Freistaat Bayern
Thread wurde von skyeagle am Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16:02 Uhr um 16:02 Uhr gesperrt weil:
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
Jojo, du hast den 60er nicht verstanden. Er wollte damit ausdrücken, dass deine wild zusammengewürfelten "Beobachtungen" an vielen Stammtischen genau so zu hören sind. Wahrer werden sie dadurch nicht.
Ich - als Bayer - fände es auch nicht übel, wenn du mal auf die Erwiderungen (z. B. von FrankenAdler oder Tafelberg) eingehen würdest, die dich beispielsweise fragen, wer denn Seehofer, die CSU oder deren Wähler hier als Nazis tituliert hat. Ich kenne da keinen und wäre deshalb für diesbezügliche Hinweise dankbar.
Ansonsten weiß ich gar nicht, wo ich bei deinem Beitrag anfangen soll. Als Bayer, wohlgemerkt. Das fängt schon damit an, dass du die festen Blitzer in Würzburg nicht kennst.
Und solange der Christoph Süß quer beispielhaft noch solche Beiträge "ansagen" darf, halte ich auch noch den ein oder anderen Kontakt zum Freistaat.
Zitat Seite 25:
"Der Anteil derjenigen Personen der Ausgangskohorte, die nach 18 Monaten in Beschäftigung sind, unterscheidet sich zwischen den einzelnen Bundesländern sehr stark. In Bayern gehen zum Beobachtungszeitpunkt 24 % der Ausgangskohorte einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, im Saarland liegt der Anteil lediglich bei 8 %. Den höchsten Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten weist Bremen auf (11,4 %), Thüringen hat hier den niedrigsten Wert mit 3,1 %."
Ob das wohl mit an den Regierungen liegt und deren Bemühungen für Wirtschaft, Arbeit und Integration?
https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Arbeitsmarktstatistik/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Integration-Fluechtlinge.pdf
Hier gibt es Beispiele, da haben Leute sich integriert, arbeiten, usw. Und dann sollen sie wieder Weg. Warum auch immer. Wenn sich jemand vorbildlich integriert soll man denjenigen doch nicht abschieben.
Zitat Seite 25:
"Der Anteil derjenigen Personen der Ausgangskohorte, die nach 18 Monaten in Beschäftigung sind, unterscheidet sich zwischen den einzelnen Bundesländern sehr stark. In Bayern gehen zum Beobachtungszeitpunkt 24 % der Ausgangskohorte einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, im Saarland liegt der Anteil lediglich bei 8 %. Den höchsten Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten weist Bremen auf (11,4 %), Thüringen hat hier den niedrigsten Wert mit 3,1 %."
Ob das wohl mit an den Regierungen liegt und deren Bemühungen für Wirtschaft, Arbeit und Integration?
https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Arbeitsmarktstatistik/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Integration-Fluechtlinge.pdf
Hier gibt es Beispiele, da haben Leute sich integriert, arbeiten, usw. Und dann sollen sie wieder Weg. Warum auch immer. Wenn sich jemand vorbildlich integriert soll man denjenigen doch nicht abschieben.
Deswegen bekommen wir auch das neue Einwanderungsgesetz, um genau zu das zu verhindern.
Ich habe das in vollem Bewusstsein geschrieben. Mir war aber klar das alle wieder sofort drauf anspringen, nur weil man nicht unbedingt der gängigen Meinung ist.
Übrigens bin ich indirekt davon ausgegangen weil Leute meinten Seehofer wäre sehr Rechts (ums mal vorsichtig auszudrücken) und die Leute müssen ihn ja gewählt haben. Folglich gehe ich davon aus das die Wähler wohl auch für Rechts gehalten werden, weil sie Seehofer gewählt haben.
Thema Drogen: Auch die Drogenpolitik in Bayern ist eine ganz andere als bspw. in Berlin. Stichwort: Null Toleranz. Aber davon werden hier einige auch was sagen können.
Im übrigen würde ich es begrüßen wenn meine Kritiker selber mal ihren Senf zu einem Thema geben. Vielleicht kann ich dann auch mal sagen "habt alle keine Ahnung" oder ähnliches
Dieser Ansatz, darin sind sich Fachleute und Wissenschaftler einig, ist ja schon vor Jahrzehnten krachend gescheitert.
Zu dem anderen Assoziationswirrwarr morgen mehr (sofern ich da überhaupt durchsteige zwischen CSU-Nazis und Schulsystem und Ladenöffnungszeiten).
Muss jetzt allmählich mal hinnemachen Richtung Stadion.
In Bayern ticken die Uhren komplett anders als es in Hessen beispielweist ist.
