohleförderung und in der Erwartung irgendwann kommt die Enteignung.
Kann man so machen.
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Noch isses ja nichtmal durch. Außerdem war das jetzt her auf persönliches Privateigentum wie Miethäuser bezogen, als auf einen komplexen Sonderfall wie da.
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Adlerdenis schrieb:

bla_blub schrieb:

Laut Tagespiegel finden es 54,8 Prozent der Bevölkerung richtig, „dass es Bestrebungen gibt, Großvermieter gegen Entschädigung zu enteignen“.

Du nennst das positive Strahlkraft, ich nenne das Sozialneid.
Enteignungen sind verbrecheriche Maßnahmen, die in absolutistischen Systemen vorgehen. In Rechtsstaaten hingegen nicht.

Verbrecherisch ist es, ohne Rücksicht auf Verluste ausschließlich auf Gewinnmaximierung zu achten, auch wenn dadurch kein bezahlbarer Wohnraum für ganz normale Menschen vorhanden ist. Den sozialen Frieden zu sichern, ist Aufgabe des Staates, nicht zuletzt auch um den Immobilienhaien weiter das Schachern auf Kosten der Allgemeinheit zu ermöglichen.
Enteignung von Leuten, denen der soziale Frieden am Axxxh vorbei geht, ist dabei eine Möglichkeit!
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FrankenAdler schrieb:

Adlerdenis schrieb:

bla_blub schrieb:

Laut Tagespiegel finden es 54,8 Prozent der Bevölkerung richtig, „dass es Bestrebungen gibt, Großvermieter gegen Entschädigung zu enteignen“.

Du nennst das positive Strahlkraft, ich nenne das Sozialneid.
Enteignungen sind verbrecheriche Maßnahmen, die in absolutistischen Systemen vorgehen. In Rechtsstaaten hingegen nicht.

Verbrecherisch ist es, ohne Rücksicht auf Verluste ausschließlich auf Gewinnmaximierung zu achten, auch wenn dadurch kein bezahlbarer Wohnraum für ganz normale Menschen vorhanden ist. Den sozialen Frieden zu sichern, ist Aufgabe des Staates, nicht zuletzt auch um den Immobilienhaien weiter das Schachern auf Kosten der Allgemeinheit zu ermöglichen.
Enteignung von Leuten, denen der soziale Frieden am Axxxh vorbei geht, ist dabei eine Möglichkeit!


Seh ich ganz genau so. Die Krake Immobilienspekulant hat dem einfachen Mann es unmöglich gemacht in Ballungsräumen bezahlbare Wohnungen zu bekommen. Dann müssen sie umziehen und verstopfen somit wieder die Straßen und Ballungsräume. Tolle Entwicklung. Dann lieber enteignen, günstige Wohnungen draus machen und gut ist.

Damit ist dem Sozialem Frieden und allem anderen auch geholfen.
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Noch isses ja nichtmal durch. Außerdem war das jetzt her auf persönliches Privateigentum wie Miethäuser bezogen, als auf einen komplexen Sonderfall wie da.
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Adlerdenis schrieb:

Noch isses ja nichtmal durch. Außerdem war das jetzt her auf persönliches Privateigentum wie Miethäuser bezogen, als auf einen komplexen Sonderfall wie da.

Grundgesetz, Art. 14:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Verbrecherisch?
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FrankenAdler schrieb:

Adlerdenis schrieb:

bla_blub schrieb:

Laut Tagespiegel finden es 54,8 Prozent der Bevölkerung richtig, „dass es Bestrebungen gibt, Großvermieter gegen Entschädigung zu enteignen“.

Du nennst das positive Strahlkraft, ich nenne das Sozialneid.
Enteignungen sind verbrecheriche Maßnahmen, die in absolutistischen Systemen vorgehen. In Rechtsstaaten hingegen nicht.

Verbrecherisch ist es, ohne Rücksicht auf Verluste ausschließlich auf Gewinnmaximierung zu achten, auch wenn dadurch kein bezahlbarer Wohnraum für ganz normale Menschen vorhanden ist. Den sozialen Frieden zu sichern, ist Aufgabe des Staates, nicht zuletzt auch um den Immobilienhaien weiter das Schachern auf Kosten der Allgemeinheit zu ermöglichen.
Enteignung von Leuten, denen der soziale Frieden am Axxxh vorbei geht, ist dabei eine Möglichkeit!