Alleine das Schulwesen in Hessen ist verglichen mit dem in Bayern, ein kompletter Witz (sorry). Da wo ich in Bayern schwierigkeiten hatte, da habe ich in Hessen alles mit Links gelöst. In Bayern merkt man einfach, das die CSU schon seit Jahren ihren eigenen Stiefel durchzieht.
Das fängt nicht nur beim Schulsystem an, das führt durch alle möglichen Reihen. In Bayern haben die Läden auch nur bis 20 Uhr auf. Warum? Ehrlich gesagt, keine Ahnung. Es ist aber so. Das hat die CSU so bestimmt.
In Bayern ist auch das Bauwesen komplett anders. Das kann ich sehr sicher sagen, weil ich bekannte habe, die in Bayern als auch in Hessen Häuser ihr Eigentum nennen. Die Bayern, die in Hessen ein Haus haben, lachen sich über die Verordnungen schlapp. Kein Witz. Die Hessen regen sich eher auf, weil in Bayern alles sehr strikt geregelt ist. Das sind dann so Sachen wie: Brandschutz, wie groß darf dies und jenes sein, usw.
Oder schaut euch die Polizei an. Bis vor kurzem war die bei uns noch Grün. Hier gibt es sogar noch Grüne Polizeiautos.
Oder Thema Straßenverkehr. Außer in München gibt es so gut wie keine FESTEN! Blitzer. Fahrt mal durch den Odenwald. Gefühlt alle 2 KM ein Blitzer. Schrecklich. Gibts wie gesagt bei uns nicht. In Aschaffenburg, als auch in Nürnberg sind mir keine Blitzer bekannt. Auch in Würzburg nicht.
Eines dürft ihr den Bayern aber nicht abschreiben: Sie sind ein Geberland für die Bundesrepublik. Hier werden Schwarze Zahlen geschrieben. Ganz klare Sache. Bayern ist ein sehr striktes, aber auch ein sehr klares Land. Hier sind die Gesetze sehr klar. Hier gibt es kein, wenn, aber oder. Gibt es einfach nicht.
Man kann von den Bayern (uns) halten was man will. Ehrlich, mir ist das wurscht. Hier wird vieles falsch, als auch richtig gemacht. Was, das kann jeder für sich denken und halten wie er will. Das Thema Flüchtlinge ist hier bspw. auch ein Thema. Ich will da nicht draufeingehen, jeder soll und kann sich da eine eigene Meinung bilden.
Und jetzt kommt mein aber: Zu sagen, alle von der CSU wären Nazis, Rechtsradikal oder irgendwas, ist einfach kompletter Humbug. Die CSU ist doch auch schon vor der Flüchtlingswelle an der Macht gewesen, davor waren die auch keine Nazis. Zudem würde das bisschen weniger als die Hälfte der Wählerschaft treffen. Denkt ihr das ernsthaft? So viele Millionen Menschen sollen Nazis sein? Niemals. Man wählt doch eine Partei nicht nur wegen einem Thema, sondern wegen dem "Gesamtkonzept". Auch die Politiker waren zum größtenteil vor der Flüchtlingswelle an der Macht. Auch die sollen alle Nazis sein? Das finde ich ein sehr hartes Urteil. Zudem zieht man hier auch etwas die CDU mit rein. Ihr dürft nicht vergessen, das die CSU zwar anders heißt, aber sehr viel mit der CDU gemeinsam hat. Und wer regiert in Hessen? Richtig. Die CDU (gut, auch hier in einer Koaliton). Also die Leute, die IHR gewählt habt, sollen auch Nazis sein? Das finde ich sehr sehr hart. Mag sein, das es einige Rechte gibt. Die gibt es aber überall. Genauso andersrumm.
Manche vergessen hier die andere Seite der Medallie. Es gibt immer zwei Seiten, egal bei welchem Thema. Es läuft in Bayern wie ich schon sagte einiges auch falsch. Da bin ich dabei, und deswegen hat die CSU auch deutlich an Wählern verloren, und muss jetzt mit den freien Wählern koalieren (die haben übrigens ein sehr ähnliches Programm zu CSU). Sind das jetzt auch Nazis? Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Man sollte bei manchen Sachen nicht so drastisch rangehen. Man muss alles Beleuchten. Die gesamte Partei, als auch deren Wahlprogramm. Das Wahlprogramm aller Parteien (ja auch das der AFD wer sichs mal durchgelesen hat), spricht nicht nur von Flüchtlingen, sondern auch von "Mobilität" oder "Bildung" oder "Wirtschaft" oder oder oder. Das alles nur auf ein Thema abzuwälzen, das kann ich so einfach nicht stehen lassen.
Danke fürs lesen.
Humbug kommt von DIr, weil diese Behauptungen -und ich lese viel im D&D- nie gefallen sind.,
Was soll dieser moralische Zeigefinger?
Hier gibt es Beispiele, da haben Leute sich integriert, arbeiten, usw. Und dann sollen sie wieder Weg. Warum auch immer. Wenn sich jemand vorbildlich integriert soll man denjenigen doch nicht abschieben.
Deswegen bekommen wir auch das neue Einwanderungsgesetz, um genau zu das zu verhindern.
Du bist also auch dafür, dass das Einwanderungsgesetz so gestaltet wird, dass gut integrierte Migranten ohne Aufenthaltsberechtigung ihren Status legalisieren können? Hätte ich jetzt nicht gedacht.
Deswegen bekommen wir auch das neue Einwanderungsgesetz, um genau zu das zu verhindern.
Du bist also auch dafür, dass das Einwanderungsgesetz so gestaltet wird, dass gut integrierte Migranten ohne Aufenthaltsberechtigung ihren Status legalisieren können? Hätte ich jetzt nicht gedacht.
So soll es im Gesetz stehen und das finde ich ok.
"Weiterhin soll ein Beschäftigungsduldungsgesetz neue Perspektiven für gut integrierte abgelehnte Asylbewerber schaffen. Die sogenannte Beschäftigungsduldung würde abgelehnten Asylbewerbern, die mit einer Duldung in Deutschland leben, die Möglichkeit geben, einen sichereren Aufenthaltstitel zu erhalten. Sie sollen bis zu zweieinhalb Jahre (30 Monate) sicher bleiben dürfen. Voraussetzungen sind unter anderem, dass sie mindestens 18 Monate in Vollzeit (mindestens 35 Stunden) sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben und seit mindestens zwölf Monaten geduldet sind." Quelle FAZ
Jojo, du hast den 60er nicht verstanden. Er wollte damit ausdrücken, dass deine wild zusammengewürfelten "Beobachtungen" an vielen Stammtischen genau so zu hören sind. Wahrer werden sie dadurch nicht.
Ich - als Bayer - fände es auch nicht übel, wenn du mal auf die Erwiderungen (z. B. von FrankenAdler oder Tafelberg) eingehen würdest, die dich beispielsweise fragen, wer denn Seehofer, die CSU oder deren Wähler hier als Nazis tituliert hat. Ich kenne da keinen und wäre deshalb für diesbezügliche Hinweise dankbar.
Ansonsten weiß ich gar nicht, wo ich bei deinem Beitrag anfangen soll. Als Bayer, wohlgemerkt. Das fängt schon damit an, dass du die festen Blitzer in Würzburg nicht kennst.
Du bist also auch dafür, dass das Einwanderungsgesetz so gestaltet wird, dass gut integrierte Migranten ohne Aufenthaltsberechtigung ihren Status legalisieren können? Hätte ich jetzt nicht gedacht.
So soll es im Gesetz stehen und das finde ich ok.
"Weiterhin soll ein Beschäftigungsduldungsgesetz neue Perspektiven für gut integrierte abgelehnte Asylbewerber schaffen. Die sogenannte Beschäftigungsduldung würde abgelehnten Asylbewerbern, die mit einer Duldung in Deutschland leben, die Möglichkeit geben, einen sichereren Aufenthaltstitel zu erhalten. Sie sollen bis zu zweieinhalb Jahre (30 Monate) sicher bleiben dürfen. Voraussetzungen sind unter anderem, dass sie mindestens 18 Monate in Vollzeit (mindestens 35 Stunden) sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben und seit mindestens zwölf Monaten geduldet sind." Quelle FAZ
Ach so, dann hast du dich also, sicher aus Versehen, falsch ausgedrückt. Du meintest nicht das Einwanderungsgesetz, sondern das BeschDuldungsG, das einzig zu dem Zweck vom Einwanderungsgesetz abgespalten wurde, um die Situation der Geduldeten zu verschlechtern:
https://www.nds-fluerat.org/36038/aktuelles/neuer-gesetzentwurf-zu-ausbildungsduldung-und-beschaeftigungsduldung-bleibt-kritikwuerdig/
Zurück auf Start. Da kannste alles noch mal nachlesen.
Was bitte ist an dem im Zitat aufgeführten Punkten eine Verschlechterung gegenüber den Status quo?
So soll es im Gesetz stehen und das finde ich ok.