Seh ich ganz genau so. Die Krake Immobilienspekulant hat dem einfachen Mann es unmöglich gemacht in Ballungsräumen bezahlbare Wohnungen zu bekommen. Dann müssen sie umziehen und verstopfen somit wieder die Straßen und Ballungsräume. Tolle Entwicklung. Dann lieber enteignen, günstige Wohnungen draus machen und gut ist.

Damit ist dem Sozialem Frieden und allem anderen auch geholfen.
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Ich finde es auch nicht supi, wenn die einen sich die Taschen voll machen und die anderen keine Wohnung mehr finden. Aber merkt ihr nicht, wie gefährlich dieser Ansatz ist? Wo fangen wir da an und wo hören wir auf? Ab wann hat man denn dann "zuviel?" Und wer genau entscheidet das und was aus der Kohle wird?
Und das ist nur der einfache Teil...der über wirtschaftliche und damit letztlich auch sozialpolitische Entwicklungen würde zu lang werden...
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Ich finde es auch nicht supi, wenn die einen sich die Taschen voll machen und die anderen keine Wohnung mehr finden. Aber merkt ihr nicht, wie gefährlich dieser Ansatz ist? Wo fangen wir da an und wo hören wir auf? Ab wann hat man denn dann "zuviel?" Und wer genau entscheidet das und was aus der Kohle wird?
Und das ist nur der einfache Teil...der über wirtschaftliche und damit letztlich auch sozialpolitische Entwicklungen würde zu lang werden...
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Naja, dafür gibt es ja gerade die Gesetze und Gerichte, die diese Gesetze auch umsetzen. Eigentlich ganz einfach.
Aber eigentlich wollte ich nur deinem "verbrecherisch" entgegnen. Ich glaube nicht, dass unser Grundgesetz "Verbrecherisches" enthält.
Vielmehr ist der dort verankerte Grundsatz "Eigentum verpflichtet" teilweise ein bisschen aus dem Focus der Eigentümer geraten. Zeit, dem mal ein bisschen Nachdruck zu verleihen. Wer den Grundsatz beherzigt, hat nichts zu befürchten.
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Adlerdenis schrieb:

Noch isses ja nichtmal durch. Außerdem war das jetzt her auf persönliches Privateigentum wie Miethäuser bezogen, als auf einen komplexen Sonderfall wie da.

Grundgesetz, Art. 14:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Verbrecherisch?
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Da findet sich logischerweise nix über die konkrete Ausgestaltung. Das, was Leuten wie einem Kevin Kühnert vorschwebt, empfinde ich als unrechtmäßig, und das geht denke ich vielen so und dürfte auch kaum die Intention unseres von DEN Anti-Kommunisten eingesetzen Grundgesetzes gewesen sein.
Deswegen sind mir auch erste Schritte in diese Richtung zuwider. Warum, habe ich ja im Beitrag davor angerissen.
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Naja, dafür gibt es ja gerade die Gesetze und Gerichte, die diese Gesetze auch umsetzen. Eigentlich ganz einfach.
Aber eigentlich wollte ich nur deinem "verbrecherisch" entgegnen. Ich glaube nicht, dass unser Grundgesetz "Verbrecherisches" enthält.
Vielmehr ist der dort verankerte Grundsatz "Eigentum verpflichtet" teilweise ein bisschen aus dem Focus der Eigentümer geraten. Zeit, dem mal ein bisschen Nachdruck zu verleihen. Wer den Grundsatz beherzigt, hat nichts zu befürchten.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Naja, dafür gibt es ja gerade die Gesetze und Gerichte, die diese Gesetze auch umsetzen. Eigentlich ganz einfach.
Aber eigentlich wollte ich nur deinem "verbrecherisch" entgegnen. Ich glaube nicht, dass unser Grundgesetz "Verbrecherisches" enthält.
Vielmehr ist der dort verankerte Grundsatz "Eigentum verpflichtet" teilweise ein bisschen aus dem Focus der Eigentümer geraten. Zeit, dem mal ein bisschen Nachdruck zu verleihen. Wer den Grundsatz beherzigt, hat nichts zu befürchten.