"Weiterhin soll ein Beschäftigungsduldungsgesetz neue Perspektiven für gut integrierte abgelehnte Asylbewerber schaffen. Die sogenannte Beschäftigungsduldung würde abgelehnten Asylbewerbern, die mit einer Duldung in Deutschland leben, die Möglichkeit geben, einen sichereren Aufenthaltstitel zu erhalten. Sie sollen bis zu zweieinhalb Jahre (30 Monate) sicher bleiben dürfen. Voraussetzungen sind unter anderem, dass sie mindestens 18 Monate in Vollzeit (mindestens 35 Stunden) sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben und seit mindestens zwölf Monaten geduldet sind." Quelle FAZ
Ach so, dann hast du dich also, sicher aus Versehen, falsch ausgedrückt. Du meintest nicht das Einwanderungsgesetz, sondern das BeschDuldungsG, das einzig zu dem Zweck vom Einwanderungsgesetz abgespalten wurde, um die Situation der Geduldeten zu verschlechtern:
https://www.nds-fluerat.org/36038/aktuelles/neuer-gesetzentwurf-zu-ausbildungsduldung-und-beschaeftigungsduldung-bleibt-kritikwuerdig/
Eigentlich ist es gleichgültig, es ging mir um eine Antwort auf jojo1994, der wie oben zu lesen, die Abschiebung von gut integrierten Ausländer beklagte.
Das Einwanderungsgesetz soll genau genommen Fachkräfteeinwanderungsgesetz heißen und nicht nur Einwanderungsgesetz. Das neue " Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" wird gegenüber dem Status heute die Situation von Geduldeten nicht verschlechert sondern verbessern. Deine Unterstellung einer Verschlechterung ist falsch.
"Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, besondere Fallgruppen der Duldungen aus dem allgemeinen Duldungstatbestand des § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in eigene Vorschriften zu überführen und neu zu strukturieren, um deren Anwendung zu vereinfachen. Betroffen sind langfristige Duldungen aus persönlichen Gründen nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG, die für Ausländerinnen oder Ausländer, die eine qualifizierte Berufs-ausbildung aufnehmen (Ausbildungsduldung) oder - neu - die durch eine nachhaltige Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind (Beschäftigungs-duldung) einen rechtssicheren Aufenthalt ermöglichen und eine Bleibeperspektive aufzeigen. Zudem werden Vorgaben des Koalitionsvertrages umgesetzt zur Ausweitung der Ausbildungsduldung auf Helferausbildungen und zu ihrer bundesweit einheitlichen Anwendung."
(Quelle BMI/Textteilhervorhebung von mir)
Nein, um diese Behauptung ging es.
".. die Situation der Geduldeten zu verschlechtern.,"
Und diese Unterstellung ist falsch. Du belegt sie mit einem Vergleich zweier Gesetzesentwürfen und nicht mit der aktuellen Situation, um die es dem User Jojo1994 ging.
Das kannste jetzt noch ein wenig drehen und wenden, ändern wird es nichts.
Die CSU Spitze wären Rassisten. Das stimmt (und da bleibe ich bei) wie gesagt meiner Meinung nicht. Wenn das Wort "Rassismus" fällt dann auch oft in Beziehung oder Bezug auf "Nazis". Deswegen wollte ich die Sache hier eigentlich ausräumen weil das nicht stimmt.
Vielleicht war das für viele ein wirrwar, ich habe halt viele Sachen angerissen, nur kurz und knapp. Ich wollte hier aber auch nicht zu jedem Ding eine Doktorarbeit schreiben. Da ich schon in meiner Stuidumszeit das zweitweise mal gemacht habe, hab ich da einfach keine Lust - zu faul, sorry.
Wie gesagt was ich sagen wollte (mit allem drum und dran): In Bayern ist oft vieles anders, worüber man sich nicht zu wundern braucht. Sei es irgendwelche Zentren für Abschiebung, die es nur dort gibt (wenn ich mich nicht täusche), also auch den andern aufgeführten Rest. Eigentlich wollte ich hier nur so ein bisschen die "Bayerische Kultur" durchsickern lassen. Bei mir dürft ihr nie jedes Wort auf die Goldwaage legen, sonst wirds brenzlig. Eigentlich bin nämlich ein Ironischer Kerl Deswegen bitte ich zumindest um etwas nachsicht wenn sich hier jemand auf den Schlips getreten fühlt.
Ach so, dann hast du dich also, sicher aus Versehen, falsch ausgedrückt. Du meintest nicht das Einwanderungsgesetz, sondern das BeschDuldungsG, das einzig zu dem Zweck vom Einwanderungsgesetz abgespalten wurde, um die Situation der Geduldeten zu verschlechtern:
https://www.nds-fluerat.org/36038/aktuelles/neuer-gesetzentwurf-zu-ausbildungsduldung-und-beschaeftigungsduldung-bleibt-kritikwuerdig/
Eigentlich ist es gleichgültig, es ging mir um eine Antwort auf jojo1994, der wie oben zu lesen, die Abschiebung von gut integrierten Ausländer beklagte.