Vergisses er raffts net, das der Turbokapitalismus mehr kaputt macht als einige wohldurchdachte Enteignungen.
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Da findet sich logischerweise nix über die konkrete Ausgestaltung. Das, was Leuten wie einem Kevin Kühnert vorschwebt, empfinde ich als unrechtmäßig, und das geht denke ich vielen so und dürfte auch kaum die Intention unseres von DEN Anti-Kommunisten eingesetzen Grundgesetzes gewesen sein.
Deswegen sind mir auch erste Schritte in diese Richtung zuwider. Warum, habe ich ja im Beitrag davor angerissen.
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Adlerdenis schrieb:

Da findet sich logischerweise nix über die konkrete Ausgestaltung. Das, was Leuten wie einem Kevin Kühnert vorschwebt, empfinde ich als unrechtmäßig, und das geht denke ich vielen so und dürfte auch kaum die Intention unseres von DEN Anti-Kommunisten eingesetzen Grundgesetzes gewesen sein.
Deswegen sind mir auch erste Schritte in diese Richtung zuwider. Warum, habe ich ja im Beitrag davor angerissen.

Kann ja alles sein. Setzt aber voraus, dass du explizit weißt, was Kevin Kühnert vorhat. Was ich bezweifle.
Nochmal: eine Enteignung als "verbrecherisch" zu bezeichnen schießt weit über das Ziel hinaus, weil es grundsätzlich lt. GG möglich ist, gleichzeitig jedoch bestimmte Voraussetzungen erfordert. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, ist eine Enteignung nicht nur nicht verbrecherisch, sondern rechtens. Werden sie nicht erfüllt, kann sie nicht durchgeführt werden.

Die Väter unseres GGs waren ja nicht völlig bescheuert.
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Ich finde es auch nicht supi, wenn die einen sich die Taschen voll machen und die anderen keine Wohnung mehr finden. Aber merkt ihr nicht, wie gefährlich dieser Ansatz ist? Wo fangen wir da an und wo hören wir auf? Ab wann hat man denn dann "zuviel?" Und wer genau entscheidet das und was aus der Kohle wird?
Und das ist nur der einfache Teil...der über wirtschaftliche und damit letztlich auch sozialpolitische Entwicklungen würde zu lang werden...
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Adlerdenis schrieb:

Aber merkt ihr nicht, wie gefährlich dieser Ansatz ist? Wo fangen wir da an und wo hören wir auf?

Immobilienkonzernen anzufangen ist doch schon einmal ein guter Anfang, da gesamtgesellschaftlich Konsensfähig. Weitermachen kann man bei der öffentlichen Daseinsvorsorge, also der Bereitstellung der für ein menschliches Dasein als notwendig erachteten Güter und Dienstleistungen. Alles weitere muss innerhalb der Gesellschaft ausgehandelt werden. Aber meine Phantasie reicht da noch sehr viel weiter.

Worin besteht deine Angst? Etwa das das Gesunheitssystem kein Renditeobjekt mehr ist und die Dividenden stattdessen in die Daseinsvorsorge reinvestiert werden?
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Die Möglichkeit einer Enteignung zu Gunsten des Allgemeinwohls ist im GG geregelt und unbestritten.
Das Problem für einen wahren Sozialisten wird was anderes werden.  Die Entschädigung die im GG auch geregelt ist.
Die Marktkapitalisierung z. B.  des Immobilienunternehmens Vonovia beträgt aktuell über 26 Milliarden Euro.
Da ist das Geld zum Enteignen schneller weg, als sich der Enteignerfan vorstellen kann.
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Die Möglichkeit einer Enteignung zu Gunsten des Allgemeinwohls ist im GG geregelt und unbestritten.
Das Problem für einen wahren Sozialisten wird was anderes werden.  Die Entschädigung die im GG auch geregelt ist.
Die Marktkapitalisierung z. B.  des Immobilienunternehmens Vonovia beträgt aktuell über 26 Milliarden Euro.
Da ist das Geld zum Enteignen schneller weg, als sich der Enteignerfan vorstellen kann.
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60revax schrieb:

Die Möglichkeit einer Enteignung zu Gunsten des Allgemeinwohls ist im GG geregelt und unbestritten.
Das Problem für einen wahren Sozialisten wird was anderes werden.  Die Entschädigung die im GG auch geregelt ist.
Die Marktkapitalisierung z. B.  des Immobilienunternehmens Vonovia beträgt aktuell über 26 Milliarden Euro.
Da ist das Geld zum Enteignen schneller weg, als sich der Enteignerfan vorstellen kann.        

Quark. Die Höhe der Enschädigung ist laut Grundgesetz „unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“ zu bestimmen. Dies muss nicht immer der Verkehrswert sein. Es kann zum Beispiel berücksichtigt werden, dass dem Eigentum alternativ auch einschränkende gesetzliche Regeln hätten auferlegt werden können. Jedenfalls sind die Hoffnungen auf zukünftigen Wertzuwachs und zukünftige Gewinne nicht zu entschädigen.
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60revax schrieb:

Die Möglichkeit einer Enteignung zu Gunsten des Allgemeinwohls ist im GG geregelt und unbestritten.
Das Problem für einen wahren Sozialisten wird was anderes werden.  Die Entschädigung die im GG auch geregelt ist.
Die Marktkapitalisierung z. B.  des Immobilienunternehmens Vonovia beträgt aktuell über 26 Milliarden Euro.
Da ist das Geld zum Enteignen schneller weg, als sich der Enteignerfan vorstellen kann.        

Quark. Die Höhe der Enschädigung ist laut Grundgesetz „unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“ zu bestimmen. Dies muss nicht immer der Verkehrswert sein. Es kann zum Beispiel berücksichtigt werden, dass dem Eigentum alternativ auch einschränkende gesetzliche Regeln hätten auferlegt werden können. Jedenfalls sind die Hoffnungen auf zukünftigen Wertzuwachs und zukünftige Gewinne nicht zu entschädigen.
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bla_blub schrieb:

60revax schrieb:

Die Möglichkeit einer Enteignung zu Gunsten des Allgemeinwohls ist im GG geregelt und unbestritten.
Das Problem für einen wahren Sozialisten wird was anderes werden.  Die Entschädigung die im GG auch geregelt ist.
Die Marktkapitalisierung z. B.  des Immobilienunternehmens Vonovia beträgt aktuell über 26 Milliarden Euro.
Da ist das Geld zum Enteignen schneller weg, als sich der Enteignerfan vorstellen kann.        

Quark. Die Höhe der Enschädigung ist laut Grundgesetz „unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“ zu bestimmen. Dies muss nicht immer der Verkehrswert sein. Es kann zum Beispiel berücksichtigt werden, dass dem Eigentum alternativ auch einschränkende gesetzliche Regeln hätten auferlegt werden können. Jedenfalls sind die Hoffnungen auf zukünftigen Wertzuwachs und zukünftige Gewinne nicht zu entschädigen.


Ach ja.  Um den Wert eines Unternehmens festzustellen, bedarfs es recht anspruchsvollen betriebswirtschaftlichen Rechnungen. Die Bewertung eines Ackers oder einer einzelnen Immobilie ist da easy.

Die Marktkapitalisierung gibt auch nicht den Wert wieder, der kann höher sein, sondern den Preis, den ein Erwerber sämtlicher Aktien zahlen müsste. Also ungefähr ein Prufwert nach erfolgter Wertermittlung.
Es ist aber müßig sich in Details zu verhaken, mir ging es allein um die Feststellung, dass Enteignung in einem Rechtsstaat ein teures Unterfangen sein wird.
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Hawischers Erzählungen zu lesen ist immer als wäre das ZDF-Magazin mit Gerhard Löwenthal nie abgesetzt worden.
Geiles 80er reviaval, IGFM forever!
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Das mag ja sein, aber es spielt keine Rolle, denn im Art. 15 GG seht folgendes: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 S. 3 und 4 GG entsprechend.“

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht folgendes festgestellt: „Die Maßstäbe für die Bestimmung der Enteignungsentschädigung sind einerseits die Interessen der Beteiligten und andererseits die Interessen der Allgemeinheit; sie sind in gerechter Weise gegeneinander abzuwägen. Die Enteignungsentschädigung soll das Ergebnis eines Interessenausgleichs sein und nicht die einseitige Anerkennung der Interessen des Betroffenen, aber auch nicht allein die der Allgemeinheit darstellen. (…) Der Gesetzgeber kann je nach den Umständen vollen Ersatz, aber auch eine darunter liegende Entschädigung bestimmen (…).