Das Einwanderungsgesetz soll genau genommen Fachkräfteeinwanderungsgesetz heißen und nicht nur Einwanderungsgesetz. Das neue " Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" wird gegenüber dem Status heute die Situation von Geduldeten nicht verschlechert sondern verbessern. Deine Unterstellung einer Verschlechterung ist falsch.
"Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, besondere Fallgruppen der Duldungen aus dem allgemeinen Duldungstatbestand des § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in eigene Vorschriften zu überführen und neu zu strukturieren, um deren Anwendung zu vereinfachen. Betroffen sind langfristige Duldungen aus persönlichen Gründen nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG, die für Ausländerinnen oder Ausländer, die eine qualifizierte Berufs-ausbildung aufnehmen (Ausbildungsduldung) oder - neu - die durch eine nachhaltige Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind (Beschäftigungs-duldung) einen rechtssicheren Aufenthalt ermöglichen und eine Bleibeperspektive aufzeigen. Zudem werden Vorgaben des Koalitionsvertrages umgesetzt zur Ausweitung der Ausbildungsduldung auf Helferausbildungen und zu ihrer bundesweit einheitlichen Anwendung."
(Quelle BMI/Textteilhervorhebung von mir)
Du sprichst von einer Unterstellung, und unterschlägst kurzerhand den von mir angegebenen Link mit einer ausführlichen und im Detail begründeten Kritik an dem Gesetz. Und diese ist nicht von irgendwem, sondern vom Flüchtlingsrat. Also hier im Klartext das, was du mutwillig nicht zur Kenntnis nehmen willst:
"Mit dem Gesetzentwurf für die Geduldeten sollen einige Voraussetzungen für die Ausbildungsduldung verändert sowie die sog. „Beschäftigungsduldung“ eingeführt werden. Gegenüber dem Entwurf vom 26.11.2018 gibt es kaum Änderungen. Auch der neue Gesetzentwurf will den generellen Ausschluss von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten perfektionieren: Grundsätzlich werden alle Personen mit einer Duldung vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, einzig auf Grund der Tatsache, dass sie aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ kommen. Stellen sie einen Asylantrag wird dies als Missbrauch unterstellt, stellen sie keinen Asylantrag oder nehmen sie einen Asylantrag zurück, wird ihnen dies ebenfalls als Missbrauch angelastet.
Lediglich für unbegleitete Minderjährige wird eine Ausnahme gemacht, wenn die Nichtantragstellung oder die Rücknahme eines Asylantrages im Interesse des Kindeswohls geschieht.
Darüber hinaus gibt es weitere Verschlechterungen gegenüber dem ersten Gesetzentwurf: So ist nun allein die Einleitung eines Dublin-Verfahren eine „konkrete Maßnahme zur Aufenthaltsbeendigung“, die die Erteilung einer Ausbildungsduldung ausschließt. Bei der Beschäftigungsduldung wird nun verlangt, dass die Betroffenen bereits seit 18 Monaten „eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden pro Woche“ ausüben und der Lebensunterhalt in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung durch die Erwerbstätigkeit gesichert war.
Die grundsätzliche Kritik an den Gesetzes-Plänen der Bundesregierung, die neben vielen anderen Organisationen auch der Flüchtlingsrat Niedersachsen und Pro Asyl geäußert haben (siehe hier), bleibt also bestehen: Die Gesetzentwürfe sind vor allem von dem Gedanken der Verwertbarkeit von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt geleitet. Humanitäre Aspekte werden vollkommen außer acht gelassen."
Ehrlich gesagt, bei deiner fortwährenden Unehrlichkeit in der Debatte und sonstigen langweiligen rhetorischen Tricks nervst du hier wirklich.
Eigentlich ist es gleichgültig, es ging mir um eine Antwort auf jojo1994, der wie oben zu lesen, die Abschiebung von gut integrierten Ausländer beklagte.
Das Einwanderungsgesetz soll genau genommen Fachkräfteeinwanderungsgesetz heißen und nicht nur Einwanderungsgesetz. Das neue " Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" wird gegenüber dem Status heute die Situation von Geduldeten nicht verschlechert sondern verbessern. Deine Unterstellung einer Verschlechterung ist falsch.
"Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, besondere Fallgruppen der Duldungen aus dem allgemeinen Duldungstatbestand des § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in eigene Vorschriften zu überführen und neu zu strukturieren, um deren Anwendung zu vereinfachen. Betroffen sind langfristige Duldungen aus persönlichen Gründen nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG, die für Ausländerinnen oder Ausländer, die eine qualifizierte Berufs-ausbildung aufnehmen (Ausbildungsduldung) oder - neu - die durch eine nachhaltige Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind (Beschäftigungs-duldung) einen rechtssicheren Aufenthalt ermöglichen und eine Bleibeperspektive aufzeigen. Zudem werden Vorgaben des Koalitionsvertrages umgesetzt zur Ausweitung der Ausbildungsduldung auf Helferausbildungen und zu ihrer bundesweit einheitlichen Anwendung."
(Quelle BMI/Textteilhervorhebung von mir)
Eigentlich ist es gleichgültig, es ging mir um eine Antwort auf jojo1994, der wie oben zu lesen, die Abschiebung von gut integrierten Ausländer beklagte.
Das Einwanderungsgesetz soll genau genommen Fachkräfteeinwanderungsgesetz heißen und nicht nur Einwanderungsgesetz. Das neue " Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" wird gegenüber dem Status heute die Situation von Geduldeten nicht verschlechert sondern verbessern. Deine Unterstellung einer Verschlechterung ist falsch.
"Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, besondere Fallgruppen der Duldungen aus dem allgemeinen Duldungstatbestand des § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in eigene Vorschriften zu überführen und neu zu strukturieren, um deren Anwendung zu vereinfachen. Betroffen sind langfristige Duldungen aus persönlichen Gründen nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG, die für Ausländerinnen oder Ausländer, die eine qualifizierte Berufs-ausbildung aufnehmen (Ausbildungsduldung) oder - neu - die durch eine nachhaltige Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind (Beschäftigungs-duldung) einen rechtssicheren Aufenthalt ermöglichen und eine Bleibeperspektive aufzeigen. Zudem werden Vorgaben des Koalitionsvertrages umgesetzt zur Ausweitung der Ausbildungsduldung auf Helferausbildungen und zu ihrer bundesweit einheitlichen Anwendung."
(Quelle BMI/Textteilhervorhebung von mir)
Du sprichst von einer Unterstellung, und unterschlägst kurzerhand den von mir angegebenen Link mit einer ausführlichen und im Detail begründeten Kritik an dem Gesetz. Und diese ist nicht von irgendwem, sondern vom Flüchtlingsrat. Also hier im Klartext das, was du mutwillig nicht zur Kenntnis nehmen willst:
"Mit dem Gesetzentwurf für die Geduldeten sollen einige Voraussetzungen für die Ausbildungsduldung verändert sowie die sog. „Beschäftigungsduldung“ eingeführt werden. Gegenüber dem Entwurf vom 26.11.2018 gibt es kaum Änderungen. Auch der neue Gesetzentwurf will den generellen Ausschluss von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten perfektionieren: Grundsätzlich werden alle Personen mit einer Duldung vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, einzig auf Grund der Tatsache, dass sie aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ kommen. Stellen sie einen Asylantrag wird dies als Missbrauch unterstellt, stellen sie keinen Asylantrag oder nehmen sie einen Asylantrag zurück, wird ihnen dies ebenfalls als Missbrauch angelastet.
Lediglich für unbegleitete Minderjährige wird eine Ausnahme gemacht, wenn die Nichtantragstellung oder die Rücknahme eines Asylantrages im Interesse des Kindeswohls geschieht.
Darüber hinaus gibt es weitere Verschlechterungen gegenüber dem ersten Gesetzentwurf: So ist nun allein die Einleitung eines Dublin-Verfahren eine „konkrete Maßnahme zur Aufenthaltsbeendigung“, die die Erteilung einer Ausbildungsduldung ausschließt. Bei der Beschäftigungsduldung wird nun verlangt, dass die Betroffenen bereits seit 18 Monaten „eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden pro Woche“ ausüben und der Lebensunterhalt in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung durch die Erwerbstätigkeit gesichert war.
Die grundsätzliche Kritik an den Gesetzes-Plänen der Bundesregierung, die neben vielen anderen Organisationen auch der Flüchtlingsrat Niedersachsen und Pro Asyl geäußert haben (siehe hier), bleibt also bestehen: Die Gesetzentwürfe sind vor allem von dem Gedanken der Verwertbarkeit von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt geleitet. Humanitäre Aspekte werden vollkommen außer acht gelassen."
Ehrlich gesagt, bei deiner fortwährenden Unehrlichkeit in der Debatte und sonstigen langweiligen rhetorischen Tricks nervst du hier wirklich.
Belege nicht erforderlich?
Dein angeblicher Beleg eines Interessenvereins beschäftigt sich mit mit einem Vergleich zwischen zwei Gesetzentwürfen aber nicht mit dem bisher geltendem Recht.
Und da ist keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung vorgesehen. Das zu leugnen ist schlicht falsch.
Auf eine, bei Dir nicht ungewöhnliche persönliche Wertung verzichte ich bewusst.