Laut GG ist weder die Marktkapitalisierung noch ein anderer – wie auch immer - ermittelter Wert maßgeblich. Es muss einzig ein Interessensausgleich zwischen den Interessen der Eigentümer*innen und der Allgemeinheit bei der Sozialisierung von Privateigentum nach Art 15 GG erfolgen. Wie dieser aussehen kann, wenn es soweit ist, ist eine Frage von politischem Willen und Mehrheiten. Derzeit würde eine Wertermittlung nach deinen Vorstellungen wohl Sinn ergeben. Doch gesellschaftliche Realitäten können sich wandeln und unser Grundgesetz bestätigt – entgegen der Behauptung vieler Konservativer –, dass das Privateigentum keine heilige Kuh ist, die nicht geschlachtet werden darf.
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Die Möglichkeit einer Enteignung zu Gunsten des Allgemeinwohls ist im GG geregelt und unbestritten.
Das Problem für einen wahren Sozialisten wird was anderes werden.  Die Entschädigung die im GG auch geregelt ist.
Die Marktkapitalisierung z. B.  des Immobilienunternehmens Vonovia beträgt aktuell über 26 Milliarden Euro.
Da ist das Geld zum Enteignen schneller weg, als sich der Enteignerfan vorstellen kann.
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60revax schrieb:

Die Möglichkeit einer Enteignung zu Gunsten des Allgemeinwohls ist im GG geregelt und unbestritten.
Das Problem für einen wahren Sozialisten wird was anderes werden.  Die Entschädigung die im GG auch geregelt ist.
Die Marktkapitalisierung z. B.  des Immobilienunternehmens Vonovia beträgt aktuell über 26 Milliarden Euro.
Da ist das Geld zum Enteignen schneller weg, als sich der Enteignerfan vorstellen kann.

Hier unterscheiden wir beide uns halt grundlegend:

Mir geht es um den Grundsatz "Eigentum verpflichtet", ohne den eine privatwirtschaftliche Gesellschaft nicht funktioniert.
Dir geht es darum, aufzuzeigen, was Schlimmes passiert, wenn man diesen Grundsatz verteidigt.
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Das mag ja sein, aber es spielt keine Rolle, denn im Art. 15 GG seht folgendes: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 S. 3 und 4 GG entsprechend.“

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht folgendes festgestellt: „Die Maßstäbe für die Bestimmung der Enteignungsentschädigung sind einerseits die Interessen der Beteiligten und andererseits die Interessen der Allgemeinheit; sie sind in gerechter Weise gegeneinander abzuwägen. Die Enteignungsentschädigung soll das Ergebnis eines Interessenausgleichs sein und nicht die einseitige Anerkennung der Interessen des Betroffenen, aber auch nicht allein die der Allgemeinheit darstellen. (…) Der Gesetzgeber kann je nach den Umständen vollen Ersatz, aber auch eine darunter liegende Entschädigung bestimmen (…).

Laut GG ist weder die Marktkapitalisierung noch ein anderer – wie auch immer - ermittelter Wert maßgeblich. Es muss einzig ein Interessensausgleich zwischen den Interessen der Eigentümer*innen und der Allgemeinheit bei der Sozialisierung von Privateigentum nach Art 15 GG erfolgen. Wie dieser aussehen kann, wenn es soweit ist, ist eine Frage von politischem Willen und Mehrheiten. Derzeit würde eine Wertermittlung nach deinen Vorstellungen wohl Sinn ergeben. Doch gesellschaftliche Realitäten können sich wandeln und unser Grundgesetz bestätigt – entgegen der Behauptung vieler Konservativer –, dass das Privateigentum keine heilige Kuh ist, die nicht geschlachtet werden darf.
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bla_blub schrieb:

Derzeit würde eine Wertermittlung nach deinen Vorstellungen wohl Sinn ergeben. Doch gesellschaftliche Realitäten können sich wandeln und unser Grundgesetz bestätigt – entgegen der Behauptung vieler Konservativer –, dass das Privateigentum keine heilige Kuh ist, die nicht geschlachtet werden darf.