Du sprichst von einer Unterstellung, und unterschlägst kurzerhand den von mir angegebenen Link mit einer ausführlichen und im Detail begründeten Kritik an dem Gesetz. Und diese ist nicht von irgendwem, sondern vom Flüchtlingsrat. Also hier im Klartext das, was du mutwillig nicht zur Kenntnis nehmen willst:
"Mit dem Gesetzentwurf für die Geduldeten sollen einige Voraussetzungen für die Ausbildungsduldung verändert sowie die sog. „Beschäftigungsduldung“ eingeführt werden. Gegenüber dem Entwurf vom 26.11.2018 gibt es kaum Änderungen. Auch der neue Gesetzentwurf will den generellen Ausschluss von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten perfektionieren: Grundsätzlich werden alle Personen mit einer Duldung vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, einzig auf Grund der Tatsache, dass sie aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ kommen. Stellen sie einen Asylantrag wird dies als Missbrauch unterstellt, stellen sie keinen Asylantrag oder nehmen sie einen Asylantrag zurück, wird ihnen dies ebenfalls als Missbrauch angelastet.
Lediglich für unbegleitete Minderjährige wird eine Ausnahme gemacht, wenn die Nichtantragstellung oder die Rücknahme eines Asylantrages im Interesse des Kindeswohls geschieht.
Darüber hinaus gibt es weitere Verschlechterungen gegenüber dem ersten Gesetzentwurf: So ist nun allein die Einleitung eines Dublin-Verfahren eine „konkrete Maßnahme zur Aufenthaltsbeendigung“, die die Erteilung einer Ausbildungsduldung ausschließt. Bei der Beschäftigungsduldung wird nun verlangt, dass die Betroffenen bereits seit 18 Monaten „eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden pro Woche“ ausüben und der Lebensunterhalt in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung durch die Erwerbstätigkeit gesichert war.
Die grundsätzliche Kritik an den Gesetzes-Plänen der Bundesregierung, die neben vielen anderen Organisationen auch der Flüchtlingsrat Niedersachsen und Pro Asyl geäußert haben (siehe hier), bleibt also bestehen: Die Gesetzentwürfe sind vor allem von dem Gedanken der Verwertbarkeit von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt geleitet. Humanitäre Aspekte werden vollkommen außer acht gelassen."
Ehrlich gesagt, bei deiner fortwährenden Unehrlichkeit in der Debatte und sonstigen langweiligen rhetorischen Tricks nervst du hier wirklich.
Belege nicht erforderlich?
Dein angeblicher Beleg eines Interessenvereins beschäftigt sich mit mit einem Vergleich zwischen zwei Gesetzentwürfen aber nicht mit dem bisher geltendem Recht.
Und da ist keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung vorgesehen. Das zu leugnen ist schlicht falsch.
Auf eine, bei Dir nicht ungewöhnliche persönliche Wertung verzichte ich bewusst.
In den letzten 4 bis 5 Debatten hast du dich mit Tricks aus der Diskussion gestohlen, wenn du argumentativ am Ende warst. Dies wurde nicht nur von mir, sondern auch von anderen, z.B. Xaver08, kritisiert. Jeder kann dies nachlesen.
Aus meinen obigen, explizit für jedermann, auch für dich, lesbarem Zitat:
"Die grundsätzliche Kritik an den Gesetzes-Plänen der Bundesregierung, die neben vielen anderen Organisationen auch der Flüchtlingsrat Niedersachsen und Pro Asyl geäußert haben (siehe hier), bleibt also bestehen: Die Gesetzentwürfe sind vor allem von dem Gedanken der Verwertbarkeit von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt geleitet. Humanitäre Aspekte werden vollkommen außer acht gelassen."
Belege nicht erforderlich?
Dein angeblicher Beleg eines Interessenvereins beschäftigt sich mit mit einem Vergleich zwischen zwei Gesetzentwürfen aber nicht mit dem bisher geltendem Recht.
Und da ist keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung vorgesehen. Das zu leugnen ist schlicht falsch.
Auf eine, bei Dir nicht ungewöhnliche persönliche Wertung verzichte ich bewusst.
In den letzten 4 bis 5 Debatten hast du dich mit Tricks aus der Diskussion gestohlen, wenn du argumentativ am Ende warst. Dies wurde nicht nur von mir, sondern auch von anderen, z.B. Xaver08, kritisiert. Jeder kann dies nachlesen.
Aus meinen obigen, explizit für jedermann, auch für dich, lesbarem Zitat:
"Die grundsätzliche Kritik an den Gesetzes-Plänen der Bundesregierung, die neben vielen anderen Organisationen auch der Flüchtlingsrat Niedersachsen und Pro Asyl geäußert haben (siehe hier), bleibt also bestehen: Die Gesetzentwürfe sind vor allem von dem Gedanken der Verwertbarkeit von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt geleitet. Humanitäre Aspekte werden vollkommen außer acht gelassen."