Das ist wohl wahr. Ich will ja nur darauf hinweisen, dass es eine Enteignung nicht zum Nulltarif gibt. Ich weiß, hat auch keiner behauptet. Das Thema kam nur nicht vor.

Wenn die Linke eine zweidrittel Mehrheit im Parlament hat, lässt sich auch das GG ändern.

"Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum überführt werden."
Der Unterschied zwischen Vergesellschaftung und Allgemeinwohl (GG) dürfte allen klar sein.

"DIE LINKE ist der Überzeugung, dass ein krisenfreier, sozialer, ökologischer und friedlicher Kapitalismus nicht möglich ist. Aber im Ergebnis gesellschaftlicher und politischer Kämpfe und veränderter Kräfteverhältnisse ist es möglich, eine andere Entwicklungsrichtung durchzusetzen und so auch Ausgangsbedingungen für weitergehende demokratisch-sozialistische Umgestaltungen zu schaffen."
(Aus dem Parteiprogramm Die Linke)

Im Moment streiten sie sich in Kassel, ob sie überhaupt an die Regierung kommen wollen und Ramelow empfiehlt der Partei nicht nur zu sagen wogegen sie ist, sondern wofür. Finde ich gut. Mal im Programm lesen. Wäre ein Anfang.


Es ginge auch mit einer klitzekleinen Revolution, eher nach Giordanis und stefanks Geschmack, denke ich. Aber solange sich der Industriearbeiter überlegt welchen SUV er kauft, wird das noch dauern.
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60revax schrieb:

Die Möglichkeit einer Enteignung zu Gunsten des Allgemeinwohls ist im GG geregelt und unbestritten.
Das Problem für einen wahren Sozialisten wird was anderes werden.  Die Entschädigung die im GG auch geregelt ist.
Die Marktkapitalisierung z. B.  des Immobilienunternehmens Vonovia beträgt aktuell über 26 Milliarden Euro.
Da ist das Geld zum Enteignen schneller weg, als sich der Enteignerfan vorstellen kann.

Hier unterscheiden wir beide uns halt grundlegend:

Mir geht es um den Grundsatz "Eigentum verpflichtet", ohne den eine privatwirtschaftliche Gesellschaft nicht funktioniert.
Dir geht es darum, aufzuzeigen, was Schlimmes passiert, wenn man diesen Grundsatz verteidigt.
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WuerzburgerAdler schrieb:

60revax schrieb:

Die Möglichkeit einer Enteignung zu Gunsten des Allgemeinwohls ist im GG geregelt und unbestritten.
Das Problem für einen wahren Sozialisten wird was anderes werden.  Die Entschädigung die im GG auch geregelt ist.
Die Marktkapitalisierung z. B.  des Immobilienunternehmens Vonovia beträgt aktuell über 26 Milliarden Euro.
Da ist das Geld zum Enteignen schneller weg, als sich der Enteignerfan vorstellen kann.

Hier unterscheiden wir beide uns halt grundlegend:

Mir geht es um den Grundsatz "Eigentum verpflichtet", ohne den eine privatwirtschaftliche Gesellschaft nicht funktioniert.
Dir geht es darum, aufzuzeigen, was Schlimmes passiert, wenn man diesen Grundsatz verteidigt.

Nein, der Grundsatz Eigentum verpflichtet ist ein essentieller Baustein, der in einer freien und sozialen Marktwirtschaft als Korrektiv zu Eigennutz und Egoismus steht.
Schon die christliche Soziallehre sagt:
"Darum spricht der Apostel: ‚Befiehl den Reichen dieser Welt,... daß sie gerne geben und mitteilen.‘“


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