Ach so, dann hast du dich also, sicher aus Versehen, falsch ausgedrückt. Du meintest nicht das Einwanderungsgesetz, sondern das BeschDuldungsG, das einzig zu dem Zweck vom Einwanderungsgesetz abgespalten wurde, um die Situation der Geduldeten zu verschlechtern:
https://www.nds-fluerat.org/36038/aktuelles/neuer-gesetzentwurf-zu-ausbildungsduldung-und-beschaeftigungsduldung-bleibt-kritikwuerdig/
Nein, um diese Behauptung ging es.
".. die Situation der Geduldeten zu verschlechtern.,"
Und diese Unterstellung ist falsch. Du belegt sie mit einem Vergleich zweier Gesetzesentwürfen und nicht mit der aktuellen Situation, um die es dem User Jojo1994 ging.
Das kannste jetzt noch ein wenig drehen und wenden, ändern wird es nichts.
Nimm es jetzt bitte endlich zur Kenntnis:
"An den bisher in einem Vorschlag zusammengefassten Regelungen hat sich wenig geändert. Das Beschäftigungsduldungsgesetz ist im Kern und in Ausrichtung (Verschärfung der Erteilungsvorausetzungen für die jeweiligen Duldungen) so schlecht geblieben wie vorher.
Wesentliche Änderungen nach einem ersten Überblick:
Verschlechterung (auch das ist trotz bereits scharfer Vorlage mit Beifall der SPD möglich!)
a) Bereits die Einleitung eines Dublin-Verfahrens, nicht erst die Einleitung des Überstellungsverfahrens, ist eine konkrete Maßnahme zur Aufenthaltsbeendigung. Damit ist für alle Dublin-Verfahren die Erteilung einer Ausbildungsduldung verunmöglicht.
b) Auch für alle "Altfälle" (Einreise vor dem 31.12.2016) ist der Vorbesitz einer Duldung VOR Erteilung einer Ausbildungsduldung Voraussetzung.
c) Um eine Beschäftigungsduldung erteilen zu können, muss der Lebensunterhalt durch Beschäftigung gesichert sein. Der Bezug öffentlicher Leistung ist also in jedem Fall schädlich.
d) Anstelle von Tagessätzen für Straftaten, die die Erteilung einer Beschäftigungsduldung ausschließen, wurde allgemein darauf abgestellt, dass ALLE VORSÄTZLICHEN Straftaten die Erteilung verhindern. Ausnahmen gelt en für Straftaten nach dem AufenthG und AsylG.
Ver(schlimm)besserungen (allesamt keine besseren Regelungen als im zurzeit geltenden Recht!)
a) das Verbot der schulischen Ausbildung entfällt
b) kein Arbeitsverbot für Menschen aus sicheren HKL, wenn sie ihren Asylantrag zurückgenommen oder gar keinen gestellt haben, wenn das dem Kindeswohl dient (UmA) oder die Rücknahme oder das Nichtstellen nach einer Beratung durch das BAMF erfolgt ist (hier werden sicherlich auch noch die Rückkehrberatungsstellen beteiligt werden wollen).
c) Versagung der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung und "nur" noch bei "offensichtlichem Mißbrauch" (das dürfte trotzdem zu vergnüglichen Ausflügen der Ausländerbehörden in diverse Verschwörungstheorien führen, auch wenn am Ende die Fakten zählen werden)
d) Versagt wird die Beschäftigungsduldung dann, wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, die in einem hinreichenden sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Aufenthaltsbeendigung stehen (eine nuancierte Verbesserung, aber offen für jedwede Auslegung, die wohl dann wieder nach einer bundeseinheitlichen Regelung schreit, - um dann so oder schlimmer zu werden als im bisherigen Entwurf)
e) Immerhin: eine Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldung kann erteilt werden, wenn der Ausländer die erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Identitätsklärung ergriffen hat (aber auch hier werden die Auslegungsspielräume größer sein als alle Fußballfelder der Bundesliga zusammen)
f) Einige Absenkungen der Erteilungsvoraussetzungen lassen die Herzen nicht höher schlagen, aber sollen erwähnt werden: Erteilungsdauer für 30 Monate (bisher: 24), auch neue Lebenspartner können einbezogen werden, Alleinerziehende benötigen nur eine 12 monatige Vorbeschäftigung (bisher 18), Sprachniveau A2 reicht aus, ein unverschuldeter Abbruch eines I-Kurses hat keine
Nachteile."
Und um den grundsätzlichen Widerspruch zu deiner ersten Behauptung, das Einwanderungsgesetz würde die Geduldeten integrieren, drückst du dich geflissentlich herum. Gerade dies ist aber die Forderung an ein Einwanderungsgesetz, das die humanitären Interessen der Geduldeten schützt:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/065/1906542.pdf